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skymann1 19.02.2007 23:57

Hallo Dieter,
über Druckluftbremsanlage wurde da nicht diskutiert, kenne aber ehrlich gesagt auch keinen....:gruebel:

Ich zahle für meinen alten Bully auch 507 Euro und ist okay für mich, wenn es auch schwerfällt, dafür darf ich dann demnächst gar nicht mehr wegen der Umweltzone hier im Ruhrgebiet, aber gut, das gehört nicht hierher, kommt mir nur immer wieder sauer hoch!:cognemur:

Bin aber auch der Meinung von Aladin, wenn ich immer fahren will, muß ich zahlen, ich kanns nicht ändern, höchstens anderen Wagen (wovon kaufen?) oder umziehen, wie schon gesagt.

Aber dafür darfst Du doch immer, auch Sonntags mit Hänger und die Freunde mit den 172 Euro eben nicht, oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

Gruß Peter

Dieter A. 20.02.2007 00:03

@ Peter,
Die dürfen auch :cognemur:
Haben dort noch die Steuerregelung die bei uns vor 2 Jahren geändert wurde.:schlaumei
mfg Dieter

Dieter A. 20.02.2007 00:12

Hallo,
Und noch ein Aspekt zur LKW zulassung,
Nicht nur Sonntagsfahrverbot mit Hänger,
sondern auch Überholverbot für LKW beachten.:bawling:
mfg Dieter

DschungisKahn 20.02.2007 08:51

Zitat:

Zitat von Dieter A.
Hallo,
Und noch ein Aspekt zur LKW zulassung,
Nicht nur Sonntagsfahrverbot mit Hänger,
sondern auch Überholverbot für LKW beachten.:bawling:
mfg Dieter

warum??

bis 3,5to ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

bei so-kfz Womo über 3,5 to bis Tempo 100km/h erlaubt.

Habe die Thematik für mich mit einem PickUp gelöst, der eine WoMo-Zulassung erhalten soll wegen Kabine hinten drauf.

Dieter A. 20.02.2007 09:54

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Hallo Jürgen,
Wenn ich einen GW als LKW zugelassen habe und mit Hänger unterwegs bin, komme ich bei meinem GW ( zul ges. Gewicht 3100 Kg ) schon mit leerem Hänger über 3,5 t.
Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
gruss Dieter

DschungisKahn 20.02.2007 11:28

Hallo Dieter,

danke Dir - meine BCE-Prüfung liegt schon über 20 jahre zurück :ka5: :ka5: - beruflich brauchte ich den Schein nicht.

Mit dem 4,2 to WoMo schwimme ich auf der rechten Spur Richtung Urlaub - wenn das Schild Überholverbot kommt, dann bin ich meistens eh im Schnaufgang den Berg hoch ......

Vor den Grenzen halt ich mich nicht an das Schild, weil da meistens die Brummis in der Schlange/ im Stau zum Zoll rollen - was soll ich im WoMo da rechts fahren???

Peinlich wirds nur, wenn alles gerade aus und flach ist - die Brummis für mich ohne Grund langsam fahren - ich zum Überholen ansetze - und dann wird auf einen Parkplatz rausgewunken zum Kontrollieren ...... - hab dann für mich als Ausrede gebraucht: warst eh nicht gemeint, darfst eh 100 fahren - egal - .

Im Sommer mit dem doch zugkräftigeren und schnelleren PickUp werde ich wohl mehr aufpassen und sehr defensiv fahren müssen.

edit: grins - ein PKW ist da aufgemalt - also da kann ich mich überhaupts nicht dran erinnern jemals einen überholt zu haben....

Maxum 21.02.2007 10:17

Überall??
 
Hallo !

Das gilt doch nur für die Autobahn und nicht für den Rest unserer Straßen.

Wäre ja schlimm wenn das überall so wäre,irgendwie komme ich zumindest

hier in Berlin immer ans Wasser muß ja nicht über die BAB seien,oder??

Grüße aus B. der Sven

Sonntags Boot geholt und noch ausgeräumt

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Holländer 21.02.2007 11:19

Zitat:

Zitat von raumgleiter
... Sportler (also auch Schlauchi-Piloten), die sich nicht daran halten, müssen mit Bußgeldern bis zu 250 Euro rechnen...

Zzgl. das Bußgeld für der Fehlende Fahrenschreiber (ca. 1500,-) un der nicht eingelegte Scheibe je ca. 100,- pro Tag...

Nur die Ausnahmegenehmigungen ist so eine Sache..
die werden nicht mehr "so eben" ausgegeben...


Gruß,

Frank :)
der jetzt ein Citroen Jumper PKW mit Fahrtenschreiber fährt :cognemur:

stebn 21.02.2007 12:43

Zitat:

Zitat von Holländer
Zzgl. das Bußgeld für der Fehlende Fahrenschreiber (ca. 1500,-) un der nicht eingelegte Scheibe je ca. 100,- pro Tag...

Nur die Ausnahmegenehmigungen ist so eine Sache..
die werden nicht mehr "so eben" ausgegeben...


Gruß,

Frank :)
der jetzt ein Citroen Jumper PKW mit Fahrtenschreiber fährt :cognemur:


Hey Frank
der Fahrtenschreiber wird nur gebraucht wenn du gewerblich unterwegs bist!!
Privat darfst du so lange fahren wie du willst!!!

raumgleiter 22.02.2007 19:20

Zitat:

Zitat von Maxum
Hallo !

Das gilt doch nur für die Autobahn und nicht für den Rest unserer Straßen.

Wäre ja schlimm wenn das überall so wäre,irgendwie komme ich zumindest

hier in Berlin immer ans Wasser muß ja nicht über die BAB seien,oder??

Grüße aus B. der Sven

Sonntags Boot geholt und noch ausgeräumt

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Moin, tolle Sitzgelegenheit für das 380ger. Hast Du evtl. auch ein Foto vom Steuerstand??:lachen78: :lachen78: LG Holgi

marcus 23.02.2007 11:36

Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW mit Anhänger auf allen Straßen und der Sinn der Vorschrift war, den Berufskraftfahrern einen freien Tag zu gönnen.

und hinsichtlich der Bemerkung bezgl. Wegelagerei denke ich mir meinen Teil.


Marcus

daniels 23.02.2007 18:00

Zitat:

Zitat von Maxum
Hallo !

Das gilt doch nur für die Autobahn und nicht für den Rest unserer Straßen.

Hi Sven,
das wäre aber neu, dass die Straßenverkehrsordnung nur auf der BAB gelten würde. :lachen78: :lachen78: :lachen78: Dann wäre ja sicherlich eine Befreiung nach § 30 Abs. 2a möglich, wenn Du auf den Beifahrersitz einen Milchdose stellen würdest. :futschlac :futschlac :futschlac

Gruß Hans

Redi 08.08.2008 19:33

Zitat:

Zitat von Dieter A. (Beitrag 126718)
Hallo Jürgen,
Wenn ich einen GW als LKW zugelassen habe und mit Hänger unterwegs bin, komme ich bei meinem GW ( zul ges. Gewicht 3100 Kg ) schon mit leerem Hänger über 3,5 t.
Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
gruss Dieter

Hi,

dürfen wir mit einem Ford Transit, der als PKW zugelassen ist, mit Trailer ein Gesamtgewicht von ca. 3,8 t hat, bei dem Verkehrszeichen 277 überholen?

LG.Dietmar

-

woso 10.08.2008 09:59

Zitat:

Zitat von Redi (Beitrag 177146)
Hi,

dürfen wir mit einem Ford Transit, der als PKW zugelassen ist, mit Trailer ein Gesamtgewicht von ca. 3,8 t hat, bei dem Verkehrszeichen 277 überholen?

LG.Dietmar

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