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dodl 16.09.2004 14:46

Hallo,

Beim Motor hats bei mir niemanden interessiert. Nur beim Boot. Motor nur Kaufvertrag mit Nummer. Boot brauchte nen Nachweis wegen der Zulassung vor 98.

cu
martin

goeberl 16.09.2004 14:51

Zitat:

Zitat von dodl
Hallo,

Beim Motor hats bei mir niemanden interessiert. Nur beim Boot. Motor nur Kaufvertrag mit Nummer. Boot brauchte nen Nachweis wegen der Zulassung vor 98.

cu
martin

danke martin, gut zu wissen. sonst hätte cih alle teile mit motornummer vom alten motor einbauen müssen, wär eine ordentliche arbeit :lachen78:
lg martin

ghaffy 16.09.2004 14:52

Hallo goeberl-Martin!

Was dodl-Martin für - ich glaube Wien ? - sagt, kann ich für NÖ auch bestätigen, wenn du einen Motor tauscht (Boot und Motor1 sind schon zugelassen, jetzt möchtest du Motor2 aufs Boot geben). Wenn zum ersten Mal Motor und Boot gebraucht zugelassen werden sollen, dann muss in NÖ nach deren Auskunft beides vor 98 in Verkehr gebracht worden sein.

Gruss
Andreas

Berny 16.09.2004 18:07

Zitat:

Zitat von ghaffy
Hallo Martin!

Import gibts ja in dem Sinne in der EU nicht mehr. Du brauchst einen Kaufvertrag (nicht beglaubigt oder so).

Der Haken ist aber: Du musst den NACHWEIS (also einen älteren Kaufvertrag, eine ältere Registrierung aus D oder so) erbringen, dass das Boot VOR Juni 1998 in der EU registriert/zugelassen ("in Verkehr gebracht") war. Bei den meisten Booten aus zB ebay ist die Gschichte: Der Verkäufer hat das Boot zwar in D registriert (und das heisst in D so wie ich das bis jetzt erlebt habe: Du sagt dem zuständigen WSA: "Ich habe das Boot xy mit der Baunummer xy mit dem Motor xy mit der Motornummer xy, und ich kann nachweisen, dass ich der Besitzer bin" und dann wirds registriert, aber nicht in unserem Sinne "zugelassen" - also physisch überprüft und für in Ordnung befunden). Also die meisten Boote aus D haben zwar eine aktuelle Registrierung vom derzeitigen Besitzer, aber es gibt keine "History". Wenn also der Besitzer das Boot zB 2001 gekauft hat und jetzt wieder verkauft, musst du Glück haben, falls der noch den Vorbesitzer kennt, und der noch seine Registrierung vor 1998 weiss und dir dann das WSA bestätigt, dass das stimmt.

Wenn dich interessiert, wie ich das gedeichselt habe, schick mir eine PN, weil das möchte ich so hier nicht hinschreiben.

Gruss
Andreas


Vielleicht solltest du auch den Hintergrund erklären:
Boote, die nach 1998 in Ö Zugelassen werden, brauchen vom Hersteller CE-Papiere. Diese sind in D zB nicht vorgeschrieben.
Diese CE-Papiere fehlen deshalb auch öfters.
Diese CE Papiere sind auch nicht notwendig, wenn das Boot vor 1998 in der EU (wohlgemerkt EU, zB nicht Kroatien!) zugelassen wurde.

Deshalb trachten die meisten, einen Kaufvertrag oder eine sogenannte Zulassung (WSA oder so) in der Zeit vor 1998 aufzutreiben.


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