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Fujak 10.06.2008 08:20

Zitat:

Zitat von rotbart
... sonst könntest Du doch QM2 übernehmen und wenn Du sie ohne Unfall in NY anlegst ist alles OK :stupid:

Bitte vorher Bescheid sagen, da wäre ich gerne dabei :ka5: :banane: :futschlac

Berny 10.06.2008 08:40

lest euch auch mal diverse Um Links zu sehen, bitte registrierendurch, vielleicht versteht ihr, was ich meine.

Es geht hier nicht um die Ausbildung usw, sondern um die Verantwortung.

rotbart 10.06.2008 10:48

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
lest euch auch mal diverse Um Links zu sehen, bitte registrierendurch, vielleicht versteht ihr, was ich meine.

Es geht hier nicht um die Ausbildung usw, sondern um die Verantwortung.

Na ja,
dass sind natürlich keine URTEILE sondern eine etwas reißerisch aufgemachte Reklame für Yachtpool und in den meisten Fällen geht es um die Erfahrung/Ausbildung :

- Ein Skipper der (nachts) ausläuft ohne genau zu wissen wohin und vorher auch nicht richtig geankert hat.
- Ein Skipper der nicht anlegen kann
- usw. usw.

Ich sage garnichts gegen ein Skipperversicherung hatte sogar selber eine, aber es ist ein Unterschied ob Du für eine Segelschule einen Ausbildungstörn fährst oder mit Deiner Familie am Strand entlang.

Und zur Vermeidung einer Familientragödie steht in erster Linie einmal AUSBILDUNG und ERFAHRUNG

rotbart 10.06.2008 10:53

Zitat:

Zitat von woso
Es gibt eine Kurshaltepflicht ! :seaman:

Hi
Du hast im Kurs nicht richtig aufgepasst:biere: :biere: :biere:

Regel 17 Maßnahmen des Kurshalters
a)i)Muß von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so muß das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten (Kurshalter).
ii)Der Kurshalter darf jedoch zur Abwendung eines Zusammenstoßes selbst manövrieren, sobald klar wird, daß der Ausweichpflichtige nicht angemessen nach diesen Regeln handelt.
2b) Ist der Kurshalter dem Ausweichpflichtigen aus irgendeinem Grund so nahe gekommen, daß ein Zusammenstoß durch Manöver des letzteren allein nicht vermieden werden kann, so muß der Kurshalter so manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.
3c) Ein Maschinenfahrzeug, das bei kreuzenden Kursen nach Buchstabe a Ziffer ii manövriert, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Maschinenfahrzeug zu vermeiden, darf seinen Kurs, sofern die Umstände es zulassen, gegenüber einem Fahrzeug an seiner Backbordseite nicht nach Backbord ändern.
4d) Diese Regel befreit das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht von seiner Ausweichpflicht.

Smalte 1 10.06.2008 10:55

Zitat:

Zitat von rotbart
Na ja,
- Ein Skipper der (nachts) ausläuft ohne genau zu wissen
Und zur Vermeidung einer Familientragödie steht in erster Linie einmal AUSBILDUNG und ERFAHRUNG

Na ja...Ausbildung und Erfahrung nutzt dir nichts wenn du nicht wachsam bist.
Wachsamkeit ist das entscheidende.
Gruß Werner

geri 10.06.2008 13:00

Zitat:

Zitat von rotbart
DAS WAR's aber das wussten wir ja schon lange:ka5: :ka5: :ka5: :ka5:

hallo Roland

ja das stiiimt,:gruebel:
aber keiner hat es schriftlich von der Versicherung vorglegt :schlaumei

jetzt weißt das du umsonst einzahlts wenns Patent fehlt, gilt übrigens auch für den Strassenverkehr.
Kein gültiger Führerschein = selber brennen:confused-

gruß geri

Ingo 10.06.2008 13:47

Zitat:

Zitat von Chester
Aber an die Versicherung und ihre verhaltene Zahlungsbereitschaft sollte man schon denken, wenn man die Schadenserklärung macht.

Reinhard


Hi,

daß hast Du aber sehr schön ausgedrückt.
Zwei selbst erlebte Beispiele zum Nachdenken:
Ein MoBo - Fahrer legt vor Kopf an unserem Privatsteg an, um Passagiere zu übernehmen. Zum Ablegen legt er den Rückwärtsgang ein, ein italienischer Junge - etwa 10 Jahre- springt in diesem Moment mit Anlauf vom Steg hinter das Boot. Der Propeller fügt dem Jungen schwerste Schnittverletzungen am Gesäß und Bein zu. Ein, bei mir zu Gast weilender, sehr erfahrener chirurgischer Kollege übernimmt, zunächst gegen den Widerstand der Eltern des Jungen, die Erstversorgung, indem er mit meinem Leatherman die zerschnittene Arterie abklemmt und mit Takelgarn abbindet.
Die herbeigerufenen Carabinieri nehmen nicht nur Zeugenaussagen auf sondern auch den deutschen MoBo - Fahrer fest, nach Hinterlegung einer beträchtlichen Sicherheitsleistung kommt er wieder frei.
Ein Jahr später erzählt mir der Unglücksfahrer, daß seine Haftpflicht zwar die ganz erheblichen Rehabilitierungskosten für den Jungen übernommen hat, aber nun Ihn in Regreß nehme, da er angeblich gröbst fahrlässig gehandelt habe, als er in der Nähe spielender Kinder unter Motor abgelegt habe.
Ein Vorgang, den ich tagtägich dutzendemale beobachte....

Der zweite Fall liegt sehr lange zurück und betraf mich als Rudergänger auf dem 42 Fuß Mobo meines Onkels. Bei einer schweren Kollision mit Personen- und immensem Sachschaden war in der folgenden zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit Gutachtern und allem Pipapo prozessentscheidend, daß ich das Manöver des letzten Augenblickes gefahren habe und
mein damals etwa 60 jähriger Kontrahent eben nicht; und auch auf Nachfrage dem Gericht das Prinzip des Manövers nicht erklären konnte und damit klar war, daß er falsch reagiert hatte in dem er nach Backbord abgedreht hatte um dann von mir mit voller Beschleunigung mitschiffs getroffen zu werden.
Hinzu kam noch, daß der Mann mit 1,5 promille angetrunken war, was aber in der damaligen Zeit nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat.
Mein Stand bei der Verhandlung damals war zunächst gar nicht so gut, da ich als junger Spund den Führerschein erst zwei Jahre hatte und mein Gegner sich ganz geschickt als alter Seebär mit Erfahrung in Szene setzte.
Dank meines längst verblichenen Onkels und auch eines guten Anwalts ging die Sache für mich glücklich aus.
Wie ich später gehört habe, hat die Kaskoversicherung meines Unfallgegners auch die Regulierung seines Schadens mit Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit verweigert.

rotbart 10.06.2008 14:49

Hi @alle

also ich verstehe diese Patent / Nicht Patent /billiges Patent / mit binnen buten fahren / FB1 Diskussion sowieso nicht, im Strassenverkehr wird jeder sofort sagen nicht ohne Lappen !

und wenn jemand auf die Idee käme mit einem Flieger (ohne Ausbildung/Schein) loszudüsen und sei es mit einem Tomahawk'l (winzige Piper) gäb es gar keine Diskussion.

Selbst auf 'nem Golfplatz brauchst Du die sog. Platzreife
nur beim MoBo fahren ist scheinbar alles freigegeben, Scheine sind ja nur Schikanen:cognemur: :cognemur:

Da wird diskutiert (anderer Thread) wie man 10PS ohne Schein fährt (und ohne erwischt zu werden) Kollegen das ist schon fast Anstiftung zu einer Straftat:chapeau:

und wenn denn wieder mal was passiert aus Dummheit heißt es hier "oh der arme Mann" nix armer Mann, die Evolution hat zugeschlagen:motz_4: :motz_4: :motz_4: :motz_4: :motz_4: :motz_4:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:52 Uhr.

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