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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kroatisches Patent-nächstes Jahr viel schwerer/teurer ?


euclid
22.09.2004, 15:27
Hi

Ich hab gehört dass ds Patent ab 2005 sauteuer und viel schwerer sein soll.
Unter anderem sind dann Fahrstunden u/o Nachweis über gefahrene sm notwendig?
Weis jemand etwas darüber , denn ein paar Freunde von mir hätten Interesse daran.

thx

georg

kelepaz
22.09.2004, 15:49
Hi

Ich hab gehört dass ds Patent ab 2005 sauteuer und viel schwerer sein soll.
Unter anderem sind dann Fahrstunden u/o Nachweis über gefahrene sm notwendig?
Weis jemand etwas darüber , denn ein paar Freunde von mir hätten Interesse daran.

thx

georg

Meines Wissens ist eine Gesetzesänderung im Gange, :moon: wann diese tatsächlich eintritt und in welcher Form ist nicht einmal den Verantwortlichen :marteau: ganz klar :sueffel: :marteau:
Kelepaz :captain:

Berny
22.09.2004, 18:19
Die Frage ist, warum du nicht gleich das Österreichische machst ?????

ghaffy
22.09.2004, 19:29
Hallo!

Ich glaub, irgenwann wirds tatsächlich noch teurer und schwieriger, aber die Geschichte höre ich seit Jahren. Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass das eine Propaganda von österreichischen Kursanbietern ist, die ihre Kurse in Rijeka und so füllen wollen. Aber macht deswegen irgendjemand einen Schein auf Vorrat und Verdacht?

Die Frage von Berny, meine ich, hat was: weil grad ein Schlauchboot hast zuhause auch schnell aufgebaut, und dann brauchst einen Schein von hier. Wenn Du die tatsächlichen Kosten für das Kroatische Patent nimmst, hast schon 2/3 von einem Österreichischen. Bissl mehr ist halt bei uns zu lernen, aber was solls. Is eh nur einmal.

Gruss
Andreas

Hi Andreas!

Wenn du Freude und Spaß an der Sache hast und du unbedingt einen Schein willst, dann ist der Österreichische nicht schwieriger als der Kroatische - nur an Freude und Lust darf es nicht fehlen - wie immer im Leben :chapeau:

LG

Mathias

Ferdi
22.09.2004, 19:45
naja, die Kurskosten wären ja nicht das Problem, da schon eher der Prüfungs-Törn von 4-5 Tagen, damit ist eine Woche mit An- und Abreise weg. Und nicht zu sprechen von den Geldkosten. :cognemur: .
Herbert möge mir verzeihen :zunge: :biere: :biere: :biere: .

lg
Ferdi :captain:

euclid
22.09.2004, 19:51
Die Frage ist, warum du nicht gleich das Österreichische machst ?????
:hä: :hä:
ähhh darf man(n) denn in HR mit dem österreichischen Patent fahren :glotz:
oder verstehe ich da was falsch???

georg

ps wie schon geschrieben wäre dass für meine Freunde ich hab eh schon HR + "Donau" :coool:

Ferdi
22.09.2004, 19:54
Georg,

gemeint ist wohl das sogenannte "Internationale Küstenpatent", das Du beim MSVÖ machen kannst. Dazu wirst Du hier und im alten Forum jede Menge Beiträge finden, mit den unterschiedlichsten Meinungen dazu, ob es notwendig ist, oder nicht :cognemur: :zunge: .

lg
Ferdi :captain:

dodl
22.09.2004, 19:55
Hallo,

Naja, du darfst mit diesem internationalen Wasserstrassen Dings in HR fahren. Also das was man hier jetzt als 10m Donaupatent macht. Kostet halt gut 300€. Das kroatische hab ich heuer in Eigenregie fuer 70€ gemacht. Unterlagen liegen bei mir im Auto herum. Kannst du jederzeit haben.
Einfach lernen, Samstag zum Hafenkapitaen gehen, 500 Kuna hinlegen und um 13.00 Patent abholen.

cu
martin

euclid
22.09.2004, 20:15
Hallo,

Naja, du darfst mit diesem internationalen Wasserstrassen Dings in HR fahren.

:cognemur: :cognemur: :erbost: :marteau:

Als mir hat der capitano gesagt ich kann mir mein Donau10mwasserstrasseninternationalpatent in den allerwertesten ....

deswegen hab ich zusätzlich noch das HR-Patent gmacht.
Naja hab ich wenigstens noch navigieren gelernt. :zwinkerer
btw. 180 Euronen hab ich voriges Jahr dafür bezahlt (in Punat)

lg
Georg

dodl
22.09.2004, 20:23
Hm, die Diskussion hatten wir im Juni, da kam unterm Strich raus, dass man mit dem internationalen fahren darf. Rotti macht das auch...

Fuer 180€ war aber ein Kurs dabei? Denn die Prüfungsgebühr ist nur 530 Kuna.

cu
martin

euclid
22.09.2004, 20:27
Fuer 180€ war aber ein Kurs dabei? Denn

Jep, mit Kurs , der war sogar sehr interesant.
Besonders die Dinge die dort unten wichtig sind (Bora und so)

georg

dodl
22.09.2004, 20:33
Hallo,

OK, Kurs mag nett sein. Ich hatte ja Tausende Seemeilen Praxis, drum wollt ich mir den Kurs sparen.

Das mit dem internationalen ist aber interessant, denn scheinbar liegt das dann im Ermessen des Capitanos??

cu
martin

euclid
22.09.2004, 20:37
Das mit dem internationalen ist aber interessant, denn scheinbar liegt das dann im Ermessen des Capitanos??


Zumindest wars so bei uns, ohne HR Patent keine Bootanmeldung :erbost:

Naja, war eben aufs Geld aus.....


georg

Berny
23.09.2004, 11:13
Zumindest wars so bei uns, ohne HR Patent keine Bootanmeldung :erbost:

Naja, war eben aufs Geld aus.....


georg

Ansich sollte lt kroatischem Ministerium das Internationale Patent anerkannt werden. (Schriftverkehr Rotti!) In Zadar war es zB kein Problem !

Es kann schon sein, daß einige Kapitanos das vielleicht nicht wissen und deshalb auf eigene Faust das Patent ablehnen (Geschäftssache!), aber wie gesagt, es wird anerkannt !!!

Wer sich jetzt darauf nicht verlassen will, der soll das Kroatische Patent machen.

Nicht vergessen: Es zählt aber nur der Internationale Schein (Ich habe einen Staatlichen, vielleicht liegts auch daran, gibts überhaupt private zB vom MSVÖ ?), ein reines österreichisches Patent wird nicht anerkannt (das hat ihn gar nicht interessiert, ich habe beide vorgelegt, er hat nur den Internationalen begutachtet)

Ferdi
23.09.2004, 11:34
Freunde,

damit wir hier jetzt die Missverstandnisse ausräumen.

Ihr redet vom Binnen/Wasserstrassenpatent in Inlands - und Internationaler Version, wobei die Internationale Version von manchen Capitanos anerkannt wird und eigentlich auch anerkannt werden sollte, von manchen aber nicht.

Das, was ich geschrieben habe, das ist das Int. Küstenpatent vom MSVÖ, das überall weltweit an der Küste gilt und anerkannt werden sollte und selbstverständlich auch von den Kroaten anerkannt wird, auch wenn man den kroatischen Schein nicht hat.
Aber darüber, und ob wir Österreicher überhaupt so ein "Privates/halb Staatliches" brauchen gibts schon ganze Abhandlungen hier :zunge: .

lg
Ferdi :captain:

MichaelH
23.09.2004, 11:40
Der Capitano in HR will sehen:
- Eine Versicherung
- Eine Zulassung, über 5m Seebrief
- Kuna

und möglicherweise noch einen Schein mit Foto wo in Kroatisch/Englisch draufsteht, daß ich darf.

Wer mir den Schein ausgestellt hat, ist ihm egal. Ob das vom Staat, vom MSVÖ, vom Nachbarn oder aus deinem Drucker kommt ist egal.

Bitte nicht hauen. :marteau:

Das ist eine einzige Grauzone.
Ab 20sm Schein steht drauf mit Stempel: "Anerkannt vom BMVIT".
Am 3sm Schein steht drauf: "Viele Grüße vom MSVÖ" :lachen78:
Sowas kannst dir auch selber ausstellen, ist genauso viel wert.

Wennst den HR-Schein machst kann der Capitano ihn leichter lesen, das ist alles.

Ferdi
23.09.2004, 11:45
ich red auch vom Fahrtenbereich II, also 20sm, wo der Prüfungstörn obligat ist.

Beim Fahrtenbereich I (3sm) brauchte man ja gar keine Prüfung am Wasser bzw. wurde die prakt. Binnenprüfung anerkannt. Der ist zum "Krenreiben", das stimmt.
Ob man FB I immer noch machen kann, weiss ich gar nicht.

lg
Ferdi :captain:

MichaelH
23.09.2004, 13:28
ich red auch vom Fahrtenbereich II, also 20sm, wo der Prüfungstörn obligat ist.

Genau, der kostet mit allem jenseits der 1000€, da eine Woche Törn wg. Seemeilen notwendig ist. Nicht vergessen auch der heftige Aufwand für den theroretischen Teil.

Drum wollen sich ja auch alle davor drücken ... :naughty:

Auch ich :ka5:

Für HR reicht der Kroatische,
In Italien will eh niemand Boot fahren, nichteinmal die Italiener,
Vielleicht Griechenland?

Der Kroatische sollte eigentlich reichen :hä:

Auch wenn du den FB II-Schein für 20sm hast, darfst du damit trotzdem nicht soweit rausfahren. Nur für Boote ab 7m wird von Ö ein Seebrief, gültig für FB II, ausgestellt.

7m Boote haben nicht viele hier :zwinkerer



Also Ferdi, was mach' ma:

(a) FB I vom MSVÖ (b) FB II vom MSVÖ mit Stempel
(c) HR-Schein mit Kuna (d) Drucken wir selber einen

:lachen78:

herbert
23.09.2004, 13:36
Ferdi hat schon recht mit den Patenten.

Es gibt Binnen Patente und Küstenpatente und alle werden Internartional genannt.

Bleiben wir bei den Scheinen für das Meer :D
Es kann schon vorkommen das die Hafenkapitäne nicht immer genau wissen welcher Schein das ist was ihm da vorgelegt wird daher fahren aeinige mit dem Binnenpatent rum und behaupten dann dies sei rechtens.

Für das befahren der Küstengewässer ist ein entsprechender Küstenschein notwendig. Das kann ein österreichisches ein deutsches oder auch das kroatische sein, je nach dem was man will.

Ich schreibe NUR die Ösi-Version den bei den deutschen liegt es etwas anders, so wird es zumindest geschrieben.

Das Ösi Patent ist in Fahrtbereiche = FB und in Segel u. Motorboote aufgeteilt.
Das kroatische kennt diese Aufteilung nicht, Schiff ist Schiff, die gehen einen anderen Weg. Man darf alles als Skipper führen bis 12m oder 15 BRZ.

Wenn man den Weg über eine Bootsfahrschule geht kann man für das Ösipatent mit ca. 2.000,- € rechnen bis man den Schein hat, aber ohne Funk.
Für das HR Patent sind das maximal 700,- € mit Funk inkl Anreise nach Kroatien.

Das neue Regeln kommen wird schon seid eingen Jahren geschrieben aber nix is fix.
Über Sinn oder Unsinn das man beim HR keine Praxis braucht kann sich jeder seine Meinung bilden. Genauso ob es sinnvoll ist das ein Sportbootfahrer mindestens 300Sm Praxis auf einem FB II geeigneten Schiff braucht um mit seinem 5 m Sportboot rum zu fahren. Es gab einmal den FB I der wäre ausreichend aber der bringt wohl kein Geld :blemblem: Meines Wissens ist der FB I dem deutschen Küsten-Schein vom Preis und Ausbildung am ähnlichsten.

so das wars :biere:

Ferdi
23.09.2004, 15:47
Genau, der kostet mit allem jenseits der 1000€, da eine Woche Törn wg. Seemeilen notwendig ist. Nicht vergessen auch der heftige Aufwand für den theroretischen Teil.

Drum wollen sich ja auch alle davor drücken ... :naughty:

Auch ich :ka5:

Für HR reicht der Kroatische,
In Italien will eh niemand Boot fahren, nichteinmal die Italiener,
Vielleicht Griechenland?

Der Kroatische sollte eigentlich reichen :hä:

Auch wenn du den FB II-Schein für 20sm hast, darfst du damit trotzdem nicht soweit rausfahren. Nur für Boote ab 7m wird von Ö ein Seebrief, gültig für FB II, ausgestellt.

7m Boote haben nicht viele hier :zwinkerer



Also Ferdi, was mach' ma:

(a) FB I vom MSVÖ (b) FB II vom MSVÖ mit Stempel
(c) HR-Schein mit Kuna (d) Drucken wir selber einen

:lachen78:

Mike,
ich mach gar keinen mehr, ich hab das Binnen/Wasserstraßenpatent mit int. Ausweis, ich hab den HR-Schein, ich hab ein eigenes Funkzeugnis und ich fahr momentan nur in A und in HR. In I darf ich auf den Seen auch fahren und am Meer/Küste in I genügt "angeblich" unser int. Binnenpatent bzw. der HR-Schein.
Da gibts ein Posting von Rotti in einem anderen Thread dazu. Ausserdem musst in I Dein Boot nicht anmelden beim Hafenkapitän, sondern das Ganze stellt sich nur bei einer Kontrolle. Und Kontrolle hatten wir z.B. in Venedig keine. :zunge:

lg
Ferdi :captain:

PS: genau Herbert :chapeau:

Berny
23.09.2004, 16:50
Ich denke, das wurde in diesem Forum oft genug behandelt, ich weiß nicht, was die Leute da immer einbringen wollen.

Egal, was die Fahrschulen erzählen, es gibt in Österreich keine Küste ergo auch kein Küstenpatent! Lediglich den Seebrief, aber das ist eine andere Sache!

Genau dieser Umstand hat zur Folge, daß in Kroatien das internationale "Inland Waters" eines Österreichers anerkannt wird. Dies aber auch nur für die Küstennahe 3-Meilen Zone (Achtung, inklusive Inseln, erst von deren Aussenseite weg!), alles was darüber hinausgeht, ist eine andere Sache !!! (Seebrief oder Kroatisches Patent ?)

Die FB-Bereiche, die von den Fahrschulen angeboten werden, betreffen immer die Zone über den 3-Meilen.

Wenn ich aber ein Permit haben will, so reicht der internationale "Inland Waters" aus.

MichaelH
23.09.2004, 17:08
(Seebrief oder Kroatisches Patent ?)


Der Seebrief ist eine Art Bootszulassung, kein Führerschein. Bitte nicht verwechseln.

herbert
23.09.2004, 17:34
Berni
Du bist aber ganz falsch informiert und nicht nur du, daher werden diese Fragen immer wieder gestellt.

Es gibt sehr wohl österreichische Küstenpatente. Es gibt keine internationale Regelung der (Küsten) Sportbootpatente daher auch keine internationale.
Ganz anders bei den Binnenpatenten.
Ein großer Unterschied ist schon mal die Navigation bei den Küstenpatenten.

Ob die Versicherungen das auch so sehen wie du ist mehr als fraglich. Das kroatische Patent wird aber von den meisten Versicherungen akzeptiert und kann auch in den Verträgen extra eingetragen werden und ist nicht auf Kroatien beschränkt.

Berny
23.09.2004, 17:42
Es gibt sehr wohl österreichische Küstenpatente. Es gibt keine internationale Regelung der (Küsten) Sportbootpatente daher auch keine internationale.


Wie soll das gehen, wie und wo willst du als Österreicher ein Küstenpatent machen ?
Ist dieses Küstenpatent auch im Ausland anerkannt?
Wenn ja, in welchen?
Wer stellt dieses Patent aus?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dieses Patent ausgestellt ?
Was beinhaltet der Theoretische Teil?
Was der Praktische?
Keine Internationalen Patente, und was habe ich dann in meinen Händen?

Endlich jemand, der uns auf unsere lange so brennenden Fragen Auskunft geben kann ?

Bitte Bitte, man kennt sich ja wirklich nicht mehr aus!

Oder wieder einer, der meint, er kenne sich aus :ka5:

MichaelH
23.09.2004, 17:43
Es gibt sehr wohl österreichische Küstenpatente.

Die werden aber nicht vom Staat/Land/Landeshauptmann/Ministerium ausgestellt, sondern ausschließlich von Privaten!

Das kroatische Patent wird aber von den meisten Versicherungen akzeptiert und kann auch in den Verträgen extra eingetragen werden und ist nicht auf Kroatien beschränkt.
Das kroatische Patent ist für Kroaten weltweit gültig, für Österreicher aber nur gültig in Kroatien.

Berny
23.09.2004, 17:45
Die werden aber nicht vom Staat/Land/Landeshauptmann/Ministerium ausgestellt, sondern ausschließlich von Privaten!


Das kroatische Patent ist für Kroaten weltweit gültig, für Österreicher aber nur gültig in Kroatien.

Ja, genau, also was ist das "Österreichische Küstenpatent" ?????????

dodl
23.09.2004, 17:52
Hallo,

das sind die patente vom MSVÖ.

Das Verkehrsministerium erwaehnt in dem Zusammenhang nur MSVÖ und den Seglerverband. Fuer uns die einzige Moeglichkeit um an ein anerkanntes Patent zu kommen. Dafuer kostets ein heidengeld :)

Sonst waere es fuer Österreicher ja unmoeglich, jemals auf See zu fahren ausser in HR mit HR-Patent :)

cu
martin

MichaelH
23.09.2004, 17:56
Ja, genau, also was ist das "Österreichische Küstenpatent" ?????????

Siehe auch: http://www.marina.at/pdf/Preisliste_Schiff_2004.pdf

Fahrtenbereich II: bis 20sm
Fahrtenbereich III: bis 200sm

(In internationalen Gewässern brauchst wiederum gar nix. Keinen Schein. Keine Zulassung. Dort bist du Gott (Tschuldigung, falls sich wieder wer aufregt). Du mußt nur dorthin kommen :zwinkerer )

Diese Scheine werden von privaten Schulen angeboten, vom Dachverband MSVÖ ausgestellt und bekommen vom BMVIT den Stempel "Anerkannt vom Bundesministerium ...".

Was aber nicht heißt, das Österreich einen verlangt! Ö verlangt nur eine "Permission to fly austrian flag" = Seebrief, damit du im Ausland die Fahne führen darfst. Und wenn dein Boot nicht 7m lang ist, dann darfst du, egal mit welchem Schein oder ohne, den FB I nicht verlassen. Sagt Ö.

Der FB I ist wiederum jedem Wurst. Ö findet es nicht Wert dort einen Stempel draufzutun, die Kroaten geben jedem den Schein der Geld hat, andere Länder wollen gar nix sehen. Schon gar nicht wenn du Eigner deines Bootes bist.

Früher gab es auch FB I bis 3sm ohne Stempel und zum A... auswischen. Sowas kannst dir auch selber ausdrucken.



Aber das was wirklich die Österreicher haben, ist der Kroatische mit Funklizenz die mehr wert ist, als das was man in Österreich um teures Geld machen kann.

Berny
23.09.2004, 18:02
http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/template/i/_e1/2/_e2/4/_e3/2000/_relid/350/_id/2866

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten existiert weder ein internationales Übereinkommen, noch eine EU-Regelung. Die Anerkennung liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch international üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Patentinhaber Staatsangehöriger des Ausstellerstaates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und vom österreichischen Verkehrsministerium mit einem Anerkennungsvermerk versehen wurden, anerkannt werden.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Binnengewässern:

Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, ist nicht bekannt.


Jetzt stellt sich für mich immer nocht, die Frage, wie kann ein Österreicher ein Küstenpatent machen, wenn es in Österreich keine Küste gibt.

Also klärt uns bitte bitte endlich auf!!!

was mich noch interessieren würde, gibt es vom MSVÖ auch einen Internationalen FS und wenn ja, steht da dann "Costal Waters" drauf oder nicht ???
Dieser Schein ist ein amtlicher !

dodl
23.09.2004, 18:07
Es gibt keinen internationalen See FS.
Und Abkommen gibt es wie gesagt nicht.
Es koennten zb die Kroaten morgen sagen, sie akzeptieren keinen deutschen SBF See. Tun sie natuerlich nicht, waere aber so hinzunehmen.

Klar kannst du in A einen Kuestenschein machen. Du musst ja hunderte Seemeilen Praxis nachweisen. Die machst du halt nicht in A sondern logischerweise in HR, aber unter österreichischer Flagge.

cu
martin

Berny
23.09.2004, 18:08
Und wenn dein Boot nicht 7m lang ist, dann darfst du, egal mit welchem Schein oder ohne, den FB I nicht verlassen. Sagt Ö.


Demnach gibt es für den FB 1 kein Patent, die Folge: Es gilt wiederum das Binnenpatent.

Genau so habe ich es gehört und bisher auch bestätigt bekommen.
(Internationales Patent für "Inland Waters" gilt in der 3-Meilen Zone)
Deshalb auch ein Permit mit dem Binnenpatent (Achtung, aber nur der Internationale FS "Inland Waters", das Österreichische Dokument interessiert die nicht!)

Das meine ich auch, und trotzdem kommen immer wieder welche und versuchen uns einzureden, wir bräuchten ein Kroatisches Patent :hiiilfe:

MichaelH
23.09.2004, 18:10
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und vom österreichischen Verkehrsministerium mit einem Anerkennungsvermerk versehen wurden, anerkannt werden.


Genau. "Es kann daher davon ausgegangen werden", nicht
Es werden .....

Alles Grauzone ...

MichaelH
23.09.2004, 18:12
Demnach gibt es für den FB 1 kein Patent, die Folge: Es gilt wiederum das Binnenpatent.


Theoretisch richtig. Der Hafenkapität kann aber nur kroatisch lesen ... :lachen78:

Berny
23.09.2004, 18:13
Dann habe ich in dem Pdf noch gelesen
3) Praxisausbildung mit Prüfung Kojenpreis pro Woche auf 17m Schiff
Zuzüglich Prüferspesen, Hafengebühren und Treibstoff sowie Verproviantierung nach Aufwand

Wo wird das gemacht und wer überprüft das?
Die Prüfung wird also im Ausland gemacht.

Theoretischer Teil = Inland
Praktischer Teil = Ausland

Wer macht die Prüfung ?

dodl
23.09.2004, 18:17
Demnach gibt es für den FB 1 kein Patent, die Folge: Es gilt wiederum das Binnenpatent.

Genau so habe ich es gehört und bisher auch bestätigt bekommen.
(Internationales Patent für "Inland Waters" gilt in der 3-Meilen Zone)
Deshalb auch ein Permit mit dem Binnenpatent (Achtung, aber nur der Internationale FS "Inland Waters", das Österreichische Dokument interessiert die nicht!)

Das meine ich auch, und trotzdem kommen immer wieder welche und versuchen uns einzureden, wir bräuchten ein Kroatisches Patent :hiiilfe:

Berny, du hast doch gerade vorhin das Verkehrsministerium zitiert, dass das internationale Inland waters NICHT gilt :zwinkerer

cu
martin

MichaelH
23.09.2004, 18:18
Wo wird das gemacht und wer überprüft das?
Die Prüfung wird also im Ausland gemacht.

Theoretischer Teil = Inland
Praktischer Teil = Ausland

Wer macht die Prüfung ?

Vor 10 Jahren, wie ich mich erkundigt habe, ging die Fahrt von Kroatien nach Venedig. Prüfung durch MSVÖ.

Michel
23.09.2004, 18:22
Und wird die Prüfung für das Kroatische Patent nun schwerer oder nicht :weissnich

Weil darum ging es und sonst um nichts. :blemblem:

Das weswegen Ihr hier jetzt wieder um "Kaisers Bart" diskutiert ist schon tausendmal hier besprochen worden. Bemüht mal die SUche und lest Euch ein wenig ein :naughty:

Aber diskutiert ruhig weiter, es führt ja eh zu nix.

:567: :567: :567:

Übrigens lasse ich mir gerade vom deutschen Ministerium für Verkehr bestätigen, dass die Österreicher in Deutschland gar keinen Führerschein SEE, welchen auch immer brauchen.

Grund ist ganz einfach: Mangels Küste.

Es muss das jeweil höherwertigste Patent vorhanden sein, und das ist Euer "Internationales Wasserstraßen" Patent.

Ergo: Mit dem könnt Ihr in D auf Nord und Ostsee rumschippern :chapeau: :chapeau: :chapeau:

Demzufolge sollte das in Kroatien auch gehen.

Aber dazu äüßere ich mich erst wenn ich es schriftlich habe, die telefonische Zusage, dass man sich der Sache annehmen wird habe ich schon.

:coool:

Und jetzt diskutiert weiter. :biere:

Berny
23.09.2004, 18:26
Berny, du hast doch gerade vorhin das Verkehrsministerium zitiert, dass das internationale Inland waters NICHT gilt :zwinkerer

cu
martin

Genausowenig wie das Küstenpatent, wenn du es genau liest.

Das ist es ja auch, grundsätzlich gilt gar nichts, aber es "ist üblich" oder "wie weit anerkannt wird, ist nicht bekannt" sind ja richtig treffende Aussagen, oder!

So, und jetzt Ende der Diskussion, bis jemand irgendeine Stellungnahme eines Misteriums hat, welches bindend ist !!!

herbert
23.09.2004, 19:00
Nicht das mich jemand falsch versteht, ich bin kein Freund der Ösi Scheine !!
Also zu den Prüfungen der MSVÖ Scheine.

Die Theorie ist in Österreich und die Praxisprüfung muß auf einem Meer stattfinden, also Ausland.
Ich nehme jetzt den meistverkauften MSVÖ Schein her :ka5: den FB 3
Geltungsbereich 200 Sm vor Küste, na selbstverständlich mt dem richtigen Schiff

Für die Praxisprüfung sind mindestens 500 Sm in der Funktion Wachführer Rudergänger erforderlich. Dann kommt noch eine Überfahrt von minimum 60Sm, und eine Nachteisteuerung.
Und so war es auf unserem Schiff ( Stand 2000 )
Prüfungstag Samstag Marina Punat insel Krk
Es kommen 2 MSVÖ Prüfer aus Ösi an Bord und dann wird bis in die Nachtstunden
gefahren und geprüft. So um 23:00 gab es dann die freudige Mitteilung bestanden.
Die Prüfung muß auf einem Schiff stattfinden die auch für den FB zugelassen und für Prüfungen zugelassen ist.

Meine Frage ist eine andere :cognemur:

Warum ( darf ) ein SVÖ Schein Inhaber( Segelschein ) zwar ein 15 m Segelboot unter Maschine als Skipper fahren aber keine 10m Motorschiff :cognemur:
Nach den Vereinsregeln MSVÖ und SVÖ die ja die anerkannten Ösi Scheine ausgeben. Ein Schelm wer böses denkt. :blemblem:

Wenn ich die Küstenscheine der Ösis und der BRD Pflichtscheine vergleiche ist der Ösi Schein um ein vielfaches schwerer zu erwerben und auch teurer.

@Michl
Österreicher dürfen in D ein Jahr lang ohne Schein fahren. = 1. kontr. + 365 Tage :coool: Hat auch schon der Jürgen Straßburger von der BOOTE herausgefunden.

Das war jetzt dürfen, ob man es kann ist was anderes. Ob das jeder WAPO bei der Kontrolle das so interprediert ist offen, ist aber auch auf Italien anzuwenden.

Michel
23.09.2004, 19:16
Wenn ich die Küstenscheine der Ösis und der BRD Pflichtscheine vergleiche ist der Ösi Schein um ein vielfaches schwerer zu erwerben und auch teurer.

@Michl
Österreicher dürfen in D ein Jahr lang ohne Schein fahren. = 1. kontr. + 365 Tage :coool: Hat auch schon der Jürgen Straßburger von der BOOTE herausgefunden.

Das war jetzt dürfen, ob man es kann ist was anderes. Ob das jeder WAPO bei der Kontrolle das so interprediert ist offen, ist aber auch auf Italien anzuwenden.

Sorry da muss ich doch nochmal weil Herbert :erbost: :erbost: :erbost:

Da haben wir uns doch auf der Messe in Tulln schon fast gprügelt :lachen78: :biere:

Du darfs nicht immer den "vorgeschriebenen" Sportbootführerschein Küste in D mit dem "freiwilligen" Ö Küstenschein vergleichen.

weil

Den freiwilligen haben wir hier auch: :zunge: :zunge: :zunge:

Den ersten mach ich diesen Winter :blemblem:

Sporküstenschifferschein

Der SKS-Schein baut auf den Sportbootführerschein See auf. Während beim Sportbootführerschein See der Schwerpunkt im Auswendiglernen der Musterantworten liegt, wird in der SKS-Ausbildung das erlernte Wissen angewendet. In der theoretischen Ausbildung werden die Grundkenntnisse vertieft und insbesondere die Arbeit mit Seekarten und Seebüchern intensiv geübt.

Gleiches gilt für die praktische Ausbildung, die auf einer Segel- oder Motoryacht im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise erfolgt. Dabei werden nicht nur die erforderlichen 300 sm zurückgelegt, sondern der Umgang mit dem Schiff auf See wie im Hafen trainiert. Am Ende einer solchen Reise erfolgt die praktische Prüfung, die bis zu 24 Monate vor oder nach der Theorieprüfung stattfinden muss.

Dann kommt der Sportseeschifferschein

Der SSS-Schein baut auf den Sportküstenschifferschein auf (der gleichwohl für die Zulassung zur SSS-Prüfung nicht zwingend vorgeschrieben ist). Über den SKS-Schein hinausgehend wird im Wesentlichen der Themenbereich Radar (mit Radarplotten) und das Arbeiten mit Gezeitentafeln (wobei zumeist die englischen ATT vorgezogen werden) verlangt.

Auch die praktische Ausbildung, die wiederum im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise auf einer Segel- oder Motoryacht erfolgt, hat das Schwerpunktthema Radar. Hinweis: Die praktische SSS-Ausbildung sollte nur auf einer Yacht durchgeführt werden, welche auch die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer praktischen Sportseeschifferprüfung erfüllt.

Für die gesamte Prüfung stehen 36 Monate Zeit zur Verfügung.

Nachweis, dass auf Yachten insgesamt 1000 sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter zurückgelegt wurden

Inhaber eines SKS-Scheins oder eines alten (vor Einführung des SKS-Scheins ausgestellten) BR-Scheins müssen nur 700 sm auf Yachten zurückgelegt haben, wobei hier auch die Funktion als Wachführer oder dessen Stellvertreter nicht erforderlich ist.

Und wenn Du immer noch nicht genug hast machst den Sporthochseeschifferschein

Der Erwerb des Sporthochseeschifferscheins (SHS-Scheins) setzt den Besitz des Sportseeschifferscheins voraus. Über die Navigationsverfahren des SSS-Scheins hinausgehend werden Verfahren der astronomischen Schiffsortsbestimmung verlangt. Da die Einführung von GPS die astronomische Navigation aus dem Schiffsalltag verdrängt hat, wird sie nur noch in ihren (leicht erlernbaren) Grundzügen gefordert. Dafür sind das rechnerische Koppeln, die Großkreisnavigation und die Kenntnis der Grundlagen der Astronomie (ohne Astrophysik) hinzugekommen. Im Rahmen der Navigationsprüfung erfolgt auch eine praktische Prüfung am Sextanten.

Nachweis, dass nach dem Erwerb des SSS-Scheins mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart als Wachführer zurückgelegt wurden, davon mindestens 500 sm vor der theoretischen Prüfung.


DESWEGEN HERBERT STELL DEN SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE IN D NICHT IMMER ALS EINZIGES NAUTISCHES DOKUMENT HIN, WAS ES HIER IN DEUTSCHLAND GIBT.

Den Sportbootführerschein See musst Du bei uns machen, die anderen drei "kannst" Du machen, wie bei Euch.

:biere: :biere: :biere:

Das Kollege Strassburger das auch weis, mag sein aber ich bekomme es schriftlich eben um es den Kollegen aus Ö an die Hand zu geben, wenn diese mal kontrolliert werden sollten.

:biere:

NACHTRAG:

ALLE AUSZÜGE VON OBEN STAMMEN VON FOLGENDER WEBSEITE:

http://www.rolfdreyer.de/

Die ist übrigens sehr interessant aufgebaut und Herr Dreyer hat auch sehr viel an Literatur über die Führerscheinausbildung geschrieben. Meiner Meinung nach die erste Adresse in D für Bootsführerscheine

Fortnox
23.09.2004, 19:25
Michel dass heisst dass ich als Alpenrambo ohne das gschissene Donauglumb (habe nur 10m Seen und Flüsse ohne Wasserstraßen) nicht bei den Piefchinesen fahren darf? :cognemur: :marteau: :marteau: :blemblem:

Die mit Ihren Patenten könenn mir langsam wirklich den Buckel runter rutschen, dass geht doch auf keine Kuhhaut.

Sorry für meinen Ton, aber mich und viele andere stört dass sicher auch dass sich erstens die meisten Behörden bei der nächsten abputzen oder manche auch gerne Ihre eigens erdachten Regeln preisgeben. :motzer:

MichaelH
23.09.2004, 19:27
Übrigens lasse ich mir gerade vom deutschen Ministerium für Verkehr bestätigen, dass die Österreicher in Deutschland gar keinen Führerschein SEE, welchen auch immer brauchen.

Grund ist ganz einfach: Mangels Küste.

Es muss das jeweil höherwertigste Patent vorhanden sein, und das ist Euer "Internationales Wasserstraßen" Patent.

Ergo: Mit dem könnt Ihr in D auf Nord und Ostsee rumschippern :chapeau: :chapeau: :chapeau:

Demzufolge sollte das in Kroatien auch gehen.


Genau.
Die Deutschen können logisch denken und auch deutsche Scheine lesen :chapeau:
Die Kroaten wollen nur Kuna und Scheine in kroatischer Schrift :cognemur:

Die Österreicher finden Deutschland toll, wollen aber in wärmeren Wasser bootfahren :lachen78:


Ich habe den Schein für Binnenseen. Es gibt in ganz Österreich keinen See wo ich mit meinem AB (>100PS) fahren darf. :blemblem:

Michel
23.09.2004, 19:31
Hallo Martin,

so schaut es aus aber deswegen habe ich den Herren ja gebeten sich mal darum zu kümmern, und er hat mir versprochen, das auch zu tun.

Die Jungs sind sich selber voll bewusst, dass da jedemenge Handlungsbedarf besteht, gerade wo in der EU ja genauestens geregelt ist wer seine Haufen wohin und vorallem wie groß setzen darf.

:cognemur: :cognemur: :cognemur:

Rotti
23.09.2004, 19:34
Hallo Martin,

so schaut es aus aber deswegen habe ich den Herren ja gebeten sich mal darum zu kümmern, und er hat mir versprochen, das auch zu tun.

Die Jungs sind sich selber voll bewusst, dass da jedemenge Handlungsbedarf besteht, gerade wo in der EU ja genauestens geregelt ist wer seine Haufen wohin und vorallem wie gros setzen darf.

:cognemur: :cognemur: :cognemur:

Hi Jungs!

Handlungsbedarf besteht auch bei den Versicherungen. Ich habe bei meiner Versicherungsanstalt nachgefragt welches Patent ich in Hr benötige. Die konnten mir bis heute noch keine verbindliche schriftliche Antwort gebebn - so schauts aus. Die Anfrage machte ich heuer im Frühjahr. Fragt doch mal selbst bei eurer Versicherungsanstalt schriftlich nach und bittet um eine schriftliche Stellungnahem. Bin neugierig was da rauskommt.

LG

Mathias

MichaelH
23.09.2004, 19:34
gerade wo in der EU ja genauestens geregelt ist wer seine Haufen wohin und vorallem wie groß setzen darf.


Vielleicht brauchen wir dann alle französische Scheine und ein Baguette als Notration vorgeschrieben. :lachen78: :lachen78: :lachen78:

MichaelH
23.09.2004, 19:37
Ich habe bei meiner Versicherungsanstalt nachgefragt welches Patent ich in Hr benötige.


Habe ich auch einmal gemacht.
Antwort: "Na das gesetzlich vorgeschriebene natürlich!" :cognemur:
Ich: "Und welches ist das?"
Antwort: "Das müssen doch sie als Bootsfahrer wissen, oder?" :weiner:

Fortnox
23.09.2004, 19:38
Laut Interunfall/Generali bin ich auch mit Hr Patent in Hr versichert.

Laut meinem Versicherungsheini.

Ferdi
23.09.2004, 19:42
ich seh's schon, beim 1. Anlassfall werden wir das bis zum Obersten Gerichtshof ausjudizieren lassen :lachen78: :zunge: . Ich hoffe nur, es trifft nicht mich :lachen78: .

lg
Ferdi :captain:

PS: ist jetzt endlich Euclids/Georgs Frage, ob das HR Patent jetzt teurer wird, ausdiskutiert ? :cognemur: :zunge: :lachen78: :lachen78: :lachen78:

Fortnox
23.09.2004, 19:43
Was wird teurer? :hä: :lachen78: :lachen78:

Michel
23.09.2004, 19:43
ausjudizieren

:zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp

Ferdi
23.09.2004, 19:47
:zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp

das heisst wirklich so, zumindest in unserer Gegend, wo noch ordentliches (Mittel)Hochdeutsch gesprochen wird :zunge: :lachen78: .

lg
Ferdi :captain:

Rotti
23.09.2004, 19:54
Laut Interunfall/Generali bin ich auch mit Hr Patent in Hr versichert.

Laut meinem Versicherungsheini.

Servus Martin!

Frag ihn mal deinen Versicherungsheini ob du das schriftlich bekommts. Ich wäre neugierig ob der dir das gibt. Kannst du es versuchen?

Danke Mathias

herbert
23.09.2004, 19:55
Warum bringen einige das immer durcheinander??
Die Österreicher haben nun mal 3 Patente für Motorboot.

Schiffsführerpatent - 10 m
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern
Schiffsführerpatent - 10 m - Seen und Flüsse
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen
Die einzige Wasserstraße ist die Donau

Und dann gibt es die Küstenpatente für segel und Motorschiffe in 3 FB unterteilt

FB 2 / FB 3 und FB 4

Auch in Detschland ist Küste und Binnen geteilt.

Ja Michel wir haben :hiiilfe: aber es war sehr interessant und nicht unfair :biere:

Da sich die Ösis und die BRDler Scheingesetze um einiges unterscheiden wird es noch einige Mißverständnisse geben, darum immer die nationale beachten.

Das ich den Vegleich D - A stellte hat einen Grund.
Wir Ösis mit dem MSVÖ Papierl (müssen))))) zumindest den FB2 machen mit allen Schei.. dazu um mit 6 PS am Meer zu fahren. Ihr habt es da einfacher, ihr könnt die Praxis in 2 Stunden Binnen erledigen. 1 Km geradeaus fahren 1x an und ablegen POB = MOB maöver und erledigt, Theorie dürfte gleich sein.
Für euch ist der Schein nicht teurer als der HR Schein, aber für uns um ein vielfaches. So schauts aus :chapeau:


Das du dich um so eine Bestättigung kümmerst ist super, freue mich schon es in Händen zu halten, ein extra DANKE.

herbert
23.09.2004, 20:01
Hi Jungs!

Handlungsbedarf besteht auch bei den Versicherungen. Ich habe bei meiner Versicherungsanstalt nachgefragt welches Patent ich in Hr benötige. Die konnten mir bis heute noch keine verbindliche schriftliche Antwort gebebn - so schauts aus. Die Anfrage machte ich heuer im Frühjahr. Fragt doch mal selbst bei eurer Versicherungsanstalt schriftlich nach und bittet um eine schriftliche Stellungnahem. Bin neugierig was da rauskommt.

LG

Mathias

Du brauchst ein MSVÖ Küstenpatent mindestens FB 2 oder das kroatische Küstenpatent inkl. Seefunk.
Wenn du einmal chartern möchtest brauchst du den Funk, deshalb wäre das HR Patent die bessere Wahl. :chapeau:
Herbert

Rotti
23.09.2004, 20:21
Hallo herbert!

Ich habe die österreichischen und itnern. 10m Seen u. Flüsse und auch das HR Küstenpatent inkl. Funk.
Nur ist es immer wieder komisch was da aus solchen Fragen an Threads und Meinungen herauskommt. Grund, weil sich im Endeffekt keiner so richtig auskenne und alles nicht klar definiert ist.

Gruß Rotti

P.S.: Aber fragt mal wirklich schriftlich bei eurem Versicherungsgeber nach, und verlangt eine schriftliche Antwort. Das wäre echt für alle Interessant was da raus kommt.

euclid
23.09.2004, 20:21
:ooooh:

Was hab ich nur mit meiner Frage angerichtet :hä:

Aber jetzt darf ich mal :marteau: :marteau: :marteau: :marteau: :lachen78:

Spass beiseite, wenn sich nicht einmal die Profis eining sind, wundert´s mich nicht
das es in jedem Hafen anders ist :weissnich

georg

herbert
23.09.2004, 20:41
Hallo herbert!

Ich habe die österreichischen und itnern. 10m Seen u. Flüsse und auch das HR Küstenpatent inkl. Funk.
Nur ist es immer wieder komisch was da aus solchen Fragen an Threads und Meinungen herauskommt. Grund, weil sich im Endeffekt keiner so richtig auskenne und alles nicht klar definiert ist.

Gruß Rotti

P.S.: Aber fragt mal wirklich schriftlich bei eurem Versicherungsgeber nach, und verlangt eine schriftliche Antwort. Das wäre echt für alle Interessant was da raus kommt.
Na dann hast ja eh alles für die Küste :chapeau:

Wie ja einige wissen hab ich mit Schiffen in HR zu tun, natürlich auch ein wenig mit Versicherungen. Ich selbst nehme meist die Uniqua für die Kautionsversicherungen bzw. Yachtpool für Skipperversicherung und Ausfallshaftung bei Charterbooten.

Die Uniqua hat mit dem HR Patent kein Problem, nicht einmal wenn du eine Azimut 46 charterst.

Wenn du willst kann ich die Namen auch hier reinstellen mit Tel. Nummern.

Sind auch auf der Tullner Messe anzutreffen.

Rotti
23.09.2004, 20:57
Servus Herbert!

Ich hatte die Uniqua und mein Versicherungsagent hat selbst eine große 32iger Yacht. Nicht mal der bekam was schriftliches.

Gruß Mathias

Berny
24.09.2004, 17:01
Warum ( darf ) ein SVÖ Schein Inhaber( Segelschein ) zwar ein 15 m Segelboot unter Maschine als Skipper fahren aber keine 10m Motorschiff :cognemur:
Nach den Vereinsregeln MSVÖ und SVÖ die ja die anerkannten Ösi Scheine ausgeben. Ein Schelm wer böses denkt. :blemblem:



Soviel ich informiert bin, kann man nur mit einem Motor-Schein (ich nenn das jetzt mal bewußt so) ein motorisiertes Gefährt fahren.
In der Schule Mittendorfer am Attersee waren einige Segler im Kurs, die den Binnen-MOTOR-Schein machten, um mit einem Außenborder das Segelboot antreiben zu können.

herbert
25.09.2004, 14:13
Da ich kein Segler bin kann ich nicht so viel mitreden

Aber bei den Küsten Scheinen FB2 - 3 nach den Ösi Vereins ??
Ein ÖSV Schein ist für Segler und der MSVÖ Schein für MOBO
Also dürfte ein Segler kein MOBO fahren und auch umgekehrt nicht, geile Regelung. Der Segler fährt sein Boot unter Maschine aber eine Motoryacht darf er nicht, umgekehrt kann ich es noch verstehen. :blemblem: Na ja es gibt Gott sei Dank auch die kroatischen Patente :chapeau:

Was ist ein Schlauchboot mit Segeln ? Ein Segler ? Dann darf man mit dem MSVÖ Patent nicht fahren auch wenn der AB drann ist :lachen78:
:blemblem: :blemblem: :blemblem:

MichaelH
25.09.2004, 21:14
Ein ÖSV Schein ist für Segler und der MSVÖ Schein für MOBO
Also dürfte ein Segler kein MOBO fahren und auch umgekehrt nicht, geile Regelung.

Beide Scheine sind freiwillige Scheine.

Du darfst mit einem Segelboot ohne Schein in Österreich fahren. Aber ohne Schein wird dir kein Charterer sein Boot hergeben. Wenn am Segelboot ein Motor >6PS brauchst du dafür den MOBO-Schein.

herbert
26.09.2004, 01:20
Beide Scheine sind freiwillige Scheine.

Du darfst mit einem Segelboot ohne Schein in Österreich fahren. Aber ohne Schein wird dir kein Charterer sein Boot hergeben. Wenn am Segelboot ein Motor >6PS brauchst du dafür den MOBO-Schein.

Wir schreiben aber immer von Küste = Meer :chapeau: und nicht von Österreich.

Ich kenne schon die regeln da ich ja mit dem Firmenschiff für eine MOBO Schule des MSVÖ gefahren bin. :captain: Lieber verkaufe ich das HR Patent mit Skippertraining :seaman:

So nun habe ich aber genug, wer noch was wissen will bitte PN

Gummizwerg
28.09.2004, 16:05
Also seit ich hier im Forum bin, hab ich diese Diskussion schon dreimal miterlebt... :sueffel:

mit dem Ergebnis das eigentlich nix rauskommt

ausser dass Bürokratie und Regelungen fürn :moon: sind (BITTE UM VERZEIHUNG)



Ich denke grundsätzlich ist es schon wichtig, dass man gut ausgebildet aufs wasser geht, genauso wie man (hoffentlich) gut ausgebildet auf die Straße darf.

aber warum zum teufel gibts einen einheitlich EU Führerschein fürs Auto der überall egal wo ich bin und hinkomm anerkannt wird, und wieso gibts das fürn bootssport nicht?? :hä: wieso gibts Länder die garnix verlangen andere nen speziellen und wieder andere manchmal einen verlangen und manchmal nicht?!?!?


Denke mal dass jeder für seine eigene Lösung hat. Ich für meinen Teil hab das int. 10m Donau Wasser Erde Feuer LUFT Patent. plus nen Segelschein (A) den im übrigen eigentlich auch keiner anerkennen muss (steht sogar drauf ->soviel zu den nicht staatlichen Scheinen).

Ich bin die vergangenen Jahre in Italien mit dem 10m Donau Wasser Erde Feuer Luft Patent gefahren, hab kein problem bei kontrollen gehabt, keinen unfall produziert, niemanden gestört oder etwas zerstört....also schlichtweg keine Probleme gehabt. ich beherrsche durchaus Kenntnisse der Navigation und kenn seezeichen, hab wissen übers wetter und solang mich keiner dran hindert werd ich weiter sicher nicht den FB 2 oder FB 3 machen...weils sau teuer ist und es kein "staatlicher" Schein ist!

so wieder ein wenig ärger abgelassen :zwinkerer

MichaelH
28.09.2004, 16:36
Ich bin die vergangenen Jahre in Italien mit dem 10m Donau Wasser Erde Feuer Luft Patent gefahren, hab kein problem bei kontrollen gehabt, keinen unfall produziert, niemanden gestört oder etwas zerstört....also schlichtweg keine Probleme gehabt.

Alles richtig. Das Problem entsteht dann wenn ein Versicherungsfall eintritt.

Einen Taucher kann man bald mal erwischen. Die tauchen/schnorcheln gemütlich 100te Meter von der Küste entfernt, ohne Taucherboje, auch bei kabbeligem Wasser, in schwarzes Neopren gehüllt. So einen habe ich einmal im letzten Moment erst gesehen. Ist sich noch eine scharfe Kurve ausgegangen.

Dann wird die Sache wirklich interessant. Wie Fredi schon sagte: Das gehört ausjudiziert. Aber das wird leider erst dann passieren, wenn ein Ö mit Boot am Meer mit Donauschein, einen Unfall mit Schwerverletztem/Toten verursacht hat.

Bis dahin ist es Grauzone und man kann nur hoffen, daß einem nix passiert.

Gummizwerg
28.09.2004, 17:10
Alles richtig. Das Problem entsteht dann wenn ein Versicherungsfall eintritt.

Einen Taucher kann man bald mal erwischen. Die tauchen/schnorcheln gemütlich 100te Meter von der Küste entfernt, ohne Taucherboje, auch bei kabbeligem Wasser, in schwarzes Neopren gehüllt. So einen habe ich einmal im letzten Moment erst gesehen. Ist sich noch eine scharfe Kurve ausgegangen.

Dann wird die Sache wirklich interessant. Wie Fredi schon sagte: Das gehört ausjudiziert. Aber das wird leider erst dann passieren, wenn ein Ö mit Boot am Meer mit Donauschein, einen Unfall mit Schwerverletztem/Toten verursacht hat.

Bis dahin ist es Grauzone und man kann nur hoffen, daß einem nix passiert.



ja aber wenn du mitm boot einen taucher erwischt, dann ist es glaub ich herzlich egal ob du nen binnenschein oder ein küstenpatent hast, zumindest rechtlich. denn auch bei besten kenntnissen und bester Ausbildung kann man einen solchen unfall verursachen! mal ganz abgesehen davon dass ich im Tauchkurs gelernt hab die abtauchstelle auf JEDEN FALL zu markieren!

aber du hast schon recht - es bleibt ne grauzone!

MichaelH
28.09.2004, 17:23
ja aber wenn du mitm boot einen taucher erwischt, dann ist es glaub ich herzlich egal ob du nen binnenschein oder ein küstenpatent hast, zumindest rechtlich. denn auch bei besten kenntnissen und bester Ausbildung kann man einen solchen unfall verursachen!

Als Bootsführer ist man mit seinem GESAMTEN Vermögen haftbar. Dagegen hilft nur eine Versicherung. Und die wollen sich manchmal gerne drücken. Ist besser für die Bilanz.

Dem Schauspieler "Götz George" ist vor einigen Jahren ein Boot beim Schnorcheln über das Bein gefahren. Der Prozess danach ging um 1.1Mio Mark. :glotz:
http://rhein-zeitung.de/on/99/08/26/topnews/george.html

In so einem Fall hätte ich lieber einen Schein.

Vor Taucher/Schwimmer/Schnorchler habe ich mordsmäßigen Bammel.

MichaelH
09.10.2004, 12:14
Und wenn dein Boot nicht 7m lang ist, dann darfst du, egal mit welchem Schein oder ohne, den FB I nicht verlassen.

Zur Berichtigung: Diese meine Aussage mit den 7m ist falsch und ich behaupte nun das Gegenteil. :zwinkerer

Wahr ist vielmehr:
Die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt erfolgt mittels Seebrief.
Dieser wird ausgestellt für
- FB1 (<3sm) ab 5m Mindestlänge
- FB2 (<20sm) ab 6m
- FB3 (<200sm) ab 7m
- FB4 (worldwide) ab 8m

1sm = 1,852km

Je Fahrtenbereich gibt es extra Ausrüstungsvorschriften. Zb. ist ab FB2 eine Kal. 4 Sigpistole (oder Raketen) PFLICHT.