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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trailerkontrolle durch die Rennleitung nach Winningen


schlauchi20
30.05.2016, 23:01
So, da sind wir (bzw. Jannick) nach dem Treffen in Winningen zum ersten Mal mit dem Boot richtig in eine Kontrolle gekommen. Aber an Land !!

Noch auf der Fahrt vom Campingplatz zur Autobahn wurde das Gespann auf der Landstraße von der Rennleitung überholt.

BITTE FOLGEN

Es ging auf den Autohof kurz vor der Autobahnauffahrt.


F: Was wiegt den der Trailer mit Boot?
A: Ca. 1,7 Tonnen
F: Da brauchen Sie ja mindestens den Führerschein BE, bitte mal zeigen.
A: Bitteschön

Thema 1 abgehakt


F: Wie breit ist das Boot denn?
A: Um 2,50
Da wurde dann das Maßband herausgeholt und an den Heckkonen die Breite nachgemessen.

Thema 2 abgehakt


Danach Kontrolle der Ladungssicherung:
Alle Gurte auf festen Sitz überprüft, Abspannung der Lichtleiste kontrolliert, dann noch geguckt, ob denn auch die Persenning schön sitzt und die Gurte / Bänder straff sind.

Thema 3 auch OK


Zum Schluß wurde mit der Taschenlampe noch die Bremse am Trailer nachgesehen

Thema 4 OK, Danke und gute Fahrt.

Glück gehabt, dass keiner die Papiere vom Trailer oder vom Auto sehen wollte, denn die hatten wir aus Versehen schon im WoMo mitgenommen.

Gruß Rüdiger

Visus1.0
31.05.2016, 00:35
Glück gehabt ...wir können mit B ....3.5 Tonnen gesamt fahren. Z.b. 1700 Boot 1800 Auto.

michael_a_mayer
31.05.2016, 04:37
Glück gehabt ...wir können mit B ....3.5 Tonnen gesamt fahren. Z.b. 1700 Boot 1800 Auto.

Hi!

In D auch, mit B bis 3,5 to und in der restlichen EU.
4250 kg mit leichten Anhängern (3500 + 750).
Sonst BE für Anhänger bis 3,5to.

LGryße
Mike aus Pirovac

schlauchi20
31.05.2016, 06:05
Kenne die Regelung in D nicht so genau, aber hätte ohne BE, nicht gereicht. Aber dafür hat Jannick den ja auch gemacht. Insofern Glück nur bei den Papieren.
Wir "Älteren" sind ja fein raus, der Lappen geht bis 7.5 t+ Anhänger.

Rüdiger

the_ace
31.05.2016, 08:37
Bekommt nicht jeder, der seinen alten Klasse 3-Führerschein umschreibt aus Besitzstandwahrungsgründen die Fahrerlaubnisklasse CE 79 zugeteilt?
Mit dem alten Klasse 3-Schein galt: Zugfahrzeug - 7,5t + Anhänger mit doppeltem Gewicht = 22,5t.
Das bedingt allerdings gewisse Achsabstände ist eher theoretisch.
Dennoch sollten Umschreiber eigentlich so ziemlich jedes Urlaubsgespann fahren können...

koem@
31.05.2016, 09:56
Frank,

sehe ich auch so. Ich habe noch meinen Rosanen. Und ich werde, sofern ich ihn mal umschreibe, sehr genau hingucken.
Damit ich mein 6 Tonnen RIB auch weiter ziehen darf :lachen78:

the_ace
31.05.2016, 10:02
Den habe ich auch noch, bis 2033 muss er aber umgeschrieben sein.
Es geht gar nicht mal nur ums Rib, eventuell leiht man sich ja auch mal nen LKW oder zieht schwerere Anhänger.
Es kann jedenfalls nicht schaden, den Eintrag "CE79" im Schein zu haben.
Man weiss ja nie, was noch kommt... ;)

koem@
31.05.2016, 10:12
Es geht ums RIB.

Das ist mein Ziel: http://www.promobil.de/forum/attachment.php?attachmentid=9847&d=1387188509:lachen78::lachen78::lachen78::lachen7 8::lachen78:

schlauchi20
31.05.2016, 12:21
Mein Führerschein ist noch grau!!

Vodies
31.05.2016, 17:16
Wie die Haare, oder?

Ich habe mir auch den CE eintragen lassen, aber er laeuft aus wenn man 50 wird. Ansonsten muss man zur Untersuchung fuer die Verlaengerung aber mir genuegt C1 und C1E

skymann1
31.05.2016, 18:49
Hallo,
Franz, der alte Klasse 2 läuft aus wenn man fünfzig wird, der Klasse 3 bleibt doch so wie schon geschrieben wurde, 7,49 t plus Anhänger oder habe ich was verpasst?:gruebel:

Habe meinen 2er auch auslaufen lassen, die Untersuchung wäre nicht das Problem gewesen, aber muß ja regelmäßig gemacht werden und die Kosten waren entscheidend.:confused-

Meiner ist auch noch grau und ich denke mal 2033 ist´s eh egal, dann fahre ich sicher nicht mehr, zumindest kein Kraftfahrzeug.:ka5:

Gruß Peter :chapeau:

marcus
31.05.2016, 21:20
Hallo
Ich versuche mal klarzustellen:
Nachfolgendes gilt nur für deutsche Fahrerlaubnisse:
1. Anhänger hat maximal das 1,4 fache des zGG des Zugfahrzeugs.
2. Umschreibung kl. 3 mit Schlüssel 79 bis maximal 50 Jahre.
3. C1E hat höchst Zuggesamtgewicht von 12 to.
4. B geht bis 3,5 To ZGG Zugfahrzeug + 750 kg anhänger oder
bei größeren Anhängern bis Zuggesamtgewicht von 3,5 to.
5. B mit Schlüsselzahl 96 geht bis 4,25 to unabhängig von der Trailergröße
Fahrschule erforderlich, jedch keine Prüfung, d.h. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung aus und ein Umtrag des FS zwingend erforderlich
6. BE mit Fahrschule und Prüfung.
7. Leermassenregelung gibts nicht mehr.
8. Alter FS der Kl 3 gilt nur für 3 Achsige Züge, für Drehschemelanhänger ist zwingend BE, CE oder C1E erforderlich.
9. Fahrerkarte gibts nur für Scheckkartenführerscheine.
Grüße
Marcus

OLKA
01.06.2016, 11:30
Hallo
Ich versuche mal klarzustellen:
Nachfolgendes gilt nur für deutsche Fahrerlaubnisse:
1. Anhänger hat maximal das 1,4 fache des zGG des Zugfahrzeugs.


... bei durchgehende Bremsanlage, also keine Auflaufbremseinrichtung...


Das ergibt dann 18 Tonnen für den "alten Klasse 3-Schein".

el greco
01.06.2016, 14:54
Also ich hatte einen alten FS Klasse 4 aus 1978 sowie Klasse 1 und 3 aus 1980.

Folgende Klassen sind jetzt auf dem neuen FS (Umstellung in 2004):
A1, A
also alle Zwei- und Dreiräder

B
C1
BE
C1E
Also Autos bis 7,5 t plus Anhänger bis zu eine Gesamtmasse von 12t

CE mit Ziffer 79 (C1E>12000 kg, L<=3), war befristet bis 50 Jahre, also jetzt nicht mehr gültig
M
L mit Ziffer 174

hier noch ein Zitat zur Umschreibung:
Mit der "alten" Führerscheinklasse 3


• dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
• Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, L sowie M und S (beide Fahrerlaubnisklassen gültig bis 18. Januar 2013) erteilt.
• Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.
(Quelle:http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B)

Octopus
01.06.2016, 15:39
Moin Jürgen;

so stehts bei mir auch auf der Karte.
Ich habe aber den CE nicht mehr verlängert, da mir bisher immer C1E gereicht hat.

Schebi
01.06.2016, 15:45
Der kleine aber feine Unterschied in Ö für Führerschein B oder BE.

Wie Visus geschrieben hat 1700 Boot und 1800 Auto geht sich nicht aus.

In Ö darf ein PKW der Klasse M1, sofern nichts geringeres im Zulassungsschein steht, seine um 75kg erhöhte Eigenmasse ziehen.
PKW Klasse M1G (Geländegängige) die 1,5fache Eigenmasse.

Im Falle meines Skoda Octavia Kombi war das mit Führerschein B ausreichend.
Skoda Eigengewicht 1360kg + 75kg = 1435kg (laut Papiere max. 1400kg)!
Skoda höchstzulässige Gesamtmasse 2050kg!

2050kg + 1400kg = 3450kg

Wichtig ist, es zählen immer die höchstzulässigen Gesamtmassen.
Sowohl von Anhänger wie auch von Zugmaschine!
Das heißt mit Führerschein B darf ich mit meinem Octavia einen 1600kg Anhänger nicht ziehen. Nichtmal wenn er leer ist!

Anders bei Führerschein BE:
Da darf der Anhänger max. 3500kg höchstzulässige Gesamtmasse haben.
Also wenn mein Zugfahrzeug 3500kg ziehen darf (siehe oben) dann kann ich jeden solchten Hänger ziehen.
Im Falle meines VW-Bus, der nur 2500kg ziehen darf, darf ich auch einen Anhänger mit 3500kg höchstzulässiger Gesamtmasse ziehen. Allerdings darf seine momentane Gesamtmasse die 2500kg nicht überschreiten.

In dem Fall, den Visus angegeben hat, wird es keinen PKW geben der eine höchstzulässige Gesamtmasse von nur 1800kg hat, aber 1700kg Hänger ziehen darf!

Natürlich reden wir hier nur über gebremste Anhänger!!!
Über andere Führerscheincodes reden wir jetzt nicht!

:schlaumei