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wwoody 03.09.2015 08:42

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 368147)
Wenn schon "Experten" wissen, wie die gesetzliche Lage ist, wäre es nett, die gesetzlichen Passagen auch zu posten, ev auch übersetzt.

Sonst wird das nix......

Berny, das ganze (auch übersetzt, mit Links) ist in dem damals eskalierten Thread mit Helmut. Habe im Moment keine Zeit und Lust es nochmal zu suchen.
Wegen "Experten"... Ich bin keiner, aber lesen kann ich.

Gibson 03.09.2015 09:08

Wir haben auch mal bei der Bootsanmeldung in Tisno gefragt, ob auch jemand ohne Führerschein fahren darf, wenn ein Führerscheininhaber auf dem Boot ist - Antwort: Geht gar nicht!
Die Gesetzeslage ist das Eine - was dann wirklich bei einer Kontrolle passiert wohl eine andere Geschichte?
Gab es den Fall schon mal, dass bei einer Kontrolle der Fahrer keinen Führerschein hatte, ein Mitfahrer (Bootsführer?) schon und wenn ja, wie ist das ausgegangen?
Wäre mal eine Info diesbezüglich aus dem wirklichen Leben und nicht was wäre wenn...

Berny 03.09.2015 18:05

Ich meinte auch die Gesetze von Kroatien, also offizielle Stellen, so wie die RIS-Datenbank in Österreich.

Muss doch sowas geben...

Hier werden immer irgendwelche Mutmaßungen angestellt, wo irgendwo irgendwer was gesagt und wer anderer das weitererzählt hat.........

reini0077 03.09.2015 18:59

Im Zweifel würde ich immer die Variante wählen.

An die Bestimmungen halten und nur fahren mit Führerschein.

lg Reini

dori 03.09.2015 19:08

Zitat:

Zitat von Gibson (Beitrag 368157)
Wir haben auch mal bei der Bootsanmeldung in Tisno gefragt, ob auch jemand ohne Führerschein fahren darf, wenn ein Führerscheininhaber auf dem Boot ist - Antwort: Geht gar nicht!
Die Gesetzeslage ist das Eine - was dann wirklich bei einer Kontrolle passiert wohl eine andere Geschichte?
Gab es den Fall schon mal, dass bei einer Kontrolle der Fahrer keinen Führerschein hatte, ein Mitfahrer (Bootsführer?) schon und wenn ja, wie ist das ausgegangen?
Wäre mal eine Info diesbezüglich aus dem wirklichen Leben und nicht was wäre wenn...

Guckst du #8, hat mir mein Freund erzählt, nachdem es ihm in HR passiert war....:motz_4:

OLKA 03.09.2015 19:17

... über welche "Ticketpreise" reden wir denn?

wwoody 03.09.2015 20:45

Zitat:

Zitat von OLKA (Beitrag 368218)
... über welche "Ticketpreise" reden wir denn?

Je nach festgestelltem Vergehen oder Sammlung mehrerer, bis einige hundert Euro und mehr. Von "Wasserpolizei" erwischt, kann es teilweise richtig teuer werden. Wenn die "Einsatzkosten" in Rechnung gestellt werden, können es gar schnell einige tausend Euro werden.

thball 03.09.2015 21:08

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 368147)
Wenn schon "Experten" wissen, wie die gesetzliche Lage ist, wäre es nett, die gesetzlichen Passagen auch zu posten, ev auch übersetzt.

Sonst wird das nix......

Das würde wirklich helfen. :biere:

Bei kleineren Booten beschränkt sich die Schiffsführung auf Lenken und Gashebel bedienen, das ist aber nicht immer so. Man kann nicht stundenlang am Steuer stehen und die Navigation außer Acht lassen. Beim Segeln kommen noch weitere Aufgaben dazu, da mag manchmal das Ruder halten die einfachste Position sein.

Ich kenne die Regelung nicht, darum ist es hier müßig zu rätseln was sie genau beinhaltet.

@Ranko, habe es versucht zu finden in dem von Dir genannten Thread, aber leider ist mir kein Post diesbezüglich aufgefallen. Zumindest keiner, der direkt einen Gesetztestext aufzeigt. Muss aber nichts heißen, waren ja einige Posts.

wwoody 03.09.2015 21:51

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 368238)
Das würde wirklich helfen. :biere:

Bei kleineren Booten beschränkt sich die Schiffsführung auf Lenken und Gashebel bedienen, das ist aber nicht immer so. Man kann nicht stundenlang am Steuer stehen und die Navigation außer Acht lassen. Beim Segeln kommen noch weitere Aufgaben dazu, da mag manchmal das Ruder halten die einfachste Position sein.

Ich kenne die Regelung nicht, darum ist es hier müßig zu rätseln was sie genau beinhaltet.

@Ranko, habe es versucht zu finden in dem von Dir genannten Thread, aber leider ist mir kein Post diesbezüglich aufgefallen. Zumindest keiner, der direkt einen Gesetztestext aufzeigt. Muss aber nichts heißen, waren ja einige Posts.

Das hier bezieht sich auf Motorboote, bei nichtkommerzieller Nutzung, keine Segler/Segelboote und keine Profi- Skipper! Es geht dabei um Schein A und B.
Werde versuchen die Regelung wieder zu finden ...

wwoody 03.09.2015 23:10

Hier mal die offizielle Site: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Der Google-Übersetzer sollte ausreichen.

nuernberger-1 04.09.2015 08:23

Nur was nützt es, wenn im Gesetzestext x steht, der Kapitan sagt y und die Polizei ist bei einer Kontrolle der Meinung z wäre das richtige?

Berny 04.09.2015 08:57

Da sind aber nur die Patente beschrieben, nicht die Voraussetzungen für das Lenken eines Bootes.
Ein rechtlicher Umkehrschluss kann da verkehrt sein.

Und so eine Googleübersetzung: wenn ich beim Bootfahren irgendwas von "zu Fuss gehen" lesen muss.......:stupid:

Gillmor 04.09.2015 14:32

O.K
schließen wir das Thema.

Solange kein Gesetzestext vorliegt bleibt die Sache ungeklärt.

Danke Franz

OLKA 04.09.2015 15:48

Zitat:

Zitat von wwoody (Beitrag 368232)
Je nach festgestelltem Vergehen oder Sammlung mehrerer, bis einige hundert Euro und mehr. Von "Wasserpolizei" erwischt, kann es teilweise richtig teuer werden. Wenn die "Einsatzkosten" in Rechnung gestellt werden, können es gar schnell einige tausend Euro werden.


Neee, ich meinte Theo mit seinem Beitrag#8

Was hat er bezahlt, weil jemand ohne Schein am Ruder stand, der sich (sonst) an alle Regeln gehalten hat und "nur" kontrolliert wurde, weil die Polizei gerade langeweile hatte?


Nebenbei: ich bin seitdem wir in Kroatien mit dem Boot unterwegs sind (und das sind mittlerweile 12 Jahre) nie "ohne Grund" kontrolliert worden. Einmal waren wir in den Kornaten zu schnell (Halbgleitfahrt int 100m Anstand zum Ufer): die Papiere wurden kontrolliert und es gab einen erhobenen Zeigefinger.

wwoody 04.09.2015 17:14

Zitat:

Zitat von Gillmor (Beitrag 368317)
O.K
schließen wir das Thema.

Solange kein Gesetzestext vorliegt bleibt die Sache ungeklärt.

Danke Franz

Pomorski zakonik

...

IX. POSADA BRODICE

Članak 49.
(1) Osoba koja upravlja brodicom ili zapovijeda jahtom MORA biti osposobljena kao:
– Voditelj brodice kategorije A
– Voditelj brodice kategorije B
– Voditelj brodice kategorije C
– Zapovjednik jahte kategorije A (jahta do 100 BT)
– Zapovjednik jahte kategorije B (jahta do 500 BT)
(2) Osposobljenost se dokazuje Uvjerenjem o osposobljenosti za voditelja brodice, odnosno Svjedodžbom o osposobljenosti za zapovjednika jahte.
(3) Isprave iz stavka 1. ovoga članka izdaju se na hrvatskom i engleskom jeziku, i sadrže najmanje sljedeće podatke: – ****v tijela koje ga izdaje – broj uvjerenja/svjedodžbe – ****v osposobljenosti – mjesto i datum izdavanja – ime i prezime imatelja – datum rođenja imatelja – fotografiju – opis ovlaštenja.

...


Bitte sehr ..

Korrekte Übersetzung:

Eine Person, die ein Boot steuert oder eine Yacht befähigt, MUSS qualifiziert sein als:

Ist das jetzt soweit vom Tisch?
Wie gesagt, das ist die GESETZLICHE Seite ... und die ist sowas von eindeutig.
Die Hafenkapitäne, da sie sowohl Offiziere sind als auch Staatsbeamte, müssen (müssten) sich an diese Gesetze halten.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:51 Uhr.

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