damit über die fussgänger und radler rutscht,
:schlaumei |
Hi
Die offenen Rohre nach vorne würde ich noch zur Deichsel hin schliessen. |
Jep,
Ihr habt recht:schlaumei, und bin schon dabei, ich fertige ein passendes Dreieck das von vorne mit den Rohren verbunden werden. Nur zum probieren werde so mal testen:ka5: um noch zu sehen, was ich noch verbessern muss:gruebel:. |
Zitat:
laß es im ganzen satz, denke nicht das er das mit so abstehenden rohren abgenommen bekommt, |
Zitat:
Ausser das die Fahrzeugart geändert werden muß :banane: |
Torsten hat recht - die nach vorn offenen Rohre würden einen Fussgänger sehr leicht schwer verletzen. Das wird mit Sicherheit bemängelt.
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Lass Dich nicht verückt machen, fahr einfach hin und frage, ob das so prinzipiell in Ordnung ist. Und da kann dann alles passieren von:" Klar, schönes Boot, so eins hatte ich auch mal. Ich hole gerade die Plakette." bis: "Wo sind die Matrialgutachten für die Vierkantrohre und die Röntgenbilder der Schweißnähte" Beides dürfen die sagen. Beim zweiten sagst Du halt freundlich, dass Du morgen mit den gewünschten Sachen wiederkommst. Lass den nicht anfangen zu prüfen, dann brauchtst Du auch nichts bezahlen. Und dann fahr weiter zum nächsten, es gibt viel TÜVs. Alex |
Hallo,
du bist sicher ganz super,:cool: freut mich für dich, |
Moin Markus,
Glüstrumpf zu Deiner tollen Idee :biere: Das ist doch mal eine würdige "Fahrunterlage" für das tolle Bootchen. :cool::zwinkern: Viel Erfolg noch bis zur Zulassung und ich würde es auch so machen wie Alex es beschreibt. Erst zum TÜV fahren und fragen was die wollen. Vielleicht auch noch zu einem zweiten Prüfer. Und dann fertigstellen und vorführen. :gruebel::chapeau: |
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aber ich vertrau' da lieber den Torsten (T.S). Der ist gelernter Meister seines Fachs (Fahrzeugbauer) und hat "Plan". Ob/wann/wo der technische Prüfer ein-/zweimal "wegschaut" wäre mir egal ... im Schadensfall (worst case: Personenschaden) bist Du in der Haftung ... und da/dann erklärt Dir der Versiciherungs-Gutachter ganz genau wo steuer- und backbord ist :zwinkern: |
ab Erstzulassung 2007 gilt diese eu-personenschutzrichtlinie, unter 2m Höhe darfst nix verändern, wennst trotzdem was änderst, dann zulassung weg, alte Sachen haben Bestandsschutz (wurde mir so erklärt).
wollte aus nem Pick-Up = LKW/offener Kasten mittels eingetragenem Hardtop einen LKW/geschlossener Kasten machen - geht nicht, siehe oben . Herumfahren mit dem Hardtop darf ich aber, weil es als Ladung angesehen wird, muss halt zum TÜV-Termin abgebaut werden. good luck :chapeau: P.S. - heuer im März beim TÜV mit dem Bootstrailer - mit der Nebelschlussleuchte hat er mich *fertig* gemacht, dass es sowas auch am Trailer gibt wusste ich gar nicht |
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Das kann meine Frau auch nach 30 min anlernen wenn ich ihr ein paar Formrohre in die Hand drück. :lachen78::lachen78: Nein, nein, Torsten hat schon recht. :chapeau: Lieber etwas mehr arbeit und es passt als mit einem Murks zum Tüv fahren und hoffen das man durchkommt. lg Reini |
Hallo Markus
tolle Arbeit die du da gemacht hast :chapeau: Vergiss nicht auch gleich einen Laufsteg drauf zu machen der ist Gold wert beim slipen |
Zitat:
Alex |
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