Zitat:
Zitat von Dobs
(Beitrag 210180)
....sowas gibt es nur in Österreich :stupid::stupid::stupid:
Ich frage mich wie das mit der Beweisführung funktioniert.
Hat der Beamte ein Einmachglas dabei gehabt um später zu Vergleichszwecken eine Nase nehmen zu können??:lachen78::lachen78::lachen78:
|
Tja, da erkennt man, wie rückständig ihr Deutschen seid, in Österreich braucht ein Beamter keine Beweisführung, es reicht, wenn er es riecht und kann feststellen, woher es kommt .....
Der Beamte in Österreich ist befähigt, derartige Dinge zu vollbringen, zB kann er im Herannahen und Vorbeifahren die Geschwindigkeit eines Autos schätzen:schlaumei (Das ist wirklich im Gesetz verankert!)
Gel, das könnt ihr Deutschen nicht:hahaha:
sorry, mußte jetzt sein...
|