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DieterM 06.05.2017 23:20

Egal welches "Süpplein" der private Automobilclub ADAC für Bootszulassungen kocht, die CE Konformitätserklärung ist und bleibt ein wichtiges Dokument zum Boot und schützt den Käufer das das Produkt Boot den EU Vorschriften entspricht. Also es ist eim ADAC eine reine eigene neue Zulassungsvorschrift, nichts mehr.

So ist das auch mit den COC (CE conformity of compliance) Dokument bei Fahrzeugen jeder Art.

Also bitte immer das CE Dokument aufheben, da es ein wichtiges Dokument zum Boot ist.:schlaumei

nuernberger-1 07.05.2017 05:31

Falsch Dieter, wenn dann gilt der Paragraph was Boots Zulassungen angeht sowohl für ADAC als auch für die WSA's.

bkj5 07.05.2017 07:02

Es war ja eigentlich immer schon grotesk, dass der Käufer das Dokument haben sollte worin der Hersteller die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Richtlinien erklärt. In Europa muss jedes Produkt entweder geprüft oder mit CE versehen sein. Wer hat bitte eine CE für seinen Küchenmixer zu Hause.

Soll das beim Boot halt so (gewesen) sein, aber o.k. war es nie. Ein Hersteller dürfte ein Produkt ohne zumindest CE in Europa nicht in Verkehr bringen und es ist sicher nicht am Kunden die Konformität zu kontrollieren. Das die Behörden das abverlangt haben/abverlangen ist eventuell ein gewisser Schutz für den Kunden (was mache ich, wenn ich ein nicht entsprechendes Boot gekauft habe und es dann nicht zulassen kann?), aber eine Datenbank für die Zulassungsbehörde und die CE-Kennzeichnung am Boot müsste reichen!

nuernberger-1 07.05.2017 07:32

Bernhard, kauf mal nen Küchen Mixer, da ist irgendwo in der Betriebsanleitung mit Sicherheit eine CE mit abgedruckt.

skymann1 07.05.2017 09:56

Hallo,
bei meinem Mixer ist eine CE Nr./Kennzeichnung eingeprägt, von daher:

"eine Datenbank für die Zulassungsbehörde und die CE-Kennzeichnung am Boot müsste reichen"

sehe ich das genau so.

Gruß Peter :chapeau:

DieterM 07.05.2017 10:18

Zitat:

Zitat von nuernberger-1 (Beitrag 429262)
Falsch Dieter, wenn dann gilt der Paragraph was Boots Zulassungen angeht sowohl für ADAC als auch für die WSA's.

Die deutschen allg.Vorschriften für Bootszulassungen sind mir bekannt, habe ja für meine neue Bootszulassung beim WSA in Regensburg im Mai 2015 schon keine CE Bescheinigung fürs Boot mehr benötigt obgleich ich die dabei hatte. Aber es war ja auch ein Italien. Boot aus dem EU-Raum. :smileys5_

Holländer 08.05.2017 08:25

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Moin,

eigenlich ganz einfach :

Der wer das "Objekt" (Boot - Mixer - Motor) in der EU "im Verkehr bringt"
ist für die CE verantwortlich, sonst macht er sich Strafbar...
(weitere info gäbe es auch Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Die WSA / ADAC etc.. haben mit der Kontrolle davon also nix am Hut.
(richtig, die CE-Nachweis würde gestrichen irgendwo in januar 2017 oder so)

Lassen wir die "getürkte" und "möchtegerne" CE's hier mal im Raum stehen..:lachen78:

Gruß,

Frank :)

Schebi 09.05.2017 10:53

Zitat:

Zitat von Holländer (Beitrag 429381)
Moin,

eigenlich ganz einfach :

Der wer das "Objekt" (Boot - Mixer - Motor) in der EU "im Verkehr bringt"
ist für die CE verantwortlich, sonst macht er sich Strafbar...
(weitere info gäbe es auch Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Die WSA / ADAC etc.. haben mit der Kontrolle davon also nix am Hut.
(richtig, die CE-Nachweis würde gestrichen irgendwo in januar 2017 oder so)

Lassen wir die "getürkte" und "möchtegerne" CE's hier mal im Raum stehen..:lachen78:

Gruß,

Frank :)

Was ist bitte ein Mixer am Boot?

Visus1.0 09.05.2017 12:52

Ein Motor

Ralles 09.05.2017 17:13

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 429550)
Ein Motor

Nein, ging nicht um einen Motor, bkj5 und Nürnberger sprachen von einem Küchenmixer ... um eine Analogie darzustellen.

Honigtoni 10.05.2017 14:52

im Zuge der Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder vom 29. November 2016 wurde die Verordnung über die Kennzeichnung von verkehrenden Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen (KlFzKv-BinSch) geändert und die verpflichtende Einreichung der CE-Konformitätserklärung bei der Beantragung eines amtlichen Bootskennzeichens aufgehoben. Für die Beantragung des IBS ist somit keine CE mehr erforderlich, sehr wohl muss diese aber nach den aktuellen EU-Regelungen weiterhin an Bord mitgeführt werden. Daraus leitet sich die Verpflichtung des Bootseigners ab, bei Verkauf des Bootes die EU-Konformitätserklärung auszuhändigen.

Geklaut :-)

zinny 11.05.2017 01:06

Genau so ist es, das hängt übrigens mit der EU Vereinheitlichung zusammen.

Beim WSA wird man aber trotzdem danach fragen, weil man verhindern möchte, das gestohlene Boote neu zugelassen werden.
Verlangen kann man es aber nicht mehr, hat mir die freundliche Dame beim WSA erklärt.


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