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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ubi in Kroatien


mini
08.03.2017, 20:48
Sorry für den Doppelpost. Leider hab ich noch keine Antwort für Mich gefunden.Evtl kann mir hier jemand helfen.
Ich hab ein Binnenfunkgerät ( wurde so programmiert icom) auf Meinen Boot. Ich besitze nur das Ubi Funkzeugnis. Wie ist das in kroatien? Kanal 16 z.b. ist ja Einprogrammiert , weil ich in D diesen auf den Geltungsbereichen 1-2 nutzen darf. Der Hafenmeister hat auch Kanal 10 wie ich das Gelesen hab.
Darf ich hier das Gerät benutzen? wie wird es generell dort gehandhabt bei einer Kontrolle ?

MFO
08.03.2017, 21:50
Also in Kroatien habe ich das Funkgerät am Segler immer verwendet, vor allem vor Häfen, kurz mal durchfunken und fragen ob was frei ist. Ist ja mit meinem Schein abgedeckt, Kuestenpatent B. Was ich auch machte, ist mir über Funk Wetterberichte anzuhören, half mir oft dort wo kein Datennetzwerk zur Verfügung stand

thball
08.03.2017, 21:50
Hallo Christian,

UBI ist Binnen, also offiziell sicherlich nicht. Ist halt immer die Frage ob das bei einer Kontrolle auffällt, aber empfehlen würde ich es nicht.

mini
08.03.2017, 22:08
Hi,

Also Meinst du Ausmachen und gut ist ?

mini
08.03.2017, 22:10
Hi Mfo,

Ich hab ja keinen Kroatischen Schein. Ich besitze ja nur das UBI .

Comander
08.03.2017, 22:11
Reinhören ja -Senden :ka5:

aber laß mal -ich hab auch Funk an Bord ohne Berechtigung :ka5: ich sehs als eiserne Reserve , höre aber sehr gern mit um zu lernen .

thball
08.03.2017, 22:14
Hi,

Also Meinst du Ausmachen und gut ist ?

Ausmachen reicht normalerweise nicht, es darf nicht betriebsbereit sein... :confused-

mini
08.03.2017, 22:17
Naja , Ob es Ohne berechtigung bei mir ist versuche ich ja grad zu klären :-) . Funkzeugnis und zuteilung für dieses gerät sind ja vorhanden .
Das Gerät ist halt fest montiert. Ich kann es daher nicht mal eben weg legen.

mini
08.03.2017, 22:17
Hallo Tom,

Wieso darf es nicht betriebsbereit sein? Das müßtest du mir mal Näher erklären. Es ist ein Binnenfunkgerät mit Frequenzzuteilung und dem entsprechenden Ubi dazu vorhanden und zugelassen.
Muss jetzt jede Binnenfunke die das Meer bereist ausgebaut werden?

thball
08.03.2017, 22:29
Hallo Christian,

wegen dem Gerät würde ich mir weniger Sorgen machen, aber ohne Funkschein darf man kein Gerät dabei haben (zumindest nicht betriebsbereit). Manche lassen dann das Mikrophon zu Hause oder andere wichtige Bauteile. Aber ob das reicht liegt im Ermessen der Behörden.

Ich würde es jedenfalls nicht unterschätzen...

Faro
08.03.2017, 22:31
Moin

Einfache Antwort: Ja.

Beim Kombigeraet musst du ja auch von ATIS auf INT DSC umstellen.

Mitnm Binnengeraet und dem UBI is nix auf See funken. Ist auch nicht legal mitzuhören. Das Ding muss auf See soweit ausgebaut sein das man damit nicht mehr funken kann.

Soweit ich weiss ist doch im ATIS betrieb kanal 16 gesperrt... bei meiner ICOM ists so. Ohne 16 kann man sich das seefunken sparen.

Wirst du auf see kontrolliert gibts dick Stress

mini
08.03.2017, 22:38
Kanal 16 ist nicht gesperrt, da im Geltungsbereich 1-2 Auch dort teilgenommen werden darf( mit Ubi).Mein Gerät wurde auf Binnen Programmiert. dewegen hab ich mir auch extra ein gerät gekauft welches Programmierbar seitens Hersteller ist. Das Thema Kombigerät hab ich lange mit den behörden diskutiert . Somit hab ich halt das Icom gerät gekauft und see sperren lassen .
Ich würde see dann nicht funken wenn es nicht erlaubt ist. Dann mach ich es aus war mein gedanke. genau wie in Deutschland . So hat mir der herr das vom wsa bremen erklärt.Aber das gerät ausbauen weil ich nach kroatien fahre ? wie soll das gehen? Ich verstehe Trotzdem nicht wieso ein Binnengerät welches offiziell Erlaubt und zugelassen ausgebaut werden muss auf dem Meer. Der kanal 16 wird im binnen Fragebogen immerwieder erwähnt , das man ihn dort nicht benutzen darf. Wieso kommt diese frage wenn der kanal nicht existiert .
Ich hoffe auf weitere Meinungen.

Ps: ich hab leider kein Funkgerät gefunden wo man das Mikro abschrauben kann

thball
08.03.2017, 22:54
keine Meinung, sondern Info der Wapo:

http://www.polizei.bremen.de/sixcms/media.php/13/10_A-1-11-Schifffahrtsfunk.pdf

mini
08.03.2017, 22:57
Was Meinst du daraus jetzt was hier zutreffen würde? Ich Nehme Nicht am Seefunk teil mit einem seefunkgerät. Ich nehme Am binnenfunk teil der im bereich 1-2 ein Mischgebiet ist wo beide gelten.


Binnen:
In einer Schiffsfunkstelle sind eine oder mehrere Schiffsfunkanlagen zur Teilnahme am Binnenschiff- fahrtsfunk vorhanden. Schiffsfunkstellen können auch auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2 verwendet werden (SeeSchStr).
Für die Beaufsichtigung einer Schiffsfunkanlage ist ein UBI bzw. für den Binnenschifffahrtsfunk aner- kanntes Seefunkzeugnis erforderlich. Zur Aufsicht muss sich eine Person mit entsprechendem Funk- zeugnis an Bord be nden.

thball
08.03.2017, 23:00
Mischgebiet in Kroatien?

Christian, Du kannst es gerne machen wie Du es für richtig hältst. Ich würde jedoch ungern mit der kroatischen Polizei über die Feinheiten deutscher Funkstellen diskutieren. Fakt ist, Du hast kein SRC, aber ein Funkgerät, das Funken auf See ermöglicht - das Risiko würde ich nicht eingehen.

mini
08.03.2017, 23:07
Wir Sprechen doch von dem Infoblatt von Deutschland oder? In kroatien hab ich ein binnenfunkgerät dabei welches zugelassen ist. hiermit kann ich bauartbedingt nicht am seefunkdienst teilnehmen.

Der kanal 10 ist ein binnenkanal . in kroatien ist es zb. für den hafenmeister. Aber ich bleibe doch ein binnenfunker weil ich kein seefunkgerät habe und besitze.Somit kann ich am Seefunk indirekt teilnehmen . Ich bin ja soweit es auszulassen. aber ausbauen geht zu weit . ich mach ja nix falsch.
Ich suche ja das gesetz wo steht, dass ich ein binnenfunkgerät in kroatien nicht betriebsbereit führen darf .Leider kann ich kein kroatisch um diese Diskussion dann zu führen . Ich hab da genau nämlich keine Lust drauf. Aber ich bekommen das gerät nicht mal eben ausgebaut . Am besten mach ich den kroatischen Lappen . :-)

Quelle: HANDBUCH BINNENSCHIFFFAHRTSFUNK
Allgemeiner Teil


7.2 Teilnahme am Seefunkdienst
UKW-Seefunkdienst
Schiffsfunkstellen des Binnenschifffahrtsfunks können am UKW-Seefunkdienst teilnehmen. Wegen der automatischen Leistungsreduzierung auf bestimmten Kanälen kann es jedoch in Ausnahmefällen zu Schwierigkeiten in der Funkverbindung kommen.
Ist eine Funkanlage des Binnenschifffahrtsfunks für den Betrieb mit GMDSS ausgerüstet, um auch auf Seeschifffahrtsstraßen betrieben werden zu können, gelten andere Vorschriften.

Kevin 31
09.03.2017, 05:56
Guten Morgen Christian

Der Funk ist ja eindeutig geregelt, Binnen und See und für beide braucht es je einen Schein , aber in HR wird es nicht so heiß gegessen, vor paar Jahren haben die noch den Funk zum Kroatischen Küstenpatent dazu geschenkt ohne Prüfung :futschlac
Ich habe am Sportboot ein Einbaugerät für Binnen und See plus eine Handfunke und ich verwende beide sowohl auf der Donau als auch in HR und noch kein Schwein hat sich dafür interessiert weder auf der Donau noch in HR bei den Kontrollen sahen die sich nicht mal die Scheine an obwohl ich beide habe:biere:

Faro
09.03.2017, 09:40
Wir Sprechen doch von dem Infoblatt von Deutschland oder? In kroatien hab ich ein binnenfunkgerät dabei welches zugelassen ist. hiermit kann ich bauartbedingt nicht am seefunkdienst teilnehmen.

Der kanal 10 ist ein binnenkanal . in kroatien ist es zb. für den hafenmeister. Aber ich bleibe doch ein binnenfunker weil ich kein seefunkgerät habe und besitze.Somit kann ich am Seefunk indirekt teilnehmen . Ich bin ja soweit es auszulassen. aber ausbauen geht zu weit . ich mach ja nix falsch.
Ich suche ja das gesetz wo steht, dass ich ein binnenfunkgerät in kroatien nicht betriebsbereit führen darf .Leider kann ich kein kroatisch um diese Diskussion dann zu führen . Ich hab da genau nämlich keine Lust drauf. Aber ich bekommen das gerät nicht mal eben ausgebaut . Am besten mach ich den kroatischen Lappen . :-)

.

Moin

Um am Seefunk teilzunehmen (Gebiete 1 u 2 lassen wir mal aussen vor das trifft nicht auf kroatien zu) brauchst du ein Seefunkgerät, und ein Funkzeugnis FÜR DEN SEEFUNKBEREICH.

Binnenfunkgerät auf See geht erst mal klar, solltest du ein SEEFUNKZEUGNIS haben.

Kein Seefunkzeugnis - Funkgerät darf beim Fahren auf der See nicht betriebsbereit sein. (Wenn du deine Antenne abschrauben kannst wäre das eine Lösung, wenn das nicht geht, alle stecker hinten raus aus der Funke, das müsste reichen.) Soll verhindern das die Leute die Funkgesetzgebung untergraben nach dem Prinzip - Kontrolle? Wieso, Funkgerät ist doch immer aus....

Du nimmst in dem Moment am Seefunk teil, in dem du deine Binnenfunke im Seegebiet anstellst. Du hast ja z.b. den ATIS Code drin, der dich beim Funken identifizierbar macht, das hat der Seefunker nicht.

Du machst eben schon was falsch. Das was du vor hast ist eben nicht erlaubt.

Ich hatte ein ähnliches Problem damals mit Binnen, weil ich erst nur den SRC machen wollte - brauch aufm Fluss ja keine Funke - im Endeffekt war es einfacher noch den UBI draufzumachen als jedes mal die Funke betriebsunfähig zu machen.

Du kannst ohne SRC in Kroatien rumfunken - in Italien weiß ich das es deswegen Stress gibt. Wies in Kroatien ist weiß ich nicht, ich vermute mal ähnlich. Aber ist es das wert?

Einfachste Lösung ist IMHO nochmal den SRC zu machen. Dann kann man die Funke egal wo man hin fährt nutzen. Funke ist n richtiger Sicherheitsgewinn.

mini
09.03.2017, 12:02
Hallo,


Danke für eure Antworten. Ich werde mich gleich noch mal mit dem wsa bremen auseinandersetzen . Ich denke so kommen wir nicht weiter.
Ich möchte auch nicht ein neues thema aufmachen . aber mit einem seefunkgerät und src ( kein binnen) Solltest du in deutschland zumindest keine probleme bekommen.
Der gute mann vom wsa ist sehr hilfsbereit und kennt die gesetzeslage sehr gut. da du jetzt binnen hast , brauch ich wohl diese frage nicht für dich mit klären. aber ich bin mir sehr sicher, dass du kein ärger bekommen würdest.

Wie gesagt , hab ich eigentlich keine lust mit der kroatichen behörde zu diskutieren wegen der sprachprobleme . Aber ich möchte auch kein src machen für ein gerät welches keins seegerät ist. Nur für kroatien ? ne , da lieber den kroatischen lappen und gut ist.


Die rede ist ja am seefunk teilnehmen . Ob ich das Offiziell mache mit einem Binnengerät bleibt die frage. nur weil 2-3 kanäle in deutschland binnen mit den kroatischen sich kreuzen .

Ohne Großen aufwand kann ich die antenne zwar ausstecken und das Funkgerät vom strom nehmen. leider kann ich die antenne nicht abschrauben weil das kable direkt in die antenne geht und nicht in den fuß.

Faro
09.03.2017, 12:56
Hallo,


Danke für eure Antworten. Ich werde mich gleich noch mal mit dem wsa bremen auseinandersetzen . Ich denke so kommen wir nicht weiter.
Ich möchte auch nicht ein neues thema aufmachen . aber mit einem seefunkgerät und src ( kein binnen) Solltest du in deutschland zumindest keine probleme bekommen.
Der gute mann vom wsa ist sehr hilfsbereit und kennt die gesetzeslage sehr gut. da du jetzt binnen hast , brauch ich wohl diese frage nicht für dich mit klären. aber ich bin mir sehr sicher, dass du kein ärger bekommen würdest.

Wie gesagt , hab ich eigentlich keine lust mit der kroatichen behörde zu diskutieren wegen der sprachprobleme . Aber ich möchte auch kein src machen für ein gerät welches keins seegerät ist. Nur für kroatien ? ne , da lieber den kroatischen lappen und gut ist.


Die rede ist ja am seefunk teilnehmen . Ob ich das Offiziell mache mit einem Binnengerät bleibt die frage. nur weil 2-3 kanäle in deutschland binnen mit den kroatischen sich kreuzen .

Ohne Großen aufwand kann ich die antenne zwar ausstecken und das Funkgerät vom strom nehmen. leider kann ich die antenne nicht abschrauben weil das kable direkt in die antenne geht und nicht in den fuß.



Moin

Du nimmst am Seefunk teil sobald du ein Marine - VHF im Seebereich betriebsbereit hast.

Genau so würde ich das machen. Strom + Antenne an der Funke ab, und dann halt in Kroatien Funkstille halten. Gibt am wenigsten Stress.

SRC würde ich sogar nur wegen Kroatien machen. DSC-Funke an Bord gibt einfach sicherheit im seenotfall
(in dem du übrigends rein theoretisch straffrei deine Binnenfunke wieder anstöpseln dürftest und n MAYDAY absetzen dürftest. Ist aber ein wenig realitätsfern.)

mini
09.03.2017, 13:01
Das kroatische Patent beinhaltet doch den Funk oder ist das Falsch?

Kevin 31
09.03.2017, 16:53
Das kroatische Patent beinhaltet doch den Funk oder ist das Falsch?

Ich habe das HR-Patent 2004 in Zadar gemacht und da war es nicht automatisch dabei, erst auf Anfrage und einer guten Flasche Wein ließ sich der Hafenkapitän bei dem ich die Prüfung ablegte überzeugen und stellte mir den Funk dazu aus.
Geht glaube ich heute nicht mehr so einfach :gruebel:

Aber wie gesagt, wir fahren seit knapp 10 Jahren nach Zadar-HR, mein Freund hat da ein Haus und wir haben bis heute noch keine Probleme mit den Behörden bekommen, kleiner Vorteil: mein Freund spricht perfekt Kroatisch:seaman:

hakopa
09.03.2017, 19:44
Wie aufwendig ist denn das Kroatische Funkzeugnis ?
Konrad

hilgoli
11.03.2017, 19:54
wenn man das Funk Alphabet beherrscht und die übliche Pan pan und SOS Sätze gelernt hat sollte das kein Problem sein


Formal reicht der UBI natürlich nicht , in der Praxis wird es aber niemanden interessieren ... Mich hat bei einer Kontrolle auf jeden Fall noch nie jemand nach dem Funkgerät selbst oder dem ( vorhandenen) SRC gefragt. In Kroatien ist es halt normal das ein Boot auch ein Funkgerät hat. (ohne DSC o.ä.)

mini
11.03.2017, 22:35
So hab ich es auch gedacht. Aber ich möchte schon Gesetzestreu sein und hab auch keine lust vor ort da probleme zu bekommen. Formal bin ich da leider immer noch anderer Meinung. Ich hab dieses Funkgerät zugelassen und habe auch genau hierfür ein Funkzeugnis. Somit sehe ich es halt erst noch legal an. Solang ich kein gesetz finde , dass ein binnenfunkerät ( reines Binnen nicht Kombi) in kroatien mit einem SRC ausschließlich benutzt oder geführt werden darf finde, glaube ich das erst auch . Es würde sich auch wiedersprechen . Nur weil Frequenzen dort sich überschneiden reicht mir als aussage nicht. dann dürfte ich die holländischen und kanal 16 auch nicht haben. Der Holländische kanal ist frei und wurde von der Behörde zugelassen mit der auskunft ,dass dieser auch nur in den dafür vorgesehenen ländern benutz werden darf. Hier müste ich ja sonst auch probleme mit der Deutschen behörde bekommen weil ich es Theoretisch könnte. Ich kann ja Theoretisch auch mit 250 durch die Ortschaft fahren . bestraft werd ich nur wenn ich es auch mache . Ok blöder vergleich . aber ich kann doch pauschal nicht für etwas bestraft werden nur weil ich es könnte . Funkbenutzungsflicht ok, aber nur wenn ich ein seefunkgerät habe . hab ich aber nicht.

Kevin 31
12.03.2017, 05:31
Wir haben in 10 Jahren Kroatien Bootfahren eine einzige Kontrolle gehabt und da hat ihm der Funkschein gar nicht interessiert obwohl wir ein Einbaufunkgerät mit DSC haben:cognemur:, der wollt nur 800.- Kuna kassieren weil wir zu schnell in Küstennähe fuhren, da ich aber nur 500.- bei mir hatte gab er sich auch damit zufrieden :biere:
Waren zwei jüngere Beamte die sich mehr für unser Boot interessierten da sie sehr höflich fragten ob sie auch den Motor sehen dürfen, über die elektrische Motorraum Öffnung waren sie sehr erstaunt und tranken auch noch Cola mit uns, beide Sprachen sehr gut deutsch, kommt nicht oft vor das ich jemanden mein Boot zeige und dafür noch 500.- Kuna zahle:lachen78:

Faro
12.03.2017, 09:41
So hab ich es auch gedacht. Aber ich möchte schon Gesetzestreu sein und hab auch keine lust vor ort da probleme zu bekommen. Formal bin ich da leider immer noch anderer Meinung. Ich hab dieses Funkgerät zugelassen und habe auch genau hierfür ein Funkzeugnis. Somit sehe ich es halt erst noch legal an. Solang ich kein gesetz finde , dass ein binnenfunkerät ( reines Binnen nicht Kombi) in kroatien mit einem SRC ausschließlich benutzt oder geführt werden darf finde, glaube ich das erst auch . Es würde sich auch wiedersprechen . Nur weil Frequenzen dort sich überschneiden reicht mir als aussage nicht. dann dürfte ich die holländischen und kanal 16 auch nicht haben. Der Holländische kanal ist frei und wurde von der Behörde zugelassen mit der auskunft ,dass dieser auch nur in den dafür vorgesehenen ländern benutz werden darf. Hier müste ich ja sonst auch probleme mit der Deutschen behörde bekommen weil ich es Theoretisch könnte. Ich kann ja Theoretisch auch mit 250 durch die Ortschaft fahren . bestraft werd ich nur wenn ich es auch mache . Ok blöder vergleich . aber ich kann doch pauschal nicht für etwas bestraft werden nur weil ich es könnte . Funkbenutzungsflicht ok, aber nur wenn ich ein seefunkgerät habe . hab ich aber nicht.


Moin
Nochmal(hauptsächlich weil man so etwas nicht unkommentiert stehen lassen kann)

Der UBI erlaubt es dir am Binnenfunk teilzunehmen, in Deutschland. NUR BINNEN.

Der SRC erlaubt dir am SEEFUNK teilzunehmen.

Seefunk ist funkverkehr zwischen Ship Stations aufm MEER.

Das hat nix mit deinem Funkgerät zu tun,sondern dem Wasser auf dem du dich befindest.

In Kroatien, aufm MEER brauchst du SRC.

Hast du keinen SRC ist es auf dem MEER wie wenn du keinen Funkschein hast, also muss das Funkgerät aufm MEER betriebsunfähig gemacht werden. Dein UBI gilt ja nicht aufm Meer.

Was dein Funkgerät kann und wofür es zugelassen ist, ist absolut scheissegal und spielt in der Scheinüberlegung absolut keine Rolle.

nuernberger-1
12.03.2017, 10:38
Luke, du schreibst :
"Der UBI erlaubt es dir am Binnenfunk teilzunehmen, in Deutschland. NUR BINNEN."
Das ist fast richtig, das UBI ist international gültig nur Binnen!

Mini,
hast du bei deiner Zulassung nur eine ATIS Nr. oder auch eine MMSI? Falls du nur das HR Funkzeugniss machen möchtest, ich müsste noch die Unterlagen samt Liste der Hafenämter wo du Prüfung machen kannst, da haben. Ich habe es zwar nicht in HR gemacht, da ich dieses Jahr hier noch das SRC mache, habe mich aber mal für das HR Funkzeugniss interessiert und mir eben die Unterlagen besorgt. Falls du Interesse hast, schick mir ne PN mit deiner Email Adresse.

mini
12.03.2017, 13:04
Hallo Peter,


Eine MMSI habe ich nicht. Ist ein Offizielles vom hersteller so programmiertes binnenfunkgerät .

Zu Luke,

In Deutschland zumidest muss ich laut dem WSA Bremen das UBI Gerät nicht ausbauen wenn ich mit dem UBi und dem Binnenfunkgerät auf Hoheitsgewässer oder sonst wo außerhalb der Geltungsbereiche unterwegs bin. Begründung des Herren : Es wird auf den gebieten nur das Funkzeugnis Kontrolliert von dem gerät welches ich betriebsbereit dabei habe. Also würde er ein SRC ( ich spreche erst mal von D ) nicht verlangen wenn ein Binnengerät an board ist. Anders könnte es bei einem Kombi Gerät der fall sein.

Ich möchte deshalb davon Ausgehen , dass deine Aussage nicht ganz richtig ist.

Und Seefunk ist für Mich nicht Pauschal zwischen Funk zwischen Schiffsfunkstellen . (sonst müste man für PMR Geräte ja auch einen SRC haben) . Für Mich ist Seefunk ein Seefunkgerät mit der dementsprechenden Zuteilung .
Das Ich zum Funken ein SRC benötige ist mir bewusst. Nur ich wehre mich noch das binnenfunkgerät auszubauen weil es nunmal verbaut und zugelassen ist. Das dies nicht erlaubt ist versuche ich ja zu klären . Da reichen mir leider keine Aussagen . ich hoffe da auf einen Gesetzestext , den es für D zumindest nicht gibt , weil es nicht verboten ist .

Es gibt zur klarstellung 2 Funkgeräte : Binnenfunkgerät für binnen und Seefunkgerät für see. Dann gibt es noch Kombigeräte die Beides können. warum ist es sch.. egal welches gerät ich habe ? wenn ich ein binnengerät habe , dann nehme ich doch nicht am seefunk teil . genausowenig mit z.b. einem cb oder pmr gerät .

Faro
12.03.2017, 14:52
Luke, du schreibst :
"Der UBI erlaubt es dir am Binnenfunk teilzunehmen, in Deutschland. NUR BINNEN."
Das ist fast richtig, das UBI ist international gültig nur Binnen!



Moin Peter

Du hast natürlich recht! :chapeau: Der einfachheit habe ich das weggelassen.


Zu Luke,

In Deutschland zumidest muss ich laut dem WSA Bremen das UBI Gerät nicht ausbauen wenn ich mit dem UBi und dem Binnenfunkgerät auf Hoheitsgewässer oder sonst wo außerhalb der Geltungsbereiche unterwegs bin. Begründung des Herren : Es wird auf den gebieten nur das Funkzeugnis Kontrolliert von dem gerät welches ich betriebsbereit dabei habe. Also würde er ein SRC ( ich spreche erst mal von D ) nicht verlangen wenn ein Binnengerät an board ist. Anders könnte es bei einem Kombi Gerät der fall sein.

Ich möchte deshalb davon Ausgehen , dass deine Aussage nicht ganz richtig ist.

Und Seefunk ist für Mich nicht Pauschal zwischen Funk zwischen Schiffsfunkstellen . (sonst müste man für PMR Geräte ja auch einen SRC haben) . Für Mich ist Seefunk ein Seefunkgerät mit der dementsprechenden Zuteilung .
Das Ich zum Funken ein SRC benötige ist mir bewusst. Nur ich wehre mich noch das binnenfunkgerät auszubauen weil es nunmal verbaut und zugelassen ist. Das dies nicht erlaubt ist versuche ich ja zu klären . Da reichen mir leider keine Aussagen . ich hoffe da auf einen Gesetzestext , den es für D zumindest nicht gibt , weil es nicht verboten ist .

Es gibt zur klarstellung 2 Funkgeräte : Binnenfunkgerät für binnen und Seefunkgerät für see. Dann gibt es noch Kombigeräte die Beides können. warum ist es sch.. egal welches gerät ich habe ? wenn ich ein binnengerät habe , dann nehme ich doch nicht am seefunk teil . genausowenig mit z.b. einem cb oder pmr gerät .

Moin Christian

Erst mal zu CB bzw PMR Funk - Das sind keine Schiffsfunkstellen - Ship Stations sind lizensierte (Per Ship Station License, und der zugeteilten MMSI bzw ATIS code) Funkstellen welche in unserem Falle per VHF miteinander kommunizieren. Dein Binnengerät funk auf VHF - Machst du es auf See an betreibst du eine illegale Funkstelle, aus einem einfachen Grund.

Zum betreiben einer legalen Funkstelle auf See sind mehrere Dinge nötig - Dafür brauchst du kein Gesetz(Steht aber IMHO im TKG und in der SeeSchStrO, Ich such das jetzt nicht raus, das braucht mir zu viel Zeit, auf ELWIS findest du es aber sicher, ist besser als sich auf Aussagen von WSA mitgliedern zu verlassen), sondern es lässt sich ganz logisch abstrahieren.

Zur Teilnahme am Seefunk sind diese Dinge nötig

Zugelassenes Funkgerät
Funkzeugnis(SRC)
Ship Station License

Du hast

Ein nicht zugelassenes Funkgerät(Ja, Binnegerät, ich weiß, aber du kannst damit immer noch auf VHF Seefunk betreiben, du sagtest ja das es sogar Kanal 16 kann, und es gibt auch einige See und Binnenkanäle die sich überschneiden, also kannst du physisch am Seefunk teilnehmen im sinne von auf dem Frequenzband funken.) Man kann sich auch selber ein Funkgerät bauen, da bekommt man im Seefunk auch keine Zulassung und funkt illegal.

Du hast kein Funkzeugnis(Auf See im VHF Bereich braucht man SRC, hast du nicht du hast nur UBI)

Ship station license hast du - Das wäre erfüllt

Dir fehlen zwei von drei Vorraussetzungen für den legalen Seefunk.
Also ist es nicht erlaubt und du musst Schritte als Bootsführer unternehmen, um illegales Funken zu unterbinden - Das muss nicht ausbauen sein, Stecker raus reicht IMHO völlig.

In Deutschland darfst du m.W. dein Binnengerät auch nur im Übergangsbereich zwischen Binnen und See nutzen, auf See musst du es auch betriebsunfähig machen.
Wenn ich meine Kombigurke auf ATIS lasse und damit auf der Nordsee rumfunke wäre das auch nicht erlaubt. Sonst würden die ja keinen SRC verlangen weil der dann quasi keine Gültigkeit hätte.

mini
12.03.2017, 15:00
Ich dachte das wsv-bremen ist kein verein sondern eine behörde wegen Mitgliedern. Der Mann den Ich am telefon hatte war meiner Meinung nnach genau für diese Angelegenheiten zuständig . Dann hat er Mir wohl Mist erzählt. Ich habe Mich auch verschrieben . ich hatte kontakt mit dem wsv bremen nicht wsa.

Ich suche mal die unterlagen auf ELWIS auf. Aber bislang bleibe ich bei Meiner Meinung bis ich den zuständigen gesetzestext gefunden habe.

Wie gesagt bleibt es Ein Binnenfunkgerät welches bedingt durch gewisse bereiche auch teilweise im Seefunk teilnehmen darf und muss. Genauso wie der Holländische Kanal. Dieser darf auch nur in holland genutzt werden .

Der Einzige Kanal in D ist kanal 16 . Sonst hab ich keine Seefunkkanäle . Ob das ausreicht das Mein Gerät ein Seefunkgerät ist wäre zu klären . Also Müssen alle binnenfunker ihre kisten ausbauen sollten sie auf dem meer unterwegs sein. Ich muss mein gerät ja wegen der benutzungspflicht (sollte ich src haben und eine Komianlage ) auf seefunk umstellen . Das kann ich nicht. eine mmsi hab ich ja auch nicht.

mini
12.03.2017, 15:12
Sehr geehrter Herr .....!

Beim UBI, SRC, LRC usw. handelt es sich um Funkzeugnisse.
Funkscheine gibt es nicht. Leider werden diese, auch von Ausbildungsstätten häufig so bezeichnet.

Wenn Sie Inhaber eines "UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk" (UBI) sind Haben Sie folgende Berechtigungen:

Teilnahme am Binneschifffahrtsfunk auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 Teilnahme am Seefunkdienst auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Seeschifffahrtsstraße bis zur Seegrenze)

Betreiben dürfen Sie nur eine Schiffsfunkanlage (Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk)aber keine Seefunkanlage.
Eine Kombianlage dürfen Sie, auch bei der Teilnahme am Seefunksdienst, nur im Modus Binnen (ATIS usw.) betreiben.
Eine Kombianlage im Binnenmodus wird als Schiffsfunkanlage gesehen.

Als die Vorschriften in Texte verfasst wurden, hatte man noch nicht erkannt, dass die Industrie fast nur noch Kombianlagen herstellt.


Der Herr ist vom WSA-bremen Fachbereich Nachrichtentechnik.

Diese mail war vor 6 wochen. danach haben wir direkt telefoniert ca. 1h Ich werde ihn auch nochmal anrufen und die sache Direkt klären . Meine Frage für die mail ging eher um kombianlagen. aber im text lese ich auch raus , das ich es darf.

Faro
12.03.2017, 15:27
Ich dachte das wsv-bremen ist kein verein sondern eine behörde wegen Mitgliedern. Der Mann den Ich am telefon hatte war meiner Meinung nnach genau für diese Angelegenheiten zuständig . Dann hat er Mir wohl Mist erzählt. Ich habe Mich auch verschrieben . ich hatte kontakt mit dem wsv bremen nicht wsa.

Ich suche mal die unterlagen auf ELWIS auf. Aber bislang bleibe ich bei Meiner Meinung bis ich den zuständigen gesetzestext gefunden habe.

Wie gesagt bleibt es Ein Binnenfunkgerät welches bedingt durch gewisse bereiche auch teilweise im Seefunk teilnehmen darf und muss. Genauso wie der Holländische Kanal. Dieser darf auch nur in holland genutzt werden .

Der Einzige Kanal in D ist kanal 16 . Sonst hab ich keine Seefunkkanäle . Ob das ausreicht das Mein Gerät ein Seefunkgerät ist wäre zu klären . Also Müssen alle binnenfunker ihre kisten ausbauen sollten sie auf dem meer unterwegs sein. Ich muss mein gerät ja wegen der benutzungspflicht (sollte ich src haben und eine Komianlage ) auf seefunk umstellen . Das kann ich nicht. eine mmsi hab ich ja auch nicht.

Moin

Ne das war nur so flapsig dahingesagt. Sowohl das WSA als auch die WSV sind Behörden. Zuständig für Funk ist aber keiner der beiden, das ist die Bundesnetzagentur, IMHO

Ne, du hast n haufen Kanäle wo es Überschneidungen gibt, z.b. die 10, gibt aber noch mehr. Ich weiß grad ausm Stehgreif nicht ob 70 gesperrt ist, wäre der DSC Kanal, der ist auf der Seefunke gesperrt.

Dein Gerät ist eben KEIN Seefunkgerät!!!!!! Das habe ich doch schon die ganze Zeit geschrieben, und da liegt der Hase im Pfeffer!

Du brauchst eben ein Seefunkgerät um auf See zu funken! Mit allen anderen VHF Geräten(Ja, auch ein Binnengerät funkt auf VHF), ob das jetzt eine reine ATIS Funke oder ein selbst gebautes Funkgerät ist, darfst du in NICHT am Seefunk teilnehmen, außerhalb des Überschneidungsbereiches. Geht nicht. Null. Nada. Nyet. Niente.

Und ja, alle reinen Binnenfunker müssen ihre Geräte betriebsunfähig machen(Ausbauen, Mikro ab, Stecker raus, Antenne ab, was weiß ich, so das man es nicht ohne weiteres wieder in Betrieb nehmen kann) wenn sie aufm Meer fahren. Sinn der Regelung ist wohl klar.

mini
12.03.2017, 15:30
Dann dürfte ich nach deiner aussage selbst mit dem SRC nicht in Deutschland dieses gerät dabei haben .

Grund wäre , weil das gerät kein zugelassenes Seefunkgerät ist .Kann man als solches auch nicht zulassen weil das Gerät ja ein Binnengerät ist und keine mmsi dafür eingerichtet werden kann.

Ich weiß ,dass es kein seefunkgerät ist. ich will es auch nicht dazu machen.Ich meinte ob ich rechtlich als seefunkanlage abgegolten bin weil ich kanal 16 habe. dann kann ich erst belangt werden. ich bin nur anderer meinung ,dass dieses gerät illegal auf meinen boot ist sobald ich auf dem meer bin. genau dieser meinung ist der mann vom wsv auch.
Ich habe gerade nochmal die frage per mail an den Herren des wsv gestellt. Ich hoffe er antwortet mir morgen. dann werde ich weiter berichten . nur sei mir nicht böse, aber momentan glaub ich den herren vom amt einfach mehr als dir. Ich hatte erst in bonn angerufen und die zuständige stelle sitz in bremen. dort hab ich den Mann der zuständig ist angeschrieben . den namen werd ich öffentlich jetzt nicht schreiben . die Bundesnetzagentur juckt nicht welche Zeugnisse ich habe. die sind für die zuteilung zuständig und andere gesetze . welche funkzeugnisse ich habe überprüfen die nicht und verfolgen die auch nicht. ich hatte meine zuteilung vor dem Zeugnis . wuste die netzargentur auch.

Faro
12.03.2017, 15:32
Wenn Sie Inhaber eines "UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk" (UBI) sind Haben Sie folgende Berechtigungen:

Teilnahme am Binneschifffahrtsfunk auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 Teilnahme am Seefunkdienst auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Seeschifffahrtsstraße bis zur Seegrenze)

Betreiben dürfen Sie nur eine Schiffsfunkanlage (Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk)aber keine Seefunkanlage.
Eine Kombianlage dürfen Sie, auch bei der Teilnahme am Seefunksdienst, nur im Modus Binnen (ATIS usw.) betreiben.
Eine Kombianlage im Binnenmodus wird als Schiffsfunkanlage gesehen.

Diese mail war vor 6 wochen. danach haben wir direkt telefoniert ca. 1h Ich werde ihn auch nochmal anrufen und die sache Direkt klären . Meine Frage für die mail ging eher um kombianlagen. aber im text lese ich auch raus , das ich es darf.

Moin

Was liest du daraus das du es darfst? Auf See mitnm Binnengerät funken? Nein, das darfst du ja ausdrücklich nicht! Nur in den Gebieten 1-2, das sind die Flussmündungen und der Jadebusen in Deutschland. Weiter draussen(aufm Meer) darfst du es eben nicht!
Dementsprechend auch nicht in Kroatien.

Dann dürfte ich nach deiner aussage selbst mit dem SRC nicht in Deutschland dieses gerät dabei haben .

Grund wäre , weil das gerät kein zugelassenes Seefunkgerät ist .Kann man als solches auch nicht zulassen weil das Gerät ja ein Binnengerät ist und keine mmsi dafür eingerichtet werden kann.

Ich hab nie gesagt das du es nicht dabeihaben darfst, nur gesagt das es betriebsunfähig sein muss. Mikro raus, strom ab, antenne ab usw.
EIDT: Du kannst es ja mitnmehmen, wohin auch immer du willst, aber du darfst es nur nicht benutzen, das sage ich doch schon die ganze zeit - Habe dir auch die gründe dafür mehrmals dargelegt. Böse bin ich dir nicht. Warum auch. :)
Die Regelung mit dem - Betriebsunfähig machen ist nur dafür da, damit die Leute nicht lustig aufm meer rumfunken und dann wenn das Polizeiboot naht flink den Ausschalter drücken und sagen ach nee war die ganze zeit aus. Das dient zu Durchsetzung des Funkstoppes, nicht zur illegalisierung von Binnenfunkgeräten :)

Gruß

mini
12.03.2017, 15:46
vorab. ich will nicht funken . ich möchte das gerät nur nicht ausbauen.

Eine Kombianlage dürfen Sie, auch bei der Teilnahme am Seefunksdienst, nur im Modus Binnen (ATIS usw.) betreiben.
Eine Kombianlage im Binnenmodus wird als Schiffsfunkanlage gesehen.

Aber wie gesagt, die antwort bezog sich auf kombianlagen auf dem meer. das thema hab ich gelassen und ein gerät gekauft welches zur binnenfunke umprogrammiert werden konnte. (kann man so bestellen.)

Die andere antwort warte ich ab. Er hätte bestimmt auch geschrieben das ich überhaupt kein gerät betriebsbereit mit haben darf.und nicht das es auf binnen bleiben soll.

Leider gibts kein funkgerät wo man mikro abnehmen kann. zumindest hab ich keins gefunden im netz.

Die Definition von betriebsbereit hat der gute mann mir auch erklärt. aber da reicht strom und antenne nicht aus. evtl den ein oder anderen beamten.

Aber weiter muss ich sagen , das jedes binnengerät ja illegal auf dem meer wäre . selbst wenn man alle Zeugnisse hätte laut deiner aussage.

Faro
12.03.2017, 15:53
Moin

Dann passts ja.

Ich hab jetzt keine Lust das ganze wieder aufzudröseln und nochmal durchzuexerzieren.

Red du mit dem Beamten vom WSV, lass dir die Quellen geben, in welcher Verordnung was steht(Ist auch der Grund wieso ich jetzt nicht suchen gehe, ist recht unübersichtlich), und stelle das Ganze hier ins Forum. Das klärt das ganze, und dann sehen wir wer wo wie wann recht hatte.

Ich bin jetzt erst mal hier weg, dir noch einen Schönen Sonntag :)

mini
12.03.2017, 15:58
Hi, Ums recht haben geht es mir nicht. Mir gehts um den Passenden gesetztes Text den ich suche , dass ich halt etwas verbotenes mache oder nicht .Das ich da etwas genauer nachhake liegt einfach daran , dass ich zu faul bin das gerät ständig aus und ein zu bauen .

Danke dir auch einen Angenehmen Sonntag.

nuernberger-1
12.03.2017, 16:37
Mimi, warum machst du nicht den HR Funkschein wenn du kein SRC machen möchtest? Ich schrieb ja schon das ich die Unterlagen zum lernen, was wirklich nicht die Welt ist, noch da habe.

mini
12.03.2017, 17:14
Hallo Peter,

Dann hab ich immernoch so wie ich es verstanden habe ein Illegales Gerät dabei weil es ja nicht als seefunkgerät zugelassen ist .

nuernberger-1
12.03.2017, 18:09
Na dann lass es doch als Seefunkgerät zu. FunkSt eben nur in HR. Meins ist ein Kombigerst, angemeldet mit ATIS und MMSI und ich habe auch nur UBI. Deshalb mache ich gesessen jahr auch noch den SRC.

mini
12.03.2017, 18:59
hi, ja dann muss ich das gerät ausbauen , einschicken , wieder neu beantragen usw. dann wieder einbauen. dann hätte ich wiederum stress evtl in d auf dem meer. also src machen. aber hab gerade ubi hinter mir. ich hasse es. src ist ne nummer mehr . nicht mein ding. ich bin auch selten auf dem meer unterwegs.

ich warte mal die info des wsa ab.

preirei
12.03.2017, 19:21
hi, ja dann muss ich das gerät ausbauen , einschicken , wieder neu beantragen usw. dann wieder einbauen. dann hätte ich wiederum stress evtl in d auf dem meer. also src machen. aber hab gerade ubi hinter mir. ich hasse es. src ist ne nummer mehr . nicht mein ding. ich bin auch selten auf dem meer unterwegs. .

Ich würd hier einfach so lang weiterfragen, bis irgendjemand schreibt: "Kein Problem, du darfst auch auf dem Meer funken!", dann sparst du dir das alles! :biere: :ka5:

mini
12.03.2017, 19:31
Hallo Reinhard ,

Wo Frage ich denn Mehrmals? Besonders in deinem Zitat? Ich denke hier wurde sachlich darüber diskutiert oder bist du anderer meinung ? Ich weiß nicht was du durch einen thread erwartest . Nur wenn man nicht einer meinung ist soll ich fragen bis jemand genervt aufgibt ? Ich hoffe du hast dir die Beiträge durchgelesen und gesehen, das jetzt die behördliche antwort abgewartet wird.
Ich finde dein betrag hat jetzt etwas provokatives und hat bislang am wenigstens zu meiner frage bei getragen.

Ich versteh nicht was du dir jetzt durch deine antwort erhoffst . Oder kannst du die Gesetzteslage eindeutig klären? der Beitrag kann auch gerne gelöscht werden. Anscheint bin ich wohl der einzige mit dem problem.

preirei
12.03.2017, 19:51
Hallo Reinhard ,

Wo Frage ich denn Mehrmals? Besonders in deinem Zitat? Ich denke hier wurde sachlich darüber diskutiert oder bist du anderer meinung ? Ich weiß nicht was du durch einen thread erwartest . Nur wenn man nicht einer meinung ist soll ich fragen bis jemand genervt aufgibt ? Ich hoffe du hast dir die Beiträge durchgelesen und gesehen, das jetzt die behördliche antwort abgewartet wird.
Ich finde dein betrag hat jetzt etwas provokatives und hat bislang am wenigstens zu meiner frage bei getragen.

Ich versteh nicht was du dir jetzt durch deine antwort erhoffst . Oder kannst du die Gesetzteslage eindeutig klären? der Beitrag kann auch gerne gelöscht werden. Anscheint bin ich wohl der einzige mit dem problem.

Es war nur ein bisschen provokativ! :biere::smileys5_:ka5:

Ich denke einfach dass die Antwort schon mehrmals gegeben wurde, nämlich: Nein, du darfst nicht!

mit deinem UBI darfst du eine Funkanlage auf See nicht betreiben, auch wenn dein UBI-Gerät vielleicht nicht für den Seebetrieb geeignet ist (wegen z.B. eingeschränkter Sendeleistung), kannst du trotzdem am Seefunk teilnehmenbzw. betreibst du eine Funkanlage, das darfst du aber nicht, weil du keinen SRC-Schein hast, oder deinen Funkanlage nicht für den Seefunkbetrieb zugelassen ist.

Einzige Lösung für dich: Bau das Ding aus, oder mach es betriebsuntüchtig.

Alternativen haben dir nuernberger-1 und Faro angeboten bzw. erklärt.

Ich denke das war doch deutlich genug?
Nach meinem Wissen darf sogar jemand, der nicht den UBI-Schein hat, ein Boot (binnen) gar nicht in Betrieb nehmen wo eine VHF-Funkanlage verbaut ist - den Umkehrschluss würde ich auch auf SRC anwenden wollen.

Faro
12.03.2017, 20:12
Moin Reinhard

Binnen muss schiffsführer und funker identisch sein, bei See darf es ein besatzungsmitglied machen.

Kevin 31
12.03.2017, 20:26
Ich würd hier einfach so lang weiterfragen, bis irgendjemand schreibt: "Kein Problem, du darfst auch auf dem Meer funken!", dann sparst du dir das alles! :biere: :ka5:

Genau so ist es, Schein hin oder her, Funken kann er auf jeden Fall und das er in eine Kontrolle kommt ist sehr unwahrscheinlich, ich kenne niemanden der sein Funkgerät ausbaut nur weil er für 14 Tage ans Meer fährt :biere:
Es ist auch nicht erlaubt am Steuer eines Autos in Österreich zu telefonieren ohne freisprecheinrichtung , und trotzdem machen es fast 65% :futschlac
Auch dürfen wir nur 130kmh auf Autobahnen fahren und trotzdem fahren mehr als 75% schneller, woran möge das nur liegen :gruebel: erfasst von Statistik Austria

mini
12.03.2017, 20:47
Moin Reinhard

Binnen muss schiffsführer und funker identisch sein, bei See darf es ein besatzungsmitglied machen.


Möchte nicht immer gegen alles sein :-) , aber es ist genau anders herum. Dies steht hier

http://www.bootstechnik.de/2012/05/16/funk-an-bord-juristische-rahmenbedingungen-binnen/

und

http://www.brsv.de/sprechfunk.pdf

Faro
12.03.2017, 20:55
Moin

Hast recht, habs verschwurbelt