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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein?ja oder nein?


wasch
08.01.2004, 07:10
Also ich bin Anfänger was den Wassersport betrifft und komme jetzt ganz schön ins schleudern.
Ich habe ein kleines Boot(2,8m)und einen führerscheinfreien AB(Chrysler 6HP) und alles beim WSA angemeldet(Ausweis über Kleinfahrzeugkennzeichen).
Wenn ich so die Beiträge in diesem Forum anschaue,habe ich den Verdacht dass ich für jedes Gewässer einen anderen Schein brauche?(See,Donau,Meer...usw.)
Wie ist es denn jetzt damit,brauch ich einen Schein oder nicht?
Bin für jede Antwort sehr dankbar.
Walter

Michel
08.01.2004, 07:32
Hallo Walter,

Gruß nach Chemnitz (der fast Heimat meiner besseren Hälfte / Freiberg)

Also kurz gesagt ist es so, wenn Du Dein Boot in Deinem Heimatland Führerscheinfrei fahren darfst, so darfst Du das fast überall im Ausland.

Auch wenn Du einen Führerschein hast, darfst Du mit diesem auch im Ausland, so fahren, wie es in Deinem Heimatland festgelegt ist.

Aber, denke auch an die Versicherung, falls mal was passiert, die solltest Du auf jeden Fall abschließen.

Und den Führerschein würde ich Dir auf jedenfall empfehlen. Der kostet nicht die Welt, man lernt aber sehr viel, und mir hat es auch noch Spaß gemacht den zu machen.

Der Winter ist eine ideale Zeit dafür.

:captain: :captain: :captain:

Heinz-55
08.01.2004, 08:27
Hallo Walter !!

Da kann ich den Michel nur recht geben, den Führerschein im Winter machen ist ideal. Habe ich vor 2 Jahren auch gemacht, mit Gleichge-
sinnten zu Lernen macht wirklich Spaß.
Anschließend bist Du immer auf der sicheren Seite. :sonne:

Gruß
Heinz 55 :captain:

Grisu1965
08.01.2004, 12:07
Hallo Walter,

ich habe den Führerschein auch gerade gemacht :chapeau: . Du brauchst den Sportbootführerschein-See und Binnen. Mit diesen beiden Scheinen kannst du fast alle Gewässer auf der Welt befahren.
Wie Michel und Heinz schon geschrieben haben ist der Führerschein nicht wirklich ein Problem und Spass macht es wirklich. Damit bist du aber auf jedenfall auf der sicheren Seite und kannst auch größere Boote fahren.

Gruß
Jürgen

Ferdi
08.01.2004, 12:20
Freunde,

schaut Euch bitte nochmal die Frage an !

Natürlich ist es super, alle Scheine zu haben - der Pilotenschein wär auch nicht schlecht :lachen78: .
Die Frage von Walter war aber, ob er mit seinem 2,8m Schlauch und 6PS einen Schein braucht :marteau: .

Für Kroatien kann ich es glaub ich beantworten - dort geht's nur bis 5PS ohne Schein, oder ?

Wie ist das in Deutschland, braucht man da mit 6PS schon einen Schein, egal ob "Binnen oder Buten" ?

lg
Ferdi :captain:
, der sich auch nicht auskennt, den's aber Gott sei Dank nicht betrifft :zunge:

Grisu1965
08.01.2004, 12:25
Hallo ,

also ich habe beim Führerschein gelernt das bis 5 PS Führerschein frei ist .Das würde bedeuten das bei 6 PS auf jedenfall ein Führerschein vorhanden sein muß.

Gruß
Jürgen

OLKA
08.01.2004, 12:30
Hallo Jürgen,

in D-Land gibt's eine Freigabeliste (http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Fuehrerscheinfreie%20Sportbootmotoren/Liste.pdf) für führerscheinfreie Motoren.

Darin sind alle führescheinfreien aufgelistet. U.a. auch 6 PS, nämlich dann, wenn an der Schraube max. 5 PS messbar sind.


Der 6 HP Chrysler gehört dazu (BJ vor 1982)


Gruss Olaf

Grisu1965
08.01.2004, 12:35
Hallo Olaf,

danke habe ich schon wieder was dazu gelernt :chapeau: . Ich hatte auch noch sowas im Hinterkopf mit der Liste. Beim Führerschein wird einem sowas ja nicht gesagt sonder einfach verallgemeinert :cognemur: Aber dafür gibt's ja das Forum :coool:

Gruß
Jürgen

rookie
08.01.2004, 12:36
Hallo Grisu ,

des Rätzels Lösung ist folgende:

In Deutschland sind Motoren Führerscheinfrei , die nicht mehr als 5 PS an der Propellerwelle haben.

Da so ein Motor von der Kurbelwelle bis zur Antriebswelle aber eine gewisse Verlustleistung haben , kommen auch bei den meisten 6 PS Motoren an der Propellerwelle nicht mehr als 5 PS an.

Gruß

Volker

Grisu1965
08.01.2004, 12:41
Ach ja das war die Sache mit der Leistungsangabe. Die einen geben die Motorleistung an und die andren die tasächliche abgegebene Leistung an der Schraube.
Ist aber doch mitlerweile so das die Leistungsabgabe bei den neuen Motoren immer die Tasächliche an der Schraube gemessenem Leistung angiebt oder ? Ich glaube jetzt schweifen wir aber etwas vom ursprünglichen Thema ab :lachen78:

Gruß
Jürgen

Michel
08.01.2004, 12:54
@ Ferdi

Schau Dir doch mal Die Frage genau an. :lachen78:

Dort steht das Walter eine "FÜHRERSCHEINFREIEN" Motor hat, demzufolge weiss er, dass man hier keinen FS braucht.

Er fragte auch nur ob er im Ausland einen braucht.

Und jetzt lese mal meine Antwort.

Dort steht, dass er wenn er in Deutschland keinen braucht, auch praktisch Überall im Ausland keinen braucht.

Also war die Frage beantwortet

:lachen78: :lachen78: :lachen78:

Sorry das musste jetzt sein.

@Olaf und Volker

Der Hinweis mit der Freiliste und die Erklärung warum das so ist Stimmen hundertprozentig. Es gab halt diverse Motorenhersteller, die die Leistung Ihrer Motoren eben gemessen an der Kurbelwelle angegeben haben.

Das war übrigens bei vielen USA Autos auch so.

:captain: :captain: :captain:

Heinz-55
08.01.2004, 12:59
Hallo Walter !!

Auf den Binnengewässern der Bundesrepublk Deutschland muß jeder Sportbootfahrer im Besitz eines Führerscheins sein.
Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge von weniger als 3,69 kW.

Gruß
Heinz 55 :captain:

OLKA
08.01.2004, 13:29
Original geschrieben von Heinz-55
Hallo Walter !!

Auf den Binnengewässern der Bundesrepublk Deutschland muß jeder Sportbootfahrer im Besitz eines Führerscheins sein.
Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge von weniger als 3,69 kW.


..., gemessen an der Schraube. Eben alles was in der Freigabeliste steht :marteau: :marteau: :marteau: :marteau: :marteau: :marteau:

Holländer
08.01.2004, 13:59
:lachen78::lachen78::lachen78::lachen78::lachen78: :lachen78::lachen78:

lustig... drehen wir im Kreis ?

:lachen78::lachen78::lachen78::lachen78::lachen78: :lachen78::lachen78:

Ferdi
08.01.2004, 14:01
Hallo Michel,
Du schreibst:
Er fragte auch nur ob er im Ausland einen braucht.
liest Du aus dem Originalbeitrag von Walter irgendwas mit Ausland raus ? Also ich bin Anfänger was den Wassersport betrifft und komme jetzt ganz schön ins schleudern.
Ich habe ein kleines Boot(2,8m)und einen führerscheinfreien AB(Chrysler 6HP) und alles beim WSA angemeldet(Ausweis über Kleinfahrzeugkennzeichen).
Wenn ich so die Beiträge in diesem Forum anschaue,habe ich den Verdacht dass ich für jedes Gewässer einen anderen Schein brauche?(See,Donau,Meer...usw.)
Wie ist es denn jetzt damit,brauch ich einen Schein oder nicht?
Bin für jede Antwort sehr dankbar.
Walter. :marteau:
Wir 2 können wohl all beide nicht mehr richtig :lesen :lachen78: :lachen78: :cognemur: :cognemur: :biere: :biere:

lg
Ferdi :captain:

Michel
08.01.2004, 14:08
Hmmm Ferdi,

Walter ist aus Deutschland.

Walter hat einen in Deutschland zugelassenen Fürerscheinfreien Motor

Folglich

Kann er damit in Deutschland Fürerscheinfrei fahren oder.

Sonst wärs ja ein "Führerscheinfreier Binnenmotor" etc.

Heist für mich also:

Er meint das Ausland.

Wenns anders ist möchte ich Walter um Stellungnahme bitten. Wenn ich nicht recht habe gebe ich dafür "niemandem" hier aus dem Forum ein Bier aus.

Nur dem Walter.

:biere: :biere:

herbert
08.01.2004, 14:18
@ Walter
:chapeau: Ich habe dir den Beitrag im Sportboot, Motorboot & Motoryacht Forum (http://f6.parsimony.net/forum7204/messages/8577.htm) geschrieben.
Abgesehen das du mit diesem Motor keinen Schein brauchst, würde ich die Scheine machen.
1. wirst du bald mehr wollen als die 3,69 kW
2. es wird nicht lange dauern dann kommt das nächste Boot.

herbert

wasch
08.01.2004, 15:51
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich fasse mal kurz zusammen.
Mit meinem Motor und meinem Boot brauche ich also keinen Führerschein.(lt.Liste des BSH).
Ok,in Deutschland kann ich also fast überall fahren,wo erlaubt,außer Bodensee.
Im Ausland kann ich also folglich dann auch fahren wenn ich euch richtig verstanden habe.
Ihr empfehlt jedoch den Schein zu machen um auf der sicheren Seite zu sein.
Habe ich das jetzt so richtig verstanden?
Walter


@Michael:Wann kann ich mein Bier abholen:ka5: :ka5: :ka5:

Michel
08.01.2004, 15:55
Jederzeit,

spätestens beim nächsten Treffen.

Walter gibs zu das hast Du nur wegen dem Bier geschrieben.

:lachen78: :lachen78: :lachen78:

And the winner is:

FREDI :ka5: :backsite:

Ich hab verloren

:flennen::flennen::flennen:

wasch
08.01.2004, 15:58
@Michael,

na wo ist denn das nächste Treffen?
Übrigens bestell deiner Frau herzliche Grüße aus Ihrer alten Heimat,obwohl ich ja auch nur ein zugereister aus Bayern bin aber meine Frau eben aus Chemnitz.
Aber wie du ja auch schon richtig festgestellt hast,kommen nunmal die hübschesten Frauen aus Sachsen!

Ferdi
08.01.2004, 16:01
o.k., Michel, ich habs ja gewusst :lachen78: , aber ich versprech es Dir, ich werd nicht darauf herumreiten :zunge: . Höchstens hie und da so zwischendurch einstreuen :lachen78: (so ähnlich wie meine anderen Seitenhiebe zu einer bestimmen Bootsmarke und Vorkommnissen, die ich hier nicht extra nennen möchte :rofl: ).

lg
Ferdi :captain:

woso
02.02.2004, 19:04
Junge Junge was für ein Posting. Führerschein frei darf in D bis 3.68 KW an der Propellorwelle Führerscheinfrei gefahren werden. Aber auch hier nichts ohne Ausnahmen nämlich überall dort wo örtliche Vorschriften etwas anders sagen als Beispiel hier die Berliner Gewässer dort braucht mann den Schein ab 0 KW an der Propellorwelle ( ich glaube Schwimmflossen sind dort ausgenommen weil Fußantrieb -) ) aber auch ein Surfer braucht dort einen ( ihr wist schon Mutters Bügelbrett mit Besen und Bettlaken -))) aber aus meiner Fahrschulzeit ist mir der Satz im Gedächtnis geblieben "Vor dem Fahrtantritt über die Vorschriften und besonderheiten des Reviers zu erkundigen". Aber an sonsten gilt der Vetrag von Haifa in dem es wohl geregelt ist das man das Wasserfahrzeug im Ausland mit dem Befähigungsnachweis geführt werden darf mit dem eben dieses auch im Innland geführt werden muß. Ich denke jetzt müßte wieder das mit den örtlichen Vorschriften kommen. Aber lassen wir das, als Tip Chartere in Italien ein Schiff dann darfst du 40 PS ohne Schein bewegen.

Gruß
WoSo

Fortnox
02.02.2004, 19:13
Das würde dann ja heissen, das wenn ich mein Boot auf meine Freundinn anmelde, die hat Österreichische und Italienische Staatsbürgeschaft und wir nicht mehr als 40 Ps hinten drann haben Sie überall fahren darf?
Oder gilt immer nur das Land in dem man offiziell gemeldet ist?

Wäre ja interessant.:ka5:

Michel
02.02.2004, 20:46
Hallo WoSo,

das mit dem Tip stimmt so leider nicht, da Du als deutscher eben auch in Italien ein Boot über 5 PS an der Welle, nur mit Führerschein fahren darfst.

Dazu brauchst Du einen Sportbootführerschein See.

Als Gegenleistung darf ein Italiener hier in deutschland aber ein Boot mit 40 PS fürerscheinfrei fahren.

Das ist gerecht oder, aber leider Fakt.

:captain: :captain: :captain:

Lanfranco
03.02.2004, 07:08
Hallo Michael und alle anderen,
in Deutschland bestehen offensichtlich die strengsten Vorschriften für Sportbootführerscheine. Mit einem deutschen Führerschein hätte ich nirgends auf der Welt Bedenken, mein führerscheinpflichtiges Boot zu betreiben.
Das von dir genannte Extrembeispiel ist zweifellos die Sache mit dem Deutschen in Italien und dem Italiener in Deutschland.
Als Person mit italienischer Abstammung aber deutschem Pass und Wohnsitz benötige ich einen Führerschein, auch wenn ich in Italien mit dem Boot unterwegs bin, während meine Landsleute in z.B. Deutschland oder Österreich bis 40 PS freie Fahrt ohne Schein haben - kommt aber offensichtlich seltener vor als umgekehrt!?
Verwunderlich ist nur, dass solch unterschiedliche Vorschriften innerhalb der EU immer noch Bestand haben können. Eine Vereinheitlichung im Sinne aller Sportbootfahrer wäre wünschenswert.
Gruß Lanfranco

Michel
03.02.2004, 07:22
Hallo Lanfranco,

damit triffst Du die Sache genau auf den Kopf. Jetzt spielen wir alle schon seit einigen Jahren "einig Europa" und ich finde das eine tolle Sache.

Alles wird geregelt, wer wann wieviel und was machen darf. Auto = EU-Führerschein, Wir haben alle das gleiche Geld und und und.

Aber bei solch einfachen Sachen, da kümmert sich keiner der EU-Politiker drum. Aber mein Vorwurf geht hier auch an die Landesverbände der Sportschiffahrt, die machen ja auch nichts. Auch die Printmedien sind offensichtlich noch nicht drauf gekommen, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Naja, ich finde das wirklich schade, auch wenn es für mich relativ einfach ist, da ich beide Scheine habe. Aber zum Beispiel die Österreicher haben eigentlich ein Problem, da es ja dort keinen offiziellen Seeschein gibt.

Mangels Küste :lachen78:

Aber nun der Hit, wusstest Du, dass Wien dafür einen internationalen Seehafen besitzt. Das ist kein Witz. :cognemur:

Nun wie gesagt schaden weil eben auch Europa als ganzes gesehen einfach wahnsinnig viele Möglichkeiten bestitzt unser Hobby aus zu üben.

:captain: :captain: :captain:

Scarab
03.02.2004, 07:31
Bitte....:erbost: Österreich hatte mal eine eigene U-Boot Flotte ja, das wolln ma mal hier nicht vergessen JA ?:D :D :D

OLKA
03.02.2004, 09:57
@ Scarby,
wann war das?? Vor der kontinentalen Plattenverschiebung, als Österreich noch eine Küste hatte ?? :lachen78: :lachen78: :lachen78:

Es geht übrigens noch weiter mit der Verwirrung "Führerschein".

Zumindest für Holland, Irland und Teilen von D-Land (Mecklenburgische Seenplatte) weiss ich, dass dort auch Boote mit erheblich mehr PS führerscheinfrei gefahren werden dürfen. Hausboote die dort gechartert werden können sind nicht von der Leistung, sondern von der max Geschwindingkeit begrenzt.

Gruss Olaf

Udo
03.02.2004, 10:07
Ja , da hat der Olaf Recht.
Nach Aussage der Entenpolizei in Holland darf ich an mein Schlauchboot einen Motor egal welcher Stärke hängen.
Ich muss dann nur einiges an Gewicht zuladen,so das ich die 20 Km/h Grenze nicht überschreite.
Ich dürfte ohne Führerschein auch eine 10 Meter Yacht mit 30 PS fahren,
sie darf dann mit der vorhandenen Leistung nur nicht schneller als 20 Km/h fahren.
Aber mal im Ernst,die Wapo hat mir gesagt das sie nichts dagegen hätten wenn ich ohne Führerschein mit 8 Ps rumfahren würde und dabei niemanden gefährde.
Und jetzt nur mal so zur Vorbeugung,da eh ein Einspruch von Dieter kommt,
für mich gelten die Bestimmungen des Heimatlandes,das hatte ich die Wapo auch gefragt,aber sie meinten das sei nicht so.

Gruß Udo

Ps. Das Problem ist nur das man ja mit 4 PS schon schneller als 20 Km/h fährt.
:lachen78:

Scarab
03.02.2004, 10:40
Original geschrieben von OLKA
@ Scarby,
wann war das?? Vor der kontinentalen Plattenverschiebung, als Österreich noch eine Küste hatte ?? :lachen78: :lachen78: :lachen78:


Guckst Du hier : 8.November 1915 (http://www.dhm.de/lemo/html/1915/) wir ham sogar die Ancona versenkt :D:D:D


Sorry für das OT, wieder zurück zum Thema

lg.Scarab

dodl
03.02.2004, 10:48
Drum sehen sich die Österreicher ja auch als alte Seefahrer :)

Ist schon mal aufgefallen, wie extrem ueberrepräsentiert die Österreicher in den ganzen Boote Foren sind? Und auch am Wasser? Wenn man das auf die Einwohnerzahl rechnet....jeder Hausmasta hat ein Boot. Und wenns ein altes Rib is... :lachen78:

cu
martin

Neptun
03.02.2004, 13:10
Hi,

noch was zu Führerschein, wo und wo nicht :cognemur:

Als ich vor jetzt drei Jahren beide Scheine gemacht habe, war in dem Kurs auch ein älterer Kursteilnehmer, der Binnen machte.
Im Laufe der Zeit kam heraus, dass er schon ein Jahrzehnt in Holland, Friesische Seenplatte, einen Verdränger liegen hat, aber keinen Führerschein dafür. Die Begründung war recht einfach, ... das Boot fährt bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h und dafür braucht man in Holland keinen FS.
Nun wollte der gute Mann sein Boot nach Deutschland überführen und in BaWü näher bei sich haben und musste im fortgeschrittenen Alter noch den FS machen. :ka5:
Gut, nicht :coool: 10 Jahre unfallfrei gefahren, nie einen "richtigen" Seemannsknoten gemacht, aber das Boot hielt immer, .... nie nichts passiert :lachen78:

Grüße
"Neptun"

... wartet sehnsüchtig auf den Frühling

Gummizwerg
07.02.2004, 02:38
darf ich mal kurz einwerfen, dass ich in italien ein rib mit 40 ps'chen ausgeborgt hab

Neptun
07.02.2004, 08:44
Hi,

"ausgeborgt" = gemietet?

Dazu ein paar Bemerkungen:

- Im Ausland gilt bezüglich Führerscheinrecht der Grundsatz, dass man dort den FS haben muss und damit fahren darf, wie er im Heimatland vorgeschrieben ist.
- Das bedeutet für einen deutschen Staatsbürger, dass er für alles, was er auf dem Wasser bewegt und das mehr als 5 PS an der Propellerwelle hat, einen Bootsführerschein braucht, am Meer und den Seeschifffahrtsstraßen den SBF See, auf Flüssen den SBF Binnen.
- Davon unabhängig ist die Anmelde- und Gebührenfrage zu sehen!
- Italien schreibt nach dem, was ich bisher gelesen habe, bis 40 PS keinen Führerschein vor, daher werden die italienischen Vermieter an ihre Boote max. 40 PS dranhängen, um diese jedem vermieten zu können.
- Da es im Sinne des Vermieters ist, sein Zeugs zu vermieten und damit Geld zu verdienen, wird er sich einen Teufel darum scheren, ob du in D einen FS haben müsstest oder nicht. Für ihn gilt im Regelfall das italienische Recht, zumindest wird er das behaupten.
- Die Boote des Vermieters werden der örtlichen WSP bekannt sein, also kontrollieren sie diese Boote nicht, es sei denn, du benimmst dich wie ein Rowdi.
- Ob du als Staatsbürger aus D oder einem andern (Aus)Land in diesem Falle einen FS haben müsstest, sollten Rechtsanwälte klären, das ist für Laien zu kompliziert. Es ist aber ein Grenzbereich, wo bestimmt sehr viele Faktoren mit reinspielen.

Zum Schluss sei noch die Frage gestattet, ob denn alles, was man in Touriorten mieten kann, auch sinnvoll ist.
Letzten Sommer beispielsweise habe ich in HR Jetskifahrern zugesehen, die so ziemlich gegen jede Bestimmung verstoßen habe, die dort gilt, z.B., Vollgas in Ufernähe, .... weit und breit keine Kontrolle. Meiner Meinung nach war das bodenloser, lebensgefährdender Leichtsinn, ein Sportbootfahrer würde in derselben Situation bei einer Kontrolle heftigst zur Kasse gebeten werden.

Grüße aus dem Hohenlohe'schen
"Neptun"

Neptun
07.02.2004, 08:52
Hi,

ich sehe gerade, dass du Öterreicher bist :ka5:

Dann wirds ja nochmal komplizierter, denn gegen euer Bootsführerscheinsystem ist das unsere ja direkt einfach.

Trotzdem ändert das nichts an der prinzipiell gültigen Tatsache, dass im Ausland das Führerscheinrecht des Landes gilt, aus dem der Ausländer herkommt.
Natürlich gibts auch hier bestimmt Einschränkungen, ich denke mal, dass es da Einschränkungen bezüglich der Dauer des Aufenthalts gibt, ....

Nun, für Österreicher ist es wohl noch ein wenig komplizierter.

Übrigens, zu meinem Beispiel mit dem Hollandfahrer:
Auch für den gilt im Grunde das deutsche Führerscheinrecht, nur hats in Holland halt keinen gejuckt :ka5:
Ich denke mal, dass sich die Leute im Ausland keine Gedanken darüber machen, ob da ein Einheimischer drin sitzt oder nicht, hauptsache, die Fahrzeuge entsprechen den geltenden Bestimmungen.

Grüße
"Neptun"

herbert
07.02.2004, 11:13
@neptun

Würde das dann so ablaufen? ein deutscher braucht einen schein obwohl für diese gewässer der charterschein reichen würde ? hab ich wohl falsch verstanden. :ka5:
Was ich auch nicht verstehe ist folgendes:
Da sportboot küstenscheine dem nationalen recht unterliegen dann würden aber auch die 40 ps in italien für deutsche auch zutreffen.

folgendes habe auch schon im boote forum geschrieben:

wenn zb. in italien nur der schein des heimatlandes gilt, dann dürfte ja ein ösi gar nicht mit dem deutschen schein fahren. das aber zumindest einer ganz offiziel damit fährt ist es mir nicht klar das man mit dem kroatischen nicht fahren darf. ich kenne aber einige ösi die haben ihr schiff in italien liegen und hatten bei kontrollen keine probleme mit dem kroatischen küstenpatent.

herbert

Riblothar
07.02.2004, 13:25
Hallo Herbert und Neptun!

Habe Eure Diskussion mit verfolgt,und könnte euch da vielleicht helfen.

Folgendes hat mir mal ein Wasserschutzmann erzählt.

Das was Neptun schreibt ist völlig Korrekt1.

Alles was aus Geschäfftemacherei geduldt wird,ist solange FRIEDE-FREUDE-EIERKUCHEN,so lange nichts passiert.

Kommt es aber zu einem Unfall,weiss plötzlich keiner mehr was anderes als Neptun,und das erst Recht bei Personenschäden.

Kommen dann auch noch Rechtsanwälte und Versicherungen dazu hast Du glaubig keine Cance mehr.


Gruss Lothar

Michel
07.02.2004, 15:44
Hallo Leute,

Lothar hat 100% recht.

Das Problem ist nicht ein Boot zu bekommen. Das Problem hat man wenn etwas passiert.

Nun nochmal zum Thema Italien.

Ich leihe mir ohne Führerschein ein Boot. Der Verleiher fragt nicht nach dem Führerschein, in dem glauben ein Deutscher dürfte sein Boot mit 40 PS, wie die Italiener fahren.

Jetzt passiert etwas, da ich weil keinen Führerschein logisch auch keine Versicherung habe, springt hierfür "bis 5PS" die Private Haftpflicht ein.

Die wird Mir aber dann sagen, moment mein Freund, Du durftest das Boot ja gar nicht fahren, weil mehr als 5 PS und die Zahlung verweigern.

Also habe ich spätestens jetzt ein Problem, und zwar ein großes, weil Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Übrigens hat der Verleiher auch ein Problem, den eventuellen Schaden an Seinem Boot trägt er nämlich selbst.

Das ist nun mal so.

:captain: :captain: :captain:

Gummizwerg
07.02.2004, 15:55
Original geschrieben von michel
Hallo Leute,

Lothar hat 100% recht.

Das Problem ist nicht ein Boot zu bekommen. Das Problem hat man wenn etwas passiert.

Nun nochmal zum Thema Italien.

Ich leihe mir ohne Führerschein ein Boot. Der Verleiher fragt nicht nach dem Führerschein, in dem glauben ein Deutscher dürfte sein Boot mit 40 PS, wie die Italiener fahren.



:captain: :captain: :captain:


hmmm da muss ich aber schon wiedersprechen! denn ich hab mich bevor ich mir das boot geliehen hab, über die firma erkundigt! war eine große firma, macht das seit vielen jahren und organisiert auch andre touristische aktivitäten am wasser! ich kann mir nicht vorstellen dass die nicht "wissen" dass ein österreicher oder deutscher die boote nicht leihen darf (wenn es so wäre)! schlißlich wenn probleme gibt fällt das auch auf den verleih zurück! versichert war das boot über die firma + kaution von 100 euro fürs boot!

:chapeau:

lg gzwerg

Gummizwerg
07.02.2004, 17:08
soooooooo leute hab die preisliste herausgekramt....


also mindestalter um zu mieten 18
um zu steuern 16

Kaution von 100 euro bekommt man nat. wieder (außer man demoliert das boot)

und dazu kam noch ein Kasko beitrag von 5 euro, den bekommt man nicht zurück!

Um ein schlaucboot zu mieten war nur ein gültiger ausweis nötig! (z.B: schiffführerpatent 10m wie bei mir oder halt kfz führerschein)

im übrigen aufgrund des 10m Sffpatent hatte er mir sogar angeboten eines der stärkeren boot auszuborgen....ich weiß eh, das thema hatten wir schon mal! :ka5: :ka5:

lg gzwerg

Gummizwerg
07.02.2004, 17:12
Jollyroger bootverleih (http://www.jollyroger.it/noleggio.asp)
im moment funktioniert nur die italienische seite!!


über bootsverleih

jollyroger hauptseite (http://www.jollyroger.it)

Michel
07.02.2004, 19:13
Hallo Gummizwerg,

also wenn das Dein Bootsverleiher so macht, ist das Sein Problem, und Deines wenn was passiert. Damit meine ich jetzt eher Verletzungen bei dritten.

Und hier noch was für dich zum Nachlesen. Das ist vom DMYV. Schau mal unter Italien und welcher Führerschein dort vorgeschrieben ist.

Das sollte auch mal der Bootsverleiher lesen !!!

http://www.michael-neuner.de/Schein/03.jpg

Denn nicht nur weil das einer in Italien oder mehrere so machen bedeutet dies, das es richtig ist.

Ich denke wenn das in Italien für deutsche so vorgeschrienben ist, gilt das auch für Österreicher.

:captain: :captain: :captain:

Kaptom
07.02.2004, 19:36
Hallo, jetzt möchte ich auch mal eine kleine Bemerkung zu diesem Thema machen!

Das mit den Booten ist meines erachtens nicht das Hauptproblem.
In Medulin finde ich die Jetskiverleiher viel schlimmer. Da wird gar nicht nach einem Schein gefragt. Auch Jugendliche fetzen mit den Dingern fast bis auf den Strand. Auch wissen die meisten nicht, wie eine Tauchboje aussieht.( Ich meine damit nicht nur die Jugendlichen, sondern fast jeden der sich so ein Geschoss ausleiht ).

Tom.

dodl
07.02.2004, 19:43
Hallo,

Das Verkehrsministerium schreibt ausdruecklich, dass fuer Oesterreicher keine Bestimmungen in Österreich gelten, was das fahren auf See betrifft. Wie auch :) Zwar kannst du beim MSVÖ einen Schein machen, der ist in Österreich aber mangels Küste nicht vorgeschrieben. Und sie schreiben weiter, dass deshalb prinzipiell Österreicher OHNE irgendwas fahren dürften. Ausser, das Gastland akzeptiert das dezidiert nicht.

Drum gibts immer Diskussionen, wenn die Österreicher sagen, sie koennen mit dem HR Patent ueberall fahren. Klar auch, vermutlich sind die Italiener froh, wenn man irgendwas hat, den vorgeschrieben waere fuer uns garnichts an Fuehrerscheinen. Gleichzeitig weist das Verkehrsministerium aber auch darauf hin, dass es vielleicht kompliziert ist einem italienischem Beamten das so ohne weiteres verstaendlich zu machen, wenn man mal kontrolliert wird. UND, dass man das mit der Versicherung klären sollte, die eventuell Stress macht. Auch mit HR Patent in HR sollte man da vorsichtig sein und nachfragen.

Bei einer strengen Auslegung der Vorschriften bei Gericht haette man als Österreicher ohne Führerschein am Meer gute Chancen. Wie gesagt, wenn das Gastland das generell akzeptiert. Im uebrigen ist als Österreicher ein deutscher Schein genauso gut oder auch wertlos wie jeder andere nichtoesterreichische.

cu
martin

herbert
07.02.2004, 19:47
Auszug aus dem zuständigen österreichischen Ministerium.

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie


Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichische Befähigungsausweise erworben werden.

Österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen, sind dazu zwar nicht verpflichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass die Jachtführung auf See in den Hoheitsgewässern der Küstenstaaten ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen gibt, sind die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten. In der Praxis werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsausweise von allen anderen Staaten anerkannt.

Ich möchte darauf hinweisen das das Wort
" können" sicher sehr wichtig ist. Das Wort muß
steht nirgends. Also darf ein Österreicher mit jedem von den Seefahrtsbehörden anerkannten Staatlichen Patent die Küstengewässer befahren, um nicht zu schreiben ohne.
Also dar fich mit einem deutschen oder polnischen/tschechischen ungarischen Patent in Italien fahren bzw sie können es mir nicht verweigern.

herbert :chapeau: :sonne: :lachen78:

Michel
07.02.2004, 19:51
Hallo Martin,

ja und genau da liegt das Problem denke ich, wenn es wirklich zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen würde.

Da wird Dir jeder Richter vorwerfen, dass Du den "freiwilligen" Schein hättest machen können, da er ja angeboten wird, aber klar in Ö mangels Küste nicht vorgeschrieben ist.

Ich hoffe das wird nie eintreten, aber nochmal:

Jeder Richter und jede Versicherung wird Dir das um die Ohren hauen wenn wirklich mal etwas passiert, den speziell die Versicherungen zahlen gewiss nicht, wenn nicht 100% klar ist das sie zahlen müssen.

Und nur darauf wollte ich hinaus.

Übrigens in Deutschland war ich etwa 8 Jahre mitinhaber einer Fahrschule und habe ausgebildet. Dewegen hatte ich eingangs auch nur über Deutschland gesprochen.

:captain: :captain: :captain:

dodl
07.02.2004, 20:04
Hallo,

Mit der Versicherung laesst sich das ja vorher abklären. Das betrifft auch HR Patentsbesitzer, da gibts auch Versicherungen, die das nicht so wollen.

Dem Richter wirds egal sein, wenn eindeutig die Verschuldensfrage geklärt ist. Beim Autofahren ist es ja nicht anders, wenn ich einen Fussgaenger erwische machts im Strafmaß kaum einen Unterschied ob mit oder ohne Fuehrerschein. Am tatbestand aendert sich ja nichts.

Warum die Oesterreicher da so umstaendlich sind, liegt halt auch am Preis fuer unseren Seefuehrerschein. Da brauch ich mindestens 200 nachgewiesene Seemeilen beim herbert zum Beispiel um ueberhauot den Schein machen zu duerfen. Mit dem darf ich dann glaube ich 2sm vor der Kueste tuckern. Zwar wuerds mir Spass machen, das im Rahmen eines Skippertrainings zu machen, und es ist auch sicher sinnvoll einen gscheiten Praxisteil zu fordern, aber wer soll das bezahlen?!

cu
martin

herbert
07.02.2004, 20:08
Michael

Meine Frage war aber extra so blöd gestellt, darum noch einmal für uns Ösi Wir wollen ja nicht ohne Schein fahren sondern halt mit einem deutschen w der ist viel preiswerter und einfacher zu erwerben als der ösi schein.

Die Versicherungen bezahlen sehr wohl wenn sie überhaupt bezahlen mussen. Und da spielt nicht so sehr der Schein die Rolle, das kann man sich ja Vertraglich sichern vor allem bei eigenem Boot.

herbert

Michel
07.02.2004, 20:14
Sorry Herbert,

Deinen Beitrag habe ich nicht gelesen, ich dachte ich habe direkt auf Martins Beitrag geantwortet.

Bei eigenen Booten ist das ja klar, wenn das mit der Versicherung vorher abgeklärt ist. Das HR Patent gilt übrigens hier nicht, das ist nicht verhandelbar mit der Versicherung.

Aber der Beitrag vorhin ging ja um Leihboote. Und da sehe ich eben das Problem wenn wirklich mal was passiert und man gar keinen Schein hat und demzufolge auch keine Versicherung.

:captain: :captain: :captain:

dodl
07.02.2004, 20:24
Naja, michel, als deutscher in D kannst du mit dem HR Patent natuerlich nicht fahren und das versichert dir auch niemand. Als deutscher in HR trau ich mich wetten dass ich eine Versicherung finden wuerde.

Ein Kroate wiederum duerfte ueberhaupt ausschliesslich mit HR Patent bei euch fahren :)

Ist ziemlich bloed geregelt finde ich, da wuerde ich mir fast eine EU weite Regelung wuenschen. Dann macht man einen "EU Schein" und der ist dann allgemeingueltig fuer alle EU Mitglieder.

Eigentlich ist das ganze beim Autofuehrerschein nicht anders, aber da gibts keine solchen Ausnahmen wie im Fall der Ösis (und vermutlich Ungarn, Slowaken, Tschechen etc..) am Wasser.

cu
martin

herbert
07.02.2004, 20:26
Eines ist aber auch sicher, das ein scheinbesitzer ohne ausreichende praxis sich auch nicht darauf verlassen darf das die Versicherung bezahlt.

herbert

herbert
07.02.2004, 20:33
also eines ist für mich nicht ganz durchschaubar :ka5:

wenn es gar keine internationale regelung der sportbootscheine gibt warum dann die einschränkungen Wohnort und Schein.
Da kochen doch die Vereinsmayer mit.

herbert

Gummizwerg
07.02.2004, 20:47
@michel

der bootsverleiher gehört mir ja nicht persönlich :lachen78: :lachen78:

nein im ernst, wollt noch sagen dass ich mir der risiken wegen schadensfall schon bewusst bin! und wenn ich keine ahnung vom führen eines bootes hätte würde ich mir keinees leihen! selbst wenn das ohne führerschein geht. okay binnenschein is kein seeschein, da sind wir uns alle einig, aber trotzdem ne nautische ausbildung. den rest (seeschein) hab ich mir bis jetzt nur angelesen, möcht ihn aber demnächst machen! leider ist die ausbildung in Ö sehr geldintensiv und umständlich

ABER: wie gesagt, für mich war die firma vertrauenserweckend und ich denke schon das die auch die rechtliche lage vorher schon abgeklärt haben!!:schlaumai :seaman:


den kroatischen schein kann man auch ohne prüfung oder schulung kaufen, ist mir schon einiege male ans herz gelegt worden, allerdings dürfte das auch einer der gründe sein warum z.B: italien ihn nicht anerkennt......:biere:

lg gzwerg:schlaumai :seaman:

dodl
07.02.2004, 20:57
Noe Gummizwerg, der Grund dass Italien den nicht anerkennt ist bloss, dass du immer den Schein deines Hematlandes brauchst, bzw den Schein jenes Landes in dem du zumindest 184 Tage/Jahr verbringst.

Ein Kroate darf zb ueberhaupt NUR mit dem HR Patent nach Italien oder sonst wohin.

Wie beim Auto halt. Da kann ich als Wiener den Schein nichtmal in niederoesterreich machen. Geschweige denn im Ausland.

cu
martin

herbert
07.02.2004, 21:22
dodl

bitte nicht Auto und Boot verwechseln das sind ganz verschiedene 2 paar Schuhe. Hat nichts mit seefahrt zu tun. Wie wäre es wenn du mit deinem Führerschein nicht auf der Autobahn fahren darfst weil du keinen autbahn schein hast.

Und warum schreibst du nicht das man mit dem Ösi Schein alles fahren darf was man als Yacht zulassen kann und beim auto aber mehrere Scheine brauchst um alles zu fahren und sei es nur privat. geil ein Stockautobus als camper mit einer Azimut am Trailer und das alles mit "einem" international gültigen Führerschein den jeder machen kann. Und bei den deutschen sogar ohne viel praxis.

Also Straße ist Straße und meer ist meer, so jetzt schreiben ich nix meer ä mehr :ka5:

herbert

ps
es gab mal eine Zeit da wurde das HR Patent umgeschrieben in ein österreichisches und ich glaube das geht auch heute noch wenn das Patent vor 19?? gemacht wurde

F. Rink
08.02.2004, 12:01
Original geschrieben von Neptun
- Im Ausland gilt bezüglich Führerscheinrecht der Grundsatz, dass man dort den FS haben muss und damit fahren darf, wie er im Heimatland vorgeschrieben ist.
- Das bedeutet für einen deutschen Staatsbürger, dass er für alles, was er auf dem Wasser bewegt und das mehr als 5 PS an der Propellerwelle hat, einen Bootsführerschein braucht, am Meer und den Seeschifffahrtsstraßen den SBF See, auf Flüssen den SBF Binnen.
Sorry mein Freund, aber diese Auskunft ist nicht richtig !!

Ich habe neben dem Bodenseeschifferpatent und dem SBF Binnen keinen SBF See und habe dies auch meiner Versicherung (Bavaria) vor Vertragsabschluß mitgeteilt, da ich in Kroatien mit dem dort gültigen kroatischen Patent fahren wollte (und das bis heute auch mache).

Mir wurde damals (1997) ausdrücklich mitgeteilt, daß man nicht den SBF See brauche, sondern einen im Gastland anerkannten Bootsführerschein - also in meinem Falle das kroatische Patent.

Bei meinem Versicherungsfall im August 2003 gab es somit auch keinerlei Abwicklungsprobleme !! Nicht einmal eine Rückfrage wegen des Bootsführerscheines !

Ich möchte jedoch mit Nachdruck darauf hinweisen, daß nicht alle deutschen Versicherungen das kroatische Patent anerkennen !!
Im Zweifelsfalle muß man sich das unbedingt schriftlich bestätigen lassen !!

Bereits von 1987 bis 1997 fuhr ich mit diesem kroatischen Patent in Kroatien und war damals bei Wengert versichert, die dieses Patent (damals) ebenfalls anerkannten !

herbert
08.02.2004, 13:04
Danke Fred

Du bist einer der wenigen die das selbst bestätigen können. die meisten kennen nur einen der einen kennt ... oder haben nur in einem forum darüber gelesen, das die versicherungen nicht zahlen.

Viele versicherungen zahlen auch dann nicht wenn du den "richtigen ??? " schein hast. man braucht sich nur einmal das ankern in den buchten ansehen,
keine ankerwache alles schäft. oder wie sieht es mit den fahrten medulin - losinj aus ? kann auch schon als grob fahrlässig ausgelegt werden. das würde sicher schwerer bewertet als ein "falscher" schein mit viel erfahrung so wie bei fred, der ja gar keinen "falschen" Schein hat. und wer bedenken hat wegender Versicherung, es gibt auch in kroatien versicherungen.

herbert
ps. was macht ein engländer ist der nicht versichert, die brauchen keinen schein :ka5:

F. Rink
08.02.2004, 16:16
Original geschrieben von herbert
oder wie sieht es mit den fahrten medulin - losinj aus ? kann auch schon als grob fahrlässig ausgelegt werden.
Wie meinst Du das ?? :confused:

Neptun
08.02.2004, 20:24
Uuups, .... da geht ja einiges ab,

aber im Grunde sind sich alle einig, wenn man das so liest :ka5: :coool:

@ Fred
>> Du hast genau das getan, was jeder nicht-kroatische HR-Fahrer mit HR-Schein machen sollte, zu seiner eigenen (fi****ellen) Sicherheit:
>> Du hast dir von deiner Versicherung im Vorfeld schriftlich Deckungszusage erteilen lassen, dass sie das HR-Patent anerkennt.

>> Solltest du dich jemals nach Italien verirren, oder in D auf Seeschifffahrtsstraßen oder Nord- oder Ostsee fahren wollen, ist dein HR-Schein nicht mal mehr das Papier wert, auf das er gedruckt ist.

Ich denke, in dieser Hinsicht widersprechen wir beide uns nicht.

Meine Aussage war ja allgemein gefasst, und die Kroaten machen da wiedermal eine Ausnahme, indem sie auch kroatische Patente bei Ausländern anerkennen. Das dürfte aber wohl die Ausnahme in Europa sein. Nichtsdestotrotz gilt diese Regelung nur in HR.
Konkret:
Als Deutscher kann ich, wenn ich keinen SBF habe, in HR das HR-Küstenpatent machen.
Damit darf ich in HR/Küste Boot fahren, aber nur dort!!! Wenn ich mit diesem Schein in Italien fahre und kontrolliert werde, habe ich vermutlich ein Problem.
Mache ich hier in D den Schein, darf ich mit diesem Schein europaweit, eigentlich wohl weltweit Boot fahren. >>> prinzipiell wohlgemerkt! <<<
Natürlich gibts wieder Ausnahmen, ... beispielsweise bekomme ich (legal) in HR kein Charterboot, wenn ich nicht eine gültige Funklizenz habe, .... usw.

Dass dann manche Versicherung versucht, sich auf die eine oder andere Weise von ihrer Leistungspflicht wegmogeln will, ist wieder was ganz anderes.

Ach, noch was, von wegen und "Fertigkeiten" und "Qualität der Ausbildung" "Ahnung vom Motorbootfahren" .... Ehrlich gesagt, ich hatte am Anfang, nach meinen FS-Prüfungen überhaupt keine Ahnung von der Praxis des Bootfahrens, bestimmt nicht mehr als einer, der für 150.- € den Schein in HR macht. Hier ist in D noch einiges im Argen!!!! :zunge: Aber das ist wieder eine ganz andere Geschichte

Grüße aus dem stürmischen Hohenlohe
"Neptun"

F. Rink
08.02.2004, 20:31
Original geschrieben von Neptun
>> Solltest du dich jemals nach Italien verirren, oder in D auf Seeschifffahrtsstraßen oder Nord- oder Ostsee fahren wollen, ist dein HR-Schein nicht mal mehr das Papier wert, auf das er gedruckt ist.

Ich denke, in dieser Hinsicht widersprechen wir beide uns nicht.

Wir sind völlig einer Meinung !!

Nord- und Ostsee kommen eh nicht in Frage und den Italienern würde ich, sofern notwendig, mein Bodenseeschifferpatent zeigen und ein treudoofes Gesicht machen (ich kann das -bestimmt !).
:lachen78: :lachen78: :coool: :ka5:

herbert
08.02.2004, 20:33
@ Fred

Ich meinte die Bootfahrer die du schon in anderen Foren davor gewarnt hast, sich ohne Vorbereitung und Ausrüstung über den Kvarner zu fahren.

herbert

herbert
08.02.2004, 20:55
Meine Aussage war ja allgemein gefasst, und die Kroaten machen da wiedermal eine Ausnahme, indem sie auch kroatische Patente bei Ausländern anerkennen. Das dürfte aber wohl die Ausnahme in Europa sein. Nichtsdestotrotz gilt diese Regelung nur in HR.
@neptun
Das kann aber nicht ganz stimmen.
Da gab es vor Jahren einmal im Boote Forum auch so ein Thema. Heraus gekommen ist am Ende (Beitrag vom Straßburger) dann muß der Ösi der in D fahren will halt den deutschen Schein machen.
Oder ein Boote Forum Mitglied, aus meiner Stadt, fährt auch mit einem deutschen Schein in Italien. Ich selbst könnte ohne Schwierigkeiten den Spagettischein machen usw. der gilt halt dann nur in dem Land woher der Schein ist, so schauts aus :ka5:

Herbert

Michel
08.02.2004, 20:59
Hallo Herbert,

da muss ich Dir recht geben, wenn ein Nicht-Deutscher hier den Schein macht, darf er klar hier auch fahren.

Aber eines noch:

Tu mir bitte den Gefallen und lass "Spaghettischein" bitte weg.

Das find ich nicht so gut, wir sind hier schließlich ein Internationales Forum.

:captain: :captain: :captain:

herbert
08.02.2004, 21:03
War nicht negativ gemeint :ka5:
bezeichne mich ja selbst auch als ÖSI oder Özi ohne beleidigend zu sein
:wink:

herbert

Michel
08.02.2004, 21:06
Sollte auch Dir gegenüber nicht negativ rüberkommen Herbert.

:biere: :biere: :biere:

herbert
08.02.2004, 21:19
habe ich auch nicht so verstanden
:biere:

So jetzt habe ich eine INFO, kennt eh schoh a jeda :ka5:


Langsam füllen sich die beiden Schiffe fürs Skippertraining (http://www.skippertraining.cayo-forum.de)
Sollte noch wer Lust haben dann rasch die Anzahlung.
Das ganze ist privat und zum Selbstkostenpreis.


herbert
so kommt man auch vom Thema weg :ka5:

Matt_CDN
24.01.2005, 07:14
Also jetzt frage ich mich (nachdem ich schon die suchfunktion bemueht habe. Ehrlich! ) wie das bei mir ist.

Ich brauche in meinem Heimatland (canada) derzeit kein fuehrerschein um ein boot ueber 4m zu bewegen.

Heist das dass mich die deutschen auch in deutschland rumfahren lassen? (kann ich kaum glauben).

Oder:

Wenn ich will kann ich hier ein fuehrerschein machen, lassen mich die deutschen mit dem dann auf deutschen gewaessern rumfahren? (Man unterscheidet hier nicht nach binnen und see ... )

All fragen beziehen sich auf motorboote ueber 5 PS.

:)

Matt

nordy
24.01.2005, 08:02
Hallo Matt,

hier fahren ohne Führerschein darfst du bestimmt nicht.

Ob bei einem Ausländer der Führerschein aus dem Heimatland in D anerkannt

wird, möchte ich allerdings mit ja beantworten, weil das dem Grundsatz, es gilt im

Ausland immer der Führerschein aus dem Heimatland, entspricht.

Gruss Nordy

Ex-Mitglied
24.01.2005, 08:08
Hallo Matt,

wenn Du Staatsbürger eines Landes bist, in dem KEIN Führerschein vorgeschrieben ist, darfs Du hier in Deutschland OHNE Führerschein ein Boot bewegen.

Und zwar genau nach den Vorschriften, die auch in Deinem Heimatland gelten.

Uwe S.
24.01.2005, 10:03
Hallo Walter !!

Auf den Binnengewässern der Bundesrepublk Deutschland muß jeder Sportbootfahrer im Besitz eines Führerscheins sein.
Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge von weniger als 3,69 kW.

Gruß
Heinz 55 :captain:

Genau! Ausgenommen sind die Gewässer im Großraum Berlin. Dort braucht du einen Führerschein für jegliche Motorisierung.

Gruss :sonne:

Uwe :seaman:

Erich der Wikinger
24.01.2005, 10:15
Noch mal kurz zum Vermieter aus Italien.

Habe gestern mit Bekannten gesprochen, der sich rechtlich ziemlich gut auskennt.

Er bestätigt im Wesentlichen die Aussagen vom Michel.

Wenn der ital. Vermieter einem Deutschen Bootsfahrer ein 40-PS-Boot vermietet, hat er im Schadenfall ein Problem. Er kann dann auf den Schäden an seinem Boot sitzenbleiben.

Leider hat auch der Deutsche ein Problem. Er ist ohne Führerschein gefahren, den er ab mehr als 5 PS an der Schraube haben muss. Somit ist er auch fällig bei z. B. bei Personenschäden etc. Unklar war, ob sich die Versicherung des Vermieters das Geld wieder holen kann, welches z. B. an einem gegnerischen Boot entstanden sind.

Leider werden Boots- und JetSki-Vermieter immer teils aus geschäftlichen Gründen teils aus Unkenntnis Fahrzeuge vermieten.

Das gleiche gilt (oder galt) übrigens auch für andere Länder.

Habe in Spanien, Griechenland und Türkei Boot oder JetSki gemietet. Meinen Schein wollte keiner sehen, hat überhaupt nicht interessiert. Meist keinerlei Hinweise auf Entfernungen zum Strand, die einzuhalten sind, Bojen oder irgendwelche Verbotszonen.

Da sind halt ein paar ganz tolle Typen zwischen den Schwimmern durchgebrettert. Aber das kennen ja sicher alle von irgendwoher oder ?

Gruß Erich

nordy
24.01.2005, 21:03
wenn Du Staatsbürger eines Landes bist, in dem KEIN Führerschein vorgeschrieben ist, darfs Du hier in Deutschland OHNE Führerschein ein Boot bewegen.

So, die dürfen bei uns also die Gegend unsicher machen ?

Das glaub ich erst, wenn ich es schwarz auf weiss sehe.

Hat übrigens durchaus praktische Relevanz, wenn man an die vielen US-

Amerikaner und Engländer in D denkt.

Gruss Nordy

Matt_CDN
24.01.2005, 21:15
Da faellt mir ein, ich bin ja auch deutscher staatsbuerger ...

reicht es aus einen auslaendischen schein zu haben? (und im ausland zu leben?)

Matt

Ex-Mitglied
24.01.2005, 21:58
Für Nordy schwarz auf weiß auch wenn wir das hier schon einige male hatten

http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SBFSEEVR.html

§1 (1) Abs2

Da Matt aber auch Deutscher Staatsbürger ist, darf und muss er den Schein machen

Das war jetzt aber wirklich mein letztes Statement dazu hier, da wir das wirklich schon tausendmal durchgekaut haben

Matt_CDN
24.01.2005, 22:39
Aber moment, wenn ich dies hier richtig deute brauche ich keinen deutschen schein weil mein wohnsitz nicht in deutschland ist:

Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, daß in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist, in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist.




Matt

nordy
25.01.2005, 08:11
@Michel

Der § 1 Abs. 2 ist alles andere als logisch.
Ich kannte ihn übrigens nicht.
Verstehe auch deine aufgeregte Reaktion mal wieder nicht.

Dass es auf die Staatsangehörigkeit, so wie du meinst, ankommt, davon steht jedenfalls nichts drin.
Hiernach hängt es nur vom Wohnsitzland ab.

Also müsste Matt mit Wohnsitz in Kanada ohne den SBF-See in unseren Seegewässern fahren können.

Es verstehe wirklich einer diese Logik, warum jemand mit Wohnsitz ausserhalb des Geltungsbereiches der SeeSchStrO und ohne dortiger Führerscheinpflicht auch bei uns ohne Erlaubnis rumfahren können soll.


Gruss Nordy