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Hi,
es darf nichts weiteres als Bootszubehör transportiert werden! Ich hatte auch dieses Thema am Start. Mit einer geschlossenen Plan wäre ich lockerer, da aber das Neue offen ist, möchte ich nicht Zielobjekt bei ner Kontrolle sein..... So viel Geld spart man da auch nicht, zudem muss klar sein, daß die normale Privathaftpflichversicherung den Trailer mitversichert. Bauartbedingt braucht man auch ein Gutachten, daß es ein Sportanhänger ist. Das kann man also nicht bei der Zulassungstelle sagen und dann umändern. So ist es zumindest in meinem Landkreis .... Ingo |
Es steht nirgend, das nur Bootszubehör transportiert werden darf, sondern es heißt:
Anhänger, die speziell zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes bzw. Katastrophenschutzes hergestellt sind und ausschließlich für solche Zwecke verwendet werden (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 e) FZV). Also, wenn ich mein Fahrrad mit im Boot transportiere ist das in Ordnung.:ka5: |
Zitat:
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Rainer, ich sehe ein Fahrrad ist ein Sportgerät an.
Aber wie schon erwähnt kräht kein Hahn danach, ist eh alles unter der Persenning geschützt vor Blicken.:ka5::biere: |
Zitat:
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