Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung (Über)Motorisierung


didi21at
05.03.2017, 10:49
Hallo!

Ich hätte eine Frage bezüglich der Zulassung meines Schlauchbootes.

Ich habe ein Quicksilver AA340QS2n Schlauchboot (3,40m), dieses wurde mit einen 5Ps Tomos Motor betrieben (war auch mal vor Jahren in dieser Kombi in der Steiermark angemeldet)
Laut Beschriftung am Spiegel ist es bis 15Ps motorisierbar.

Jetzt meine Frage:
Ist es möglich dieses Boot mit einem 20Ps Motor zuzulassen? Würde das Boot gerne in Österreich anmelden und in weitere Folge in Kroatien fahren.

Würde so einen Motor fast geschenkt bekommen. (Familienbesitz)


Falls nicht muss ich dieses Boot, welches in einem sehr guten Zustand ist, halt verkaufen und mir ein anderes kaufen.... (Zeit- und Geldaufwand und ich weiß nicht wie ein anderes Boot beinand ist)

Vielen Dank,
Dietmar

fma
05.03.2017, 11:25
10 % darfst Du mehr anhängen, dann neue CE

VG

Frank

armstor
05.03.2017, 11:34
Hallo Dietmar

Bevor du hier wieder tausend verschiedene Anworten bekommst, ruf morgen bei deiner Landesregierung an und du hast hundertprozentige Sicherheit.

lg Franz :seaman:

fma
05.03.2017, 11:38
wahrscheinlich bekommt er bei der Landesregierung 10.000 verschiedene Antworten.
Thema ist eindeutig geregelt, aber ob dies auch die Verwaltung kennt ?
Hätte ich in D meine Zweifel.

VG

Frank

GordonW
05.03.2017, 11:55
Aus meiner Sicht ist das Versicherungsthema viel wichtiger. Denn da geht es im Fall der Fälle um die Wurst. Das andere ist nicht unwichtig, nützt aber nix, falls die Versicherung nicht zahlen würde.

armstor
05.03.2017, 13:47
wahrscheinlich bekommt er bei der Landesregierung 10.000 verschiedene Antworten.
Thema ist eindeutig geregelt, aber ob dies auch die Verwaltung kennt ?
Hätte ich in D meine Zweifel.

VG

Frank

Mir ist schon klar. Die Beamten in der Landesregierung sind ja lauter Rindvieher. Da ist schon besser in unserem Forum nachzufragen.
Den da gibts sofort eine eindeutige Antwort.

lg

nuernberger-1
05.03.2017, 14:38
Mir ist schon klar. Die Beamten in der Landesregierung sind ja lauter Rindvieher. Da ist schon besser in unserem Forum nachzufragen.
Den da gibts sofort eine eindeutige Antwort.

lg

Zu 99% sind es bestimmt keine Rindviecher, nur ich erwische meistens immer das übrige 1% egal welches Amt. Nur mal so am Rande. :ka5:

fma
05.03.2017, 15:05
Mir ist schon klar. Die Beamten in der Landesregierung sind ja lauter Rindvieher. Da ist schon besser in unserem Forum nachzufragen.
Den da gibts sofort eine eindeutige Antwort.

lg

unter Umständen schon. Es gibt ab und an Leute die sich mit einem Thema befassen, bevor die Tastatur gequält wird. Und EU-Recht muss man u.U. einfordern. Allerdings lag ich mit den 10% falsch. Es sind 15%.



(3) Wer einen Antriebsmotor oder ein Wasserfahrzeug nach Vornahme größerer Veränderungen oder Umbauten in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt oder wer die Zweckbestimmung eines nicht von dieser Richtlinie erfassten Wasserfahrzeugs so verändert, dass es daraufhin von der Richtlinie erfasst wird, wendet vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Produkts das Verfahren nach Artikel 23 an.


6. „größerer Umbau des Motors“ einen Umbau des Antriebsmotors, der möglicherweise dazu führt, dass der Motor die in Anhang I Teil B angegebenen Emissionsgrenzwerte überschreitet, oder der die Motornennleistung um mehr als 15 % erhöht;

7. „größerer Umbau des Wasserfahrzeugs“ einen Umbau des Wasserfahrzeugs, bei dem die Antriebsart des Wasserfahrzeugs geändert wird, der Motor einem größeren Umbau unterzogen wird oder das Wasserfahrzeug in einem Ausmaß verändert wird, dass es die geltenden in dieser Richtlinie festgelegten grundlegenden Sicherheits- und Umweltanforderungen möglicherweise nicht erfüllt


nachzulesen:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0053&from=DE

VG

Frank

thball
05.03.2017, 15:16
Hallo Frank,

ich kenne die österreichischen Vorgaben nicht, aber wenn ich an unsere Bestimmungen denke dann interessiert es niemanden ob die EU in irgendeiner Bestimmung eine 15% Toleranz sieht.

Am Bodensee würde man also bei einer CE von 40 PS auch keine 45 PS zulassen. Denke das ist in Bregenz ähnlich wie bei unseren Landratsämtern.

Wie das im restlichen Österreich gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen, Aber ich würde wie Franz lieber bei der zuständigen Stelle nachfragen. Fehlkauf könnte teuer werden.

Übrigens würde ich das Gewicht nicht außer Acht lassen, das darf bei uns auch nicht überschritten werden, selbst wenn die PS Zahl noch nicht erreicht wäre...

fma
05.03.2017, 15:21
Hallo Frank,

ich kenne die österreichischen Vorgaben nicht, aber wenn ich an unsere Bestimmungen denke dann interessiert es niemanden ob die EU in irgendeiner Bestimmung eine 15% Toleranz sieht.

Am Bodensee würde man also bei einer CE von 40 PS auch keine 45 PS zulassen. Denke das ist in Bregenz ähnlich wie bei unseren Landratsämtern.

Wie das im restlichen Österreich gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen, Aber ich würde wie Franz lieber bei der zuständigen Stelle nachfragen. Fehlkauf könnte teuer werden.

Übrigens würde ich das Gewicht nicht außer Acht lassen, das darf bei uns auch nicht überschritten werden, selbst wenn die PS Zahl noch nicht erreicht wäre...


Woher willst Du das wissen ? Die Richtlinie ist erst seit Jan. in Kraft.
Und führt dazu das Zar Boote jetzt nur noch C-Kat. sind.

VG

Frank

fma
05.03.2017, 15:36
Tom,

kaufen würde ich auch erst wenn alles klar ist. Aber bei der Zulassungstelle würde ich die Einhaltung der Sportboote-Verordnung einfordern.

Oder erst zulassen, und dann umbauen.

VG

Frank

armstor
05.03.2017, 15:47
wahrscheinlich bekommt er bei der Landesregierung 10.000 verschiedene Antworten.
Thema ist eindeutig geregelt, aber ob dies auch die Verwaltung kennt ?
Hätte ich in D meine Zweifel.

VG

Frank

Nocheinmal, auch für solche die es nicht kapieren.
Beispiel:
Bin in Salzburg gemeldet, Anruf bei Ing. Mazzucco, er ist zuständig für die Zulassung meines Bootes. Und dieser wird mir genau Auskunft geben, welchen Motor ich drauhaben darf. Er muss in ja dann zulassen und mir einen Zulassungsschein geben.

Deshalb hab ich Dietmar geschrieben, er soll sich bei seiner Zulassungsstelle erkundigen, welchen Motor er draufhängen darf.

Ob das jetzt EU Rechtkonform ist oder nicht muss ja der Herr Ing. wissen. Er trägt ja auch die Verantwortung. Und mit der Versicherung hat das überhaupt nichts zu tun. So bald ich vom Amt eine Zulassung habe, gehe ich zur Versicherung und lasse mir mein Boot versichern. Und wenn diese mit den zugelassen Fakten nicht einverstanden sind, werden sie das Boot ja auch nicht versichern.

preirei
05.03.2017, 16:08
.....
Laut Beschriftung am Spiegel ist es bis 15Ps motorisierbar.

Jetzt meine Frage:
Ist es möglich dieses Boot mit einem 20Ps Motor zuzulassen? Würde das Boot gerne in Österreich anmelden ....

Für den TE ist euer Geplänkel eigentlich wurscht, weil entweder

a) sind wir in Österreich, da gilt "mia sen mia" und "Vurschrift is Vurschrift" :futschlac , da gehts dann nicht, oder
b) fma hat mit seiner 15% Toleranz recht, mit 20 PS wäre er dann weit drüber :schlaumei, also geht auch nix, bleibt
c) armstor empfiehlt einen Anruf beim Amt, das könnte dann entweder NEIN sagen, wegen a) oder b) oder es zulassen wenn er einen Nachweis (Gutachten eines ZT) bringt, dass der für 15 PS zertifizierte Spiegel das aushält oder evt. verstärkt werden muss. :confused-

Also alles ganz easy - kurz: Den 20PS-ler einfach so dranschrauben geht sicher nicht! :gruebel: :confused-

fma
05.03.2017, 16:40
20 PS geht eh nicht, mehr als 15% > neue CE

fma
05.03.2017, 16:48
Aber schaut auch auf den 2. Teil !

Auch wer innerhalb der zulässigen PS-Werte bleibt, muss auf die Emission achten.
Keine Ahnung wie das z. B bei Umrüstung von 4 Takt auf 2 Takt verhält.

VG

Frank

fma
05.03.2017, 16:58
Alternativ könnte er sein Boot in D zulassen. Da fragt keiner danach, es sei denn er will auf den Bodensee.

Aber dann verstößt er gegen die EU- VO und bringt es Boot mit erloschener CE in Umlauf und dann wird auch wieder die Versicherung ein Thema .

VG

Frank

fma
05.03.2017, 17:14
Für den TE ist euer Geplänkel eigentlich wurscht, weil entweder

a) sind wir in Österreich, da gilt "mia sen mia" und "Vurschrift is Vurschrift" :futschlac , da gehts dann nicht, oder
b) fma hat mit seiner 15% Toleranz recht, mit 20 PS wäre er dann weit drüber :schlaumei, also geht auch nix, bleibt
c) armstor empfiehlt einen Anruf beim Amt, das könnte dann entweder NEIN sagen, wegen a) oder b) oder es zulassen wenn er einen Nachweis (Gutachten eines ZT) bringt, dass der für 15 PS zertifizierte Spiegel das aushält oder evt. verstärkt werden muss. :confused-

Also alles ganz easy - kurz: Den 20PS-ler einfach so dranschrauben geht sicher nicht! :gruebel: :confused-

Reinhard,

Deswegen sind ja auch so viele OE Flugzeuge auf dem D-Register .
Und momentan flüchten die D nach G oder N. Soweit zu einheitlichem EU recht.

VG

Schebi
06.03.2017, 07:24
Bis jetzt konnte man in Ö sicher keinen stärkeren Motor dran hängen.
Da brauchts ein Gutachten von einem anerkannten Bootsbauingenieur wie z.B. dem Germanischen Lloyd oder equivalent!

armstor
06.03.2017, 08:44
Bis jetzt konnte man in Ö sicher keinen stärkeren Motor dran hängen.
Da brauchts ein Gutachten von einem anerkannten Bootsbauingenieur wie z.B. dem Germanischen Lloyd oder equivalent!

Servus Schebi

Und deshalb mein Beitrag #3.

lg Franz :seaman:

ulf_l
07.03.2017, 07:44
Hallo

Eine Möglichkeit habt Ihr noch vergessen. Wegen des höheren Gewichts der Viertakter sind bei einigen Booten in der neueren Version kleiner Motoren als bei älteren Versionen des Boots laut Hersteller zulässig. Evtl. könnte der Hersteller eine neue CE beisteuern in der die 20PS erlaubt sind. Fragen kostet ja nix.

Gruß Ulf

didi21at
07.03.2017, 08:04
Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten!

Ich werde erstmal beim Importeur anfragen. Vielleicht bekomme ich ja eine neue CE, die neuen Varianten der Boote dieser Länge haben alle eine Zulassung bis 20 PS.

Falls das nichts wird rufe ich bei der Landesregierung an, wobei ich fürchte das die Behörde da eher unflexibel ist ;-)

Ich berichte dann mein Ergebnis!

armstor
07.03.2017, 10:14
Falls das nichts wird rufe ich bei der Landesregierung an, wobei ich fürchte das die Behörde da eher unflexibel ist ;-)

Ich berichte dann mein Ergebnis!

Hallo Dietmar

Wie kommst du drauf, dass die bei der Landesregierung unflexibel sein könnten.:confused-
Der zuständige Sachbearbeiter muss sich an die Gesetze und Bestimmungen halten und die Auskunft kriegst du.

lg Franz :seaman:

fma
07.03.2017, 18:34
Dietmar,

betrachte das ganze mal mit etwas Abstand.

Hier mal eine kurze Anleitung, ohne das auf spezielle Personen oder Sachverhalte zu beziehen :

Du willst etwas von einem Sachbearbeiter und rufst ihn an.
2 Möglichkeiten :

- er kennt sich aus- Glück gehabt
oder
- erkennt sich nicht aus

Durch deinen Anruf setzt Du Ihn unter Druck sich sofort für eine Antwort entscheiden zu müssen.
4 Möglichkeiten:

- ja, eher unwahrscheinlich , er weiss ja nicht warum. Außerdem könnte ja mal jemand nachfragen warum er ja gesagt hat
oder
- er gibt zu das er keine Ahnung hat, unwahrscheinlich , er will ja nicht den Glauben an die K+K Institutionen und seine Person untergraben
oder
- er sagt nein, geht schnell, macht keine Mühe, du weißt es ja nicht besser,sonst würdest Du nicht fragen und nachfragen wird auch keiner

Es sei denn Du erweist dich als Querulant mit fehlendem Respekt gegenüber der Obrigkeit und versuchst mit Ihm zu diskutieren und Ihn zu belehren, oder gar noch einen seiner Kollegen anzurufen
Das würde seine nicht vorhandene Kompetenz in Frage stellen, evtl. sogar gegenüber seinen Kollegen.Dies könnte bei ihm sogar den Ehrgeiz wecken, nach weiteren Gründen für sein nein zu suchen und auch seine Kollegen gegen dich aufzubringen.
oder
- du erwischt einen etwas erfahreneren , der wird dir dann einen Vortrag zu den allgemeinen und speziellen Schrwierigkeiten bei der Entscheidungfindung halten, nach 15 min. bedankst du dich, hast Ohrensausen und weißt nicht mehr was Du fragen wolltest.

Taktisch klüger ist da schon eine schriftliche Anfrage. Du nimmst Ihm damit den Stress der sofortigen Enscheidung.
Noch geschickter ist es, in der Fragestellung gleich die Antwort einzubauen :

zb. CE sagt 150 PS , du möchtest 170PS

Frage : Sehr geehrter Herr .... meine CE ist auf 150PS beschränkt, ich hätte aber gerne 200 PS. Leider lässt die Sportbootverordnung nur 172,5 PS zu. Hätten Sie da vielleicht noch eine Möglichkeit.... ?

Damit suggerierst Du den Glauben an seine Kompentenz und Allmacht.Und gibts Ihm die Möglichkeit, sich ohne großen Aufwand mit dem Thema zu befassen. In diesem Fall reicht ja sogar, nein-mehr als 172,5 PS geht nicht.

Noch geschickter ist es, die Antwort so zu verstecken, das er diese für seine eigene Idee hält. Dann entwickelt er vielleicht auch noch den Ehrgeiz sich wirklich mit dem Thema zu beschäftigen und nach Lösungen zu suchen.....
Aber Vorsicht, wenn Du die Antwort zu sehr versteckst, wird er diese evtl. nicht erkennen und sich dann eigene Wege suchen.

Viel Erfolg.

Frank

armstor
07.03.2017, 19:45
Dietmar,

betrachte das ganze mal mit etwas Abstand.

Hier mal eine kurze Anleitung, ohne das auf spezielle Personen oder Sachverhalte zu beziehen :

Du willst etwas von einem Sachbearbeiter und rufst ihn an.
2 Möglichkeiten :

- er kennt sich aus- Glück gehabt
oder
- erkennt sich nicht aus

Durch deinen Anruf setzt Du Ihn unter Druck sich sofort für eine Antwort entscheiden zu müssen.
4 Möglichkeiten:

- ja, eher unwahrscheinlich , er weiss ja nicht warum. Außerdem könnte ja mal jemand nachfragen warum er ja gesagt hat
oder
- er gibt zu das er keine Ahnung hat, unwahrscheinlich , er will ja nicht den Glauben an die K+K Institutionen und seine Person untergraben
oder
- er sagt nein, geht schnell, macht keine Mühe, du weißt es ja nicht besser,sonst würdest Du nicht fragen und nachfragen wird auch keiner

Es sei denn Du erweist dich als Querulant mit fehlendem Respekt gegenüber der Obrigkeit und versuchst mit Ihm zu diskutieren und Ihn zu belehren, oder gar noch einen seiner Kollegen anzurufen
Das würde seine nicht vorhandene Kompetenz in Frage stellen, evtl. sogar gegenüber seinen Kollegen.Dies könnte bei ihm sogar den Ehrgeiz wecken, nach weiteren Gründen für sein nein zu suchen und auch seine Kollegen gegen dich aufzubringen.
oder
- du erwischt einen etwas erfahreneren , der wird dir dann einen Vortrag zu den allgemeinen und speziellen Schrwierigkeiten bei der Entscheidungfindung halten, nach 15 min. bedankst du dich, hast Ohrensausen und weißt nicht mehr was Du fragen wolltest.

Taktisch klüger ist da schon eine schriftliche Anfrage. Du nimmst Ihm damit den Stress der sofortigen Enscheidung.
Noch geschickter ist es, in der Fragestellung gleich die Antwort einzubauen :

zb. CE sagt 150 PS , du möchtest 170PS

Frage : Sehr geehrter Herr .... meine CE ist auf 150PS beschränkt, ich hätte aber gerne 200 PS. Leider lässt die Sportbootverordnung nur 172,5 PS zu. Hätten Sie da vielleicht noch eine Möglichkeit.... ?

Damit suggerierst Du den Glauben an seine Kompentenz und Allmacht.Und gibts Ihm die Möglichkeit, sich ohne großen Aufwand mit dem Thema zu befassen. In diesem Fall reicht ja sogar, nein-mehr als 172,5 PS geht nicht.

Noch geschickter ist es, die Antwort so zu verstecken, das er diese für seine eigene Idee hält. Dann entwickelt er vielleicht auch noch den Ehrgeiz sich wirklich mit dem Thema zu beschäftigen und nach Lösungen zu suchen.....
Aber Vorsicht, wenn Du die Antwort zu sehr versteckst, wird er diese evtl. nicht erkennen und sich dann eigene Wege suchen.

Viel Erfolg.

Frank

Frank ist dir das bayrische Starkbier zuviel geworden:lachen78:

Monoposti
07.03.2017, 19:56
Aber genau so läuft es.....:cool:
Das ist der feine Unterschied mit Leuten umzugehen, Menschenführung 1+.....:lachen78:

Wobei im letzten Absatz gebe ich Dir nicht recht......ich kenne keine Behörde die lösungsorientiert arbeitet....:ka5::lachen78::lachen78:

Seesternchen
07.03.2017, 20:00
Frank :lachen78::lachen78::lachen78::lachen78::lachen78: :lachen78::lachen78:

armstor
07.03.2017, 22:20
Das ist der feine Unterschied mit Leuten umzugehen, Menschenführung 1+.....:lachen78:

:stupid:

MFO
07.03.2017, 22:27
Hi Didi, musst so oder so vorfahren, ruf mal bei der Landesregierung in der Petrifelderstrasse in Graz an, die sind in der Steiermark zuständig und eigentlich sehr nett.
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/127528875/DE/

fma
07.03.2017, 23:00
Franz,

Kein bayrisches Starkbier , Stiegl :biere:

Ralf,

Sorry wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Ich habe geschrieben das er was macht und nichts von Lösungsorientiert.:lachen78:

Monoposti
08.03.2017, 16:04
:stupid:

War klar, trotzdem :smileys5_

didi21at
09.03.2017, 13:17
Information von der Landesregierung:
"Die vom Hersteller angegebene Maximalmotorisierung darf auf keinen Fall überschritten werden."

Information vom Hersteller:
"Es kann keine neue CE-Erklärung ausgestellt werden"

Fazit: Ich darf keinen stärkeren Motor dran hängen. Danke trotzdem für die Hinweise...

PS: Hat wer einen 15PS Zweitakter den er günstig hergeben würde? ;-)

MFO
09.03.2017, 22:17
Danke Didi fürs Update, ich habs fast vermutet

Berny
11.03.2017, 18:48
Bevor das ausartet muss ich was feststellen:
Wir haben in Österreich ein eigenes Schiffahrtsamt, also Beamte, die eigentlich nur solche Dinge bearbeiten.
Nix nebenbei.....
Deswegen kann man davon ausgehen, dass sich diese auch auskennen.
Bevorzugt Landesregierungen von Ländern, die schiffbare Gewässer verwalten.

Klar kann es dort und da zu Fehlern kommen, aber im grossen und ganzen funktioniert das sehr gut.

Interessant zu bemerken, dass die meisten Kritiken aus Deutschland kommen, woran mag das liegen?

armstor
11.03.2017, 19:15
Bevor das ausartet muss ich was feststellen:
Wir haben in Österreich ein eigenes Schiffahrtsamt, also Beamte, die eigentlich nur solche Dinge bearbeiten.
Nix nebenbei.....
Deswegen kann man davon ausgehen, dass sich diese auch auskennen.
Bevorzugt Landesregierungen von Ländern, die schiffbare Gewässer verwalten.

Klar kann es dort und da zu Fehlern kommen, aber im grossen und ganzen funktioniert das sehr gut.

Interessant zu bemerken, dass die meisten Kritiken aus Deutschland kommen, woran mag das liegen?

Hi Berny ich bin der Meinung, dass auch in Deutschland genau so gut und gekonnt gearbeitet wird, nur es gibt halt ein oder zwei Schreiberlinge die ihren Frust im Forum abladen. Warum auch immer.
Ich verweise wieder auf #3.

lg

fma
11.03.2017, 22:01
Franz,

ziehst Du eigentlich Deine Uniform an , wenn Du solchen Unsinn schreibst ?:lachen78:

Vielleicht springen wir Deutschen nicht einfach von der Brücke, nur weil ein Beamter "spring" ruft ?:ka5:

Auf jeden Fall hast Du jetzt meinen Ehrgeiz geweckt, der Sache auf den Grund zu gehen.

Auf die Schnelle finde ich mal in D und A schon Unterschiede bzgl. CE bei der Anmeldung.

https://www.adac.de/reise_freizeit/wassersport/bootsregistrierung/

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/21405.htm

http://www.noe.gv.at/bilder/d38/Merkblatt_Binnenzulassung.pdf

VG

Frank

MFO
11.03.2017, 22:06
Bei aller Liebe, aber des geht meiner Meinung nach grad in a flasche Richtung.
Des ganze DE vs AT ist bullshit, wir sind Menschen, jeder ist anders und das ist auch gut so.

Jedes Land hat unterschiedliche Gesetze, ist so, braucht man net diskutieren.

Berny
11.03.2017, 22:25
Der Unterschied....
Landesregierung vs ADAC.
Und in Österreich ist es eine Zulassung, in Deutschland lediglich eine Registrierung.

Und es ist halt mal so, dass das in Österreich NICHT gem den deutschen Vorstellungen geregelt wird.
Das scheinen offenbar einige nicht zu verstehen oder verstehen zu wollen.

Das hat absolut nichts mit AT vs DE zu tun.

Es dürfte offensichtlich ein Problem so mancher Deutscher sein, die immer wieder glauben, deutsches Recht gilt überall.

Hat auch wieder nichts gegen Deutsche zu bedeuten, aber es fällt halt nun mal auf, vielleicht liegt einfach nur daran, dass hier im Forum die meisten User aus DE sind....

Und ja, ich erwarte schon die Meldungen bezüglich meiner "Deutschland Phobie":lachen78::biere::biere::biere:

MFO
11.03.2017, 22:36
Benny,

du magst schon recht haben, aber ich mag keine Verallgemeinerung, dass hier viele deutsche Bootsnarren sind ist gut, aber wir lernen alle voneinder, am Ende des Tages macht der Ton die Musik ;-)

armstor
11.03.2017, 22:55
Franz,

ziehst Du eigentlich Deine Uniform an , wenn Du solchen Unsinn schreibst ?:lachen78:


Frank

Sag mal Frank

fma
12.03.2017, 01:50
Bei aller Liebe, aber des geht meiner Meinung nach grad in a flasche Richtung.
Des ganze DE vs AT ist bullshit, wir sind Menschen, jeder ist anders und das ist auch gut so.

Jedes Land hat unterschiedliche Gesetze, ist so, braucht man net diskutieren.


Martin,

das Ganze hat wenig mit A vs D oder Piefke vs Ösi zu tun. Wir sind Europa, mit gleichem Recht. ( sofern geregelt )

Und wenn wir schon die Nachteile Europas hinnehmen müssen, dann sollten wir auch die Vorteile einfordern.

Ein " das war schon immer so" und "fragen wir den Herren Ingenieur in der Behörde" ist für mich nicht akzeptabel.

Bezeichnend dabei ist, das ein Verein weiter ist , als eine Behörde. ( egal ob D oder A ).

Ich habe seit über 20 Jahren beruflich viel mit Behörden zu tun. Erst nur D, dann auch A und jetzt noch zusätzlich EU. Und die meiste Kompetenz ist derzeit noch in A. Aber Bei Euch die Behörde aber auch eine GesmbH !!!Wobei das K+K Gehabe geblieben ist.

VG

Frank

PS: und über das Piefke vs Ösi einfach hinwegsehen, sind nur ab und an ein paar freundliche gemeinte Spitzen :smileys5_

fma
12.03.2017, 01:51
Sag mal Frank

:smileys5_

fma
12.03.2017, 01:56
Der Unterschied....
Landesregierung vs ADAC.
Und in Österreich ist es eine Zulassung, in Deutschland lediglich eine Registrierung.

Und es ist halt mal so, dass das in Österreich NICHT gem den deutschen Vorstellungen geregelt wird.
Das scheinen offenbar einige nicht zu verstehen oder verstehen zu wollen.

Das hat absolut nichts mit AT vs DE zu tun.

Es dürfte offensichtlich ein Problem so mancher Deutscher sein, die immer wieder glauben, deutsches Recht gilt überall.

Hat auch wieder nichts gegen Deutsche zu bedeuten, aber es fällt halt nun mal auf, vielleicht liegt einfach nur daran, dass hier im Forum die meisten User aus DE sind....

Und ja, ich erwarte schon die Meldungen bezüglich meiner "Deutschland Phobie":lachen78::biere::biere::biere:


Berny,

das Verhältnis ist nun mal 1: 10. Und das wirst Du statistisch immer wieder finden. Wir haben 10 mal mehr Supergescheite als Ihr. Aber auch 10x mehr Idioten.:confused-

VG

Frank

fma
12.03.2017, 02:23
Hier auch noch der A-Rechtsbezug.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_41/BGBLA_2016_II_41.pdf

armstor
12.03.2017, 08:41
Aber auch 10x mehr Idioten.:confused-

VG

Frank

Frank das hätte ich mir nicht getraut zu schreiben. :motz_4:
Aber mach dir nix draus, " Wir schaffen das "
Freu mich schon auf ein neues Update.

Berny
12.03.2017, 10:30
Gut, wenn schon zitiert, dann auch wieder klargestellt:
1) du beziehst dich auf folgende Passage:
größerer Umbau des Motors
einen Umbau des Antriebsmotors, der möglicherweise dazu führt, dass der Motor die in Anhang I Teil B angegebenen Emissionsgrenzwerte überschreitet, oder der die Motornennleistung um mehr als 15 % erhöht;
Klargestellt:
Hier geht es um den Umbau des Motors, nicht um die Verwendung eines stärkeren Motors.
Es geht also darum, den Motor zu tunen, sodass er 15% mehr Leistung erzielt.
Ebenso betrifft es eingebaute Motoren, die umgebaut werden, um eine größere Leistung zu erreichen.
Weiters betrifft diese Passage NUR den Motor, nicht das Boot an sich.

2) Nachweis der CE-Erklärung: du beziehst dich auf folgende Passage:
Konformitätsvermutung
§ 14.
Bei Erzeugnissen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, ist eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des §4 und des Anhangs I zu vermuten, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Du übersieht in der Argumentation trotzdem, dass die Behörde (Behörde und nicht privater Verein) die ordnungsgemäße CE-Erteilung prüfen darf/muß, siehe Abschnitt 6. Dies ist natürlich am einfachsten, wenn gleich bei der Zulassung geprüft wird.
Da der ADAC KEINE Behörde ist, und der ADAC NICHT für die Prüfung der rechtmäßigen CE zuständig ist, ist es logisch zu schreiben, man muss diese nicht mehr vorlegen.

Bezüglich der Einstellung:

Und wenn wir schon die Nachteile Europas hinnehmen müssen, dann sollten wir auch die Vorteile einfordern.

Ein " das war schon immer so" und "fragen wir den Herren Ingenieur in der Behörde" ist für mich nicht akzeptabel.

Bezeichnend dabei ist, das ein Verein weiter ist , als eine Behörde. ( egal ob D oder A ).
Das ist genau, was ich meine: wer sagt dir, dass du in deiner Annahme Recht hast? Wer sagt, dass deine Ansicht ein Vorteil ist? Und wer sagt dir, das selbst wenn du für deutsche Verhältnisse recht hast, diese Annahmen auch in Österreich rechtens sind?

Du musst eben akzeptieren, dass nicht alles, was in DE rechtens ist auch in anderen Ländern 1:1 gilt.

Ich stelle die Gegenbehauptung aus:
(Plakativmodus an)
die Deutschen machen alles falsch, weil sie
1) Boote ohne jeglicher Prüfung in den öffentlichen Verkehr übergehen können
2) Sie sich nicht darum kümmern, ob ein CE Prdoukt rechtens ist oder nicht.
3) Einen Mehraufwand betreiben, dadurch bei der Registrierung KEINE Prüfung durchgeführt wird und diese durch die Behörde eigentlich nochmals erfolgen sollte/könnte.
(Plakativmodus aus)

fma
12.03.2017, 10:54
Franz,

ist doch egal, jeder zieht sich den Schuh an, der Ihm passt.
Aber irgendwelche Befindlichkeiten helfen in der Sache nicht weiter.


ZUrück zum Thema. Mit dieser EU-Richtlinie hat sich etwas wesentliches bei Änderungen am Antieb getan.

Entweder meine positive Sicht der Dinge, 15% über CE -dann Neuzulassung.

oder

Alle unsere Boote incl.des eingetragenen Motors haben Bestandsschutz, und bei Abweichungen von mehr als 15% von der bestehenden Motorisierung ( unabhängig von CE ) brauchen eine neue Zulassung.

Sonderfälle Seite 47 Pkt.6

https://www.bvww.org/index.php?id=140&uid=476&mode=pdf

Dann ist die Auskunft der Behörde korrekt und aktuell, aber auch unvollständig.

Folge : alle Gebrauchtboote mit nicht max. Motor verlieren an Wert.Gleiches gilt auch für ältere Motoren.

VG

Frank

fma
12.03.2017, 11:09
Ich stelle die Gegenbehauptung aus:
(Plakativmodus an)
die Deutschen machen alles falsch, weil sie
1) Boote ohne jeglicher Prüfung in den öffentlichen Verkehr übergehen können
2) Sie sich nicht darum kümmern, ob ein CE Prdoukt rechtens ist oder nicht.
3) Einen Mehraufwand betreiben, dadurch bei der Registrierung KEINE Prüfung durchgeführt wird und diese durch die Behörde eigentlich nochmals erfolgen sollte/könnte.
(Plakativmodus aus)

ok, vielleicht bin ich zu optimistisch. Aber wie gerade geschrieben,ist mir diese Variante lieber als die 2.

Aber die Unterschiede zw. D und A verschwinden, es gilt EU-Recht.

Und wenn sich in D,A,EU Flugzeuhalter von Kleinflugzeugen aussuchen können, wieviel Wartung sie machen wollen, und an welche Vorschriften sie sich halten wollen, dann geht der Trend in Richtung Eigenverantwortung.

vg

FRank

fma
13.03.2017, 22:05
Hier mal ein kurzes Update.

Heute mit ADAC telefoniert- kennen sich mit EU-Richtlinie noch nicht wirklich aus. Wurde hierhin verwiesen :

https://www.imci.org

Frage : ab 15% Motorleistungssteigerung ist Neuzertifizierung nötig, ausgehend von welcher Basis max. Motorisierung oder derzeitige Motorisierung

Antwort : EU-Richtlinie schwammig, aber für Ihn als Techniker, der solche Fälle beurteilt,
15% über CE-max. Weil bis CE max der Hersteller die Übereinstimmung mit der Richtlinie nachgewiesen hat und ab 15% Mehrleistung Zweifel an der weiteren Übereinstimmung mit der Richtlinie aufkommen und deshalb eine Neubewertung nötig ist

Aber er ist nur Techniker und kein Jurist, die lezte Entscheidung wird wohl ein Richter treffen.

Bei Bedarf Kontakt über PN anfordern.

VG

Frank

Berny
14.03.2017, 13:10
Motorleistungssteigerung

Du gehst ja immer von einem Wechsel aus, das ist vermutlich nicht gemeint....
Und noch ein Unterschied: schau dir mal genau die Bestimmungen über die Zertifizierung eines Bootes mit eingebautem Motor bzw die eines Bootes, an dem nachträglich ein Außenborder angebracht wird, an.
Das sind zwei ganz unterschiedliche Ansätze...

armstor
15.03.2017, 08:45
Zusammenfassend

Dietmar hat im Beitrag #1 angefragt, ob er einen Motor mit 20 PS an sein Boot hängen darf, weil die CE nur bis 15 PS erlaubt.

Im #3 hab ich ihm geraten bei seiner Landesregierung anzurufen, weil er dort die Auskunft bekommt, die er braucht um das Boot dort zuzulassen.

Im Beitrag #31 wurde ihm von der Landesregierung mitgeteilt, dass es nicht erlaubt ist einen stärken Motor als CE erlaubt anzuhängen.

47 Beiträge für die Würscht.

vg Franz :schlaumei

hobbycaptain
15.03.2017, 08:53
Zusammenfassend

Dietmar hat im Beitrag #1 angefragt, ob er einen Motor mit 20 PS an sein Boot hängen darf, weil die CE nur bis 15 PS erlaubt.

Im #3 hab ich ihm geraten bei seiner Landesregierung anzurufen, weil er dort die Auskunft bekommt, die er braucht um das Boot dort zuzulassen.

Im Beitrag #31 wurde ihm von der Landesregierung mitgeteilt, dass es nicht erlaubt ist einen stärken Motor als CE erlaubt anzuhängen.

47 Beiträge für die Würscht.

vg Franz :schlaumei


aber wir haben viel über die Rechtslage im Flugverkehr gelernt :lachen78:

preirei
15.03.2017, 09:22
Zusammenfassend

Dietmar hat im Beitrag #1 angefragt, ob er einen Motor mit 20 PS an sein Boot hängen darf, weil die CE nur bis 15 PS erlaubt.

Im #3 hab ich ihm geraten bei seiner Landesregierung anzurufen, weil er dort die Auskunft bekommt, die er braucht um das Boot dort zuzulassen.

Im Beitrag #31 wurde ihm von der Landesregierung mitgeteilt, dass es nicht erlaubt ist einen stärken Motor als CE erlaubt anzuhängen.

47 Beiträge für die Würscht.

vg Franz :schlaumei

:ka5: Franz, dass du jetzt meinen Beitrag #13 "...für die Würscht" erklärst, trifft mich jetzt sehr! :schmoll3:

Magst die Aussage überdenken oder duellieren wir uns heuer auf Rab bei einem :biere:?

:futschlac:lachen78:

Berny
15.03.2017, 11:10
Wurscht ned ganz, weil immerhin die Erkenntnis, nicht immer im Forum steht die Weisheit.....

fma
15.03.2017, 11:16
aber wir haben viel über die Rechtslage im Flugverkehr gelernt :lachen78:

Wieso ? Hast Du etwa einen Guru in der Landesregierung deswegen a gerufen ? :cool:

armstor
15.03.2017, 11:38
:ka5: Franz, dass du jetzt meinen Beitrag #13 "...für die Würscht" erklärst, trifft mich jetzt sehr! :schmoll3:

Magst die Aussage überdenken oder duellieren wir uns heuer auf Rab bei einem :biere:?

:futschlac:lachen78:

Reinhard ich bin für Rab. Denken kann ich nicht, weil mir wurde im Leben immer alles angeschafft. Widerrede gibts nicht.
Meine Frau war Lehrerin.:futschlac:lachen78:

Ich korrigiere "Würscht ": Einige Beiträge hätte man sich sparen können.

gglg. Franz :seaman:

fma
15.03.2017, 14:07
Zusammenfassend

Dietmar hat im Beitrag #1 angefragt, ob er einen Motor mit 20 PS an sein Boot hängen darf, weil die CE nur bis 15 PS erlaubt.

Im #3 hab ich ihm geraten bei seiner Landesregierung anzurufen, weil er dort die Auskunft bekommt, die er braucht um das Boot dort zuzulassen.

Im Beitrag #31 wurde ihm von der Landesregierung mitgeteilt, dass es nicht erlaubt ist einen stärken Motor als CE erlaubt anzuhängen.

47 Beiträge für die Würscht.

vg Franz :schlaumei

andere Zusammenfassung :

-Obrigkeit fragen, Danke sagen, Schauze halten-

meinst Du nicht, das Du damit die Intelligenz Deiner Landsleute beleidigts ?

Frank

fred_sonnenschein
15.03.2017, 14:48
andere Zusammenfassung :

-Obrigkeit fragen, Danke sagen, Schauze halten-

meinst Du nicht, das Du damit die Intelligenz Deiner Landsleute beleidigts ?

Frank

...was ist eine "Schauze" ?? :gruebel:

:lachen78:

fma
15.03.2017, 14:54
...was ist eine "Schauze" ?? :gruebel:

:lachen78:

Zu breiter Finger für i phone

Schnauze/Maul/Pappen , such es Dir aus

hobbycaptain
15.03.2017, 21:27
natürlich kann man sich das Leben auch schwer machen - und nur weil in D was geht heisst das noch lang nicht, dass das in A auch geht.
In A ist es halt ganz strikt geregelt und die Zulassungsbehörden, sprich die Schifffahrtsämter der jeweiligen Länder, halten sich ganz genau an den Buchstaben des Gesetzes und an die CEs. Und wenn CE von Boot und Motor nicht 100% zusammenpassen, dann gibts keine Zulassung.
Ist eigentich ganz einfach, und wenns mans nicht glaubt, dann ruft man halt seine zuständige Behörde an.
Natürlich kann man auch mit einem Gutachten von einem Zivilingenieur die Boots-CE "umgehen", ob sich der Aufwand allerdings bei einem 3,5 m Schlaucherl rentiert wage ich zu bezweifeln.
Und das hat nix "mit Hände falten, Pappen halten" zu tun, sondern das ist in A ganz eindeutig geregelt, auch wenn ein Ausländer das nicht glauben will/kann, weils in seinem Heimatland anders gehandhabt wird.
Fakten lassen sich nicht verbiegen, das macht nur die gelbbehaarte US-Ente :lachen78:.

armstor
15.03.2017, 22:06
andere Zusammenfassung :

-Obrigkeit fragen, Danke sagen, Schauze halten-

meinst Du nicht, das Du damit die Intelligenz Deiner Landsleute beleidigts ?

Frank

Frank : Obrigkeit fragen - ja
Danke - muss nicht sein
Schnauze halten ist besser , vor allem wenn ich was will, von meinem Gegenüber;
Intellegenz Deiner Landsleute beleidigen- da kann ich dir nicht folgen.

Frank warum regagierst du auf meine Beiträge so agressiv?

Mach dir einen Vorschlag - vergessen wir diesen Trööt und schau dass ich eine ordentliche BlueChart für Kroatien bekomme. OK.

vg Franz

fma
15.03.2017, 22:41
Ok, ich geb es auf.

Ich habe Euch den OE - rechtsbezug gegeben, ich habe die Meinung der Fachstelle eingeholt, und Ihr wollt es nicht hören.

Dann macht doch . Fahrt von mir aus Paddelboot

Ich kann meinen Motor legal vergrößern und der Rest geht mir am A ....vorbei.

VG

Frank

hilgoli
16.03.2017, 09:13
die meisten 20 PS Ab gibt es doch baugleich auch in einer 15er Version.

Also bei der Anmeldung 15 PS angeben, und wenn man ganz ruhig schlafen möchte auch noch die Haubenaufkleber wechseln und schon hat man einen 15 PS Motor....

Berny
16.03.2017, 10:02
Ok, ich geb es auf.

Ich habe Euch den OE - rechtsbezug gegeben, ich habe die Meinung der Fachstelle eingeholt, und Ihr wollt es nicht hören.

Dann macht doch . Fahrt von mir aus Paddelboot

Ich kann meinen Motor legal vergrößern und der Rest geht mir am A ....vorbei.

VG

Frank
Jetzt sind wir wieder beim grundlegenden Thema: welche Fachstelle, und wer sagt dir, dass dies diese Fachstelle für Österreich zuständig ist?
Ich hoffe, dieser Denkansatz ist ein weiterer Schritt zu Selbsterkenntnis....

Und "legal VERGRÖSSERN" wo genau steht das???

hobbycaptain
16.03.2017, 10:07
die meisten 20 PS Ab gibt es doch baugleich auch in einer 15er Version.

Also bei der Anmeldung 15 PS angeben, und wenn man ganz ruhig schlafen möchte auch noch die Haubenaufkleber wechseln und schon hat man einen 15 PS Motor....

Und was ist mit der CE ? :gruebel:
Einfach von 20 auf 15 ausbessern ? :gruebel: :lachen78:

GordonW
16.03.2017, 20:04
Ist ja viel sinnvoller gesagt worden, aber einfach Falschangaben machen und
dann zur "Beruhigung" noch die falsche Haube drauf....

Manchmal fällt mir echt nix ein....