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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einschlafhilfe


rotbart
29.03.2006, 14:33
Wer Schlafstörungen hat, sollte doch mal das Merkblatt des deutschen Zolls für Schiffsführer von Sportfahrzeugen (auch < 7m) lesen :

http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/hh_0112.pdf

CarstenLT31
29.03.2006, 14:54
Moin!

Wer Schlafstörungen hat, sollte doch mal das Merkblatt des deutschen Zolls für Schiffsführer von Sportfahrzeugen (auch < 7m) lesen :

http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/hh_0112.pdf

:stupid: Muss das Zolllicht am Heck denn auch BSH-Zulassung haben :-)?

Und wenn ich ab und zu mal nach Dk rüberschippern will, brauche ich eine "Grenzerlaubnis", wenn ich von der freien Küste oder einem nicht zugelassenen Hafen losfahre?

Ich glaub ich fahr lieber Auto, da wird nichts kontrolliert... .

Gruß
Carsten

CarstenLT31
31.03.2006, 09:39
Moin!
Auch wenn hier der Smalltalk ist, ich fass' mal zusammen:

Wer über einen nicht zugelassenen Hafen/Strand nach D einreisen will, braucht eine Grenzerlaubnis. Die gibt es hier:
http://www.bundespolizeiamt-see.de/frame.htm

Wer nicht noch extra zum Zoll will wie vorgeschrieben kann sich auch da befreien lassen:
http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0061_freist_wassersportfahrzeug.pdf

Wer ohne diese Befreiungen einfach über die Grenze fährt, nicht zum Zoll fährt, nicht die Zollflagge hisst oder das Zolllicht setzt, und einen nicht zum Grenzübergang zugelassenen Hafen benutzt, muss rechnen mit:
"Derartige Handlungen werden als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeiten geahndet."

Ich sach da mal nix zu :-). Es sind aber viel Schiffe für diese Kontrollen unterwegs, die alle was zu tun haben wollen.....

Gruß
Carsten
Nachtrag: Zollzeichen bei Tag: http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_zoll/zollzeichen.jpg