Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bremsseil
Auf fb macht das gerade die Runde...
Mehrere Gespannfahrer wurden beim Durchreisen der Schweiz zu einem Bußgeld verdonnert.:polizist:
Das Bremseil war lassomäßig wie bei uns üblich über die Kupplung geworfen.
Mache ich auch schon immer so.:cowboy:
Vorschrift war aber Öse an der Hängerkupplung.:ka5:
Hat mein Nissan garnicht:gruebel:
Fahre aber auch selten durch die Schweiz.:futschlac
Strafe 460,-SFR:smileys5_
Also aufpassen:schlaumei
http://up.picr.de/29009222ay.jpg
Kevin 31
25.04.2017, 05:39
Du meinst das Abreißseil, ich habe eine Kette die auch nur über die Kupplungskugel geworfen wird obwohl ich an meiner Vorrichtung ein dafür vorgesehenes Einhängedings habe:futschlac
Es geht glaube ich darum wenn die Kupplungskugel abbricht ist der Hänger verloren da das Bremsseil nicht auslösen kann, daher sollte man an die untere Vorrichtung die fix mit dem Wagen verbunden ist einhängen :biere:
zum Glück fahre ich nur von Wien nach HR , ist anstrengend genug und da muss ich nicht durch die CH.:cool:
Barny 462
25.04.2017, 06:25
Hallo
ist in den Niederlanden schon ewig so, und wird auch dort mit hohen Bußgeldern bestraft
wenn man es nicht richtig macht
Ist in Campingforen auch immer wieder Thema
Comander
25.04.2017, 07:18
Ich wüsste jetzt nicht wie ich es anders machen sollte. Hat oder kann mal jemand eine gute Nahaufnahme hier einstellen, -das wäre :cool:
Gilt diese Vorschrift nur für gebremste Anhänger?
Comander
25.04.2017, 07:22
Ich wüsste jetzt nicht wie ich es anders machen sollte. Hat oder kann mal jemand eine gute Nahaufnahme hier einstellen, -das wäre :cool:
ich hab ne Werkkupplung verbaut und finde keine andere Möglichkeit und hier erkenne ich es schlecht http://up.picr.de/29009222ay.jpg
Gilt diese Vorschrift nur für gebremste Anhänger?
Hallo,
nein,
kannst auch ein seil montieren das bei keinen bremsen die bremsen auslöst,
hallo, das war ein witz,,
wenn du einen ungebremsten hast kaste auch keine bremse auslösen,:gruebel:
ob es weiter sicherungen für die schweiz gibt weiß ich nicht,
Monoposti
25.04.2017, 08:07
Hallo Torsten,
ist k e i n Witz:ka5:
Bei ungebremsten Hängern brauchst in CH und NL ein Kabel oder Kette zur Sicherung.
Das dürfte der Grund für diese Regelung sein:
http://www.autobild.de/artikel/rueckruf-wegen-defekter-anhaengerkupplungen-37495.html
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/2688325
Den eigentlich gesuchten Artikel finde ich leider nicht. Vor Jahren hat sich in Bielefeld ein Anhänger mit der Anhängekupplung von einem VW gelöst und einen Fußgänger / Fußgängerin überrollt. Dem Fahrer hat VW den Vorwurf gemacht die Kupplung nicht richtig befestigt zu haben.
Erst lange Zeit später wurde der Fahrer rehabilitiert und der Konstruktionsfehler wurde endlich zugegeben.
Dieser Unfall hat mich dazu bewogen eine Extra-Sicherung zu legen.
Ich habe mir eine Extra-Abreissleine geholt, die wird an der vorhandenen Abschleppöse eingehängt und mit der anderen Abreissleine verbunden.
Also Sinn macht diese Regelung schon.
outborder
25.04.2017, 09:04
Hallo zusammen,
wer an seiner starren Anhängerkupplung keine Möglichkeit hat das Seil einzuhängen, kann dieses Teil (https://www.anhaenger-ersatzteile24.de/anhaengerersatzteile/bremsen-ersatzteile/abreissseile/abreissseilhalter.html) montieren.
Ein interessanter Artikel (http://www.caravaning.de/ratgeber/das-abreissseil-im-caravan-erfuellt-lebenswichtige-aufgaben-6639338.html) zu diesem Thema.
Ein meiner Meinung nach sehr wichtiger Punkt wird leider sehr selten genannt.
Übrigens: Der originale Federhaken darf nicht direkt in eine Öse oder ein Loch geklinkt werden, sondern muss als Schlinge ins Seil einhaken. Nur so erfüllt er die 7500-Newton-Norm. Erlaubt ist das direkte Einklinken nur, wenn ein Abreißseil mit sogenanntem Feuerwehrkarabiner anstelle des Originalhakens nachgerüstet wird. Wenn dieser nach DIN 5299 zertifiziert ist, hält er die Kraft aus, die bei einem Einsatz des Bremsseils auftritt.
Comander
25.04.2017, 09:16
Danke Michael - jetzt hats gschnaklt https://www.guzzi-forum.de/Forum/Smileys/default/z060.gif
Sie empfehlen stattdessen, den Federhaken des Abreißseils durch Ösen oder Langlöcher am fest mit dem Auto verschraubten Träger der abnehmbaren Anhängevorrichtung zu stecken, und das Seil erst danach um den Kugelkopf zu führen und wieder eine Schlinge zu bilden – also genau so, wie es in den Niederlanden Vorschrift ist.
so muß es aussehen :chapeau:http://img4.caravaning.de/Seilfuehrung-durch-Oese-am-Kupplungstraeger-fotoshowImage-76f99051-238966.jpg
Für mich unverständlich.
Wenn es in Deutschland nicht erforderlich ist, zumindest hat mein T5 Bj. 2015 mit werksseitig montierter Westfalia-AHK keine entsprechende Öse.
Gilt denn nicht die Zulassungsverordnung des Heimatlandes ?
Konrad
Comander
25.04.2017, 09:27
die Öse ist mir auch noch nicht aufgefallen aber falls nicht vorhanden hat der Michael schon eine Lösung in seinem Beitrag gepostet.
ich muß auch erst mal genau schauen...........
Komisch, was es für Probleme geben kann!
An meinen vielen VOLVOs , Renaults und Peugeots mit werkseitig montierten AHK hat niemals eine Öse zum Einhängen des Abreisseils des gebremsten Anhängers gefehlt, und das seit den 60er Jahren, also in den letzten Jahrzehnten. :gruebel:
Das Abreisseil macht Sinn um den Anhänger beim Lösen der abnehmbaren AHK oder des Anhängers selber zu sichern und abzubremsen durch die Anziehung des Bremsmechanismus, wenn ausgelöst. Allerdings waren diese Ausrüstungen insbesondere in den letzten Jahren am Zugfahrzeug und am Anhänger immer nach EU Vorschrift montiert und ausreichend lang um die eingebaute Öse zu erreichen. Denn über den Kupplungskopf gehört das Abreisseil nicht gelegt.:smileys5_
Comander
25.04.2017, 11:10
Diese Erkenntnis war nicht jedem geläufig Dieter :ka5: :smileys5_ :biere:
Denn über den Kupplungskopf gehört das Abreisseil nicht gelegt
Mich würde mal interessieren, wie sich der Trailer samt Boot verhält, wenn bei 100km/h die Bremse gezogen wird!
Ich schätze er geht quer und überschlägt sich.
Also das gleiche Ergebnis als ohne Bremse!
Also macht das alles sowieso nur Sinn bei sehr langsamer Fahrt!
schlauchi20
25.04.2017, 17:16
Ich habe bisher 2 Westfalia Kupplungen nachgerüstet. 1xVolvo 1xAudi. Nie war eine Öse dabei, in der ich das Seil hätte einhaken können. Auch am WoMo, nachgerüstet durch Händler, besteht die Möglichkeit nicht.
Ist also keineswegs Standard.
Wenn der Hänger nicht richtig angekuppelt wird, reicht auch das "Lasso" über dem Kugelkopf. Hilft ja aber wohl nichts, da werde ich mal was nachrüsten, habe keine Lust zu zahlen.
Und da das ja immer gilt, nicht nur bei abnehmbaren AHK, kann das Argument der nicht sichern Verbindung zwischen Kugelkopf und Tragerahmen ja wohl nicht das einzige sein.
Rüdiger
schwarzwaelder50
25.04.2017, 17:42
Hallo Freunde,
das habe ich von einem bekannten auf Facebook bekommen und gleich mal verteilt, weil das wahrscheinlich viele gar nicht wissen, mich eingeschlossen.
Bei uns im Betrieb arbeitet ein junger Mann der noch nicht lange den Führerschein für Auto mit Anhänger, die genaue Bezeichnung habe ich nicht im Kopf, gemacht hat. Und dieser hat mir erzählt das er das auch in der Fahrschule so gelernt hat. Bei uns wird es geduldet, das man das Bremsseil um die AHK legt, aber unsere Schweizer Nachbarn, die bekannt sind für Geldeintreiben haben diese Einnahmequelle erkannt und kassieren anscheinend schön damit ab.
Und 460.- Franken für so eine (Bagatelle) ist ein schönes Geld.
Also schön aufpassen, bevor Ihr durch die Schweiz wollt!!!
Habe beim ADAC nachgesucht wegen der Rechtslage in D. Und der ADAC sagt bei gebremsten Anhänger ist es auch in D Pflicht das Abrißseil in die Extra Öse an der AHK zu hängen. Das Hängen über den Kugelkopf ist nicht erlaubt.
Hier ist es nachzulesen
https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2015-35-NIEDERLANDE-SCHWEIZ-Erforderlichkeit-eines-Sicherungsseils-bei-Anh%C3%A4ngern_245234.pdf
War heute am Baumarkt, und habe auf dem Parkplatz 3x deutsche Autofabrikate mit AHK und ohne eine Sicherungsöse an dieser dort stehen sehen. Ein weiteres europäisches Fahrzeug hatte die AHK mit Sicherungsöse. Scheint ein allgemeines Problem speziuell an deutschen Fabrj´katen zu sein, wo die AHK keine Sicherungsöse haben.
Mein LandRover aus GB hat natürlich die richtig ausgerüstete AHK drauf.:smileys5_
Visus1.0
25.04.2017, 21:43
Octavia hat eine ist aber unten versteckt....muss man richtig suchen....
Beim T5/T6 lässt sich problemlos die Halterung für das Reserverad (bzw. falls nicht vorhanden die Löcher der Halterung) für eine "Hollandöse" zweckentfremden.
Das Thema ist für uns hier in MH mit Nähe zu NL uralt.
Comander
26.04.2017, 07:57
https://encrypted-tbn3.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcR9nUx3Cs4hZDHY_K73zVNezkb8OS1St NhTwJuL2UKhVVOz3jP1yg ich gestehe das Thema ist für mich /uns neu und hoch aktuell :ka5:
Stellt sich mir die Frage, wenn es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird das Seil an einer Öse zu befestigen, warum dann vom Hersteller nicht auch verlangt wird das Fahrzeug so auszustatten daß das möglich ist. Das an meinem Trailer verbaute Seil ist nicht dazu tauglich (ohne bauliche Änderung) es mit einer Öse zu verbinden.:confused-
http://up.picr.de/29018722tg.jpg
Gruss Smille
Hallo Smille
Den selben Murx habe ich auch am Hänger. Ich bin auf das Thema im Womo-Forum aufmerksam geworden und werde ein passendes Seil nachrüsten. Es mach ja auch Sinn.
Gruß Ulf
skymann1
26.04.2017, 09:29
Moin,
Smille, Du hast ja auch einen ungebremsten Hänger, da kommt die Regel ja nicht zum tragen, da reicht ja in Holland z.B. um die Kupplung legen.
Aber im Zweifelsfall genügt ja ein kleiner Karabinerhaken und dann läßt es sich einhaken.
Bei meinem (ungebremst) ist eine solide Kette, völlig überdimensioniert, die ich um die Kugel legen kann.
Ich werde vielleicht mal auf Dein Seil umrüsten, meine Kette rasselt immer nervig bei Schlaglöchern ect.
Gruß Peter :chapeau:
Andyfabi
26.04.2017, 09:47
Interessante Sache, wußte ich aber ehrlich gesagt auch nicht. Werde das mal bei mir checken und ggf. nachrüsten. Sinn macht es ja und wieder was gelernt:chapeau:
Moin,
Smille, Du hast ja auch einen ungebremsten Hänger, da kommt die Regel ja nicht zum tragen, da reicht ja in Holland z.B. um die Kupplung legen.[...]
Hallo Peter
Wirf doch nochmal einen Blick in den Schrieb vom ADAC. Für Schweiz und NL ist das eben auch für die kleinen ungebremsten Anhänger vorgeschrieben eine extra Einhängmöglichkeit zu nutzen, über die Kupplung legen reicht definitiv nicht.
Gruß Ulf
Hallo Peter
Wirf doch nochmal einen Blick in den Schrieb vom ADAC. Für Schweiz und NL ist das eben auch für die kleinen ungebremsten Anhänger vorgeschrieben eine extra Einhängmöglichkeit zu nutzen, über die Kupplung legen reicht definitiv nicht.
Gruß Ulf
Aber wie ist denn nun die genaue Gesetzeslage in Deutschland was ungebremste Anhänger angeht?
skymann1
26.04.2017, 12:30
Hallo,
Ulf, hast recht, okay, mach ich noch einen Karabiner dran, extra Bohrung dafür hat meine AHK ja neben dem Kugelkopf an der Quertraverse.
Smille, ich denke mal das dann in D auch dieses "Wiener Abkommen" gilt, sprich auch einhaken, nicht nur überlegen, aber ich weiß es nicht sicher, machs aber in Zukunft.
Ist ja kein Akt und bevor ich irgendwo dann doch mal zahlen müßte......!
Wieder was gelernt, Danke, Gruß Peter:chapeau:
In Österreich ist die Sicherung bei der Trenung von oder mit der gesamten Anhängerkupplung im § 13 Abs 2 und 5 KFG geregelt.
§ 13 KFG Vorrichtungen zum Ziehen und zum Stützen von Anhängern Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 2016-12-31) (1) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zum Ziehen von Anhängern bestimmt sind, müssen eine sichere Anhängevorrichtung aufweisen, die es ermöglicht, einen Anhänger so zu ziehen, daß dessen Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen kann (§ 104 Abs. 2 lit. a). Sie müssen Vorrichtungen zum Anschließen der elektrischen Leitungen für vorgeschriebene Leuchten und der Übertragungsvorrichtungen für vorgeschriebene Bremsanlagen des Anhängers aufweisen.
(2) Sind Fahrzeuge zum Ziehen von Anhängern außer Sattelanhängern bestimmt, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, so müssen diese Fahrzeuge eine Vorrichtung aufweisen, an die die Sicherungsverbindung des Anhängers (Abs. 5) angeschlossen werden kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Die Sicherungsverbindung muß so anschließbar sein, daß die Radspur des Anhängers auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann, wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.
(3) Die Verbindung der Fahrzeuge muss gefahrlos von einer Person ohne Verwendung von Werkzeug herstellbar und lösbar sein. Für das Kuppeln von Anhängern mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg sind nur selbsttätige Kupplungen zulässig, die einen selbsttätigen Kupplungsvorgang erlauben. Das gilt jedoch nicht für das Kuppeln von land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern oder gezogenen auswechselbaren Maschinen (Richtlinie 2003/37/EG). Omnibusse, die zum Ziehen von Omnibusanhängern bestimmt sind, dürfen jedoch auch mit einer nicht selbsttätig schließenden Anhängevorrichtung ausgerüstet sein, die mit dem Ende der Deichsel des Omnibusanhängers spielfrei und doppelt gesichert verbunden werden kann.
(4) Anhänger außer Nachläufern und Sattelanhängern müssen mit einer Anhängerdeichsel ausgerüstet sein, die das sichere Anhängen an das Zugfahrzeug ermöglicht.
(5) Anhänger, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, außer Sattelanhängern, müssen außer der Anhängerdeichsel (Abs. 4) eine Sicherungsverbindung aufweisen, mit der sie, auch wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, so gezogen werden können, daß ihre Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf.
Wenn sich der Anhänger mit der gesamten Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug löst, (häufiger Fehler) wird er nicht selbständig zum Stillstand gebracht.
Daher ist das Sicherungsseil am Fahrzeug zu befestigen.
Das gilt auch für Deutsche und es auch komplett egal, ob der Hersteller so eine Öse vorgesehen hat oder nicht. Es bestände auch die Möglichkeit den Trailer mit einem Seil am anschraubbaren Abschlepphaken zu befestigen.
Mit Zitat antworten
Denn über den Kupplungskopf gehört das Abreisseil nicht gelegt.:smileys5_
Hi Dieter
Bei mir gehts gar nicht anders. :schlaumei
Hab aber keine abnehmbare Kupplung.
lg Franz :seaman:
schwarzwaelder50
26.04.2017, 16:28
In Österreich ist die Sicherung bei der Trenung von oder mit der gesamten Anhängerkupplung im § 13 Abs 2 und 5 KFG geregelt.
§ 13 KFG Vorrichtungen zum Ziehen und zum Stützen von Anhängern Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 2016-12-31) (1) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zum Ziehen von Anhängern bestimmt sind, müssen eine sichere Anhängevorrichtung aufweisen, die es ermöglicht, einen Anhänger so zu ziehen, daß dessen Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen kann (§ 104 Abs. 2 lit. a). Sie müssen Vorrichtungen zum Anschließen der elektrischen Leitungen für vorgeschriebene Leuchten und der Übertragungsvorrichtungen für vorgeschriebene Bremsanlagen des Anhängers aufweisen.
(2) Sind Fahrzeuge zum Ziehen von Anhängern außer Sattelanhängern bestimmt, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, so müssen diese Fahrzeuge eine Vorrichtung aufweisen, an die die Sicherungsverbindung des Anhängers (Abs. 5) angeschlossen werden kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Die Sicherungsverbindung muß so anschließbar sein, daß die Radspur des Anhängers auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann, wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.
(3) Die Verbindung der Fahrzeuge muss gefahrlos von einer Person ohne Verwendung von Werkzeug herstellbar und lösbar sein. Für das Kuppeln von Anhängern mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg sind nur selbsttätige Kupplungen zulässig, die einen selbsttätigen Kupplungsvorgang erlauben. Das gilt jedoch nicht für das Kuppeln von land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern oder gezogenen auswechselbaren Maschinen (Richtlinie 2003/37/EG). Omnibusse, die zum Ziehen von Omnibusanhängern bestimmt sind, dürfen jedoch auch mit einer nicht selbsttätig schließenden Anhängevorrichtung ausgerüstet sein, die mit dem Ende der Deichsel des Omnibusanhängers spielfrei und doppelt gesichert verbunden werden kann.
(4) Anhänger außer Nachläufern und Sattelanhängern müssen mit einer Anhängerdeichsel ausgerüstet sein, die das sichere Anhängen an das Zugfahrzeug ermöglicht.
(5) Anhänger, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, außer Sattelanhängern, müssen außer der Anhängerdeichsel (Abs. 4) eine Sicherungsverbindung aufweisen, mit der sie, auch wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, so gezogen werden können, daß ihre Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf.
Wenn sich der Anhänger mit der gesamten Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug löst, (häufiger Fehler) wird er nicht selbständig zum Stillstand gebracht.
Daher ist das Sicherungsseil am Fahrzeug zu befestigen.Das gilt auch für Deutsche und es auch komplett egal, ob der Hersteller so eine Öse vorgesehen hat oder nicht. Es bestände auch die Möglichkeit den Trailer mit einem Seil am anschraubbaren Abschlepphaken zu befestigen.
Mit Zitat antworten
Im letzten Satz steht es eindeutig!!
Und wie gesagt, war mir das auch neu(wir sind halt doch bald alt:ka5:), obwohl es anscheinend seit 2014 so ist. Nur wird das in Deutschland (noch) geduldet, mit dem Seil um die AHK. Ich war selber auch schon in einer Polizeikontrolle mit Anhänger, wurde aber nicht bemängelt.:gruebel: Aber unsere Schweizer Nachbarn sind im Geldeintreiben scho flink.:ka5:
Und immer wieder bestägt sich der Satz: Man lernt nie aus.
skymann1
26.04.2017, 18:43
Hallo,
"am Fahrzeug befestigen", ha, warum machen dann die Kupplungshersteller an einer Stelle eine Bohrung für eben das Sicherungsseil wenn ich die Bohrung doch nicht benutzen darf?
Und "Wenn sich der Anhänger mit der gesamten Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug löst, (häufiger Fehler)" kann ich eigentlich auch nicht glauben, gut gut gut, es steht da so, das die Kugel bricht habe ich schon gehört, aber das sich die komplette Anhängerkupplung vom Wagen verabschiedet und dann auch noch häufig, na ja..........:stupid:
Den ersten Polizisten den ich morgen sehe werde ich mal fragen, mal sehen ob der mir sagen kann wie es muß (in D)!
Gruß Peter :chapeau:
Wasserarbeiter
26.04.2017, 19:04
Moin,
bei mir ist die Anhängerkupplung fest am Fahrzeug befestigt. Damit ist alles was fest an der Anhängerkupplung befestigt ist, zwangsläufig auch fest am Fahrzeug befestigt. :gruebel:
Visus1.0
26.04.2017, 19:54
In Österreich ist die Sicherung bei der Trenung von oder mit der gesamten Anhängerkupplung im § 13 Abs 2 und 5 KFG geregelt.
§ 13 KFG Vorrichtungen zum Ziehen und zum Stützen von Anhängern Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 2016-12-31) (1) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zum Ziehen von Anhängern bestimmt sind, müssen eine sichere Anhängevorrichtung aufweisen, die es ermöglicht, einen Anhänger so zu ziehen, daß dessen Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen kann (§ 104 Abs. 2 lit. a). Sie müssen Vorrichtungen zum Anschließen der elektrischen Leitungen für vorgeschriebene Leuchten und der Übertragungsvorrichtungen für vorgeschriebene Bremsanlagen des Anhängers aufweisen.
(2) Sind Fahrzeuge zum Ziehen von Anhängern außer Sattelanhängern bestimmt, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, so müssen diese Fahrzeuge eine Vorrichtung aufweisen, an die die Sicherungsverbindung des Anhängers (Abs. 5) angeschlossen werden kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Die Sicherungsverbindung muß so anschließbar sein, daß die Radspur des Anhängers auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann, wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.
(3) Die Verbindung der Fahrzeuge muss gefahrlos von einer Person ohne Verwendung von Werkzeug herstellbar und lösbar sein. Für das Kuppeln von Anhängern mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg sind nur selbsttätige Kupplungen zulässig, die einen selbsttätigen Kupplungsvorgang erlauben. Das gilt jedoch nicht für das Kuppeln von land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern oder gezogenen auswechselbaren Maschinen (Richtlinie 2003/37/EG). Omnibusse, die zum Ziehen von Omnibusanhängern bestimmt sind, dürfen jedoch auch mit einer nicht selbsttätig schließenden Anhängevorrichtung ausgerüstet sein, die mit dem Ende der Deichsel des Omnibusanhängers spielfrei und doppelt gesichert verbunden werden kann.
(4) Anhänger außer Nachläufern und Sattelanhängern müssen mit einer Anhängerdeichsel ausgerüstet sein, die das sichere Anhängen an das Zugfahrzeug ermöglicht.
(5) Anhänger, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, außer Sattelanhängern, müssen außer der Anhängerdeichsel (Abs. 4) eine Sicherungsverbindung aufweisen, mit der sie, auch wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, so gezogen werden können, daß ihre Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf.
Wenn sich der Anhänger mit der gesamten Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug löst, (häufiger Fehler) wird er nicht selbständig zum Stillstand gebracht.
Daher ist das Sicherungsseil am Fahrzeug zu befestigen.
Das gilt auch für Deutsche und es auch komplett egal, ob der Hersteller so eine Öse vorgesehen hat oder nicht. Es bestände auch die Möglichkeit den Trailer mit einem Seil am anschraubbaren Abschlepphaken zu befestigen.
Mit Zitat antworten
Es steht da aber nichts von gebremsten Anhängern, bzw mit Auflaufbremse...den hänge ich die ein, wird der sich vom Kupplungskopf gelöste Anhänger sicher nicht lange in der Spur bleiben, den das Sicherungsseil wird ev. reissen, weil der Anhänger durch die aktivierte Bremse stoppt, und das Auto fährt weiter.
Das könnte schon passieren, und von in der Spur des Zugfahrzeuges bleiben, kann keine Rede mehr sein!
Keine Ahnung
26.04.2017, 20:27
Ich habe bei mir heute man an meiner festen anhängerkupplung geschaut.
Die Anhängerkupplung wurde neu 2015 angebaut.
Dort habe ich keine Öse, wo ich das Seil durchführen könnte.
Da muss ich dann wohl noch etwas nachrusten, damit ich das machen kann.
Beim Touran, den ich allenfalls fürs Boot (ungebremster Trailer) und nicht für den WW nutze, ist keine passende Öse oder ein Gestänge unten verbaut. Ich hänge das Seit mangels Möglichkeit in ein Plastikteil ein, welches im Fall der Fälle garantiert abreißt.
Von außen sieht man einen soliden Karabiner.
Ist zwar eine Fake-Lösung aber hauptsache der Kontrolleur ist zufrieden. :ka5:
Wenn man es jetzt ganz genau nimmt, dann ist die Bohrung am Kupplungsträger ja auch die falsche Lösung.
Wenn der Kugelkopf bricht, dann hilft es. Nicht aber wenn der Kupplungsträger bricht!
Im Falle meines T5 ist die Kupplung fix mit dem Stoßstangenträger verschweißt! Wenn diese Schweißnaht aufgibt, dann würde nur die Sicherungsleine an der Karosserie helfen!
Wenn man es jetzt ganz genau nimmt, dann ist die Bohrung am Kupplungsträger ja auch die falsche Lösung.
Wenn der Kugelkopf bricht, dann hilft es. Nicht aber wenn der Kupplungsträger bricht!
Im Falle meines T5 ist die Kupplung fix mit dem Stoßstangenträger verschweißt! Wenn diese Schweißnaht aufgibt, dann würde nur die Sicherungsleine an der Karosserie helfen!
Ja aber was, wenn das Auto bricht??
https://www.youtube.com/watch?v=KMtCsl3wdDo :confused-
Falls es wen interessiert: MEINE Kupplung hat eine Öse :banane::biere:
Ich finde, dass wenn man gemächlich anfährt, die Belastung nicht so groß werden kann, sodass die Kupplung bricht!
Ich würde behaupten, die größte Last hat eine AHK bei einem ungebremsten 750kg Trailer bei einer Vollbremsung.
Aber da hilft dir das Seil eh nicht, denn deine Deichsel steckt im Kofferraum!
Visus1.0
27.04.2017, 18:24
So von meiner AK Die Öse ist an dem schwenkbaren 13Poligen Stecker angebracht.
http://up.picr.de/29032823cp.jpg
Wasserarbeiter
27.04.2017, 18:30
So von meiner AK Die Öse ist an dem schwenkbaren 13Poligen Stecker angebracht.
... :futschlac :lachen78: :futschlac
Hallo,
"am Fahrzeug befestigen", ha, warum machen dann die Kupplungshersteller an einer Stelle eine Bohrung für eben das Sicherungsseil wenn ich die Bohrung doch nicht benutzen darf?
Und "Wenn sich der Anhänger mit der gesamten Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug löst, (häufiger Fehler)" kann ich eigentlich auch nicht glauben, gut gut gut, es steht da so, das die Kugel bricht habe ich schon gehört, aber das sich die komplette Anhängerkupplung vom Wagen verabschiedet und dann auch noch häufig, na ja..........:stupid:
Den ersten Polizisten den ich morgen sehe werde ich mal fragen, mal sehen ob der mir sagen kann wie es muß (in D)!
Gruß Peter :chapeau:
Mit dem Satz, dass sich die Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug löst (häufiger Fehler), meinte ich abnehmbare Anhängerkupplungen.
Es steht da aber nichts von gebremsten Anhängern, bzw mit Auflaufbremse...den hänge ich die ein, wird der sich vom Kupplungskopf gelöste Anhänger sicher nicht lange in der Spur bleiben, den das Sicherungsseil wird ev. reissen, weil der Anhänger durch die aktivierte Bremse stoppt, und das Auto fährt weiter.
Das könnte schon passieren, und von in der Spur des Zugfahrzeuges bleiben, kann keine Rede mehr sein!
Mit Anhängern, die nicht selbständig zum Stillstand gebracht werden, wenn sie sich vom Fahrzeug lösen, sind alle nicht gebremsten und auflaufgebremsten Anhänger gemeint. Bei einem Anhänger mit Druckluftbremse wird die Bremse aktiviert, sobald er sich vom Zugfahrzeug löst und der Luftdruck abfällt.
Visus1.0
27.04.2017, 22:32
... :futschlac :lachen78: :futschlac
:lachen78: was ist da so lustig ?:biere:
Das ist eine 3mm Stahlplatte die da runterschwenkt, da geht der Bremsseilkarabiner genau rein....
Moin,
was macht es für einen Sinn, einen ungebremsten Anhänger (Beitrag #23) mit einem Drahtseil halten zu wollen, falls die Kupplung bricht oder abfällt.
Ich bin zwar kein Ingenieur und kann die Kräfte wirklich nicht berechnen. Falls mir beim Betrieb mit dem ungebremsten Hänger die Kupplung abfallen sollte, so würde ich das vorn garantiert nicht bemerken. Beim nächsten größeren Ruck reißt mir das kleine Drahtseil sofort durch und der Hänger ist solo unterwegs.
Falls sogar die Kupplung bricht, dürfte der Impuls so groß sein, dass auch das Drahtseil reißt.
Ich halte das Ganze technisch für absoluten Blödsinn. Man kann mich gern vom Gegenteil überzeugen.
Unser Anhänger ist ungebremst und ich werden den Fake für unsere NL Freunde gern nachrüsten und mit der Öse am Kunststoff der Stoßstange am Touran verbinden. :ka5:
So lange mir der Hersteller keine technisch brauchbare Lösung bietet, so brauche ich wohl auch nichts nachzurüsten. Das Fahrzeug hat schließlich eine EU Zulassung.
Wasserarbeiter
27.04.2017, 23:08
Moin,
ich habe einen ungebremsten Harbeck Trailer. Damals neu gekauft. Da war noch nie ein Seil dran.
outborder
28.04.2017, 12:51
:lachen78: was ist da so lustig ?:biere:
Das ist eine 3mm Stahlplatte die da runterschwenkt, da geht der Bremsseilkarabiner genau rein....
Zieh mal am Seil und versuche damit den Bremhebel zu bewegen. Dann weißt du warum das lustig ist.
Das Seil reißt dir deine 3mm Platte ab.
Monoposti
28.04.2017, 15:44
Hinten am Abreissseil ist der gerollte Spannring,wie beim Schlüsselanhänger, der ist genormt und den zieht es auf, wenn der Hänger abkuppelt.Wer das Abreissseil schon mal montiert hat, weiss wie viel Kraft hier nötig ist um am Hänger diesen Ring einzufädeln.
Endet gerne mit blutigen Fingern....:lachen78:
Soll heißen, wenn an der ausklappbaren E Dose einhängst, da fliegt die auch gleich mit weg.
Kannst dann gleich mit nachbestellen.....
Mein alter Herr hat schon einen 3,5 to. auf der A7 verloren,war nicht lustig mit der Autobahn Polizei....da Vollsperrung .Der kam an der Mitteleitplanke zum stehen.......:ka5:
Bei ungebremsten Hängern sollte ne Kette oder Hebeschlaufe dran, so dass der beim ungewollten Abhängen niemand erschlägt..
schwarzwaelder50
28.04.2017, 17:31
Bei ungebremsten Hängern sollte ne Kette oder Hebeschlaufe dran, so dass der beim ungewollten Abhängen niemand erschlägt..
Jep, genau darum geht es.:chapeau:
Comander
28.04.2017, 19:05
Also das ist Neu daß Kugelköpfe brechen sollen :22_yikes: Warum sollen die brechen können? Ich hab noch nie was davon gehört::confused- Ich denke es gibt eine Belastungsgrenze.Eine Kupplung ist für das jeweilige Fahrzeug XY entsprechend ausgelegt. Meist 75kg Stützlast und irgendwelche Angaben mit zulässigen Gesamtgewicht. Wenn ich innerhalb der Maße bin warum sollen Kugelköpfe brechen :confused-Ist doch auch mit den Aufzug so -da werden mit 4-8 fachen Lasten gerechnet was das Teil aushalten muss sonst wird es nicht zugelassen??:confused-
Monoposti
28.04.2017, 20:02
Ihr mit euren Kugelköpfen......die brechen in aller Regel auch nicht.Aber schaut mal eure Zugmaul an.Die sind teilweise 10 - 20 Jahre drauf und verlieren ihre Haltekraft. dann schnappen die auch gerne mal auf, vor allem wenn ein Hänger mit wenig oder negativer Stützlast gefahren wird.Wer wechselt die denn regelmässig.Manche haben ne Verschleissanzeige dran, dann fällt es noch auf.
Es braucht ein Hänger nur mal anständig sich aufschwingen.Wer das mal auf der Autobahn erlebt hat,fährt freiwillig viel Stützlast.:ka5: Was meinst wie schnell die Schlaufe vom Abreissseil vom Kugelkopf rutscht wenn der Hänger hinter Dir von li nach re geht...:gruebel:
Im Prinzip geht's darum,den Hänger zum Bremsen zu bewegen, imho so falsch ist es nicht, die umgelegte Schlaufe abzuschaffen.Ich schleif schon länger das Seil um den Anhängerbock, ist mir wohler........
Wasserarbeiter
28.04.2017, 20:17
....die brechen in aller Regel auch nicht.Aber schaut mal eure Zugmaul an.Die sind teilweise 10 - 20 Jahre drauf und verlieren ihre Haltekraft. dann schnappen die auch gerne mal auf, vor allem wenn ein Hänger mit wenig oder negativer Stützlast gefahren wird.Wer wechselt die denn regelmässig.Manche haben ne Verschleissanzeige dran, dann fällt es noch auf....
Moin,
bei meinem Trailer wird das alle zwei Jahre bei der HU mit einer Testkugel von der DEKRA geprüft.
outborder
28.04.2017, 20:33
Ich habe bei all meinen gebremsten Anhängern auf dieses Abreißseil (http://www.anhaenger-ersatzteile-versand.de/Teile-fuer-Auflaufeinrichtungen-und-Zugeinrichtungen/Abreissseile-und-Aufschlagschutz/Abreissseil-Fangseil-p1200.html) umgerüstet. Da brauche ich keine Schlaufe legen, sondern gleich in der Abschleppöse o.ä. einhängen.
Moin,
ich habe einen ungebremsten Harbeck Trailer. Damals neu gekauft. Da war noch nie ein Seil dran.
Hatte auch einen ungebremsten Harbeck Trailer ohne Sicherungsseil. Habe den Trailer einmal nicht ordentlich angekuppelt und verloren. Habe mit jemand beim Ausslippen zu viel gequatscht und nicht ordentlich kontrolliert. Zum Glück erfolgte dieser Vorfall bei geringer Geschwindigkeit und es ist nichts passiert. Habe dann das Sicherungsseil nachträglich angebracht. Das Sicherungsseil kostet nicht viel und kann doch viel bringen.
Monoposti
28.04.2017, 21:17
Moin,
bei meinem Trailer wird das alle zwei Jahre bei der HU mit einer Testkugel von der DEKRA geprüft.
RESPECT:cool:.Ich schreib Dir lieber nicht, wie meine Hänger durch den TÜV gehen....
Wasserarbeiter
28.04.2017, 21:35
.... Ich schreib Dir lieber nicht, wie meine Hänger durch den TÜV gehen....
... ich würde mich auch nicht beschweren, wenn sie es nicht täten. :ka5:
Astra-Kawa
29.04.2017, 20:31
Meld mich auch mal zu wort im diesem trennt.
Es ist vielleich mal interesant zu sehen wie das mit dem bremsseil funtionieren soll im falle eines falles. Ihr werdet es woll nicht verstehen was gesprochen wird.Aber sehen schon. Zum schluß wird noch erklärt, warum man nur originale bremsseiler der hersteller kaufen soll. Ich hoffe es hilft euch.
https://www.youtube.com/watch?v=XRUlB9CSedM
Monoposti
29.04.2017, 20:43
:cool::cool:dass was ich oben beschrieben habe....danke
Comander
29.04.2017, 21:30
:gruebel:.....:ka5: Waaaahnsinn wie das zum Thema wird :ka5: ich bin selbst betroffen und wúndere mich noch .....:ka5:
:gruebel: Leute -bitte das ernst nehmen :smileys5_
Wasserarbeiter
29.04.2017, 21:33
... und es macht nur bei gebremsten Hängern Sinn. Das Kabel soll/darf ja abreißen, nachdem die Feststellbremse angezogen wurde.
Astra-Kawa
29.04.2017, 22:05
Bei ungebremsten anhängern macht das stahlseil auch sinn. Der anhänger bleibt an zugfahtrzeug drann. Fahrt somit nicht unkontrolliert irgend wo hin. Der schaden der dann am zugfahrzeug entsteht, ist weniger relevant als was er anrichten kann wenn er unkontrolliert durch die gegend rollt.
Auch dieses stahlseil oder eine kette ist in NL vorschrifft für ungebremste anhänger. Wird auch für deutsche die in den niederlanden mit anhänger unterwegs sind, ohne seil oder kette betraft. Man sollte sich halt vorher gut informieren welche regeln in einem land gelten. Was im eingenen land gilt, gilt noch lange in andere länder nicht.
Wasserarbeiter
29.04.2017, 22:29
Moin Paul,
wenn der Hänger dran bleiben soll, brauchst Du aber schon etwas größere Kaliber als dieses Stahlseilchen. Ich habe in Holland oft Fahrzeuge gesehen, die so eine Verriegelung über dem Kugelkopf der Anhängerkupplung haben.
Moin Paul,
wenn der Hänger dran bleiben soll, brauchst Du aber schon etwas größere Kaliber als dieses Stahlseilchen. Ich habe in Holland oft Fahrzeuge gesehen, die so eine Verriegelung über dem Kugelkopf der Anhängerkupplung haben.
Hallo
So ein 6mm Stahlseil hat je nach Qualität eine Bruchlast von ca. 3 bis 6 Tonnen. Das wird doch so einen 500 bis 750 kg Hänger noch ne Zeit lang am Auto halten. Den Ruck beim "Abreisseil" stelle ich mir aber schon heftig vor.
Die Verriegelung über dem Kugelkopf könnte auch nur eine Antischlinger Vorrichtung sein https://de.wikipedia.org/wiki/Kugelkupplung_mit_Schlingerd%C3%A4mpfung .
Gruß Ulf
schwarzwaelder50
30.04.2017, 08:15
Hallo Jungs,
ehrlich gesagt, ist es mir egal ob das Seil so Sinn macht einzuhängen oder nicht. Mir geht es darum, das ich keine 460€ in der Schweiz abdrücken muss, wegen so einem Peanut. :ka5:
Und wie ich jetzt erst wieder gesehen habe, das in Holland auch darauf geschaut wird und Strafe, bzw. ein Ordnungsgeld zahlen musst.:cognemur:
schwarzwaelder50
30.04.2017, 16:46
Hier habe ich noch eine Ergänzung gefunden.
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/stva/Documents/Info_Befestigung_der_Anh%C3%A4ngerabreissleine_DE. pdf
Ich hab jetzt alles mögliche gelesen, aber noch nirgedwo, dass es auch für ausländische Fahrzeuge gilt...
Wenn also wer mehr weiss, her damit.
Monoposti
30.04.2017, 19:15
Ich hab jetzt alles mögliche gelesen, aber noch nirgedwo, dass es auch für ausländische Fahrzeuge gilt...
Wenn also wer mehr weiss, her damit.
Steht doch im ADAC link...
Da somit die vom Wiener Abkommen über den Straßenverkehr aufgestellten
Mindestanforderungen in den Niederlanden und der Schweiz nicht überschrit-
ten werden, gelten die dortigen nationalen Bestimmungen auch für im Ausland
(z. B. Deutschland) zugelassene Gespanne.....
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