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fricky 07.03.2007 21:33

Also ich seh das wirklich nicht so eng, mit den kroatischen Behörden, wie gesagt, ich fahr demnächst ja eh selbst hin, und mach mir dann mein eigenes Bild.

Es wird wohl so sein, dass derjenige, der mit den Behörden Stress hat, sich verm. immer irgendwie ungerecht behandelt fühlt, auch wenn er zu schnell oder ohne Papiere unterwegs war und damit selbst an der Situation schuld ist.
Das kennt man ja, wenn man selbst mal geblitzt wird, das ist ja (gefühlsmässig ) auch immer nur Abzocke der Polizei, nur "die anderen", die ham das immer verdient.:zwinkern:

Ich werde die erste Zeit ohnehin etwas zurückhaltend unterwegs sein, weil ich ja rein überhaupt keine Bootserfahrung habe. Von daher bin ich also lieber erstmal etwas vorsichtiger.

Danke euch nochmal für die vielen Tips!!

Gruss, Fricky.
--

Frank.T 08.03.2007 08:33

Was hier so oft über die kroatische Hafenmeisterei und Wasserpolizei geschrieben wird halte ich für ein Schreckgespenst.
Mir sind die Herren sehr hilfsbereit und zuvorkommend begegnet und ich kann nichts negatives berichten.

KlausB 08.03.2007 10:12

@ Scorsese (Haimo)

Zitat:

Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde.
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?
Hallo Haimo,

wenn ich das richtig verstehe, fährst Du mit dem ausschließlich in HR genutzten Boot, das aber nicht in A angemeldet und daher auch kein Kennzeichen hat, mit 3,35 m Länge und 30 PS in HR. Habe ich das richtig verstanden?

Hört sich so an, als hättest Du dann auch nicht die vorgeschriebene HR-Vignette? Denn ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Du die bekommst, ohne Anmeldung des Bootes im Heimatland und ohne Kennzeichen? Ich vermute, dass dich ohne diese Anmeldung im Heimatland der kroatische Hafenkapitän gleich wieder heimschickt...?

Ich gehe des weiteren davon aus, dass dein Boot (allein schon wegen der Motorisierung) eigentlich in A angemeldet sein müsste, es aber de facto nicht angemeldet ist. Verbessere mich bitte, wenn ich falsche Schlußfolgerungen ziehe.

Jetzt mag ich keine Schwarzmalerei betreiben, aber wie sieht es denn mit deiner Haftpflichtversicherung aus? Eine solche dürftest Du eigentlich ohne Anmeldung und Kennzeichen ebenfalls nicht bekommen?

Und wenn dies alles wirklich nicht vorhanden sein sollte, und Dich - egal ob in HR, A oder D - die Wasserschutzpolizei erwischt, dann zahlst Du dich dumm und dusselig!

Nur so als Warnung, jetzt ist noch genug Zeit für Anmeldung und Versicherung, und Du kannst Dir viel Ärger sparen.

Klaus

reini0077 08.03.2007 11:23

Hallo Haimo,
 
Zitat:

Zitat von scorsese
Hallo!

Darf ich mich gleich mit einer Frage anschließen?
Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde.
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?

Danke für die Antworten
Haimo

uuuuuuuuups, das hab ich übersehen und bin erst durch das Posting von KlausB (danke Klaus) darauf aufmerksam geworden.

Klaus hat recht.

Um in HR eine gültige Fahrerlaubnis zu erhalten sind folgendes beim Hafenkapitän vorzulegen;

Gültiger Führerschein, Reißepass weiters die Bootspapiere (sprich Zulassungsschein, den du ja nicht hast weil in A nicht angemeldet) und die Versicherungsbestätigung, die du aber auch nicht hast weil dein Boot in A nicht zugelassen ist.

Daraus folgt keine Zulassung in Kroatien und daher auch keine Fahrerlaubnis.

Du siehst du bewegst dich ilegal in HR auf dem Wasser, ich würde das noch vor dem nächsten Urlaub ändern, ansonsten ist mit bösen Überraschungen zu rechnen weil hier WAPO keinen Spass (zu recht) versteht.

lg reini

HubiSepp 08.03.2007 12:32

Hallo Reini,
 
Zitat:

Zitat von reini0077
Franz hat recht, auch die Oberösterrichische Landesregierung verlangt keine Namensgebung.
Das dritte Kennzeichen muß so befestigt sein wie Franz es beschrieben hat.

Dies gilt allerdings für Österreich, wie es in Deutschland aussieht weeiß ich nicht.

hier der link zum WSA Berlin. Um Links zu sehen, bitte registrieren

Wenn Du aus Deutschland kommst, kannst du auch bei deinem zuständigen
Wasserschiffahrtsamt nachfragen.

lg Reini

Bei mir im Lernbuch steht bei Wasserstraßen ein 3 Kennzeichen und das im Heck

Das mit dem Namen ist mir Neu, aber wie es schön heisst, man lernt nie aus.

LG

Sepp

DieterM 08.03.2007 14:01

Zitat:

Zitat von scorsese
Hallo!

Darf ich mich gleich mit einer Frage anschließen?
Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde.
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?

Danke für die Antworten
Haimo

In Ergänzung zu KlausB nur so viel. Wenn Du die Vorschriften für ein Boot mit 30 PS kennst, egal ob A oder HR, dann vestehe ich nicht, warum Du ohne die richtige Zulassung und Versicherung fährst, womöglich hast Du auch keinen Führerschein für den Motor, und die Sicherheitsausrüstung anBord stimmt auch nicht.

Sich damit auch noch prusten, das Du nie kontrolliert wurdest, finde ich sehr komisch. Du hattest einfach Glück und mußt damit rechnen, das Dir das Boot unter dem Hosenboden beschlagnahmt werden kann.

Auch als Kroate darfst Du nicht ohne kroatische Zulassung und Befähigungsausweis rumfahren.

Empfehlung, hole Dir die nötigen Dokumente und Registrierungen nach und Du kannst in Zukunft sorgenfrei Dich mit Deinem Boot bewegen, egal ob in A oder HR, das spielt dann keine Rolle mehr. :biere:

st.martin156 08.03.2007 14:14

Zitat:

Zitat von Frank.T
Was hier so oft über die kroatische Hafenmeisterei und Wasserpolizei geschrieben wird halte ich für ein Schreckgespenst.
Mir sind die Herren sehr hilfsbereit und zuvorkommend begegnet und ich kann nichts negatives berichten.

Hallo zusammen,:biere:
Ich muß mich hier auch anschließen.
Ich schippere nun schon jahrelang auf dem Koratischen Meer herum und habe keine einzige negative Erfahrung mit den kroatischen Behörden gemacht.:seaman: Ganz im Gegenteil. Die Hafenmeister sind allesamt äußerst hilfsbereit und zuvorkommend.:chapeau: Eigentlich ein Wunder, bei den unzähligen Schwachköpfen die dort auf dem Wasser unterwegs sind. ( Einfahren in Buchten mit Vollgas,:stupid: Vollgas im 50 m Entfernung vom Ufer,:cognemur: Volltrunken und laut:stupid: ) Die Polizei hat mit diesen Typen, genug zu tun und lässt jene die sich an die Vorschriften halten mit Sicherheit in Ruhe.:ka5:
Also die, die über Behördenwillkür meckern, sollen in sich kehren und objektiv bleiben.:smileys5_

Ich liebe Kroatien mit all seinen Eigentümlichkeiten:natur016:

Liebe Grüße
Andreas:biere:

armstor 08.03.2007 14:54

Zitat:

Zitat von HubiSepp
Bei mir im Lernbuch steht bei Wasserstraßen ein 3 Kennzeichen und das im Heck

Das mit dem Namen ist mir Neu, aber wie es schön heisst, man lernt nie aus.

LG

Sepp

Hallo Sepp

Wie du richtig sagst, man lernt nie aus. Da auch ich nicht deine Lernbücher bezweifeln will habe ich heute bei der Yachtschule Koller angerufen, wobei mir Herr Koller mitteilte, dass das 3 Kennzeichen auf dem Boot so angebracht sein muss, dass es von Oben ( für den Schleusenmeister und für die Polizeihubschrauber :lachen78: ) gut sichtbar ist. Es ist damit unerheblich ob du es auf dem Gerätebügel oder auf dem Steuerstand anbringst. Heckspiegel wird wahrscheinlich schlecht gehen. :biere:

LG Franz

Wurde gerade von den Koll. aus Aschach angerufen, dass die Aussagen des Herrn Koller der Richtigkeit entsprechen.

Chester 08.03.2007 17:57

Mich hat man mit meinem kleinen Böötchen in der Bucht vor Krk-Stadt im letzten Jahr 20 Minuten lang kontrolliert, weil:

Ich habe mit dem Boot STILL in der Bucht gelegen.
Sonst nichts!

Die haben alles, aber auch wirklich alles durchkontrolliert und sich sogar anhauchen lassen - nichts. Ein Kontrollprotokoll wurde minutiös in eine Kladde eingetragen, incl. der Nummern von Führerschein und Pickerl. Das die mich nicht noch handcoloriert eingezeichnet haben, war alles!

Nach Ende der Prozedur erfuhr ich, warum ich mich "verdächtig" gemacht hatte:

20 Minuten vor der Kontrolle hatte Deutschland : Costa Rica angefangen! Und allenfalls ein Krimineller dümpelt da noch mit dem Boot rum! :lachen78: :lachen78: :lachen78:
Das war im Ernst (!) die Begründung.

Reinhard :chapeau:

stebn 08.03.2007 18:07

Zitat:

Zitat von Chester
Und allenfalls ein Krimineller dümpelt da noch mit dem Boot rum! :lachen78: :lachen78: :lachen78:
Das war im Ernst (!) die Begründung.

Reinhard :chapeau:


....und jetzt aber raus mit der Wahrheit!! Wir sind hier unter uns!!:biere: :futschlac :biere:

scorsese 16.03.2007 14:09

Hallo Klaus, Reini und Dieter!
 
Zitat:

Zitat von scorsese
Hallo!

Darf ich mich gleich mit einer Frage anschließen?
Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde.
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?

Danke für die Antworten
Haimo


Meine Frage bezog sich ausschließlich auf das amtl. Kennzeichen, bzw. dessen Anbrigungsvorschrift am Boot in Kroatien! Mit keinem Wort erwähnte ich, dass ich mein Boot anmelde, versichere, Führerschein etc... (Hab mich schon etwas über Eure Rückschlüsse geärgert)

Ja --> ich besitze seit 1993 das "Kroatische Küstenpatent".
Ja --> ich melde mein Boot seit 1993 jährlich beim Hafenkapitän an, inkl. Versicherung natürlich.
Ja --> mein Boot ist auch bei der Stmk. Landesregierung registriert. (Int. Zulassung für Sportfahrzeuge)

Und - was Vorschriften, Rasen, Strandbereich etc. betrifft, so kenne ich die Vorschriften. Außerdem hat mich die Natur mit einer guten Portion Hausverstand ausgestattet, da ist es nur normal, dass man auf sich und seine Umwelt Rücksicht nimmt, nicht nur auf dem Wasser.

Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit in die Sache bringen.

Schöne Grüße
Haimo

DieterM 16.03.2007 19:38

Schade Haimo,
irgendwo bist Du im Widerspruch mit Dir selber, denn Du sprachest von einem nicht zugelassenen Schlauchi mit 3,35 m, aber anscheinend weißt Du doch alles. Das Du Dich über ein paar Aussagen hier ärgerst finde ich noch schader, denn jedem wird hier gerne geholfen, auch wenn verwirrende Anfragen reinkommen.

Schlage vor, das Du Dein kleines Schlauchi mit "tender to ..." kennzeichnest. Dann darfst Du damit in erreichbarer Weite des Mutterbootes das Du vielliecht hast (Unterstellung) überall in Europa fahren ohne spezielle Kennzeichnung. Nicht überall, aber bestimmt in Kroatien braucht man dafür aber einen Bootsführerschein, aber nur wenn das Boot motorisiert ist, egasl wie stark.

Kontrollen gibt es überall in ganz Europa, diese werden in der Regel ausschließlich und nach den jeweiligen Vorschriften der Länder durchgeführt, so auch in Kroatien. :biere:

scorsese 16.03.2007 20:22

Hallo Dieter,

zuerst einmal möchte ich sagen, dass ich dieses Forum sehr gut finde, viel daraus lernen konnte, auch viel Hilfsbereitschaft erleben durfte. Bewundernswert ist auch der selbstlose Einsatz der Macher dieses Forums.
Auch Dich, lieber Dieter habe ich äußerst kompetent und hilfsbereit erlebt.
Gerade deshalb kann ich Deine letzte Antwort nicht so ganz nachvollziehen.

Noch einmal: bisher besaß ich ein Schlauchboot 3,35 lang, 10 PS, alles korrekt registriert, versichert und angemeldet. Lediglich das amtliche Kennzeichen (St- xxxxx) hatte ich nicht am Schlauch angebracht. Das war mein einziger Verstoß und hat offenbar niemanden gestört.
Seit 2 Wochen bin ich stolzer Besitzer eines 3,80 langen RIB`s mit 30 PS. Und, auch dieses möchte ich nicht mit St xxxxx "verschandeln".
Meine Frage bezog sich auf genau diese Kennzeichnung, wird sie geahndet?

Ich hoffe, dass jetzt alles gesagt ist und möchte diesen Beitrag damit beenden.

Schöne Grüße
Haimo

P.S. In Zukunft gehts vielleicht leichter mit LL: Lernt lesen!

N8falke 16.03.2007 20:56

Zitat:

Zitat von DieterM
Schade Haimo,
irgendwo bist Du im Widerspruch mit Dir selber, denn Du sprachest von einem nicht zugelassenen Schlauchi mit 3,35 m, aber anscheinend weißt Du doch alles. Das Du Dich über ein paar Aussagen hier ärgerst finde ich noch schader, denn jedem wird hier gerne geholfen, auch wenn verwirrende Anfragen reinkommen.

Sorry Dieter, aber wo hat Haimo je von einem nicht zugelassenen Schlauchi geschrieben??? Die Rede war nur von einem Schlauchi mit nicht angebrachter Kennzeichnung. Das was dann daraus gemacht wurde war eigentlich nur nicht hinterfragte Interpretation, welche dann als Tatsache angenommen wurde.:confused- So entstehen Mißverständnisse.:zwinkern:

edit: Ooops, jetzt war der Grazer schneller!:biere:

Hansi 17.03.2007 22:07

Hallo Leute


auch wir fahren schon einige Jahre mit dem Boot in Kroatien und wurden noch nie kontrolliert oder mussten Strafe bezahlen :chapeau:

Die Bootfahrer die Strafe zahlen müssen zahlen alle weil sie ein Vergehen gemacht haben da bin ich mir sicher :seaman:

Wenn mann natürlich in eine Bucht mit Gleitfahrt reinkommt oder kein Permit hat oder keinen Führerschein usw.........
Der soll meine Meinung nach Strafe zahlen :chapeau:
Dann fangen die Leute erst das Überlegen an :gruebel: :gruebel: :gruebel:

Überall muss mann sich an gewisse Regeln halten so auch am Wasser :chapeau: :chapeau: :chapeau:


lg Hansi


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