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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausrüstung auf Schlauchboot für die Donau und in HR


Chris4um
22.03.2016, 15:50
Hallo Leute, meine Name ist Chris und war bisher stiller Leser und habe mir viele Infos und Anregungen aus dem Forum geholt. Jetzt bin ich bin seit letzter Woche selbst stolzer Besitzer eines Honwave T38-IE mit 20 Honda PS :chapeau:

Das Donau Patent und das Küstenpatent habe ich schon voriges Jahr gemacht und habe somit auch alles über die "vorgeschriebene" Ausrüstung gelernt. So wenn man jetzt aber all das was auf der Ausrüstungsliste steht in das Schlauchboot packt, dann bleibt ja keine Platz mehr für die Familie. Daher würde es mich interessieren wie das in der Praxis bei euch gehandhabt wird für die "größeren" Ausrüstungsgegenstände z.B. Feuerlöscher, Anker mit Kettenvorlauf und Leine (Gewicht in kg = 1,5 x Bootslänge in Meter...:cognemur:), Rettungsring???

Grundlegende Ausrüstung ist natürlich mit an Board wie z.B. Schwimmwesten, Erste Hilfe Ausrüstung, Paddel, Flickzeug, Pumpe, Notraketen...

Vielleicht hat Ihr ein paar Tips und Beispiele aus der Praxis (was z.B. wollen die bei einer Kontrolle sehen, wenn überhaupt...?).

Bis bald am Wasser
LG Chris

schwarzwaelder50
22.03.2016, 16:33
Hallo Chris,
ich glaube, Du hast da schon alles erwähnt wo Du in einem Schlauchboot brauchst:cool:, evtl. noch bissel Werkzeug und Ersatzzündkerzen schaden auch nie.:ka5:
Wenn Du eine Sitzkiste hast, kannst Du da auch alles gut verstauen.:ka5:

hobbycaptain
22.03.2016, 16:49
Hallo Leute, meine Name ist Chris und war bisher stiller Leser und habe mir viele Infos und Anregungen aus dem Forum geholt. Jetzt bin ich bin seit letzter Woche selbst stolzer Besitzer eines Honwave T38-IE mit 20 Honda PS :chapeau:

Das Donau Patent und das Küstenpatent habe ich schon voriges Jahr gemacht und habe somit auch alles über die "vorgeschriebene" Ausrüstung gelernt. So wenn man jetzt aber all das was auf der Ausrüstungsliste steht in das Schlauchboot packt, dann bleibt ja keine Platz mehr für die Familie. Daher würde es mich interessieren wie das in der Praxis bei euch gehandhabt wird für die "größeren" Ausrüstungsgegenstände z.B. Feuerlöscher, Anker mit Kettenvorlauf und Leine (Gewicht in kg = 1,5 x Bootslänge in Meter...:cognemur:), Rettungsring???

Grundlegende Ausrüstung ist natürlich mit an Board wie z.B. Schwimmwesten, Erste Hilfe Ausrüstung, Paddel, Flickzeug, Pumpe, Notraketen...

Vielleicht hat Ihr ein paar Tips und Beispiele aus der Praxis (was z.B. wollen die bei einer Kontrolle sehen, wenn überhaupt...?).

Bis bald am Wasser
LG Chris


egal ob viel oder nicht - das was im Zulassungsschein drinsteht brauchst auf alle Fälle mit :ka5: . Dazu noch alles, was Dir einfällt :lachen78:, und ganz wichtig - je eine zertifizierte Schwimmweste pro Person an Bord.
Statt Kettenvorlauf wird auch eine verbleite Leine akzeptiert. Und das Ankergewicht kannst teilen, also statt 1 Anker mit 6 kg, einen mit 4 und einen mit 2 kg.

Visus1.0
22.03.2016, 17:51
Ist wie beim Auto hast das Pannendreieck bei einer Kontrolle nicht mit zahlst du....

Visus1.0
22.03.2016, 18:07
Und das Ankergewicht kannst teilen, also statt 1 Anker mit 6 kg, einen mit 4 und einen mit 2 kg.

Sorry das teilen stimmt aber nicht mit 4 und 2 Kg das ist nicht zulässig. Habe mich damit beschäftigt als ich die Anker kaufte.

Hab das abgeschrieben vom Gesetzestext.

Die Masse des leichteren Ankers darf nicht weniger als 45% dieser Gesamtmasse betragen.

(4) Anker aus Gusseisen sind nicht zulässig.

FAR FAR AWAY
22.03.2016, 18:43
...da hat Ferdi wie so oft richtig gepostet, das Ankergewicht kann man auf mehrere Anker aufteilen :chapeau:

Visus1.0
22.03.2016, 20:45
...da hat Ferdi wie so oft richtig gepostet, das Ankergewicht kann man auf mehrere Anker aufteilen :chapeau:

Ja aber nur 45 zu 55 im Verhältnis und nur auf zwei und 4 Kg und 2 Kg ist nicht das Verhältnis 55% zu 45%!

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006309

Artikel 10
Kapitel 10.2 da kann man es nachlesen.

Da es meist nur Anker mit Halbkilostufen gibt bleiben in dem Fall nur zwei dreier über, die nicht aus Gusseisen bestehen dürfen.

Eig. müssen sie nach Gesetz geschmiedet oder geschweisst sein.

Eig sind diese Klappanker meist Gusseisen und nicht zulässig laut Gesetzestext! Kann jeder nachlesen. Patentanker dürfen im Gewicht vermindert werden .....kann auch jeder nachlesen....in dem Link oben!!!

Visus1.0
22.03.2016, 21:35
Weiters nachzulesen ganz unten im Artikel 2.05 für Sportfahrzeuge!!! Auch der 2 Kg Feuerlöscher ist da ausgewiesen!

Berny
23.03.2016, 06:27
Weiters zu lesendie Bestimmungen dieser Anlage gelten für Fahrzeuge der Kategorie 2, ausgenommen Sportfahrzeuge.

Hatten wir das nicht schon mal?

Visus1.0
23.03.2016, 08:22
Aber lies 2.05 für Sportfahrzeuge.

Chris4um
23.03.2016, 10:28
Vielen Dank für eure Kommentare und für den hilfreichen Link.

Berny
24.03.2016, 14:57
Aber lies 2.05 für Sportfahrzeuge.
Ich denke, du bist in der falschen Anlage......

Visus1.0
24.03.2016, 17:06
Ich denke, du bist in der falschen Anlage......

ich glaube du hast es nicht gefunde .....

Artikel 2.05

Ausrüstung von Sportfahrzeugen

Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen an Bord von Sportfahrzeugen mindestens vorhanden sein:......

nachtpult
25.03.2016, 08:02
Aber dort steht ja auch ein Rettungsring und eine Einstiegshilfe, ist das wirklich Pflicht? Ich wollte in ein paar Stunden auf den MDK..

Berny
25.03.2016, 08:23
Anlage 4......

Berny
25.03.2016, 08:30
Aber dort steht ja auch ein Rettungsring und eine Einstiegshilfe, ist das wirklich Pflicht? Ich wollte in ein paar Stunden auf den MDK..

Ja und ja.
Wenn du ins Wasser fällst wie kommst du wieder 8NS Boot
Und wenn ein Mitfahrer reinfallt braucht er was zum anhalten....
Und wenn du ein MoB üben willst.....:lachen78:

hobbycaptain
25.03.2016, 08:55
statt dem Rettungsring wird auch eine Rettungsboje akzeptiert

Berny
25.03.2016, 10:43
Auch die Baywatch Boje ;-)

nachtpult
25.03.2016, 11:01
Okay, aber auch bei einem 3 Meter Schlauchboot?!
Da hab ich ja für den Kram kaum Platz!

hobbycaptain
25.03.2016, 11:27
Okay, aber auch bei einem 3 Meter Schlauchboot?!
Da hab ich ja für den Kram kaum Platz!

Jonas,
um Dich gehts hier aber nicht, da Du ja nicht aus Österreich bist. Du musst das mithaben, was Dir Deine Behörde vorschreibt.

In Österreich steht das alles im Zulassungsschein, und alles was da drinsteht ist auch mitzuführen, egal wie groß das Boot ist. Da helfen auch keine Diskussion in einem Forum.
Da kann man dann höchstens mit dem Beamten, der einen kontrolliert, diskutieren.