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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Binnenzulassung


Schebi
30.03.2016, 20:02
Hallo Leute!

Wusstet ihr, dass eine österreichische Binnenzulassung am Meer nur für den Fahrtenbereich 1, also 3nm von der Küste entfernt, ist!

Was für Zulassungen habt ihr so?

bkj5
30.03.2016, 20:15
Hallo Leute!

Wusstet ihr, dass eine österreichische Binnenzulassung am Meer nur für den Fahrtenbereich 1, also 3nm von der Küste entfernt, ist!

Habe ich nicht gewusst. Wie kommt man den darauf? Bei den Papieren die ich von den Kroaten bis dato bekommen habe, war da nie eine Information.

Schebi
30.03.2016, 22:00
Tja, ich wusste das auch nicht!
Steht auch in dem Zulassungsdokument nichts drinnen!
Auch keine CE Einstufung!

Aber die Ö-Binnen ist nur für FB1 zugelassen!
Laut Landesregierung!

Hat schon jemals in HR wer die CE-Kategorie gecheckt?

wwoody
30.03.2016, 22:17
Tja, ich wusste das auch nicht!
Steht auch in dem Zulassungsdokument nichts drinnen!
Auch keine CE Einstufung!

Aber die Ö-Binnen ist nur für FB1 zugelassen!
Laut Landesregierung!

Hat schon jemals in HR wer die CE-Kategorie gecheckt?

FB1 .. CE-Kategorie .. Zulassungsdokument ?
Was konkret meinst du jetzt?

Schebi
31.03.2016, 06:27
Ich hab gestern meine Papiere fertig gemacht für die Landesregierung.
Antrag auf Binnenzulassung!

Die Zuständige Dame dachte erst ich will einen Seebrief, dann kann ich aber in Ö nicht fahren!
Daraufhin fragte sie mich, ob ich eine Kombi aus beiden haben will.
Das gibt's nämlich auch!
Dann hab ich nachgefragt für was ich das bräuchte, da ich mit Binnenzulassung ja auch am Meer fahren darf.
Die Begründung dafür war, dass man mit Binnenzulassung nur im Fahrtenbereich 1 (FB1) fahren darf.
Sprich 3 Seemeilen von der Küste!
Für FB2 (20nm) brauchts einen Seebrief! :confused-

Jetzt wollt ich mal fragen wer von euch was hat, und ob das in HR schon jemals überprüft wurde.

Wenn ich so wunderbare Törns nach Jabuka und Co. durchlese, dann frag ich mich ob die, die dort hin fahren auch einen Seebrief haben.
Denn eigentlich bist da schon im FB3 (20-200nm)!

gotti
31.03.2016, 08:23
Hallo Schebi!
Mach dir darüber keine Gedanken, ein Seebrief ist eigentlich nur für größere Boote gedacht und kostet natürlich wieder extra ca. 300.- Euronen. Kontrolliert wird in der Regel nur ob du das Boot ordnungsgemäß angemeldet hast und die gültige Versicherung mitführst. Natürlich auch den Bootsführerschein und eventuell die Sicherheitsausrüstung.
Ansonsten brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Ansonsten müßte jedes Rettungsboot die Kategorie Fahrbereich 3 haben um nützen zu können.

Schebi
31.03.2016, 09:32
Ok, Danke!

Dann passt alles. Hab nämlich nur den Binnenantrag gestellt.
Dachte mir auch, wenn ich mal wirklich drüber komme, dann wird's wohl auch niemanden interessieren! :ka5:

Berny
31.03.2016, 09:41
Ich hab gestern meine Papiere fertig gemacht für die Landesregierung.
Antrag auf Binnenzulassung!

Die Zuständige Dame dachte erst ich will einen Seebrief, dann kann ich aber in Ö nicht fahren!
Daraufhin fragte sie mich, ob ich eine Kombi aus beiden haben will.
Das gibt's nämlich auch!
Dann hab ich nachgefragt für was ich das bräuchte, da ich mit Binnenzulassung ja auch am Meer fahren darf.
Die Begründung dafür war, dass man mit Binnenzulassung nur im Fahrtenbereich 1 (FB1) fahren darf.
Sprich 3 Seemeilen von der Küste!
Für FB2 (20nm) brauchts einen Seebrief! :confused-

Jetzt wollt ich mal fragen wer von euch was hat, und ob das in HR schon jemals überprüft wurde.

Wenn ich so wunderbare Törns nach Jabuka und Co. durchlese, dann frag ich mich ob die, die dort hin fahren auch einen Seebrief haben.
Denn eigentlich bist da schon im FB3 (20-200nm)!

"3sm von der Küste" verzerrt das Bild.
Zur Küste gehören auch die vorgelagerten Inseln.
Wenn du also keine Überfahrt von Hr nach It machst, spielt das keine Rolle.
Jabuka befahrst du so gesehen eigentlich im fb1...:gruebel:
Von dem abgesehen, dass es in hr, glaube ich, keinen fb1 gibt, sondern nur die 12 sm Zone, bin mir aber nicht sicher....

NoWayOut
31.03.2016, 14:46
Also ich hab mein Boot als Steirer auch bei der steirischen Landesregierung angemeldet & habe beides Seebrief & Binnenzulassung!!!
Möchte mich im Urlaub nicht auf Spielchen mit den Kroaten einlassen....

Alles was länger ist als 5m & am Meer fährt benötigt ohnehin den Seebrief...ab 3 NM von der Küste!
Ob die Ausnahmeregelungen die Kroaten auch wissen ?!

http://www.bootsclub.com/pdf/Yachtregistrierung.pdf

el greco
31.03.2016, 15:11
"SONDERREGELUNG
BINNENZULASSUNG + SEEBRIEF
Diese Variante kann nur unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
· Länge der Yacht über Alles beträgt mindestens 5 m und nicht mehr als 10m
(einschließlich der Angabe zusätzlicher Abmessungen der Yacht - dient zur
Berechnung der Brutto- bzw. Nettoraumzahl
· Die Yacht wird nur im Fahrtenbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt) eingesetzt
Hierzu stellen Sie bei Ihrer zuständigen Landesregierung oder Ihrem zuständigen Magistrat ein formloses
schriftliches Ansuchen für Binnenzulassung und zugleich auch ein Ansuchen auf Ausstellung
eines Seebriefes."

Das heißt doch, dass ein der Eigner sich entscheiden muss, ob er mit einem Boot zwischen5 und 10 m außerhalb der 3 Nm fahren möchte (und auf keinen Fall Binnen) oder ob er Binnen fahren möchte , dann auf dem Meer nur innerhalb der 3 Nm, oder?
Die österreichischen Regeln sind mir immer mehr ein Rätsel...

goeberl
31.03.2016, 18:24
bei der letzten anmeldung hat mich die nette dame auch gefragt, ob ich die binnenzulassung oder den seebrief will. wir haben dann ein bissl geplaudert und ich hab sie einfach gefragt, obs für schlauchboote überhaupt seebriefe gibt, weil ich mir eingebildet hab mal wo gelesen zu haben, dass es eben für schlauchboote generell keinen seebrief gibt. sie hat sich dann die papiere angeschaut und gemeint, da steht ja festrumpfschlauchboot. das könne man ja als festrumpf oder als schlauchboot interpretieren:stupid:.

im endeffekt ist das sowas von schei**egal. du brauchst den fetzen papier, damit du irgendein registriertes kennzeichen hast, wenn dir die netten winkenden herren einen liebesbrief schicken wollen und damit die kroaten das boot bei der anmeldung nicht kontrollieren müssen, weil sie sich einfach mal drauf verlassen, dass das in dem land, das die zulassung ausstellt, gemacht wurde.

lg martin

WalterGraz
31.03.2016, 20:28
dieses thema wird mich auch bald betreffen... egal wie, ich werde schauen ob ich in der stmk mit der anmeldung bleibe... die sind recht unkompliziert...

Flipperskipper
31.03.2016, 21:39
was haben denn die deutschen Kollegen für einen "Seebrief" ?

Keine Ahnung
31.03.2016, 21:47
Ich habe einmal den SBF Binnen und den SBF See.

goeberl
31.03.2016, 21:48
Ich habe einmal den SBF Binnen und den SBF See.

das sind führerscheine. hier gehts um die zulassung.

lg martin

Keine Ahnung
31.03.2016, 21:50
Gibt denn nicht das Boot es vor.
Mit der Kategorie A, B ,C usw.

Schebi
01.04.2016, 06:20
Das Boot gibt vor, für welche Bereiche es gebaut wurde.
Für was du eine Zulassung beantragst ist wieder was anderes!

@Berny:
Das die 3nm auch von Inseln weg zählen ist mir klar!
Aber 3nm sind knapp 6km. Also kannst wenn eine Insel 15km weit draussen liegt, theoretisch nicht mehr hin fahren!

@el greco:
Mit der Binnenzulassung kannst alle Binnengewässer und Meer Fahrtenbereich 1 befahren!
Wenn du am Meer über den Fahrtenbereich 1 hinaus willst, dann brauchst einen Seebrief. Bei der Zulassung zum Seebrief, wird dann angegeben für welchen Fahrtenbereich das Boot tauglich ist!

CE-Kategorien sind ja nicht nach Entfernungen eingestuft, sondern nach Windstärke und Wellenhöhe!

Die meisten Schlauchis haben CE-Kategorie C (Küstennahe Gewässer).
Windstärke 6 Beaufort und 2m Welle!
Was ist Küstennahe :confused-
Lässt wieder viel Interpretationsspielraum!
CE-A = Hochsee -> ist jedem klar
CE-B = Alle Hoheitsgewässer -> ist auch klar

Mein Boot hat noch kein CE, daher wird's schon wieder interessant!
In den Papieren der RINA steht 6 Meilen von der Küste!
Was ist das? CE-B halbe oder Fahrtenbereich 1,5 ?!?:lachen78:

Keine Ahnung
01.04.2016, 06:48
Mir ist nicht bekannt das ich mich irgendwo anmelden müsste oder das ich eine zulassung brächte.

Dafür habe ich die Führerscheine gemacht.:cool:

Vielleicht ist das für euch Interessant, die Seite 4: https://www.adac.de/_mmm/pdf/F%C3%BChrerschein_2015_57422.pdf

el greco
01.04.2016, 07:51
was haben denn die deutschen Kollegen für einen "Seebrief" ?

Binnen
Wer mit einem Kleinfahrzeug (kleiner als 20m und mehr als 2,21 kW Nutzleistung) auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren will, benötigt ein Kennzeichen.
Das kann ein amtliches Kennzeichen sein (i.d.R dass Kennzeichen vom Wasser- und Schifffahrtsam). Oder es kann die Registrierungsnummer vom Binnenschiffsregister sein (macht man mit Sportbooten üblicherweise nicht). Oder die IMO Nummer, wenn es im Seeschiffsregister eingetragen ist.
Oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (vom ADAC, vom deutschen Motoryachtverband oder vom deutschen Segler-Verband vergeben.
Bei der Zuteilung des Kennzeichen muss lediglich das Eigentum nachgewiesen werden (Kaufvertrag) und dass eine CE-Klassifizierung vorliegt (erstmaliges in Verkehr bringen ab 15. Juni 1998).
In der Praxis finden sich (fast ausschließlich) die Kennzeichen vom WSA, vom ADAC oder vom Motoryachtverband (in der Reihenfolge der Häufigkeit).

See
Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen Sportboote (Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind) kein Kennzeichen. Lediglich Wassermotorräder müssen ein amtlichen Kennzeichen haben.
Freiwillig kann man ein Flaggenzertifikat beantragen und/oder sich ins Seeschiffsregister eintragen lassen. Die Bestimmungen hierfür kenne ich nicht (für mich nicht relevant)

Binnen und See
Eine Vorführung, Überprüfung oder ein sonstiger Nachweis über die Ausrüstung ist nicht erforderlich.

Keine Ahnung
01.04.2016, 07:59
OK, jetzt habe ich verstanden was gefragt war.

Man war ich durcheinander. :stupid:

NoWayOut
01.04.2016, 10:31
dieses thema wird mich auch bald betreffen... egal wie, ich werde schauen ob ich in der stmk mit der anmeldung bleibe... die sind recht unkompliziert...

...werte das als 1. Aprilscherz!!!:ka5::ka5::ka5::lachen78::lachen78:: lachen78:

Flipperskipper
01.04.2016, 11:13
Binnen
Wer mit einem Kleinfahrzeug (kleiner als 20m und mehr als 2,21 kW Nutzleistung) auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren will, benötigt ein Kennzeichen.
Das kann ein amtliches Kennzeichen sein (i.d.R dass Kennzeichen vom Wasser- und Schifffahrtsam). Oder es kann die Registrierungsnummer vom Binnenschiffsregister sein (macht man mit Sportbooten üblicherweise nicht). Oder die IMO Nummer, wenn es im Seeschiffsregister eingetragen ist.
Oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (vom ADAC, vom deutschen Motoryachtverband oder vom deutschen Segler-Verband vergeben.
Bei der Zuteilung des Kennzeichen muss lediglich das Eigentum nachgewiesen werden (Kaufvertrag) und dass eine CE-Klassifizierung vorliegt (erstmaliges in Verkehr bringen ab 15. Juni 1998).
In der Praxis finden sich (fast ausschließlich) die Kennzeichen vom WSA, vom ADAC oder vom Motoryachtverband (in der Reihenfolge der Häufigkeit).






See
Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen Sportboote (Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind) kein Kennzeichen. Lediglich Wassermotorräder müssen ein amtlichen Kennzeichen haben.
Freiwillig kann man ein Flaggenzertifikat beantragen und/oder sich ins Seeschiffsregister eintragen lassen. Die Bestimmungen hierfür kenne ich nicht (für mich nicht relevant)

Binnen und See
Eine Vorführung, Überprüfung oder ein sonstiger Nachweis über die Ausrüstung ist nicht erforderlich.




Danke!
Wenn man das so liest stellt sich schon die Frage, warum uns Österreichern derartige Steine in den Weg gelegt wurden, um zu einem Kennzeichen und einer Urkunde zu kommen, die als Eigentumsnachweis anerkannt wird.

Bei uns müssen alle Boote über 5m , soferne man damit am Meer fahren will, einen "Seebrief" (6 große Seiten) haben. Dazu ist ein Meßbrief eines von sechs zugelassenen Zivilingenieuren für ganz Österreich notwendig, damit die zuständige Landesregierung den Seebrief ausstellen darf.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012413

Abgesehen von den Kosten ist es nicht zu verstehen, warum gerade österreichische Boote einer derart übertriebenen Zulassungsprozedur unterliegen, während andere Staaten mit keiner oder einfacher Verbandsregistrierung das Auslangen finden.:cognemur:

Gruß Werner

Schebi
01.04.2016, 12:39
Hallo Flipperskipper!

Eben nicht!
Das hab ich jetzt schon mehrmals gesagt!
Mit Binnenschein kann man im Fahrtenbereich 1 am Meer fahren. Man braucht keinen Seebrief!
Hab ich bis jetzt immer so gehabt.

Und das mit den max. 5m für Binnen stimmt auch nicht.
Sonst könnte keiner über 5m auf der Donau fahren!

Flipperskipper
01.04.2016, 12:55
Hallo Flipperskipper!

Eben nicht!
Das hab ich jetzt schon mehrmals gesagt!
Mit Binnenschein kann man im Fahrtenbereich 1 am Meer fahren. Man braucht keinen Seebrief!
Hab ich bis jetzt immer so gehabt.

Und das mit den max. 5m für Binnen stimmt auch nicht.
Sonst könnte keiner über 5m auf der Donau fahren!


Schebi!

Bin ja auch mit 7m Kabine -zig Jahre mit Binnenschein in Kroatien gefahren. Nur manche Kapitäne akzeptieren nur den Seebrief, weil dieser denen vor einigen Jahren als Eigentumsnachweis eingeredet wurde.
Hier geht es mir lediglich um diese eklatante Ungleichheit hinsichtlich der erforderlichen Bootspapiere.

Gruß Werner

Schebi
01.04.2016, 15:16
Tja, da denkt man EU, ist doch alles geregelt, oder so!:stupid:

HR ist halt noch anders.
Aber Italien ist noch willkürlicher!

el greco
01.04.2016, 15:30
Ergänzung:
Überall, wo ich bisher gefahren bin (D, NL, B, GR und HR) hat mein Kennzeichen vom WSA ausgereicht. Länderspezifische Vorschriften, die über eine Kennzeichnung hinausgehen (Ausrüstung, Versicherung) wurden natürlich beachtet.

WalterGraz
01.04.2016, 18:16
...werte das als 1. Aprilscherz!!!:ka5::ka5::ka5::lachen78::lachen78:: lachen78:

möglicherweise... ich weiss aber nicht was lustig ist? dass die unkompliziert sind? oder dass mich dieser thema eigentlich auch jetzt betreffen wird... ich nehme an das erste...

meine erfahrung mit der "abteilung 13" war bisher immer positiv...

fujiku
01.04.2016, 18:53
Zum Thema Seebrief:
Ich habe auch schon gehört von ab 5 Meter aber nein erst ab 6 Meter - ist alles Blödsinn. Die Auskunft der Landesregierung wo jeder in Österreich sein Boot anmelden muss lautet:
Der Seebrief bezieht sich auf das Boot, bzw .die Ausrüstung für Fahrten ausserhalb der
3 NM Zone.
Er schreibt vor dass z.b. ein Funkgerät vorhanden sein muss und ein Tisch auf dem man mit der Seekarte navigieren kann usw.also all die Sachen die funktionieren müssen wenn man vom Festland etwas abgschnitten ist.
Natürlich braucht man um den Bereich befahren zu dürfen auch den richtigen Führerschein in Kroatien ist es der B Schein der auch eine Fünkprüfung beinhaltet.

LG Wolfgang

Berny
03.04.2016, 17:00
Also das mit dem Verlauf....

Es heisst ja "incl den vorgelagerten inseln"
Ergo müssen diese auch drinnen sein.

1) ich würde trotzdem nicht hinfahren
2) ev wissen die kroatienschein Lehrer mehr darüber

nuernberger-1
03.04.2016, 19:39
Die Bootszulassung in A ist mir wirklich ein Rätsel. Als ich mich im Januar auf der Boot mit einem hier uns bekannten Österreicher dies bezüglich unterhalten habe, meinte er Scherzhaft, in A muß die Bürokratie so sein, es müssen schließlich einige Beamte, Ministrialräte, Ingenieure usw. beschäftigt werden. Wäre die Zulassung so einfach wie in D, hätten manche ihre Daseinsberechtigung verloren und das geht nun wirklich nicht! Vielleicht kann sich der Kollege aus A noch dran erinnern wenn er das liest. Er hat zwar gescherzt, aber insgeheim denke ich er hat es ernst gemeint.

fujiku
04.04.2016, 17:21
Also ich habe keinen Seebrief und bin mir sicher dass ich alles anfahren darf was nicht mehr als 6 Nm entfernt ist. Egal ob Insel oder Festland.
Also kann ich auch Inselhüpfen.
Wobei ich natürlich nicht vergesse dass ich auf Handymasten angewiesen bin.

hilgoli
04.04.2016, 18:26
so haben wir alle unsere Bürokratiemonster.

In A ist es die aufwendige Zulassung für den Seebrief.

in D der große Unsinn mit der BSH zugelassenen Beleuchtung, mit dem auch kleine Boote gezwungen wurden riesige Leuchten zu montieren und das auch noch im vorgegebenen Abstand. Erst mit der Zulassung von LED Lampen sind zumindestens die Abmessungen kleiner geworden..

alpha
04.04.2016, 22:36
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/index.html
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/index.html
...etc...

Ob die "recht haben" weiß nur der Stammtisch..."Recht schaffen" tun sie allemal...

Aia
04.04.2016, 22:49
wer ist eigentlich ausserhalb der 3nm zuständig?

el greco
05.04.2016, 07:07
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/index.html
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/index.html
...etc...

Ob die "recht haben" weiß nur der Stammtisch..."Recht schaffen" tun sie allemal...

Immerhin ist es die Seite des zuständigen Ministeriums...
Damit wird einiges klar:
Zulassungsurkunden für Binnengewässer

Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge nach den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) Resolution Nummer 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet. Folgende Staaten haben der ECE die Anwendung der Resolution gemeldet: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn. (Quelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/anerkennung.html)

Und Außerhalb der Hoheitsgebiete gelten die KVR...

Schebi
05.04.2016, 17:52
Hallo!

Heut hat mich die zuständige Dame der Landesregierung angerufen, um nochmals alles abzuklären.
Laut ihrer Auskunft ist es unüblich reine Binnenzulassungen bei Booten über 6m auszustellen. Ich solle die Kombination Binnenzulassung/Seebrief nehmen.
In der Kombi ersetzt die Binnenzulassung den Messbrief, der dadurch für den Seebrief entfällt. Daher auch keine Kosten für irgend einen Ziviltechniker!

Bin gespannt ob das wirklich ohne Zusatzkosten abläuft!

preirei
05.04.2016, 18:53
....In der Kombi ersetzt die Binnenzulassung den Messbrief, der dadurch für den Seebrief entfällt. Daher auch keine Kosten für irgend einen Ziviltechniker!

Bin gespannt ob das wirklich ohne Zusatzkosten abläuft!

Im Seebrief ist auch die Bruttoraumzahl BRZ und die NRZ angeführt, ich glaube nicht, dass du das aus deinen Bootsunterlagen rauslesen kannst. Da wird dir der Weg zum ZT nicht erspart bleiben - aber die Dame vom Amt hat sicher einen zugelassenen Kollegen an der Hand der dir das ausrechnen kann. :ka5:

Berny
05.04.2016, 19:03
Ruf mal bei einer anderen Landesregierung an, das kommt mir irgendwie komisch vor.....

alpha
05.04.2016, 19:07
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/DokumenteAbt_Verk/Infoblatt_SEEBRIEF181113.pdf

preirei
05.04.2016, 20:24
Ich zitiere mich mal selber:

Im Seebrief ist auch die Bruttoraumzahl BRZ und die NRZ angeführt, ich glaube nicht, dass du das aus deinen Bootsunterlagen rauslesen kannst. Da wird dir der Weg zum ZT nicht erspart bleiben - aber die Dame vom Amt hat sicher einen zugelassenen Kollegen an der Hand der dir das ausrechnen kann. :ka5:

Es stimmt schon dass die Binnenzulassung den Messbrief ersetzen kann, trotzdem brauchst du für den Seebrief die 2 Schiffsgrößen BRZ und NRZ, die stehen normalerweise im Messbrief. Für unsere Schlauchboote steht das nirgends - aber man kann sich das ausrechnen lassen, durch einen ZT.
Kostet zwar, aber nicht wirklich viel.

alpha
05.04.2016, 20:47
Ich zitiere mich mal selber:



Es stimmt schon dass die Binnenzulassung den Messbrief ersetzen kann, trotzdem brauchst du für den Seebrief die 2 Schiffsgrößen BRZ und NRZ, die stehen normalerweise im Messbrief. Für unsere Schlauchboote steht das nirgends - aber man kann sich das ausrechnen lassen, durch einen ZT.
Kostet zwar, aber nicht wirklich viel.
Für mein Schlauchboot brauchte ich kein BRZ und NRZ, es reichte die Binnenzulassung. Meines ist aber auch kleiner als 10 m und ich bewege mich auch nur im FB1...

Schebi
05.04.2016, 20:50
Genau das selbe Infoblatt hat auch die Steiermark!

Das hab ich auch gefunden!

Geltungsbereich der Internationalen Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge
Die Österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge entsprechend den Vorschriften der einschlägigen ECE-Resolution Nr. 13 gestaltet.
Diese Resolution gilt primär für Binnengewässer. Gilt aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution Nr. 13 anwendet.
Folgende Staaten haben die Anwendung der Resolution gemeldet:
Österreich, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowakai, Schweiz, Großbritannien.

Ich hab mal eine E-Mail zurück geschrieben, wieso ich einen Seebrief brauche, und was mir das bringen soll.
Bin echt gespannt!

preirei
05.04.2016, 21:13
...Ich hab mal eine E-Mail zurück geschrieben, wieso ich einen Seebrief brauche, und was mir das bringen soll.
Bin echt gespannt!

Die Österreichische Zulassung ist eine Binnenzulassung. Mit einer Binnenzulassung darfst du nicht aufs Meer, es sei denn, der Anrainerstaat des Meeres erlaubt dir das (wie die Kroaten) oder es gibt internationale Abkommen zwischen einzelnen Staaten, die sich das gegenseitig erlauben (wie die ECE 13).

Für alle anderen Staaten brauchst du eine international anerkannte Zulassungsurkunde, den Seebrief. Mit sowas darf dann dein Schiff dort fahren, wo du eine Zulassung brauchst, und zwar in dem Bereich, für das dein Boot zugelassen ist. Das hat nichts mit dem (internationalen) Befähigungsnachweis zu tun, den du für das Führen so eines Schiffes brauchst!

Ich hab für mein 6,70er Schlauchboot auch einen Seebrief, weil ich mir möglicherweise auch mal Norwegen, Schweden oder sonst was da oben im Norden erfahren möchte, also Länder die nicht in der ECE 13 stehen oder damals zum Zeitpunkt der Erstanmeldung meines Boots gestanden sind - der Seebrief ist dort der Nachweis (m)einer ordentlichen Zulassung bzw. Registrierung für mein Boot.

Das zumindest ist mein Wissensstand zu dem Thema.

Schebi
05.04.2016, 21:35
Hallo Preirei!

So dachte ich mir das auch!
Das einzige Land, das scheinbar nicht die Resolution 13 anwendet, das aber in Frage käme für mich, ist Griechenland!

NoWayOut
05.04.2016, 21:43
Ruf mal bei einer anderen Landesregierung an, das kommt mir irgendwie komisch vor.....

Berny das ist nicht komisch, die arbeiten dort tatsächlich so...:stupid:
Habe in den letzte 5 Jahren 8 oder 9 Boote dort angemeldet! Bei jedem wollten die "netten" Damen was anderes...:motz_4:

Schebi die Kombi geht's sicher, jedoch bekommst dann auch 2 Zahlscheine! Einen für die Binnenzulassung & einen für den Seebrief!:schlaumei

roehrig
05.04.2016, 21:57
Das mit den Zulassungsmätzchen in A hatten wir ja schon ein paar Mal. Ich kann immer nur den Kopf schütteln, ehrlich.
Was macht denn ein Ziviltechniker, außer Boote wiegen und begutachten? Das ist bestimmt ein toller Job....

Wir sind ja in der EU. Was spricht für Euch dagegen das Boot woanders zuzulassen? Klar, etwas Nationalstolz klingt mit....mein Boot hat ne Mannheimer Nummer, ich wohne aber dort nicht. Nichtmal in der Nähe. Viel schlimmer: die meisten Menschen dort sprechen eine andere Sprache wie ich. Ich versteh sie nicht immer....:lachen78::lachen78:

Im Ernst: Die Hafenkapitano Mitarbeiterin in Biograd n/m hat meine Frage zur Zulassung letztes Jahr so beantwortet: Može može,Nema problema....

nuernberger-1
05.04.2016, 22:09
Manuel, kann ich nur bestätigen. Mein Boot ist in Stuttgart registriert und ich habe absolut nichts mit Stuttgart zu tun, da liegen gut 400km dazwischen. Alles einscannen, Mail hin schicken drei Tage später Zulassung im Briefkasten, das wars. Achja, eine Rechnung über 18 € Verwaltungskosten war auch noch dabei!

preirei
05.04.2016, 22:10
Manuel so schlimm ist das gar nicht. Für eine Zulassung brauchen wir wahrscheinlich die gleichen Dokumente wie ihr, manche können sich hier halt ziemlich ereifern - über zu schwere Anker zum Beispiel. Ist halt so.

Ein Boot darfst du in A nur da zulassen, wo du deinen Hauptwohnsitz hast, deswegen bist du üblicherweise an die Zulassungsstellen deines jeweiligen Bundeslandes gebunden, Grundlage für die Zulassung ist aber immer ein Bundesgesetz.

Zum Ziviltechniker nur soviel - der darf auf Grund seiner Ausbildung manche Dinge eben offiziell berechnen, die BRZ zum Beispiel auf Grund der Abmessungen des Bootes - ich könnte das auch - nur mir glaubt es die Behörde nicht. Ich könnte dir auch die ASU machen, aber ich bin nicht der TÜV! :stupid:

Also alles ganz easy! :biere:

Flipperskipper
05.04.2016, 22:37
Wir sind ja in der EU. das Boot woanders zuzulassen? ..


Für uns gibt es kein " Woanders"

Wir hatten ja bis vor längerer Zeit die Möglichkeit, über Yachtclubs ein Internationales Zertifikat mit einem Bootskennzeichen zu erwerben.

Diese Möglichkeit wurde uns aus unverständlichen Gründen genommen und dafür dieser "amtliche Seebrief" eingeführt.

Und diesen verlangen in der Regel auch die kroatischen Kapitäne.

Berny
06.04.2016, 07:28
Das mit den Zulassungsmätzchen in A hatten wir ja schon ein paar Mal. Ich kann immer nur den Kopf schütteln, ehrlich.
Was macht denn ein Ziviltechniker, außer Boote wiegen und begutachten? Das ist bestimmt ein toller Job....

Wir sind ja in der EU. Was spricht für Euch dagegen das Boot woanders zuzulassen? Klar, etwas Nationalstolz klingt mit....mein Boot hat ne Mannheimer Nummer, ich wohne aber dort nicht. Nichtmal in der Nähe. Viel schlimmer: die meisten Menschen dort sprechen eine andere Sprache wie ich. Ich versteh sie nicht immer....:lachen78::lachen78:

Im Ernst: Die Hafenkapitano Mitarbeiterin in Biograd n/m hat meine Frage zur Zulassung letztes Jahr so beantwortet: Može može,Nema problema....

Die Frage ist eher, müssen wir (Österreicher) den Kopf über die anderen Länder schütteln, die das nicht so genau handhaben, bzw weil wir es genauer handhaben?

Im Straßenverkehr ist das alles kein Thema, aber beim Bootsverkehr wäre es eines.....

Oder mal anders rum: warum glaubt ihr, haben die Kroaten die letzten Jahre ihre Bestimmungen bezüglich dem Bootsverkehr verschärft?
Ach ja, wegen den Italienern :lachen78:

Ich denke, dass die Österreicher da eher eine Vorbildfunktion haben, weil sie es eben genau nehmen und nicht eine Augenauswischerei betreiben, so wie zB die Deutschen.
Eine technische Prüfung des Bootes hat ansich nichts mit Bürokratie zu tun....
Und der Seebrief ist noch genauer, und in Deutschland? Da kann man offensichtlich jeden Schrott anmelden, ohne dass es sich wer anschaut....

Was ist jetzt besser? :gruebel:

nuernberger-1
06.04.2016, 08:56
Berny, Kontrolle ist schon gut aber man kann es in gewissen Sachen auch übertreiben. Mit deiner Aussage unterstellst du gewissermaßen das wir in Deutschland alle nur Schrott zulassen? Klar, in Deutschland ist es einfacher und Unbürokratischer ein Boot zuzulassen, darüber sind wir uns einig, aber alles bekommst hier auch nicht zugelassen. Wir sind hier aber alle, soweit ich das einschätzen kann, mit unserem Schrott zufrieden und abgesoffen ist soweit ich weiß auch noch keiner.

ad-mh
06.04.2016, 23:39
Es geht wohl in Richtung der Zulassung des Bootes in D.

Eigentlich soll wohl eine Zulassung nach WSA, in unserem Fall also eine DU (Duisburg) oder DUR (Duisburg Rhein) Kennung eine reine Binnen-Kennung darstellen. Damit dürfte man genau genommen in HR im Küstenbereich gar nicht fahren.
Hingegen ist die ADAC Zulassung (Also Kennung mit - A am Ende) eine allgemeine Zulassung.

Da man die Binnen-Kennungen seit ewigen Jahren im Ausland akzeptiert, ist es wohl vollkommen egal.

Korrigiert mich, falls ich falsch liege. Jedenfalls ist das Ganze in Europa wohl ziemlich uneinheitlich geregelt. Hoffentlich greift das Thema niemand in Brüssel auf. Wir müssen dann wohl alle umkennzeichnen. :lachen78:

nuernberger-1
07.04.2016, 06:34
Das Kennzeichen vom WSA ist ein amtliches Kennzeichen, dagegen sind Kennzeichen vom ADAC, DMYV, DSV , amtlich anerkannte Kennzeichen.

Berny
07.04.2016, 18:15
Berny, Kontrolle ist schon gut aber man kann es in gewissen Sachen auch übertreiben. Mit deiner Aussage unterstellst du gewissermaßen das wir in Deutschland alle nur Schrott zulassen? Klar, in Deutschland ist es einfacher und Unbürokratischer ein Boot zuzulassen, darüber sind wir uns einig, aber alles bekommst hier auch nicht zugelassen. Wir sind hier aber alle, soweit ich das einschätzen kann, mit unserem Schrott zufrieden und abgesoffen ist soweit ich weiß auch noch keiner.

Nein, sondern ich weise nur drauf hin, dass in Österreich das kontrolliert wird und deshalb kein Schrott zugelassen werden kann (theoretisch).
Und was macht es für einen Sinn, ein Boot woanders zuzulassen, wenn es im eigenen Landkreis nicht zugelassen wird?
Fahrn wir einfach woanders hin, irgendwo geht das.

Mal ehrlich, ist das die berühmte deutsche Gründlichkeit :gruebel:

nuernberger-1
07.04.2016, 19:24
Nein, sondern ich weise nur drauf hin, dass in Österreich das kontrolliert wird und deshalb kein Schrott zugelassen werden kann (theoretisch).
Und was macht es für einen Sinn, ein Boot woanders zuzulassen, wenn es im eigenen Landkreis nicht zugelassen wird?
Fahrn wir einfach woanders hin, irgendwo geht das.

Mal ehrlich, ist das die berühmte deutsche Gründlichkeit :gruebel:

In Deutschland hat nicht jeder Landkreis eine eigene Zulassungsstelle, nicht mal jedes Bundesland "z.B. Thüringen", hat eine eigene Zulassungsstelle. Dafür haben andere Bundesländer gleich drei oder mehr z.B. Nordrhein Westfalen. Von mir liegt das nächste WSA ca.200km weit entfernt und hat ganz besch..... Öffnungszeiten, also gehe ich doch dort hin wo es am einfachsten ist und wenn die Möglichkeit der Online Anmeldung besteht so z.B. in Stuttgart na dann nutze ich das doch. Mal ehrlich, hättest du die Möglichkeit dein Boot einfach Online anzumelden, würdest das doch auch nutzen, oder? :biere:
Übrigens, egal ob Online , Postalisch oder Persönlich, du brauchst überall die gleichen Unterlagen zur Zulassung. Hast die nicht, nutzt dir auch ein WSA irgendwo am A.... von Deutschland nichts. Ob sich bei dieser Prozedur mal jemand was gedacht hat, sei dahin gestellt, hier ist es eben so und ob das jetzt Deutsche Gründlichkeit ist oder nicht? Keine Ahnung.

hakopa
09.04.2016, 10:50
Die Frage ist eher, müssen wir (Österreicher) den Kopf über die anderen Länder schütteln, die das nicht so genau handhaben, bzw weil wir

Ich denke, dass die Österreicher da eher eine Vorbildfunktion haben, weil sie es eben genau nehmen und nicht eine Augenauswischerei betreiben, so wie zB die Deutschen.
Eine technische Prüfung des Bootes hat ansich nichts mit Bürokratie zu tun....
Und der Seebrief ist noch genauer, und in Deutschland? Da kann man offensichtlich jeden Schrott anmelden, ohne dass es sich wer anschaut....

Was ist jetzt besser? :gruebel:

Aber Hallo !

Bin seit 30 Jahren am Attersee mit 28 Fuss Segelboot und Schlaucherl zu gange. Das Segelboot musste von einem Regierungsbeamten aus Linz abgenommen werden. Dabei wird vor allem darauf Wert gelegt, das die Pumptoilette keinen Ausfluss ausserbords hat. Entweder Fäkalientank oder Verschluss der Öffnung nach aussen.
1. Es gibt aber keine Entsorgungsstelle für Fäkalien am See, ausser bei der Berufsschifffahrt, für Freizeitkapitäne aber nicht zugängig.
2. Auf meine Frage, wie den der Verschluss aussehen sollte wsr die Antwort: einen Flaschenstoppel eindrücken.
3. Da es zum Zeitpunkt der Abnahme genieselt hatte, wurde die komplette Abnahme ohne Besichtigung des Bootes bei einer von mir bezahlten Jause im Lokal vorgenommen. Der arme Fahrer des Beamten musste die ganze Zeit, eine knappe Stunde, im Behördenauto sitzend, verbringen.

Wie hiess es einmal, so ungefähr:
Lass andere Länder Krieg führen, aber du glückliches Österreich heirate.

Ganz nebenbei:
Bei einer Kontrolle konnte die Polizei am Attersee von deren Boot aus einen Minn Kota nicht als E-Motor erkennen. Ich musste in zur Probe laufen lassen. So geschehen in Unterach am öffentlichen Slip, direkt neben dem Polizeibootschuppen.

Für mich liebenswerte Anektoden, aber soweit zu Bernys deutscher Schrottzulassung.

Bei einem Gspritzten lässt im glücklichen Austria dennoch Vieles regeln.
Denkt nur daran, dass dort Geschwindigkeiten von Autos durch Polizeibeamte geschätzt werden dürfen.

Flipperskipper
09.04.2016, 16:38
Die Frage ist eher, müssen wir (Österreicher) den Kopf über die anderen Länder schütteln, die das nicht so genau handhaben, bzw weil wir es genauer handhaben?


Ich denke, dass die Österreicher da eher eine Vorbildfunktion haben, weil sie es eben genau nehmen und nicht eine Augenauswischerei betreiben, so wie zB die Deutschen.
Eine technische Prüfung des Bootes hat ansich nichts mit Bürokratie zu tun....
Und der Seebrief ist noch genauer, und in Deutschland? Da kann man offensichtlich jeden Schrott anmelden, ohne dass es sich wer anschaut....



Berny,ich kann mich nicht entsinnen, dass im Rahmen der Ausstellung eines Seebriefes eine technische (visuelle) Überprüfung durch einen Sachverständigen der Landesregierung erfolgte.
Wichtig ist für die Behörde der Messbrief und der Antrag zur Ausstellung eines Seebriefes und die Sache hat sich.
Wie soll das auch gehen, wenn das Schiff z.B. in Kroatien stationiert ist?

Nach 10 Jahren ist der Seebrief zu erneuern und es findet niemals eine technische Überprüfung statt. Diese erfolgt lediglich bei Booten mit einer "Binnenzulassung" bei der Erstzulassung und dann alle 5 Jahre.

Somit fahren alle österr.Boote mit Seebrief auf Dauer ohne techn.Überprüfung
umher, analog denen aus unserem Nachbarland.

Gruß Werner

Berny
10.04.2016, 09:37
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/schifffahrt/wasserrecht/seeschifffahrt.html

Interessant.....

Flipperskipper
10.04.2016, 11:40
Bestätigt ja meinen Einwand, dass der Seebrief ein nutzloses Papierl (außer für die zugel. ZI ) ist.

Latzhose
11.07.2016, 09:53
Hallo liebe Gemeinde,

ich fahre nächsten Samstag nach Kroatien und habe

CE Zertifikat
Rechnung
Haftpflichtversicherung
Skipper Lizenz B Kroatien

Kann man damit ein Boot in Kroatien anmelden?

VG

Keine Ahnung
11.07.2016, 10:05
Hallo liebe Gemeinde,

ich fahre nächsten Samstag nach Kroatien und habe

CE Zertifikat
Rechnung
Haftpflichtversicherung
Skipper Lizenz B Kroatien

Kann man damit ein Boot in Kroatien anmelden?

VG

Ich denke mal die Antwort hier reicht: http://schlauchboot-oline.com/showthread.php?t=34190

Schebi
11.07.2016, 15:32
Hallo Jungs und Mädls :smileys5_ !

Hab heute meine Papiere erhalten.
Hat etwas gedauert, da die zuständige Sachbearbeiterin erkrankt war.

Ergebnis:
Binnenzulassung und Seebrief erhalten.
Keinen Techniker oder sonst etwas benötigt, lediglich der Weg zur Werkstatt der LR zur Überprüfung.
Da ich eine Neuzulassung hatte, wurde schon ein wenig genauer hingeguckt.
Augenmerk liegt bei der Elektronik!
Korrekte Beleuchtung ist klar, ganz wichtig auch Batterietrennschalter und ob die Edelstahleinbautanks auch auf Masse hängen!
Ansonsten einmal kurz das Boot nochmal nachgemessen und danke!

Alles in allem problemloser Ablauf.
Hätte eine Spur schneller gehen können, aber was solls!
Wenn jemand krank wird, dann kann man nichts ändern!

Was ich auch nicht wusste, dass die Zuständigkeit alphabetisch erfolgt.
Mein Nachname beginnt mit S also ist Frau soundso zuständig!
Ist sie krank, dann bleibt alles liegen. Das macht dann kein anderer!:confused-

Trotzdem gut gelaufen, bis Ende der Woche sollte mein blauer Versicherungsnachweis da sein, und dann hoffe ich, dass sich die Online-Anmeldung noch ausgeht!

Schebi
11.07.2016, 15:40
Was ich noch vergessen habe!

Scheinbar hat sich an der Dauer der Zulassung was geändert!
Bis jetzt war sie immer auf 5 Jahre beschränkt, jetzt hab ich sie für 7 Jahre bekommen.
Gültig bis 6. Juli 2023!

Nochwas!
Darf man den Seebrief folieren, damit ihm nix passiert?

alpha
12.07.2016, 16:29
Nochwas!
Darf man den Seebrief folieren, damit ihm nix passiert?
Der Seebrief ist ein von einer Behörde ausgestelltes Dokument bzw. eine Urkunde. Derartige Dokumente/Urkunden haben oft Merkmale, welche deren Authentizität belegen. Das Folieren von derartigen Dokumenten/Urkunden kann dann oft das Gegenteil bewirken, nämlich, dass man ein neues braucht, da das folierte nicht mehr anerkannt wird. Die Person, welche die Authentizität erkennen/überprüfen soll, kann dies wegen der Folierung nicht.

Fazit: Eine Schutzhülle verwenden.