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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vereinsrecht -fragen? (Bootsverein) Österreich


Kevin 31
21.03.2018, 15:36
Hi Leute
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Es geht um die Amtsenthebung eines Vereinspräsidenten, wir sind ein kleiner Österreichischer Bootsverein mit 5 Präsidiumsmitglieder und 8 Gastmitglieder und einen Präsidenten, was benötigen wir um den Vereinspräsidenten zu entheben?
alle 5 Mitglieder sind sich einig ,wir wollen diesen Präsidenten nicht mehr länger in unserem Verein haben:cognemur:
Unseren Verein gibt es seit 1965:biere:

Für dienliche Informationen bezüglich Vorgehensweise währe ich sehr dankbar :seaman:

preirei
21.03.2018, 16:29
Steht alles in Euren Statuten - ich bin mir sicher ihr braucht eine Hauptversammlung mit einem entsprechenden Antrag - da könnt ihr dann einen neuen Vorstand wählen.

Wie gesagt - eure Statuten geben darüber Auskunft!

Kevin 31
21.03.2018, 17:42
Sind solche Statuten bei allen Vereinen gleich? oder bestimmt das jeder Verein für sich selbst?

Danke

Kevin 31
21.03.2018, 17:53
Währe nett wenn mir jemand den genauen Ablauf erklären könnte wie so eine Absetzung abläuft und wie man vorgehen muss oder soll, Danke

hobbycaptain
21.03.2018, 18:41
Währe nett wenn mir jemand den genauen Ablauf erklären könnte wie so eine Absetzung abläuft und wie man vorgehen muss oder soll, Danke

Was genau von "euren Statuten" hast Du nicht verstanden ?
Glaubst dass die Leute hier eure Vereinsstatuten kennen ?
Wenn Du die nicht kennst, auf der BH müssten's auch aufliegen, macht aber kein gutes Bild bei der Vereinsbehörde, wenn man dort seine eigenen Statuten anfordert :ka5:.

Rotti
21.03.2018, 19:02
Kevin , schau mal hier. Vielleicht hilft dir da etwas weiter :
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/zvn/public/Registerauszug

KOI7161
21.03.2018, 20:04
Hatten einen ähnlichen Fall in unserem Verein.
Nur, da sind erster und zweiter Vorsitzender zugleich zurückgetreten.
Was war zu tun:
Da auch ich im Vorstand bin, haben wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und bis zur nächsten Jahreshauptversammlung welche jetzt am Freitag ist, einen Übergangsvorstand gewählt.
Nun wird laut Satzung ein neuer Vorstand gewählt.
Denn laut Vereinssatzung kann der Vorstand nur turnusgemäß alle zwei Jahre gewählt werden.
Wie das in euren Regularien steht , kann man so pauschal nicht sagen.
Wenn ihr aber mit eurem Präsident nicht mehr einverstanden seid,kann nur eine Mitgliederversammlung einberufen werden und min. 50% der Mitglieder müssen gegen den Präsi stimmen.

Ich hoffe es es gibt nicht zuviel Ärger im Verein.

Kevin 31
22.03.2018, 05:29
Danke Freunde für die Infos, unsere Präsidiumsmitglieder die die entscheiden dürfen sind alle zwischen 78 und 92 Jahre alt und fahren keine Boote mehr der Präsident ist knapp 70 und führt den Verein als Diktator und lässt keine andere Meinung gelten :cognemur:, ich bin nur einfaches Vereinsmitglied und der jüngste im Team aber die Mehrheit aller Mitglieder auch Gastmitglieder ist für eine Absetzung des Präsidenten, er beleidigt ständig Gastmitglieder einen Freund von mir hat er den Zugang zum Steg verweigert weil er Türkischer abstammung ist usw. Er mag keine Ausländer und Schwule, habe versucht mit ihm auf normale Art zu kommunizieren jedoch ohne Erfolg.

preirei
22.03.2018, 08:44
... aber die Mehrheit aller Mitglieder auch Gastmitglieder ist für eine Absetzung des Präsidenten...

... wir sind ein kleiner Österreichischer Bootsverein mit 5 Präsidiumsmitglieder und 8 Gastmitglieder und einen Präsidenten, was benötigen wir um den Vereinspräsidenten zu entheben?
alle 5 Mitglieder sind sich einig .....


Gern noch einmal:

1.) Schau dir eure Statuten an - als Mitglied hast du die bei deinem Eintritt in den Verein überreicht bekommen bzw. sogar unterschrieben.
2.) Statuten genau durchlesen - da sollte neben dem Vereinszweck auch alle Rechte und Pflichten der Mitglieder verewigt sein, bzw. auch stehen was zu tun ist, wenn Pflichtverletzungen auftreten.
3.) In der nächsten ordentlichen Hauptversammlung kannst du dann deine Bedenken einbringen und ggfls. auch einen Antrag auf Abwahl des Vorstandes stellen - über den wird dann abgestimmt, wie die Stimmverhältnisse aufgeteilt sind und wer wahlberechtigt ist, steht in den Statuten (vielleicht sind Gastmitglieder auch gar nicht wahlberechtigt?).
3.) Wie das alles zu laufen hat steht auch alles in den Statuten - wenn da nichts zu finden ist, hilft dir das Vereinsrecht weiter.

Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen, außer - könnte mühsam werden! :-). Aber auch dafür gibts eine einfache Lösung: Wenns mir in einem Verein nicht mehr gefällt - trete ich einfach aus! Das ist wohl die effektivste Möglichkeit einem Verein mitzuteilen dass er uninteressant geworden ist (nur so zum Nachdenken: Was macht ein Verein ohne Mitglieder?) :confused-

Nachtrag: Wenn sich alle Präsidiumsmitglieder einig sind wärs doch vielleicht ganz leicht - geschlossen zurücktreten!

FAR FAR AWAY
22.03.2018, 11:28
Sollte er z.B. in die Kassa gegriffen haben, also wenn ein strafrechtlicher Tatbestand besteht dann spricht einer vortzeitigen Enthebung ja nichts entgegen :schlaumei

Wie bereits gepostet solltet ihr eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen,...

Ich würde, wenn wirklich viele Mitglieder gegen den Vorstand sind bereits im Vorfeld den personlichen Kontakt mit den Leuten suchen und mich gegebenenfalls, wenn du das willst mit einem neuen Konzept zur Wahl aufstellen lassen,...

Solche Sitiationen gibt es leider in vielen Vereinen immer wieder, das ist bei euch sicher keine Einzelheit.

Viel Erfolg!:chapeau:

preirei
22.03.2018, 12:33
...
Wie bereits gepostet solltet ihr eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen,...

Das "einfache" Mitglied kann (einbe)rufen soange es will und was es will - das wird niemanden jucken.

Ohne Vorstandsbeschluss läuft sowas nicht - und der wird sich hüten... :ka5:

Kevin 31
23.03.2018, 19:05
Vielen Dank , wir haben jetzt das Gespräch mit der besagten Person gesucht jedoch ohne Erfolg, er tritt nicht zurück auch einer Hauptversammlung stimmt er nicht zu, als nächsten Schritt veranlassen wir eine vereinsauflösung dagegen kann er nicht stimmen da sich alle Mitglieder einig sind und danach machen wir eine Neugründung.

Wasserarbeiter
23.03.2018, 19:15
Moin,

und wieso verlasst ihr nicht einfach alle den Verein und gründet einen neuen ?

thball
24.03.2018, 06:27
Vielen Dank , wir haben jetzt das Gespräch mit der besagten Person gesucht jedoch ohne Erfolg, er tritt nicht zurück auch einer Hauptversammlung stimmt er nicht zu, als nächsten Schritt veranlassen wir eine vereinsauflösung dagegen kann er nicht stimmen da sich alle Mitglieder einig sind und danach machen wir eine Neugründung.

Falls es bei Eurem Verein auch um Bootsliegeplätze geht, dann würde ich prüfen ob diese auf den neuen Verein übertragen werden können (wasserrechtliche Genehmigungen, Rückfall an Eigentümer wie eine Kommune etc.).

Jedenfalls viel Erfolg dabei.

bkj5
24.03.2018, 09:23
Das Problem sollte doch auszusitzen sein. Es muss ja wieder einmal gewählt werden?! So eine Vorstandsperiode dauert ja auch nicht ewig.Bei der nächsten Wahl hat sich's dann.

Berny
24.03.2018, 09:48
es muss die generalversammlung geben, das ist ein Instrument im Vereinsrecht.
da kann/muss von den mitgliedern ein neuer vorstand gewählt werden.
wenn das nicht passiert ist der Vorstand nicht mehr legitim, das kann bei der Behörde angezeigt und geahndet werden..

vorgangsweise:
Statuten organisieren und prüfen.
vor der nächsten Generalversammlung schriftlich eingeschrieben den Tagespunkt Vorstandswahl beantragen bzw diesen gem Statuten verlangen.
diese entsprechend durchführen.

wird er nicht durchgeführt, kann der Verein behördlich aufgelöst werden.

auf jeden fall einen Rechtsanwalt als Berater befragen oder sogar mitnehmen.