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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Konformitätserklärung Aussenborder


.Georg
03.07.2017, 08:28
Hallo!

Ich habe einen Johnson 15PS Aussenborder (Baujahr 96).
Brauche ich hierfür eine Konformitätserklärung, oder nur fürs Boot? Ich habe zwar ein Serviceheft und sämtliche Rechnungen, aber eine Solche Erklärung, wie ich sie fürs Schlauchboot habe, fehlt mir.
Ab welchem Baujahr ist sowas nötig?

nuernberger-1
03.07.2017, 09:44
Moin,
Mit der Einführung der CE-Kennzeichnung wurden auch Wasserfahrzeuge, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in der Sport- und Freizeitschifffahrt genutzt werden, so genannten „harmonisierten“ Regeln unterworfen.

Die EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch die Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder – 10. ProdSV) umgesetzt und gilt für Sportboote, die nach dem 15. Juni 1998 gebaut worden sind bzw. erstmals in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Sie gilt auch für deren erforderliche feste Bordausrüstung und Ausrüstungsgegenstände. Die Richtlinie betrifft nicht die Boote der Berufsschifffahrt. Hier sind Klassifikationsgesellschaften zuständig.

PS: Ist nicht von mir, habe ich von Wikipedia ein kopiert.

.Georg
03.07.2017, 10:35
Alles klar. Dann hab ich das ganze jetzt mal ohne zur Anmeldung abgeschickt. Mal schauen.