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Berny 27.09.2005 03:50

Zitat:

Zitat von jucachris
Hi Berny,

interresante Ausführungen! Danke. Beim Auto ist einer der Kackpunkte, dass man immer auch wirklich das Objekt misst das man messen möchte. Wenn ich jetzt bedenke, dass Schlauchboote i.d.R. einiges flacher sind und somit eine weniger große Angriffsfläche bieten, dazu noch in den Wellen schaukeln und bei Raserei auch noch springen, dann verlässt mich doch schon ein wenig die Vorstellung, dass der freundliche Mann an der Pistole wirklich nur das eine Objekt über den Messzeitraum anvisiert hat... und das alles an einem sonnigen Tag wo das Wasser nur so von bewegten Objekten wimmelt.

Kommt drauf an:
1) Die Laserpistolen sind geeicht (zumindest bei uns in Österreich) und werfen Fehler aus, wen bei der Messung selbst (1/3 Sekunde) es zu Abweichungen kommt.
2) Es ist egal, wie er das Objekt anvisiert, wenn er es hat, gibts kein Entrinnen, Abweichungen von der Geschwindigkeit können wie gesagt nur zum Vorteil des Gemessenen ausgehen (so mal die Theorie!)
3) Wenn es viele Objekte zum messen gibt, so sieht der Beamte mittels einem Punkt in der Zielvorrichtung, welches Objekt er anvisiert, wenn er ein falsches anvisiert, dann wird das immer ein Problem sein (genauso könnte er auch sagen, du seist zu schnell gefahren, obwohl es gar nicht stimmt, und sowas, denke ich mal, wird keiner einem Beamten unterstellen, oder ?

Dies läßt den Schluss zu, dass die Messungen schon passen!

Ach ja, die Laserpistolen gibt es jetzt schon lange, sie gibt es aber trotz regelmäßiger Versuche, diese zu bekritteln, immer noch.
Das sollte ja auch einem zu denken geben, oder ?

(PS.: ich messe eigentlich selten, derzeit eigentlich nie mit diesen Geräten, ich habe einen anderen Aufgabenbereich, wuff)

brummboot 27.09.2005 10:48

@ berny

Sag, ist der Grund für das Anvisieren der (weit unten montierten) Kennzeichen-Tafel nicht auch die anfangs der Laser-Pistolen-Ära immer wieder diskutierte mögliche Gefährdung der Augen von Fahrzeug-Insassen durch den Laserstrahl :confused- ? Zu dem Thema hab ich eigentlich schon lange nichts mehr gelesen oder gehört.


Gruß

Peter

brummboot 27.09.2005 11:01

Zitat:

Zitat von jucachris
Danke. Beim Auto ist einer der Kackpunkte, dass man immer auch wirklich das Objekt misst das man messen möchte.

Hi, Chris,

Gut bemerkt! hihihoho :lachen78: :lachen78:


Gruß :biere:

Peter

jucachris 27.09.2005 20:20

Zitat:

Zitat von brummboot
Hi, Chris,

Gut bemerkt! hihihoho :lachen78: :lachen78:


Gruß :biere:

Peter

... upsi, war definitv keine Absicht! *sorry*

--Chris

Berny 27.09.2005 20:45

Zitat:

Zitat von brummboot
@ berny

Sag, ist der Grund für das Anvisieren der (weit unten montierten) Kennzeichen-Tafel nicht auch die anfangs der Laser-Pistolen-Ära immer wieder diskutierte mögliche Gefährdung der Augen von Fahrzeug-Insassen durch den Laserstrahl :confused- ? Zu dem Thema hab ich eigentlich schon lange nichts mehr gelesen oder gehört.


Gruß

Peter

Nein, der Punkt ist der: Damit das System funktioniert, muss ein Punkt gewählt werden, der den Laserstrahl auch zurückschickt.
Als geeignetster Punkt hat sich da in der Praxis das Kennzeichen erwiesen, das ist aber auch scon alles.
Das Kennzeichen deshalb, weil dieses aus größerer Entfernung schon erkennbar ist, reflektierend ist, und auch im rechten Winkel zur Fahrbahn steht.

Das ist eigentlich alles! Hat sonst keinen besonderen Hintergrund!!!

Die Gefährdung der Augen durch den Laserstrahl wurde wissenschaftlich widerlegt. Es gab da am Anfang Beschwerden, die sich aber als Haltlos herausstellten. Solche Aktionen, muss man aber auch nüchtern betrachten, gibt es immer wieder, wenn was Neues rauskommt.

Gerhard 28.09.2005 22:19

Zur Information ,das befahren der Altarme an der Donau ist in Deutschland nicht erlaubt.Warum ich das weis?Weil man mir in der Nähe von Straubing 10,- (statt 35,- )abgenommen hat.
An dieser erzieherischen Maßnahme kann ich niemanden die Schuld geben sondern nur daraus lernen (Andere Länder andere Gesetze ).
Trotz alledem ist das Revier von Vielshofen bis Regensburg toll.

Gruß Gerhard

marcus 01.10.2005 01:56

Ich habe, immer noch, obwohl ich selbst vom Fach bin, ein Problem mit der Aussage, bei einem (wenn auch gravierenden) Verstoß mit dem Boot ist der Autolappen weg.

Es besteht rechtlich die Möglichkeit übers STGB im Rahmen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (da ist auch schon der Dieb der mit mit dem Auto zum Tatort fährt dabei) den Schein durch das (Straf-)Gericht einzuziehen.
aber aufgrund eines Verstoßes außerhalb des Straßenverkehrs kann nur die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis (=Verwaltungsakt) widerrufen, (z.B. Ausnüchterung in der Zelle mit etlichem am Rausch) und da ist wohl vor eine PMU (umgangssprachlich "Idiotentest" Grundvoraussetzung.

Wie das durch die behörde hieb und stichfest begründet wird bei nem Verstoß mit dem Boot ohne PMU würde mich schon interessieren (Alkohol, Drogen, Unfallflucht mal abgesehen). Vorallem wenn dann Schadensersatzforderungen kommen würden?

Marcus


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