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skipper1 05.01.2015 07:50

Zitat:

Zitat von Muflon (Beitrag 343411)
Hi Schlauchis,

@ Ralf: jetzt guck ich auch schon in meine Versicherungsunterlagen :stupid:

http://up.picr.de/20590676zx.jpg

Ich bin kein Versicherungsprofi, nach "gefühltem" juristischen Verständnis würde ich sagen meine Versicherung müsste blechen?! - oder??

Paar Juristen sind doch unter uns ...?

LG Jens

nach diesem deckungsumfang bist du beim fährenunglück versichert. ralf hat insofern recht, wenn die versicherten gefahren beinhaltet sind: sprich feuer !
dann ist auch die Maschine und der Trailer mitversichert, weil der schaden von aussen verursacht wurde.
ich kann dies als österreichischer vers. makler auch behaupten, weil das deutsche und öster. verischerungsgesetz ziemlich gleich sind. die deckungsumfänge unterscheiden sich öfters.
würde dies aber nochmals mit deinem makler klären.

Muflon 05.01.2015 11:00

Zitat:

Zitat von skipper1 (Beitrag 343501)
nach diesem deckungsumfang bist du beim fährenunglück versichert. ralf hat insofern recht, wenn die versicherten gefahren beinhaltet sind: sprich feuer !
dann ist auch die Maschine und der Trailer mitversichert, weil der schaden von aussen verursacht wurde.

Es sei denn, meine Kasko verweist auf die Fährgesellschaft, da dort ja der Schaden entstanden ist und diese geht insolvent etc. etc. oder, oder, oder ...

Ich hab inzwischen gelernt, auch wenn man sich 100% sicher ist in seiner Rechtsauffassung, muss man nicht zwingend Recht bekommen :schlaumei

Sicher ist, dass nichts sicher ist :ka5:

LG Jens

skipper1 05.01.2015 11:21

Zitat:

Zitat von Muflon (Beitrag 343516)
Es sei denn, meine Kasko verweist auf die Fährgesellschaft, da dort ja der Schaden entstanden ist und diese geht insolvent etc. etc. oder, oder, oder ...

Ich hab inzwischen gelernt, auch wenn man sich 100% sicher ist in seiner Rechtsauffassung, muss man nicht zwingend Recht bekommen :schlaumei

Sicher ist, dass nichts sicher ist :ka5:

LG Jens

da gebe ich dir recht. aber auf den Bedingungen steht ja auch substitär - also wenn keine andere Versicherung bezahlt.
aber Vorsicht ist in jedem fall geboten.


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