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goeberl 24.10.2010 22:38

dieter, ich schätze deine meinung echt. aber nur in den bereichen, in denen du dich auskennst. und in den anderen bereichen ist dein halbwissen, dass aufgrund deines doch reicht großen allgemeinwissens hier leider oft als unüberprüfte wahrheit angenommen wird, für neulinge kontraproduktiv.

ich erklär dir aber gerne, wies bei uns zugeht.
boot und trailer sind ja zwei unterschiedliche fahrzeuge, die sich in unterschiedlichen medien bewegen und daher werden sie auch von unterschiedlichen behörden administriert.
der trailer muss für eine einzelgenehmigung auf die waage. für dich ist es vielleicht egal, ob mit oder ohne boot drauf. nicht aber für die techniker dort. denen ist nämlich, sorry wenn ichs so direkt sag, schei** egal, wieviel das boot wiegt. denen gehts NUR um den trailer, also begutachtung ohne boot drauf. vielleicht kann man mit etwas sudern das boot auch drauf lassen, aber das wär eine ausnahme. normalerweise fährt man da ohne boot hin.
eine ganz andere behörde ist fürs boot zuständig. und NUR fürs boot. auf welchem trailer du das boot zum wasser bringst, ist denen völlig wurscht. wenn das boot schon im wasser liegt, umso besser. braucht der sachverständige sich die sliperei nicht anschaun.

so, und bitte erklär in zukunft nicht immer wieder, wies in österreich zugeht, wenn du es nicht wirklich weisst. österreich ist nicht wundersam, sondern einfach anders als deutschland. nicht besser, nicht schlechter, nicht rückständiger oder wie auch immer. es geht hier einfach anders zu als du es glaubst zu wissen.

lg martin

Berny 25.10.2010 13:31

Vieleicht ergänzend dazu:
In Österreich zählt nur das Eigengewicht und das höchstzulässige Gesamtgewicht.
Letzteres wird entweder vom Hersteller mittels Typenschein bekanntgegeben, oder bei einer Einzelzulassung von Technikern der Landesregierung bestimmt.
(Sie haben dann verschiedene Hilfsmittel, eventuell Dokumente aus anderen Ländern zB Italien oder Deutschland)

Die Aufbauten (Sliprollen usw) sind letztlich nur dann relevant, wenn sie fix mit dem Hänger verbunden sind.
Jegliche Änderung in dieser Richtung muß nämlich dann genehmigt werden.
Wenn diese Teile aber verschraubt sind, kann man sie versetzen, wie man will, da sie nicht fix mit dem Anhänger verbunden sind.

Auch die Länge spielt eine Rolle, es macht also durchaus Sinn, die Lichtleistenverlängerung entsprechend lang zu konzeptionieren, eine nachträgliche Verlängerung müßte theoretisch wieder genehmigt werden.

Und das der gravierende Unterschied zu den Deutschen:
Ein Trailer ist in Österreich kein Trailer, Sportanhänger, Bootsanhänger oder sonst etwas, sondern einfach ein Anhänger.
In Österreich gibt es für den Verwendungszweck keine gesonderte Bestimmung.

Theoretisch kann ich also auf einem Trailer alles mögliche transportieren.

Und wenn ein Techniker der Landesregierung einen Trailer mitsamt dem Boot wiegt, heißt das lediglich, dass er sich vom Gesamtgewicht des Gespanns überzeugen will, eventuell daraus resultierende Werte in die Einzelgenemigung übernimmt, aber nicht mehr und nicht weniger.

zucki348 06.11.2010 18:50

HAbe heute den Kontakt zu einem Schiffssachverständigen bekommen der schon einige Upgrades für so Wahnsinnige wie mich gemacht hat.

Werde den mal Anrufen was er zu meinen Vorschlag sagt?

Ein Bootskollege hat damals einen Eintrag für einen 140 Ps 4 Takter auf einen 100 Ps Spiegel bekommen war vor 4-5 Jahren und hatte bislang statisch keine Probleme.

Montag wir werden sehen !

Stay tuned :chapeau:


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