Egal welches "Süpplein" der private Automobilclub ADAC für Bootszulassungen kocht, die CE Konformitätserklärung ist und bleibt ein wichtiges Dokument zum Boot und schützt den Käufer das das Produkt Boot den EU Vorschriften entspricht. Also es ist eim ADAC eine reine eigene neue Zulassungsvorschrift, nichts mehr.
So ist das auch mit den COC (CE conformity of compliance) Dokument bei Fahrzeugen jeder Art. Also bitte immer das CE Dokument aufheben, da es ein wichtiges Dokument zum Boot ist.:schlaumei |
Falsch Dieter, wenn dann gilt der Paragraph was Boots Zulassungen angeht sowohl für ADAC als auch für die WSA's.
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Es war ja eigentlich immer schon grotesk, dass der Käufer das Dokument haben sollte worin der Hersteller die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Richtlinien erklärt. In Europa muss jedes Produkt entweder geprüft oder mit CE versehen sein. Wer hat bitte eine CE für seinen Küchenmixer zu Hause.
Soll das beim Boot halt so (gewesen) sein, aber o.k. war es nie. Ein Hersteller dürfte ein Produkt ohne zumindest CE in Europa nicht in Verkehr bringen und es ist sicher nicht am Kunden die Konformität zu kontrollieren. Das die Behörden das abverlangt haben/abverlangen ist eventuell ein gewisser Schutz für den Kunden (was mache ich, wenn ich ein nicht entsprechendes Boot gekauft habe und es dann nicht zulassen kann?), aber eine Datenbank für die Zulassungsbehörde und die CE-Kennzeichnung am Boot müsste reichen! |
Bernhard, kauf mal nen Küchen Mixer, da ist irgendwo in der Betriebsanleitung mit Sicherheit eine CE mit abgedruckt.
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Hallo,
bei meinem Mixer ist eine CE Nr./Kennzeichnung eingeprägt, von daher: "eine Datenbank für die Zulassungsbehörde und die CE-Kennzeichnung am Boot müsste reichen" sehe ich das genau so. Gruß Peter :chapeau: |
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Moin,
eigenlich ganz einfach : Der wer das "Objekt" (Boot - Mixer - Motor) in der EU "im Verkehr bringt" ist für die CE verantwortlich, sonst macht er sich Strafbar... (weitere info gäbe es auch Um Links zu sehen, bitte registrieren) Die WSA / ADAC etc.. haben mit der Kontrolle davon also nix am Hut. (richtig, die CE-Nachweis würde gestrichen irgendwo in januar 2017 oder so) Lassen wir die "getürkte" und "möchtegerne" CE's hier mal im Raum stehen..:lachen78: Gruß, Frank :) |
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Ein Motor
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im Zuge der Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder vom 29. November 2016 wurde die Verordnung über die Kennzeichnung von verkehrenden Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen (KlFzKv-BinSch) geändert und die verpflichtende Einreichung der CE-Konformitätserklärung bei der Beantragung eines amtlichen Bootskennzeichens aufgehoben. Für die Beantragung des IBS ist somit keine CE mehr erforderlich, sehr wohl muss diese aber nach den aktuellen EU-Regelungen weiterhin an Bord mitgeführt werden. Daraus leitet sich die Verpflichtung des Bootseigners ab, bei Verkauf des Bootes die EU-Konformitätserklärung auszuhändigen.
Geklaut :-) |
Genau so ist es, das hängt übrigens mit der EU Vereinheitlichung zusammen.
Beim WSA wird man aber trotzdem danach fragen, weil man verhindern möchte, das gestohlene Boote neu zugelassen werden. Verlangen kann man es aber nicht mehr, hat mir die freundliche Dame beim WSA erklärt. |
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