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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HR-Küstenpatent international gültig?!


Schebi
23.02.2017, 15:22
Hallo Gemeinde!

Meines Wissens nach ist das kroatische Küstenpatent B auch nur in kroatischen Gewässern gültig. Also rüber nach Italien ist nicht.
Jetzt bin ich zufällig über eine Seite gestolpert.

http://www.kuestenpatent.info/kuestenpatent.html

Dort wird das Patent B als international gültig beworben, nicht allerdings die integrierte Funkbewilligung!

Hat sich seit dem EU-Beitritt Kroatiens da was geändert?
Oder ist das schlicht Blödsinn!:gruebel:

Hier steht das selbe:
http://www.fahrschule-wolf.at/index.php?option=com_content&view=article&id=33&Itemid=104

dori
23.02.2017, 15:28
Da du die österr. Staatsbürgerschaft hast und Österreich kein Meer, kannst beruhigt mit dem Patent in I fahren, hab ich auch schon gemacht und bin etliche male in Sardinien kontroliiert worden. 'am Gardasee würd ich aufpassen....

Schebi
23.02.2017, 15:33
Gardasee ist egal, das hab ich alles!

Ich habe die Binnenpatente international bis 10m.
Aber habe nur das Küstenpatent B, welches meines Wissens nur in HR gültig war.
Wollte dann gleich den FB2 machen, bin aber noch nicht dazu gekommen!

Mich würde das schriftliche Abkommen mit der Anerkennung des Patents interessieren.
Wenn ich in Italien konrolliert werde, und es passt ihm nicht, dann hilft es wenig wenn es da auf der Homepage so steht!

Keine Ahnung
23.02.2017, 15:50
Vielleicht hilft das auch weiter: https://www.kuestenpatent-kroatien.at/gueltigkeit-in-italien.html

thball
23.02.2017, 15:50
Hallo Schebi,

diese Diskussion dürfte so alt wie das Forum sein... :lachen78:

Im Regefall lauten die Vorschriften meistens so: man braucht das Patent des jeweiligen Landes (also Italiener italienische Patente) oder ein vergleichbares Dokument aus seinem Heimatland (wobei hier i.d.R. dauerhafter Wohnsitz gemeint sein dürfte). Zum HR Patent gab es dann immer wieder Infos, dass es wohl in manchen anderen Staaten anerkannt wird. Das mag ich nicht zu beurteilen, denn hier stellt sich die Frage mehr nach einem Verwaltungsakt, weniger nach gesetzlicher Allgemeinbestimmung.

Für Euch Österreicher ist das leider ein Dilemma, den so eine Art Sportbootführerschein wie bei uns gibt wohl aktuell nicht.

Schebi
23.02.2017, 16:06
Vielleicht hilft das auch weiter: https://www.kuestenpatent-kroatien.at/gueltigkeit-in-italien.html

Genau so etwas meinte ich! Wo ist aber der rechtliche Beweis dass es so ist!
Das ist auch nur ein Bericht eines Clubs!

@Tom:
In Ö gibt's diese internationalen Scheine nach Fahrtenbereich eingeteilt!
FB1, FB2, FB3, FB4
Wobei FB1 Watt oder Tagesfahrten bis 3sm sind. Kann keiner brauchen!
FB2 wäre die 20sm Grenze, was aber hier zu Lande mit dem Segelschein gleichgesetzt wird, und dadurch auch bei den Kursen der Segelschein gemacht wird. Also 500sm Praxisnachweis usw.....!
Das ist schon ein Aufwand den ich sicher machen werde, aber nicht mehr heuer!
Mich hätte nur interessiert ob ich jetzt aktuell mit meinem Boot von HR nach I fahren kann!

Schebi
23.02.2017, 16:12
Gibt es für die Anerkennung auch eine Art Resolution wie die für die Zulassungen (UNECE-Resolution Nr.13)?!

DieterM
23.02.2017, 16:30
Hmmm ... frage dochmal bei einem Italien. Konsulat nach, die sollten doch Bescheid geben können.

Mir ist nur bekannt, das die Italiener in Ihren Vereinen einen sehr konzentrierte Ausbildung für ihr Seepatent betreiben, kein Vergleich mit den kroatischen Wochenendkursen einschl. dem Funkpatent.

Da du in HR auch noch ausklarieren darfst (!) wenn Du über die ADRIA rüber willst, und dazu dann das Einklarieren in Italien doch wichtig wird, würde ich empfehlen nur mit einem in Italien gültigen Bootsführerschein anzulanden, sonst könnte Dein Boot an die Leine gelegt werden können. Bitte auch an die Landesflagge als Gastlandflagge und an die Q-Flagge gelb denken für die Einklarierung.

Schebi
23.02.2017, 17:31
Bitte nicht das heikle Thema Flaggenführung anschneiden!

Jetzt kommen wir gleich wieder zur Frage, wo wird sie gesetzt!
SB unter der Gastland oder BB?!:schlaumei

Ich hab z.B. SB am Geräteträger meine Heimatflagge, BB am Geräteträger sollte mal die Forumsflagge hin, und mittig am Toplichtmast weht die Gastlandflagge!
Ich würde die Q jetzt intuitiv unter die Gastlandflagge setzen!
Obwohl Signalflaggen ja BB sein sollten oder?:gruebel:

Berny
23.02.2017, 17:33
Wo fährst du außerhalb der 3 sm?

Schebi
23.02.2017, 18:31
Wo fährst du außerhalb der 3 sm?

3sm = 5,5km

Wenn ich von Losinj hoch will nach Istrien (Krnica), dann hab ich von Zeca rüber 26km = 14sm! Ähnlich von Umag nach Italien!
Novalja nach Losinj sind auch über 20km von Küste zu erster vorgelagerter Insel Losinj's!
Mit dem kroatischen Patent darf ich das, da 12sm erlaubt sind!

Von Jabuka oder Palagruza jetzt mal abgesehen!

MFO
23.02.2017, 20:45
Hatte mit meinen HR Patent in Italien noch nie Probleme.

DieterM
23.02.2017, 21:41
Hatte mit meinen HR Patent in Italien noch nie Probleme.

Hmmm ... auch Dir würde ich empfehlen ein Italien. Konsulat zu fragen, ob es gültig ist, dann hast Du Sicherheit das Dir nichts schief laufen kann bei einer ev. Kontrolle an der Italien. Küste oder auch bei der Einklarierung.:biere:

Icing
23.02.2017, 23:56
wobei ich das ja nach wie vor für recht witzig halte wenn das so sein sollte....:schlaumei


Wenn ein Kroate mit seinem Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Österreicher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Deutscher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das nicht.:ka5:

Mit was will der Italiener der kontrolliert diesen Unfug begründen?
Beide haben die gleiche Befähigung.
Das wird doch dem Italiener herzlich egal sein ob der Eine im Norden eine Küste hat und der Andere nicht.
Auch wenn das so alt ist wie das Forum, aber gibt es hier irgend jemanden der deswegen schon mal in I Probleme bekommen hat?
Bisher Fehlanzeige....
Das ganze kann doch vielleicht nur eine versicherungstechnische Frage sein, wobei ich auch dort Zweifel habe.
Alles andere wäre ein Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung und rechtlich absolut nicht vertretbar.

Visus1.0
24.02.2017, 00:45
So ist es wirklich!!!!!!!!!

https://www.kuestenpatent-kroatien.at/gueltigkeit-in-italien.html

Icing
24.02.2017, 01:16
Danke Andreas, schöner Link.:chapeau:
Und der bestätigt auch das das kroatische Patent auch bei Nichtösterreichern anerkannt wird.
Alles andere wäre ja Mumpitz.

nuernberger-1
24.02.2017, 09:19
Genau so etwas meinte ich! Wo ist aber der rechtliche Beweis dass es so ist!
Das ist auch nur ein Bericht eines Clubs!

@Tom:
In Ö gibt's diese internationalen Scheine nach Fahrtenbereich eingeteilt!
FB1, FB2, FB3, FB4
Wobei FB1 Watt oder Tagesfahrten bis 3sm sind. Kann keiner brauchen!
FB2 wäre die 20sm Grenze, was aber hier zu Lande mit dem Segelschein gleichgesetzt wird, und dadurch auch bei den Kursen der Segelschein gemacht wird. Also 500sm Praxisnachweis usw.....!
Das ist schon ein Aufwand den ich sicher machen werde, aber nicht mehr heuer!
Mich hätte nur interessiert ob ich jetzt aktuell mit meinem Boot von HR nach I fahren kann!

Ist dann euer FB2 so was wie bei uns der SKS?

hobbycaptain
24.02.2017, 09:50
wobei ich das ja nach wie vor für recht witzig halte wenn das so sein sollte....:schlaumei


Wenn ein Kroate mit seinem Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Österreicher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das. NICHT

Wenn ein Deutscher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das nicht.:ka5:

Mit was will der Italiener der kontrolliert diesen Unfug begründen?
Beide haben die gleiche Befähigung.
Das wird doch dem Italiener herzlich egal sein ob der Eine im Norden eine Küste hat und der Andere nicht.
Auch wenn das so alt ist wie das Forum, aber gibt es hier irgend jemanden der deswegen schon mal in I Probleme bekommen hat?
Bisher Fehlanzeige....
Das ganze kann doch vielleicht nur eine versicherungstechnische Frage sein, wobei ich auch dort Zweifel habe.
Alles andere wäre ein Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung und rechtlich absolut nicht vertretbar.


und täglich grüßt das Murmeltier.
Das wurde im Forum doch schon mindestens 10x wenn nicht öfter bis zum Exzess durchgekaut.

So wie Du das beschrieben hast, Gernot, ist es wirklich und auch nicht. Die Regelung für Österreicher ist alt, als es noch keinen offiziellen österr. Küstenschein gegeben hat.
Also auch für Österreicher gilt der HR-Schein in Italien NICHT.
Ist beim Auto-FS doch genauso. Wennst den FS Deines Heimatlandes hast, dann darfst weltweit damit fahren.
Wenn Du als Deutscher aber in HR den kroatischen Auto-FS machst, dann darfst damit nur in HR fahren, sonst nirgends, auch nicht in Italien, weil'st halt Deutscher und kein Kroate bist. Dem Kroaten geht's mit dem deutschen FS genauso, der gilt für ihn auch nur in D, dafür gilt sein HR-Schein weltweit.
Das ist nicht absurd, das ist halt international so geregelt.

Und für Österreicher gibt es inzwischen einen offiziell staatlich anerkannten Küstenschein, eben FB1,2 und 3 und deshalb gibts auch keine Begründung, weshalb der kroatische Schein für Österreicher, in Ermangelung eines eigenen des Heimatlandes, weltweit gelten sollte.
Wenn manche Länder, oder besser gesagt deren Organe, den HR-Schein auch für andere als HR-Staatsbürger als gültig anerkennen, dann ist das fein, Rechtsanspruch darauf gibts keinen und der nächste Polizist, der Dich überprüft kann das schon wieder anders sehen.

Ich glaub, die Aussage Österreicher betreffend, in von Andreas verlinkter Seite, ist alt und beschreibt den Stand bevor FB1,2,3 offiziell staatlich anerkannt worden sind.

Schebi
24.02.2017, 11:05
Man müsste mal einen der Anbieter von Kursen ä wie im ersten Post verlinkt, damit konfrontieren.
Es wird ja ausdrücklich mit internationaler Gültigkeit geworben.

Werd die mal anschreiben!

Icing
24.02.2017, 11:09
Danke Ferdi, dann ist es ja gut.
Ich konnte nicht wiederstehen...:futschlac

Obwohl ich diese Aussagen mit dem Umschreiben von Scheinen selten so deutlich gelesen hab...
Und das ist nicht alt.
Schau mal ganz unten in der PDF!!
Dort steht:

Einholung der Information:
11.2014

ausgenommen davon sind:
Spanien 07.2012
Deutschland 11.2015


Das können die sich doch nicht alles nur ausdenken...

Robert1
24.02.2017, 11:30
Hallo Schebi

Wollte nur Fragen

Hast du den Schein Binnengewässer 10m International, oder auch Binnen und Wasserstraßen 10m.
Den für Donau braucht man den Wasserstraßen 10m :biere:

hobbycaptain
24.02.2017, 11:39
Danke Ferdi, dann ist es ja gut.
Ich konnte nicht wiederstehen...:futschlac

Obwohl ich diese Aussagen mit dem Umschreiben von Scheinen selten so deutlich gelesen hab...
Und das ist nicht alt.
Schau mal ganz unten in der PDF!!
Dort steht:

Einholung der Information:
11.2014


Das können die sich doch nicht alles nur ausdenken...


Das mit dem Umschreiben hab ich nicht gelesen - aber, wenn umgeschrieben wird, ist das ja wieder was anderes, weil, dann hat er ja faktsich das österr. Küstenpatent.
Sollte es also wirklich funktionieren, dass man in HR den B-Schein macht und der dann in Österreich auf einen österr. Schein umgeschrieben wird, dann hat man ja faktisch den österr. FBx und nicht nur das HR-Patent.
Das hör ich aber zum 1. Mal, dass das geht.

Ich hab das allerdings mit dem Funkschein so gemacht - den hab ich in HR gemacht und dann in Österreich auf den österr. Schein umschreiben lassen, ich hab also jetzt einen österr. Funkschein, der für mich international gilt, auf einem österr. Papierl von der österr. Fernmeldebehörde.

Die Auskunft der einzelenen Länder würd ich jetzt nicht unbedingt als rechtsverbindlich und richtig nehmen (das steht auch irgendwo im PDF), weil es imho wohl so ist, dass die nicht am laufenden Stand sind und nicht wissen, was es grad aktuell in Österreich gibt. Solange es kein offizielles. österr. Patent gegeben hat, mag das alles zugetroffen haben, seit einigen Jahren ist die Rechtslage in Österreich aber eine andere, weil es eigene Küstenscheine gibt, die staatlich anerkannt sind.

Warum besagte österr. Firma ACNautik nicht die österr. FBx-Scheine bewirbt, sondern das HR-Patent und dann damit hausieren geht, dass das eh für Österreicher ausserhalb von HR auch gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Am ehesten, weil er keine österr. Scheine anbietet bzw. anbieten darf, ist aber nur meine Vermutung.
Ich hab nirgends irgendwo gelesen, welche Person hinter der Firma steht, hab aber eine Vermutung.

PS: ok, meine Vermutung hat sich nicht bestätigt, ist jemand anderer - http://www.firmenabc.at/ac-nautik-e-u_JxsO

Comander
24.02.2017, 12:29
mal endlich wieder eine gute und sachlich Diskussion die mir gefällt http://www.tierischgesund.com/images/smilies/073.gif

Schebi
24.02.2017, 13:26
Hallo Schebi

Wollte nur Fragen

Hast du den Schein Binnengewässer 10m International, oder auch Binnen und Wasserstraßen 10m.
Den für Donau braucht man den Wasserstraßen 10m :biere:

Habe den Seen und Flüsse sowie auch den Wasserstraßen international!
Kostet ja nur ein paar Euro extra für das Plastik!

Schebi
24.02.2017, 13:29
Das mit dem Umschreiben hab ich nicht gelesen - aber, wenn umgeschrieben wird, ist das ja wieder was anderes, weil, dann hat er ja faktsich das österr. Küstenpatent.Sollte es also wirklich funktionieren, dass man in HR den B-Schein macht und der dann in Österreich auf einen österr. Schein umgeschrieben wird, dann hat man ja faktisch den österr. FBx und nicht nur das HR-Patent.
Das hör ich aber zum 1. Mal, dass das geht.

Das hab ich auch überlesen!
Ist ja interessant!
Wer erkundigt sich freiwillig!!!!:ka5:

Schebi
24.02.2017, 13:49
Das mit dem Umschreiben geht definitiv nicht!

https://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/bp/seeschifffahrt/schiffsfuehrung.html

Ich zitiere:
Auf der Grundlage von Befähigungsausweisen, die nach der Rechtsordnung eines anderen Staats von diesem oder einer von diesem dazu ermächtigten Person ausgestellt wurden, werden in Österreich keine Internationalen Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt.

UNECE Resolution Nr.40 ist scheinbar nur für Binnen und Wasserstrassen!

http://www.msvoe.at/hp/alcms/upload/pruefungswesen/uno40.pdf

herbert
24.02.2017, 16:35
Bin jetzt schon ein paar Jahre weg von Ausbildung aber eines hat sich sicher nicht geändert !!!!

Osterreich kann keinen Schein für das Meer vorschreiben im Gegensatz zu Deutschland.
Das war auch der Hauptgrund warum die Österreicher mit jedem anerkannten See Schein weltweit fuhren. Egal ob SBF See / HR Patent oder Italien Schein.

Seid Anbeginn der Forenzeit hab ich nie gelesen das jemand (Österreicher) mit dem HR Patent ein Problem hatte und das Weltweit.

Diejenigen die darüber schrieben hatten nur gelesen oder gehört richtige Aussagen von möglichen Betroffenen gab es nie.

Wer den vergleich Auto Führerschein und Bootsführerschein als Vergleich hernimmt der irrt.
Bootsführerscheine sind nationale Regelung und haben rechtlich nix mit Auto FS zu tun

Auf die Frage ob der Österr. FB 1 nicht auch reichen würde der sollte sich mal den D SBF See genauer ansehen :ka5::ka5: da steht ja auch 3 Sm.

Vielleicht sollte man mit jemanden sprechen der beide Scheine anbietet, so wie Sailornet Austria (http://www.sailornet.at/)
Edwin kann sicher die richtige Auskunft geben.

Wer schon ein HR Patent hat sollte froh sein der kann chartern weil er den Funk hat.
Was man auch positiv bewerten kann man hat auch ein wenig SM und
Erfahrung wenn man den FB 2 machen möchte.:biere:

hobbycaptain
24.02.2017, 16:48
Herbert,
ich hab gewusst, dass das von Dir kommt, weil's immer kommt :lachen78:, und Du hast mit Deiner Erfahrung natürlich Recht.
Fakt ist aber auch, dass es darum geht, ob es Recht ist und anerkannt wird bzw. werden muß, und nicht, ob jemandem damit ein Problem bekannt ist.
Ich hab auch noch kein Problem damit gehabt, wenn ich mit'n Hänger immer 100 km/h fahr, erlaubt sind für mich trotzdem nur 80 km/h.

thball
24.02.2017, 17:00
Hallo,

mal noch eine andere Frage -müsst Ihr für den FB1 oder FB 2 eine Erste Hilfe Ausbildung machen?

herbert
24.02.2017, 17:28
@Ferdi
Bin ja schon lange weg vom Fenster und dadurch nicht update.
Da ich auch für MSVÖ Scheine mit dem Schiff für FB 3 unterwegs war kannte ich auch einige Prüfer, die dieses Thema viel ehrlicher behandelten wenn man die richtigen Fragen stellte :chapeau:

Aber eines ist sicher, kein Schein ist International sondern der jeweilige Staat duldet es.
War ja auch in Kroatien nicht sicher ob die den D SBF See auf Charterschiffen anerkennen.

Amtlich schriftliches findest du kaum etwas, die einzigen die ich Fragen würde sind die Seebehörden des Landes ( Hafenämter - Küstenwache )
ADAC - Botschaften - Touristenämter kann man vergessen.:confused-

Wir hatten vor Jahren alle zuständigen Stellen in Italien - Griechenland usw.
abgefragt und nach Monaten schriftliche Stellungnahmen erhalten.
Für eine Privatperson zu viel Aufwand mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Wenn man die Meinung der Wohnsitz Deutschen genauer verfolgt würde es nach meinem Verständnis im folgenden Fall so ablaufen.

Wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt muß er einen Österr. Schein machen.
Denn der Deutsche SBF See wär nur mehr in Deutschland gültig. :ka5:
Ist doch klar den man braucht den Schein des Wohnsitz :cool:
Nur so nebenbei, beim SBF See darf man bis 24 m Boote führen also müßte er den FB 2 machen = SKS

Ist doch für alle Verständlich - Fuhrschrift is Fuhrschrift :chapeau::biere:

herko1
25.02.2017, 21:08
und täglich grüßt das Murmeltier.
Das wurde im Forum doch schon mindestens 10x wenn nicht öfter bis zum Exzess durchgekaut.

So wie Du das beschrieben hast, Gernot, ist es wirklich und auch nicht. Die Regelung für Österreicher ist alt, als es noch keinen offiziellen österr. Küstenschein gegeben hat.
Also auch für Österreicher gilt der HR-Schein in Italien NICHT.
Ist beim Auto-FS doch genauso. Wennst den FS Deines Heimatlandes hast, dann darfst weltweit damit fahren.
Wenn Du als Deutscher aber in HR den kroatischen Auto-FS machst, dann darfst damit nur in HR fahren, sonst nirgends, auch nicht in Italien, weil'st halt Deutscher und kein Kroate bist. Dem Kroaten geht's mit dem deutschen FS genauso, der gilt für ihn auch nur in D, dafür gilt sein HR-Schein weltweit.
Das ist nicht absurd, das ist halt international so geregelt.

Und für Österreicher gibt es inzwischen einen offiziell staatlich anerkannten Küstenschein, eben FB1,2 und 3 und deshalb gibts auch keine Begründung, weshalb der kroatische Schein für Österreicher, in Ermangelung eines eigenen des Heimatlandes, weltweit gelten sollte.
Wenn manche Länder, oder besser gesagt deren Organe, den HR-Schein auch für andere als HR-Staatsbürger als gültig anerkennen, dann ist das fein, Rechtsanspruch darauf gibts keinen und der nächste Polizist, der Dich überprüft kann das schon wieder anders sehen.

Ich glaub, die Aussage Österreicher betreffend, in von Andreas verlinkter Seite, ist alt und beschreibt den Stand bevor FB1,2,3 offiziell staatlich anerkannt worden sind.

Hallo Ferdi

Bei den Autoführerscheinen stimmt deine Aussage nicht.

Grundsätzlich erkennt jedes EU-Land die Lenkberechtigung eines anderen EU-Landes an bzw muss diese anerkennen.

Du musst dafür lediglich 185 Tage deinen Wohnsitz im EU-Ausland (z B auch Kroatien) gemeldet haben.

Ist ein EU-Führerschein (egal für welchen EU-Bürger) erst einmal ausgestellt ist er international jedenfalls in jedem EU-Land gültig.

Diese EU-Führerscheine brauchen auch nicht umgeschrieben werden.

Es gibt z B viele Österreicher, die in Tschechien - teilweise unter dubiosen Umständen - ihrern Führerschein gemacht haben.
Kann keine kriminelle Handlung (z B bestochener Dolmetsch) nachgewiesen werden ist dieser Führerschein, den ein Österreicher in Tschechien erworben hat in Österreich und jedenfalls in jedem anderen EU-Land gültig.

Autoführerscheine sind jedenfalls meines Wissens wesentlich deutlicher geregelt als Bootsscheine.

tom68
25.02.2017, 21:47
Ganz blick ich mich jetzt nicht mehr durch:

Als Österreicher hab ich mit dem HR Küstenpatent in Kroatien kein Problem - eh klar. Mit dem gleichen Patent zB in Italien, Griechenland, Deutschland auch nicht :confused-.

Als Österreicher mit dem FB2 (3) für Motoryachten in Kroatien, Italien, Griechenland, Deutschland... auch nicht, oder?

Welchen Vorteil hab ich jetzt wo?
Boat Skipper B: 12 sm, Boote bis 20m
FB2: 20sm Boote bis 24m.

Wenn man also schon den HR Schein hat als österreichischer Durchschnittsschlaucherlfahrer ist der FB2 unnötig, oder lieg ich jetzt komplett falsch

hobbycaptain
25.02.2017, 22:01
Hallo Ferdi

Bei den Autoführerscheinen stimmt deine Aussage nicht.

Grundsätzlich erkennt jedes EU-Land die Lenkberechtigung eines anderen EU-Landes an bzw muss diese anerkennen.

Du musst dafür lediglich 185 Tage deinen Wohnsitz im EU-Ausland (z B auch Kroatien) gemeldet haben.

Ist ein EU-Führerschein (egal für welchen EU-Bürger) erst einmal ausgestellt ist er international jedenfalls in jedem EU-Land gültig.

Diese EU-Führerscheine brauchen auch nicht umgeschrieben werden.

Es gibt z B viele Österreicher, die in Tschechien - teilweise unter dubiosen Umständen - ihrern Führerschein gemacht haben.
Kann keine kriminelle Handlung (z B bestochener Dolmetsch) nachgewiesen werden ist dieser Führerschein, den ein Österreicher in Tschechien erworben hat in Österreich und jedenfalls in jedem anderen EU-Land gültig.

Autoführerscheine sind jedenfalls meines Wissens wesentlich deutlicher geregelt als Bootsscheine.


siehst, und wennst keine Meldung im Ausland hast, dann gilt er eben nicht.
Das mit den Österreichern in Tschechien (sind eh Tschecherer, die das machen, denens bei uns den Schein abgenommen haben) ist eh eine Linke und offensichtlich müssens für 1/2 Jahr den Wohnsitz nach Tschechien verlegen.
Also, ich nenn das nicht ganz legal :lachen78:.
Ist aber eh wurscht, ist ja nur ein Vergleich gewesen, und offensichtlich hinkt der.

herbert
25.02.2017, 23:47
Last bitte den Autoführerschein weg, der ist mit keinem Küstenschein vergleichbar.

Es hat auch wenig Sinn über die Scheine zu diskutieren man würde als Österreicher nie auf einen grünen Zweig kommen.

Wie ich schon schrieb, Österreich kann keinen Schein vorschreiben und das ist der Punkt.

Meist geht es bei Schein Fragen um Neueinsteiger und die sollten zumindest ehrlich wertfrei Informationen bekommen.
Wobei ehrlich das Problem aufwirft das es die meisten ehrlich meinen aber es eben nicht wirklich wissen.
2 Länder und so unterschiede mit den Scheinen :cognemur:

Ist es nicht einfacher mal nachzudenken was möchte der Neuling.
Klar Bootfahren, aber wo und vor allem welches Boot.
Meist fährt der Österreichische Bootfahrer nach Kroatien.
Da wäre das HR Patent durchaus OK

Da sich Österreich entschlossen hat einen FB 1 neu aufzulegen ist das nach meinem bescheidenen Wissen fast die bessere alternative.

Wer ein eigenes Boot hat und mal ein größeres Boot chartern möchte ist mit dem HR Patent besser dran wegen Funk.

Wer nun sogar den FB 2 möchte braucht Praxis Meilen und die können mit dem HR Patent und auf entsprechenden Booten auch selbst erworben werden.
Deshalb finde ich den Einstieg über das HR Patent als guten Weg. :chapeau:

Für einige ist der Schein eine Preis und Zeit Frage und der Partner hat auch noch ein Wort mit zu reden :smileys5_

Kevin 31
26.02.2017, 08:40
Ich habe auch nur das HR-Patent inkl. Funk und das Österreichische Donaupatent sowie den Binnen Funk UBI, auch ich hatte noch nie Probleme in Italien, Spanien oder Griechenland :biere:
Hatte vor zwei Jahren das HR-Patent zu Hause vergessen und die Kroaten akzeptierten sogar das Donaupatent der Hafenkapitän stellte mir ein Schreiben aus damit ich bei Kontrollen keine Probleme bekomme und es gab auch keine:cool:

gotti
26.02.2017, 09:30
Hallo Kollegen!
Das HR Patent gilt im Ausland (Italien, etc) nur für Kroaten. Mein Freund und ich sind 2003 mit seiner Azimut 52 von Kroatien nach Venedig gefahren. Wir hatten beide das HR Patent. In Venedig beim Einklarieren haben Sie das Schiff sofort an die Kette gelegt (Führen einer Yacht mit nicht gültigem Patent: Mußten dann einen Freund von uns anrufen der damals schon FB 3 hatte. Dann durften wir weiterfahren.
Haben dann auf schnellstem Weg auch das FB 3 in Österreich gemacht. Theorie in Österreich und praktische Prüfung in der Adria im Beisein von 2 österreichischen Prüforganen.

herbert
26.02.2017, 10:12
Mein Freund und ich sind 2003 mit seiner Azimut 52

Hast du mal daran gedacht das die Azi 52 mehr als 30 BRZ haben könnte :ka5: früher waren es nur 15 BRZ
Genaugenommen hätte dein Freund nicht einmal in Kroatien damit fahren dürfen.

Eine Familie deren Princess in Italien liegt hatte Angst da sie nur das HR Patent hatten.
Nun machten 4 Personen den FB 3, war eine lustige Woche.

Nach einigen Jahren fragte ich na wie sieht es aus ?
Wir geben bei Kontrollen immer das HR Patent her und noch nie ein Problem.

Das einzige Problem das ich sehe ist der Umstand der Wartezeit bei Kontrollen wenn sich ein Staatsorgan nicht auskennt wie es mit Österreichern ist.


Ich bin in keiner Organisation eingebunden die Patente anbietet

thball
26.02.2017, 10:21
Auf die Frage ob der Österr. FB 1 nicht auch reichen würde der sollte sich mal den D SBF See genauer ansehen :ka5::ka5: da steht ja auch 3 Sm.


Hallo Herbert,

schon mal einen gesehen? Steht da nicht... :lachen78:

Liebe Sportbootführerschein See Besitzer - lasst Euch durch solche Aussagen nicht verunsichern. Es gilt natürlich das Fahrgebiet wie mal gelernt! :zwinkern:

herbert
26.02.2017, 10:43
SBF See (http://www.sportbootfuehrerscheine.org/info/info-und-ueberblick-sportbootfuehrerscheine/sportbootfuehrerschein-see-sbf-see.html)

Der SBF-See "beginnt" an der sogenannten Basislinie und endet an der 3 Seemeilen-Linie.
Quelle (https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=2627)

Ich hab schon bei Einführung des FB 1 geschrieben das dies kein vollwertiger SBF See wäre, na ja das trieben die Goldhamster vom ÖSV quer.
Dank MSVÖ auf 10 m update das reicht den meisten

Ob es seid meinem Abgang in die Pension :banane: bei den D oder A - HR scheinen viel geändert hat kann ich nicht sagen. :biere:

thball
26.02.2017, 10:51
SBF See (http://www.sportbootfuehrerscheine.org/info/info-und-ueberblick-sportbootfuehrerscheine/sportbootfuehrerschein-see-sbf-see.html)

Der SBF-See "beginnt" an der sogenannten Basislinie und endet an der 3 Seemeilen-Linie.
Quelle (https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=2627)


ja, das stimmt; nur gilt er auch im Fahrwasser und das betrifft auch den Bereich der 12 Meilen Zone. Zumindest steht es auch so in auf meinem Sportbootf. See (Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland) :zwinkern:

er gilt auch noch in einem weiteren Bereich, aber das führt jetzt vielleicht zu weit... :lachen78:

Mensch Herbert, erkläre uns doch nicht des SBF See.

herbert
26.02.2017, 11:02
Mensch Herbert, erkläre uns doch nicht des SBF See.

Das liegt mir fern :chapeau:
Es ging ja nicht gegen SBF SEE sondern im Vergleich zum FB 1 den es noch nicht so lange gibt.

Ich hoffe du hast meine Bemühungen nicht als :schlaumei verstanden.

Das dieses Thema noch Generationen beschäftigen wird ist sicher.

Genauso wie 100 % zu beginn der Saison die Frage:
Warum darf ich in Deutschland mit 15 PS fahren aber in Kroatien brauche ich einen FS :ka5:

hilgoli
26.02.2017, 11:29
grüß dich Herbert,

ich fasse mal mein gefährliches Halbwissen zusammen:

1. Ein Österreicher hat in der Praxis mit dem HR Schein weltweit keine Probleme.

2. ausserhalb der 3sm Zone ist man in internationalen Gewässern und dort gibt es nirgendwo auf dem Planeten eine Führerschein Pflicht.

Daher reicht für jeden Erdenbürger formal ein Küstenschein für die 3 Sm Zone. Und mit 3 sm ist nicht die Entfernung vom Festland zur Insel oder Insel zu Insel sondern die 3sm Zone = nationales Hoheitsgebiet eine Staates gemeint . Die 3sm Zone von HR ist übrigens auf der Karte die man beim HK bei der Anmeldung bekommt sehr gut eingezeichnet.

(Wenn man die überschreitet ist die FS Frage das kleinste Problem , denn wen man die 3 sm Zone überfährt reist man formal aus HR aus und muss bei der Wiedereinreise neu einklarieren. Die Kroaten kontrollieren das u.a. mit AIS Daten und kassieren fleißig Segler ab die beim Kreuzen die 3sm Linie überschreiten und damit illegal aus und wieder einreisen... )

EIn FB 1 reicht damit -genau wie der SBF See auch- für die Fahrt von HR nach Italien oder Honolulu . 90 % der deutschen Weltumsegler dürften nur mit dem SBF See ausgestattet sein. Der SKS und alles andere sind rein freiwillige Scheine....

Der SBF See hat auch keine Längen oder Gewichtsbeschränkung, es dürfen nur keine gewerblichen Schiffe bewegt werden, die 50 Meter Privatjacht dagegen schon ...

herbert
26.02.2017, 12:26
hallo aus Wien
DANKE für die präzise Ausführung genau das war es :banane::biere:

Schebi
26.02.2017, 17:43
Das mit der 3sm Zone ist ein Fehler!
Hoheitsgewässer sind meines Wissens 12sm.

Berny
27.02.2017, 17:25
Das stimmt. Dennoch solltest du dich fragen, wann und zu welcher Gegebenheit, die 3 sm verlässt.
Auch dein Beispiel bezüglich der Losinj und Istrien trifft nicht zu, da du dich innerhalb der 3 sm Grenze bewegst. (3 SM von den vorgelagerten Inseln aus.)

Soviel ich weiß gibt es die 3SM Definition in Kroatien nicht, nur die 12 SM Grenze, deshalb könnte es sein, dass man hier auch kein Problem hat.
Lediglich bei der Versicherung könnte es im Schadensfall ein Thema werden.

Ein interessantes Bild dazu:http://schlauchboot-oline.com/attachment.php?attachmentid=22053
Ich weiß aber jetzt nicht, wie weit das richtig dargestellt ist....

thball
27.02.2017, 18:00
(Wenn man die überschreitet ist die FS Frage das kleinste Problem , denn wen man die 3 sm Zone überfährt reist man formal aus HR aus und muss bei der Wiedereinreise neu einklarieren. Die Kroaten kontrollieren das u.a. mit AIS Daten und kassieren fleißig Segler ab die beim Kreuzen die 3sm Linie überschreiten und damit illegal aus und wieder einreisen... )

EIn FB 1 reicht damit -genau wie der SBF See auch- für die Fahrt von HR nach Italien oder Honolulu . 90 % der deutschen Weltumsegler dürften nur mit dem SBF See ausgestattet sein. Der SKS und alles andere sind rein freiwillige Scheine....

Hallo,

es sind ja immer nur kleine Nuancen über die man spricht bzw. diskutiert. :biere:

Ich glaube HR hat keine 3 Meilen Zone, sondern die Zone ihres Hoheitsgebiets auf 12 Meilen ausgedehnt, so dass man als Segler diesen Bereich nicht verlassen sollte.

Es gibt Länder mit 3, aber auch Länder mit einer 12 Meilen Grenze.

Zu HR gibt es eine Info von Eurem Verband:

http://www.segelverband.at/de/salzwasser/news/achtung-12-meilenzone-der-kroatischen-gewaesser

thball
27.02.2017, 18:36
Das liegt mir fern :chapeau:
Es ging ja nicht gegen SBF SEE sondern im Vergleich zum FB 1 den es noch nicht so lange gibt.

Ich hoffe du hast meine Bemühungen nicht als :schlaumei verstanden.

Das dieses Thema noch Generationen beschäftigen wird ist sicher:

Nein Herbert, wir verstehen uns doch! :biere:

Der deutschen SBF reicht halt i.d.R. aus und wie hilgoli geschrieben hat, sehen das auch viele private Eigner so. Auch sein Hinweis mit dem Ausklarieren ist wichtig und nicht zu unterschätzen.

Ich finde es jedenfalls gut, dass A nun einen FB1 hat. Auch wenn er anscheinend kleine Unterschiede zum SBF See hat, aber Ihr habt ja auch keine eigenen Seeschifffahrtsstraßen. :biere:

Comander
27.02.2017, 18:50
hallo Tom -sehr arrangiert zu diesem Thema :ka5: :biere: freut mich :cool:

Nun, ich bin ja die letzten 3 Jahre wie jeder weiß 2x aus dem kroatischen 12m Zone rausgefahren. Gestört mich das überhaupt nicht. Orientiert habe ich mich an dieser Karte http://www.openstreetmap.org/#map=7/43.882/15.579 ich habe also genau gewusst wann und wo ich mich befinde :ka5: ist schon ein gutes Gefühl wenn man nur Wasser um sich herum hat und genau weiß das man dich über Satellit und Radar genau aufm Kicker hat :biere: Für mich war das alles uninteressant ,nein es war interessant weil ich mir gedacht hatte ob ich so viel wert bin dass man eine Patrouillen Boot auf mich hetzt. Nein warum auch -eine kleine Nussschale auf den riesigen Wasser. Anhand meine Geschwindigkeit wußte die genau das ich kein Segler bin und keine Flüchtlinge , Drogen oder sonst noch was verstecke. Also was zumindest das verlassen der 12m Zone betrifft finde ich wird vielleicht zu viel spekuliert. Wir sind doch nur5,6,7m Boote :ka5: :confused-

thball
27.02.2017, 19:09
Harry, dabei geht es nicht um Schmuggel, sondern um das Verlassen der EU bzw. von HR. :biere:

Ich habe keine Ahnung ob HR diese Insel als innerhalb ihres Hoheitsgebietes betrachtet (also es somit eine Passage gibt). Vielleicht hilft ja Bernys Karte weiter?

Nur nicht erwischt, macht eine Handlung nicht legal... :lachen78: :zwinkern:

uli_hd
28.02.2017, 16:00
hallo Tom -sehr arrangiert zu diesem Thema :ka5: :biere: freut mich :cool:

Nun, ich bin ja die letzten 3 Jahre wie jeder weiß 2x aus dem kroatischen 12m Zone rausgefahren. Gestört mich das überhaupt nicht. Orientiert habe ich mich an dieser Karte http://www.openstreetmap.org/#map=7/43.882/15.579 ich habe also genau gewusst wann und wo ich mich befinde :ka5: ist schon ein gutes Gefühl wenn man nur Wasser um sich herum hat und genau weiß das man dich über Satellit und Radar genau aufm Kicker hat :biere: Für mich war das alles uninteressant ,nein es war interessant weil ich mir gedacht hatte ob ich so viel wert bin dass man eine Patrouillen Boot auf mich hetzt. Nein warum auch -eine kleine Nussschale auf den riesigen Wasser. Anhand meine Geschwindigkeit wußte die genau das ich kein Segler bin und keine Flüchtlinge , Drogen oder sonst noch was verstecke. Also was zumindest das verlassen der 12m Zone betrifft finde ich wird vielleicht zu viel spekuliert. Wir sind doch nur5,6,7m Boote :ka5: :confused-

Also Harry,

wenn du Palagruza meinst, dann hast du die kroatischen Hoheitsgewässer 12sm nicht verlassen. Ist doch sogar auf der von dir verlinkten Karte sehr gut erkennbar.

Im übrigen arbeitet HR schon mit den beiden Begriffen "Innere Seegrenze 3sm", "Äussere Seegrenze 12sm/kr.Hoheitsgewässer".

Gruß Uli

uli_hd
28.02.2017, 16:04
Ok,

von Vis aus, je nach Kurs, bist ggfs. schon in internationales Gewässer geraten.:chapeau: Hätte ev. wegen Ein-, Ausklarieren ggfs. dumm laufen können.

Gruß Uli

herbert
28.02.2017, 16:43
ca. 150.000 Deutsche Gastarbeiter leben laut Kurier in Österreich.
Wie viele haben davon einen SBF See ?
2.000 - 3.000 ?
Wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt muß er einen Österr. Schein machen.
Denn der Deutsche SBF See wär nur mehr in Deutschland gültig.
Ist doch klar den man braucht den Schein des Wohnsitz

Wer macht dies :ka5::cognemur::cognemur:

Zahlt die Versicherung wenn er in außerhalb von D einen Unfall hat ?

Spaß aus
Bitte nicht ganz ernst nehmen aber nicht ganz :stupid:
Jetzt könnte man einfach schreiben, als Ösi brauchst keinen Schein oder eben einen ......

Jetzt wird es kompliziert :biere::smilie_fl :lachen78:

hilgoli
01.03.2017, 08:15
12sm statt 3 sm ist für Kroatien richtig und auch für die meisten anderen Staaten seit Mitte der 90er ...

ändert aber nichts an der Aussage dass es ausserhalb der Hoheitsgebiete keinen Führerscheinpflicht gibt...

dori
01.03.2017, 15:22
ca. 150.000 Deutsche Gastarbeiter leben laut Kurier in Österreich.
Wie viele haben davon einen SBF See ?
2.000 - 3.000 ?
Wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt muß er einen Österr. Schein machen.
Denn der Deutsche SBF See wär nur mehr in Deutschland gültig.
Ist doch klar den man braucht den Schein des Wohnsitz

Wer macht dies :ka5::cognemur::cognemur:

Zahlt die Versicherung wenn er in außerhalb von D einen Unfall hat ?

Spaß aus
Bitte nicht ganz ernst nehmen aber nicht ganz :stupid:
Jetzt könnte man einfach schreiben, als Ösi brauchst keinen Schein oder eben einen ......

Jetzt wird es kompliziert :biere::smilie_fl :lachen78:

Herbert du meinst sicher Hauptwohnsitz!!

Icing
02.03.2017, 00:07
Puh, hätte nicht gedacht das so viele Fragen offen bleiben.
Scheinbar ist das Thema ja nicht tot zu kriegen.
Ich berufe mich mal auf diese Zusammenfassung, die es ja zu treffen scheint...:gruebel:


grüß dich Herbert,

ich fasse mal mein gefährliches Halbwissen zusammen:

1. Ein Österreicher hat in der Praxis mit dem HR Schein weltweit keine Probleme.

Dürfte dann ein Deutscher auch nicht haben, außer in Deutschland. Sollten aber wohl beide mit der Versicherung klären.

2. ausserhalb der 3sm Zone ist man in internationalen Gewässern und dort gibt es nirgendwo auf dem Planeten eine Führerschein Pflicht.

(das sind dann wohl 12sm :gruebel:)

Daher reicht für jeden Erdenbürger formal ein Küstenschein für die 3 Sm Zone. Und mit 3 sm ist nicht die Entfernung vom Festland zur Insel oder Insel zu Insel sondern die 3sm Zone = nationales Hoheitsgebiet eine Staates gemeint . Die 3sm Zone von HR ist übrigens auf der Karte die man beim HK bei der Anmeldung bekommt sehr gut eingezeichnet.

(Wenn man die überschreitet ist die FS Frage das kleinste Problem , denn wen man die 3 sm Zone überfährt reist man formal aus HR aus und muss bei der Wiedereinreise neu einklarieren. Die Kroaten kontrollieren das u.a. mit AIS Daten und kassieren fleißig Segler ab die beim Kreuzen die 3sm Linie überschreiten und damit illegal aus und wieder einreisen... )

(auch bei 12Sm ist man von Zirje nach Jabuka oder Vis dann auf jeden Fall draußen. Schlimm oder nicht schlimm?:confused-)

EIn FB 1 reicht damit -genau wie der SBF See auch- für die Fahrt von HR nach Italien oder Honolulu . 90 % der deutschen Weltumsegler dürften nur mit dem SBF See ausgestattet sein. Der SKS und alles andere sind rein freiwillige Scheine....

Der SBF See hat auch keine Längen oder Gewichtsbeschränkung, es dürfen nur keine gewerblichen Schiffe bewegt werden, die 50 Meter Privatjacht dagegen schon ...

ist schon eine Wissenschaft das Ganze...:ka5:

Berny
02.03.2017, 09:26
Wäre keine, wenn man keine draus macht ;-)

uli_hd
02.03.2017, 10:20
auch bei 12Sm ist man von Zirje nach Jabuka oder Vis dann auf jeden Fall draußen. Schlimm oder nicht schlimm?)*

Gernot,

kommt wieder darauf an, welchen Kurs man fährt:gruebel: Bei direktem Kurs kommst zwangsläufig in intern. Gewässer und dort draussen brauchst ja gar keinen FS:cool:.

Und nicht vergessen, das "Pseudo Aus-und Einklarieren" (Insiderinfo), man war ja ggfs. kurzzeitig ausserhalb der 12m Zone.

Aber Berny schreibt es richtig, kommt darauf an, was man daraus macht.

Vielleicht sollte man mal als Deutscher an das Bundesverkehrsministerium schreiben und um Aufklärung bitten. Alles hier Geschriebene bleibt doch sonst nur Stammtischgeschwätz und resultiert ggfs. aus persönlichen Erfahrungen. ("Ich bin als D mit dem HR-FS in I kontrolliert worden, die wollten nichts von mir").

Im Ernstfall wollte ich nicht vor dem dt. Seegericht mit einem HR FS aufkreuzen.

Gruß Uli

herbert
02.03.2017, 10:25
Wäre keine, wenn man keine draus macht ;-)
Ist es doch :ka5:
Österreich hat mit Segler und Motorboot + Bodensee zu viele Scheine
Auch wenn Flüsse und Seen nur Zugabe sind es ist ein Schein neben dem
" Donaupatent " (Wasserstrassen)
Dann der Segelschein und der Moboschein für das Meer, jeweils FB 1-4
Will man die Boote führen wie beim SBF See ist das erst mit dem FB 2 möglich.

Blickt man nach Deutschland und seinem SBF ist das logisch aufgebaut.
1 Schein für Binnen
1 Schein für Meer

Bin gespannt wann die 15 PS FS frei in Österreich ankommen.

fma
02.03.2017, 19:46
Ich denke mal Ihr zäumt das Pferd von hinten auf. Das Seerecht ist meist mit dem Luftrecht vergleichbar.Der Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit des Kapitäns sollten keine Rolle spielen. Entscheidend sind ist die Kombination von Hoheitsgewässer + Bootsregister + Patent .

- kroatisches Boot + kroatischer Schein + wo auch immer = kein Problem- internationales Recht
- deutsches Boot + kroatischer Schein + kroatisches Gewässer = kein Problem-kroatisches Recht, allenfalls EU-Recht
- kroatisches Boot + deutscher Schein + deutsches Gewässer = kein Problem-dt.Recht/EU-Recht
- deutsches Boot + kroatischer Schein + tunesische Gewässer = Problem-tunesisches Recht + evtl.bilaterales Abkommen Tunesien/Kroatien
Gleiches sollte auch für Italien gelten, wobei da dann noch zusätzlich EU-Recht dazu kommt.

Viele Grüße.

Frank

Berny
02.03.2017, 20:48
Das hat aber wenig mit der Freizeitschiffahrt zu tun....Und die ist dort und da ganz anders geregelt.

In den meisten Ländern gilt, Patent des Heimatlandes wird anerkannt.
Österreicher mit kroatischem Schein in Deutschland? Geht oder geht nicht?

fma
02.03.2017, 20:52
Das hat aber wenig mit der Freizeitschiffahrt zu tun....Und die ist dort und da ganz anders geregelt.

In den meisten Ländern gilt, Patent des Heimatlandes wird anerkannt.
Österreicher mit kroatischem Schein in Deutschland? Geht oder geht nicht?

nur für Freizeit. Gewerblich hast Du noch mehr Themen.

Wenn der Österreicher ein kroatisches Boot mitbringt, darf er auch in D fahren.

bkj5
02.03.2017, 20:52
Das Seerecht ist meist mit dem Luftrecht vergleichbar.

Wenn das wirklich so ist, dann (zwischenzeitlich) gute Nacht :div276:

Berny
02.03.2017, 20:53
nur für Freizeit. Gewerblich hast Du noch mehr Themen.

Wenn der Österreicher ein kroatisches Boot mitbringt, darf er auch in D fahren.

Das war ja nicht die Frage...

fma
02.03.2017, 20:55
Wenn das wirklich so ist, dann (zwischenzeitlich) gute Nacht :div276:


Bernhard,

keine Angst !Ich meine das Luftrecht vor EASA :cognemur: oder das ICAO-Recht

VG

Frank

bkj5
02.03.2017, 20:58
Bernhard,

keine Angst !Ich meine das Luftrecht vor EASA :cognemur: oder das ICAO-Recht

VG

Frank

Achso ...

fma
02.03.2017, 21:07
Das war ja nicht die Frage...

offiziell derzeit wohl nicht. Da müsste man viel lesen um eine Lücke zu finden.
Hängt aber sicherlich auch davon ab wann Du den HR-Schein gemacht hast.

VG

Frank

herko1
02.03.2017, 21:55
Ich habe voriges Jahr im Hafenamt von Chioggia die Auskunft erhalten, dass ich mit meinem Boot und dem kroatischen Schein in Italien fahren dürfe. Das Chartern eines Bootes sei damit nicht erlaubt.

Ist natürlich auch wieder nur die Aussage eines leitenden Mitarbeiters eines Hafenamtes.

Visus1.0
02.03.2017, 22:04
Als ich den HR Schein machte, hatten uns die Kapitanos in HR darauf hingewiese, das für Österreicher der HR Schein in It. gilt, allerdings war die Vorraussetzung eine italienische Übersetzung.

herbert
03.03.2017, 09:07
Da so viel über den HR Schein geschrieben wurde und wir sicher kaum zu einem Abschluß kommen werden schlage ich folgendes vor.

Alle die einen HR Schein haben fahren diesen Sommer mal nach Italien :chapeau:
Am besten wäre es wenn wie bei Ferdi beide Scheine Vorhanden wären :futschlac

gotti
03.03.2017, 11:27
Da so viel über den HR Schein geschrieben wurde und wir sicher kaum zu einem Abschluß kommen werden schlage ich folgendes vor.

Alle die einen HR Schein haben fahren diesen Sommer mal nach Italien :chapeau:
Am besten wäre es wenn wie bei Ferdi beide Scheine Vorhanden wären :futschlac

Und den großen Bolzenschneider nicht vergessen, wenn Ihr doch an die Kette gelegt werdet :lachen78::lachen78:

herbert
03.03.2017, 12:21
Und den großen Bolzenschneider nicht vergessen, wenn Ihr doch an die Kette gelegt werdet :lachen78::lachen78:
:lachen78::futschlac:biere:

Das an die Kette legen kommt von ganz wo anders her.

1. von HR Charterbooten die nicht angemeldet waren - Schwarzcharter.
2. von den MwSt Flüchtlingen, da gab es einige auch eine große Österreichische Firma war dabei.

gotti:
Bin jetzt nicht sicher
Aber wenn die Azimut unter A Flagge fuhr gab es kein einklarieren weil EU.
Der Zoll könnte dennoch nachsehen ob die Mwst. bezahlt war.

Der HR Schein wurde mehrmals bei der BRZ geändert 15 dann auf 20 und 30 BRZ die Azi dürfte aber mehr haben.
Dann wäre es aber auch nicht ganz OK wenn es ein Eigner Schiff ist, anders sieht aus bei HR Charterschiff deren Versicherung gilt in der Regel nur in HR.

armstor
03.03.2017, 12:53
Bin jetzt nicht sicher
Aber wenn die Azimut unter A Flagge fuhr gab es kein einklarieren weil EU.
Der Zoll könnte dennoch nachsehen ob die Mwst. bezahlt war.



Herbert ich glaub das Einklarien hat nichts mit der EU zu tun.
HR ist nicht bei Schengen,(Schengen heisst polizeikontrolle Grenzübertritt) deshalb muss man einklarieren.
Wenn du von Slowenien nach Italien fährst, brauchst gar nichts machen.
Ansonsten belehr mich eines besseren.

lg Franz :seaman:

herbert
03.03.2017, 13:23
EU bezieht sich auf das Schiff A Flagge
Als wir bei unseren 500 SM FB 3 Törn zig male von Vis nach Vieste fuhren waren wir richtig enttäuscht das sich keine Behörde interessierte.

Wie sollen die AZIBIs lernen wie das vor sich geht.

Gott sei Dank konnten wir das dann bei der Rückfahrt in Vis durchführen.

Kann auch sein das in Vieste keiner mehr auf war da wir meist um 23 Uhr ein liefen.:ka5:
Aber auch in der früh hatte niemand Lust uns Amtsbehandeln. :biere:

OLKA
03.03.2017, 14:36
Wieso eigentlich "a" ? (Taucher?)

"Q" ist doch der Zollstander?!?

herbert
03.03.2017, 16:17
Wieso eigentlich "a" ? (Taucher?)

"Q" ist doch der Zollstander?!?

A - wie Austria oder auch Österreich :chapeau:

OLKA
03.03.2017, 17:09
Jo, kloar:chapeau:

thball
03.03.2017, 20:47
Hallo,

auf der Seite der Guardia Costiera findet sich folgende Aussage:

Navigation with Foreign Boating Licence
Can foreign citizens pilot pleasure crafts in Italian territorial waters?
The piloting of pleasure crafts by foreign nationals in Italian territorial waters is governed by Art. 34 of Ministerial Decree n. 146 dated 29th July 2008. Specifically, foreigners holding a licence or equivalent document from their own State can pilot, provided that it is free of charge, boats and pleasure vessels recorded in the Italian registers, and pleasure crafts within the limits of their licence.​

http://www.guardiacostiera.gov.it/en/Pages/navigation-with-foreign-boating-licence.aspx

Also ich verstehe es so, dass ein vergleichbares Dokument des Heimtlandes anerkannt wird. Von EU Dokumenten lese ich da nichts, oder sehe ich es falsch? :confused-

uli_hd
05.03.2017, 11:52
Also ich verstehe es so, dass ein vergleichbares Dokument des Heimtlandes anerkannt wird. Von EU Dokumenten lese ich da nichts, oder sehe ich es falsch? :confused-

Zumindest für Italien sollte damit geklärt sein, daß ich den Führerschein meines Heimatlandes (interpretiere das mal mit Staatsbürgerschaft) haben muss.

Also nichts mit intern. HR Patent.

Gruß Uli

preirei
05.03.2017, 12:02
Hallo,

auf der Seite der Guardia Costiera findet sich folgende Aussage:

Navigation with Foreign Boating Licence
Can foreign citizens pilot pleasure crafts in Italian territorial waters?
The piloting of pleasure crafts by foreign nationals in Italian territorial waters is governed by Art. 34 of Ministerial Decree n. 146 dated 29th July 2008. Specifically, foreigners holding a licence or equivalent document from their own State can pilot, provided that it is free of charge, boats and pleasure vessels recorded in the Italian registers, and pleasure crafts within the limits of their licence.​

http://www.guardiacostiera.gov.it/en/Pages/navigation-with-foreign-boating-licence.aspx

Also ich verstehe es so, dass ein vergleichbares Dokument des Heimtlandes anerkannt wird. Von EU Dokumenten lese ich da nichts, oder sehe ich es falsch? :confused-

Ich les das anders :confused-:gruebel:

uli_hd
05.03.2017, 12:04
Wie sollen die AZIBIs lernen wie das vor sich geht.

Gott sei Dank konnten wir das dann bei der Rückfahrt in Vis durchführen.



Dann haben sie es ja doch noch gelernt.:cool:

Zudem geht es in Vis ja auch noch deutlich entspannter zu, als z.B. in Cavtat.

Gruß Uli

fma
05.03.2017, 12:09
Auf jeden Fall bist du auf einem D-Boot mit HR-Lizenz in intern. Gewässern illegal unterwegs.

VG

Frank

Visus1.0
05.03.2017, 12:17
Man ist auch mit der Österreichischen Zulassung für Sportboot die für die Binnen gilt in Italien verboten unterwegs, den Italien erkennt diese nicht an.

http://www.kuestenpatent-kurs.com/anerkennung.asp

Siehe Webseite des Bundesministeriums ...auch der B Schein Fb2 FB3 FB4 der Österreichische ist ohne IC nicht gültig. Ab 2011 kann man den IC machen. Es besteht kein Abkommen es heisst er wird ev geduldet.

fma
05.03.2017, 12:39
United Nations Convention on the Law of the Sea

Article 94
Duties of the flag State
1. Every State shall effectively exercise its jurisdiction and control in administrative, technical and social matters over ships flying its flag. 2. In particular every State shall: (a) maintain a register of ships containing the names and particulars of ships flying its flag, except those which are excluded from generally accepted international regulations on account of their small size; and (b) assume jurisdiction under its internal law over each ship flying its flag and its master, officers and crew in respect of administrative, technical and social matters concerning the ship. 3. Every State shall take such measures for ships flying its flag as are necessary to ensure safety at sea with regard, inter alia, to: (a) the construction, equipment and seaworthiness of ships; (b) the manning of ships, labour conditions and the training of crews, taking into account the applicable international instruments; (c) the use of signals, the maintenance of communications and the prevention of collisions. 4. Such measures shall include those necessary to ensure:
59
(a) that each ship, before registration and thereafter at appropriate intervals, is surveyed by a qualified surveyor of ships, and has on board such charts, nautical publications and navigational equipment and instruments as are appropriate for the safe navigation of the ship; (b) that each ship is in the charge of a master and officers who possess appropriate qualifications, in particular in seamanship, navigation, communications and marine engineering, and that the crew is appropriate in qualification and numbers for the type, size, machinery and equipment of the ship; (c) that the master, officers and, to the extent appropriate, the crew are fully conversant with and required to observe the applicable international regulations concerning the safety of life at sea, the prevention of collisions, the prevention, reduction and control of marine pollution, and the maintenance of communications by radio.


Abweichend davon, kann natürlich jeder Staat in seinem Hoheitsgebiet Ausnahmen zulassen. Muss er aber nicht.

VG

Frank

uli_hd
05.03.2017, 14:59
Frank,

das erklärt mir immer noch nicht, ob das HR-Patent, ein internationales Patent ist, wie von Schebi, als Frage gestellt. Sprich nicht Kroate hat damit ein Patent, welches ihn berechtigt, auf allen Gewässern ein Schiff führen zu dürfen.:gruebel:

Ausserdem dürften die Erläuterungen in Bezug auf den Master (Kapitän), wohl eher auf einen AG (A6) Kapitän zutreffen, als auf uns Sportbootfahrer mit einem Sportbootführerschein.

Gruß Uli

fma
05.03.2017, 15:16
Uli,

kannst es im Bundesgestzblatt auch dt. nachlesen.

Dt. Flagge = dt Regeln,

daraus folgt :

HR-Flagge = HR-Regeln und HR-Führerschein, weltweit ok

Alles andere sind Ausnahmen auf Grund von Hoheitsgewässern oder Abkommen.

Aber Italien kann nicht erlauben das ein dt. Schiff mit HR-Patent gesteuert wird.


Interressant wird das ganze dann bei SAR-Aktivitäten. Dann müsste D die Kosten von einer , vom einem Schiff unter D-Flagge , verursachten Rettungsaktion übernehmen. Und dann sollte man dafür schon den richtigen Führerschein haben.

VG

Frank

hakopa
05.03.2017, 17:28
Auf jeden Fall bist du auf einem D-Boot mit HR-Lizenz in intern. Gewässern illegal unterwegs.

VG

Frank

Seit wann brauche ich im internationalen Gewässer irgendeine Fahrberechtigung ? Diese ist doch nur innerhalb der Hoheitsgewässer erforderlich.
Ich besitze den Sportbootführerschein Küste (BRD) und bin damit seit über 30 Jahren mehrere Male vom Mittelmeer in die Karibik und zurück als Schiffsführer gesegelt.
Konrad

fma
05.03.2017, 18:48
Konrad,

das UNO Abkommen sieht die Verantwortung beim Registerstaat. Schön das Du praktische Erfahrungen hast. Unter welchem Register waren denn Deine Schiffe ?

VG

Frank

roehrig
05.03.2017, 22:19
Bislang hab ich nur interessiert mitgelesen. Das macht es aber interessant:

Uli,

kannst es im Bundesgestzblatt auch dt. nachlesen.

Dt. Flagge = dt Regeln,

daraus folgt :

HR-Flagge = HR-Regeln und HR-Führerschein, weltweit ok

Alles andere sind Ausnahmen auf Grund von Hoheitsgewässern oder Abkommen.

Aber Italien kann nicht erlauben das ein dt. Schiff mit HR-Patent gesteuert wird.


Interressant wird das ganze dann bei SAR-Aktivitäten. Dann müsste D die Kosten von einer , vom einem Schiff unter D-Flagge , verursachten Rettungsaktion übernehmen. Und dann sollte man dafür schon den richtigen Führerschein haben.

VG

Frank

Also, wenn man als deutscher oder österreichischer Staatsbürger seinem Boot eine HR Zulassung verpasst, wäre es legal mit dem HR Patent z.B. auf der Nordsee zu fahren???

Visus1.0
05.03.2017, 22:37
Bislang hab ich nur interessiert mitgelesen. Das macht es aber interessant:



Also, wenn man als deutscher oder österreichischer Staatsbürger seinem Boot eine HR Zulassung verpasst, wäre es legal mit dem HR Patent z.B. auf der Nordsee zu fahren???


Jetzt wir es noch diffiziler!:futschlac

fma
05.03.2017, 23:16
Bislang hab ich nur interessiert mitgelesen. Das macht es aber interessant:



Also, wenn man als deutscher oder österreichischer Staatsbürger seinem Boot eine HR Zulassung verpasst, wäre es legal mit dem HR Patent z.B. auf der Nordsee zu fahren???


Sehen wir täglich in der Luftfahrt. Wer nur eine amerikanische Lizenz hat, lässt seinen Flieger amerikanisch zu, und kann fliegen wo er will. Mit dt. Lizenz durfte er das amerikanische Flugzeug nur in D fliegen. ( hat sich jetzt mit EU glauge ich auch ausgeweitet)

Solange Lizenz und Register gleich sind, bist Du weltweit legal.

Aber Du must Dich auch an die Bestimmungen des Registerlandes halten, was of mit sprachlichen Problemen verbunden ist. Und der HR-Schein beschränkt Dich auf best. Entfernung von der Küste, der dt. Seeschein nicht.
Und da wird es sicher noch einiges anderes zu beachten geben.

VG

Frank

Schebi
06.03.2017, 07:17
Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!

fma
06.03.2017, 07:51
Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!


Möglich. Bei Flugzeugen reicht der Wohnsitz in EU und Du kannst Dir aussuchen unter welches EU-Register Du willst.

Ist aber Alles eine theoretische Betrachtung. Letztendlich tauscht Du ein Übel gegen ein anderes. Überall wirst Du Vorteile und eben auch Nachteile finden.
Und das macht wegen einem 4 mtr. Schlauchi keinen Sinn. Da ist es einfacher den D oder A-Schein zu machen. Dann hast Du eine saubere Lösung.

Bei richtigen Schiffen kann sich das Ausflaggen aber schon lohnen. Oder auch wenn auf Grund z.B. der neuen EU-Richtlinie gewünschte Änderungen oder Zulassungen nicht mehr möglich sind.

Muss jeder entsprechend seiner persönlichen Schmerzgrenze für sich entscheiden.

VG

Frank

wwoody
06.03.2017, 08:10
Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!

Das ist nicht korrekt. Es gibt sehr viele Deutsche, Österreicher und auch andere, die ihre Boote direkt in HR zulassen.
Letzten Sommer habe ich mich mit einem Deutschen in Hvar darüber unterhalten. Ist überhaupt kein Problem ein Boot direkt in HR zuzulassen.
Meinen Marshall habe ich auch in Hvar zugelassen. Ich bin zwar Kroate, mein Hauptwohnsitz ist aber in Österreich.

gotti
06.03.2017, 08:30
Das ist nicht korrekt. Es gibt sehr viele Deutsche, Österreicher und auch andere, die ihre Boote direkt in HR zulassen.
Letzten Sommer habe ich mich mit einem Deutschen in Hvar darüber unterhalten. Ist überhaupt kein Problem ein Boot direkt in HR zuzulassen.
Meinen Marshall habe ich auch in Hvar zugelassen. Ich bin zwar Kroate, mein Hauptwohnsitz ist aber in Österreich.

Ja aber ich denke du brauchst zumindest eine gültige Adresse in Kroatien, sowie bei größeren Schiffen die in einer Marina einen fixen Platz haben.

wwoody
06.03.2017, 08:59
Ja aber ich denke du brauchst zumindest eine gültige Adresse in Kroatien, sowie bei größeren Schiffen die in einer Marina einen fixen Platz haben.

Die Übersetzung von Google ist zwar schlecht, es ist aber immer noch verständlich genug:

Anmeldung Boote
Nach der Registrierung von Booten, Hafenbehörde oder Niederlassung wird Sie die Tags ausgeben, die Sie auf dem Boot drucken müssen
Im Register der Boote müssen Boote länger als 2,5 Meter oder Boote mit einer Gesamtleistung und Antriebszahnrad von mehr als 5 Kilowatt eingegeben werden, die vollständig von einer natürlichen oder juristischen Person im Besitz Sitz oder Wohnsitz in Kroatien ansässig ist.

In das Register der gemeldeten Boote und ein Boot der gleichen Eigenschaften werden können, die ganz oder teilweise durch ausländische natürliche oder juristische Personen oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder eines kroatischen Bürger gehört, die keinen festen Wohnsitz in Kroatien hat, wenn das Boot hauptsächlich in der kroatischen Meer.

Der Besitzer dieses Bootes ist verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Kroatien zu genehmigen, mit Sitz oder Wohnsitz im Gebiet der Hafenbehörde oder Niederlassungen errichtet, wo das Boot in das Register der Boote registriert ist.

Quelle: https://gov.hr/moja-uprava/promet-i-vozila/registracija/upis-brodice/515

Als ausländische natürliche oder juristische Person benötigt man offenbar keinen Wohnsitz in HR, aber der Vertreter den man ernennen muss.

hakopa
06.03.2017, 09:20
Konrad,

das UNO Abkommen sieht die Verantwortung beim Registerstaat. Schön das Du praktische Erfahrungen hast. Unter welchem Register waren denn Deine Schiffe ?

VG

Frank

Unter keinem, da unter 15 m und nicht gewerblich. Boote waren beim ADAC angemeldet. Alles legal, da ein 1,5 jähriger Rechtsstreit in Frankreich dabei war, weil mich ein Franzose in Martinique gerammt hatte.
Konrad

fma
06.03.2017, 09:23
und wie bist Du aus den Küstengewässern gekommen ? Und Versicherung ?Keine ?

VG

Frank

herbert
06.03.2017, 11:54
wäre es nicht zielführender den kleinen Problemen zu bleiben als so weit auszuholen. :confused-

Es geht doch im Grunde nur darum darf ich mit DEM oder mit DIESEM Schein in XXXX fahren.
Da es sich in der Regel um Wohnsitz Österreicher handelt bringt uns doch der Vergleich mit Deutschen Bootfahrern und SBF See nicht wirklich etwas.

Anders würde es aussehen wenn ein Wohnsitz Österreicher mit einem Deutschen SBF See in Italien unterwegs wäre.
Da würde kaum einer Bedenken äußern, weil der einen guten Ruf hat :biere:
--------------------------------------------------
Als das BLAUE noch in Deutscher Hand war gab es schon dieses Thema.
Damals schrieb ich in etwa dies:
Als Österreicher darf ich mit dem eigenem Boot in Deutschlands Küstengewässer navigieren.
Da Österreich keinen Schein vorschreibt und Deutschland die Bestimmungen des Heimatlandes anerkennt.
Weiter´s der Hinweis auf Länder die keinen Schein vorschreiben.
Siehe da, der Gründer des Blauen Forum machte sich auf Deutschen Seiten schlau und die Antwort kam nach ein paar Tagen " Ja das stimmt "
Kroatien ist da ein Sonderfall den die schreiben selbst für 0.01 PS einen Schein vor.

Bin nicht sicher ob man dies noch im blauen finden kann außer Ferdi macht sich die Mühe. :smileys5_

Wenn man davon ausgeht das dies in Deutschland so ist dann würde ich mich wundern wenn Italien das anders behandeln würde.

Für die meisten Österreicher hier im Forum kann man natürlich die Frage stellen.
Seid Einführung des FB 1 ( > 10m ) der Binnen abgelegt werden kann, ist das HR Patent noch Zeitgemäß ? :confused-
Wenn jemand das ganze im Urlaub macht ist es OK da erspart man sich die Anreise-, Hotelkosten.

Für diejenigen die neben ihrem eigenen Boot ein größeres Boot chartern möchten die alternative gegenüber dem FB2 weil der Funk für HR inkl. ist
:chapeau:

hobbycaptain
06.03.2017, 12:23
wäre es nicht zielführender den kleinen Problemen zu bleiben als so weit auszuholen. :confused-

Es geht doch im Grunde nur darum darf ich mit DEM oder mit DIESEM Schein in XXXX fahren.
Da es sich in der Regel um Wohnsitz Österreicher handelt bringt uns doch der Vergleich mit Deutschen Bootfahrern und SBF See nicht wirklich etwas.

Anders würde es aussehen wenn ein Wohnsitz Österreicher mit einem Deutschen SBF See in Italien unterwegs wäre.
Da würde kaum einer Bedenken äußern, weil der einen guten Ruf hat :biere:
--------------------------------------------------
Als das BLAUE noch in Deutscher Hand war gab es schon dieses Thema.
Damals schrieb ich in etwa dies:
Als Österreicher darf ich mit dem eigenem Boot in Deutschlands Küstengewässer navigieren.
Da Österreich keinen Schein vorschreibt und Deutschland die Bestimmungen des Heimatlandes anerkennt.
Weiter´s der Hinweis auf Länder die keinen Schein vorschreiben.
Siehe da, der Gründer des Blauen Forum machte sich auf Deutschen Seiten schlau und die Antwort kam nach ein paar Tagen " Ja das stimmt "
Kroatien ist da ein Sonderfall den die schreiben selbst für 0.01 PS einen Schein vor.

Bin nicht sicher ob man dies noch im blauen finden kann außer Ferdi macht sich die Mühe. :smileys5_

Wenn man davon ausgeht das dies in Deutschland so ist dann würde ich mich wundern wenn Italien das anders behandeln würde.

Für die meisten Österreicher hier im Forum kann man natürlich die Frage stellen.
Seid Einführung des FB 1 ( > 10m ) der Binnen abgelegt werden kann, ist das HR Patent noch Zeitgemäß ? :confused-
Wenn jemand das ganze im Urlaub macht ist es OK da erspart man sich die Anreise-, Hotelkosten.

Für diejenigen die neben ihrem eigenen Boot ein größeres Boot chartern möchten die alternative gegenüber dem FB2 weil der Funk für HR inkl. ist
:chapeau:



Sicher ist das noch im Blauen zu finden, die Mühe kann sich jeder mit der Forumssuche machen :ka5: :lachen78:.
Ja, der Michel hat damals an die D-Behörden angefragt und die Aussage bekommen, gegangen ist es da im Speziellen um ein Treffen an der Ostsee, das da im Gespräch war, dass bis zu einem Jahr ein Österreicher in D-Küstengewässern ohne Schein fahren darf. Erst wenn ein Österreicher länger als 1 Jahr in D ist, muss ein gültiger Schein her.

Damals gab es aber noch keinen vom österr. Staat anerkannten FBx. Ob das jetzt, wo ja Österreich für die Küste praktisch den FBx als Heimatschein vorschreibt, so auch noch gilt ? :gruebel:

herbert
06.03.2017, 14:17
Damals gab es aber noch keinen vom österr. Staat anerkannten FBx. Ob das jetzt, wo ja Österreich für die Küste praktisch den FBx als Heimatschein vorschreibt, so auch noch gilt

Das ist nicht ganz richtig.
Österreich kann gar nix vorschreiben außer Binnen, da wir keinen Seezugang haben,
Wie soll etwas exekutiert werden wenn wir keine Hoheitsrechte haben :confused-

Allein das jeweilige Urlaubsland kann etwas Vorschreiben bzw. anerkennen,
der hat auch die Hoheitsrechte.

auf der Ministeriumsseite hat sich der Text etwas geändert aber er sagt noch immer nicht aus das etwas vorgeschrieben ist.

Ministerium (https://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/bp/seeschifffahrt/index.html)

Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt.

Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten

Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können auf Basis von Befähigungsausweisen, die bei anerkannten privaten Prüfungsorganisationen erworben wurden, Internationale Zertifikate ausgestellt werden. Diese sind von der Republik Österreich amtlich anerkannt und werden von den Küstenstaaten in der Regel akzeptiert.

Vor Via Donau Zeit wurde bei den Messen vom Standpersonal behauptet das der Schein amtlich sei war er nicht also falsch Info.
Genauso haben die Ausbildungsstätten dies behauptet, war eindeutig falsch.

So entstand der Eindruck man muß einen Österreichischen Schein haben.
Wer sich dann noch unsicher war den erzählte man die Geschichte mit dem Autoführerschein :ka5:

Ich will keinen Überzeugen noch einen Schein an Personen verkaufen.
Einzig zum nachdenken anregen das nicht alles so ist wie manche es schreiben weil sie es so erzählt bekamen.

Deshalb nochmals der Aufruf zum Selbstversuch :lachen78:
Auch wenn es einige Zeit mit den Behörden kostet.
So manches Organ wird sich selbst die Frage stellen ob Österreich überhaupt einen Seeschein hat :ka5:

Berny
06.03.2017, 17:26
Das mit "unter Flagge fahren" ist auch noch so ein Thema, weil 1) gilt das nicht für alle Länder gleich und
2) gilt das überhaupt für die Freizeitschiffahrt?

Fakt ist, dass du als deutscher trotz 15 PS Freiheit in hr einen Schein brauchst, übrigens auch die Italiener unter 40 PS, egal welcher Flagge......

Ergo kann das rechtlich so nicht stimmen.

herbert
06.03.2017, 17:40
Wie hat mal unser Alt Bundeskanzler Sinowatz gesagt:
Es ist alles so kompliziert :biere:

Mit welchem Schein darf ein Österreicher gewerblich fahren :chapeau:
Abgesehen von Arbeitsrechtlichen :ka5:

Im Grunde ist Ausbildung auch gewerblich

roehrig
06.03.2017, 18:10
Die Übersetzung von Google ist zwar schlecht, es ist aber immer noch verständlich genug:

Anmeldung Boote
Nach der Registrierung von Booten, Hafenbehörde oder Niederlassung wird Sie die Tags ausgeben, die Sie auf dem Boot drucken müssen
Im Register der Boote müssen Boote länger als 2,5 Meter oder Boote mit einer Gesamtleistung und Antriebszahnrad von mehr als 5 Kilowatt eingegeben werden, die vollständig von einer natürlichen oder juristischen Person im Besitz Sitz oder Wohnsitz in Kroatien ansässig ist.

In das Register der gemeldeten Boote und ein Boot der gleichen Eigenschaften werden können, die ganz oder teilweise durch ausländische natürliche oder juristische Personen oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder eines kroatischen Bürger gehört, die keinen festen Wohnsitz in Kroatien hat, wenn das Boot hauptsächlich in der kroatischen Meer.

Der Besitzer dieses Bootes ist verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Kroatien zu genehmigen, mit Sitz oder Wohnsitz im Gebiet der Hafenbehörde oder Niederlassungen errichtet, wo das Boot in das Register der Boote registriert ist.

Quelle: https://gov.hr/moja-uprava/promet-i-vozila/registracija/upis-brodice/515

Als ausländische natürliche oder juristische Person benötigt man offenbar keinen Wohnsitz in HR, aber der Vertreter den man ernennen muss.


Ich kann ja auch ein paar Brocken Landessprache. Sowohl 2015 in Biograd, als auch 2016 in Nerezine hätten mir die LK mein Boot sofort in HR registriert. In Biograd hab ich zuerst gefragt und die Dame hatte am Bildschirm gleich damit begonnen....war etwas enttäuscht als ich sagte es sei nur mal ne Frage gewesen.
Es gibt da wohl soetwas wie eine "Durchführungsbestimmung" (so hat es mir dann der LK in Nerezine erklärt), die den LK erlaubt nicht nur HR Bürgern, sondern EU Bürgern Registrierungen auszustellen.
Ich glaube wir waren da mal wegen Gernot seinem Steuer Problem darauf gekommen. Bin aber nicht sicher....

Berny
07.03.2017, 14:14
Da liest man so und stellt fest....

Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind.....

dori
07.03.2017, 14:55
Da liest man so und stellt fest....

Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind.....

Mir hat die Dame beim ADAC beim Ausstellen des IBS mal gesagt: " sie sind Österreicher, da bekommen sie das neutrale IBS Cover ohne Fahne drauf und müssen die Österreichische Flagge am Boot führen. jetzt hab ich das für Deutsche mit der Tricolore Germanica...... keiner kennt sich aus, und jeder redet mit.....und ich fahr mit der Österreichischen immer noch :-)

Berny
07.03.2017, 15:18
Und da sag noch einer, in Österreich sei es kompliziert :futschlac

hakopa
07.03.2017, 16:49
und wie bist Du aus den Küstengewässern gekommen ? Und Versicherung ?Keine ?

VG

Frank

Für die Küstengewässer international gilt der dt. Sportbootführerschein Küste.

Für die weltweite Haftpflichtversicherung galt das Logbuch mit jahrelangen Eintragungen bei Pantenius als Nachweis der Erfahrung.
Dies war auch Bestandteil der Versicherungsverhandlung in Frankreich.

Als Registrierung verstehe ich die Eintragung ins Seebriefregister. Diese ist bei Privatpersonen erst ab 15 m erforderlich.
Ansonsten Anmeldung beim ADAC oder Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.
Gut, gilt aber doch auch als Registrierung.

Hier habe ich etwas Aktuelles gefunden zur CE Erklärung:
https://www.adac.de/reise_freizeit/wassersport/bootsregistrierung/default.aspx

Konrad

fma
07.03.2017, 17:37
Also ein dt. Boot beim ADAC angemeldet ?

VG

Frank

hilgoli
10.03.2017, 09:39
Da liest man so und stellt fest....

Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind.....

Ich kann mir kaum vorstellen dass es eine relevante Menge an deutschen Schlauchbooten gibt die ein Flaggenzetifikat haben.

99% werden ihre Boote amtlich per Kleinfahrzeugkennzeichen beim Wasser und Schiffahrtsamt (WSA) oder amtlich anerkannt, per Internationalem Bootsschein (IBS) beim ADAC oder DMYV angemeldet haben. Und diese "Register" kennen keinen Heimathafen sondern man führt nur das vergebene Kennzeichen...
Diese Verfahren sind deutlich einfacher und günstiger als dasFlaggenzertifikat und unter 15 Meter auch formal korrekt.

Berny
10.03.2017, 11:27
Das ist eben die Frage, weil viele ja behaupten, sie hätten eines.
Und ich vermute, dass das schlichtweg rechtlich falsch ist.

Octopus
10.03.2017, 13:06
Also ein dt. Boot beim ADAC angemeldet ?

Ja,,
ich hatte einen IBS vom ADAC bei meinen 3,60 ziger.
Nachteil ist nur die Gebühr alle zwei Jahre.
Beim Schiffahrtsamt zahlt man ja nur einmalig bei Anmeldung.
Das nächste Boot wird dort angemeldet.

black50
13.03.2018, 17:44
So ist es wirklich!!!!!!!!!

https://www.kuestenpatent-kroatien.at/gueltigkeit-in-italien.html

Ich bin deutscher Staatsbürger, lebend in Österreich und will das kroatische Küstenpatent machen.

Wo darf ich wirklich mit dem kroatischen Küstenpatent noch fahren?
Macht es einen Unterschied, ob ich Deutscher oder Österreicher bin?
Macht es einen Unterschied, ob ich den "Lappen" in Österreich oder Deutschland mache?

Einerseits lese ich immer wie oben, dass für Österreichische Staatsbürger das kroatische Küstenpatent B auch in Italien gilt bzw. in noch diversen anderen Ländern (siehe Link oben).
Andererseits sagt mir ein österreichischer Fahrlehrer das sei alles Quatsch und diese Angaben würden alle einfach nicht stimmen.

thball
13.03.2018, 18:13
im Prinzip gelten die Vorschriften Deines Wohnsitzlandes. Und dann gibt es Auslegungen, die immer viele Diskussionen mit sich bringen... :lachen78::biere:

herbert
13.03.2018, 21:08
Ich bin deutscher Staatsbürger, lebend in Österreich und will das kroatische Küstenpatent machen..
Du bist genau der User auf den ich jahrelang gewartet habe :biere:

Sagen wir mal so, nach gängiger Meinung zählt nicht der Staatsbürger sondern der Hauptwohnsitz.
Da Österreich kein Anrainerstaat mit Meer Zugang ist kann der Staat nicht ein Patent VORSCHREIBEN
Im Grunde brauchst für ein eigenes Boot keinen Schein, wenn die z.B. Uferstaaten schreiben, es gelten die Bestimmungen des Heimat Landes.
Es gibt aber Länder wie Kroatien die schreiben EINEN Schein vor.
Also braucht man selbst für 0,0001 PS einen Schein, selbst wenn für Italener 40 PS und für Deutsche 15 Ps FS frei wären.

Wo darf ich wirklich mit dem kroatischen Küstenpatent noch fahren? Da wirst du kaum eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen.
Im schlimmsten Falle wirst du etwas Zeit bei Behörden verbringen bis die feststellen das du als Wohnsitz Österreicher mit jedem Amtlich anerkannten bzw. ohne Schein fahren darfst.
NUR du hast einen Deutschen Pass wie erklärst du dem Kontrollorgan das du Wohnsitz Ösi bist :cognemur:
Aus meiner 45 jährigen Bootserfahrung in zig Mittelmeer Länder und 25 Jahre Skippertrainer für mehrere Bootsfahrschulen ist mir (und vielen anderen aus div. Foren ) kein einzige Fall bekannt das man mit dem HR Patent Probleme hatte.
Als ich noch aktiv war hatten wir einige Zeit aufgewendet um Amtliches zu bekommen und wir bekamen sie.

Macht es einen Unterschied, ob ich Deutscher oder Österreicher bin? ja, Wohnsitz ist ausschlaggebend nicht ob du A oder D Staatsbürger bist.

Macht es einen Unterschied, ob ich den "Lappen" in Österreich oder Deutschland mache?na sicher.
1. ist der Deutsche SBF See + Binnen in der Praxisausbildung um vieles einfacher ( keine Praxis Seemeilen vorgeschrieben) und dadurch preiswerter.
Dann solltest du auch beachten ob du wieder nach D zurück gehst.
Hier kommt mein Satz :schlaumei zur Anwendung :ka5:
Nach gängiger, nicht meiner, Meinung muß man den Schein haben wo der Hauptwohnsitz ist.
Umschreiben, das geht leider bei keinem Schein.

Solltest du dich für den HR Schein entscheiden wirst du in D kaum einer Kontrolle weiterfahren, so wird es von Deutschen verbreitet :confused-

Einerseits lese ich immer wie oben, dass für Österreichische Staatsbürger das kroatische Küstenpatent B auch in Italien gilt bzw. in noch diversen anderen Ländern (siehe Link oben).
Ist so.
Aber wenn 200 es anders schreiben glaubt man dies nicht.

Andererseits sagt mir ein österreichischer Fahrlehrer das sei alles Quatsch und diese Angaben würden alle einfach nicht stimmen
Das kenne ich sehr gut :lachen78:
Da ich für eine MSVÖ Fahrschule die Seemeilen Törns durch führte konnte ich vieles erfahren was der Anwärter für FB2 - FB3 nicht erfahren durfte.
Das er NUR ein Vereinspatent erwarb natürlich auch nicht obwohl immer erzählt wurde das ist International gültig, das sind keine Scheine.

Eines kann/möchte ich dir mitgeben:
Du als Deutscher (auch mit Wohnsitz Österreich ) wäre der SBF See einfacher und hast in D kein Problem wenn du mal in der Nordsee fahren möchtest.
Um die selbe Bootsgröße wie beim SBF See (24 m ) mit dem Österreichischen Schein zu fahren mußt du de FB2 machen also Seemeilen Praxis nachweisen.

Wenn du nur Mittelmeer bleibst ist das HR Paten B inkl. Seefunk eine gute und preiswerte alternative


Nachtrag:
Wenn Anbieter für das HR Patent auf ihren Seiten schreiben wo das HR Patent überall gilt ist das nicht falsch.
Wäre es dies gäbe es mit Sicherheit einige Klagen der andern Fahrschulen :chapeau:

Berny
14.03.2018, 08:59
.Das er NUR ein Vereinspatent erwarb natürlich auch nicht obwohl immer erzählt wurde das ist International gültig, das sind keine Scheine.
.

man sollte erwähnen, dass dies ja mittlerweile überholt ist und man amtlich anerkannte Scheine über die Via Donau erhält.

http://bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html

des weiteren glaube ich, dass den Behörden wichtig ist, dass man eine offizielle Ausbildung hat. wo wie und was wird dadurch zweitrangig.
ob das in Zukunft so bleibt, ist eine andere Frage.

herbert
14.03.2018, 10:43
man sollte erwähnen, dass dies ja mittlerweile überholt ist und man amtlich anerkannte Scheine über die Via Donau erhält.

http://bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html

Da ich nach wie vor up date Infos bekomme ist mir das auch bekannt.

seid dem großen Krach in Österreichs Scheinwelt verändert. :chapeau:
Der FB 1 wurde eingeführt und nach einem up date auf 10 m angehoben.

Leider wurde versäumt ihn dem Deutschen SBF See anzugleichen>24m

Die 10m werden den meisten Bootfahrer in diesem Forum reichen
ABER
wie sieht es bei denen aus die chartern möchten ?:ka5: hier liegt der Hund begraben :cognemur:

Wer sich mal einen 42er Segler ausleihen möchte, dürfte das mit dem FB 1 nicht, der mit dem Deutschen SBF See schon.:confused-


des weiteren glaube ich, dass den Behörden wichtig ist, dass man eine offizielle Ausbildung hat. wo wie und was wird dadurch zweitrangig.
ob das in Zukunft so bleibt, ist eine andere Frage.
Wird sich noch einiges ändern

Berny
14.03.2018, 12:21
dass du es weisst, Herbert, ist mir schon klar, aber Leute, die sich mit dieser Materie nicht auseinander setzen, könnten das falsch interpretieren.
deshalb der Hinweis.:biere:

black50
15.03.2018, 22:10
@Herbert: super Antwort! Besten Dank!

Jetzt hab ich mich mal kurz in den deutschen SBF See reingelesen.

- Dieser soll nun mal auf den ersten Blick wirklich international gültig sein. (inkl. Geltung für mich auch in Deutschland)
- Allerdings erst mal nur bis 3SM Küstenenternung. (dürfte vermutlich dennoch reichen).
- Hier gibt es eine Theorie und Praxisprüfung. (vielleicht bessere Ausbildung, aber auch zeitlich etwas aufwändiger)
- Die Kosten sind mit ca. 500-650€ etwas höher gegenüber dem Kroatischen Küstenpatent.


Also wenn ich voraussichtlich eh nur im Mittelmeerraum (bzw. HR) fahren werde. (Nord- und Ostsee reizen mich tatsächlich deutlich weniger)
Bin ich dann dann mit dem HR Patent vielleicht insgesamt doch ähnlich gut und günstiger bedient?
+ ich kann den Schein + die Prüfung zusammen mit meiner (österreichischen) Freundin machen (ja es wird noch komplexer :lachen78: )

Im schlimmsten Falle wirst du etwas Zeit bei Behörden verbringen bis die feststellen das du als Wohnsitz Österreicher mit jedem Amtlich anerkannten bzw. ohne Schein fahren darfst.
NUR du hast einen Deutschen Pass wie erklärst du dem Kontrollorgan das du Wohnsitz Ösi bist

Dann pack ich zu meinem HR Patent und der Bootsversicherung halt noch ne Kopie von meinem Meldezettel.
So viele Kroaten können so gut Deutsch, dass man sich ne beglaubigte Übersetzung vermutlich sogar sparen kann.

Oder wird es dann doch kompliziert, wenn das Schlauchboot in Deutschland (beim ADAC) versichert ist? (das ist nämlich der Fall) :lachen78:



Was mich weiterhin interessiert (Prio. 2) ist der Binnenschein.
Wie schaut es hier mit Bürokratie oder uneindeutiger Interpretierbarkeit aus? Wird das da genauso kompliziert? :D
In erster Linie um legal auf den nahelegenden Seen (Attersee, Wolfgangsee und Mondsee) fahren zu dürfen.
Auf dem Gardasee waren wir schon - da gehts ja eh führerschenfrei bis 40PS (?)
Von Salzburg aus gibts in Deutschland keine Binnengewässer, die mich zu nem deutschen Binnenpatent verleiten würden - bzw. bis 15PS sind eh Führerscheinfrei.

Also hier einfach einen Österreichischen Binnenschein machen?

Flipperskipper
15.03.2018, 23:48
Das wird ja lustig. Wohnort Österreich, Boot und Auto Deutschland ?

dori
16.03.2018, 11:00
Das wird ja lustig. Wohnort Österreich, Boot und Auto Deutschland ?

na ja, wennst Nebenwohnsitz gemeldet bist geht alles....

nuernberger-1
16.03.2018, 11:25
Dann pack ich zu meinem HR Patent und der Bootsversicherung halt noch ne Kopie von meinem Meldezettel.
So viele Kroaten können so gut Deutsch, dass man sich ne beglaubigte Übersetzung vermutlich sogar sparen kann.

Hat jetzt zwar nichts mit dem Schein Thema an sich zu tun, aber interessiert mich trotzdem. Gibts in A keinen Personalausweis wo deine Meldeadresse drin steht oder einen Stempel in deinen Paß wo deine A Meldeadresse drin steht? Du musst dich doch irgendwie ausweisen können!

herbert
16.03.2018, 12:23
@Herbert: super Antwort! Besten Dank!

Jetzt hab ich mich mal kurz in den deutschen SBF See reingelesen.

- Dieser soll nun mal auf den ersten Blick wirklich international gültig sein. (inkl. Geltung für mich auch in Deutschland)

ist immer wieder lustig von international zu lesen, es gibt NUR nationale Scheine im Sportbootbereich.
Es gab doch vor ein paar Jahren einen Aufschrei das die Kroaten den SBF See nicht anerkennen.
Das war deshalb möglich weil die Deutschen das HR Patent nicht anerkannten, ging sehr schnell und alles vom Tisch.
Das war ein paar Monate vor der Saison und in allen Foren gingen die Wellen hoch.
Aber lassen wir das und sagen halt International is eh wurscht.:ka5:


Allerdings erst mal nur bis 3SM Küstenenternung. (dürfte vermutlich dennoch reichen).
Ist auch beim Öster. FB1 und beim HR A Patent so.
Erst SKS und FB2 haben mehr Meilen.


- Hier gibt es eine Theorie und Praxisprüfung. (vielleicht bessere Ausbildung, aber auch zeitlich etwas aufwändiger)-
Praxisprüfung :lachen78:
Wenn man dies Praxisprüfung nennt dann ist eine Österreichische FB 2 Prüfung ein Magister Abschluss, aber das ist ein anderes Thema.

Eine Prüfung sagt doch nix aus außer das man danach DARF


Die Kosten sind mit ca. 500-650€ etwas höher gegenüber dem Kroatischen Küstenpatent.
Das glaube ich nicht.
wenn du beim HR Patent alle Kosten rechnest kommst du auch auf 500 €
Außer du bist im Urlaub vor Ort außer in Rab da sind die Rauber am Werk.


Also wenn ich voraussichtlich eh nur im Mittelmeerraum (bzw. HR) fahren werde. (Nord- und Ostsee reizen mich tatsächlich deutlich weniger)
Bin ich dann dann mit dem HR Patent vielleicht insgesamt doch ähnlich gut und günstiger bedient?
Fahr in Urlaub und geh zur Prüfung für das B Patent ins Hafenamt
zb. Zadar

+ ich kann den Schein + die Prüfung zusammen mit meiner (österreichischen) Freundin machen (ja es wird noch komplexer :lachen78: )

Richtig

Dann pack ich zu meinem HR Patent und der Bootsversicherung halt noch ne Kopie von meinem Meldezettel.
So viele Kroaten können so gut Deutsch, dass man sich ne beglaubigte Übersetzung vermutlich sogar sparen kann.
Wozu :confused- Für die Kroaten brauchst du das nicht.
Wenn dann für Frankreich - Spanien -Italien - oder deutschland:lachen78:


Für Binnen kann ich dir leider nix schreiben :biere:

herbert
16.03.2018, 12:28
Hat jetzt zwar nichts mit dem Schein Thema an sich zu tun, aber interessiert mich trotzdem. Gibts in A keinen Personalausweis wo deine Meldeadresse drin steht oder einen Stempel in deinen Paß wo deine A Meldeadresse drin steht? Du musst dich doch irgendwie ausweisen können!

Klar gibt es eine Personalausweis, ich hatte mal einen.
Nie gebraucht nur Geld gekostet.
Wenn ich in Wien von den Organen angehalten wurde reichte der Führerschein.
Reisepass + 1 Kopie habe ich im Ausland :chapeau:

dori
16.03.2018, 12:45
Klar gibt es eine Personalausweis, ich hatte mal einen.
Nie gebraucht nur Geld gekostet.
Wenn ich in Wien von den Organen angehalten wurde reichte der Führerschein.
Reisepass + 1 Kopie habe ich im Ausland :chapeau:

Herbert, in Österreich geht das mit dem Führerschein, in D wollens den Perso. Ich hab auch ganz blöd geschaut wie ich das zum ersten Mal erlebt hab......drum' hat man als Österreicher in Deutschland, einen Führerschein einen österr. Reisepass und Personalausweis und die HandySignatur :stupid: und den Croatischen Schein.......

nuernberger-1
16.03.2018, 12:56
Herbert, in Österreich geht das mit dem Führerschein, in D wollens den Perso. Ich hab auch ganz blöd geschaut wie ich das zum ersten Mal erlebt hab......drum' hat man als Österreicher in Deutschland, einen Führerschein einen österr. Reisepass und Personalausweis und die HandySignatur :stupid: und den Croatischen Schein.......
Als Deutscher langt zur Not in D auch der Führerschein! Die haben doch von jedem alles im System.

dori
16.03.2018, 13:04
Als Deutscher langt zur Not in D auch der Führerschein! Die haben doch von jedem alles im System.

in München net, da sind sie dann I-tüpfelchen-reiter:lachen78:

nuernberger-1
16.03.2018, 15:30
in München net, da sind sie dann I-tüpfelchen-reiter:lachen78:
Wenn ich jetzt sag " Du bist ja auch Ausländer" werd ich wieder gehauen. Deshalb sag ichs lieber nicht. :biere:

dori
16.03.2018, 21:27
Wenn ich jetzt sag " Du bist ja auch Ausländer" werd ich wieder gehauen. Deshalb sag ichs lieber nicht. :biere:

Ich war Gastarbeiter, ich durfte noch um Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsbewilligung ansuchen. Nun bin ich legitimierter Rentner in D.:chapeau:
aber Österreicher und Ausländer bleib ich mit Leib und Seele.
Hat auch den Vorteil, ich darf auf die Ausländer schimpfen....und ich bin nicht böse oder sauer wenn man es zu mir sagt...... eher ärgert es mich wenn man sagt EEEEsterreicher oder versucht österreichisch zu sprechen und es net kann.

Berny
16.03.2018, 21:54
Du musst den ö binnen Schein machen.

Zum Thema personalausweis: du brauchst im Ausland ein gültiges Resedokument.
Der Führerschein ist KEINES.

des weiteren ist im Führerschein der Wohnsitz NICHT angeführt, also als Nachweis in diese Richtung auch nicht geeignet.

Icing
17.03.2018, 00:42
Herbert, in Österreich geht das mit dem Führerschein, in D wollens den Perso.

Ein kleines Veto...
Nee, den Perso braucht man auch in Deutschland nicht,
wenn Du einen Reisepass hast.
Vorgeschrieben ist nur ein Dokument.
Wer gerne Geld für Dokumente ausgibt, hat beides.:biere:

nuernberger-1
17.03.2018, 06:32
Richtig Gernot nur dann Schleppst halt immer den Reisepass mit! An black50, mach doch in München den Deutschen Binnen Schein, ist mal ein Tag Theorie und ein Tag Praktisch und die Prüfung. Das ist max. drei mal nach M fahren und du hast es. Von Salzburg aus doch nicht wirklich ein Problem oder?

thball
17.03.2018, 06:53
Ich bin deutscher Staatsbürger, lebend in Österreich und will das kroatische Küstenpatent machen.

Wo darf ich wirklich mit dem kroatischen Küstenpatent noch fahren?
Macht es einen Unterschied, ob ich Deutscher oder Österreicher bin?
Macht es einen Unterschied, ob ich den "Lappen" in Österreich oder Deutschland mache?


Ich würde es wahrscheinlich auch ein bisschen von Deinen weiteren Planungen abhängig machen. Vielleicht willst Du mal weiter machen und findest Interesse an FB2 etc. Oder Du möchtest nach D irgendwann ziehen?

thball
17.03.2018, 07:07
Die 10m werden den meisten Bootfahrer in diesem Forum reichen
ABER
wie sieht es bei denen aus die chartern möchten ?:ka5: hier liegt der Hund begraben :cognemur:

Wer sich mal einen 42er Segler ausleihen möchte, dürfte das mit dem FB 1 nicht, der mit dem Deutschen SBF See schon.:confused-

Wird sich noch einiges ändern

Da sei Euch natürlich zu wünschen, dass es noch Anpassungen gibt. Ich empfehle übrigens auch bei uns jedem, der segeln möchte den SKS. Kenne eigentlich auch niemanden aus meinem Bekanntenkreis, der chartert und keinen hat.

Ich weiß nicht wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Vercharterer mal kein Boot mangels Erfahrungen ausgibt. Zumindest steht oft in den Verträgen eine Möglichkeit des Vercharterers, er könnte bei mangelnder Erfahrung auch einen Skipper kostenpflichtig zur Seite stellen. Vielleicht steht dies aber auch nur pro forma in den Verträgen. Jetzt ist der SKS oder FB2 natürlich alleine auch noch kein Nachweis für jahrelange Erfahrung, aber zumindest ein Nachweis über einen gewissen geleisteten Aufwand und scheint auch durchwegs anerkannt zu sein.

OLKA
17.03.2018, 09:00
Richtig Gernot nur dann Schleppst halt immer den Reisepass mit!


Nöö, wieso?
In Deutschland muss ich keinen Ausweis „mitschleppen“. Es reicht, wenn ich einen habe, der kann dann auch zu Hause liegen bleiben.

Bäriger
17.03.2018, 20:49
Nöö, wieso?
In Deutschland muss ich keinen Ausweis „mitschleppen“. Es reicht, wenn ich einen habe, der kann dann auch zu Hause liegen bleiben.

Außer du führst eine Waffe, dann musst du mitschleppen, aber das weicht vom Thema ab.