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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schulze V15


elmarG.
11.05.2005, 11:36
...nach fast einem Jahr vor Gericht, hab' ich's jetz' geschafft-
Hatte mir ja vor einem Jahr n' Schulze V15 mit nen' 115PS-igen Mercury- 6Zylinder i.d. Reihe, - gekauft- (#MOTORSCHADEN- Zitat lt. Kaufvertrag: diverse Servicearbeiten notwendig,-Motor springt sogar an!- wahrscheinlich für "BASTLER" kein Problem, u.a. wurde KEINE Garantie und kein Rückgaberecht eingeräumt!)Zitat des Verkäufers: "Was soll denn der Motor hab''n- der hat sicher nix...!"
-nach etlichen Streitereien, und nachdem der Sachverständige ein Urteil abgab- (10 Seiten+Fotos)(!) konnte mein Anwalt den Verkäufer davon überzeugen das Boot + zerlegten Motor ( 5&6 Zylinder i.A.,+ 2 Switchboxen i.A, uvm...) zurückzunemen... Yesssssss!
Eine absolute Erleichterung, da ich ihn OHNE Rechtschutz geklagt hatte!

...NAJA ENDE GUT ALLES GUT...!

http://www.schlauchboot-online.com/forum/attachment.php?attachmentid=3588&stc=1
http://www.schlauchboot-online.com/forum/attachment.php?attachmentid=3587&stc=1

pps.: falls irgendwer von Euch auch in's Fettnäpfchen getreten ist, den steh' ich natürlich mit Rat und Tat zur Seite...

goeberl
11.05.2005, 11:56
hi cerano!
das glastron das ich mir eingetreten hab, war auch die totale leiche. eigentlich hätte man da gegen den verfäufer vorgehen sollen, aber was solls, ich habs nicht gemacht und mitlerweise ist das boot schon hergerichtet und läut super.
aber falls sowas nochmal vorkommt, würd cih es bestimmt so wie du machen :chapeau:
lg martin

Manuel
11.05.2005, 12:27
Hallo cerano,

gratulation zum glücklichen Ausgang.


:schlaumai :schlaumai :schlaumai :schlaumai :schlaumai :schlaumai :schlaumai

Gruß

Manuel

Berny
12.05.2005, 10:28
Hier sieht man wieder, man kann gegen Betrüger vorgehen.
Man muss halt den Betrug auch nachweisen können!

@Cerano:
Hatte der Fall auch strafrechtliche Folgen ?

@Alle: Im Falle eines Betrugs und eines strafrechtlichen Verfahrens kann sich in Österreich ein Geschädigter dem Verfahren auch als Privatbeteiligter anschließen. Dies hat dann den Vorteil, dass das Verfahren zwar vom Staat aus betrieben wird (der hat das Kostenrisiko), der Privatman sich aber eine extra Privatklage ersparrt.
Dies hat aber nur Sinn, wenn ein absichtlicher Betrug auch wirklich nachgewiesen werden kann, einen unabsichtlichen Betrug gibt es nicht !

Chester
12.05.2005, 10:53
Ich denke, dass es in dem Fall darum geht, dass auch bei einer Auktion mit Garantie-/Rückgabe-Ausschluss noch rechtliche Möglichkeiten bestehen, wenn im Angebot wesentliche Mängel verschwiegen wurden, die eigentlich hätten bekannt sein müssen.

Und das ist gut zu wissen!

Na ja - glückwünschen tu ich nicht - dazu war's bestimmt zuviel Ärger.
Aber schlimmer wär's ja gewesen, wenn Du drauf sitzen geblieben wärst.

Reinhard :chapeau:

elmarG.
12.05.2005, 20:07
naja- ist zwar ne'' lange Geschichte- aber kurzum: im Jahre 2001 wurde dieses Boot wegen Motorschaden und wegen eines Achsbruch am Hänger an einen Schrotthändler um 3000,-ATS (!) verkauft- 30 Tage später kaufte es der Nächste um 25000,-ATS (!) (laut Kaufvertrag- ob echt oder unecht sei dahingestellt...)und ich "DEPP" kaufte es 3 Jahre später um 2900€ (!) (3Jahre stand's bei ihm zuhause-nicht mal 1x ausprobiert!-angeblich)

...schaut ja ziemlich nach Betrug aus... (meine Meinung)

...wenn's doch nur Aktien gewesen wären...

-hatte mich leider zu spät mit dem Erstbesitzer in Verbindung gesetzt... von ihm erfuhr ich von 2 (!) Verreiber- und den besagten Achsbruch... :cognemur:

...dann hat's mir 'g'reicht... -sowas muß man sich ja nicht gefallen lassen- oder..?