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OLKA 18.02.2005 12:28

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Sooo, eerdmans ist jetzt mich mich abgehakt. Das Schreiben in der Anlage habe ich von der Versicherung erhalten.

Danach wird für ein Schlauchboot (sie haben übrigens dieses Bild von meinem Boot http://www.schlauchboot-online.com/f...ine=1105606066) der Versicherungsschutz bei Diebstahl nicht gewährt.

Wer nicht will der hat schon, es gibt andere Versicherungen.

Interessant finde ich dabei, dass Eerdmans das von Kunde zu Kunde anscheinend unterschiedlich händelt. (siehe z.B das letzte Posting von dievoggis (Peter) .
Ich hoffe nur, für die Eerdmansversicherten, dass die Versicherung im Schadenfall weiss, mit wem sie welche Konditionen vereinbart haben.

Chester 18.02.2005 14:21

Zitat:

Zitat von DieterW
Hallo Olaf.
Schau doch mal unter: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Sage einfach, das Du von mir kommst, dann gibt es einen Sonder- Rabatt :coool:


Tsss - mein Zodiac versichern die nur Haftpflicht - Vollkasko njet - da es keinen festen Rumpf hat.

Reinhard :cognemur:

hobbycaptain 18.02.2005 15:22

und meine Versicherung in A (UNIQA) hat einen 50%igen Schlauchboot-Aufschlag :cognemur:
Und für die ist ein RIB noch ein Schlauchboot, im Gegensatz zu manchen hier im Forum, für die ein RIB schon zu den festen Booten gehört :ferdis: .

OLKA 18.02.2005 15:25

Ich wollte Eerdmans ja auch noch klar machen, dass ich ja eigentlich ein Festrumpfboot mit umlaufendem Fender habe. Da sind sie aber nicht drauf eingegangen.

Hab aber gerade mit einer anderen Vericherung (in Hamburg) telefoniert. Ich glaube, dass wir uns einig werden. :ka5:

Chester 18.02.2005 15:55

@Olaf: Dann halt uns mal auf dem laufenden!

Reinhard

DieterW 18.02.2005 16:25

Zitat:

Zitat von Chester
Tsss - mein Zodiac versichern die nur Haftpflicht - Vollkasko njet - da es keinen festen Rumpf hat.

Reinhard :cognemur:

Hallo Reinhard. Das Thema kläre ich gleich per Telefon ab, sage Dir dann Bescheid.Der Chef von der Versicherung ruft mich gleich zurück. :biere:

DieterW 18.02.2005 16:39

Hallo Reinhard.
So, nun habe ich mit der Nobby- Versicherung gesprochen. Die Versicherung macht auch bei Schlauchboote ohne Festrumpf eine Vollkasko, allerdings darf das Boot nicht älter als 5 Jahre sein. Ist ein Schlauchboot ohne Festrumpf älter als 5 Jahre, dann gibt es nur noch eine Haftpflicht. Diese Regelung zählt aber nicht für Schlauchboote mit Festrumpf. Da ist es egal, wie alt das Boot ist. Eines muß ich noch zu diesem Thema sagen, das es nicht viele Versicherungen gibt, die Schlauchboote ohne Festrumpf versichern. :chapeau:

knobi 18.02.2005 16:47

Hallo Dieter,

ich habe auf deinen Rat hin Anfang des Jahres auch bei nobby-yachtversicherungen angefragt und ebenfalls die Auskunft erhalten, es gäbe keine(!) Versicherung, die die Vollkasko bei Schlauchbooten übernähmen.
Jetzt habe ich bei eerdmanns abgeschlossen, aber der Vertrag läuft erst ab 1.6.

Anja

Udo 18.02.2005 19:08

Hi Olaf,
ich verstehe das alles nicht, Eerdmanns,hat dein altes Boot doch auch wieder ohne Probleme versichert.
Einfach mit der bekannten Auflage das es an einer Kette befestigt sein muss.
Na ja, egal wenn du bei der neuen Versicherung mit dem Preis klar kommst solls dir doch egal sein :coool:
Gruß Udo

LA CREVETTE 22.02.2005 11:33

Zitat:

Zitat von DieterW
Hallo Reinhard.
So, nun habe ich mit der Nobby- Versicherung gesprochen. Die Versicherung macht auch bei Schlauchboote ohne Festrumpf eine Vollkasko, allerdings darf das Boot nicht älter als 5 Jahre sein. Ist ein Schlauchboot ohne Festrumpf älter als 5 Jahre, dann gibt es nur noch eine Haftpflicht. Diese Regelung zählt aber nicht für Schlauchboote mit Festrumpf. Da ist es egal, wie alt das Boot ist. Eines muß ich noch zu diesem Thema sagen, das es nicht viele Versicherungen gibt, die Schlauchboote ohne Festrumpf versichern. :chapeau:

@DieterW:

Hallo Dieter,

habe mir ein 20 jahre altes Novamarine RIB 460 mit Yamaha 40 gekauft und bin ebenfalls auf der Suche nach einer Versicherung (Haftpflicht und Vollkasko). Geht das bei Nobby und zu welchen Kursen bzw was sind die Auflagen. Habe verschiedentlich gelesen, dass einige Vers den Schutz ablehnen wenn man auf CP selbst Boje setzt :cognemur: .

vielen Dank im Voraus für Deine Antwort und evtl Koordinaten der Vers.

Gruss

Peter

OLKA 22.02.2005 11:41

Hallo Peter,

probiers mal Um Links zu sehen, bitte registrieren .

Die Preise sind suuper und die Versicherungsbedingungen sind m.E. auch ok.

Laut fmdl Aussage ist das Boot vor dem CP an der Boje versichert.

Zwar steht in den AGB unter Ausschlüssen auch die Klausel über unbemanntes Stillliegen vor offener Küste drin, aber diesmal mit dem Zusatz: > 12 Stunden.

Nach telefonischer Rücksprache ist die Klausel drin, weil es anscheinend Bootbesitzer gibt, die ihr Boot ins Wasser schmeissen, an einer Boje festbinden und dann zwischendurch mal eben für ein paar Wochen nach Hause fahren. So dass also bei aufkommendem Sturm keine Cance besteht, das Boot herauszuslippen oder in einen sicheren Hafen zu bringen.

Unbemannt heisst (laut Aussage der Versicherung) nicht, dass du auf dem Boot sein musst. Du musst halt in der Nähe sein, um z.B bei Sturm was unternehmen zu können.

Chester 22.02.2005 12:16

@ DieterW: Danke, dass Du Dich da noch mal gekümmert hast! :chapeau:
Von der Altersgrenze haben die nichts gesagt, nur das Schlauchboote ohne festen Rumpf nicht versicherbar sind.

@ Olaf: Jau, die scheinen gut zu sein - Vers.-Bedingungen O.K.
Der Haftpflichtpreis gegenüber Nobby-Vers. ist in meinem Fall auch noch günstiger. Laut den Vers.-Bed. sind Boote älter 5 Jahre versicherbar - zu der vereinbarten Taxe/Vers.-Summe.

Ich werd da mal kontaktieren. Tausend Dank.

Reinhard

DieterW 22.02.2005 15:32

Ja Olaf, das stimmt, das die Versicherung besser ist als die Nobby-Versicherung.Danke noch einmal für den Tip.
Eines muß ich noch zum Thema Versicherungsschutz sagen. Seit dem 1.1.2004 sind die Trailer auch Versicherungspflichtig. ( Haftpflicht ). Wenn der Trailer am Zugfahrzeug ist, ist der Trailer mitversichert. Aber, ist der Trailer vom Zugfahrzeug ab, ( Parkplatz, mit der Hand Slipen uuu. ) dann ist der Trailer nicht meht Versichert. Deswegen muß der Trailer extra Versichert werden.Diese neue Regelung kennen allerdings nicht viele. Deswegen, Frage bei Eure Versicherung nach.

OLKA 22.02.2005 15:43

Hallo Dieter,

dass der Trailer nicht mehr über den PKW versichert ist, sobald er von Hand geschoben wird, ist nicht neu.

Gibt es wirklich eine Versicherungspflicht für Trailer ?? Ich hab da noch nix von gelesen. Oder wird dazu nur allgemein geraten (wegen dem fehlenden Versicherungsschutz beim rangieren)

Ex-Mitglied 22.02.2005 15:44

Zitat:

Zitat von DieterW
Wenn der Trailer am Zugfahrzeug ist, ist der Trailer mit Versichert. Aber, ist der Trailer vom Zugfahrzeug ab, ( Parkplatz, mit der Hand Slipen uuu. ) dann ist der Trailer nicht meht Versichert. Deswegen muß der Trailer extra Versichert werden.Diese neue Regelung kennen allerdings nicht viele. Deswegen, Frage bei Eure Versicherung nach.

Wo hast Du denn das her?

Gibt es da einen Link, wo diese neue Regelung steht?

Ich halte eine extra Versicherung auch für gut aber Pflicht ist die meines wissens nicht


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