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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rib Zulassung Österreich


Daniel_Austria
23.08.2016, 09:50
Hallo,

ich habe eine Frage an euch :)
Auf der Suche nach ribs bin ich nach mehreren Hinweisen auch auf Italien Importe gekommen. Nachdem ich ein begrenztes Budget habe und hier auch viel darüber geschrieben wurde, dass diese älteren italienischen Hypalon Ribs auf keinen Fall schlecht sind, hat das meine Detailsuche auf boote des Bj ~1990-~2000 begrenzt.
Wäre da nicht das Problem mit der Zulassung...
Nach Nachfrage bei der zuständigen Landesregierung in OÖ wurde mir mitgeteilt, dass ich für boote älter 1998 ein Gutachten benötige ( https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/DokumenteAbt_Verk/Erstmalige_Zulassung_gebrauchter_Boote_in_Oesterre ich.pdf - Punkt 2 )

Hat schon jemand Erfahrung mit diesem Prozess gemacht und kann mir evtl Infos dazu geben ?

Vielen Dank

Lg
Daniel

wwoody
23.08.2016, 09:54
2. Gebrauchte Boote welche vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der EU (EWR) in Verkehr gebracht bzw. erzeugt wurden und somit keine CE-Kennzeichnung besitzen, benötigen einen Nachweis, dass diese bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der EU (EWR) in Verkehr gebracht worden sind.
Als Nachweis des Inverkehrbringens gelten insbesondere Kauf-, Miet-, Leasing- oder Schenkungsverträge sowie Zollbestätigungen, nationale Zulassungen, behördliche Seebriefe oder Yachtzertifikate eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes.

Es steht ja alles dort. Dh. beim Kauf in Italien auf frühere (original) Kaufverträge und die nationale Zulassung achten.

Es gibt aber gerade einen aktuellen Thread wo du mitlesen kannst: http://schlauchboot-oline.com/showthread.php?t=34249

Daniel_Austria
23.08.2016, 10:25
Danke das habe ich verstanden
Habe aber noch keine Information über ein Gutachten eines ziviltechnikers herausbekommen, das man laut dem file benötigt.
Lg
Daniel

wwoody
23.08.2016, 11:21
Danke das habe ich verstanden
Habe aber noch keine Information über ein Gutachten eines ziviltechnikers herausbekommen, das man laut dem file benötigt.
Lg
Daniel

Das benötigst du dann für die Zulassung (z.B. Donauzulassung) in Österreich, aber nicht für den Bootskauf in Italien.

Daniel_Austria
23.08.2016, 12:56
Schon klar :)

Darum die Frage ob schon jemand ein älteres Boot aus Italien von einem zt abnehmen lassen hat.
Ich weiß eben nicht wie auswendig es ist, das Boot so herzurichten, dass das Gutachten positiv ausfällt und ich das Boot dann anmelden kann.

Lg
Daniel

wwoody
23.08.2016, 13:28
Schon klar :)

Darum die Frage ob schon jemand ein älteres Boot aus Italien von einem zt abnehmen lassen hat.
Ich weiß eben nicht wie auswendig es ist, das Boot so herzurichten, dass das Gutachten positiv ausfällt und ich das Boot dann anmelden kann.

Lg
Daniel

Das hat nichts konkret mit Italien zu tun. Es kann dir genauso beim Kauf in Deutschland oder gar bei einem Neukauf und Import aus USA passieren dass der ZT in Österreich meckert. Der Häufigste Grund ist der Strom-Hauptschalter und die Sicherungen. In Österreich müssen sie z.B. mehrpolig ausgeführt sein.
Aber, was hast du bei einem ~ 2.000,- EUR RIB grossartig zum abnehmen, was man nicht mit geringem Aufwand anpassen kann?

Daniel_Austria
23.08.2016, 14:13
Ok Danke, war schlecht formuliert, für mich ist halt nur ein Kauf aus Italien interessant, darum hab ich es geschrieben.
Klar dass es überall Probleme bei der Abnahme geben kann.

Das wusste ich eben nicht, was alles abgenommen werden kann und Liste fand ich auch keine.
Wenn es nur Elektronik und Ausrüstung betrifft wärs ja kein Problem
Gibt es denn bei solchen Neuanmeldungen Neue Normen ? ( z.b Beleuchtung, bilgenpumpe,...) die man eben nachrüsten müsste ( was dann ins Geld geht )

Berny
26.08.2016, 11:20
Wenn das Boot in der EU schon mal in Verkehr gebracht worden ist, brauchst das alles nicht.
In Italien ist es aber etwas schwierig, da boote unter 10 m keine Zulassung benötigen. Darum ist dieser Nachweis etwas schwieriger.

Ergo musst du versuchen, Kaufverträge usw zu ergattern und VOR dem Kauf mit der Landesregierung Kontakt aufnehmen, ob das dann reicht.

goeberl
26.08.2016, 14:15
daniel, du hast ja schon mit der landesregierung kontakt aufgenommen. lass dir am besten eine liste der ziviltechniker geben und such dir einen in deiner nähe aus un kontaktiere ihn einfach. die bei der landesregierung brauchen halt irgendeinen wisch, dass das boot ok ist. denen ist sowas von egal, wie der wisch zustande kommt, er muss nur von jemandem unterschrieben sein, der das feststellen darf. ergo werden dir die auch nicht viel drüber sagen können, welche probleme dich erwarten könnten.
der ziviltechniker, der dann ja auch das gutachten bzw. die überprüfung macht, kann dir ja schon im vorfeld genau sagen, auf was er schauen wird. daher--> wende dich an ihn.

lg martin

DieterM
26.08.2016, 16:48
Hallo Daniel,

für alle in Italien vor dem 1998 (Beginn der EU Homologation) gebauten Boote haben die Werften als Bootsdokument eine Zertifizierung durch die italienische RINA ausgegeben. http://www.rina.org/en ist einer gröten Bootsabnehmer in der Welt. Diese solltest Du mitbekommen als Unterlage für die technische Abnahme in D oder A. Fehlt diese oder hat der Verkäufer diese verbaselt, dann kannst Du diese von der Werft nochmal anfordern uneter Angabe der Bootsbaunummer, ev. in englisch anschreiben. Kostet Dich ev. einen kleinen Obulus, aber kostet Dich wesentlich weniger als ein Bootsgutachten in A.

Ich habe ein paar Male solche Bootszertifizierungen von der MARLIN Werft nachträglich eingeholt für Käufer dieser Boote. :smileys5_

goeberl
26.08.2016, 17:54
daniel, was noch dazu kommt: selbst bei einem neuen boot aus österreich bekommst du nur eine zulassung für 100 jahre. danach misst du das boot überprüfen lassen und dann entscheidet der prüfer, ob sie für 5 oder 10 jahre verlängert wird. von daher wirst du bei einer anmeldung in österreich das boot so oder so überprüfen lassen müssen. ob das jetzt ein "gutachten" ist, ist definitionssache. aber selbst beim pickerl fürs auto bekommst ein prüf"gutachten".

lg martin

fred_sonnenschein
26.08.2016, 18:46
daniel, was noch dazu kommt: selbst bei einem neuen boot aus österreich bekommst du nur eine zulassung für 100 jahre. danach misst du...

lg martin

Wenn diese Zulassung abgelaufen ist kratzt das Daniel wahrscheinlich nicht mehr :lachen78::futschlac

...weiss' schon ist nur ein Tippfehler. :smileys5_

.

hobbycaptain
26.08.2016, 20:27
und bei der Verlängerung gibts einen Ermessenspielraum des Technikers zw. 1 und 7 (nicht 10) Jahren - ich hab meins für 7 Jahre verlängert bekommen.
Meistens wird die Zulassung halt um 5 Jahre verlängert.

Daniel_Austria
26.08.2016, 20:39
Hallo berny,
so hab ich den Text am Anfang auch verstanden, aber die zuständige Behörde bei mir in oö hat das, dann bestätigt, dass ein Gutachten einer Außenstehenden Klassifikationsgesellschaft oder eben zt erforderlich ist. ( dafür entfällt dann die Kontrolle bei der Landesregierung )

Auf die Nachfrage ob dieses RINA Zertifikat, das Gutachten ersetzen würde, meinten sie nein

Habe mal Kontakt mit einem zt aufgenommen. Zu meiner Verwunderung sind die Kosten für diesen "Wisch" noch halbwegs erträglich ( für ne Yacht wärens peanuts, aber ich muss das eben auf den Preis des Bootes aufrechnen und wenn dieser nur ein paar tausend Euro beträgt fallen ein paar hundert auch schon ins Gewicht )
Auf die Frage was da alles überprüft wird hat er mich vorerst auf die ausrüstungsliste verwiesen, werde da aber nochmal nachhaken

Lg
Daniel

Berny
27.08.2016, 12:53
Die Behörde muss sich auch ans Gesetz halten:
Warum sagen die, dass ein Gutachten notwendig ist?
Das muss einen Grund haben....

DieterM
27.08.2016, 18:04
Warum wird das Italien. RINA Gutachten nicht anerkannt wenn es vorhanden und vorgelegt werden kann ? Es beinhaltet alle wichtige Daten zum Boot, und die RINA ist ein riesiges Unternehmen, das Gutachten weltweit macht.

Siehe hier ein Muster von einem MARLIN 480, das aus Italien geholt wurde:

http://up.picr.de/26633666rw.jpg

http://up.picr.de/26633667em.jpg

http://up.picr.de/26633668id.jpg

http://up.picr.de/26633669xl.jpg

Falls die Behörde nicht italienisch versteht könnte eine Übersetzung helfen. Solche Gutachten wurden in I für alle Boote vor 1998 ausgestellt und sind amtliche Nachweise, da eine Bootszulassung dort damit erledigt ist. Desgleichen werden auch für die Motoren eine Bescheinigung durch das Transport Ministerium erstellt und dienen in I als Nachweis für die Leistung dieser Motoren für die vorgeschrieben Haftversicherung. Diese Dokument sollte man beinem Gerauchtkauf aus Italien mitbekommen mit der Bedienungsanletung für Boot und Motor und Instrumente.

Ma999
28.08.2016, 00:20
Meine Information lautet folgendermaßen.
Wenn das Boot schon in der EU zugelassen wurde (z.B. Italien) ist es kein Problem dies in Österreich zuzulassen. (War so bei meinem Ialienboot mit Motor aus 1997). Landesregierung die ital. Dokumente zukommen lassen, Termin zur Überprüfung vereinbaren, alles kein Problem.
Sollte das Boot keine EU Zulassung haben, werden die CE Papiere vom Hersteller benötigt, so meine Info!
LG
Martin.

goeberl
28.08.2016, 10:46
Dieter, die RINA Papiere sind sicher nett, wenn man sie vorlegen kann. Zur Überprüfung muss das Boot aber so oder so. Muss ich mit meinem Boot auch vor der nächsten Fahrt wieder, weils über 10 Jahre alt ist. Das ist in Österreich einfach so.

LG Martin

wwoody
28.08.2016, 11:04
Um einige Sachen hier etwas ausseinander zu halten ...
Jeweils ähnlich in Österreich, wie auch in Kroatien. Für Deutschland kann ich nicht sprechen, da ich es nicht genau weiss.

"Italienische Papiere", bzw. alte Kaufverträge, usw. sind für einen Kauf und allgemein für die Möglichkeit einer Inbetriebnahme in Österreich (auch in Kroatien) notwendig. D.h. der Nachweis dass der (in der Regel 2-Takt) Motor bereits vor 1996 in der EU in Betrieb genommen wurde und ein Nachweis über die Zahlung der MWSt innerhalb der EU für Boote nach 1.1.1985. Ohne dem gibt es gar keine Zulassung für ältere 2-Takt Motoren. Das Boot allein ist kein grosses Problem, da käme dann ein Ziviltechniker in Österreich ins Spiel, bzw. die Landesregierung. In Kroatien macht das der Hafenkapitän zusammen mit einem "TÜV"-Mitarbeiter (siehe unten).

Das andere ist dann eine Zulassung, wie in Österreich z.B. die Donauzulassung, oder die Bodenseezulassung, bzw. in Kroatien. Da kommt es dann auf den Zustand des Bootes, Seetüchtigkeit, das Erfüllen von Vorschriften (z.B. Elektrik), usw. Unterschieden wird zw. privater und gewerblicher Nutzung.

Ma999
29.08.2016, 00:23
@Ranko - wie schon geschrieben ging es um die Möglichkeit einBoot in Ö zuzulassen.
Wenn ich mir ein Boot mit Motor aus z.B.1995 im Italien kaufe kann es funktionieren das Boot in Österreich zu zulassen oder auch nicht.

Es funkunktioniert ganz einfach wenn das Boot schon in der EU zugelassen war (Italien).
Bei meinem schickte ich die Papiere v Motor (Bj97) und Boot (Bj07) an die OÖ Landesregierung .
Bekam dann einen Termin zum Vorführen. Geprüft wurde Not Stop, Sicherheitsausrüstüng etc.
Alles für OK befunden - Boot hat Zulassung in ö.

Somit wenn in EU zugelassen kein Problem.
LG
Martin

Schebi
30.08.2016, 07:51
Um das jetzt nochmal klar zu stellen.

Wenn man ein Boot in Österreich zulassen will, dann gibt's mehrere Möglichkeiten.

1.) Seebrief: Darf nur am Meer gefahren werden und bedarf keiner Überprüfung durch die Landesregierung, dafür braucht man dann alle Papiere und eine Bescheinigung durch den Ziviltechniker.

2.) Binnenzulassung: Darf in internationalen Binnengewässern gefahren werden, und am Meer im Fahrtenbereich 1 (nur in Ländern die die Resolution Nr.13 anwenden)! Wird immer eine Überprüfung des Bootes durch die Landesregierung fällig!

3.) Kombination aus beiden: Darf Überall gefahren werden! Benötigt keinen Ziviltechniker, da eine Überprüfung durch die Landesregierung durchgeführt wird!

Ich hoffe das war so einigermaßen verständlich, und auch vollständig!

Berny
30.08.2016, 11:51
Nicht ganz, weil es gibt ja immer wieder das Problem der CE:
wenn ein Boot nach 1998 in der EU in Verkehr gebracht wird, braucht es eine CE.
Da hilft dir auch keine Rhina.
Fehlt diese CE, muss diese durch einen Ziviltechniker erstellt werden.

Hier werden immer wieder verschiedenste Sachen vermischt, was zur Unsicherheit führt.

Wenn das Boot also älter als 1998 ist, und es vor diesem Datum in der EU schon in Verkehr gebracht worden ist, muss das der Landesregierung nachgewiesen werden.
Hier obliegt es natürlich der Landesregierung, diesen Nachweis anzuerkennen oder nicht.

Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, gilt es als "NEU" in der EU eingeführt, weshalb diese CE wiederum erforderlich ist.

Und hier hilft dir auch keine Rhina Zertifizierung, weil das einfach keine CE ist.
Wenn dir die Rhina aufgrund einer ehemaligen Zertifizierung ein CE ausstellt, dann sollte das auch OK sein.

Wenn man also diverse Unterlagen auftreiben kann, zB Versicherungsbestätigung usw usw, dann sollte man diese der Landesregierung übermitteln, diese kann dann sagen, ob das ausreicht oder nicht.

Und nochmals: Das Boot muss vor 1998 in Verkehr gebracht werden.
Das heißt aber auch, dass es egal ist, wenn das Boot zwischenzeitlich mal aus der EU gebracht wurde, zB aus steuerrechtlichen Gründen.
Was nicht geht, wenn das Boot gekauft wurde, und gleich aus steuerrechtlichen Gründen exportiert wird, dann ist es in der EU NICHT in Verkehr gebracht...

Also Zulassung, Motorzulassung, Versicherungsnachweis, ev Zulassung des Trailers mit Foto usw usw usw....alles was man auftreiben kann, das einen ordnungsgemäen "Betrieb" in der EU nachweist....

Es gibt auch unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Auslegungen...
War es in DE üblich, dass man für den Motor zB kein CE brauchte, weil er am Boot montiert war, war dies in Österreich von vornherein klar definiert: Boot UND Motor brauchen eine CE.

Der Import 2016 eines Motors BJ 1996 aus der Schweiz wird also ein Problem,weil dieser als "2016 in Verkehr gebracht" gilt, braucht also CE, die er nicht hat.

Hier empfiehlt es sich also immer wieder, die Länder zu brücksichtigen, um die es geht. Empfehlungen aufgrund Bestimmungen aus dem Ausland könnte für den User fatal sein...
Gilt auch für andere Dinge, die oft gut gemeint hier im Forum ausposaunt werden.

Zum Begriffsdefinition Inverkehrbringen gibt es auf Wikipedia zB die Versionen für Deutschland, Österreich und EU, alle unterschiedlich, wobei ich denke, die für die EU ist in diesem Falle die richtige....

NoWayOut
30.08.2016, 11:54
Um das jetzt nochmal klar zu stellen.

3.) Kombination aus beiden: Darf Überall gefahren werden! Benötigt keinen Ziviltechniker, da eine Überprüfung durch die Landesregierung durchgeführt wird!

Ich hoffe das war so einigermaßen verständlich, und auch vollständig!

....habe immer beides, aber noch nie die Landesregierung benötigt?!:gruebel::gruebel::gruebel:
Immer nur den Messbrief, den ich als Steirer immer in Wien bei GL machen lasse...

Schebi
30.08.2016, 13:22
Ja! Da habt ihr jetzt natürlich Recht!

Bin jetzt mal von alten Booten ausgegangen, da das ja das Ursprungsthema war. Natürlich braucht man die CE für Boote ab 1998.
Der Messbrief eines anerkannten Gutachters ersetzt die Überprüfung der Landesregierung, was dem Zivilgutachter gleichzusetzen ist!

Grundsätzlich muss irgend jemand (Gutachter) seinen Kopf dafür hin halten.
Hast du niemanden, dann überprüft die Landesregierung.