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laut Herrn Ebner ist es so in Österreich: es genügt nicht mit einem ausgeschaltetem Funkgerät irgendwo auf der Donau zu fahren und dann zum :polizist: sage ich benutze es nicht weil ich kein Funkzeugnis habe da zahlt mann genauso die Strafe. Ein Funkgerät gilt als nicht in Betrieb wenn: Die Funkantenne abmontiert ist Das Funkgerät nicht angeschlossen ist Wenn ein Crewmitglied das entsprächende Funkzeugnis besitzt ist es überhaupt kein Problem mit dem Funkgerät es darf dann auch verwendet werden so ist es laut meiner Information in Österreich Bitte nicht schlagen so haben wir es beim UKW und SRC gelernt Lg Hansi |
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