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würdest Du Dich bitte hier ordentlich registrieren, damit wir das Thema auch ordentlich weiterbesprechen können? |
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Gruß Alex |
Hallo lieber Dieter,
gibt es hier eine REGISTRIERUNGSPFLICHT ????? Habe sowas nicht gelesen Und jetzt halte weiter Dein schützendes Händchen über rotbärtchen den Schreiberjäger |
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das ist doch alles ganz einfach und was der angeblich Anwalt "attorney" (müsste übrigens "solicitor " heissen) da von sich gibt ist Unsinn. (A) Wenn Du als Bürger aus D oder Ö ein Boot besitzt und dies an Deinem Wohnsitz angemeldet ist, gilt das Recht des Staates in dem Du deinen Wohnsitz hast PLUS das Recht des Staates in dem Du fährst, je nach dem was EINSCHRÄNKENDER ist. (B) Wenn Du ein ital. Staatsbürger bist und ein Boot gewerblich (zum Verchartern) zugelassen hast (in Italien), gilt ebenfalls das Flaggenrecht = das Recht des Wohnsitzes DES EIGENTÜMERS und der ist ja Italiener ! (C) Wenn er das Boot innerhalb des Landes seines Wohnsitzes verchartert, so gilt ebenfalls dieses Recht, egal woher der Charterer kommt (D) Wenn der Charterer das Land verlässt (z.B. von I nach D auch wenn das schwierig ist) gilt wieder (A), also musst Du mit einem I-zugelassenen Boot auf dem Rhein (als deutscher Charterer) einen deutschen (oder von den deutschen Behörden anerkannten) Schein haben. KLARO ????? :schlaumei All dies ist völlig klar und altbekannt der selbsternannte attorney versucht hier nur canidenhaften Stunk zu verbreiten :klowarter |
Noe Roland,
der attorney ist glub ich keiner von den Caniden. Hab etliche Postings aus diversen Foren durchgelesen. Er hat ja irgendwo recht. Weder du, noch der Strassburger oder der KWO konnten Fuehrerscheinfragen wirklich schluessig abhandeln. Da blieb immer ein Hintertürchen. Was stimmt nun? Duerfen die Italiener ihre Landsleute komplett anders einstufen als Ausländer? Wenn ja, und wenn die Vorschriften des Heimatlandes gelten, darf ich jetzt als Ösi ohne Schein fahren? Gilt nun diese ominöse EC40 Regelung die der Strassburger mal lang und breit erklärt hat? Lohnt es sich in Italien, einen Rechtsstreit zu riskieren? :ka5: Mir ist schon klar, dass es zu den ganzen FS Regelungen ein paar Statements gibt, die als "common knowledge" gelten. Aber haette das Bestand, wenns einer drauf ankommen laesst und zb. ein deutscher im Ernstfall alle Register zieht und durch die europäischen Instanzen geht? Wenns überhaupt geht, ich weiss nicht, ob man als privater in brüssel um Hilfe rufen kann? cu martin |
Dann setz ich nochwas drauf.
Meine Frau hat 2 Staatsbürgerschaften.(meine Mum auch) Einmal die Österreichische und einmal die Italienische. Frage 1. Darf sie jetzt mit dem 40 Ps Motor fahren. Wohnsitz ist aber Österreich. Frage2. Wie sieht es aus wenn man das Boot in Italien ( ab Brenner ist ca. 10 min. von uns) registriert? |
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Aber Ihr dürftet BEIDE in YXZ Land ein dort registriertes Auto fahren (weil es ja keine Führerscheine gibt) ABER nur dann wenn es dort keine "lex Ösi" gibt, die es Österreichern verbietet motorgetriebene Verkehrsmittel zu führen :biere: :biere: ad(2) ob der Brenner 10min oder 10 Stunden entfernt ist spielt keine Rolle |
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[/QUOTE]Lohnt es sich in Italien, einen Rechtsstreit zu riskieren? :ka5: cu martin[/QUOTE] Wie alt bist Du ? über 30 ??? dann wirst Du das Ende sicher nicht mehr miterleben :futschlac :biere: :biere: |
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Der hat nur eine andere Meinung, die erst einmal genauso respaktabel wie deine ist. Gruss Nordy |
So, hab das Thema mal dorthinverschoben, wo es hingehört. (Papierkram)
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Also Rotbarsch,
was das internationale Recht angeht, so schreb auf Deinen Bierdeckel :k.A. (keine Ahnung), bevor Du andere bezichtigst, hier Stunk anzetteln zu wollen. Ich möchte diese Diskussion nicht in 2 threads führen. Lese hierzu die Diskussionen in der Italien-Rubrik und da ist aufgrund meiner Intervention herausgekommen, dass ein erfahrener Bootsführer gestützt auf eine Rechtsquelle hier im Forum genau das Gegenteil behauptet, was in dieser von ihm zitierten Richtlinie steht. Und solche Irrtümer werden dann kritiklos und ungeprüft als allgemein gültige Regelungen übernommen. Rechtsinterpretationen von Nichtjuristen sind stets mit Vorbehalt zu würdigen. Und mir ist auch noch kein Erfahrungsbericht bekannt geworden, dass jemand ohne Führerschein mit einem 30 oder 40 PS-Boot in Italien Probleme hatte, so dass sich die Frage rechtlicher Abwehrschritte so lange nicht stellt, so lange sich das ganze nur als Gerücht heraustellt. Wie gut dass wir hier Behauptung und Regelungsinhalt verglichen haben ! Gruss Rainer |
Hallo Rainer,
das kann ich nicht so im Raum stehen lassen, wie Du es darstellst. Wenn ein Bürger aus der Schweiz, BRD oder Österreich unter dieser Länder-Flagge im Ausland fahren möchten, egal ob Binnen oder Butten (!), dann gelten auch die Vorschriften auch für das Ausland, die diese Staaten Schweiz/BRD/Österreich dazu regeln. Und diese Reglen sind allgemein bekannt. Wenn Du Dich nicht an diese Regeln halten möchtest, so ist das Deine Sache genauso diese Vorschriften im Ausland anders auszulegen, was auch immer Deine Begründung dazu sein mag. Was im Ausland dazu geregelt wird, ausgenommen einige Sicherheitsvorschriften für Küstenfahrt die es zu beachten gibt, ist hier in diesem Thema für unsere Bürger unwichtig. Wer aber meint, dem ist nicht so, der möge sich direkt an die ausländischen Behörden wenden, vielleicht findet er die für ihn erstrebenswerte Lücke in den Vorschriften um inländische Vorschriften zu umgehen. Ob das von Vorteil ist steht hier nicht zur Diskussion und soll es auch nicht, denn Neubeginner sollten auf diese Weise nicht verunsichert werden und würde den Einzelnen ev. nur in Schwierigkeiten bringen. Fährt jedoch einer unter ausländischer Flagge (Charter), so kann er nach den dortigen Vorschriften (in Italien z.Bsp. 40 PS Führerescheinfrei) und den Vorschriften der Vermieter das Boot bewegen, dem steht nichts im Weg. Damit möchte ich Dich nochmal bitte, Dein juristische Thema intern auf Deiner Bootsschule weiterzudiskutieren, worum ich Dich bereits im andere Thraed gebeten hatte. Hier verunsichert es nur andere Mitglieder, und das darf nicht sein. |
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Wenn Publikumsbeschimpfung eine Meinung OK - dann hast Du recht, ansonsten.............................. |
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Das kann man doch nicht mit Autofahren vergleichen. Zumindest kenne ich keine Vorschrift in dem ein Italiener mit einem 40Ps Auto ohne Führerschein fahren darf. Einfacher wäre die Frage mit ja oder nein zu beantworten da mir diese Erklärung zu kompliziert ist. :futschlac Weiss auch nicht ws ein "lex Ösi" sein soll. :confused- |
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