Schlauchbootforum

Schlauchbootforum (https://schlauchboot-online.com/index.php)
-   Schlauchboot (https://schlauchboot-online.com/forumdisplay.php?f=8)
-   -   Positionslichter am kleinem Schlauchboot (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=17341)

HaraldGesser 08.10.2008 07:47

Hallo,

grundsätzlich lässt sich zu dem Thema ergänzend bemerken daß es jemandem, der sich zu bestehenden Vorschriften unsicher ist und um Aufklärung bittet nicht geholfen ist mit, sicherlich gut gemeinten, Ratschlägen in der Art "so mach´ich´s".

Da sollte man dann schon erklären wie die Situation ist. Und wenn er dann mit einem weißen Rundumlicht im Dunkeln unterwegs ist weiß er wenigstens daß dies zwar ein gemütliches Licht macht, aber im Binnenbereich auf einem unter Motorkraft fahrenden Boot nichts verloren hat und die Wasserschutzpolizei, sollte sie denn das Boot kontrollieren, nicht milde stimmen wird.

Es ist eine Sache sich über Bestimmungen hinwegzusetzen. Eine andere ist es sie gar nicht zu kennen.


Grüße

Harald

luigi_k2001 08.10.2008 22:34

Schön guten abend

nochmal kurz dazu. Ich habe nicht vor bei Nacht oder unsichtigem Wetter zu fahren. SBF - Binnen, bin ich gerade dabei. am 26.10.2008 ist Prüfung.
Die Frage ist, bauche ich bei guter Sicht am Tage eine Beleuchtung zum vorzeigen, weil, die Sicht könnte sich ja verschlechtern.
Als Beleuchtungsminimum sagt der Gesetzgeber.
eine Zweifarbenlaterne und ein weißes Rundumlicht 1 mtr höher als die Seitenlichter.


gruß
Axel

Bäriger 08.10.2008 22:48

Licht
 
Hallo !

Also ich würde vorschlagen du übst schön deine Fragebögen und ruck zuck kennst du die Antwort auf deine Frage. Und bis zur Prüfung hast ja nicht mehr lange, hihi

Nix für ungut !


Viele Grüße

Wolfgang

snoopy21 09.10.2008 11:55

Zitat:

Zitat von luigi_k2001 (Beitrag 182011)
Schön guten abend

nochmal kurz dazu. Ich habe nicht vor bei Nacht oder unsichtigem Wetter zu fahren. SBF - Binnen, bin ich gerade dabei. am 26.10.2008 ist Prüfung.
Die Frage ist, bauche ich bei guter Sicht am Tage eine Beleuchtung zum vorzeigen, weil, die Sicht könnte sich ja verschlechtern.
Als Beleuchtungsminimum sagt der Gesetzgeber.
eine Zweifarbenlaterne und ein weißes Rundumlicht 1 mtr höher als die Seitenlichter.


gruß
Axel


Hallo Axel,


nein, die brauchst du nicht zum Vorzeigen mithaben.

Wie du bereits schriebst, fährst du ja nicht bei Nacht oder unsichtigem Wetter.

Aber im Binnenbereich wird so plötzlich kein unsichtiges Wetter aufkommen.

Denn: du fährst ja sicherlich ohnehin nicht bei Sauwetter herum (oder bist du einer der Härtesten ?).

Und: du weist ja anhand der vor der Bootsfahrt eingeholten Wetternachrichten :schlaumei, ob mit Unwettern oder Nebel o.ä. zu rechnen ist.

Wenn damit zu rechnen ist, dann kannst du halt nicht fahren, wenn du keine BSH-zugelassenen Lämpchen in vorgeschriebener Weise montiert hast.

Wenn nicht, kannst halt fahren.

Als ich mein Boot das erste Mal überhaupt ins Wasser gelassen hatte (am Mittellandkanal), "überfiel" mich noch beim Slippen die Wapo. Nach der Kontrolle (war ja alles bestens :chapeau:) habe ich die als frischgebackener Neuling (damals war ich noch nicht im Forum, so dass mir die Fragemöglichkeit fehlte) gefragt, ob ich denn die Lichter dabei haben müsste.

Und sie sagten: Nein !!!! Nur wenn unsichtiges Wetter kommt oder der Sonnenuntergang bricht plötzlich :naughty: herein, dann dürfe ich halt nicht weiterfahren.


Somit dürfte deine Frage nunmehr erschöpfend beantwortet worden sein.

HaraldGesser 09.10.2008 14:17

Zitat:

Zitat von snoopy21 (Beitrag 182026)
Somit dürfte deine Frage nunmehr erschöpfend beantwortet worden sein.

:biere: ich glaube das war das was man als eine schwere Geburt bezeichnet :biere:



Grüße

Harald

rotbart 09.10.2008 23:10

Zitat:

Zitat von HaraldGesser (Beitrag 181828)
Hallo,

.......................................
Wenn von "Binnendingsbums" die Rede ist geht es wohl um die Verordnung für die Binnenschifffahrt, und die schreibt eine Beleuchtung nur vor und nach Sonnenuntergang und bei unsichtigem Wetter vor.

Ansonsten muss keine Beleuchtung mitgeführt werden.

Grüße

Harald

Hi
Ja eigentlich ist alles geschrieben, nur hier bin ich im schleudern:ka5::ka5:

Eine Beleuchtung nur VOR und NACH SonnenUNTERGANG :gruebel::gruebel::gruebel:

und was ist mit VOR und NACH SonnenAUFGANG :gruebel::gruebel::gruebel:

Denn NACH SonnenUNTERGANG eine Beleuchtung fällig ist, dann doch wohl auch VOR SonnenAUFGANG, ABER :gruebel::gruebel::gruebel::gruebel:

ABER es heisst ja VOR und NACH ----- also wirklich verwirrend
:biere::biere::biere::biere::biere::biere::biere:: biere::biere::biere::biere::biere:

HaraldGesser 11.10.2008 19:50

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 182063)
Eine Beleuchtung nur VOR und NACH SonnenUNTERGANG :gruebel::gruebel::gruebel:

und was ist mit VOR und NACH SonnenAUFGANG :gruebel::gruebel::gruebel:

Da hast Du jetzt mal recht! :biere::biere::biere:


Harald


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:52 Uhr.

Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , https://schlauchboot-online.com