HubiSepp
12.05.2005, 21:26
habe gerade von der Fa. EMS diese Nachricht bekommen.
K u r z i n f o f ü r S k i p p e r b z w . K R O A T I E N - U r l a u b e r
Hier die wichtigsten Eckpunkte in zusammengefasster Form:
* Für den privaten Yacht- und Bootsbesitzer ändert sich kaum etwas
* Beim Einklarieren bzw. bei Meldung im Hafenamt erwirbt man nun eine Jahres-Vignette, welche bislang "Permit" genannt wurde
Folgende Dokumente werden dazu benötigt:
* Reisepass
* Crewliste
* Personenliste
* Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes - z.B. Seebrief oder Binnenzulassung
* Nachweis über die Befähigung das Schiff entsprechend der nationalen Vorschriften zu führen
* Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung
* Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Schiffseigners zur Nutzung des Schiffes
Mit der Beschaffung der Vignette sind folgende Gebühren zu begleichen:
* Gebühr für die Schifffahrtssicherheit
* Gebühr für die Nutzung der Schifffahrtssicherheitsobjekte (Leuchtfeuer)
* Gebühr für eine informative Seekarte
* Verwaltungsgebühr
Die Vignette soll an sichtbarer Stelle des Rumpfes oder an den Aufbauten des Schiffes angebracht werden.
Noch gültige "Permit" behalten ihre Gültigkeit.
Die Höhe der Gebühren ist auf dem Niveau des Vorjahres und auch das Rabattsystem für Stammgäste wird beibehalten.
Ausserdem gibt es eine Notrufnummer für Handy's.
Unter Tel: 9155 kann Hilfe herbeigeholt werden. Diese Nummer ist unabhängig vom jeweiligen Netzbetreiber und kommt immer bei einer Notrufstelle an. Dies ist sicherlich eine zusätzliche gute Möglichkeit im Notfall Hilfe herbeizuholen. Angeblich gilt diese Nummer im gesamten Adriabereich.
Gruß Sepp
K u r z i n f o f ü r S k i p p e r b z w . K R O A T I E N - U r l a u b e r
Hier die wichtigsten Eckpunkte in zusammengefasster Form:
* Für den privaten Yacht- und Bootsbesitzer ändert sich kaum etwas
* Beim Einklarieren bzw. bei Meldung im Hafenamt erwirbt man nun eine Jahres-Vignette, welche bislang "Permit" genannt wurde
Folgende Dokumente werden dazu benötigt:
* Reisepass
* Crewliste
* Personenliste
* Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes - z.B. Seebrief oder Binnenzulassung
* Nachweis über die Befähigung das Schiff entsprechend der nationalen Vorschriften zu führen
* Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung
* Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Schiffseigners zur Nutzung des Schiffes
Mit der Beschaffung der Vignette sind folgende Gebühren zu begleichen:
* Gebühr für die Schifffahrtssicherheit
* Gebühr für die Nutzung der Schifffahrtssicherheitsobjekte (Leuchtfeuer)
* Gebühr für eine informative Seekarte
* Verwaltungsgebühr
Die Vignette soll an sichtbarer Stelle des Rumpfes oder an den Aufbauten des Schiffes angebracht werden.
Noch gültige "Permit" behalten ihre Gültigkeit.
Die Höhe der Gebühren ist auf dem Niveau des Vorjahres und auch das Rabattsystem für Stammgäste wird beibehalten.
Ausserdem gibt es eine Notrufnummer für Handy's.
Unter Tel: 9155 kann Hilfe herbeigeholt werden. Diese Nummer ist unabhängig vom jeweiligen Netzbetreiber und kommt immer bei einer Notrufstelle an. Dies ist sicherlich eine zusätzliche gute Möglichkeit im Notfall Hilfe herbeizuholen. Angeblich gilt diese Nummer im gesamten Adriabereich.
Gruß Sepp