Schlauchbootforum

Schlauchbootforum (https://schlauchboot-online.com/index.php)
-   Alles übers Bootfahren (https://schlauchboot-online.com/forumdisplay.php?f=31)
-   -   Lateraltonnen für Schlauchis (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=18341)

rotbart 23.03.2009 09:49

Zitat:

Zitat von HaraldGesser (Beitrag 194249)
Hallo Magnus,
jetzt mal eine einfache Antwort auf eine einfache Frage:
Auf deutschen Binnenschiffahrtsstraßen gibt es keine Vorschrift innerhalb der Betonnung fahren zu müssen. Ausserhalb der Betonnung zu fahren stellt weder eine Ordnungswiedrigkeit noch gar eine Straftat dar, das Risiko für sein Boot und etwaige Folgeschäden trägt jeder selbst.

Grüße
Harald

Du hast aber eine schlechte Meinung von unserer Bürokratie :lachen78:

Nur ein Beispiel aus der BinnenSchO :

Zitat:

§ 12.17 Befahren der Altwässer
Das Befahren der außerhalb des Fahrwassers des Main-Donau-Kanals, der Regnitz und der Altmühl gelegenen Altwässer und Flachwasserzonen ist verboten.
Ja, soooo einfach ist die Antwort doch nicht:ka5::ka5::ka5::ka5:

OLKA 23.03.2009 10:01

Da stehen aber (zumindest bei uns am Niederrhein) Schilder, dass die Einfahrt verboten ist.

Grundsätzlich ist es nicht verboten, ausserhalb des Fahrwassers zu fahren.

Manchmal ist es nicht nur nicht verboten, sonder auch noch äußerst vorteilhaft..

Beispiel:
Fehmarnsundbrücke: Innerhalb des Fahrwassers: Geschwindigkeitsbegrenzung
Neben dem Tonnenstrich: Frei Fahrt für freie Bürger. (Aussage der Entenpolizei)

Beispiel 2: Die Entenpolizei steht mit Ihrem Kutter auf dem Fluss und zeigt irgendwelcher Bälle, Kegel, Rhomben: Vollsperrung der Wasserstrasse:

Ausserhalb des Tonnenstrichs darfst du weiterfahren, weil es nicht zur Wassrstrasse gehört.

(so wie ich das sehe :ka5:)

HaraldGesser 23.03.2009 10:08

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 194250)

Ja, soooo einfach ist die Antwort doch nicht:ka5::ka5::ka5::ka5:


Doch, so einfach ist die Antwort.

Daß ich bestimmte Wasserflächen nicht befahren darf hat rein gar nichts mit der Betonnung zu tun.




Grüße

Harald

rotbart 23.03.2009 10:13

Zitat:

Zitat von HaraldGesser (Beitrag 194254)
Doch, so einfach ist die Antwort.

Daß ich bestimmte Wasserflächen nicht befahren darf hat rein gar nichts mit der Betonnung zu tun.

Grüße

Harald

Doch...
wie erkennst Du sonst dass das Fahrwasser zuende ist ?????

Die durchgezogene weisse Linie am Grund ist oft schwer zu sehen :futschlac:futschlac:futschlac:futschlac

Nachtrag

Das ganze ist sowieso akademisch, weil es in vielen Fällen (auf Flüssen binnen) garkeine durchlaufende Lateralbetonnung gibt ! Oft muß man froh sein eine Mitteltonne zu sehen :-))

(Beispiel Donau oder auch Rhein Ehrfelden bergauf und und .....)

rotbart 23.03.2009 10:17

Zitat:

Zitat von OLKA (Beitrag 194252)
Da stehen aber (zumindest bei uns am Niederrhein) Schilder, dass die Einfahrt verboten ist.

Grundsätzlich ist es nicht verboten, ausserhalb des Fahrwassers zu fahren.

Manchmal ist es nicht nur nicht verboten, sonder auch noch äußerst vorteilhaft..

Beispiel:
Fehmarnsundbrücke: Innerhalb des Fahrwassers: Geschwindigkeitsbegrenzung
Neben dem Tonnenstrich: Frei Fahrt für freie Bürger. (Aussage der Entenpolizei)

Beispiel 2: Die Entenpolizei steht mit Ihrem Kutter auf dem Fluss und zeigt irgendwelcher Bälle, Kegel, Rhomben: Vollsperrung der Wasserstrasse:

Ausserhalb des Tonnenstrichs darfst du weiterfahren, weil es nicht zur Wassrstrasse gehört.

(so wie ich das sehe :ka5:)

Ja na
an welchem Fluß liegt denn die Fehmarnsundbrücke:futschlac:futschlac gilt da die BinnenSchO :confused- na oben aber sicher die StVO:futschlac

OLKA 23.03.2009 10:21

Uiiiiii, und ich dachte, in dem Trööt geht's allgemein um Betonnung.

Ich wusste nicht, dass du das (für dich privat) auf einmal auf BSchStr begrenzt.

Udo 23.03.2009 10:23

Hi,
wenn ich doch auf einem Fluß unterwegs bin , egal in welchem Land und am Ufer anlegen möchte , oder muss , dann muss ich das durch Tonnen ausgewiesene Fahrwasser auch verlassen .
Daher gilt die Betonnung nur als Richtlinie für die Berufsschifffahrt.
Außerhalb darf ich jeder Zeit fahren so das es nicht anders ausgewiesen ist , z.B. das ich einem Mindestabstand zum Ufer einhalten muss.

Gruß Udo

rotbart 23.03.2009 10:37

Zitat:

Zitat von OLKA (Beitrag 194258)
Uiiiiii, und ich dachte, in dem Trööt geht's allgemein um Betonnung.

Ich wusste nicht, dass du das (für dich privat) auf einmal auf BSchStr begrenzt.

Wie war das ? Wer lesen kann hat mehr vom Leben :
Zitat:

Zitat von Ausgangsposting
Hallo zusammen,

eine kurze Frage bzgl. Lateralzeichen, bzw. Tonnen in Flüssen. Bekanntlich markieren die ja Fahrrinnen und Wasserstrassen. Inwieweit gelten die eigentlich auch für Schlauchis, die ja deutlich weniger Tiefgang haben, als die Kähne, die normalerweise auf diesen Wasserstrassen unterwegs sind???

Hier in der Nähe von mir gibts nämlich nen Fluss (der Oulujoki, der u.a. auch als Binnenwasserstrasse genutzt wird).

:banane::banane::banane::banane::banane:

rotbart 23.03.2009 10:45

Zitat:

Zitat von Udo (Beitrag 194259)
Hi,
wenn ich doch auf einem Fluß unterwegs bin , egal in welchem Land und am Ufer anlegen möchte , oder muss , dann muss ich das durch Tonnen ausgewiesene Fahrwasser auch verlassen .

Nicht unbedingt, da die Einfahrten in Häfen, als Nebenfahrwasser oft ausgewisen sind. Weiter ist bei weitem nicht überall ein "Tonnenstrich" vorhanden. Selbst auf ausgewiesenen Binnenwasserstrassen nicht !
Zitat:

Daher gilt die Betonnung nur als Richtlinie für die Berufsschifffahrt.
Nein, für alle und bedeutet nichts weiter, als das in diesem Bereich eine gewisse Tauchtiefe ( Fahrwassertiefe ) angestrebt wird (ausser bei Warnzeichen natürlich) , aber selbst die muß für den tatsächlichen Moment über ein Informationssystem abgefragt werden (z.B.: DORIS).
Wo und wie Du Flachwasserzonen nutzen darfst ist lokal geregelt (WSD) oder in der entsprechenden Sch0 (siehe quote oben)

Johnny 28.03.2009 12:12

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 194224)
Hallo Magnus,

in Finnland wie auch in Schwedemn, das ich relativ gut kenne, gibt es wahnsinnig viele Wasserflächen, kleinere und größere, ein wahres Wassersportparadies. Dort wachsen bereits die Kinder schon mit einem Boot auf auch wenn sie noch an der Brist der Mutter hängen. Also haben sie auch keine Probleme mit Wassersport allhemein, da dieser mit in die Wiege gelegt wird und sie somit auch mit den Gefahren schon sehr früh lernmen umzugehen. Daher benötigen die Eiheimischen dort auch keine Füherescheine.

Naja, das kann ich aber nicht so stehen lassen. Die Schweden sind nicht so perfekt wie du sie beschreibst. Es herrscht halt einfach im Vergleich zu Deutschland sehr viel weniger Verkehr (bzw. garkeiner auf Seen) und es sind weniger Menschen im und auf dem Wasser.
Soll heißen, wenn ein Schwede mit Vollgas durch eine (natürlich nicht mit Bojen abgetrennte) Badezone rast, ist einfach nur die Wahrscheinlichkeit geringer, dass es überhaupt jemandem auffällt.
Ich denke es ist auch kaum möglich auf den zahlreichen Wasserflächen überhaupt Kontrollen durchzuführen.

Außerdem haben die Schweden insgesamt eine ruhigere Art mit Sachen umzugehen, vielleicht werden so auch Unfälle vermieden?!

Gruß

dr_seltsam 29.03.2009 15:27

Generell
 
sollte man sich in der Fahrrinne aufhalten. Ob großer oder kleiner Tiefgang.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:25 Uhr.

Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , https://schlauchboot-online.com