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USW usw...... |
... Du bist ja auch Teilzeitanarchist. :ka5: :lachen78:
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Nein, nur ein Regulationsflutkritiker!:chapeau: |
Was schon möglich sein könnte, ist eine vom Hersteller im Einzelfall genehmigte Erhöhung der zulässigen PS-Zahl, zB auf 40 PS, zb nach einer Verstärkung des Spiegels. Ich kannte mal jemanden, der hat bei einem kleinen Festboot von 50 auf 60 PS erhöht, und das ganz legal. Allerdings ist das viele Jahre her... heute geht es wahrscheinlich kaum noch. Aber fragen kostet nichts.
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Mit Zivieltechniker und Verstärkung und Neuabnahme geht das jetzt noch....genauso wie bei selbst gebauten Booten....
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