PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abgas-Zertifikat für 2-Takter


Käptn Graubär
17.03.2016, 18:11
Hallo zusammen.

Da ich hier neu bin, nutze ich die Gelegenheit und stelle mich kurz vor.
Ich heiße Harald, bin 43 Jahre alt und komme aus dem Raum Nürnberg.

Ich habe mir vor zwei Wochen ein gebrauchtes Schlauchboot mit AB gegönnt.
Ist mein erstes, und bin gespannt ob mir das den Spass macht den ich mir davon erhoffe :chapeau:

Fahren werde ich in erster Linie auf dem Main wenn wir mit dem Wohnwagen unterwegs sind.
Es ist ein Bombard Tropik 335 unnd ein Johnson AB 2Takt Bj 93 mit 15 PS.

Jetzt endlich zu meiner Frage:
Auf dem Main ist es offensichtlich egal. Aber auf jedem interessanten See in meiner Nähe wollen die Behörden so ein Abgas-Zertifikat. Entweder Bodensee-Dingsbums 1, 2 oder oder die Grenzwerte der Richtlinie 94/25/ EG.

Dass ich Stufe 1 und 2 knicken kann, ist mir fast klar.
Aber wie sieht es mit dieser Richtlinie aus? Bekomme ich anhand derer eine Zulassung? Oder brauche ich die mit meinem alten Gurkenmotor überhaupt nicht.
Ich habe schon viel gelesen, aber immer wieder wiedersprüchliche Angaben gelesen.

Wäre schön, wenn mir jemand fundierte Angaben machen könnte. Am Besten mit Quelle oder Nachweis. Dann kann ich das bei TÜV/ DEKRA oder GTÜ (Die mit der Zulassungsvergabe beauftragt sind) entsprechend vortragen.

Grüße
Harald

WalterGraz
17.03.2016, 18:16
Herzlich willkommen :D


alte 2 takter erfüllen gar keine normen was ich weiss :D

Wasserarbeiter
17.03.2016, 18:31
Moin,

betrifft die Richtlinie 94/25/EG nicht die Konformitätserklärung für das Boot ?

DieterM
17.03.2016, 18:34
Auch die Bodensee Normen werden nicht erreicht von D/alten 2-Takter. Dort sind 2-Takter tabu, wenn es sich nicht zum moderne Einspritzer alla E-Tec handelt, die da aber eine spezielle Ausrüstung benögigen, die auch zertfiziert sein muß.

Für den Bodensee müssen alle Outboarder eine techn. Abnahme und ein individuelles Zertifikast haben. Das kostet alles richtig Geld.

Falls am Bodensee gefahren werden soll, empfehle ich einen Motorentausch bei einem dortigen Händler. Dazu benötigst Du aber auch das Bodenseepatent über 5 PS.

schwarzwaelder50
17.03.2016, 18:45
Hallo Harald,
herzlich willkommen hier im Schlauchbootforum, wünsche Dir viel Spass und Freude mit Deinem Schlauchboot.:cool::chapeau:

Und wegen Bodensee, brauche ich nichts mehr schreiben, was Dieter oben geschrieben hat ist Fakt.:schlaumei

Käptn Graubär
17.03.2016, 18:56
Hallo und vielen Dank für Euere schnellen Antworten.

Ich will gar nicht an den Bodensee... :confused-

Es geht um den Stausee Bleiloch in Thüringen. Das wären "nur" drei Autostunden von Bayern entfernt und toll zum Urlaub machen.
Ich zitiere mal aus der Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis vom 01. Februar 2013 für die Nutzung der Bleilochtalsperre

§ 8a Zulassungsvoraussetzungen
(1) Fahrzeuge müssen folgende Voraussetzungen erfüllen und diese nachweisen:
 Sportboote ab Baujahr 1998 müssen der Richtlinie 94/25/ EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Sportboote, geändert durch die Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 (EU- Sportbootrichtlinie), entsprechen, nach An-lage IV zur Richtlinie 94/25/EG mit einem CE-Kennzeichen versehen sein und eine entsprechende Konformitätserklärung sowie ein Eignerhandbuch in deut-scher Sprache besitzen.
 Sportboote mit Baujahr vor 1998 müssen uneingeschränkt die Bestimmungen des dritten Teils dieser Verordnung (Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen) er-füllen. Der Nachweis hierfür ist durch ein Gutachten einer anerkannten Prüf-stelle (§ 12 Abs.1) zu erbringen.
 Verbrennungsmotoren müssen entweder die Grenzwerte gemäß BSO (Boden-see-Schifffahrts-Ordnung) Stufe 1, BSO Stufe 2 (nach Anlage C der BSO)
oder die Grenzwerte der Richtlinie 94/25/ EG erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch ein Abgastypenprüfzertifikat, durch eine Konformitätserklärung oder durch eine Bescheinigung einer anerkannten Prüfstelle

Die richten sich also anscheinend nach den Bodensee-Vorschriften.
Krieg ich meinen Zweitakter jetzt dort zugelassen oder nicht?
Und wie erfahre ich ob mein Motor diese Anforderungen erfüllt?
Denn ich habe auch schon gelesen, dass man vor 1998 keine CE oder sonstwas braucht. Was stimmt jetzt?? :confused-

Dankbare Grüße
Harald


Link zum Original-Text
=https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwibkLOFo8jLAhVBl3IKHbK7D5UQFggkMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.saale-orla-kreis.de%2Fsok%2Fmodule%2Fcms%2Fobj_doku_popup.asp %3Fid%3D1925%26rwfdp%3D0&usg=AFQjCNFhL0WB-VJOWNlU4-r6wtRAMuSNmw&sig2=xc_iz2w3zxGw1cS6l8dKww"]https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwibkLOFo8jLAhVBl3IKHbK7D5UQFggkMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.saale-orla-kreis.de%2Fsok%2Fmodule%2Fcms%2Fobj_doku_popup.asp %3Fid%3D1925%26rwfdp%3D0&usg=AFQjCNFhL0WB-VJOWNlU4-r6wtRAMuSNmw&sig2=xc_iz2w3zxGw1cS6l8dKww]

schwarzwaelder50
17.03.2016, 19:21
Harald,
warte mal bis sich der Peter (nürnberger_1) meldet, Bleiloch-Stausee ist sein "Hausgewässer", da kennt er sich gut aus, was man darf und was nicht.:ka5:

preirei
17.03.2016, 19:27
Hallo Graubär,
Vielleicht hilft folgende Herangehensweise für dein Problem:

Die 94/25/EG stammt aus dem Jahr 1994 und regelt u.a. den Schadstoffausstoß von Aussenbordern für neu in Verkehr gebrachte AB ab einem gewissen (späteren) Zeitpunkt. Das heißt, jeder Hersteller von AB-Motoren muss, wenn er einen neuen AB in Verkehr bringen will, den Nachweis führen, dass sein Motor diese Werte nicht überschreitet. Wie er das zu tun hat, steht auch in dieser 94/25/EG.
Dein Motor stammt aus 1993, das heißt, es kann kein Zertifikat des Herstellers für diesen Motor geben dass er der Richtlinie 94/25/EG entspricht.

Wenn jemand so ein Zertifikat verlangt und dir der Hersteller keines liefern kann (weil es keines gibt) kannst nur du selber die Prüfung veranlassen, dafür gibt es akkreditierte Prüfstellen die diese Zertifikate ausstellen dürfen.

Ich bin mir fast sicher, dass du dir für die Kosten so einer Prüfung gleich mehrere nagelneue Motoren (mit Zertiffikat) kaufen kannst.

Käptn Graubär
17.03.2016, 19:46
Wenn jemand so ein Zertifikat verlangt und dir der Hersteller keines liefern kann (weil es keines gibt) kannst nur du selber die Prüfung veranlassen, dafür gibt es akkreditierte Prüfstellen die diese Zertifikate ausstellen dürfen.

Ich bin mir fast sicher, dass du dir für die Kosten so einer Prüfung gleich mehrere nagelneue Motoren (mit Zertiffikat) kaufen kannst.

Dann kann ich diesen See also knicken... :1478:
na gut, dann such ich weiter oder bleib auf den schifffahrtstrassen...

Mal sehen was mein "Nachbar" Nürnberger schreibt :lachen78: