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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anfrage an einen Mitarbeiter der deutschen Wasserschutzpolizei


Michel
04.11.2003, 22:20
Hallo,

ich habe heute wohl Zeitgleich mit Eurer Idee (Ich wusste davon noch nichts), eine anfrage an einen Mitarbeiter der Wasserschutzpolizei in Deutschland gestellt.

Mal sehen ob ich eine Antwort bekomme.

Hier nochmal der Link für Euch zu der Seite, ist viel interesanntes dabei:

www.wasserschutzpolizei.de

#### MAIL ####

Hallo Michael,

Jetzt tu ich mich richtig schwer ob ich beim Sie oder Du bleiben soll. Da Du aber auch Hobbywassersportler bist, bleibe ich einfach beim DU.

Also ich bin seit 1989, ebefalls Wassersportler. Nun bin ich auch aktiv, in einem Forum, welches sich mit Sportschlauchbooten beschäftigt als Moderator tätig.

Dieses Forum besteht seit ca. einem Jahr und freut sich immer größerer Beliebtheit. Nun ist es dort so, dass wegen den Schlauchbooten sehr viele "Neulinge" im Breich Wassersport teilnehmen, da ein Schlauchboot
definitiv als Einstiegsdroge genannt werden kann.

Nun aber zu meinem Problem:

Es tauchen immer wieder Beträge auf, ob und wie welche Führerscheine, im Ausland oder bei uns in Deutschland anerkannt werden. Im momment
diskutieren wir gerade das Thema Deutschland, da speziell die Donau.

Da es sich um ein Österreichisches Forum handelt und wir unser nächstes
Treffen auf der Donau planen, nun die Frage ob die Österreicher bei uns mit Ihren Patenten fahren dürfen.

In Österreich gibt es zwei Patente, eines für "Flüsse und Seen" und eines für die Donau speziell. Nun meinen viele der Österreicher, dass das "Flüsse und Seen" reicht um auf der deutschen Donau zu fahren. Ich meine aber bei ELWIS gelesen zu haben, dass Deutschland, von ausländischen Sportbootfahrern, jenes Patent verlangt, dass auch im Heimatland vorgeschrieben ist. Das hieße doch für die Deutsche Donau, das Österreichische Donaupatent.

Auf dem Rhein müssten die Österreicher hingegen mit dem "Flüsse und Seen" Patent fahren dürfen.

Ich hingegen aus Deutschland dürfte nehme ich an, mit meinem normalen
Binnenschein auf der österreichischen Donau fahren, oder?

Auch ist die Frage Italien aufgetaucht. In Italien darf man ohne Führerschein Boote bis 30kw fahren. Das gilt aber doch nur für Italiener, ein deutscher oder österreichischer Staatsbürger, bräuchte aber einen Führerschein, da im Heimatland ja ein Führerschein ab 5 PS vorgeschrieben ist. Ein Italiener dürfte aber im Gegenzug auch bei uns ein Boot mit 30KW ohne Führerschein fahren.

Nun die Frage, kannst Du mir helfen oder mir zumindest sagen, wo man das am besten für ganz Europa nachlesen kann, am besten von einer amtlichen Stelle.

So einig ist Europa scheinbar doch nicht.

Ich würde mich sehr freuen, etwas von Dir zu hören und wünsche Dir privat, wie beruflich immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel.

Michael Neuner

PS: Hier noch ein Link zu einem der Forumsbeiträge. Mein Name ist im Forum michel.

http://www.schlauchboot-online.com/forum/showthread.php?s=&threadid=434

So hoffentlich bekomme ich eine Antwort, die gleiche Anfrage werde ich morgen beim Deutschen Motoryachtverband starten und bei unserem Verkehrsministerium. Antworten werde ich natürlich sofort veröffentlichen.


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Rotti
04.11.2003, 22:26
Super Michael - bin schon neugierig.

Gruß Rotti

Michel
05.11.2003, 08:06
Sehr geehrte Frau Mazzoni,
sehr geehrter Herr Krucynski,

ich vertrete eine lockere Gemeinschaft von Schlauchbootfahren aus dem Europäischen Raum.
Diese Interessengemeinschaft beteht zur Zeit aus Personen aus: Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Griechenland, Groß Britannien.

Nun ist es dort so, dass wegen den Schlauchbooten sehr viele "Neulinge" im Breich Wassersport dazu kommen, da wir auch regelmäßig Treffen veranstalten möchten, taucht immer wieder die Frage nach der Gültigkeit von Nationalen Führerscheinen im Ausland und umgekehrt auf.

Es tauchen immer wieder Fragen auf, ob und wie welche Führerscheine, im Ausland oder bei uns in Deutschland anerkannt werden. Zur Zeit diskutieren wir gerade das Thema Deutschland, und da speziell die Donau.

Da es sich um eine Internationale Gemeinschaft handelt und wir unser nächstes Treffen auf der Donau nähe Passau planen, nun die Frage ob die Österreicher bei uns mit Ihren Patenten fahren dürfen.

In Österreich gibt es zwei Patente, eines für "Flüsse und Seen" und eines für die Donau speziell. Nun meinen viele der Österreicher, dass das "Flüsse und Seen Patent" reicht um auf der deutschen Donau zu fahren.

Ich meine aber bei ELWIS gelesen zu haben, dass Deutschland, von ausländischen Sportbootfahrern, jenes Patent verlangt, dass auch im Heimatland vorgeschrieben ist. Das hieße doch für die deutsche Donau, das österreichische Donaupatent.

Auf dem Rhein müssten die Österreicher hingegen mit dem "Flüsse und Seen" Patent fahren dürfen.

Ich hingegen aus Deutschland dürfte nehme ich an, mit meinem Binnenschein auf der österreichischen Donau fahren da es ja hier kein spezielles Patent für die Donau gibt.

Auch ist die Frage "Italien" aufgetaucht. In Italien darf man ohne Führerschein Boote bis 30kw fahren. Das gilt aber für Italiener, ein deutscher oder österreichischer Staatsbürger, bräuchte aber einen Führerschein Küste, da im Heimatland ja ein Führerschein ab 5 PS vorgeschrieben ist. Ein Italiener dürfte aber im Gegenzug auch bei uns ein Boot mit 3KW ohne Führerschein fahren.

Nun die Frage, können Sie mir helfen oder mir zumindest mitteilen, wo man das am besten für ganz Europa nachlesen kann, am besten von einer amtlichen Stelle. Damit niemand von uns ohne das entsprechende Dokument fährt und vielleicht den Versicherungsschutz riskiert.

Ich würde mich sehr freuen, etwas von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Neuner


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Michel
06.11.2003, 22:23
Hallo,

also eben habe ich zumindest eine Antwort von dem WAPO, den ich angeschrieben habe bekommen.

Hallo Michael,

wenn du Licht in diese Angelegenheit bringen möchtest, musst du die
zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von
Spoprtbootführerscheinen durchackern. Diese Vereinbarungen sind mit fast
allen europäischen Staaten getroffen worden. Wir haben auf der Dienststelle
auch nicht immer das aktuellste Material. Wenn du hunderprozentig sicher
gehen willst, musst du dich in den Verwaltungsdschungel des
Bundesverkehrsministeriums wagen und dort mit dem zuständigen Sachbearbeiter
reden. Ich kann das durch unsere Behördenstruktur von hier aus nicht, da ich
in einer Unterbehörde sitze und nicht mit einer Oberbehörde ohne die
Genehmigung meiner Behörde Kontakt zur Oberbehörde aufnehmen darf (*kotz*),
du als Privatmann hast damit aber nichts zu schaffen.

Lieben Gruß und viel Erfolg

Michael Seegers

PS: ich werde in den kommenden Tagen dein Forum als Link auf meine Seite
setzen.

Ist nicht sehr ergiebig aber es scheint für deutschland etwas zu geben. Auf jedenfall scheint Michael sehr nett zu sein.

Und ein Link ist doch auch nicht schlecht Martin, wie sieht es mit eine Tausch aus?

Was meinst DU?

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