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Comander 08.03.2017 09:56

Martin-machs doch ganz einfach-ich hab da Erfahrung:ka5: Wenn ihr das erste mal auf den Bodensee fahrt dann fahrt ihr eure Seite eine 400m Küstenlinie also nicht die 300m in Gleitfahrt.Die schweizer Seite ist eh nicht so viel.Irgendwann werdet ihr eine Yacht sehen wo drei Personen euch mit Ferngläsern beobachten und das ist die http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smil...fault/z037.gif. Zu ihr fährt ihr dann natürlich regel konform :biere: und fragt die http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smil...fault/z037.gifob ihr die Flagge aufziehen dürft . Fragen kostet nichts außerdem ist eh immer das selbe Boot und die lernen euch auch so schon kennen dann erübrigt sich später die weitere Überprüfung :biere: oder ihr sucht direkt die Wasserpolizei auf was aber umständlicher ist weil meine Taktik garantiert zum Erfolg führt :biere:

Seesternchen 08.03.2017 10:39

Uns geht es eigentlich primär um die Führung der Flagge im Ausland auf dem Meer, sprich Korsika oder Italien.

Eine hohe Strafe möchten wir nicht bezahlen aber wenn uns kein Land will :confused-

DieterM 08.03.2017 11:08

Danke Martin,

hier gibt es ja mehrere Vorschläge wie Ihr das eingeschränkte schweizer Verständnis für Seefahrt bewältigen könnt. Das finde ich gut! :biere:

Bleibt dann nur die Frage ob Ihr im Ausland als aus einem Nicht EU-Land kommend dann jedesmal Einklarieren und wieder Ausklarieren müßt??? :gruebel:

Aber für Korsika würde ich sagen ... pas de problème! :biere::biere::biere:

rookie 08.03.2017 11:27

Also ich führe seit ca. 15 Jahren im In- und Ausland, Heimat- und Gastlandflaggen , und scheinbar auch nicht immer korrekt !

Bisher wurde ich ca. fünf mal kontrolliert und nach meinen Bootspapieren befragt , aber die gesetzten Flaggen hat noch nie jemand interessiert :confused-

balex 08.03.2017 12:34

Moin,
hab das zum Thema gefunden.
Vielleicht ist es ja Hilfreich...?

* Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen die Bundesflagge führen, wenn sie von der zuständigen Flaggenbehörde (Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie, BSH) die Befugnis dafür erhalten haben. Weitere Informationen dazu erteilt das BSH, Bernhard-Nocht-Str. 78, 20359 Hamburg, Tel. (0 40) 31 90-0, Fax: (0 40) 31 90-50 00, Um Links zu sehen, bitte registrieren.

* Eine gecharterte Yacht führt in der Regel die Nationalflagge des Landes, in dem sie ihren Liegeplatz hat.

* Gemäß FlRG wird die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge sowohl im hoheitsfreien Raum der Hohen See als auch in fremden Staatsgebieten durch folgende Ausweise nachgewiesen:

§3a) (...) durch das Schiffszertifikat im Sinne der Schiffsregisterordnung (...). Eine Pflicht zum Eintrag ins Schiffsregister (See- oder Binnen) besteht für Boote mit einer Länge über 15 m.

§3d) für Seeschiffe, deren Rumpflänge (...) 15 m nicht übersteigt, wahlweise durch das Flaggenzertifikat (weitere Informationen zur Ausstellung erteilt das BSH).
Für Sportboote mit einer Länge von unter 15 m gilt jedoch: Die Bundesflagge darf geführt werden, auch wenn kein Ausweis nach §3 FlRG vorliegt. Dies ergibt sich auch aus §4 Abs. 2 FlRG, wonach diese Schiffe einen Ausweis nach §3dFlRG nicht an Bord führen müssen (siehe §4 FlRG). Der Internationale Bootsschein (IBS) ist kein Berechtigungsausweis, wird aber im In- und Ausland als gültiges und amtlich anerkanntes Papier akzeptiert. Sportschifffer benötigen also keine weiteren Registrierungen (Ausnahme: In Frankreich ist an der Küste das Flaggenzertifikat erforderlich).

Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren

DieterM 08.03.2017 12:48

Es geht hier nicht um ein Flaggenzertifikat für das Boot und dessen Eigner, da haben D (BSH) und CH die Vorschrift dieses nur an die jeweiligen Staatsbürger ausstellen zu dürfen.:smileys5_

Comander 08.03.2017 14:00

Ey Dieter - ich finds ein wenig sonderbar das ganze Gezeter mit der Flagge. Zeit meines Lebens habe ich immer eine Flagge gesetzt und nie Schwierigkeiten bekommen . Meinst du auch dass das uns Kleinbootfahrer betrifft?:confused- Warum der Sonderstatus der Schweizer?

balex 08.03.2017 14:08

Es ging doch darum das ein Deutscher der keinen Wohnsitz in D hat die deutsche Flagge führen darf ohne Flaggenzertifikat wenn Sportboot <15m.

Und das steht das man es darf... .. .

Ich mache mir auch weniger Gedanken drüber.
Ich hab die deutsche an Steuerbord und ggf. da drüber die Gastlandflagge . .. ...

tom68 08.03.2017 21:39

Zitat:

Zitat von Seesternchen (Beitrag 423803)
Was wurde diskutiert?
Es kursiert hier viel halbwissen.

ZB Um Links zu sehen, bitte registrieren
Da sind auch Gesetzesstellen aus dem Rechtsinformationssystem zitiert, also nicht nur Halbwissen.
Zumindest die EU Bürger brauchen die eigene Flagge, die Gastlandflagge ist höflich, üblich und was weis ich noch was, aber nicht Pflicht.
Dass die Schweizer da ein eigenes Süppchen kochen, kann schon sein, aber in der EU brauchst nur die Fahne des Zulassungslandes.

Das hab ich zumindest so rausgelesen.

Comander 08.03.2017 22:08

Zitat:

Zumindest die EU Bürger brauchen die eigene Flagge, die Gastlandflagge ist höflich, üblich und was weis ich noch was, aber nicht Pflicht.
dafür gibts ein Danke weil ich das auch so sehe :chapeau:
Warum soll ichs anders sehen...es ist ja nur ne Flagge :ka5: :smileys5_ die Schweizer schon wieder http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smil...fault/g030.gif ( warn Gag)

DieterM 08.03.2017 22:44

Hallo Harry,

es ging hier nur um das schweizer Flaggenzertifikat, das in der Schweiz genauso streng gehandhabt wird wie in Deutschland beim BSH. Fertig!

:smileys5_


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