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tanzmaus64 22.02.2005 10:12

Zitat:

Zitat von ferdi
ich hab grad bei meinen Versicherungsbedingungen nachgesehen:

da steht bei den Ausschlüssen, also, nicht versichert sind:
12) Schäden durch mangelhafte Vertäuung bzw. Verankerung, unbemanntes Stilliegen vor offener Küste sowei mangelhafte Sicherung gegen Wegnahme.

Ich schließe daraus, da ein Campingplatz ja wohl keine offene Küste ist, dass das Boot an der Boje, bei entsprechender Sicherung, versichert ist.

Das ist immer so eine Sache mit den Versicherungen:
ich habe die Erfahrung gemacht, dass es echtes Geld wert ist, die Versicherung genau zu solchen wischi- waschi- Ausführungen zu befragen und es sich schriftlich bestätigen zu lassen.
Dann können sie es im "Bedarfsfall" nicht so auslegen, wie es gerade passt.
Und Du kannst dann die gewünschten Anforderungen erfüllen.( Oder auch nicht).

Chester 22.02.2005 10:25

Ich schau jetzt erst mal in meinen Lebensversicherungs-Policen nach.

Meine Holde ist jetzt bald 'ne Woche ohne mich unterwegs - und unbemanntes Stilliegen könnte bei mir dann auch zutreffen.
:lachen78:

Reinhard :chapeau:

tanzmaus64 22.02.2005 10:28

Zitat:

Zitat von Chester
Ich schau jetzt erst mal in meinen Lebensversicherungs-Policen nach.

Meine Holde ist jetzt bald 'ne Woche ohne mich unterwegs - und unbemanntes Stilliegen könnte bei mir dann auch zutreffen.
:lachen78:

Reinhard :chapeau:

Nein, nein: das gilt dann für Silke (hoffe ich doch für Dich!).
Bei Dir ist es unbefrautes Stillliegen! :naughty:


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