Torx
10.07.2005, 10:42
"Verstöße in der See- und Binnenschiffahrt können, soweit das Gesetz oder die Verordnung entsprechendes bestimmen, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Diese Ordnungswidrigkeiten werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen verfolgt und geahndet. Für die Höhe des Bußgeldes ist ein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen herausgegebener Bußgeldkatalog maßgebend, der derzeit hinsichtlich seiner Aktualität überarbeitet wird."
http://www.wsd-nordwest.de/Schifffahrt/ordnung_des_schiffsverkehrs/
Den Katalog habe ich leider noch nicht gefunden. Könnte jemand den Link setzen oder hat nähere Infos ?
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Torx
http://www.wsd-nordwest.de/Schifffahrt/ordnung_des_schiffsverkehrs/
Den Katalog habe ich leider noch nicht gefunden. Könnte jemand den Link setzen oder hat nähere Infos ?
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Torx