Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohin mit der Gastlandflagge
Hoi Jungs,
in knapp zwei Wochen geht es nach Dänemark. Eigentlich wollte ich den Geräteträger zu Hause lassen. Meine Nationalflagge kommt an einen Halter an die SB Seite des Hecks. Soweit so gut. Aber wohin mit der Gastlandflagge ? Am Geräteträger weht sie an der BB Seite. Als Gösch kann ich sie nicht fahren. Und über der Nationalflagge ist auch kein Platz mehr. Nun ist mir im Hinterkopf geblieben, dass am Heck ausschließlich die Nationalflagge wehen darf - Ausnahme Gastland- über Nationalflagge. Da ist mein Problem. Die Gastlandflagge hätte nämlich am Heck auf der BB Seite noch Platz. Ich habe jetzt das Web nach Informationen durchwühlt, ob die BB Seite erlaubt ist. Nichts, aber auch gar nichts verwendbares gefunden. Nun seid ihr meine letzte Rettung. Habt ihr für mich etwas verwendbares ?
Ist die Gsatlandflagge an der BB des Hecks erlaubt ?? (Bei meinem Glück ist die BB Seite bestimmt tabu)
Gruß Christian
Hoi Jungs,
in knapp zwei Wochen geht es nach Dänemark. Eigentlich wollte ich den Geräteträger zu Hause lassen. Meine Nationalflagge kommt an einen Halter an die SB Seite des Hecks.
Ist die Gsatlandflagge an der BB des Hecks erlaubt ?? (Bei meinem Glück ist die BB Seite bestimmt tabu)
Gruß Christian
Oh weh
die Threads sind Legion - bitte nicht von vorne :banane: Einfach mal ein bischen im Forum suchen oder unten gucken
Roland, ist das auf dem Bild ein Schlauchboot ?
Christian, da wirst Du auch keine Infos finden, die mit den Regelungen und einem Schlauchboot übereinkommen. Hierzu hat es schon stundenlange Diskussionen gegeben. War Beteiligter !
Ich habe vor kurzem einen Vorschlag von Roland bezüglich Aufkleber auf Motorhaube ausprobiert und einige Johurtbecherfahrer in meinem Revier um ihre Meinung gefragt. Die haben sich totgelacht und meinten auf so Ideen könnten nur Schlauchbootfahrer kommen.
Ich fahre weiterhin also mit Gastland über Nationale auf Steuerbordseite.
Gruß Hans
Roland, ist das auf dem Bild ein Schlauchboot ?
Ich fahre weiterhin also mit Gastland über Nationale auf Steuerbordseite.
Gruß Hans
@daniels
Neee, nur so wäre es OK, aber ich wollte keinen neuen Thread anfangen, da das (außer im Segelforum) in allen anderen ja -wie Du schreibst - stunden ja tagelang ein Thema war.
:biere: :biere:
Oh weh
die Threads sind Legion - bitte nicht von vorne :banane: Einfach mal ein bischen im Forum suchen oder unten gucken
Es ist ja sehr nett, dass du mich auf die Suche schicken willst. Wenn man schon so etwas empfiehlt, sollte man sich sehr sicher sein, dass diese Frage bereits im Forum gestellt worden ist, respektive beantwortet wurde. Da ich alle alten Threads bereits durchforstet habe und nichts hilfreiches gefunden habe, habe ich meine Frage gestellt. Aber danke für deine Superantwort und das Bild, das mir wirklich nicht weiterhilft.
Gruß Christian
Es ist ja sehr nett, dass du mich auf die Suche schicken willst. Wenn man schon so etwas empfiehlt, sollte man sich sehr sicher sein, dass diese Frage bereits im Forum gestellt worden ist, respektive beantwortet wurde. Da ich alle alten Threads bereits durchforstet habe und nichts hilfreiches gefunden habe, habe ich meine Frage gestellt. Aber danke für deine Superantwort und das Bild, das mir wirklich nicht weiterhilft.
Gruß Christian
Das Bild gibt wieder was korrekt wäre,
zwei Nationale (daniel) übereinander sind definitiv verboten
dagegen am Steuerstand auf einem Gnomon aufgehängt wäre es korrekt (STB)
http://www.schlauchboot-online.com/showthread.php?t=4029&highlight=Flaggenf%FChrung
kam beim ersten Suchversuch der Thread "Flagge setzen", also soviel kannst Du nicht durchforstet haben :biere:
da das (außer im Segelforum) in allen anderen ja -wie Du schreibst - stunden ja tagelang ein Thema war.
:biere: :biere:
Logisch, die haben ja auch einen Mast.
Hans
Hallo Freunde,
die Gastland-Beflaggung auf einem Schlauchboot ohne Geräteträger ist schwierig. Ich habe die kleine Gastlandflagge auf meinen ZODIAC und WIKING Schlauchbooten immer am Bug gefahren, derweil die nationale natürlich am Heck steuerbords stand.
Heute fahre ich die Gastland-Beflaggung an meinem RIB im Geräteträger steuerbordseitig, derweil die Nationale steuerbords am Heck steht, siehe Bild.
Lutti069
02.08.2005, 15:27
zwei Nationale (daniel) übereinander sind definitiv verboten
Hi
Das ist nicht der Fall, weil lt. DMYV im Kapitel Flaggenführung wäre es, ich zitiere:"...für Traditionalisten ein Fehltritt zwei Nationale übereinander zu setzen, aber wenn es anders nicht möglich ist soll man es machen weil es besser so ist ,als garkeine zu setzen."
Hi
Das ist nicht der Fall, weil lt. DMYV im Kapitel Flaggenführung wäre es, ich zitiere:"...für Traditionalisten ein Fehltritt zwei Nationale übereinander zu setzen, aber wenn es anders nicht möglich ist soll man es machen weil es besser so ist ,als garkeine zu setzen."
Das Flaggenrechtsgesetzt für aus :
§ 8
(2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden.
(3) Die Bundesflagge ist beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen zu zeigen.
sowie
(1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden.
(2) § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung.
-----------------------------
Die meinung von Journalisten oder anderen Privatpersonen oder Vereinen ist da nicht maßgebend.
Es ist sogar STRAFBAR mit bis zu 6 Monaten Haft und 180 Tagessätzen (in D) :schlaumei
Lutti069
02.08.2005, 16:36
Eine Gastlandflagge ist aber keine andere DEUTSCHE Heimatflagge.
Eine Begründung zum Setzen der Gastlandflagge hast du leider nicht gegeben.
Und darum ging es!!
Eine Gastlandflagge ist aber keine andere DEUTSCHE Heimatflagge.
Eine Begründung zum Setzen der Gastlandflagge hast du leider nicht gegeben.
Und darum ging es!!
Lutti bitte lesen !
wenn Du in HR die kroatische Nationale über dem Adenauer setzt, dann gilt § 8 Abs 2 = 6 Monate :cool:
Die HR Flagge ist nämlich eine Nationale :futschlac
----------------
Nachtrag
die Begründung zum setzen einer Gastlandflagge ist die Höflichkeit gegenüber dem Gastland und seinen nautischen Einrichtungen - man führt aber auch NUR beim Ein- und Auslaufen
hobbycaptain
02.08.2005, 17:34
das stimmt aber auch nicht, lieber Roland.
§ 8
(2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden.
eine Fahne über einer anderen ist nämlich nicht "An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist", sondern eben darüber, ist also doch erlaubt :ferdisein .
das stimmt aber auch nicht, lieber Roland.
eine Fahne über einer anderen ist nämlich nicht "An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist", sondern eben darüber, ist also doch erlaubt :ferdisein .
@ ferdi
ich weis zwar nicht welche ösi-laus Dir über die Leber gelaufen ist (seit einigen Tagen) aber ich gehe aus, dass Du es besser weist als du schreibst.
Ausserdem Lesen bildet und ich schicke Dir gern das ganze FlRG - aber das hatten wir doch schon alles :nuts: :nuts: :motz_4: :motz_4:
Hi Ludger,
zum Glück dürfen wir bei der Erledigung von hoheitlichen Aufgaben diese setzen.
http://www.flaggenkunde.de/deutscheflaggen/images/de_state.gif
Die ohne Adler finde ich sowieso nicht so schön. Du setzt zusätzlich dann noch den Stander vom DFV und ich die Genfer.
Hans
Das Bild gibt wieder was korrekt wäre,
zwei Nationale (daniel) übereinander sind definitiv verboten
dagegen am Steuerstand auf einem Gnomon aufgehängt wäre es korrekt (STB)
http://www.schlauchboot-online.com/showthread.php?t=4029&highlight=Flaggenf%FChrung
kam beim ersten Suchversuch der Thread "Flagge setzen", also soviel kannst Du nicht durchforstet haben :biere:
Das hast du schön gemacht. Aber der Thread bring mich auch nicht weiter. Wie bereits geschrieben, wurde diese Frage noch nicht im Forum beantwortet. Auch ist deine Annahme, dass eine Gastlandflagge nicht über der Nationalflagge wehen darf, schlichtweg falsch. Für Boote, die keine andere Möglichkeit haben, die vorgeschriebene Gastlandflagge zu setzten, gilt hier eine Ausnahme. Auch ist deine Annahme falsch, dass der Dieter seine Flaggen nicht auf der selben Seite fahren darf. Es heißt - die Nationalflagge ist am Heck zu setzten. Die Gastlandflagge am Geräteträge auf der Steuerbordseite. Was kann denn der Dieter dafür, wenn sein G-träger nur 20 cm von seinem Heck entfernt ist ? Also Dieter - richtig gemacht - Aufgabe gelöst und 100 Punkte aus Norddeutschland. :futschlac :futschlac
Gruß Christian
Jetzt habe ich meinen G-Träger wieder aufgebaut und setzte meine Nationalflagge steuerbords und die Gastlandflagge wie immer auf den G-Träger - auch steuerbords - und rausche dann an der BB Seite mit der RD Flagge über die Nordsee. :backsite: :backsite: :backsite: :backsite:
Lutti069
02.08.2005, 21:39
Hi Ludger,
zum Glück dürfen wir bei der Erledigung von hoheitlichen Aufgaben diese setzen.
http://www.flaggenkunde.de/deutscheflaggen/images/de_state.gif
Die ohne Adler finde ich sowieso nicht so schön. Du setzt zusätzlich dann noch den Stander vom DFV und ich die Genfer.
Hans
Wenn ich die setze dann muß ich aber noch Lichtorgel und Palawerhorn anbauen. :smilie_fl :smilie_fl
.........Auch ist deine Annahme, dass eine Gastlandflagge nicht über der Nationalflagge wehen darf, schlichtweg falsch. Für Boote, die keine andere Möglichkeit haben, die vorgeschriebene Gastlandflagge zu setzten, gilt hier eine Ausnahme. Gruß Christian
Diese beiden Sätze sind schlichtweg Blödsinn.
Das weist Du auch sonst hättest Du die angebliche Ausnahme ja zitieren können :motz_4:
Wo steht das eine Gastlandflagge VORGESCHRIEBEN ist ? :motz_4: :motz_4:
Eine Gastlandflagge ist eine Nationale .
Damit DARF sie nur dann über einer anderen wehen, wenn das Schiff gerade (z.B. durch feindliche Handlung) die Nationalität geweselt hat :futschlac
Darüber hinaus sollen auch an Stb nie zwei Flaggen übereinander wehen um die Verwechslung mit NC auszuschließen
------------------------
Wie gesagt Blödsinn, aber bekannter Blödsinn in allen Foren schon 100mal geschrieben und deswegen weder besser noch richtiger :captain:
Habe ich ALLES richtig verstanden ? Also Pflicht z.B. in HR ist bei einem Schlauchi eine Deutsche Fahne Steuerbord-am Heck ? :biere:
LG Robert
Jap - wenn der Eigner des Schiffs (auch Schlauchboot) die deutsche Staatsangehörigkeit hat und sein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist, dann hat er die deutsche Bundesflagge zu setzten.
Mein Freund hat die deutsche Staatsangehörigkeit, seinen Lebensmittelpunkt aber in Norwegen. Er setzt an seinem Joghurtbecher die Norwegische Flagge.
Gruß Christian
Wenn wir mit unseren motorisierten Schlauchbooten mit Bootszulassung in der Heimat im Ausland Urlaub machen, dann ist das Setzen der eigenen nationalen Flagge und der Gastlandflagge nur zw. Sonnenaufgang und Sonnenuntergang und nur in den nationalen Küstengewässern vorgeschrieben (3 oder 12 Seemeilen-Zone). Außerhalb auf See in internationalen Gewässern muß keine Flagge gesetzt werden. Das Nichteinholen von Flaggen übernacht an Stegen oder Bojen gilt als unseemännisch.
HerbertH
03.08.2005, 00:19
Liebe Schlauchboot-Freunde,
in der Zeitschrift Boote Nr. 6 / 2005 findet sich ab der Seite 80 unter der Überschrift "Gute Führung" eine ausführliche Darstellung der Flaggen-Regeln. Unter anderem ist hier zu lesen:
"Im Ausland gehört die Gastlandflagge unter die Steuerbordsailing; aber wenn der Platz fehlt, tut es auch der Platz ... oberhalb der Nationalen am Heck." Die Nationale weht grundsätzlich am Heck mittschiffs. Ist dort Platzmangel, wandert sie an die Steuerbordseite des Geräteträgers. Zur Not darf sie auch an die Backbordseite.
ACHTUNG: Die Flagge mit dem schönen Adler in der Mitte ist die Bundesdienstflagge. Wer sie setzt macht sich strafbar!!
HerbertH
CarstenLT31
03.08.2005, 10:17
Moin Kollegen,
ich frage mich immer, ob ich sowas an meinem 3,5 PS 2,4m Mini-Schlauchi brauche (Beiboot zum Womo), wenn ich "Buchtenhopping" auf Korsika oder in Griechenland mache oder zum Schnorcheln fahre.
Bisher steht nicht mal ein Name am Boot und als reiner Küstenfahrer habe ich ich es auch nicht angemeldet.
Ist das nicht alles etwas übertrieben? Auf meinem Surfbrett fahre ich auch keine Gastlandflagge oder sonst eine. Am Kanu auch nicht....macht der Motor den Unterschied?
Gruß
Carsten
MichaelH
03.08.2005, 10:54
Wenn du keine Nummer und keinen Namen hast, dann brauchst du meiner Meinung auch keine Flaggen.
Bei den etwas größeren Schlauchis zeigt man halt Gastland- und Nationalflagge wo halt Platz ist.
Hat man Geräteträger und Fahnenmast, dann kann man sich austoben.
Ist man ein Kriegsschiff, dann kann man Flaggenparade spielen und die Fahnen am Abend bei Trompetengetröte auf Halbmast einholen oder was auch immer.
Ist man ein Ö-Schlauchi unter 5m, dann bekommt man keinen Seebrief (Permission to fly austrian flag) und DARF lt. österreichischen Gesetzen die Ö-Fahne gar nicht führen. Es gab schon Anzeigen und Geldstrafen dafür.
Andererseits ist es im Ausland PFLICHT die Heimatflagge zu führen.
Also geht man den Weg des geringsten Widerstandes und pappt die Fahne irgendwohin und gut ist. Hat man keine ist es den Leuten auch egal.
Habe ich ALLES richtig verstanden ? Also Pflicht z.B. in HR ist bei einem Schlauchi eine Deutsche Fahne Steuerbord-am Heck ? :biere:
LG Robert
Ja,Du kannst Sie Heck mitte oder Heck STB setzen, die Größe soll dem Boot/Schiff entsprechen, Du brauch also keine Quadratmeter setzen :futschlac Sie soll auf angemessene Distanz zu erkennen sein, was immer das bedeutet.
Weiter setzt man sie so, dass Sie auch bei Windstille zu erkennen ist, also Flaggenstock leicht nach hinten geneigt.
Das wären in dürren worten die seemännischen regeln.
Wenn wir mit unseren motorisierten Schlauchbooten mit Bootszulassung in der Heimat im Ausland Urlaub machen, dann ist das Setzen der eigenen nationalen Flagge und der Gastlandflagge nur zw. Sonnenaufgang und Sonnenuntergang und nur in den nationalen Küstengewässern vorgeschrieben (3 oder 12 Seemeilen-Zone). Außerhalb auf See in internationalen Gewässern muß keine Flagge gesetzt werden. Das Nichteinholen von Flaggen übernacht an Stegen oder Bojen gilt als unseemännisch.
Hallo Dieter,
also Flaggenparade macht heute wohl kaum noch einer, ausser Mitglieder von renommierten Yachtclubs.
Bei vielen Charteryachten kann man die Flagge auch garnicht mehr abnehmen (aus KLAUtechnischen Gründen), also das ist wohl eine lässliche Sünde bei Schlauchis :biere: :biere:
@CarstenLT31
Moin Kollegen,
ich frage mich immer, ob ich sowas an meinem 3,5 PS 2,4m Mini-Schlauchi brauche (Beiboot zum Womo), wenn ich "Buchtenhopping" auf Korsika oder in Griechenland mache oder zum Schnorcheln fahre.
Bisher steht nicht mal ein Name am Boot und als reiner Küstenfahrer habe ich ich es auch nicht angemeldet.
Jedes Boot ab eine bestimmten Länge und einer bestimmten Motorisierung benötigt eine Zulassung und eine Nummer (wie ein Auto) und der Fahrer natürlich einen Führerschein :ka5:
Ein solches Boot braucht eine sichtbare Kennung des heimatlandes = nationale.
Wenn Dein Boot zulassungs- und führerschein frei ist ==> Happy Driving, dann könnte es Dir nur noch passieren dass Du in eine Nationale Falle in XY Land rauscht, aber das kann dir der ADAC sagen , der hat für (fast) jedes Urlaubsland Wassersport-Merkblätter
Liebe Schlauchboot-Freunde,
in der Zeitschrift Boote Nr. 6 / 2005 findet sich ab der Seite 80 unter der Überschrift "Gute Führung" eine ausführliche Darstellung der Flaggen-Regeln. Unter anderem ist hier zu lesen:
"Im Ausland gehört die Gastlandflagge unter die Steuerbordsailing; aber wenn der Platz fehlt, tut es auch der Platz ... oberhalb der Nationalen am Heck." Die Nationale weht grundsätzlich am Heck mittschiffs. Ist dort Platzmangel, wandert sie an die Steuerbordseite des Geräteträgers. Zur Not darf sie auch an die Backbordseite.
ACHTUNG: Die Flagge mit dem schönen Adler in der Mitte ist die Bundesdienstflagge. Wer sie setzt macht sich strafbar!!
HerbertH
Hallo Herbert
könntest Du die Seite mal scannen und hier einstellen (oder mir mailen) würde mich sehr interessieren, welcher Unsinn da verzapft wird. STB untersaling ist ja richtig, aber der Rest, da hat wieder einer gepennt, passiert in dem Magazin ja öfter.
Bundesadler : wenn ich das richtig gelesen haben meinte daniels auch im EINSATZ und er fährt doch Rettungseinsätze, ansonsten hast Du natürlich recht
Wenn ich die setze dann muß ich aber noch Lichtorgel und Palawerhorn anbauen. :smilie_fl :smilie_fl
Hi Ludger,
gib zu ! Hast Du doch. Natürlich setze ich den Bundesadler nur, wenn ich hoheitliche Aufgaben zu erledigen habe. Z.B. zur Rettung von schiffbrüchigen Johurtbecher-Kapitäne .
Also die Flaggenbeiträge sind doch die schönsten. Ab September wird ja alles besser und dann wird auch die Flaggenordnung schlauchbootgerechter.
hahahaha
Christian, weiß Du eigentlich jetzt schon, wo Du die Flagge hinpacken tust ?
Hans
Lutti069
04.08.2005, 09:27
Also die Flaggenbeiträge sind doch die schönsten. Ab September wird ja alles besser und dann wird auch die Flaggenordnung schlauchbootgerechter.
Müssen wir dann die GERHARD-IN MEMORIAL-FLAGGE setzen? :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac
CarstenLT31
04.08.2005, 10:34
Hallo,
@CarstenLT31
Wenn Dein Boot zulassungs- und führerschein frei ist ==> Happy Driving,
Mit 3,5 PS ist das ja so.
Vielleicht werde ich doch mal einen Namen dranschreiben und meine Adresse irgendwo rein, dann müßten zumindest die grundsätzlichen Vorschriften erfüllt sein.
Dass müßte dann auch für "Hafenrundfahrten" ausreichend sein, hoffe ich mal.
Gruß
Carsten
Müssen wir dann die GERHARD-IN MEMORIAL-FLAGGE setzen? :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac
Na ja aber hoffentlich keine Flaggen in Rockform :futschlac :futschlac
Hallo Hans,
ich weis jetzt, wo ich die Gastlandflagge in meinem besonderen Fall setzten darf. Habe mir Rat aus erster Hand geholt. Wenn mir das Forum nicht die Antwort geben kann, dann muss man sich eben an eine behördliche Stelle wenden. Aber trotzdem vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Gruß Christian
ups - einmal zuviel gedrückt. sorry
Hallo Christian! :biere:
Läßt Du uns eventuell an Deiner Erkenntnis teilhaben???
Wäre :cool:
Hallo Manfred,
sicherlich könnte ich das machen. Aber es würde nur zu unnötigen Diskussionen und Beschimpfungen der deutschen Behörden führen. Es reicht doch schon, dass die Forumsteilnehmer aus der Anonymität heraus in einer für mich eher befremdlichen Art und Weise beschimpfen. Solchen Menschen mag ich keinen Vorwand geben, sich weiterhin in dieser Art und Weise zu produzieren.
Gruß Christian
HerbertH
05.08.2005, 00:34
Hallo ROTBART,
der Artikel geht über vier Seiten und ist zum Hochladen leider zu groß. Ich versuche, ihn dir per Email zu senden.
Viele Grüße
HerbertH
Hi Ludger,
gib zu ! Hast Du doch. Natürlich setze ich den Bundesadler nur, wenn ich hoheitliche Aufgaben zu erledigen habe. Z.B. zur Rettung von schiffbrüchigen Johurtbecher-Kapitäne .
Hallo Hans
Johgurt-Becher Kapitäne oder eher Luftmatratzen-Fahrer ????
Roland
Lutti069
05.08.2005, 07:38
Hallo Hans
Johgurt-Becher Kapitäne oder eher Luftmatratzen-Fahrer ????
Roland
Ab und zu ist auch SEGLERPACK dabei!! :ka5: :ka5:
Ab und zu ist auch SEGLERPACK dabei!! :ka5: :ka5:
hahaha, aber nur wenn sie Kieloben liegen und Klopfzeichen aus dem Rumpf kommen. hahahaha Ansonsten kontrolliere ich nur ob die die Flaggenordnung einhalten. hahaha
Hans
Lutti069
05.08.2005, 09:29
hahaha, aber nur wenn sie Kieloben liegen und Klopfzeichen aus dem Rumpf kommen. hahahaha Ansonsten kontrolliere ich nur ob die die Flaggenordnung einhalten. hahaha
Hans
Das glaub ich dir sofort, bei dem, was du alles im Boot hast, ist bestimmt auch ne Not-Tauchflasche dabei um die Flaggen zu kontrollieren.
Dein Böötchen ist ja besser bestückt als so mancher Rüstwagen. :futschlac :futschlac
Das glaub ich dir sofort, bei dem, was du alles im Boot hast, ist bestimmt auch ne Not-Tauchflasche dabei um die Flaggen zu kontrollieren.
Dein Böötchen ist ja besser bestückt als so mancher Rüstwagen. :futschlac :futschlac
Ludger, also das LOB geht runter wie Butter.... Danke!!!!!!!! Deshalb arbeite ich ja auch an ein Größeres. Langsam wird es eng.
Natürlich, so eine kleine mit Mundstück. Stell Dir vor so ein Segelböotchen liegt Kiel oben. Die Bergekosten richten sich ja da nach, ob er richtig geflaggt hat oder nicht. :futschlac
Fährst Du zwischenzeitlich wieder Boot ?
Hans
Die Bergekosten richten sich ja da nach, ob er richtig geflaggt hat oder nicht. :futschlac
Du kannst ja noch schnell die nationale Flagge auf den Kopf stellen. Dann gibt es richtig Priesengeld :futschlac :futschlac :futschlac
Lutti069
05.08.2005, 16:15
Fährst Du zwischenzeitlich wieder Boot ?
Ja Sicher doch!!
Ich laß mir doch mein Hobby nicht von soner dämlichen Bandscheibe vermiesen.
"Was nicht tötet härtet ab"
Liebe Schlauchboot-Freunde,
in der Zeitschrift Boote Nr. 6 / 2005 findet sich ab der Seite 80 unter der Überschrift "Gute Führung" eine ausführliche Darstellung der Flaggen-Regeln.
HerbertH
Dies habe ich gerade in das Boote Forum (Boote -Magazin) eingestellt :
Hallo liebe Boote - Crew
die Postings über Flaggenführung hier sind doch nun Legion, aber trotzdem tappt ihr wieder in die Falle, diesmal ein Herr Christian Tiedt in Boote 6/2005 der die Unlogik auf die Spitze treibt.
(A) Mit einer schicken Zeichnung erlaubt er zwei Nationale übereineinander und deklariert locker eine als Gastlandflagge.
(B) wenige Zeilen später erklärt er (völlig richtig), dass dies das Zeichen dafür ist, dass ein Schiff aufgebracht wurde (also die Nationalität gewechselt hat.
(C) dann erklärt er, dass deswegen die Flagge des Gastlandes immer oben sein müsste.
Mehr Unlogik kann mann eigentlich nicht produzieren, denn
(1) Die Bemerkung, das hiermit das Aufbringen markiert wird ist ja richtig, ebenso ist aber auch richtig (und nicht geschrieben), das die Flagge des Heimatlandes immer oben ist !!!!
(2) Nach Herrn Tiedt wäre also ROT-WEIS-ROT über SCHWARZ-ROT-GOLD
zum Einen ein deutsches Boot ist Österreich als Gast
zum Anderen ein deutsches Boot von der Ösi Marine aufgebracht
WAS GILT DENN NUN
(3) Überträgt man dies auf das Meer (HR / I / F ) etc. wie soll ich dann - wenn ich ein Zweiflaggenboot sehe - noch entscheiden welche Nationalität es gerade hat ? Wohl am Besten durch Anruf bei Hernn Tiedt
Also die Sache ist Unsinn hoch zwei und durch das deutsche Flaggenrechtsgesetz auch nicht gedeckt, sondern unter Strafe gestellt.
Warum müssen ausgerechnet deutsche Wassersportmagazine solchen Unsinn verbreiten, keinem englischen, französischen, amerikanischen Magazin würde so etwas einfallen, man muß wirklich kein rechter Skinhead sein um seine Nationale öffentlich und richtig zu führen
Aber vielleicht meint Herr Tiedt ja wir haben nicht das Recht im Ausland zu zeigen, das wird ein Boot / Schlauchboot / Schiff / Yacht haben die in Deutschland registriert ist, also auf nach Panama zur Bananenmantalität.
Hallo Freunde,
und ich habe noch eins draufgesetzt an die BOOTE-Redaktion:
Also ich kann diese erstaunliche Flaggenführung (Gastlandflagge über der Nationalen Flagge am Flaggenstock) auch nur an deutschen Motor-Booten und gelegentlich an österreichischen Booten feststellen, die vielleicht der einfachhalber die Deutschen kopieren. Grinns...
Warum so ein Miststand als richtig betrachtet wird aber auch widersprüchig auch noch betont im BOOTE-Magazin verbreitet wird, ist mir unverständlich. An europäischen Ausländern habe ich eine solche Flaggenführung an deren ihren Motorbooten bisher nirgendswo beoachten können.
Auch auf einem Motorboot ohne Mast gibt es immer eine Möglichkeit die Gastlandflagge korrekt zu führen ohne sie am Flaggenstock zusätzlich anzuknüpfen. Vielleicht wird hier endlich mal aufgeräumt mit so einem Mißstand!
Hallo BOOTE-Redaktion, bitte greift dieses spezielle Gastland-Flaggenthema nochmal auf und versucht es zu berichtigen.
Das Flaggenrechtsgesetzt für aus :
§ 8
(2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden.
(3) Die Bundesflagge ist beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen zu zeigen.
sowie
(1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden.
(2) § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung.
-----------------------------
Die meinung von Journalisten oder anderen Privatpersonen oder Vereinen ist da nicht maßgebend.
Es ist sogar STRAFBAR mit bis zu 6 Monaten Haft und 180 Tagessätzen (in D) :schlaumei
Hallo Zusammen,
zunächst bin ich kein Flaggenfreund und fahre deshalb auf dt. Binnenrevieren ohne Beflaggung, da hier keine Verpflichtung zur Flaggenführung besteht. Auch an der deutschen Küste besteht m.E. nur eine Verpflichtung zu Flaggenführung für Binnenschiffe, die in das Binnenschafffahrtsregister eingetragen sind (da bin ich mir aber noch nicht ganz sicher).
Trotzdem würde ich es im Ausland natürlich gerne richtig machen, soll heißen nicht nur die nach dortigen Gesetzen evtl. zwingend vorgeschriebene eigene Nationalflagge setzen, sondern auch die Gastlandflagge, um nicht unhöflich zu sein.
Ich habe nur einen Geräteträger mit Aufnahmen für je 2 Flaggen an beiden Seiten zur Verfügung und beabsichtige nicht, einen zusätzlichen Flaggenstock o. ä. zu beschaffen. Für die Gastlandflagge bliebe daher nur der Platz über der Nationalflagge oder die BB-Seite, womit ich eine ähnliche Ausgangssituation habe, wie HCC.
Das von Rotbart zitierte Flaggenrechtsgesetz gibt m.E. für diese Frage rein gar nichts her, auch wenn er es immer wieder als Keule gegen Argumente einsetzt :biere: .
Ich bezweifle bereits, dass das deutsche Flaggenrechtsgesetz auf fremden Hoheitsgewässern zur Anwendung kommt, da die nationalen Regelungen zumindest vorrangig sein dürften und wer sollte einen möglichen Verstoß gegen das deutsche Flaggenrechtsgesetz im Ausland denn überhaupt ahnden? Die ausländische Wasserschutzpolizei?
Die zitierten Vorschriften würden aber selbst dann nichts für die Fragestellung hergeben, wenn sie in ausländischen Küstengewässern anwendbar wären, denn:
- § 8 bestimmt doch lediglich, dass an der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt wird, nur noch Signalflaggen gesetzt werden dürfen – darüber, darunter oder daneben ist aber gerade nicht „an der Stelle“. Sonst könnte man ja auch sagen es sei der komplette Geräteträger gemeint - der wäre dann für alle anderen Flaggen tabu. Ist doch Unsinn...
- § 6 hat mit dem Problem „wo setze ich die Gastlandflagge“ rein gar nichts zu tun, er verbietet lediglich das Führen der Fahnen der deutschen Bundesländer oder bestimmter dt. Regionalflaggen anstelle der Bundesflagge. Deshalb die Formulierung „dürfen nur neben (also nicht anstatt der Bundesflagge) geführt werden“. Das Wort "neben" ist also sicher nicht auf den Anbringsort bezogen, sondern meint schlicht zusätzlich.
Daher bitte, lieber HCC, lass uns an Deinem Wissen teilhaben, wie deutsche Hoheitsträger das Problem bewerten : gehört die Gastlandflagge nach StB über die Nationale oder an die BB-Seite des Geräteträgers, wenn sich kein anderer Platz findet?
Gruß
Carsten
Dann mit der Gastlandflagge bitte an die BB-Seite Carsten, aber bitte nicht über den "Adenauer".
Dann mit der Gastlandflagge bitte an die BB-Seite Carsten, aber bitte nicht über den "Adenauer".
Und woher nimmst Du das?
Kannst Du mir dazu irgendeine Vorschrift nennen oder ist das mal wieder der sogenannte Seemannsbrauch ?
Wenn man sich die Realität der Beflaggung von Sportbooten anschaut, ist davon dann wohl nicht mehr allzuviel übrig geblieben, denn viele machen es genau umgekehrt und führen die Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge an StB.
Gruß
Carsten
Hallo Zusammen,
......
Ich bezweifle bereits, dass das deutsche Flaggenrechtsgesetz auf fremden Hoheitsgewässern zur Anwendung kommt, da die nationalen Regelungen zumindest vorrangig sein dürften und wer sollte einen möglichen Verstoß gegen das deutsche Flaggenrechtsgesetz im Ausland denn überhaupt ahnden? Die ausländische Wasserschutzpolizei?
Gruß
Carsten
Hi Carsten
da ich keine Lust habe von vorne anzufangen, hier nur soviel
das deutsche Flaggenrecht findet Anwendung auf in deutschland registrierten Schiffen, die das Recht haben eine Nationale zu führen.
Das ausländische Recht ist dabei erst einmal egal.
JEDES LAND fordert die Herkunftsbezeichnung des einlaufenden Schiffes = Nationale
und JA die ausländischen Behörden (Polizei/Marine) können Verstöße ahnden (=Strafen ausprechen)
Warum weil das deutsche Flaggenrecht auf internationalen Abkommen basiert, die weltweit gelten.
Hi Carsten
da ich keine Lust habe von vorne anzufangen, hier nur soviel
das deutsche Flaggenrecht findet Anwendung auf in deutschland registrierten Schiffen, die das Recht haben eine Nationale zu führen.
Das ausländische Recht ist dabei erst einmal egal.
JEDES LAND fordert die Herkunftsbezeichnung des einlaufenden Schiffes = Nationale
und JA die ausländischen Behörden (Polizei/Marine) können Verstöße ahnden (=Strafen ausprechen)
Warum weil das deutsche Flaggenrecht auf internationalen Abkommen basiert, die weltweit gelten.
Hi,
klingt erstmal gut, auch wenn Du keine Lust hast für mich extra nochmal von vorne anzufangen :naughty: aber durch internationale Abkommen wird i.d.R. kein deutsches Gesetz im Ausland anwendbar, sondern die beteiligten Staaten verpflichten sich allenfalls, gleichlautende Regeln für ihr Hoheitsgebiet zu erlassen. Kommt im Ergebnis dann aber aufs Gleiche raus...insoweit magst Du Recht haben.
Ich kann aber noch immer nicht erkennen, dass - wie Du sagst - das Flaggenrechtsgesetz die Führung der Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge verbieten soll...wo bitte steht das?
Gruß
Carsten
MichaelH
17.08.2005, 14:29
wer sollte einen möglichen Verstoß gegen das deutsche Flaggenrechtsgesetz im Ausland denn überhaupt ahnden? Die ausländische Wasserschutzpolizei?
Kleine Anekdote dazu:
Die Zulassung Ö-Seeschiffe wird mit dem Seebrief bestätigt.
Die engl. Übersetzung unter Seebrief lautet "permission to fly austrian flag".
Drinnen steht ".. ist berechtigt und verpflichtet die Flagge der Republik Österreich zur See zu führen."
Es gab früher einen nun pensionierten österreichischen Hofrat der in Italien urlaubte und nix besseres zu tun hatte, als bei allen Ö-Boote mit Flagge die Nummer zu notieren, nachzusehen ob Seebrief ausgestellt wurde und wenn nicht die Leute anzeigte. :stupid:
Aber den Italienern wird es egal sein.
@ Michel H
Klasse Geschichte, schön das es derart fehlgeleitete ehemalige Würdenträger nicht nur bei uns gibt.
Die Wege des Herrn sind unergründlich.
Hallo,
ich verstehe eure Aufregung um die Flaggen nicht.
Auf Binnengewässern fragt eh keiner danach.
Aber da ich zu 95 % in Holland unterwegs bin setze ich die Gastflagge einfach über die Nationale und fertig.
Die Holländer hatten sich auch schon über "unsere Rubberdog" Flagge gefreut da die orange ist.
Gruß Udo
Michael G.
17.08.2005, 15:02
Ein KROATISCHER Hafenkapitän hat mir mal zu diesem Thema gesagt: Ihr Boot ist deutsches Boot, dh deutsche Flagge. Auch wenn es in Kroatien ist, ist es immer noch in erster Linie deutsches Boot und daher kommt kroatische Flagge darunter.
Im Endeffekt ist es doch sch....egal. Wer hier im Forum noch nie eine Vorschrift verletzt hat, darf jetzt anfangen, mit Steinen nach mir zu werfen. :angel-smi
Ein KROATISCHER Hafenkapitän hat mir mal zu diesem Thema gesagt: Ihr Boot ist deutsches Boot, dh deutsche Flagge. Auch wenn es in Kroatien ist, ist es immer noch in erster Linie deutsches Boot und daher kommt kroatische Flagge darunter.
Das Beste wird sein, man arbeitet mit Schnellverschüssen, dann kann man immer kurzfristig "umflaggen", wenn irgendwo einer motzt :ka5:
Und woher nimmst Du das?
Kannst Du mir dazu irgendeine Vorschrift nennen oder ist das mal wieder der sogenannte Seemannsbrauch ?
Wenn man sich die Realität der Beflaggung von Sportbooten anschaut, ist davon dann wohl nicht mehr allzuviel übrig geblieben, denn viele machen es genau umgekehrt und führen die Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge an StB.
Gruß
Carsten
Also ich bin nun warlich kein Paragrafenmensch wenn auch gleich in der Seemannschaft recht versiert.
Aber wenn Du weiter oben im Thread mal nachlesen würdest, da gibt es bereits mehrere Vorschläge, wo Du als Schlauchbootfahrer vernünftigerweise die Gastlandflagge führen kannst, wenn du diese nicht am Geräteträger unterbringen kannst.
Aber Gastl-Flagge über der Nationalen geht nicht, das machen nur Deutsche und einige Österreicher, die von Seemannschaft warlich noch nicht viel gehört haben. Sowas wäre auch bei deutschen Hochseeseglern-Seglern verpönt.
Bei allen offshore Seglern, auch international, ist es eine Selbstverständlichkeit die Gastl-Flagge in der Saling auf der STB-Seite zu führen und die Nationale meist mittig am Heck. Auf Motoryachten ist sowas leicht zu wiederholen da meist ein kleiner Mast vor oder auf dem Kajütdach geführt werden kann. Bei Motorbooten ist es schon schwieriger wegen dem fehlenden Mast, aber hier bietet sich die Lösung mit einem kleinen Flaggenstock an der Windschutzscheibe an, oder am Bug. Bei Schlauchboote o/Geräteträger wird die Nationale STB am heck geführt und die Gastl-Flagge kann meisten an einem kl. Flaggenstock am Bug gefahren werden. Ist ein Geräteträger vorhanden, dann gehört die Nationale dort an die SRB-Seite und die Gastl-Flagge gegenüber an BB, hast Du einen Extra Flaggenstock am Heck dann dort die natinale und die Gastl-Flagge in den Geräteträger.
Ich hoffe Du findest nun den richtigen Platz für Deine Beflaggung an Deinem Marshall-Gugel Boot ohne in Konflikt mit den deutschen Flaggen-Vorschriften zu kommen. Ich versuche hier nur vermeintlich richtigen Gebräuchen, die aber falsch sind, entgegenzutreten. Und es wäre doch schön, wenn unsere Schlauchbootgruppe auch richtig Flagge zeigen würde, und dazu gehört auch unsere FORUMS-Flagge, die natürlich links, oder am Stander am Bug oder auf dem Geräteträger, oder auch an der UKW-Antenne geführt werden kann.
Aber Nachts, daher zw. Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, gehören alle Flaggen eingeholt am Liegeplatz.
Hallo,
ich verstehe eure Aufregung um die Flaggen nicht.
Auf Binnengewässern fragt eh keiner danach.
Das dachte ich auch, bis mich ein freundlicher Vereinskollege - auch noch ohne Grund, da auf einem Binnengewässer - zurecht gewiesen hat, weil ich keine Nationalflagge führe.
Der pensionierte Hofrat aus Österreich ist leider kein Einzelfall, aber ich sehe schon, wirklich richtig kann man das mit der Beflaggung auf einem Schlauchboot wohl nur dann machen, wenn man zusätzlichen Aufwand treibt - und dazu fehlt mir an diesem Punkt einfach die Begeisterung.
Ihr könnt euch auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln..... :verblueff
Die meisten Schlauchifahrer haben an Steuerbord die Nationale und darüber die Gastlandflagge. Bei mir ist das auch so und das bleibt so. :ka5:
Die Gastlandflagge gehört nun mal höher als die Nationale und an Steuerbord. (Ist bei den Seglern ja auch so, wenn die Gastlandflagge ín der Stb-Saling und die Nationale am Heck mittig hängt.) :schlaumei
Mittig geht bei mir nicht, es sei denn ich klebe sie auf den Motor.
Also: Gastlandflagge an Steuerbord (habe ich)
Nationale, wenn mittig nicht geht, dann nach Steuerbord versetzt und niedriger als die Gastlandflagge. (Habe ich auch).
Das einige, was nicht passt, dass am Flaggestock, an dem die Nationale hängt, nix anderes hängen darf....
..... aber da meine Flaggen nicht am Flaggestock, sondern am Gerätebügel hängen, blieben sie da, wo sie seit Jahren hängen ... und so wie es die meisten Schlauchifahrer (und übrigens auch Joghurtbecher-Fahrer) machen.
Lutti069
17.08.2005, 16:54
@ Olaf
GENAU, Basta!!!
Hi,
Ich kann aber noch immer nicht erkennen, dass - wie Du sagst - das Flaggenrechtsgesetz die Führung der Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge verbieten soll...wo bitte steht das?
Gruß
Carsten
Hi Carsten
wenn Du es nicht erkennen kannst , schlage ich vor nochmals nachlesen (mit Brille :futschlac )
ABER vielleicht reicht auch Nachdenken : Woher weis Deine Gastlandflagge, dass sie eine Gastlandflagge ist ? Ist das in goldenen Letter eingeprägt ????
Kaum oder ? Es ist einfach eine Nationale ! Genauso wie die andere die da hängt. Also das es eine Gastlandflagge ist kann man doch nur daran erkennen, indem sie den inernationalen regeln gemäß am richtige Platz gesetzt wird.
Und wenn Du nun nochmals nachliest ist es nach FlRG verboten dort wo üblicher Weise die Natinale zu wehen hat, eine andere wehen zu lassen :ka5: :ka5: :ka5:
: Woher weis Deine Gastlandflagge, dass sie eine Gastlandflagge ist ? Ist das in goldenen Letter eingeprägt ????
Kaum oder ? Es ist einfach eine Nationale ! Genauso wie die andere die da hängt. Also das es eine Gastlandflagge ist kann man doch nur daran erkennen, indem sie den inernationalen regeln gemäß am richtige Platz gesetzt wird.
Ähem..... :schlaumei :schlaumei
Völlig egal, wo was hängt:
Wenn z.B in HR ein Boot die Kroatische und die Deutsche führt, dann ist's wohl ein Deutsches Boot.
Jetzt erzähl mir nicht, es könnt ein Kroate sein, der gerade am selben Tag mit dem Boot in D-Land war
Langsam Olaf,
das Thema wurde bereits mehrfach zertreten und trotzdem ist es nicht korrekt eine Gastlandflagge direkt über der Nationalen zu führen, blos weil es Usus ist.
Tatsache ist, das es eine zu einfache Lösung ist, weil ja eben für eine korrekte Lösung zusätzlicher Aufwand betrieben werden muß mit Kosten, und das widerspricht unserer durchschnittlichen schlichten Schlauchbootmentalität, und auch bei den meisten die Notwendigkeit, weil sie nur in heimatlichen Gefilden fahren. Abgesehen davon ist das Schlauchboot dafür nicht besonders gerüstet.
Wer hat denn schon ein Schlauchboot an dem überhaupt eine Flaggenbefestigung vorgesehen ist? ZODIAC und BOMBARD liefern einige Schläuche mit Befestigungspunkten für einen einfachen Flaggenstock. Andere wie WIKING haben vorne eine Befestigung für einen Standerstock. Manche Geräteträger haben Befestigungspunkte für Flaggen. Sebst an meinem MARLIN waren nur einfache Befestigungspunkte am serienmäßigen Geräteträger. Den ordentlichen Flaggenstockhalter in verchromten Messing mit Holzflaggenstock habe ich auch erst besorgen und hinbauen dürfen.
Eigentlich sollte es jedem Spaß machen sein Boot korrekt auszurüsten. Aber es ist keiner gezwungen es zu machen, das ist jedem seine eigene Sache, jedoch darf er seine Handlungsweise dann hier nicht als legal hervorheben. Das ist meine Meinung und sicher auch einer Reihe anderer FORUM-Teilnehmer.
Hi Carsten
Und wenn Du nun nochmals nachliest ist es nach FlRG verboten dort wo üblicher Weise die Natinale zu wehen hat, eine andere wehen zu lassen :ka5: :ka5: :ka5:
Tja mein Lieber Rotbart,
und einmal mehr drehst Du Dich im Kreis :em34:
Lies doch einfach nochmal, was ich dazu geschrieben hatte...
Und dann noch einmal ganz konkret:
Wenn ich die dt. Nationalflagge üblicherweise an den unteren beiden (von vier) Ringen auf der StB Seite meines Geräteträgers festmache, wo meinst Du wäre dann die übliche Stelle auf meinem Boot im Sinne des Flaggenrechtsgesetztes? Na? Genau diese Stelle? Die gesamte StB-Seite des Geräteträgers? Der komplette Geräteträger? Das komplette Heck oder gar die gesamte StB-Seite?
Und so etwas findest Du eindeutig? Begründe Deine Wahl einmal!
Ich glaube jedenfalls nicht, das man sich bei dieser Gesetzteslage strafbar macht, wenn man die Gastlandflagge an den beiden Ringen über der Heimatflagge führt, schließlich haben wir auf unseren "Yachten" ja nicht allzu viel Auswahl zur Befestigung, so das man die "Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist" wohl kaum sehr großräumig verstehen kann.
Anderer Auffassung? Dann aber bitte Argumente ...
Gruß
Carsten
Eigentlich sollte es jedem Spaß machen sein Boot korrekt auszurüsten. Aber es ist keiner gezwungen es zu machen, das ist jedem seine eigene Sache, jedoch darf er seine Handlungsweise dann hier nicht als legal hervorheben. Das ist meine Meinung und sicher auch einer Reihe anderer FORUM-Teilnehmer.
Aua,
was denkst Du denn eigentlich, weshalb ich Euch frage, was Ihr für legal haltet. Ihr konntet mich nur bisher nicht von der Richtigkeit Eurer Auffassung überzeugen. Seit nicht gleich so eingeschnappt, wenn man Eure Argumente einmal hinterfragt.
Gruß
Carsten
LA CREVETTE
17.08.2005, 19:23
Hi,
ich finde den Brauch die Gastlandflagge über die eigene Nationale zu setzen einen Ausdruck von Höflichkeit und Respekt.
In der Realität interessiert es mich herzlich wenig ob es so auch wirklich dem Gesetzestext entspricht. Ich möchte den holländischen oder kroatischen Hafenmeister sehen, der mir meinen Urlaub vermiesen möchte, weil ich aus Höflichkeit seine Flagge über meine Nationale gesetzt habe.
Leute die zu sehr in Paragraphen wühlen nennt man in Frankreich "des enculeur des mouches". Schnappt Euch ein Wörterbuch und erkennt die Unmöglchkeit einer solchen Aktion.
Das bringt Euch auf andere Gedanken.
Gruss
Peter
Tja mein Lieber Rotbart,
und einmal mehr drehst Du Dich im Kreis :em34:
Lies doch einfach nochmal, was ich dazu geschrieben hatte...
Und dann noch einmal ganz konkret:
Wenn ich die dt. Nationalflagge üblicherweise an den unteren beiden (von vier) Ringen auf der StB Seite meines Geräteträgers festmache, wo meinst Du wäre dann die übliche Stelle auf meinem Boot im Sinne des Flaggenrechtsgesetztes? Na? Genau diese Stelle? Die gesamte StB-Seite des Geräteträgers? Der komplette Geräteträger? Das komplette Heck oder gar die gesamte StB-Seite?
Und so etwas findest Du eindeutig? Begründe Deine Wahl einmal!
Ich glaube jedenfalls nicht, das man sich bei dieser Gesetzteslage strafbar macht, wenn man die Gastlandflagge an den beiden Ringen über der Heimatflagge führt, schließlich haben wir auf unseren "Yachten" ja nicht allzu viel Auswahl zur Befestigung, so das man die "Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist" wohl kaum sehr großräumig verstehen kann.
Anderer Auffassung? Dann aber bitte Argumente ...
Gruß
Carsten
Nee Argumente willst Du ja nicht verstehen.
Du spielst hier den mit Unwissenheit geschlagenen Advocatus diabolus. Scheint Dir Spaß zu machen - also spiele mit Dir selbst, mir fehlt die Zeit für solche Art von Selbstbefriedigung.
Die Engländer würden sagen : Put first brain in gear then start typing
Michael G.
17.08.2005, 21:11
[QUOTE=LA CREVETTE]Hi,
iIch möchte den holländischen oder kroatischen Hafenmeister sehen, der mir meinen Urlaub vermiesen möchte, weil ich aus Höflichkeit seine Flagge über meine Nationale gesetzt habe.
Das wird wohl keinem da unten einfallen, da sich darüber nur deutsche Skipper aufregen. :ka5:
Nee Argumente willst Du ja nicht verstehen.
Du spielst hier den mit Unwissenheit geschlagenen Advocatus diabolus. Scheint Dir Spaß zu machen - also spiele mit Dir selbst, mir fehlt die Zeit für solche Art von Selbstbefriedigung.
Die Engländer würden sagen : Put first brain in gear then start typing
Und das ist genau das, was man auch von Dir erwarten kann.
Schade, Du willst offenbar garnicht wissen, wie es wirklich ist. Du behauptest lieber einfach etwas und wirst beleidigend, sobald Dir jemand widerspricht und Dir keine Argumente mehr einfallen.
Ich halte es mit HCC und klinke mich an dieser Stelle aus...
Ich halte es mit HCC und klinke mich an dieser Stelle aus...
Ich stifte eine Kerze... :cool:
Also, falls ich jetzt fast widererwarten alles richtig verstanden habe,
gehört auf dem Schlauchboot die nationale achtern SB (gibt ja auch Halter für den Spiegel)und die Gastlandfahne vorne auf dem Bug.
Da gibt es ja zumindest Flaggenstöcke, die man mit Gummihalter auf den
Bug pappen kann.
Klaus
Hallo Klaus,
wenn denn dann die Gastlandflagge höher hängt als die Nationale :futschlac :futschlac
Passt aber auch irgendwie nicht, weil die Gastlandlagge soll eigentlich an Steuerbord und die Nationale mittschiffs achtern :pfeifer: :pfeifer: :pfeifer:
Am besten wäre es, wernn Rotbart mal ein paar Zeichnungen macht, was denn nun "ERLAUBT" ist. :confused-
Michael G.
19.08.2005, 10:58
Fangt doch bitte nicht die Unsitten an, die das Boote- Magazin- Forum gepflegt hat. Etwas Toleranz und mal 3,9 auf 4 aufrunden schadet nie. :chapeau:
Matt_CDN
23.08.2005, 07:49
Es geht mich ja nix an, will mich auch eigentlich nicht einmischen .. aber kuemmern sich heutzutage die offiziellen ueberhaupt darum ob an einem schlauchboot jetzt welche flagge wo weht? Oder gar eine Flagge weht?
Die diskussion ist je schon sehr hitzig, ich frage mich ob das in relation steht?
Matt
P.S.
Ich fuehre gar keine Flagge, hier ist das IMO auch nicht vorgeschrieben und ins "Ausland" fahre ich mit dem boot auch nicht ...
.. aber kuemmern sich heutzutage die offiziellen ueberhaupt darum ob an einem schlauchboot jetzt welche flagge wo weht? Oder gar eine Flagge weht?
Der letzte Beitrag ist ja schon ein paar Tage her, aber weils für mich gerade aktuell ist, muss ich da noch was zu schreiben.
Unterwegs mit der Costa Victoria lagen wir vor Dubrovnik auf Reede. Das Tenderboot der Costa, dass uns vom Schiff in den Hafen von Dubrovnik brachte hatte als Flaggenführung:
Achtern an Steuerbord die kroatische Gastlandlagge über der EU-Flagge, von der Nationalen keine Spur.
So falsch machen wir das also gar nicht auf den Schlauchis mit Gastland über Nationaler und soo wichtig kann das ja alles nicht sein, wenn die Berufsschiffahrt auch macht, was sie will.....
hobbycaptain
21.10.2005, 09:52
Der letzte Beitrag ist ja schon ein paar Tage her, aber weils für mich gerade aktuell ist, muss ich da noch was zu schreiben.
Unterwegs mit der Costa Victoria lagen wir vor Dubrovnik auf Reede. Das Tenderboot der Costa, dass uns vom Schiff in den Hafen von Dubrovnik brachte hatte als Flaggenführung:
Achtern an Steuerbord die kroatische Gastlandlagge über der EU-Flagge, von der Nationalen keine Spur.
So falsch machen wir das also gar nicht auf den Schlauchis mit Gastland über Nationaler und soo wichtig kann das ja alles nicht sein, wenn die Berufsschiffahrt auch macht, was sie will.....
:chapeau: :chapeau: :chapeau:
Hi,
anders mach ich es ja auch nicht.
Aber da sieht man mal wieder, selbst die "großen" schauen sich die richtige Flaggenführung von uns Schauchis ab.:schlaumei :ka5:
Gruß Udo
attorney
21.10.2005, 10:56
Hi,
Rotbart und Dieter haben mehrfach erläutert, wie es richtig ist.
Flagge zeigen muss man eh nur beim Ein und Auslaufen in bzw. aus einem Hafen. Natürlich bieten kleinere Schlauchboote nicht gerade die optimalen Voraussetzungen, sie vorschriftsmässig zu beflaggen, obwohl man hier auch links und rechts am Heckspiegel jeweils eine Flaggenhalterung mit unterschiedlich langen Stangen für jeweils 20,- € ohne nennenswerten Aufwand anbringen könnte. Da Schlauchboote in der maritimen Seefahrt nicht so richtig ernst genommen werden, wird in der intern. Praxis über viele Ausrüstungsvorschriften hinweggesehen und der Usus :Gastlandflagge über nationaler Flagge toleriert bzw. die Beflaggung erst gar nicht zur Kenntnis genommen. Im Grunde müssten kleinere Schlauchboote, wenn sie sich etwas weiter als im ganz nahen Küstenbereich bewegen, auch die vorgeschriebene Beleuchtung auch am Tage einsatzbereit mit sich führen. In der Praxis kräht am helllichten Tage kein Hahn danach.
Richtig ist, dass sich nach intern. Recht die Ausrüstungsvorschriften nach der nationalen Herkunft des jeweiligen Schiffes richten.
Es kann ja jeder halten, wie er es will und ich glaube kaum, dass eine falsche Beflaggung auf einem Schlauchboot irgendwelche Sanktionen nach sich ziehen würde, auch wenn sie bewusst von der Obrigkeit wahrgenommen wird.
Andererseits haben bestimmte Gepflogenheiten - ob sie nun gesetzlich verankert sind oder nicht - ihren Reiz darin, dass eine gemeinsame Tradition und Rituale gepflegt werden, wodurch nicht zuletzt eine gewisse freundschaftliche Verbundenheit unter den matitimen Skippern und Bootsfahrern mit gefördert wird. Ich denke da z.B. an das Grüssen mit der Hand, wenn sich 2 fremde Schiffe begegnen oder wechselseitige Hissen der Flaggen, wenn sich 2 Schiffe auf hoher See begrüssen. ZU nennen ist auch die gegenseitige meist anzutreffende Hilfsbereitschaft unter Skippern, nicht nur in Seenot. Von daher wäre es für mich allein aus Gründen des gemeinsamen Kodexes eine Verpflichtung , meine Zugehörigkeit zum maritimen Kreis auch durch eine richtige Beflaggung zum Ausdruck zu bringen, zumindest wenn ich mich mit einem etwas grösseren Rib mit Geräteträger bewege, nach dem Motto, ich mit meiner Mini-Yacht gehöre auch zu euch.
Vielleicht eine etwas sentimentale Ansicht aber die Aura des maritimen Bootssports hat etwas besonderes an sich.
Gruss
Rainer
DschungisKahn
21.10.2005, 12:37
http://foto.arcor-online.net/palb/alben/41/172341/800_6164666438373135.jpg
:chapeau: :chapeau:
attorney
21.10.2005, 13:23
na ja Jürgen,
irgendwann wird sich dann mal eine Harpune eines konkurrierenden Freibeiters in deinem Schlauch verirren. Aber wo hast du die Enterhaken verstaut ?
Empfehlenswerte Revier: Südostasien, die Ecke um Malaysia, da gibts echte Piratenspiele in einem Traumrevier:marteau:
Servus
Störtebecker
http://foto.arcor-online.net/palb/alben/41/172341/800_6164666438373135.jpg
:chapeau: :chapeau:
Von so einer Crew würde ich mich auch gleich kapern lassen ... hihi...!:biere:
LA CREVETTE
21.10.2005, 16:48
Von so einer Crew würde ich mich auch gleich kapern lassen ... hihi...!:biere:
Aber Dieter,
jetzt denk' doch mal ein bisschen an Deine Gesundheit.:schlaumei :futschlac :ka5:
Gruss
Peter
DschungisKahn
21.10.2005, 17:01
:futschlac :futschlac
das Mädel am Ruder ist 14.
Mir gings darum in Bildform auszudrücken um was es beim *Abribben* geht.
Ich glaub ein Ami würd formulieren:
*Have fun*
und es geht nicht um g+eschissene* was weis ich Flaggen.
:em34: :em34:
Aber Dieter,
jetzt denk' doch mal ein bisschen an Deine Gesundheit.:schlaumei :futschlac :ka5:
Gruss
Peter
... eben, eine Verjüngugskur kann doch nichts schaden!!! Grinns...!:biere: :futschlac
So falsch machen wir das also gar nicht auf den Schlauchis mit Gastland über Nationaler und soo wichtig kann das ja alles nicht sein, wenn die Berufsschiffahrt auch macht, was sie will.....
Habe ich doch schon immer gewusst, dass ich es richtig mache. :chapeau: :chapeau:
Da mußte der Olaf extra eine Reise tun, um endlich Licht in die Dunkelheit zu bekommen. :biere: :biere: :biere:
Olaf, :chapeau: :chapeau:
Hans
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