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Opa25867 01.02.2005 14:52

Hallo Udo,
ich dachte das wäre ein Jahresplatz.

gruß Uwe

Udo 01.02.2005 14:57

Hi Uwe,
ne da musst du dich auf eine Liste setzen lassen,im Moment ist nichts frei.

Außer direkt am Swimmbad :cognemur: :cognemur: , und den möchte ich nicht :zunge: .

Gruß Udo

DieterM 01.02.2005 16:19

Servus Udo,

Du liest die Gewichte anscheinend aus Deinen Papieren ab, das mag wohl so stimmen, aber Du solltest von effektiven Gewichten ausgehen, so wie ich es Dir vorher schon geschrieben habe.

Also Aufliegegewicht an der Kupplung mit Hauswaage (aus dem Bad) messen (mit Klotz unter der Kupplung und bei horizontal stehendem Anhänger messen). Dann mit Zuggespann auf die Waage in der Kiesgrube fahren und Achslast messen. Achslast + Aufliegegewicht ist da effektive Gewicht deines WOWas. Auf der Straße ist das Achslastgewicht entscheidend, den das Aufliegegewicht geht auf den Zugwagen. Erst wenn dasAchslastgewicht auf 10 % über der zulässigen Anhängelast Deines PKWs geht wird es kritisch. Allerdings dürfte in den PKW-Daten auch ein zulässiges maximales Gesamtzuggewicht stehen, das Du effektiv nicht überschreiten darfst, daran solltest Du Dich bei der Beladung von PKW und Anhänger unbedingt halten, ansonsten handelst Du fahrlässig (Schadensfall) und mußt mit Versicherungsabstrichen rechnen.

stephen 01.02.2005 16:25

Hallo,

was man auch noch berücksichtigen kann, ist die Deichsellast, d.h. wenn der Wohnwagen bepackt insgesamt 1600 kg wiegt, aber am Auto angehängt mit 75 kg auf der Anhängekupplung aufliegt, dann werden diese 75 kg der Gewichtszuladung (nicht der Anhängelast) des PKW zugerechnet. Der Wohnwagen wiegt dann faktisch nur noch 1525 kg. Wenn die Polizei Gewichtskontrollen macht, dann wiegt sie den Wohnwagen im angehängten Zustand unter den Rädern und hier zeigt die die Waage logischerweise auch nur die tatsächliche Achslast an, ohne dem Gewicht , das auf der Anhängekupplung liegt.
Gruß
Stephen :chapeau:

Neptun 02.02.2005 12:45

Hi Udo,
Ablasten ist Quatsch, mach das nicht.

In Deutschland zählt als zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers!
D.h., wenn du deinen 1600er WoWa nur bis 1500 kg belädst, kräht kein Hahn danach. Dazu kommt, dass du vom tatsächlichen Wohnwagengewicht noch die Aufliegelast deiner Anhängerkupplung abziehen darfst. Wieviel das ist, hängt von der Deichselkonstruktion des WoWa's und von der AHK ab. Bei unterschiedlichen Werten gilt der kleinere.
Für dich könnte das heißen,
WoWa 1600 kg (voll beladen) minus 75 kg Aufliegelast (angenommen) = 1525 kg Anhängelast, d.h., 25 kg zu viel. Inwieweit das relavant ist, musst du selber entscheiden, normalerweise ist das innerhalb der Toleranz.
Die Aufliegelast wird dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges angerechnet. Man muss da halt aufpassen, dass man die zul. Hinterachslast nicht überschreitet.

Du dürftest mit deinem Auto auch einen 2,5to-Anhänger ziehen, solange das tatsächliche Gewicht die 1500 kg nicht überschreitet. :chapeau:

Grüße
"Neptun"

rotbart 02.02.2005 14:29

Zitat:

Zitat von Fortnox
Hi Udo!

Natürlich ist das nervig und nicht ganz nachzuvollziehen, nur ist die Frage ob sich der Aufwand und die damit verbundenen Kosten sich wirklich dafür rentieren.


Seit Ihr da immer am selben CP. ?

Doch ist nachzuvollziehen (meine ich) mit einem WoWa legt man viele Kilometer zurück ist wochenland im Urlaub etc.etc , Der Sportanhänger ist nur für eine Überführung aktiv., d.h. die Kilometerleistung ist geringer !!!!!!!

(dauercamper waren noch nicht erfunden als die Verordnung gemacht wurde :ka5: )

rotbart 02.02.2005 14:37

Zitat:

Zitat von Neptun
Hi Udo,
Ablasten ist Quatsch, mach das nicht.

Für dich könnte das heißen,
WoWa 1600 kg (voll beladen) minus 75 kg Aufliegelast (angenommen) = 1525 kg Anhängelast, d.h., 25 kg zu viel. Inwieweit das relavant ist, musst du selber entscheiden, normalerweise ist das innerhalb der Toleranz.
Grüße
"Neptun"

Hi neptun
warum reden hier alle von möglichen Bußgeldern , die man bis 10% Überschreiten nicht bezahlen muß/kann/würde und NIEMAND redet von der Gefahr, die ein solches Gespann für sich und andere darstellt. Ein bis an die Grenze beladenes Fahrzeug, mit einem an die Grenze heranreichenden Hänger und dann ein plötzlicher Wetterumschwung (z.B. im herbst in den Tauern) und schon heißt es im Verkehrsfunk "tauernautobahn gesperrt wegen schwerem Unfall"

Darüber hinaus kam hier das Argument "nur zweimal im jahr mit gefahren" => die Übung des Fahrers ist gleich Null (wer immer es ist - nicht persönlich gemeint) gefahrensituationen sind noch nie vorgekommen, ein ADAC Training war wohl auch nicht drin mit dem Gespann (die hätten es nicht zugelassen) - ein tödliche Mischung.

Man redet doch mal nicht von der Kohle, sondern von der Sicherheit (OK ich weis einem selbst passiert ja nix :marteau: :marteau: )

stebn 02.02.2005 14:55

Hallo Hans

Ich würde dem Udo auch abraten mit dem WW eine längere Strecke zu fahren. Da es sich ja nur um 100km handelt kann man diese Fahrt mit der nötigen Vorsicht machen. ( 80km/h )

Da Frischwasser, WC-Wasser und Gasflasche für 1,5std. Fahrt nicht nötig sind und gut 75kg ausmachen kann man darauf verzichten und dafür andere Sachen mitnehmen. Es ist auch darauf zu achten dass der Kofferaum auch beladen wird.

Für diesen WW braucht man schon ein Auto mit min.1700-1800kg Leergewicht und min. 2,70 Radstand um diesen sicher zu ziehen.

Gruß Stefan

Udo 02.02.2005 17:49

Hi,
ich danke euch allen für die zahlreichen Antworten.

Da der WoWa ein Leergewicht (ohne Gasflasche,Wasser) von knapp 1350 KG hat werde ich ihn bis Holland mit meinem eigenem Wagen ziehen.
An meinen PKW darf ich ja 1500 KG hängen.

Da ich eh nochmal mit Anhänger fahre um Grill,Kühlschrank,Fahrräder usw. nach Holland zu schaffen brauche ich den WoWa ja nur mit dem nötigstem beladen.

Gruß Udo

daniels 02.02.2005 20:05

Zitat:

Zitat von stebn
Hallo Hans

Ich würde dem Udo auch abraten ..........

................ nicht nötig sind und gut 75kg ausmachen ..........................

Für diesen WW braucht man schon ein Auto mit min.1700-1800kg Leergewicht und min. 2,70 Radstand um diesen sicher zu ziehen.

Gruß Stefan

Hallo Stefan,
genau das waren die Punkte die ich meinte. Ich unterscheide da immer zwischen das darfst Du, das kannst Du und das würde ich tun...


Udo: Wenn das tatsächliche Leergewicht bei 1350kg liegt, dann darfst Du. Keine Frage !


Rotbart: Wenn ich jemand davon abrate, mit so wenig Reserve zwischen dem tatsächlichem Hängerleergewicht und der zulässigen Anhängelast, laut den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren, keine Touren zu wagen, dann ist das Sicherheit. Wenn ich nur von Bußgeld sprechen würdet, klänge das anders.

Gruß Hans


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