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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geblitzt auf Autobahn, Notfall? ein Monat laufen?


dirki
03.02.2016, 13:24
Hallo Gemeinde,:biere:
hab da mal eine Frage! Was meint ihr zu folgendem Erlebnis gestern?
Gestern hat der Teufel mal wieder versucht zugeschlagen !?
Habe gestern abend nochmal mit meinem 89 jahre alten Vater telefoniert.
Dabei hat er mir gesagt das es ihm nicht gut ginge, und er so einen Druck in Kopf und Augen hatte. Dazu noch Schwindel usw.
Habe darauf hin einen beginnenden Schlaganfall vermutet. Bin dann gleich von Rosenheim nach Grabenstätt auf der Autobahn gefahren, und habe auf Höhe Frasdorf mit der Rettungsnummer 112 telefoniert und Notarzt und Rettungswagen geordert. Ca 1 min. später war ich den Bernauer Berg herunten und kam an die Engstelle der Autobahnbrücke Bernau,Felden. Dort ist die erlaubte Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt. Natürlich war ich auf Grund der Situation, und der Tatsache das das Rettunsteam schon unterwegs war, und ich gebeten wurde die Türe aufzumachen in Eile und wurde mit schätzungsweise 130-150 km/h geblitzt! (nätürlich auf der Autobahn)
Die Rettung war schnell da, und hat meinen Vater ins KH Ruhpolding gebracht, und dort war er jetzt die erste Nacht über auf der Intensivstation. Heute geht es ihm wieder besser, und der vermutete Schlaganfall hat sich Gott sei Dank nicht bestätigt.
Vermute jetzt natürlich ein ein monatiges Fahrverbot das ich mir auf Grund meiner Arbeit und sonstiger Notwendigkeit der Mobilität überhaupt nicht leisten kann! Über die Geldstrafe will ich jetzt garnicht reden.
Werde natürlich gegen den Busgeldbescheid Einspruch wegen Notsituation einlegen, aber wer weis wie entschieden wird!?
Ist mir schon klar das man zu jeder Zeit die Geschwindigkeit einhalten muss, und ich bin darin auch bisher relativ unbescholten.
Was meint ihr? Gibts da Verständnis für die Situation, oder wird einfach knallhart geahndet?
Bin auf eure Meinungen und Erfahrungen gespannt!
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Wameru
03.02.2016, 13:33
Erstmal alles Gute für deinen Vater.

Das Schnellfahren in einer solchen Situation wäre maximal dann angemessen, wenn dein Vater in Deinem Auto liegt. Die Rettungskräfte öffnen die Türe auch ohne Dich (selbst schon gemacht). Und meist sind die auch schneller vor Ort als Du.

Also lieber tief durchatmen und weder Dich selbst noch andere gefährden. Auch Dein Vater hat mehr davon, wenn Du Dich nicht selbst noch durch einen Unfall o.Ä. schädigst.

Und jetzt auch: Erstmal durchatmen. Abwarten was per Post kommt. Und dann ggf. einen Anwalt zu Rate ziehen.

Natürlich fallen die emotionale Ausnahmesituation und die Notwendigkeit des Führerscheins wegen der Berufsausübung ins Gewicht. Dazu noch ein riesiges Bündel Reumütigkeit...

Aber Du weißt ja auch: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.


Gruß, Andreas

Comander
03.02.2016, 13:37
Dumm gelaufen Dirki Boy :cognemur: Ok, trotz positiven Zuspruch den man dir erteilen wird ,Gewissheit wirst du erst in ein paar Wochen haben: Ist schätzungsweise schon 30 Jahre her ,ein Bekannter hatte von der Schwangerschaft seiner Frau erfahren und fuhr voller Freude nach Hause ,natürlich wurde er geblitzt. Da er beweisen konnte wann das Telefonat , wann der Arzt ihr die Schwangerschaft übermittelte,wurde vom Staatswegen ein Auge zugedrückt, dh. er zahlte Bußgeld ohne Punktebelastung. Für dich würde ich empfehlen eine chronologischen Liste zu verfassen. Wenn es auch gut aussieht-ich habe auch ein gutes Gefühl bei der Sache-Garantien gibt es nicht. Viel Glück ...dir und deinem Vater :chapeau:

Visus1.0
03.02.2016, 13:46
Hoff dein Vater kommt bald wieder nach Hause.

Bist du ganz sicher wegen dem Fahrverbot bei 50 kmh drüber ?

In Österreich musst du mehr als 50 KMH auf der Autobahn drüber sein für ein ev. Fahrverbot im Ortsgebiet 30 KMH .

War mal über 180 bei 130 Beschränkung und da hatte ich auch kein Fahrverbot.

Vor 3 Monat haben sie mich in einer 100 mit 125 geblitzt von vorne das erste mal.... da kam aber nichts....vielleicht hast auch Glück..

Wameru
03.02.2016, 13:53
NOCH liegt Grabenstätt in Deutschland. ;-)

Und hier ist normalerweise ab einer Überschreitung von 40 km/h außerorts der Lappen weg.

Comander
03.02.2016, 14:03
auf der AB blitzt es nur wenn es sich auch rentiert: bei erlaubten 100km/h erst ab 26km/h darüber, das bedeutet dann auch schon den Punkt.

Kleinandi
03.02.2016, 14:10
Das wird normalerweise zu 100 % geahndet und hat meiner Meinung nach mit knallhart auch nichts zu tun.Dafür haben wir Rettungsdienst und Feuerwehr bzw. Polizei.
Alles Gute Deinem Vater

Kleinandi
03.02.2016, 14:11
Hoff dein Vater kommt bald wieder nach Hause.

Bist du ganz sicher wegen dem Fahrverbot bei 50 kmh drüber ?

In Österreich musst du mehr als 50 KMH auf der Autobahn drüber sein für ein ev. Fahrverbot im Ortsgebiet 30 KMH .

War mal über 180 bei 130 Beschränkung und da hatte ich auch kein Fahrverbot.

Vor 3 Monat haben sie mich in einer 100 mit 125 geblitzt von vorne das erste mal.... da kam aber nichts....vielleicht hast auch Glück..

Auf der Autobahn ab 41km/h 1 Monat Fahrverbot in Deutschland

hobbycaptain
03.02.2016, 14:20
Hoff dein Vater kommt bald wieder nach Hause.

Bist du ganz sicher wegen dem Fahrverbot bei 50 kmh drüber ?

In Österreich musst du mehr als 50 KMH auf der Autobahn drüber sein für ein ev. Fahrverbot im Ortsgebiet 30 KMH .

War mal über 180 bei 130 Beschränkung und da hatte ich auch kein Fahrverbot.

Vor 3 Monat haben sie mich in einer 100 mit 125 geblitzt von vorne das erste mal.... da kam aber nichts....vielleicht hast auch Glück..

bitte keinen Halbwahrheiten

in Österreich gibts FS-Entzug ab ( und nicht drüber)

+50 km/h auf der AB
+50 km/h auf Land- Und Bundesstrassen
+40 km/h im Ortsgebiet

also ist man mit 180 km/h auf der AB in A den FS los (bei 130er Limit), nicht erst mit 181, allerdings 180 km/h die übrigbleiben, nach Abzug der Messtoleranz.
Äquivalent dazu natürlich das gleiche für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB und für Landstrassen und Ortsgebiet.

Aber, das nur zur Klarstellung, hat nix mit Dirki zu tun, wollte nur keine falschen Infos stehenlassen.

rückenwind
03.02.2016, 14:24
ganz kurz

- anwalt
- den notfall akzeptiert der staat(amts)anwalt oder ggf der richter. oder auch nicht. alles andere ist kaffesatz.

- es gibt bedingte fahrverbote, zb bei gewerblichen kraftfahrern oder vom FS gewerblich abhängigen

-es gibt ebenso die möglichkeit, ein fahrverbot gg eine höhere geldbusse zu tauschen. alles vom richter abhängig.

ich wünsche deinem vater gute besserung!!

Visus1.0
03.02.2016, 14:27
Dann haben sie bei mir die Messtolleranz abgezogen deshalb

du dirk hab gelesen wenn du ersttäter bist wird das Fahrverbot oft nicht gegeben und ausserdem kann man es in eine höhere Geldstrafe umwandeln und sich den Zeitraum aussuchen vom Fahrverbot��

Zirkel
03.02.2016, 14:43
Es gibt da einen Paragraphen, bei Gefahr für Leib und Leben..... Der rechtfertigt dies.
Ist zwar für Ärzte etwas leichter zu beweisen, aber im Zusammenhang mit dem erfolgten Rettungseinsatz wird wohl ein Auge zugedrückt werden. Wünsche es Dir.
Es ist ja nicht gesichert gewesen, dass der Rettungsdienst wirklich vor Dir ankommt.
:schlaumei

schlauchi20
03.02.2016, 14:45
Was Du alles über die deutschen Gesetze und Vorgehensweisen weißt :lachen78:

Egal ob Ersttäter oder nicht, bei einer bestimmten Überschreitung ist der Lappen erst mal weg.
Bei zwei Überschreitungen innerhalb eines Jahres greift das Fahrverbot auch schon dann, wenn die Einzeltat an sich kein Fahrverbot nach sich zieht.

Umwandlung in höhere Strafe auch nur unter Umständen über Gericht und Anwalt!!

Gruß

Wameru
03.02.2016, 14:56
Es gibt da einen Paragraphen, bei Gefahr für Leib und Leben..... Der rechtfertigt dies.

Ja, der Notfallparagraph. Den gibt es leider in Österreich nicht.

So wie sich das bisher liest wurde ja auch niemand gefährdet oder geschädigt.

Ich drücke die Daumen.

Aber noch wichtiger ist, daß der Vater wieder auf die Füße kommt. Sch... auf den Lappen. Ich habe auch mal (1998) vier Wochen Urlaub machen müssen ;-)


Gruß, Andreas

Visus1.0
03.02.2016, 14:59
Was Du alles über die deutschen Gesetze und Vorgehensweisen weißt :lachen78:

Egal ob Ersttäter oder nicht, bei einer bestimmten Überschreitung ist der Lappen erst mal weg.
Bei zwei Überschreitungen innerhalb eines Jahres greift das Fahrverbot auch schon dann, wenn die Einzeltat an sich kein Fahrverbot nach sich zieht.

Umwandlung in höhere Strafe auch nur unter Umständen über Gericht und Anwalt!!

Gruß

Schau da steht es ganz unten Rüdiger! Und der Notfall von Dirk könnte ein Grund sein.


http://www.geschwindigkeitsueberschreitung.net/fahrverbot/

Comander
03.02.2016, 15:21
Ich habe auch mal (1998) vier Wochen Urlaub machen müssen ;-) du? :gruebel: nicht nur du :ka5: :biere:
Bei mir wars Dauerstreß als Außendienstler-Gott sei Dank sind die Zeiten vorbei :Hail::Hail::Hail:

Visus1.0
03.02.2016, 16:09
so dirk jetzt hab ich es gerechnet laut Bussgeldrechner bist du eine echte Geschw von 145 ausserorts gefahren bei 100 erlaubten

kein Fahrverbot.....bei 146 KMh schon ....es wir von der echten 3 % abgezogen... innerorts ist es anders auch bei Baustellen oder du bist schon innerhalb von zwei Jahren erwischt worden

thball
03.02.2016, 16:34
Hallo Dirk,

erst einmal super, dass es Deinem Vater wieder besser geht. Das ist die Hauptsache!

Ansonsten wird Dir aber meine Meinung leider nicht gefallen, denn so wie Du es beschreibst läufst Du Gefahr, dass es als Vorsatz behandelt wird (mit Verdopplung der Strafe). Ich wäre mit Beschreibungen im Internet vorsichtig. So ein Fall sollte nur ein Anwalt für Dich formulieren.

Sonderrechte im Straßenverkehr sind ganz eng geregelt und für Privatpersonen sowieso. Denn wäre etwas auf dem Weg zu Deinem Vater passiert, was hättest Du gemacht? Weitergefahren und einen eventuellen Verletzen zur Gunsten Deines Vaters liegen gelassen? Hattest Du also eine Schädigung Dritter billigend in Kauf genommen?

Ich weiß das klingt jetzt abstrakt und nicht gerade sympathisch, aber die gleichen Gedanken könnte die Bußgeldstelle auch haben und das Ticket verteuern.

dirki
03.02.2016, 16:52
Hallo Dirk,

erst einmal super, dass es Deinem Vater wieder besser geht. Das ist die Hauptsache!

Ansonsten wird Dir aber meine Meinung leider nicht gefallen, denn so wie Du es beschreibst läufst Du Gefahr, dass es als Vorsatz behandelt wird (mit Verdopplung der Strafe). Ich wäre mit Beschreibungen im Internet vorsichtig. So ein Fall sollte nur ein Anwalt für Dich formulieren.

Sonderrechte im Straßenverkehr sind ganz eng geregelt und für Privatpersonen sowieso. Denn wäre etwas auf dem Weg zu Deinem Vater passiert, was hättest Du gemacht? Weitergefahren und einen eventuellen Verletzen zur Gunsten Deines Vaters liegen gelassen? Hattest Du also eine Schädigung Dritter billigend in Kauf genommen?

Ich weiß das klingt jetzt abstrakt und nicht gerade sympathisch, aber die gleichen Gedanken könnte die Bußgeldstelle auch haben und das Ticket verteuern.

Ok, Vorsatz war da keiner, habe nur in der Aufregung nicht so auf die Geschwindigkeitsanzeige geachtet wie sonst.
Auch habe ich niemanden genötigt oder behindert oder direkt gefährdet.
Nur weiter so, ich finde die unterschiedlichen Meinungen enorm wichtig!
Liebe Grüße :biere:
Dirk

dirki
03.02.2016, 17:04
Mir ist noch was eingefallen!
Ca. 300 m weiter ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.:cognemur:
Liebe Grüße :biere:
dirk

Visus1.0
03.02.2016, 17:08
Wie schnell warst du laut Tacho oder Navi? War das Ausserorts ?
Bist du vorbelastet?

dirki
03.02.2016, 17:11
Wie schnell warst du laut Tacho oder Navi?

das wenn ich wüsste!?:cognemur::confused-
auf jeden Fall deutlich über Hundert!

Visus1.0
03.02.2016, 17:12
Schau mal da

https://www.bussgeldrechner.org/

ich glaub nicht das du mehr als echte 145 warst ....

schwarzwaelder50
03.02.2016, 17:15
Hallo Dirk,
hoffentlich geht's Deinem Vater wieder gut.
Vielleicht warst doch noch innerhalb der Geschwindigkeit, so das Dein Führerschein nicht gefährdet ist. Und wenn nicht, hoffe und wünsche ich Dir ein "mildes" Urteil, bzw. Strafe. Vielleicht kommst auch an einen menschlichen Sachbearbeiter.
Grüße und Gute Besserung, an Deinen Vater.

el greco
03.02.2016, 17:16
Hallo Dirk
am Tatbestand ändert erst mal alles nichts.
Wie gesagt im Anhörungsbogen alles mögliche strafmildernde anführen.
(wie oben genannt)
Auf keinen Fall bist Du absichtlich zu schnell gefahren.
Und telefoniert hast Du mit der Freisprecheinrichtung.

Wenn es zum Fahrverbot kommt und es ist das erste mal, kanns Du Dir den Zeitraum des Fahrverbotes mehr oder weniger frei wählen.

Wameru
03.02.2016, 17:17
wurde mit schätzungsweise 130-150 km/h geblitzt! (nätürlich auf der Autobahn)

Also keine Ortschaft.

Toleranz abziehen...

Hoffentlich dann unter 140 und schon sieht die Welt wieder besser aus.


Gruß, Andreas

dirki
03.02.2016, 17:20
bin ja sonst ein braver unbescholtener Bürger, keine Vorstrafen, kein Eintrag, zahle korrekt nicht wenig Steuern, und halte auch am Zebrastreifen an um Leute rüber zu lassen. Dazu fahre ich seit meinem 18 Lebensjahr unfallfrei Auto.
Habe ein Haus gebaut, ein Baum gepflanzt und zwei Kinder zum Erhalt der Sozialsysteme gemacht.:cool:
Und jetzt das!!!!!:cognemur:
Quasi ein vorzeige-Deutscher:cool::cool:

Visus1.0
03.02.2016, 17:20
Also keine Ortschaft.

Toleranz abziehen...

Hoffentlich dann unter 140 und schon sieht die Welt wieder besser aus.


Gruß, Andreas

laut.....

https://www.bussgeldrechner.org/

geht auch unter 146 kmh

Wameru
03.02.2016, 17:21
laut.....

https://www.bussgeldrechner.org/

geht auch unter 146 kmh

jetzt werd mal nicht kleinlich ;-)

ulf_l
03.02.2016, 17:25
Hallo Dirk

Ich würde an deiner Stelle direkt zu der Polizei-Inspektion gegen, die da geblitzt haben und versuchen mit denen zu reden. Mir ist das als Zivi mal passiert, bei einer Krankenfahrt (ich hatte da keinerlei Sonderechte) daß ich mit einem Patienten geblitzt wurde. Der Patient war schon den halben Tag beim Artz und mit dem Zucker schon etwas unten. Die Polizei hat mir das damals erlassen.
Was ich sagen wollte: bei einem triftigen Grund lassen auch Polizisten mal mit sich reden. Einen Versuch wäre es auf jeden Fall wert.

Gruß Ulf

PS noch gute Besserung für deinen Vater

dirki
03.02.2016, 17:27
Ja, telefoniert habe ich mit der Freisprecheinrichtung!:chapeau:
Und der Anruf eine Minute bevor es geblitzt hat wird auch Jahre gespeichert und kann bestätigt werden.:chapeau:
Da hab ich mich schon schlau gemacht.:chapeau:

Visus1.0
03.02.2016, 17:29
jetzt werd mal nicht kleinlich ;-)

:biere:mein das ja nicht so doch ein blöder Kmh entscheidet über 4 Wochen Fahrverbot oder nicht......aber man kann immerhin noch BOOTFAHREN:biere::banane:

dirki
03.02.2016, 17:43
:biere:mein das ja nicht so doch ein blöder Kmh entscheidet über 4 Wochen Fahrverbot oder nicht......aber man kann immerhin noch BOOTFAHREN:biere::banane:
Hallo Andreas,
klar, hab ich mir auch schon gedacht, 4 Wochen Kroatien, wer braucht da schon ein Auto!
Aber wie hinkommen???????:cognemur::cognemur:
Ne, meine Frau fährt das Gespann nicht!
Liebe Grüße :biere:
Dirk
Ps: Was ist übrigens mit den anderen Führerscheinen?:gruebel:
Hätte da noch den alten 1er!:confused-
Und was ist mit den Bootsscheinen?:confused-

nuernberger-1
03.02.2016, 17:46
Alles was mit KFZ zu tun hat, also Auto, Motorrad ect. wäre weg. Auf deine Bootsscheine hat es keinen Einfluss. Eventuell dürftest du noch Mofa fahren, kommt auf dein Alter an.

Wameru
03.02.2016, 17:49
Nee, wenn Lappen eingezogen, dann darf er auch kein Mofa fahren. Auch wenn es aufgrund des Alters führerscheinfrei wäre.

Steht irgendwo in dem Schrieb, den man bekommt, wenn man den Schein abgibt.

Visus1.0
03.02.2016, 17:56
Einem Freund von mir haben sie den Schein für 4 Wochen entzogen, er ist Markler...seine Frau musste ihn 4 Wochen zu jedem Kunden und Vermietobjekt fahren....:ka5:

seit dem Vorfall macht er alles was seine Frau sagt....:ka5: versteht ihr warum?:gruebel::gruebel::futschlac

ad-mh
03.02.2016, 18:00
Moin,

mit ordentlicher Argumentation stehen die Chancen gut, dass so eine Sache durch das Gericht eingestellt bzw. in eine Verwarnung umgewandelt wird (35€).
Bei unseren regionalen Richtern ist dies jedenfalls in gut begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der StA möglich.

Argumentationsansatz:
Türe mit Sicherheitsschließung

Wichtig ist die Argumentation im Detail. Wenn man es hier ohne anwaltliche Hilfe versucht, dann wird es nichts, so jedenfalls meine berufliche Erfahrung.
Am Freitag werden wir zwei Termine haben, bei denen die Mandanten einen Freispruch hätten erreichen können, sich aber gegenüber der Bussgeldstelle um Kopf und Kragen geschrieben haben. Mal sehen, ob wir da etwas retten können.

dirki
03.02.2016, 18:04
Jetzt nur mal rein hypotetisch!:chapeau:
Angenommen!!!!!!!!! Du verlierst im Sinne von aus der Tasche gefallen den Führerschein und läßt dir einen neuen ausstellen.
Dann hast du doch falls der verlorene zufällig wieder auftaucht zwei.:confused-
Dann suchst du dir den fahrfreien Monat aus, machst in der Zeit 4 Wochen Urlaub in Kroatien, fährst einen Tag bevor du abgeben musst in Urlaub, und läßt die Schwiegermutter deinen Schein abgeben!:confused-
Nach den vier Wochen fährste wieder nach Hause und holst deinen Führerschein wieder ab.:cool:
Wirst du beim heimfahren angehalten, haste ja noch den wieder gefundenen.:confused-
Ist ja nicht mein Gedanke, aber vielleicht kommt der eine oder andere auf die Idee!:confused-
Also nochmal, nur rein hypotetisch!:chapeau:
Jetzt mal los, was meint Ihr zu der Sache!:confused-
Liebe Grüße:biere:
Dirk

rückenwind
03.02.2016, 18:09
wenn was passiert, verlierst du einen großen teil deines versicherungsschutz. das ist fahren ohne fahrerlaubnis.
besser - fliege nach thailand, mach da eine prüfung vor ort, und hab ruhe :lachen78: - solange bis du zuhause wieder fahren darfst!

ad-mh
03.02.2016, 18:11
Eine nicht so gute Idee...
Bei uns stehen Ordnungsbehörde und Polizei in sehr gutem Kontakt. Bei Fahrverboten nicht unbedingt aber bei Entzug der FE.

Ansonsten kann man schonmal für die MPU üben...

Visus1.0
03.02.2016, 18:12
Ich kenn wem den hatten sie auch den Schein abgenommen fuhr mit dem zweiten .....sogar eine Verkehrskontrolle hatte er und die schauen nicht nach ....meistens....wenn du an Unfall hast dann gehts dir nicht gut ...aber wann hat man schon eine Verkehrskontrolle mit Scheinabfrage ...echt selten....das Risiko trägt man selbst....
das was du machen willst ist eh legal und legitim..Dirk... du musst ihn ja meist nicht mal abgeben deinen Schein man muss unterscheiden zw. Fahrverbot und Entzug des Führerscheins

ad-mh
03.02.2016, 18:13
... du musst ihn ja meist nicht mal abgeben deinen Schein man muss unterscheiden zw. Fahrverbot und Entzug des Führerscheins

Österreich?

dirki
03.02.2016, 18:15
Jetzt nur mal rein hypotetisch!:chapeau:
Angenommen!!!!!!!!! Du verlierst im Sinne von aus der Tasche gefallen den Führerschein und läßt dir einen neuen ausstellen.
Dann hast du doch falls der verlorene zufällig wieder auftaucht zwei.:confused-
Dann suchst du dir den fahrfreien Monat aus, machst in der Zeit 4 Wochen Urlaub in Kroatien, fährst einen Tag bevor du abgeben musst in Urlaub, und läßt die Schwiegermutter deinen Schein abgeben!:confused-
Nach den vier Wochen fährste wieder nach Hause und holst deinen Führerschein wieder ab.:cool:
Wirst du beim heimfahren angehalten, haste ja noch den wieder gefundenen.:confused-
Ist ja nicht mein Gedanke, aber vielleicht kommt der eine oder andere auf die Idee!:confused-
Also nochmal, nur rein hypotetisch!:chapeau:
Jetzt mal los, was meint Ihr zu der Sache!:confused-
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Mit dem Beispiel möchte ich mich jetzt nicht um Kopf und Kragen reden!
Aber ich denke wenn du genug Zeit und Geld hast, kannste sowas leicht umgehen!:cognemur:
Leider habe ich beides nicht im Überfluss!:confused-
Mir ist schon klar das ich einen Fehler gemacht habe, der auch sicherlich mit einem Bußgeld geahndet werden muss!:smileys5_
Nur halt den Lappen weg, das möchte ich wegen der Situation nicht!:schlaumei
Das nur zu dem klaren Verständnis!:chapeau:
Liebe Grüße
Dirk

rückenwind
03.02.2016, 18:22
bei fall no. 1 hast du evtl ein fahrverbot von 4 wochen, als erstsünder kannst du dir noch aussuchen, wann du ihn abgibst.

bei fall no. 2 + erwischen tippe ich auf 1 - 2 jahre entzug der fahrerlaubnis, evlt verbunden mit MPU und neuerteilung, sprich neue prüfung.

obs das so wert ist??

schlauchi20
03.02.2016, 18:27
Dirk
nun warte erst mal ab, was kommt. Im Normalfall kannst Du bei der Geschwindigkeit von der Tachoanzeige bestimmt 7 km/h abziehen, um auf die tatsächliche geschwindigkeit zu kommen.
Von der Messung warden eh 3 % abgezogen. Wenn Du also Glück hast, von der Tachoanzeige 10 km/ h.
Und wenn dann die 145 km/h stimmen, dann hättest Du laut Tacho 155 drauf haben dürfen.
Erst mal abwarten was da kommt. Was man Dir anrechnen möchte, steht im "Anhörungsbogen" dann drin. Damit gehst Du in den Bußgeldrechner und guckst nach, ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht.
Wenn nein, würde ich nichts machen, einmal laut fluchen und dann zahlen.
Allerdings mußt Du dann 1 Jahr (oder 2, ich weiß es nicht genau), sehr vorsichtig fahren, den bei einem zweiten Verstoß, der einen Punkt gibt, ist der Lappen dann weg, auch wenn die zweite Tat alleine betrachtet noch OK ware!.

Kümmere Dich um Deinen Vater und warte in Ruhe ab. Eventuell erkundige Dich bis dahin im Vorfeld, ob die Rechtschutzversicherung einen Anwalt zahlt oder nicht und überlege Dir, zu welchem Anwalt du im Fall der Fälle gehts.
Hingehen erst mit dem Bescheid.
Im Voraus zur Polizei gehen würde ich nicht.

Gruß Rüdiger

Visus1.0
03.02.2016, 18:40
Österreich?

Stimmt man muss ihn abgeben leider.....

Robert1
03.02.2016, 18:44
:biere:mein das ja nicht so doch ein blöder Kmh entscheidet über 4 Wochen Fahrverbot oder nicht......aber man kann immerhin noch BOOTFAHREN:biere::banane:

Hallo

In Kroatien kann man Bootfahren.

Aber das Donaupatent ist dann auch weg. :biere:

Wasserarbeiter
03.02.2016, 18:45
Moin,

in jungen Jahren bin ich mal nachts mit etwa 160 auf einer mit 80 beschränkten Autobahnstrecke gefahren. Ich wurde zwar nicht geblitzt, aber die Polizei hatte mich mit Blaulicht verfolgt und dann auch nach ein paar Kilometern an einer Ausfahrt gestoppt. Die hatten damals noch diese lahmen Ford und hätten mich, nach eigenen Worten, beinahe nicht mehr eingeholt. Ich hatte nicht versucht zu entkommen, sondern die einfach nicht bemerkt.

Mir wurden 60kmh zu viel angelastet. Da ich aber noch keinen einzigen Punkt hatte, bin ich mit einer höheren Geldstrafe davon gekommen. Die Nummer hatte mich damals 635,- DM gekostet. Ich brauchte den Lappen nicht abzugeben. Das ist aber schon etwa 30 Jahre her. Wie sowas heutzutage gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Nur damit nicht der falsche Eindruck entsteht. - Ich habe immer noch Null Punkte und fahre Schadenfreiheitsklasse SF 31 mit 27%.


Ich würde jetzt erst mal abwarten was im Anhörungsbogen überhaupt vorgeworfen wird und dann entsprechend reagieren. Jetzt die Pferde scheu zu machen bringt nichts.

andy06kw
03.02.2016, 18:56
Alles was mit KFZ zu tun hat, also Auto, Motorrad ect. wäre weg. Auf deine Bootsscheine hat es keinen Einfluss. Eventuell dürftest du noch Mofa fahren, kommt auf dein Alter an.

Ja Dirk, dass ist schon eine blöde Situation, auf jeden Fall solltest Du dich mit deinem Anwalt besprechen, falls es zum Fahrverbot kommt.

Die Geschichte mit dem Führerschein kenne ich aber anders.
Mir wurde gesagt, dass bei einem Führerschein Endzug alle Scheine weg sind, auch der Bootsschein!!

Würde ich mich an deiner Stelle wenn es dazu kommen sollte noch einmal informieren!!

dirki
03.02.2016, 18:57
Moin,

in jungen Jahren bin ich mal nachts mit etwa 160 auf einer mit 80 beschränkten Autobahnstrecke gefahren. Ich wurde zwar nicht geblitzt, aber die Polizei hatte mich mit Blaulicht verfolgt und dann auch nach ein paar Kilometern an einer Ausfahrt gestoppt. Die hatten damals noch diese lahmen Ford und hätten mich, nach eigenen Worten, beinahe nicht mehr eingeholt. Ich hatte nicht versucht zu entkommen, sondern die einfach nicht bemerkt.

Mir wurden 60kmh zu viel angelastet. Da ich aber noch keinen einzigen Punkt hatte, bin ich mit einer höheren Geldstrafe davon gekommen. Die Nummer hatte mich damals 635,- DM gekostet. Ich brauchte den Lappen nicht abzugeben. Das ist aber schon etwa 30 Jahre her. Wie sowas heutzutage gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Nur damit nicht der falsche Eindruck entsteht. - Ich habe immer noch Null Punkte und fahre Schadenfreiheitsklasse SF 31 mit 27%.


Ich würde jetzt erst mal abwarten was im Anhörungsbogen überhaupt vorgeworfen wird und dann entsprechend reagieren. Jetzt die Pferde scheu zu machen bringt nichts.

OK, hab gerade nachgeschaut weil ich morgen meine Steuer mache.
In der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung habe ich:
Schadensfreie Jahre: 37
Beitragssatz: 20%
Mein Alter: 53 Jahre jung!

Visus1.0
03.02.2016, 19:04
Bootfahren geht aber den Elektrorollstuhl können sie dir verbieten.....



Nur Kraftfahrzeuge kommen in Betracht

Ein Fahrverbot kann nur beim Führen eines Kraftfahrzeugs, also eines Fahrzeuges, das durch Maschinenkraft bewegt wird, verhängt werden. Auch Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie Bagger sind Kraftfahrzeuge. Die Rechtsprechung qualifiziert auch elektrische Krankenstühle als Kraftfahrzeuge. Allerdings kann ein Verbot nur verhängt werden, wenn der Behinderte in der Lage war, einen handbetriebenen Rollstuhl selbst zu bewegen.

Keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind abzuschleppende Fahrzeuge, Fahrräder, Lokomotiven und Wasserfahrzeuge. Für Schiffe und Boote können durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Schifffahrtsgerichte Fahrverbote nach den Sportbootführerscheinverordnungen und dem Seesicherheitsuntersuchungsgesetz angeordnet werden.

Ausnahmefälle

In Ausnahmefällen können die Bußgeldbehörde und die Gerichte von einem Verbot absehen oder das Verbot auf einzelne Fahrzeugarten beschränken. Es ist zu prüfen, welche Auswirkungen ein Verbot auf den Täter im Einzelfall haben würde. Insbesondere ist festzustellen, ob der Täter unverhältnismäßig hart bestraft würde. In dafür geeigneten Fällen kann die Erhöhung der Geldbuße ausreichen, um der Denkzettelfunktion zur Wirkung zu verhelfen. Voraussetzung ist, dass der Fall Ausnahmecharakter hat und Abweichungen vom Normalfall aufweist. Fahrten unter Alkohol werden kritisch beurteilt.

Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn ein Selbstständiger die Existenz seines Gewerbebetriebes riskierte oder ein Arbeitnehmer mit dem Arbeitsplatzverlust rechnen müsste. In diesem Bereich ist die Rechtslage ein wenig unübersichtlich. So kann ein Kurierdienstfahrer, der wegen außergewöhnlich schlechter, wirtschaftlicher Verhältnisse weder Urlaub machen noch einen Fahrer einstellen kann, mit Gnade rechnen. Allerdings gibt es bei der dritten Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit kein Entgegenkommen mehr. Bei einem Steuerberater mit ländlicher Praxis reicht allein die berufliche Nutzung des Pkw nicht aus. Ihm sind die Kosten eines Aushilfsfahrers oder die Aufnahme eines Kredits zuzumuten.

Auch die Auswirkungen auf nahestehende Dritte sind von Belang. Bedarf ein Angehöriger besonderer Pflege und ist keine andere Pflegeperson verfügbar, kann die betreuende Person auf die Nutzung Ihres Fahrzeuges angewiesen sein und darf mit Entgegenkommen rechnen. Ebenso kann eine überlange Verfahrensdauer die Erforderlichkeit eines Fahrverbots entfallen lassen, sofern sie nicht vom Betroffenen verursacht wurde und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat. Die Gerichte gehen von einem Richtwert von zwei Jahren zwischen dem Zeitpunkt der Tat und der Verurteilung aus.

Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten

Die Bußgeldbehörde oder das Strafgericht können das Fahrverbot auch auf bestimmte Fahrzeugarten beschränken. Müsste ein Berufskraftfahrer den Verlust seines Arbeitsplatzes in Kauf nehmen, kann es verhältnismäßig sein, ihm zwar die Benutzung seines privaten PKW zu verbieten, ihm aber die Führung eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen zu erlauben.

Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins

Das Fahrverbot beginnt frühestens mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins. Um die Dauer des Verbots so kurz wie möglich zu halten, ist es sinnvoll, den Führerschein einen Tag vor oder am Tag der Rechtskraft des Bescheides der Behörde zu übergeben.

Wer in einem Zeitraum von zwei Jahren vor dem Verkehrsverstoß nicht mit einem Verbot belegt wurde, kann bei einem Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz die Abgabe seines Führerscheins vier Monate verzögern. Der Verkehrssünder kann innerhalb von vier Monaten selbst bestimmen, wann das Verbot wirksam wird und die Zeitspanne nutzen, um das Verbot in den Urlaub zu verlegen. Hat der Verkehrssünder hingegen gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, wird das Verbot mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam. In diesem Fall ist der Führerschein sofort abzugeben. Vollstreckungsbehörde ist bei gerichtlichen Straf- und Bußgeldentscheidungen die Staatsanwaltschaft, bei Entscheidungen der Verwaltungsbehörde die Bußgeldstelle. In verschiedenen Verfahren angeordnete Verbote sind nicht aufeinanderfolgend, sondern gleichzeitig zu vollstrecken.

Wer während eines laufenden Fahrverbots ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar wegen Fahrens ohne Führerschein und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sowie die Verhängung einer zusätzlichen Sperrfrist für die Neuerteilung seines Führerscheins. Ist zusätzlich Alkohol und Trunkenkeit im Spiel, verschärft sich die Situation.

hilgoli
03.02.2016, 20:00
Erst mal abwarten und Tee trinken.

Für die echten 41 km/ zu schnell muss die Nadel auf 150 oder mehr gestanden haben.. Und längst nicht jedes Foto ist auch verwertbar und führt zur Knolle..

Bei Ersttätern kann der Staatsanwalt bei besonderen Härten ein Fahrverbot in ein doppeltes Bußgeld wandeln.

Wenn Du Notruf und Krankenhaus nachweisen kannst kann man das versuchen.. Ein Anwalt für Verkehrsrecht erhöht die Chancen deutlich.

Der Ersatz FS ist keine gute Idee. Man muss unterscheiden zwischen Fahrerlaubnis FE und Führerschein FS.

Die FE berechtigt einen zum Führen eines KFZ.
Der FS dokumentiert nur dass eine Behörde einmal eine FE erteilt hat. Wenn die FE aber widerrufen wurde ist der FS nichts mehr wert. Eigentlich bräuchte man den kaum noch. Da die Rennleitung heute praktisch immer prüft ob auch eine FE vorliegt.. Das geht inzwischen auch im EU Ausland in Sekunden.

mein Prognose : Nach Abzug der Toleranz bist Du 129 gefahren , bekommst einen Punkt und zahlst ein paar Euro und alles ist gut... Aber danach aufpassen , 2x mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten zu schnell gibt auch 4 Wochen Fahrverbot.

Fahrverbot bitte nicht mit einem Entzug der FE verwechseln. Bei einem Fahrverbot ruht die FE nur , bleibt aber bestehen. I.d.R hinterlegt man dabei den FS bei einer Polizeidienststelle o.ä. Bei einem Entzug der FE erlischt diese. Und man muss nach Ablauf der Sperrfrist eine Neue FE beantragen...

dirki
03.02.2016, 20:03
Bootfahren geht aber den Elektrorollstuhl können sie dir verbieten.....



Nur Kraftfahrzeuge kommen in Betracht

Ein Fahrverbot kann nur beim Führen eines Kraftfahrzeugs, also eines Fahrzeuges, das durch Maschinenkraft bewegt wird, verhängt werden. Auch Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie Bagger sind Kraftfahrzeuge. Die Rechtsprechung qualifiziert auch elektrische Krankenstühle als Kraftfahrzeuge. Allerdings kann ein Verbot nur verhängt werden, wenn der Behinderte in der Lage war, einen handbetriebenen Rollstuhl selbst zu bewegen.

Keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind abzuschleppende Fahrzeuge, Fahrräder, Lokomotiven und Wasserfahrzeuge. Für Schiffe und Boote können durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Schifffahrtsgerichte Fahrverbote nach den Sportbootführerscheinverordnungen und dem Seesicherheitsuntersuchungsgesetz angeordnet werden.

Ausnahmefälle

In Ausnahmefällen können die Bußgeldbehörde und die Gerichte von einem Verbot absehen oder das Verbot auf einzelne Fahrzeugarten beschränken. Es ist zu prüfen, welche Auswirkungen ein Verbot auf den Täter im Einzelfall haben würde. Insbesondere ist festzustellen, ob der Täter unverhältnismäßig hart bestraft würde. In dafür geeigneten Fällen kann die Erhöhung der Geldbuße ausreichen, um der Denkzettelfunktion zur Wirkung zu verhelfen. Voraussetzung ist, dass der Fall Ausnahmecharakter hat und Abweichungen vom Normalfall aufweist. Fahrten unter Alkohol werden kritisch beurteilt.

Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn ein Selbstständiger die Existenz seines Gewerbebetriebes riskierte oder ein Arbeitnehmer mit dem Arbeitsplatzverlust rechnen müsste. In diesem Bereich ist die Rechtslage ein wenig unübersichtlich. So kann ein Kurierdienstfahrer, der wegen außergewöhnlich schlechter, wirtschaftlicher Verhältnisse weder Urlaub machen noch einen Fahrer einstellen kann, mit Gnade rechnen. Allerdings gibt es bei der dritten Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit kein Entgegenkommen mehr. Bei einem Steuerberater mit ländlicher Praxis reicht allein die berufliche Nutzung des Pkw nicht aus. Ihm sind die Kosten eines Aushilfsfahrers oder die Aufnahme eines Kredits zuzumuten.

Auch die Auswirkungen auf nahestehende Dritte sind von Belang. Bedarf ein Angehöriger besonderer Pflege und ist keine andere Pflegeperson verfügbar, kann die betreuende Person auf die Nutzung Ihres Fahrzeuges angewiesen sein und darf mit Entgegenkommen rechnen. Ebenso kann eine überlange Verfahrensdauer die Erforderlichkeit eines Fahrverbots entfallen lassen, sofern sie nicht vom Betroffenen verursacht wurde und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat. Die Gerichte gehen von einem Richtwert von zwei Jahren zwischen dem Zeitpunkt der Tat und der Verurteilung aus.

Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten

Die Bußgeldbehörde oder das Strafgericht können das Fahrverbot auch auf bestimmte Fahrzeugarten beschränken. Müsste ein Berufskraftfahrer den Verlust seines Arbeitsplatzes in Kauf nehmen, kann es verhältnismäßig sein, ihm zwar die Benutzung seines privaten PKW zu verbieten, ihm aber die Führung eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen zu erlauben.

Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins

Das Fahrverbot beginnt frühestens mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins. Um die Dauer des Verbots so kurz wie möglich zu halten, ist es sinnvoll, den Führerschein einen Tag vor oder am Tag der Rechtskraft des Bescheides der Behörde zu übergeben.

Wer in einem Zeitraum von zwei Jahren vor dem Verkehrsverstoß nicht mit einem Verbot belegt wurde, kann bei einem Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz die Abgabe seines Führerscheins vier Monate verzögern. Der Verkehrssünder kann innerhalb von vier Monaten selbst bestimmen, wann das Verbot wirksam wird und die Zeitspanne nutzen, um das Verbot in den Urlaub zu verlegen. Hat der Verkehrssünder hingegen gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, wird das Verbot mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam. In diesem Fall ist der Führerschein sofort abzugeben. Vollstreckungsbehörde ist bei gerichtlichen Straf- und Bußgeldentscheidungen die Staatsanwaltschaft, bei Entscheidungen der Verwaltungsbehörde die Bußgeldstelle. In verschiedenen Verfahren angeordnete Verbote sind nicht aufeinanderfolgend, sondern gleichzeitig zu vollstrecken.

Wer während eines laufenden Fahrverbots ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar wegen Fahrens ohne Führerschein und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sowie die Verhängung einer zusätzlichen Sperrfrist für die Neuerteilung seines Führerscheins. Ist zusätzlich Alkohol und Trunkenkeit im Spiel, verschärft sich die Situation.

Hallo Andreas,
habe mehrere Schlagworte erkannt, die sehr wichtig sein können.
Zum einen die Pflege! und Urlaub! und führen von Fahrzeugen ab 2,8 to! Arbeitsplatzverlust! damit kann man was anfangen. Natürlich auch mit den anderen Hinweisen aus dem Fred!
Danke!:smileys5_
Liebe Grüße
Dirk

nuernberger-1
03.02.2016, 20:08
Ja Dirk, dass ist schon eine blöde Situation, auf jeden Fall solltest Du dich mit deinem Anwalt besprechen, falls es zum Fahrverbot kommt.

Die Geschichte mit dem Führerschein kenne ich aber anders.
Mir wurde gesagt, dass bei einem Führerschein Endzug alle Scheine weg sind, auch der Bootsschein!!

Würde ich mich an deiner Stelle wenn es dazu kommen sollte noch einmal informieren!!

Wer hat dir das erzählt? Wenn dir der KFZ Schein wegen Alkohol abgenommen wird, können sie dir auch den Bootsschein abnehmen, weil du Psychologisch nicht geeignet bist ein Fahrzeug zu führen! Nur wegen zu schnell fahren aber bestimmt nicht, noch dazu wenn du Verkehrstechnisch nichts auf dem Kerbholz hast. Kann mich noch gut erinnern als uns der Lehrer beim Bootsschein das erklärt hat. Gibst du den Schein wegen Saufen ab, kann die behörde anordnen das dir der Bootsschein abgenommen wird, wegen geblitzt worden sein, noch dazu einmalig nicht. Wirst du dauernd geblitzt und gibst öfters mal deinen Schein ab, kann die Behörde auch anordnen das der Bootsschein entzogen wird. Aber nicht wegen einmal!

ad-mh
03.02.2016, 20:20
Ich möchte mal die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot gegen Verdopplung des Bußgeldes in den Raum werfen.

=> Augenblicksversagen wegen Ausnahmesituation und nicht Nachweisbarkeit "grober Pflichtwidrigkeit"

"Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers gem. § 4 Abs. 1 der Bußgeldkatalogverordnung (BkatV) liegt in der Regel vor, wenn ein dort genannter Regelfall verwirklicht wird. Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf. Ausnahmsweise kann von der Anordnung ggf. unter Erhöhung des Bußgeldes (§ 4 Abs. 4 BKatV) abgesehen werden, wenn greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Tat von den genannten Regelfällen zugunsten des Betroffenen unterscheidet und hierdurch die tatbestands- oder die rechtsfolgenbezogene Vermutung entkräftet wird." (Quelle Gesetztstext sowie Verkehrsportal)

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3660

andy06kw
03.02.2016, 20:41
Wer hat dir das erzählt? Wenn dir der KFZ Schein wegen Alkohol abgenommen wird, können sie dir auch den Bootsschein abnehmen, weil du Psychologisch nicht geeignet bist ein Fahrzeug zu führen! Nur wegen zu schnell fahren aber bestimmt nicht, noch dazu wenn du Verkehrstechnisch nichts auf dem Kerbholz hast. Kann mich noch gut erinnern als uns der Lehrer beim Bootsschein das erklärt hat. Gibst du den Schein wegen Saufen ab, kann die behörde anordnen das dir der Bootsschein abgenommen wird, wegen geblitzt worden sein, noch dazu einmalig nicht. Wirst du dauernd geblitzt und gibst öfters mal deinen Schein ab, kann die Behörde auch anordnen das der Bootsschein entzogen wird. Aber nicht wegen einmal!

Ja oder so ähnlich, hatte es nur noch im Kopf, ist ja auch schon lange her.:smileys5_

SpassCaptain
03.02.2016, 22:35
http://www.verkehrsportal.de/

dirki, mach doch dort mal dein Thema auf.

schwarzwaelder50
03.02.2016, 23:24
Jetzt nur mal rein hypotetisch!:chapeau:
Angenommen!!!!!!!!! Du verlierst im Sinne von aus der Tasche gefallen den Führerschein und läßt dir einen neuen ausstellen.
Dann hast du doch falls der verlorene zufällig wieder auftaucht zwei.:confused-
Dann suchst du dir den fahrfreien Monat aus, machst in der Zeit 4 Wochen Urlaub in Kroatien, fährst einen Tag bevor du abgeben musst in Urlaub, und läßt die Schwiegermutter deinen Schein abgeben!:confused-
Nach den vier Wochen fährste wieder nach Hause und holst deinen Führerschein wieder ab.:cool:
Wirst du beim heimfahren angehalten, haste ja noch den wieder gefundenen.:confused-
Ist ja nicht mein Gedanke, aber vielleicht kommt der eine oder andere auf die Idee!:confused-
Also nochmal, nur rein hypotetisch!:chapeau:
Jetzt mal los, was meint Ihr zu der Sache!:confused-
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Hmm, das ist mir mal passiert, ich musste den Führerschein abgeben, aber ich hatte, meinen schon einmal verloren, einen neuen beantragt und dann habe ich halt den neuen abgegeben.
Gut es ist nichts passiert und da war ich gerade mal 20 Jahre alt, leichtsinnig, kurzum, es ist gut gegangen.

Aber, heute würde ich das nicht nochmal machen.

SpassCaptain
04.02.2016, 01:29
Angenommen!!!!!!!!! Du verlierst im Sinne von aus der Tasche gefallen den Führerschein und läßt dir einen neuen ausstellen.Den neuen kriegst du nur auf eidesstattliche Versicherung dass der alte wirklich weg ist.

Sollte dieser "Verlust" gerade jetzt bei drohendem Fahrverbot "passieren", und dann der alte "zufälligerweise" wieder "auftauchen", und solltest du den alten dann auch noch benutzen statt ihn pflichtgemäß abzugeben, dann muss kein Richter glauben dass die eidesstattliche Versicherung des Verlustes der Wahrheit entsprach. D.h. dann bist du wegen Meineid dran, und das ist eine echte Straftat, während die Geschwindigkeit nur eine läppische Owi war.

Ansonsten kommt es auf kroatisches Recht an. In Deutschland darf ein Ausländer nicht fahren der im Heimatland Fahrverbot hat. Sollte das in Kroatien auch so geregelt sein, dann bist du dort ohne Fahrerlaubnis unterwegs, mit allen Folgen die das z.B. bei einem Unfall haben könnte.

All das greift natürlich nur wenn es raus kommt.

In deinem Fall würde ich da schon eher mit einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht vor Gericht gehen und auf Absehen vom Fahrverbot plädieren. Du warst zwar nicht berechtigt zu schnell zu fahren, aber der Notruf ist aktenkundig und es war eine wirklich außergewöhnliche Situation.

Visus1.0
04.02.2016, 11:56
Bootfahren geht aber den Elektrorollstuhl können sie dir verbieten.....



Nur Kraftfahrzeuge kommen in Betracht

Ein Fahrverbot kann nur beim Führen eines Kraftfahrzeugs, also eines Fahrzeuges, das durch Maschinenkraft bewegt wird, verhängt werden. Auch Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie Bagger sind Kraftfahrzeuge. Die Rechtsprechung qualifiziert auch elektrische Krankenstühle als Kraftfahrzeuge. Allerdings kann ein Verbot nur verhängt werden, wenn der Behinderte in der Lage war, einen handbetriebenen Rollstuhl selbst zu bewegen.

Keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind abzuschleppende Fahrzeuge, Fahrräder, Lokomotiven und Wasserfahrzeuge. Für Schiffe und Boote können durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Schifffahrtsgerichte Fahrverbote nach den Sportbootführerscheinverordnungen und dem Seesicherheitsuntersuchungsgesetz angeordnet werden.

Ausnahmefälle

In Ausnahmefällen können die Bußgeldbehörde und die Gerichte von einem Verbot absehen oder das Verbot auf einzelne Fahrzeugarten beschränken. Es ist zu prüfen, welche Auswirkungen ein Verbot auf den Täter im Einzelfall haben würde. Insbesondere ist festzustellen, ob der Täter unverhältnismäßig hart bestraft würde. In dafür geeigneten Fällen kann die Erhöhung der Geldbuße ausreichen, um der Denkzettelfunktion zur Wirkung zu verhelfen. Voraussetzung ist, dass der Fall Ausnahmecharakter hat und Abweichungen vom Normalfall aufweist. Fahrten unter Alkohol werden kritisch beurteilt.

Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn ein Selbstständiger die Existenz seines Gewerbebetriebes riskierte oder ein Arbeitnehmer mit dem Arbeitsplatzverlust rechnen müsste. In diesem Bereich ist die Rechtslage ein wenig unübersichtlich. So kann ein Kurierdienstfahrer, der wegen außergewöhnlich schlechter, wirtschaftlicher Verhältnisse weder Urlaub machen noch einen Fahrer einstellen kann, mit Gnade rechnen. Allerdings gibt es bei der dritten Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit kein Entgegenkommen mehr. Bei einem Steuerberater mit ländlicher Praxis reicht allein die berufliche Nutzung des Pkw nicht aus. Ihm sind die Kosten eines Aushilfsfahrers oder die Aufnahme eines Kredits zuzumuten.

Auch die Auswirkungen auf nahestehende Dritte sind von Belang. Bedarf ein Angehöriger besonderer Pflege und ist keine andere Pflegeperson verfügbar, kann die betreuende Person auf die Nutzung Ihres Fahrzeuges angewiesen sein und darf mit Entgegenkommen rechnen. Ebenso kann eine überlange Verfahrensdauer die Erforderlichkeit eines Fahrverbots entfallen lassen, sofern sie nicht vom Betroffenen verursacht wurde und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat. Die Gerichte gehen von einem Richtwert von zwei Jahren zwischen dem Zeitpunkt der Tat und der Verurteilung aus.

Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten

Die Bußgeldbehörde oder das Strafgericht können das Fahrverbot auch auf bestimmte Fahrzeugarten beschränken. Müsste ein Berufskraftfahrer den Verlust seines Arbeitsplatzes in Kauf nehmen, kann es verhältnismäßig sein, ihm zwar die Benutzung seines privaten PKW zu verbieten, ihm aber die Führung eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen zu erlauben.

Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins

Das Fahrverbot beginnt frühestens mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins. Um die Dauer des Verbots so kurz wie möglich zu halten, ist es sinnvoll, den Führerschein einen Tag vor oder am Tag der Rechtskraft des Bescheides der Behörde zu übergeben.

Wer in einem Zeitraum von zwei Jahren vor dem Verkehrsverstoß nicht mit einem Verbot belegt wurde, kann bei einem Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz die Abgabe seines Führerscheins vier Monate verzögern. Der Verkehrssünder kann innerhalb von vier Monaten selbst bestimmen, wann das Verbot wirksam wird und die Zeitspanne nutzen, um das Verbot in den Urlaub zu verlegen. Hat der Verkehrssünder hingegen gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, wird das Verbot mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam. In diesem Fall ist der Führerschein sofort abzugeben. Vollstreckungsbehörde ist bei gerichtlichen Straf- und Bußgeldentscheidungen die Staatsanwaltschaft, bei Entscheidungen der Verwaltungsbehörde die Bußgeldstelle. In verschiedenen Verfahren angeordnete Verbote sind nicht aufeinanderfolgend, sondern gleichzeitig zu vollstrecken.

Wer während eines laufenden Fahrverbots ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar wegen Fahrens ohne Führerschein und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sowie die Verhängung einer zusätzlichen Sperrfrist für die Neuerteilung seines Führerscheins. Ist zusätzlich Alkohol und Trunkenkeit im Spiel, verschärft sich die Situation.

Das ist der Link dazu


https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-verkehrszivilrecht-schadenersatz/strafen-bussgelder/fahrverbot

Erich der Wikinger
04.02.2016, 13:58
Hallo Dirk,

leider bin ich spät dran mit meiner Antwort weil ich´s vorher leider
nicht gelesen habe.

Also, wenn Du 140 drauf hattest, nix laufen
Bei 150 wäre das schon anders.

Evtl. zählen mildernde Umstände, da Du ja beweisen kannst, dass
Dein Vater tatsächlich einen Notfall hatte.

Solltest Du also geradeso drüber sein, könnte ein Gericht -da Du ein
unauffälliger gesetzestreuer Fahrer bist- Gnade vor Recht ergehen
lassen.

Wichtig wäre, dass die Geschwindigkeit (es werden ja auch immer 3 kmH
abgezogen) mit der Du gefahren bist vorliegt.

Sollte es vor Gericht gehen, ist "untertänige" Haltung besser als alles
andere. Hoffen wir einfach, dass Du nicht mehr als 140 drauf gehabt hast.

Bei 141 km wäre es nämlich ein einmonatiges Fahrverbot, jedoch ist hier
ein Einspruch möglich, welcher auf Grund der besonderen Situation bei
einem gnädigen Richter sicher Erfolg hätte.

Bitte sag mal durch, wie schnell Du warst, wenn das Schreiben kommt.

Gruß Erich

Wasserarbeiter
04.02.2016, 14:36
... (es werden ja auch immer 3 kmH
abgezogen) mit der Du gefahren bist ...

Moin,

ich habe das dazu gefunden:

Zitat:

"Blitzer Toleranz für Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren
■ Hier werden 3 km/h für Geschwindigkeiten unter 100 km/h abgezogen
■ Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 % von der Geschwindigkeit abgezogen

Blitzer-Toleranz für Provida
■ 5 %, mindestens 5 km/h"

Zitat Ende

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer/


Ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 145 km/h reichen die 3% Abzug nicht mehr. Das Tacho im Auto dürfte dabei aber möglicherweise bis ca.150 km/h oder vielleicht sogar mehr angezeigt haben.

ad-mh
04.02.2016, 14:39
Erstmal den Anhörungsbogen abwarten. Ansonsten stochert man im Nebel.

Dutchrockboy
04.02.2016, 14:55
Sollte es vor Gericht gehen, ist "untertänige" Haltung besser als alles
andere. Hoffen wir einfach, dass Du nicht mehr als 140 drauf gehabt hast.



Genau meine Erfahrung... und Geld regiert. :ka5:

dirki
04.02.2016, 17:00
Liebe Forumsfreunde.:biere::smileys5_
Ich möchte mich bei all denen ganz herzlich bedanken, die durch ihre Anteilname und ihre Bemühungen verbunden mit den mega wertvollen Beiträgen und Hinweisen dazu beigetragen haben, daß man (ich) nun einfach in der Sachlage klar und objektiv für das kommende Anhörungsschreiben gewabnet antworten kann !:smileys5_

In dieser kurzen Zeit so viele fundierte Antworten zu erhalten beeindruckt mich sehr!
Deshalb nochmal,

Vielen herzlichen Dank dafür!:smileys5_

Ihr seits Spitze!:cool:

Wir Schlauchbootsfahrer sind halt einfach ein super Volk!:biere::cool:

So, jetzt aber genug der Lobeshymden.:futschlac
Ich möchte euch noch mitteilen das es meinem Vater schon besser geht, und er zwar mit der heutigen Nacht die 3. Nacht auf der Intensiv liegt, aber seine überwachten und bedenklichen Werte sich bereits gebessert haben, und die Ärzte sehr zuversichtlich der Genesung sind!:cool:
Und das ist für mich das schönste und wichtigste das ich euch gene erzähle!
Alles andere bringt die kommende Zeit!:schlaumei
Liebe Grüße:biere:
Dirk

schwarzwaelder50
06.02.2016, 17:14
Mist,
ich habe heute auch gerade eine Anhörung bekommen, 113km/H im 80er Bereich.
Und ich hatte es so eilig, es war schließlich an einem Samstag.
Laut Bußgeldkatalog 120€ und 1 Punkt.:cognemur::cognemur:

Visus1.0
06.02.2016, 17:36
Gester hielt einer das Radar auf mich und jetzt vor einer Stunde wieder, bin schon auf die Organstafe gespannt, bin aber nur 15kmh über 50kmh Beschränkung gefahren im Ortsgebiet da gibts keinen Punkt bei uns.

Momentan wachsen bei uns die Radarsheriffs wie Pilze aus dem Asphaltboden!:motz_4::cognemur:

Svend
06.02.2016, 17:38
:verblueff Das ist doch guenstig ,Markus ! Das zahlst du hier fuer Falschparken.....

33 kmh wuerden hier ca 820,-Euronen kosten.....

Strekninger med fartsgrense på 70 km/t eller høyere:

Kjører du mellom 25- og 35 km for fort, koster det: 7.800,-

Visus1.0
06.02.2016, 17:49
Stephan aber Norweger verdienen mehr als das doppelte als in Deutschland. Das Durchschnittsgehalt ist doppelt so hoch.

Da schaut das Verhältniss dann schon anders aus .....:biere:

Und bei euch kostet ein Teslar weniger als ein BMW!!!

Svend
06.02.2016, 18:37
Halbwissen !

Wir verdienen mehr, aber zahlen auch mehr als das Doppelte an Steuern und Abgaben...:biere:

Da hinkt dein Vergleich....

Der Tesla S fængt hier bei 600 000,-NOK an...
Der BMW X5 fængt bei 1 000 000,-NOk an....

Icing
06.02.2016, 19:00
Erstmal den Anhörungsbogen abwarten. Ansonsten stochert man im Nebel.

und wenn das Foto nix ist kannst Du immer noch sagen Du warst das nicht.

Gegen Angehörige kann man die Aussage verweigern.:ka5:

Das würde ich aber nur im Notfall (Fahrverbot) auspacken, denn im Wiederholungsfall droht ein Fahrtenbuch....

Visus1.0
06.02.2016, 19:22
http://m.welt.de/newsticker/bloomberg/article119687339/Gehalt-verdreifachen-Arbeitszeit-halbieren-Norwegen-ist-Magnet.html

Soviel zu Norwegen dir genauen Abgaben find ich auch noch....lach


Die höchsten Gehälter mit den kürzesten Arbeitstagen in Europa...

so hab gegoogelt Steuersatz ca. 36 % .... wenn man den Namen weis kann jeder in die Steuerliste einsehen und weis was der andere verdient es ist öffentlich....

Fabian777
06.02.2016, 19:58
Halbwissen !

Wir verdienen mehr, aber zahlen auch mehr als das Doppelte an Steuern und Abgaben...:biere:

Da hinkt dein Vergleich....

Der Tesla S fængt hier bei 600 000,-NOK an...
Der BMW X5 fængt bei 1 000 000,-NOk an....

D.h. der Spitzensteuersatz liegt immer noch bei 108 Prozent? Astrid Lindgren lässt grüßen, oder? :confused-

Liebe Grüße,
Fabian

PS: Schön, dass wir alle auf hohem Niveau jammern!

dirki
06.02.2016, 20:11
Mist,
ich habe heute auch gerade eine Anhörung bekommen, 113km/H im 80er Bereich.
Und ich hatte es so eilig, es war schließlich an einem Samstag.
Laut Bußgeldkatalog 120€ und 1 Punkt.:cognemur::cognemur:

Mensch Markus,
hab ich gesagt man soll mir das nachmachen!?:ka5:
Ich leide mit dir:smileys5_
Liebe Grüße
dirk

Svend
06.02.2016, 20:30
Ich sag ja Halbwahrheiten !

Der Steuersatz liegt hier zwischen 27%-48%.

Skatten i Norge er normalt 27 - 48%.

Dazu kommen die Steuern und Abgaben von 25 % MvSt.

Steuern und Abgaben machen zB einen Neuwagen doppelt so teuer wie in D.

Ein billiges Bier liegt hier bei 4,-Euro ,im Vergleich kostes ein relativ gutes Bier in D 1,50 Euro...Da wæren 108 Prozent ja ein Geschenk....

En flaske rødvin på 0,75cl med et alkoholinnhold på 12,5 %: 4,46 kr/vol pst. og liter * 12,5 % * 0,75 = 41,8 kroner. Ved en utsalgspris på 150 kroner, utgjør alkoholavgiften nærmere 28 % av prisen.

Selbst auf mein Haus und Grund zahlt man zur Grundsteuer noch extra Eigentumssteuer an die Kommune ....

Der portugisische Software-Experte wird auch rund 61.000 Euro keine grossen Spruenge machen,da Oslo mit das teuerste Pflaster ist.Er wird wohl eine arbeitende Frau haben muessen ,um sich etwas leisten zu kønnen....:ka5:

Kannst ja mal Urlaub hier machen und gucken,wie weit du mit 1000,-Euronen kommst. 3 x Essengehen mit Familie und die Kohle ist weg......:lachen78:

Die Arbeitslosenquote steigt auch hier rapide an,da der Ølmarkt tot ist.



Ach ja,....Astrid Lindgren war Schwedin .

Fabian777
06.02.2016, 20:55
Also 1. hast Du, lieber Stephan, ganz sicher mehr Ahnung von Norwegen als ich.
Und 2. weiß ich schon, dass Astrid Lindgren Schwedin war, aber ich weiß nicht mehr, ob es 107 oder 108 Prozent waren.
Und 3. wiederhole ich mich: Wir leiden alle (in Deutschland und Norwegen verglichen mit den meisten Ländern dieser Welt) auf sehr hohem Niveau ... schön, dass wir uns unsere Steuern und Abgaben – egal wie hoch sie auch sein mögen – leisten können und damit einen Beitrag zu unserem Land leisten. Ich sehe das in voller Dankbarkeit als ein Vorrecht an.

Und eigentlich ging es hier ja um was ganz anderes ... freut mich, lieber Dirk, dass es Deinem Vater wieder besser geht ... und alles andere wird auch wieder ins Lot kommen.

Liebe Grüße,
Fabian

Visus1.0
06.02.2016, 20:58
In Österreich ist der Steuersatz 25 % bis 55% .... und dann noch ca. 17 % Sozialversicherungsbeiträge...und in Wien geht meist der halbe Monatsverdienst nur für die Miete drauf....die Lebensmittel sind viel teurer als in Deutschland bei Grundnahrungsmittel bis zu 30% teurer.......dafür sind die Strafen etwas billiger gg:biere:

In Österreich haben wir momentan die höchste Arbeitslosigkeit seit 60 Jahren!!!! Nur 1953 war sie höher....

ad-mh
06.02.2016, 21:51
Ich habe die Sache gestern bei Gelegenheit mal mit einem Richter am AG bei uns durchgesprochen. Bei uns würde er in Dirks Fall bei der Sachlage von einem Fahrverbot absehen, allerdings nur deshalb, da die StA Duisburg sich mit Rechtsmitteln gegen das Absehen vom Fahrverbot zurückhält (personell überlastet, keine Zeit für derartige Verfahren).
Im Süden Deutschlands ist das allerdings anders. Das Absehen vom Fahrverbot wird bekanntlich strenger gehandhabt.

Gestern wurde bei mir der Fall eines Selbständigen, welcher mit Promotionen in Restaurants mit verderblicher und daher gekühlter Ware sein Geld verdient, genau so gehandhabt. Der Verlust des Einkommens für einen Monat würde eine außergewöhnliche Härte darstellen. Mit seinen PKW-Kühlboxen könnte er auch nicht auf den ÖPNV ausweichen, was bei anderen Betroffenen gefordert wird.

Im Süden Deutschlands wäre dies niemals möglich gewesen.

Unser Richter meint, man solle schon jetzt die Bestätigung des Krankenhauses einholen. So etwas kann dauern. Wenn dann der Anhörungsbogen da ist, dann kann es unter Umständen mit der Darlegung zeitlich eng werden.

dirki
06.02.2016, 23:17
Ich habe die Sache gestern bei Gelegenheit mal mit einem Richter am AG bei uns durchgesprochen. Bei uns würde er in Dirks Fall bei der Sachlage von einem Fahrverbot absehen, allerdings nur deshalb, da die StA Duisburg sich mit Rechtsmitteln gegen das Absehen vom Fahrverbot zurückhält (personell überlastet, keine Zeit für derartige Verfahren).
Im Süden Deutschlands ist das allerdings anders. Das Absehen vom Fahrverbot wird bekanntlich strenger gehandhabt.

Gestern wurde bei mir der Fall eines Selbständigen, welcher mit Promotionen in Restaurants mit verderblicher und daher gekühlter Ware sein Geld verdient, genau so gehandhabt. Der Verlust des Einkommens für einen Monat würde eine außergewöhnliche Härte darstellen. Mit seinen PKW-Kühlboxen könnte er auch nicht auf den ÖPNV ausweichen, was bei anderen Betroffenen gefordert wird.

Im Süden Deutschlands wäre dies niemals möglich gewesen.

Unser Richter meint, man solle schon jetzt die Bestätigung des Krankenhauses einholen. So etwas kann dauern. Wenn dann der Anhörungsbogen da ist, dann kann es unter Umständen mit der Darlegung zeitlich eng werden.

Hallo Andreas,:biere:
habe ich mir heute beim Besuch meines Vaters auch gedacht.:chapeau:
Werde eine KH_Bestätigung mit Einweisung durch den Notarzt vorformulieren und mir vom KH bestätigen lassen. Für den Fall das ich es brauche!:chapeau:
Danke, liebe Grüße:biere:
Dirk

armstor
07.02.2016, 09:28
Gester hielt einer das Radar auf mich und jetzt vor einer Stunde wieder, bin schon auf die Organstafe gespannt, bin aber nur 15kmh über 50kmh Beschränkung gefahren im Ortsgebiet da gibts keinen Punkt bei uns.

Momentan wachsen bei uns die Radarsheriffs wie Pilze aus dem Asphaltboden!:motz_4::cognemur:

Hallo Andreas

Wie kann ein "Sheriff" die gibt's doch nur in Amerika oder?, ein Radargerät auf dich halten?
Ich war 40 Jahre als Polizeibeamter tätig, davon 30 Jahre im Außendienst auf der Straße.
Wurdest du von einem Radargerät geblitzt, oder wurde eine Lasermessung durchgeführt. Wie kommst du auf 15 km/h. Wurdest du angehalten?
Bei Lasermessungen wird man in der Regel angehalten und wenn es möglich ist mit einer Organstrafe bestraft. (Man zahlt an Ort und Stelle und fertig)

Wenn man diesen Fred liest, steigen einem die Haare zu Berge;
soviel Blödsinn kann doch nicht wahr sein. :motz_4:

Dirk wenn du Österreicher wärst würde ich dir einen Tipp geben, aber die bist deutscher und ich weis nicht wie die Deutschen ihre Strafverfahren durchführen.
Bei uns gibt's das Verwaltungsstrafrecht und in diesem werden alle Verkehrsangelegenheiten behandelt. Ausnahme ist ein Verkehrsunfall mit Verletzung da gilt dann das Strafrecht /STGB;

lg Franz :seaman:

Visus1.0
07.02.2016, 11:38
Wurde nicht angehalten doch können sie dir schon ohne Anhalten mit der Radarpistole eine Anzeige schicken....und ich hab auf den Tacho geschaut deshalb weis ich die 15 kmh. War am Gürtel...

Erich der Wikinger
07.02.2016, 12:05
Hallo Dirk,

vielleicht hilft Dir das auch noch etwas weiter.
Normalerweise geht ein Autotacho einiges vor.
Bei einer Anzeige von 150 km kannst Du davon
ausgehen, dass Du in Wirklichkeit fast 10 kmH
weniger fährst.

Somit hoffe ich, dass es gut für Dich ausgeht.

Gruß Erich

nuernberger-1
07.02.2016, 12:46
Hallo Andreas

Wie kann ein "Sheriff" die gibt's doch nur in Amerika oder?, ein Radargerät auf dich halten?
Ich war 40 Jahre als Polizeibeamter tätig, davon 30 Jahre im Außendienst auf der Straße.
Wurdest du von einem Radargerät geblitzt, oder wurde eine Lasermessung durchgeführt. Wie kommst du auf 15 km/h. Wurdest du angehalten?
Bei Lasermessungen wird man in der Regel angehalten und wenn es möglich ist mit einer Organstrafe bestraft. (Man zahlt an Ort und Stelle und fertig)

Wenn man diesen Fred liest, steigen einem die Haare zu Berge;
soviel Blödsinn kann doch nicht wahr sein. :motz_4:

Dirk wenn du Österreicher wärst würde ich dir einen Tipp geben, aber die bist deutscher und ich weis nicht wie die Deutschen ihre Strafverfahren durchführen.
Bei uns gibt's das Verwaltungsstrafrecht und in diesem werden alle Verkehrsangelegenheiten behandelt. Ausnahme ist ein Verkehrsunfall mit Verletzung da gilt dann das Strafrecht /STGB;

lg Franz :seaman:

Franz, vielleicht wird das in Wien etwas anders behandelt, ist bei uns auch so. Es gibt Deutschland und es gibt Bayern wo die Uhren etwas anders gehen. Bei euch gibt es Österreich und es gibt Wien, wo es wohl genauso ist.:gruebel:

Berny
07.02.2016, 18:42
Wurde nicht angehalten doch können sie dir schon ohne Anhalten mit der Radarpistole eine Anzeige schicken....und ich hab auf den Tacho geschaut deshalb weis ich die 15 kmh. War am Gürtel...

Radarpistole gibt es nicht.

@Dirki: wichtig ist es in deinem Falle, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Tips aus Foren sind ja recht schön und gut, wie man aber am obigen Beispiel sieht, oft nicht wirklich rechtlich fundiert.
Mit solchen Infos könntest also Schiffbruch erleiden......

rückenwind
07.02.2016, 19:19
http://www.heute.at/storage/pic/bilder/news/lokales/715515_1_2208_Radarpistole02_Auer.jpg?version=1377 108004

wird zumindest "truespeed-radarpistole" betitelt!?

Berny
07.02.2016, 19:28
Naja, heute.at ist ja ne wirklich seriöse Zeitung....Lol

ist eine Laserpistole.
http://www.teletrafficuk.com/pdf/truspeed-dc-manual.pdf

rückenwind
07.02.2016, 19:32
als berliner muss ich mich in der A-presselandschaft nicht so auskennen.
aber "radarpistole" für den volksmund passt schon, wenn ich mir griff und abzug angucke :chapeau:

rückenwind
07.02.2016, 19:32
als berliner muss ich mich in der A-presselandschaft nicht so auskennen.
aber "(----)pistole" für den volksmund passt schon, wenn ich mir griff und abzug angucke :chapeau:

Hansi
07.02.2016, 19:32
Hallo Dirk


erst mal sch......dass dir das passiert ist :motz_4:
habe bis jetzt nix geschrieben,weil ich mich rechtlich nicht auskenne zumindest zu wenig aber mein Vorschlag an dich wäre auch erst mal abwarten was kommt und dann einen Rechtsanwalt kontaktieren und überlegen was das beste ist :chapeau:

Gute Besserung an deinen Vater

wünschen Angie und Hansi

Berny
07.02.2016, 19:36
Darum gehts ja, es ist wurscht, was hier diskutiert oder empfohlen wird, Dirki kann nur ein Rechtsanwalt im Falle dass helfen, alles andere ist unseriös und verantwortungslos.

Insbesondere so Tips diverser Gschaftler, die alles besser wissen wollen als die, die damit arbeiten....Und was der Volksmund spricht interessiert die Behörde recht wenig.

Ich sehe sehr wohl eine Möglichkeit, indem sich Dirki in einem Ausnahmezustand befand, und diesen richtig zu formulieren wird hier keinem gelingen, außer er ist RA spezialisiert auf Straßenverkehrsvorschriften....

Visus1.0
07.02.2016, 19:40
http://www.braunschweiger-zeitung.de/debatte/leserbriefe/fahrverbot-fuer-verkehrssuender-id1110614.html

Visus1.0
07.02.2016, 19:52
Radarpistole gibt es nicht.

@Dirki:
Mit solchen Infos könntest also Schiffbruch erleiden......

Sorry Berny aber sogar im Bundesministerium für Verkehr spricht und schreibt man von Radarpistolen......

schau mal auf den Link und dann die pdf.....


http://www.bmvit.gv.at/bmvit/verkehr/strasse/recht/kfgesetz/index.html

Visus1.0
07.02.2016, 19:58
Hallo Andreas


Ich war 40 Jahre als Polizeibeamter tätig, davon 30 Jahre im Außendienst auf der Straße.
Wurdest du von einem Radargerät geblitzt, oder wurde eine Lasermessung durchgeführt. Wie kommst du auf 15 km/h. Wurdest du angehalten?
Bei Lasermessungen wird man in der Regel angehalten und wenn es möglich ist mit einer Organstrafe bestraft. (Man zahlt an Ort und Stelle und fertig)

Wenn man diesen Fred liest, steigen einem die Haare zu Berge;
soviel Blödsinn kann doch nicht wahr sein. :motz_4:


lg Franz :seaman:

Sorry aber es ist nicht richtig man muss bei einer Handlasermessung nicht aufgehalten werden um eine Strafe zu bekommen in Österreich.

roehrig
07.02.2016, 20:56
Genial. Fast 100 Beiträge reine Spekulationen.

Bevor ich da auch mit mache:
Erstmal abwarten, was kommt. Vielleicht hat es den schräg neben Dir erwischt. Oder es gab schon in der Messung Probleme. Auf der BAB kommt es öfter vor, das das Ergebnis der Kontrolle nicht ganz einwandfrei ist, wegen des sich auf den Fahrspuren überlagernden Verkehrs.
Ist der Bußgeld Stelle das Ergebnis nicht gut genug, kommt gar nix.

Wenn dann doch etwas kommt: wovon reden wir? Dein Auto wird keinen geeichten Tacho haben. Einige Hersteller haben über 10% Voreilung. Heißt der Tacho zeigt deutlich mehr an, wie man tatsächlich fährt.
Deine nicht genaue Angabe der vom Tacho abgelesenen Geschwindigkeit minus Voreilung, minus Toleranz.....vielleicht geht es mit einem Bußgeld und ohne Fahrverbot ab.

Ohne Post von der Bußgeld Stelle ist alles nur blabla.....

Berny
08.02.2016, 07:25
@Andres: Du solltest mal etwas genauer lesen.....

1) Nur weil es Radarpistolen gibt, heißt das nicht automatisch, dass diese auch bei der Polizei verwendet werden.
2) Mein Posting bezüglich "Radarpistolen gibt es nicht" bezog sich wohl eindeutig auf die Verwendung bei der Österreichischen Polizei, wie du vorher angegeben hast.
3) der Artikel beim BMI bezog sich auf Geschwindigkeitsmessungen bei Fahrprüfungen, nicht aber bei der Verwendung zur Überwachung im Straßenverkehr.
4) Franz sprach nicht von "Muss", sondern vom "Regelfall".
5) und das in der Zeitung ist auch eine Laserpistole....

Und jetzt sind wir genau beim Punkt, durch soviel Quatsch wird man eigentlich nur verunsichert bzw in falsche Vorhaben getrieben.

Wennst dich nicht auskennst, lass es einfach.

@Manuel: prinzipiell ja, aber man spekuliert halt gerne und freut sich dann, wenn es eh nicht so schlimm ist ;-)

@Franz: vielleicht wird ja der Visus mal ein Minister, wäre ja eh ein Bedarf momentan :lachen78:

nuernberger-1
08.02.2016, 08:11
Visus zum Minister? Welches Ressort willst ihm denn zugestehen, Berny?:gruebel:

Wasserarbeiter
08.02.2016, 08:15
Visus zum Minister? Welches Ressort willst ihm denn zugestehen, Berny?:gruebel:

Moin,

wieso Minister ? Visus for President ! :futschlac

armstor
08.02.2016, 08:32
Servus Andreas

Natürlich muss man nicht angehalten werden. Darum habe ich geschrieben in der Regel.
Lasermessungen mit Anhaltungen werden meistens im Ortsgebiet durchgeführt, wobei es notwendig ist, dass man eine sichere Anhaltestelle und genug Personal hat. Auf Freilandstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen wird fast nie angehalten, weil das zu gefährlich wär.

@ Peter
Bundesgesetzte und ein solches ist das Verwaltungsstrafgesetz gelten vom Neusiedlersee bis zum Bodensee. Lediglich bei der Strafbemessung haben die Strafreferenten einen Rahmen in dem sie sich bewegen können. Wobei es auch hier einige Ausnahmen gibt.

lg Franz :seaman:

Dutchrockboy
08.02.2016, 11:25
Genial. Fast 100 Beiträge reine Spekulationen.

.... Ohne Post von der Bußgeld Stelle ist alles nur blabla.....

Sind wir schon weiter? Ist schon Post da?


Nur so nebenbei, ich bin bestimmt 2 mal geblitzt worden wo ich nachher kein Post bekommen habe.

Dann habe ich andermal 2 mal Post bekommen und von meinen Recht "nicht gegen mich aus zu sagen müssen" Gebrauch gemacht. :ka5:
https://youtu.be/z7t-jPIoekE funktioniert gar nicht mal so schlecht wenn das Bussgeldbescheid sehr spät kommt....:chapeau:

bf109v7
08.02.2016, 11:29
Ich würde erst mal abwarten. Dass es geblitzt hat, heißt noch nicht, dass das Foto gut ist usw. Ich bin in Deutschland paarmal geblitzt worden, und es kam nichts. Kann auch ganz anders kommen. Ein mit mir befreundeter Polizist hat meiner Mutter ein Foto zum Geburtstag geschenkt, was sie bei der Fahrt über eine rote Ampel zeigt. In Deutschland, nicht hier. Hier bekäme der Beamte ca. 2 Euro, um die Sache aus der Welt zu schaffen.
Alex

armstor
08.02.2016, 14:20
Ein mit mir befreundeter Polizist hat meiner Mutter ein Foto zum Geburtstag geschenkt, was sie bei der Fahrt über eine rote Ampel zeigt. In Deutschland, nicht hier. Hier bekäme der Beamte ca. 2 Euro, um die Sache aus der Welt zu schaffen.
Alex

Und du bist noch stolz darauf in einem Land zu leben, wo jeder und alles korrupt ist.
Das mit dem Foto bezeichne ich als glatte Lüge die du da auftischst.
Sollte es nicht so sein, ist das glatter Amtsmissbrauch und der Polizist müsste unbedingt zur Verantwortung gezogen werden. Da hört sich doch alles auf. :motz_4:

bf109v7
08.02.2016, 15:47
Und du bist noch stolz darauf in einem Land zu leben, wo jeder und alles korrupt ist.
Das mit dem Foto bezeichne ich als glatte Lüge die du da auftischst.
Sollte es nicht so sein, ist das glatter Amtsmissbrauch und der Polizist müsste unbedingt zur Verantwortung gezogen werden. Da hört sich doch alles auf. :motz_4:
Und das ist Beleidigung, wenn Du behauptest, dass ich hier Lügen auftische. Und Du bist ein Träumer, wenn Du glaubst, das in Deutschland kein Polizist sein Amt missbraucht.:banane::banane:
Und ich glaube nicht, dass Du Dich nicht über so ein Geburtstagsgeschenk gefreut hättest. Und auch nicht, dass Du in dem dafür gesorgt hättest, dass der Polizist zur Verantwortung gezogen wird.
Und ich bin nicht stolz darauf, in einem korruptem Land zu leben, aber ich lebe hier sehr gut damit, und, als Ausländer steht es mir nicht zu, hier was zu ändern.
Alex

rückenwind
08.02.2016, 16:14
bier und chips am ende des winters?

armstor
08.02.2016, 16:26
Und das ist Beleidigung, wenn Du behauptest, dass ich hier Lügen auftische. Und Du bist ein Träumer, wenn Du glaubst, das in Deutschland kein Polizist sein Amt missbraucht.:banane::banane:
Und ich glaube nicht, dass Du Dich nicht über so ein Geburtstagsgeschenk gefreut hättest. Und auch nicht, dass Du in dem dafür gesorgt hättest, dass der Polizist zur Verantwortung gezogen wird.
Und ich bin nicht stolz darauf, in einem korruptem Land zu leben, aber ich lebe hier sehr gut damit, und, als Ausländer steht es mir nicht zu, hier was zu ändern.
Alex

Nein Alex das ist keine Beleidigung. Du brauchst nur den Wahrheitsbeweis antreten. Und über so ein Geburtstagsgeschenk würde ich mich nie und nimmer freuen. Wobei ich nicht mal glaube das überhaupt ein Polizist damit etwas zu tun hatte, weil diese Überwachungs
anlagen in den meisten Fällen von Stadt oder Land betrieben werden.
Alex solchen Leuten wie dir gehört das Handwerk gelegt.

Dutchrockboy
08.02.2016, 16:26
Und das ist Beleidigung, wenn Du behauptest, dass ich hier Lügen auftische. Und Du bist ein Träumer, wenn Du glaubst, das in Deutschland kein Polizist sein Amt missbraucht.:banane::banane:
Und ich glaube nicht, dass Du Dich nicht über so ein Geburtstagsgeschenk gefreut hättest. Und auch nicht, dass Du in dem dafür gesorgt hättest, dass der Polizist zur Verantwortung gezogen wird.
Und ich bin nicht stolz darauf, in einem korruptem Land zu leben, aber ich lebe hier sehr gut damit, und, als Ausländer steht es mir nicht zu, hier was zu ändern.
Alex

:lachen78::lachen78::lachen78:

Genau, der Armstor hätte den befreundete Polizist gesagt : " nee, nee, lass mal, ich zahle das Bußgeld wohl und morgen rufe ich dein Chef an.." :futschlac

Auch in Deutschland gilt:
- wenn der Bäcker mich mag kriege ich bessere Brötchen
- wenn ich die Arztassistentin kenn kriege ich sofort ein Termin statt wie andere erst in 3 Monate
- wenn ich gut den Polizist kenne kann er manchmal was durchgehen lassen.

Meine Erfahrung in Deutschland ist das Gesetze immer für alle Andere gelten sollten. Selbst ist mann immer ein Ausnahmefall.... :ka5:


Kann mann das Wasser verklagen wenn das Boot sinkt?:gruebel:


Wie immer ist mein Beitrag als Unterhaltung zu betrachten und nicht als Vertragsinhalt :schlaumei

Theodor
08.02.2016, 16:30
Hallo liebe Freunde,
macht mal langsam. Fast jedem von uns sind schon Mißgeschicke im Straßenverkehr passiert. Jeder geht aus der persönlichen Berufs und Familiensituation anders mit den einhergehenden Strafen um. ( zwangsläufig nötig)
Wenn man mit kleineren Bestechungen, Gefälligkeiten weiter kommt ist doch gut!! Niemand muß als Gesetzloser bezeichnet werden der versucht das System zu seinen Gunsten zu nutzen. Bekenne mich auch schuldig!. Hab vor ca. 30 Jahren den Führerschein wegen Alkohol am Steuer für 2 Jahre abgeben müssen. (Ehefrau abgehauen und Kinder bei mir gelassen) soll keine Entschuldigung sein ,hab wirklich Mißt gebaut. Ich bin dann trotzdem weiter Auto gefahren . Hab Führerschein von Freund geliehen und mindestens 20 mal ohne Probleme vorgelegt! Möchte aber niemanden Raten soetwas heute nachzuvollziehen!
Kann das jetzt nach Verjährungsfrist auch veröffentlichen.
Mit Best gemeinten Grüßen
Joachim

Hab vor

armstor
08.02.2016, 16:30
:lachen78::lachen78::lachen78:

Genau, der Alex hätte den befreundete Polizist gesagt : " nee, nee, lass mal, ich zahle das Bußgeld wohl und morgen rufe ich dein Chef an.." :futschlac

Auch in Deutschland gilt:
- wenn der Bäcker mich mag kriege ich bessere Brötchen
- wenn ich die Arztassistentin kenn kriege ich sofort ein Termin statt wie andere erst in 3 Monate
- wenn ich gut den Polizist kenne kann er manchmal was durchgehen lassen.

Meine Erfahrung in Deutschland ist das Gesetze immer für alle Andere gelten sollten. Selbst ist mann immer ein Ausnahmefall.... :ka5:


Kann mann das Wasser verklagen wenn das Boot sinkt?:gruebel:


Wie immer ist mein Beitrag als Unterhaltung zu betrachten und nicht als Vertragsinhalt :schlaumei


Na Robert ich weis nicht

Brötchen,
einen Termin beim Arzt, das mit dem Amtsmissbrauch eines Polizisten zu vergleichen , na ja----------------

armstor
08.02.2016, 16:47
Hallo liebe Freunde,
macht mal langsam. Fast jedem von uns sind schon Mißgeschicke im Straßenverkehr passiert. Jeder geht aus der persönlichen Berufs und Familiensituation anders mit den einhergehenden Strafen um. ( zwangsläufig nötig)
Wenn man mit kleineren Bestechungen, Gefälligkeiten weiter kommt ist doch gut!! Niemand muß als Gesetzloser bezeichnet werden der versucht das System zu seinen Gunsten zu nutzen. Bekenne mich auch schuldig!. Hab vor ca. 30 Jahren den Führerschein wegen Alkohol am Steuer für 2 Jahre abgeben müssen. (Ehefrau abgehauen und Kinder bei mir gelassen) soll keine Entschuldigung sein ,hab wirklich Mißt gebaut. Ich bin dann trotzdem weiter Auto gefahren . Hab Führerschein von Freund geliehen und mindestens 20 mal ohne Probleme vorgelegt! Möchte aber niemanden Raten soetwas heute nachzuvollziehen!
Kann das jetzt nach Verjährungsfrist auch veröffentlichen.
Mit Best gemeinten Grüßen
Joachim

Hab vor

Servus Joachim

Die Wörter, Gefälligkeit, Bestechlichkeit darfs bei einem Polizisten nicht geben und aus.
Ich habe viele hunderte Fahrzeuglenker nicht bestraft, weil das Gesetz vorgesehen hat, dass bei einer geringfügigen Übertretung mit einer Ermahnung vorgegangen werden kann. Aber eines wär mir nie in den Sinn gekommen, dafür etwas anzunehmen.
Alles andere was du gemacht hast war ja deine Sache, hast Glück gehabt, dass es gut gegangen ist.

lg Franz :seaman:

Dutchrockboy
08.02.2016, 17:00
Lieber Franz,

ich muss bei deine Kollegen für Ermahnungen immer bezahlen.. :lachen78:

Robert1
08.02.2016, 17:10
Visus zum Minister? Welches Ressort willst ihm denn zugestehen, Berny?:gruebel:

Hallo

Familienminister :biere:

Wasserarbeiter
08.02.2016, 17:19
Hallo

Familienminister :biere:

Moin,

das käme gut hin. In Deutschland heißt dieses Amt:

Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend :chapeau::biere:

Berny
08.02.2016, 17:33
Zu den Gefälligkeiten:
Man muss schon mal bedenken, dass bei einem Polizisten, der jemanden eine Gefälligkeit erweist ein Amtsmissbrauch entstehen kann, was letztlich den Jobverlust bedeutet.
In Zeiten von Handys und anderen Beweismöglichkeiten wird sich kein Polizist aus soetwas einlassen.

Ebenso muss man sich bewußt sein, dass ein Vorschlag an einen Polizisten, eine Gefälligkeit zu erweisen, durchaus als Anstiftung zum Amtsmissbrauch gewertet werden kann und deshalb auch strafbar für den Anstifter sein kann.

Solche Geschichten also, mag es eventuell früher gegeben haben, aber wenn jemand behauptet, dies sei in letzter Zeit passiert, kann ich das auch nur als Lügengeschichten abtun.
@Alex: Und wenn du schlau bist, wirst du das auch bestätigen ;-)

dirki
08.02.2016, 17:33
Hallo liebe Verkehrsgemeinde!:biere:
111 Antworten, und ich finde jede toll!:cool:
Vielen Dank dafür!:smileys5_
und dann so eine prominente Beteiligung!:seaman:
Verkehrsminister, Familienminister, Polizisten, Rechtsanwälte und Sünder!:cool:
Alles vertreten, und ich liebe es!:smileys5_
Wir sind schon ein lebendiges Forum!:cool::smileys5_:cool:
Nur weiter so, jede Antwort ist sehr gut, wenn auch nur Spekulation. Dem bin ich mir schon bewusst.

Um mal wieder bisserl Holz ins Feuer zu werfen damit es nicht erlicht, kann ich folgende News berichten.

zuerst habe ich meinen Vater heute aus dem KH mit nach Hause nehmen können!:chapeau:

Dann habe ich zwei Bestätigungen über den Aufenthalt und den notfallmäßigen Transport ins KH bestätigt vom KH.:chapeau:
Denke dadurch werde ich zumindest das Vorkommen und den Grund bzw. die momentane Ausnahmesituation belegen können.:chapeau:

Und ja, ich schaue schon jeden Tag bisserl besorgt in den Briefkasten!:cognemur:

Egal was kommt, ich werde hier auf jeden Fall weiter berichten.:schlaumei

Wünsche Euch einen schönen Rosenmontag!:biere:
:smileys5_Dirk

Theodor
08.02.2016, 17:50
Servus Joachim

Die Wörter, Gefälligkeit, Bestechlichkeit darfs bei einem Polizisten nicht geben und aus.
Ich habe viele hunderte Fahrzeuglenker nicht bestraft, weil das Gesetz vorgesehen hat, dass bei einer geringfügigen Übertretung mit einer Ermahnung vorgegangen werden kann. Aber eines wär mir nie in den Sinn gekommen, dafür etwas anzunehmen.
Alles andere was du gemacht hast war ja deine Sache, hast Glück gehabt, dass es gut gegangen ist.

lg Franz :seaman:

Hallo Franz,
habe nie behauptet das Polizisten bestechlich sind! Nur durch höfliches Benehmen und anständige Gespräche kann man eventuell auch kleinere Vergehen ohne Mandat umgehen.
Hab trotzdem keine guten Erfahrungen mit deinem Berufsstand gemacht! In der Regel waren deine Kollegen ziemlich bornierte Staatsdiener, vom System mißbrauchte und umerzogene ( Polizeiausbildung) Personen!
Menschlichkeit und ein Verstehen der Realität habe ich meistens vermißt!
Wollte als Jugendlicher auch mal die Polizeilaufbahn beschreiten. Aufnahmeprüfung in der Ettstr in München bestanden, dann kleine Jugendsünde und ich wurde als Bewerber ausgeschlossen! ( zu meinem großen Glück).Andere Freunde die diese Laufbahn beschritten haben sind heute als Kameraden unbrauchbar.
Ich Hoffe das es dir nicht auch so erging.

Nix für ungut ( nur Lebenserfahrung)
Grüße
Joachim

Svend
08.02.2016, 18:08
In der Regel waren deine Kollegen ziemlich bornierte Staatsdiener, vom System mißbrauchte und umerzogene ( Polizeiausbildung) Personen!
Menschlichkeit und ein Verstehen der Realität habe ich meistens vermißt!


Das beweisen die Posts hier, dass sich da nichts geændert hat.:ka5:

Bestechung hin oder her, die Polizei auf den Philippinen mit der Polizei in D/A zu vergleichen ist albern.Andere Lænder, andere Sitten und das in einigen Lændern, ohne bzw mit Schmiergeld Probleme auftauchen bzw sich erledigen ist doch kein Geheimnis.....

Dirk,dir viel Glueck und gute Genesung deinem Vater....

armstor
08.02.2016, 20:36
Das beweisen die Posts hier, dass sich da nichts geændert hat.:ka5:

.... Schön dass es dich gibt.

Wasserarbeiter
08.02.2016, 20:48
... es gibt auf dieser Welt, normale, dumme und ganz dumme Leut...

Moin,

ich glaube Du hast in Deiner Aufzählung Stephans Kategorie vergessen. :gruebel: - Die Schlauen. :ka5:

bf109v7
08.02.2016, 23:41
Solche Geschichten also, mag es eventuell früher gegeben haben, aber wenn jemand behauptet, dies sei in letzter Zeit passiert, kann ich das auch nur als Lügengeschichten abtun.
@Alex: Und wenn du schlau bist, wirst du das auch bestätigen ;-)

Ich habe nirgends behauptet, dass das in letzter Zeit passiert ist. Und deshalb fühle ich mich beleidigt. Die Sache ist längst verjährt, sonst hätte ich es nicht öffentlich geschrieben. Der Beamte ist seit Jahren im Ruhestand, und meine Mutter schon längst verstorben. Der Polizist hat dafür auch kein Geld bekommen, aber meine Mutter hatte paar Jahre vorher seiner Tochter als Ärztin das Leben gerettet.
Und wenn Du meinst, heute tun Polizisten keine Gefälligkeiten mehr, so ist das ein Irrtum. Mir passiert beim Unfall auf dem Flugplatz Bitburg wurde ein völlig falscher Bericht geschrieben, Beweisfotos unterschlagen und Beweise vernichtet. Und das ist nicht verjährt.
Alex

armstor
09.02.2016, 09:08
Ich habe nirgends behauptet, dass das in letzter Zeit passiert ist. Und deshalb fühle ich mich beleidigt. Die Sache ist längst verjährt, sonst hätte ich es nicht öffentlich geschrieben. Der Beamte ist seit Jahren im Ruhestand, und meine Mutter schon längst verstorben. Der Polizist hat dafür auch kein Geld bekommen, aber meine Mutter hatte paar Jahre vorher seiner Tochter als Ärztin das Leben gerettet.
Und wenn Du meinst, heute tun Polizisten keine Gefälligkeiten mehr, so ist das ein Irrtum. Mir passiert beim Unfall auf dem Flugplatz Bitburg wurde ein völlig falscher Bericht geschrieben, Beweisfotos unterschlagen und Beweise vernichtet. Und das ist nicht verjährt.
Alex

Hallo Alex

Du brauchst dich nicht beleidigt fühlen, weil ich nicht das geringste Interesse habe die zu beleidigen. :biere:
Aber ich bitte dich doch einmal genau nachzudenken was du schreibst.
Zuerst ein Geschenk an deine Mutter, und jetzt als Draufgabe Bitburg.
Das sind schwerste Beschuldigungen gegen Polizeibeamte. Wenn du damit einverstanden bist, schick ich diesen Sachverhalt der Staatsanwaltschaft für Bitburg. Wenn Polizisten Berichte, Beweisfotos verschwinden lassen und Beweise vernichten, kann man doch nicht zur Tagesordnung übergehen.
Gib mir Bescheid ob du das willst. Du sollst doch zu deinem Recht kommen.

gglg. Franz :seaman:

armstor
09.02.2016, 09:21
Hallo Franz,
habe nie behauptet das Polizisten bestechlich sind! Nur durch höfliches Benehmen und anständige Gespräche kann man eventuell auch kleinere Vergehen ohne Mandat umgehen.
Hab trotzdem keine guten Erfahrungen mit deinem Berufsstand gemacht! In der Regel waren deine Kollegen ziemlich bornierte Staatsdiener, vom System mißbrauchte und umerzogene ( Polizeiausbildung) Personen!
Menschlichkeit und ein Verstehen der Realität habe ich meistens vermißt!
Wollte als Jugendlicher auch mal die Polizeilaufbahn beschreiten. Aufnahmeprüfung in der Ettstr in München bestanden, dann kleine Jugendsünde und ich wurde als Bewerber ausgeschlossen! ( zu meinem großen Glück).Andere Freunde die diese Laufbahn beschritten haben sind heute als Kameraden unbrauchbar.
Ich Hoffe das es dir nicht auch so erging.

Nix für ungut ( nur Lebenserfahrung)
Grüße
Joachim

Hallo Joachim

Und ich habe nirgend wo geschrieben, dass du dies behauptet hättest.
Hast du den so oft mit Polizisten zu tun gehabt, dass du so eine schlechte Meinung von diesen hast. Ich kann dir versichern, die meisten sind nette hilfsbereite Menschen, so wie du und ich. Es gibt natürlich auch immer wieder einige die übers Ziel hinausschießen. Das Kameraden von dir, welche die Polizeilaufbahn eingeschlagen haben, jetzt als Kameraden unbrauchbar sind, nehme ich dir schlicht einfach nicht ab.
Aber du wolltest doch selber Polizist werden, darf man erfahren, was der Grund war, dass sie dich doch nicht genommen haben- kleines Vergehen.
Im übrigen ist deine Ausdrucksweise über Polizeibeamte schon sehr hart, wobei ich glaube das der größte Teil der Menschen in Deutschland anders denken.

lg Franz:seaman:

preirei
09.02.2016, 09:42
... ich musste den Führerschein abgeben, aber ich hatte, meinen schon einmal verloren, einen neuen beantragt und dann habe ich halt den neuen abgegeben...


:chapeau: Man sollte von wichtigen Dokumenten immer eine (beglaubigte) Kopie anfertigen (lassen) :futschlac

Wurde nicht angehalten doch können sie dir schon ohne Anhalten mit der Radarpistole eine Anzeige schicken....

Gottseidank bekomme ich meine Organverfügungen noch altmodisch mit der Post! :lachen78:

.. Und ich bin nicht stolz darauf, in einem korruptem Land zu leben..

:gruebel::cool:

... Und Du bist ein Träumer, wenn Du glaubst, das in Deutschland kein Polizist sein Amt missbraucht....


Nie wieder fahr ich über die Grenze! :bawling:


... Wenn man mit kleineren Bestechungen, Gefälligkeiten weiter kommt ist doch gut!!

:stupid:

... Hab Führerschein von Freund geliehen und mindestens 20 mal ohne Probleme vorgelegt!

Ich hab in 35 Jahren meinen Schein erst 5 mal herzeigen müssen, wie machst du das, dass du mindestens 20 mal in 2 Jahren angehalten wurdest? :dev3:

... In der Regel waren deine Kollegen ziemlich bornierte Staatsdiener, vom System mißbrauchte und umerzogene ( Polizeiausbildung) Personen!


:polizist: Echt? So sind die in der Regel? Ich mag sie (meistens) trotzdem, vor allem dann wenn ich mal was von Ihnen brauch! :polizist:


Und jetzt müssts mich mal ... zwicken! :smileys5_
https://www.youtube.com/watch?v=EVoffqksUhc

Visus1.0
09.02.2016, 10:05
Das nennt man jetzt mal Öl ins Feuer gießen und die glühenden Kohlen aus dem Feuer klauben....:lachen78::futschlac

rückenwind
09.02.2016, 10:50
so eine zankerei sieht von aussen ziemlich bescheuert aus ( asche auf mein haupt! )
vorschlag an die admins - kann sowas nicht herausgelöst werden in eine neue rubrik "kampfplatz, arena, boxring oder auch "sandkasten". oder irgendwas" ?

ich weiss, dass das arbeit macht, aber hier nervt´s!!

https://www.youtube.com/watch?v=7IlUCJfl79M

Visus1.0
09.02.2016, 11:43
Als President wird man viel öfter geblitzt...ne ne:lachen78: und da hätt ich keine Zeit mehr fürs Schlauchbootforum...:biere:

schwarzwaelder50
09.02.2016, 11:47
Sorry, aber so langsam wird es komisch. Und das komische dabei, ich kann dabei nicht mal lachen.

sorry Dirk, Du kannst wirklich nichts dafür, aber ich wäre für schließen.:cognemur:

dirki
09.02.2016, 15:14
Hallo Gemeinde,:biere:
ich glaube man muss bei den Behauptungen zwischen früher und heute, sowie Stadt und Land unterscheiden.
Was vielleicht früher bei dem handgeschriebenen Knöllchen auf dem Land möglich und sicherlich auch betrieben wurde lag wohl auch daran, dass man sich kannte, und abends wieder auf ein Bier traf.

Dann darf man auch nicht vergessen, dass ein Polizist keine Maschine ist, und auch Gefühl und Mitgefühl für den einzelnen Fall hat, und der eine mehr und der andere weniger deshalb seinen Ermessensspielraum ausschöpft.
Denke das ist auch bis zum gewissen Maß vollkommen ok!

Und sind wir doch mal erlich, wie haben wir uns als junge Menschen oft in dem Graubereich des Gesetzes aufgehalten.
Beispiel die Zeit des Mofas.
Was habe wir an den Dingern rumfrisiert? Und wenn wir erwicht wurden gabs nen Mängelbericht und dann biste nach Hause gefahren, hast umgebaut und mit dem Original bei der Polizei vorgefahren. Danach wieder nach Hause und den gewünschten Zustand wieder hergestellt und weiter gings, bis zum nächsten Mal!

Was wäre heute? Da machst mit so Sachen ne mega Straftat mit dementsprechenden Folgen!

Heute bist du bei Jeder Aktion gleich mehrfach registriert, und ich denke da geht nicht mehr so viel mit der eigenen Entscheidung der Beamten.

Hoffe ja schon, daß wir wieder zum Thema finden, und wenn es um das Annehmen von Gefälligkeiten geht, wäre ein eigener Fred diesbezüglich zu erstellen.

Liebe Grüße :biere:
Dirk
Ps: Keine 8 km von hier entfernt, ist heute morgen ein sehr schweres Zugunglück passiert. Bisher 9 Menschen sind dabei gestorben. Von mir ein Bekannter war auch im Zug und wurde nur leicht verletzt weil er in den hinteren Wagons war!
Die Rettungskette war vorbildlich! Viele Beamte und Helfer vor denen man nur den Hut ziehen kann!!!:chapeau:

Comander
09.02.2016, 15:28
Dirky Boy-ohne den kompletten Fred gelesen zu haben, hier was aus der aktuellen Zeitung:
http://www.auto-service.de/werkstatt/ratgeber/74810-blitzt-karenz-verwarnung-verkehrssuender-wissen.html

ad-mh
25.02.2016, 16:46
Um mal wieder etwas Bewegung in den Thread zu bekommen.

Meine Frau hat sich in der letzten Woche billiger blitzen lassen als ich in der Woche davor.
Frau hat also die Budget-Lösung gefunden.
:lachen78:

dirki
25.02.2016, 19:36
Und ich halte mich momentan noch bedeckt!
Bis heute(seit 2.2) ist immer noch nix gekommen!?
Kann ich nicht verstehen. Das rote Blitzlicht war eindeutig auf mich gemünzt.
Kann sein daß zum Zeitpunkt des Blitzes ein anderes Auto zwischen mir und dem Blitz die Sicht des Fotos verdeckt hat. Bin mir jedoch nicht sicher!
Aber die Hoffnung stirbt zum Schluss.
Liebe Grüße
Dirk

Hansi
25.02.2016, 19:41
Hallo Dirk



ruf mal an bei der Polizei und Frag nach :futschlac:futschlac:futschlac:futschlac:futschlac :futschlac:futschlac

des gibt's ja ned :lachen78::lachen78::lachen78::lachen78:

dirki
25.02.2016, 19:48
Hallo Dirk



ruf mal an bei der Polizei und Frag nach :futschlac:futschlac:futschlac:futschlac:futschlac :futschlac:futschlac

des gibt's ja ned :lachen78::lachen78::lachen78::lachen78:

Hab ich schon ernsthaft drüber nachgedacht!
Möchte schon wissen ob oder ob nicht!
Aber wie machst das anonüm????
Will ja niemand auf ne Idee bringen!
Liebe Grüße
Dirk

schwarzwaelder50
25.02.2016, 19:50
Der Hansi wieder,
sag mal, was rauchst Du für ein Zeug heute?:futschlac:futschlac:futschlac

Hansi
25.02.2016, 19:50
Hab ich schon ernsthaft drüber nachgedacht!
Möchte schon wissen ob oder ob nicht!
Aber wie machst das anonüm????
Will ja niemand auf ne Idee bringen!
Liebe Grüße
Dirk

Hallo Dirk

der war nur Spaß :futschlac ich konnte nicht anders :futschlac:futschlac

Nicht anrufen abwarten vielleicht kommt ja nix :cool::cool:

Hansi
25.02.2016, 19:52
Der Hansi wieder,
sag mal, was rauchst Du für ein Zeug heute?:futschlac:futschlac:futschlac



Hallo Markus

willst auch was haben :futschlac:futschlac:futschlac:futschlac

nein ich konnte nicht anders Sorry :futschlac:futschlac

dirki
25.02.2016, 19:58
Hallo Dirk

der war nur Spaß :futschlac ich konnte nicht anders :futschlac:futschlac

Nicht anrufen abwarten vielleicht kommt ja nix :cool::cool:

Das warten macht mich fertig!
Hab schon meine Strafe sinnbildlich bekommen!
Ich halte mich extrem an die Geschwindigkeit.
Das ist nur mit dem Tempomat zu schaffen.
Komme mir schon vor wie ein Verkehrshindernis!
Bin kein Raser, aber doch meistens flott unterwegs (gewesen)
Kenne auch leider niemand von dem Verein den ich mal vorsichtig fragen könnte.
Liebe Grüße
Dirk

Andyfabi
25.02.2016, 21:44
Früher hab ich mal wegen Abstand auf der AB zahlen müssen. Bekannter Polizist meinte, dauert so um die 4-8 Wochen. Mit dem mußt Du rechnen.

ddeadleg
25.02.2016, 21:48
abwarten ruhig bleiben bis was kommt oder nicht.Manchmal dauert es etwas denn keiner wird vergessen...............
Wenn die Sachlage nicht klar ist (anderes Auto,Kennzeichen unlesbar,Blitz ohne Foto weil Fotofilm alle etc) kommt auch nix.

Bin auch schon einmal "flott" geblitzt worden, da kam nie etwas und einmal in einer 30er Zone im Gewerbegebiet mit 36kmh ,kam der Brief nach ca 3Wochen und ich musste zahlen.
Gruß
Detlef

ddeadleg
25.02.2016, 21:50
Korektur: Meine frau musste zahlen!:lachen78:

Visus1.0
26.02.2016, 03:01
Meine Frau hat letztes mal freiwillig 36 Euro Parkstrafe bezahlt....obwohl sie nicht Autofährt..... da ich beim Friseur war hatte sie einen neuen Parkschein ausgefüllt....aber diesen mit falschem Datum.......als wir vom Friseur kamen....klebte das Ticket an der Scheibe.......ich wunderte mich da ja ein Parkschein auf der Ablage war....prüfte diesen und stellte fest das sie das falsche Datum draufgeschrieben hatte..... ich wollte losquatschen.....sie riss mir den Strafzettel aus der Hand steckte ihn Wortlos in die Handtasche und zahlte......während der Heimfahrt schwiegen wir......:futschlac:lachen78: dabei grinste ich immer leicht.....

Comander
26.02.2016, 07:03
Andreas plaudert aus dem Nähkästchen http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smileys/default/z047.gif :cool:

Dirki-Boy -kanns verstehen: ohne darauf stolz zu sein ,ich habe schön öfter den Schein abgegeben (Jugendsünden und Stress),die Warterei nervt. Sicher kannst eigentlich erst nach 8 Wochen sein. Tipp: geh jeden Tag zum Briefkasten und beim Öffnen erwartest du ganz fest den grauen Brief. Wirst sehen das nervt so dass du dich schon quasi freust wenn er dabei ist :ka5: :chapeau:

nuernberger-1
26.02.2016, 09:36
Meine Frau hat letztes mal freiwillig 36 Euro Parkstrafe bezahlt....obwohl sie nicht Autofährt..... da ich beim Friseur war hatte sie einen neuen Parkschein ausgefüllt....aber diesen mit falschem Datum.......als wir vom Friseur kamen....klebte das Ticket an der Scheibe.......ich wunderte mich da ja ein Parkschein auf der Ablage war....prüfte diesen und stellte fest das sie das falsche Datum draufgeschrieben hatte..... ich wollte losquatschen.....sie riss mir den Strafzettel aus der Hand steckte ihn Wortlos in die Handtasche und zahlte......während der Heimfahrt schwiegen wir......:futschlac:lachen78: dabei grinste ich immer leicht.....

Andreas, welche von beiden? :gruebel:

Visus1.0
26.02.2016, 10:30
Nicht die Blondine....:lachen78:

Comander
26.02.2016, 10:31
Andreas, welche von beiden ja :futschlac

Barny 462
26.02.2016, 19:05
Meine Frau hat letztes mal freiwillig 36 Euro Parkstrafe bezahlt....obwohl sie nicht Autofährt..... da ich beim Friseur war hatte sie einen neuen Parkschein ausgefüllt....aber diesen mit falschem Datum......als wir vom Friseur kamen....klebte das Ticket an der Scheibe.......ich wunderte mich da ja ein Parkschein auf der Ablage war....prüfte diesen und stellte fest das sie das falsche Datum draufgeschrieben hatte..... ich wollte losquatschen.....sie riss mir den Strafzettel aus der Hand steckte ihn Wortlos in die Handtasche und zahlte......während der Heimfahrt schwiegen wir......:futschlac:lachen78: dabei grinste ich immer leicht.....

Hallo Andreas

sorry, versteh ich nicht:gruebel:
müßt ihr euer Parkticket selber ausfüllen??
habt ihr keine Automaten, wo das Datum und die Parkzeitdauer aufgedruckt wird??

klär mich auf:confused-

Visus1.0
26.02.2016, 19:10
Ja du kannst in Wien mit Handy oder einen Papierparkschein ausfüllen Automaten gibt es nicht in Wien.

Barny 462
26.02.2016, 19:13
Hallo

okay, danke für die Info

hilgoli
27.02.2016, 19:32
Die Verfolgungsverjährungsfrist für OWI' s beträgt 3 Monate. Du wirst ggf. erst am 03.05. Gewissheit haben dass dein Foto nichts geworden ist...

Auf keinen Fall zu Polizei gehen, a.) werden die wenn es eine stationäre Anlage war vermutlich gar nicht beteiligt sein. Die werden auf BAB meist vom Regierungsbezirk betrieben..

B. Kann so ein Fall auch durch Überlastung o.ä. so lange liegen dass eine Verjährung eintritt und das Bild in den Schredder geht.

Meine Knollen/Anhörungsbögen kommen im Bundesdurchschnitt nach ca 6-8 Wochen per Post. Ich bringe es auf ca 3-4 im Jahr bin aber trotzdem in Flensburg Punkte frei...

ad-mh
27.02.2016, 22:38
Die Verfolgungsverjährungsfrist für OWI' s beträgt 3 Monate.

So ist es richtig. Da hilft nur warten...

Wenn ein anderes Fahrzeug im Visierbereich des Gerätes war, dann wird die Sache direkt ausgesondert. Dann bekommst du keine Post.
Anrufen wäre unklug.

hilgoli
03.04.2016, 15:51
Immer noch keine Knolle ?

Nach 8 Wochen kann man sich so langsam Hoffnung machen ....

dirki
03.04.2016, 16:21
Hallo Hilgoli, :biere:
psssst nicht so laut! nein, noch nicht, ich verstecke mich noch nen Monat!
Liebe Grüße:biere:
Dirk

schwarzwaelder50
03.04.2016, 19:55
Dirk,
dann kommt auch nichts mehr. Hast nochmal Glück gehabt:chapeau:, jedenfalls mehr wie ich.:ka5:

dirki
03.04.2016, 19:59
Dirk,
dann kommt auch nichts mehr. Hast nochmal Glück gehabt:chapeau:, jedenfalls mehr wie ich.:ka5:

Dein Wort in Gottes Ohr!!!!!:smileys5_

Barny 462
03.04.2016, 20:01
Hallo Dirk

ich wurde etwa zeitgleich mit dir geblitzt

ich hab schon vor 3 Wochen überwiesen :cognemur:
allerdings nur 30,-€

armstor
03.04.2016, 20:14
In Gottes Willen, ich wurde auch geblitzt. Hab auch schon überwiesen- 50 Euro.
Kann ich die beim Jahresausgleich abschreiben.
Bitte um zahlreiche Diskussion.

manerba
03.04.2016, 21:19
:futschlac:futschlac Rock'n'Roll Franz :lachen78:

roehrig
03.04.2016, 21:26
In Gottes Willen, ich wurde auch geblitzt. Hab auch schon überwiesen- 50 Euro.
Kann ich die beim Jahresausgleich abschreiben.
Bitte um zahlreiche Diskussion.

Gerne Franz!

Erklär mir bitte die Abschreibungsmöglichkeiten für Bußgelder in A!?!

In D geht das nicht....

preirei
04.04.2016, 06:30
In Gottes Willen, ich wurde auch geblitzt. Hab auch schon überwiesen- 50 Euro.
Kann ich die beim Jahresausgleich abschreiben.
Bitte um zahlreiche Diskussion.

Ich kann sowas immer sofort abschreiben, muss nicht bis zur Steuererklärung warten! :biere:

Barny 462
03.07.2016, 18:28
Hallo Dirki

fiel mir gerade so ein:gruebel::gruebel:

was ist aus der Geschichte geworden,
noch irgent etwas davon gehört??

oder magst es uns nicht erzählen:gruebel:

dirki
03.07.2016, 18:48
Hallo Dirki

fiel mir gerade so ein:gruebel::gruebel:

was ist aus der Geschichte geworden,
noch irgent etwas davon gehört??

oder magst es uns nicht erzählen:gruebel:

Doch, erzähl ich gerne!:chapeau:
Nix ist gekommen. Die haben wohl wirklich den geblitzt, den ich in dem Moment gerade überholt habe!?:confused-:cool:
Wieder Geld und Stress gespart!:chapeau:
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Robert1
03.07.2016, 19:36
Hallo Dirk

Wie schauts mit dem neuen Motor aus, schon Probegefahren.

hobbycaptain
03.07.2016, 19:51
Doch, erzähl ich gerne!:chapeau:
Nix ist gekommen. Die haben wohl wirklich den geblitzt, den ich in dem Moment gerade überholt habe!?:confused-:cool:
Wieder Geld und Stress gespart!:chapeau:
Liebe Grüße:biere:
Dirk

na siehst, umsonst in die Hosn gschissn :lachen78:.
das fällt wohl so in die Kategorie - zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

Wennst nicht allein am Foto bist, dann können sie sehr oft nicht feststellen, wer jetzt das Delikt begangen hat und können das Foto nicht verwenden, zumindest bei den klassischen "Radafallen" mit Radargeräten. Bei den neuen Lasergeräten ist das anders, da können sie aus mehreren Spuren jeden Einzelnen ganz genau messen und herauspicken.

dirki
03.07.2016, 19:57
na siehst, umsonst in die Hosn gschissn :lachen78:.
das fällt wohl so in die Kategorie - zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

Wennst nicht allein am Foto bist, dann können sie sehr oft nicht feststellen, wer jetzt das Delikt begangen hat und können das Foto nicht verwenden, zumindest bei den klassischen "Radafallen" mit Radargeräten. Bei den neuen Lasergeräten ist das anders, da können sie aus mehreren Spuren jeden Einzelnen ganz genau messen und herauspicken.

Klar, aber Gott sei Dank gehen die Uhren in Bayern noch anderst!:banane:
Da war wohl der andere auf der rechten Seite schneller am Blitzer!
Und ich war dann zu schnell für den Blitzer!:futschlac:lachen78:
Der hat sich dann nicht mehr ausgekannt.:lachen78:
Und die Hose ist auch sauber geblieben!:futschlac

nuernberger-1
03.07.2016, 20:06
Klar, aber Gott sei Dank gehen die Uhren in Bayern noch anderst!:banane:
Da war wohl der andere auf der rechten Seite schneller am Blitzer!
Und ich war dann zu schnell für den Blitzer!:futschlac:lachen78:
Der hat sich dann nicht mehr ausgekannt.:lachen78:
Und die Hose ist auch sauber geblieben!:futschlac

Genau dirk das wirds gewesen sein. Du warst bestimmt zu schnell für den Blitzer! :futschlac

dori
04.07.2016, 13:59
hab mir heute den kompletten Fred nochmals durchgelesen,
ich hab mich köstlich unterhalten.

Und dass Dirk nix zu zahlen braucht ist der Zuckerguss drüber.

dirki
04.07.2016, 19:58
Hallo Dirk

Wie schauts mit dem neuen Motor aus, schon Probegefahren.

Hallo Robert,:biere:
nein, die haben die Seen einfach zugesperrt!:cognemur:
War zu spät drann. Jedoch habe ich am Samstag einen Termin fürs neue Bimini!:chapeau:
Liebe Grüße:biere:
Dirk

schwarzwaelder50
04.07.2016, 21:34
Dirk,
kannst dann den neuen AB vor dem Urlaub nimer testen?:gruebel:
Naja, warum auch ist neu und muss funzen.:chapeau:

dirki
04.07.2016, 21:54
Dirk,
kannst dann den neuen AB vor dem Urlaub nimer testen?:gruebel:
Naja, warum auch ist neu und muss funzen.:chapeau:

Hallo Markus,:biere:
schaut so aus.
Denke auch das alles funzen tut.:chapeau:
War ja auch so als ich 2011 das erste mal mit Boot und neuem Motor loszog.:chapeau:
Liebe Grüße :biere:
Dirk