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-   -   Bootsführerschein in Kroatien machen - wie können wir uns vorbereiten? (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=25237)

joggel 07.05.2012 10:32

Zitat:

Zitat von Scooby (Beitrag 278012)
Hallo ba0150,

danke auch dir für diese Info.
Patent A mit 14 Jahren - das hört sich wiederum nicht gut an. Mein Sohn wäre dann ein Jahr zu früh beim Capitano.
Auf der anderen Seite hat mir das Tourismusamt die Info (Führerschein mit 13 Jahren sei kein Problem) schriftlich mitgeteilt. Vielleicht drücken die ein Auge zu - hoffentlich.

Viele Grüße,
Franz

rufe doch einfach direkt beim capitano an, und frage ihn ob es möglich ist mit 13 jahren das küstenpatent zu machen.dann bist du auf der sicheren seite.ich denke nämlich auch nicht dass es mit 13 jahren geht.

gruß jörg

kamanton 07.05.2012 14:36

B-Schein
 
Zitat:

Zitat von Vodies (Beitrag 277789)
Nein nur Nichtkroaten, die einen kroatischen Fuehrerschein haben und ihren staendigen Wohnsitz ausserhalb Kroatiens haben.

Der kratische Schein gilt fuer Auslaender nur in Kroatien, aber das wuerde schon ein paar mal :lachen78: behandelt

Habe letzte Wo den B-Schein in Rijeka gemacht, die vieleicht neue aussage ist, dass der B-Schein jetzt auch in Italien akzeptiert wird
lg kamanton

herbert 07.05.2012 14:59

Schein
 
Zitat:

Zitat von kamanton (Beitrag 278327)
Habe letzte Wo den B-Schein in Rijeka gemacht, die vieleicht neue aussage ist, dass der B-Schein jetzt auch in Italien akzeptiert wird
lg kamanton

Glaubt dir sowieso keiner :ka5: besser geschrieben fast keiner :chapeau:

joggel 07.05.2012 22:45

Zitat:

Zitat von kamanton (Beitrag 278327)
Habe letzte Wo den B-Schein in Rijeka gemacht, die vieleicht neue aussage ist, dass der B-Schein jetzt auch in Italien akzeptiert wird
lg kamanton

meine Vermieterin aus Rab (Banjol) hat mir letztes Jahr auch gesagt dass mein B-Schein in Italien gültig wäre. Wäre natürlich toll wenn das stimmen würde.

gruß jörg

klaus52 07.05.2012 22:55

Naja, ich habe in dieser Sache einmal beim ADAC nachgefragt und die Genehmigung bekommen, die Antwort in einem Forum einzustellen.
Ich mache das hier gerne nochmal.
mfg. Klaus

Sehr geehrter XXXXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Sportbootführerscheine, die im Ausland erworben werden, sind nur im Erwerberland gültig und können nicht umgeschrieben werden. In Slowenien und Italien werden die kroatischen Sportbootführerscheine von deutschen Staatsbürgern nicht anerkannt. Dagegen werden die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine in anderen Ländern, in denen eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist.

Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXXXX
Wassertouristik & Sportschifffahrt (TSW)
ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München
Telefon: (089) 7676-XXX Fax: (089) 7676 XXXX
E-Mail: XXXXXX XXXXXXX
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Scooby 09.05.2012 23:25

Hallo joggel,

Danke für den Tipp.
Das werde ich gleich morgen versuchen - die Telefonnummer habe ich von der Tourismusbehörde bekommen. Ich hoffe, der Capitano versteht ein bisschen Deutsch.
Na ja, bis Pfingsten ist es nicht mehr so lange. Aber der Kurze büffelt schon mal das Skriptum.
Bin gespannt :chapeau:

Viele Grüße,
Franz


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