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trolldich 08.09.2008 20:56

So wie Padmos es erklärt so hat es mir mein RA auch erklärt und so ist es! (Habe ihn gerade mal angerufen und den Fred durchlesen lassen)
Eine zugesicherte Eigenschaft (Hypalon) fehlt und das ist ein ziemliches Problem.

Padmos 08.09.2008 21:04

Erklärung...
 
Zitat:

Zitat von trolldich (Beitrag 179517)
So wie Padmos es erklärt so hat es mir mein RA auch erklärt und so ist es! (Habe ihn gerade mal angerufen und den Fred durchlesen lassen)
Eine zugesicherte Eigenschaft (Hypalon) fehlt und das ist ein ziemliches Problem.

...woran das wohl liegen könnte, dass da Dein Ra mit mir übereinstimmt....:biere:...

...aber ich bin natürlich froh, dass der Kollege dieselbe Auffassung vertritt...:cool:

Grüße aus dem Allgäu...

Flo...

stebn 08.09.2008 21:11

Zitat:

Zitat von Padmos (Beitrag 179513)
Stefan, nicht böse sein

..wieso sollte ich böse sein???

...ich habe nochmal ein bisschen nachgeschaut!!

Danke hast recht beim Privatverkauf gibt es eine Haftung wenn man diese nicht ausschließt.
Da hatte wohl der Rechtsanwalt im Fernseh keine Ahnung:ka5: aber das warst du wohl nicht


noch etwas gefunden!!

...beim Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr, das heisst der Käufer muss sofort nach Übergabe den Mangel beweisen!!

ctender 08.09.2008 21:12

Zitat:

Zitat von Erich der Wikinger (Beitrag 179509)
Hallo Nick,

dies ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.

Aber: Die Tatsache, dass es sich nicht um Hypalon handelt, hat nix damit zu tun, dass das Boot kaputt ging.

Wenn Du beweisen kannst, (und da sieht es gut aus, wenn Du einen Beleg für die Durchsicht z. B. Rechnung hast) dass das Boot von einer Fachfirma repariert wurde, hat der Reklamierende schon mal schlechte Karten.

Da Du ja aus Unkenntnis eine Falschauskunft gegeben hast, sollte auch dies kein Riesenproblem darstellen.

Einen Anwalt wirst Du aber ziemlich sicher benötigen, denn hier sollte ein Fachmann Deine Rechte wahren.

Hoffentlich geht alles gut für Dich aus.

Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand.

Gruß Erich


Hallo Erich,

das ist ja das was ich auch meine, den käufer hätte es nie und nimmer gestört wenn nichts kaputt gegangen wäre.

zumal er ja gleich nach erhalt der hersteller angaben hätte reklamieren können.

nun isses aber angeblich kaputt !
nach ca. 3 - 4 monaten und mehrmaligem gebrauch :confused-

gruß und danke

nick

trolldich 08.09.2008 21:17

Zitat:

Zitat von Padmos (Beitrag 179518)
...woran das wohl liegen könnte, dass da Dein Ra mit mir übereinstimmt....:biere:...

...aber ich bin natürlich froh, dass der Kollege dieselbe Auffassung vertritt...:cool:

Grüße aus dem Allgäu...

Flo...

Ja, ja, mein Ra ist halt ein cleveres Kerlchen :lachen78: Nicht nur im Allgäu sitzen prima Leute! :biere:

Padmos 08.09.2008 21:40

Beweislastumkehr
 
Zitat:

Zitat von stebn (Beitrag 179519)
..wieso sollte ich böse sein???

...ich habe nochmal ein bisschen nachgeschaut!!

Danke hast recht beim Privatverkauf gibt es eine Haftung wenn man diese nicht ausschließt.
Da hatte wohl der Rechtsanwalt im Fernseh keine Ahnung:ka5: aber das warst du wohl nicht


noch etwas gefunden!!

...beim Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr, das heisst der Käufer muss sofort nach Übergabe den Mangel beweisen!!

Also ja und nein.

Ja - der im Fernsehen bin ich NICHT gewesen.

Nein - das mit der Beweilastumkehr stimmt zwar.
ABER: Die Beweislast des Käufers ist sozusagen "zweigeteilt" - zunächst muß der Käufer beweisen, DASS ein Mangel vorhanden ist.

Bei der Frage, ob dieser bei ÜBERGABE bereits vorhanden WAR, gibt es durchaus Beweislasterleichterungen.
Denn wenn es dem Käufer gelingt, zu beweisen, dass der Mangel konstruktions- oder wie hier: reparaturbedingt - (wieder) aufgetreten ist (sein könnte, wir wissen es ja nicht im konkreten Fall) und durch bestimmungsmäßigen Gebrauch nicht vermieden werden konnte, wird die Schlußfolgerung , dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war,
zulässig sein...

...grundsätzlich würde ich aber im Prozeß erstmal behaupten, dass der Mangel vom KÄUFER zu vertreten ist - besonders dann, wenn, wie hier, die Sache bereits gebraucht wurde (und zwar auch vom Käufer, wenn es sich um eine gebrauchte Sache handelt :cognemur:).

....usw. usw. usw. usw.....

...Grüße vom Flo...

trolldich 08.09.2008 21:55

Zitat:

Zitat von Padmos (Beitrag 179530)
...grundsätzlich würde ich aber im Prozeß erstmal behaupten, dass der Mangel vom KÄUFER zu vertreten ist -

Ihr RAs seit ja schon Säcke :lachen78::lachen78::lachen78:
:biere:

ctender 08.09.2008 22:40

also ich sag für heute erstmal

so richtig danke :chapeau: für die vielen meinungen und vorschläge
daß das nicht ganz einfach wird denke ich mit schon,
aber man kann sich nicht alles gefallen lassen auch nicht als
verkäufer ! :schlaumei

grüße aus dem allgaeu
nick

Fortnox 08.09.2008 22:53

Zitat:

das ist ja das was ich auch meine, den käufer hätte es nie und nimmer gestört wenn nichts kaputt gegangen wäre.
Vielleicht hat der Käufer aber genau aus diesem Grund auf ein Hypalonboot bestanden? Weil bei diesen hinterher keine Schweissnähte o.ä. aufgehen können?

Nun ist aber was kaputt gegangen und der Käufer wird es darauf beziehen, dass eben genau diese Schäden mit einem Hypalonboot nicht passiert wären. Wo er evtl. auch Recht haben könnte.

Wäre natürlich auch schön wenn man hier die andere Seite hören könnte?

In Punkto Kaufbeschreibung hast Du eben eine wichtige Sache verwechselt (gewollt oder nicht/uninteressant). Pvc-Boote haben nicht diesselbe Langlebigkeit wie Hypalonboote und bei einem 16 Jahre altem PVC Boot gibt es eben dann auch mal schnell Ermüdungserscheinungen. Muss nicht, kann aber eben sein wie man sieht.

Ich würde Dir aber auf jedenfall empfehlen eine aussergerichtliche Lösung zu finden.

gerald11 08.09.2008 23:44

Hallo,

irgendwie kommen hier drei Fragen durcheinander:

A: besteht ein Grund den Kauf rückgängig zu machen ?

B: wenn ja wie soll er annuliert werden (ex nunc/ ex tunc)?

C: und damit zusammenhängend -> wer hat den zwischenzeitlich entstandenen Schaden zu tragen?

Aber mein Tippp wäre, versuche eine Kulanzlösung zu erreichen (z.B. gib einen Teil des Kaufpreises zurück), denn einen Teil der Anwalts- und Prozesskosten wirst du sicher tragen müssen, und der ist ganz sicher mehr als der Verkaufserlös.

HaraldGesser 09.09.2008 09:09

Hallo Nick,

bei dem Streitwert und der unklaren Situation würde ich in jedem Fall versuchen eine gerichtliche Lösung zu vermeiden und mit dem jetzigen Besitzer eine kulante Regelung zu finden.
Finanziell kannst Du bei einem Gerichtsverfahren in Anbetracht der zu erwartenden Kosten, auch bei einem Teilerfolg, nur drauflegen. Daß Du zu 100 Prozent vor Gericht Recht bekommst kann man wohl ausschließen, mir würde es jetzt darauf ankommen die Anwaltskosten niedrig zu halten.


Grüße

Harald

Padmos 09.09.2008 13:54

...
 
Zitat:

Zitat von trolldich (Beitrag 179534)
Ihr RAs seit ja schon Säcke :lachen78::lachen78::lachen78:
:biere:

...na ja, ein bißchen Strategie muß ja schon sein...:smileys5_

Padmos 09.09.2008 13:57

Gerichtliche Auseinandersetzung
 
Zitat:

Zitat von HaraldGesser (Beitrag 179558)
Hallo Nick,

bei dem Streitwert und der unklaren Situation würde ich in jedem Fall versuchen eine gerichtliche Lösung zu vermeiden und mit dem jetzigen Besitzer eine kulante Regelung zu finden.
Finanziell kannst Du bei einem Gerichtsverfahren in Anbetracht der zu erwartenden Kosten, auch bei einem Teilerfolg, nur drauflegen. Daß Du zu 100 Prozent vor Gericht Recht bekommst kann man wohl ausschließen, mir würde es jetzt darauf ankommen die Anwaltskosten niedrig zu halten.


Grüße

Harald

...ja, ja. Der gute Harald...was der so alles weiß...

...blöd nur, dass die Klage schon eingereicht ist.

Man könnte, ich schreibe ausdrücklich "könnte", auch hinterfragen, inwieweit die Kosten bei Deinem Vorschlag vielleicht auch mehr werden...

....was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird....

weil:
1. die vorgerichtlichen Kosten bereits angefallen sind.
2. dto für eine Gerichtsgebühr
3. vorgerichtlich gerade KEINE Einigung erzielt worden ist
4. der gute Nick vielleicht auch Gegenrechte geltend machen könnte,
als da wären:
a) Nutzung des Bootes
b) Mängel, verursacht durch den Käufer
5. Die Kosten unter 1/2 vom Verkäufer zum jetztigen Zeitpunkt, selbst wenn noch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden würde, mit ziemlicher Sicherheit auf jeden Fall getragen werden müßten.


...Harald sei mir bitte nicht böse, aber sooo einfach, wie Du es darstellst ist es ganz und gar nicht.

Grüße
Flo

Chester 09.09.2008 14:31

Zitat:

Zitat von Padmos (Beitrag 179569)
...ja, ja. Der gute Harald...was der so alles weiß...

........

Grüße
Flo

Nun freu ich mich als User wirklich, dass sich die Juristen dem Thema hier annehmen. :chapeau:

Nur Flo, Deine Einstiege ins Thema klingen für mich ziemlich arrogant. :gruebel:
Kannst Du nicht beim Sachlichen bleiben? :schlaumei

Reinhard

Padmos 09.09.2008 15:10

....der Einstieg
 
Zitat:

Zitat von Chester (Beitrag 179573)
Nun freu ich mich als User wirklich, dass sich die Juristen dem Thema hier annehmen. :chapeau:

Nur Flo, Deine Einstiege ins Thema klingen für mich ziemlich arrogant. :gruebel:
Kannst Du nicht beim Sachlichen bleiben? :schlaumei

Reinhard

Reinhard,

habe ich noch nie gemacht, aber jetzt bitte ich (ganz ausnahmsweise) darum, mal die Suchfunktion im Zusammenhang mit Sachmängeln oder schiefgelaufenen Reparaturen zu bemühen.

In diesem wie dem "Blauen".

Du wirst feststellen, dass immer und immer wieder dieselben falschen Auskünfte gegeben werden....

Da muß ein kleines "Spaßerl'" zu Beginn einer erneuten Richtigstellung schon mal erlaubt sein - ich meine, wahrscheinlich hast Du den Beitrag ja verfolgt....:smileys5_

Und Jungs, ganz ehrlich:
Wenn das für Euch arrogant klingt, was ich schreibe und wie ich schreibe - dickes sorry

...und dann laßt Euch folgende Gegenfrage gefallen:

Wie sachlich ist es, jemandem, der echt ein Rechtsproblem hat, Ratschläge zu erteilen, die mit den gesetzlichen Grundlagen unvereinbar sind??

...nix für ungut...:biere:


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