Schlauchbootforum

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daniels 05.08.2005 10:09

Zitat:

Zitat von Lutti069
Das glaub ich dir sofort, bei dem, was du alles im Boot hast, ist bestimmt auch ne Not-Tauchflasche dabei um die Flaggen zu kontrollieren.

Dein Böötchen ist ja besser bestückt als so mancher Rüstwagen. :futschlac :futschlac


Ludger, also das LOB geht runter wie Butter.... Danke!!!!!!!! Deshalb arbeite ich ja auch an ein Größeres. Langsam wird es eng.

Natürlich, so eine kleine mit Mundstück. Stell Dir vor so ein Segelböotchen liegt Kiel oben. Die Bergekosten richten sich ja da nach, ob er richtig geflaggt hat oder nicht. :futschlac

Fährst Du zwischenzeitlich wieder Boot ?

Hans

HCC 05.08.2005 10:48

Zitat:

Zitat von daniels
Die Bergekosten richten sich ja da nach, ob er richtig geflaggt hat oder nicht. :futschlac

Du kannst ja noch schnell die nationale Flagge auf den Kopf stellen. Dann gibt es richtig Priesengeld :futschlac :futschlac :futschlac

Lutti069 05.08.2005 16:15

Zitat:

Zitat von daniels
Fährst Du zwischenzeitlich wieder Boot ?

Ja Sicher doch!!
Ich laß mir doch mein Hobby nicht von soner dämlichen Bandscheibe vermiesen.
"Was nicht tötet härtet ab"

rotbart 06.08.2005 00:09

Zitat:

Zitat von HerbertH
Liebe Schlauchboot-Freunde,
in der Zeitschrift Boote Nr. 6 / 2005 findet sich ab der Seite 80 unter der Überschrift "Gute Führung" eine ausführliche Darstellung der Flaggen-Regeln.
HerbertH

Dies habe ich gerade in das Boote Forum (Boote -Magazin) eingestellt :

Hallo liebe Boote - Crew

die Postings über Flaggenführung hier sind doch nun Legion, aber trotzdem tappt ihr wieder in die Falle, diesmal ein Herr Christian Tiedt in Boote 6/2005 der die Unlogik auf die Spitze treibt.
(A) Mit einer schicken Zeichnung erlaubt er zwei Nationale übereineinander und deklariert locker eine als Gastlandflagge.
(B) wenige Zeilen später erklärt er (völlig richtig), dass dies das Zeichen dafür ist, dass ein Schiff aufgebracht wurde (also die Nationalität gewechselt hat.
(C) dann erklärt er, dass deswegen die Flagge des Gastlandes immer oben sein müsste.

Mehr Unlogik kann mann eigentlich nicht produzieren, denn
(1) Die Bemerkung, das hiermit das Aufbringen markiert wird ist ja richtig, ebenso ist aber auch richtig (und nicht geschrieben), das die Flagge des Heimatlandes immer oben ist !!!!
(2) Nach Herrn Tiedt wäre also ROT-WEIS-ROT über SCHWARZ-ROT-GOLD
zum Einen ein deutsches Boot ist Österreich als Gast
zum Anderen ein deutsches Boot von der Ösi Marine aufgebracht
WAS GILT DENN NUN
(3) Überträgt man dies auf das Meer (HR / I / F ) etc. wie soll ich dann - wenn ich ein Zweiflaggenboot sehe - noch entscheiden welche Nationalität es gerade hat ? Wohl am Besten durch Anruf bei Hernn Tiedt

Also die Sache ist Unsinn hoch zwei und durch das deutsche Flaggenrechtsgesetz auch nicht gedeckt, sondern unter Strafe gestellt.

Warum müssen ausgerechnet deutsche Wassersportmagazine solchen Unsinn verbreiten, keinem englischen, französischen, amerikanischen Magazin würde so etwas einfallen, man muß wirklich kein rechter Skinhead sein um seine Nationale öffentlich und richtig zu führen
Aber vielleicht meint Herr Tiedt ja wir haben nicht das Recht im Ausland zu zeigen, das wird ein Boot / Schlauchboot / Schiff / Yacht haben die in Deutschland registriert ist, also auf nach Panama zur Bananenmantalität.

DieterM 06.08.2005 00:42

Hallo Freunde,

und ich habe noch eins draufgesetzt an die BOOTE-Redaktion:

Also ich kann diese erstaunliche Flaggenführung (Gastlandflagge über der Nationalen Flagge am Flaggenstock) auch nur an deutschen Motor-Booten und gelegentlich an österreichischen Booten feststellen, die vielleicht der einfachhalber die Deutschen kopieren. Grinns...

Warum so ein Miststand als richtig betrachtet wird aber auch widersprüchig auch noch betont im BOOTE-Magazin verbreitet wird, ist mir unverständlich. An europäischen Ausländern habe ich eine solche Flaggenführung an deren ihren Motorbooten bisher nirgendswo beoachten können.

Auch auf einem Motorboot ohne Mast gibt es immer eine Möglichkeit die Gastlandflagge korrekt zu führen ohne sie am Flaggenstock zusätzlich anzuknüpfen. Vielleicht wird hier endlich mal aufgeräumt mit so einem Mißstand!

Hallo BOOTE-Redaktion, bitte greift dieses spezielle Gastland-Flaggenthema nochmal auf und versucht es zu berichtigen.

ArCa 17.08.2005 12:52

am Kern der Sache vorbei
 
Zitat:

Zitat von rotbart
Das Flaggenrechtsgesetzt für aus :
§ 8
(2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden.
(3) Die Bundesflagge ist beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen zu zeigen.

sowie

(1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden.
(2) § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung.
-----------------------------
Die meinung von Journalisten oder anderen Privatpersonen oder Vereinen ist da nicht maßgebend.
Es ist sogar STRAFBAR mit bis zu 6 Monaten Haft und 180 Tagessätzen (in D) :schlaumei


Hallo Zusammen,

zunächst bin ich kein Flaggenfreund und fahre deshalb auf dt. Binnenrevieren ohne Beflaggung, da hier keine Verpflichtung zur Flaggenführung besteht. Auch an der deutschen Küste besteht m.E. nur eine Verpflichtung zu Flaggenführung für Binnenschiffe, die in das Binnenschafffahrtsregister eingetragen sind (da bin ich mir aber noch nicht ganz sicher).

Trotzdem würde ich es im Ausland natürlich gerne richtig machen, soll heißen nicht nur die nach dortigen Gesetzen evtl. zwingend vorgeschriebene eigene Nationalflagge setzen, sondern auch die Gastlandflagge, um nicht unhöflich zu sein.

Ich habe nur einen Geräteträger mit Aufnahmen für je 2 Flaggen an beiden Seiten zur Verfügung und beabsichtige nicht, einen zusätzlichen Flaggenstock o. ä. zu beschaffen. Für die Gastlandflagge bliebe daher nur der Platz über der Nationalflagge oder die BB-Seite, womit ich eine ähnliche Ausgangssituation habe, wie HCC.

Das von Rotbart zitierte Flaggenrechtsgesetz gibt m.E. für diese Frage rein gar nichts her, auch wenn er es immer wieder als Keule gegen Argumente einsetzt :biere: .

Ich bezweifle bereits, dass das deutsche Flaggenrechtsgesetz auf fremden Hoheitsgewässern zur Anwendung kommt, da die nationalen Regelungen zumindest vorrangig sein dürften und wer sollte einen möglichen Verstoß gegen das deutsche Flaggenrechtsgesetz im Ausland denn überhaupt ahnden? Die ausländische Wasserschutzpolizei?

Die zitierten Vorschriften würden aber selbst dann nichts für die Fragestellung hergeben, wenn sie in ausländischen Küstengewässern anwendbar wären, denn:

- § 8 bestimmt doch lediglich, dass an der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt wird, nur noch Signalflaggen gesetzt werden dürfen – darüber, darunter oder daneben ist aber gerade nicht „an der Stelle“. Sonst könnte man ja auch sagen es sei der komplette Geräteträger gemeint - der wäre dann für alle anderen Flaggen tabu. Ist doch Unsinn...

- § 6 hat mit dem Problem „wo setze ich die Gastlandflagge“ rein gar nichts zu tun, er verbietet lediglich das Führen der Fahnen der deutschen Bundesländer oder bestimmter dt. Regionalflaggen anstelle der Bundesflagge. Deshalb die Formulierung „dürfen nur neben (also nicht anstatt der Bundesflagge) geführt werden“. Das Wort "neben" ist also sicher nicht auf den Anbringsort bezogen, sondern meint schlicht zusätzlich.

Daher bitte, lieber HCC, lass uns an Deinem Wissen teilhaben, wie deutsche Hoheitsträger das Problem bewerten : gehört die Gastlandflagge nach StB über die Nationale oder an die BB-Seite des Geräteträgers, wenn sich kein anderer Platz findet?

Gruß
Carsten

DieterM 17.08.2005 13:23

Dann mit der Gastlandflagge bitte an die BB-Seite Carsten, aber bitte nicht über den "Adenauer".

ArCa 17.08.2005 14:07

Zitat:

Zitat von DieterM
Dann mit der Gastlandflagge bitte an die BB-Seite Carsten, aber bitte nicht über den "Adenauer".

Und woher nimmst Du das?

Kannst Du mir dazu irgendeine Vorschrift nennen oder ist das mal wieder der sogenannte Seemannsbrauch ?

Wenn man sich die Realität der Beflaggung von Sportbooten anschaut, ist davon dann wohl nicht mehr allzuviel übrig geblieben, denn viele machen es genau umgekehrt und führen die Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge an StB.

Gruß
Carsten

rotbart 17.08.2005 14:11

Zitat:

Zitat von Arnst
Hallo Zusammen,
......
Ich bezweifle bereits, dass das deutsche Flaggenrechtsgesetz auf fremden Hoheitsgewässern zur Anwendung kommt, da die nationalen Regelungen zumindest vorrangig sein dürften und wer sollte einen möglichen Verstoß gegen das deutsche Flaggenrechtsgesetz im Ausland denn überhaupt ahnden? Die ausländische Wasserschutzpolizei?

Gruß
Carsten

Hi Carsten
da ich keine Lust habe von vorne anzufangen, hier nur soviel
das deutsche Flaggenrecht findet Anwendung auf in deutschland registrierten Schiffen, die das Recht haben eine Nationale zu führen.
Das ausländische Recht ist dabei erst einmal egal.
JEDES LAND fordert die Herkunftsbezeichnung des einlaufenden Schiffes = Nationale
und JA die ausländischen Behörden (Polizei/Marine) können Verstöße ahnden (=Strafen ausprechen)
Warum weil das deutsche Flaggenrecht auf internationalen Abkommen basiert, die weltweit gelten.

ArCa 17.08.2005 14:25

Zitat:

Zitat von rotbart
Hi Carsten
da ich keine Lust habe von vorne anzufangen, hier nur soviel
das deutsche Flaggenrecht findet Anwendung auf in deutschland registrierten Schiffen, die das Recht haben eine Nationale zu führen.
Das ausländische Recht ist dabei erst einmal egal.
JEDES LAND fordert die Herkunftsbezeichnung des einlaufenden Schiffes = Nationale
und JA die ausländischen Behörden (Polizei/Marine) können Verstöße ahnden (=Strafen ausprechen)
Warum weil das deutsche Flaggenrecht auf internationalen Abkommen basiert, die weltweit gelten.

Hi,
klingt erstmal gut, auch wenn Du keine Lust hast für mich extra nochmal von vorne anzufangen :naughty: aber durch internationale Abkommen wird i.d.R. kein deutsches Gesetz im Ausland anwendbar, sondern die beteiligten Staaten verpflichten sich allenfalls, gleichlautende Regeln für ihr Hoheitsgebiet zu erlassen. Kommt im Ergebnis dann aber aufs Gleiche raus...insoweit magst Du Recht haben.
Ich kann aber noch immer nicht erkennen, dass - wie Du sagst - das Flaggenrechtsgesetz die Führung der Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge verbieten soll...wo bitte steht das?
Gruß
Carsten

MichaelH 17.08.2005 14:29

Zitat:

Zitat von Arnst
wer sollte einen möglichen Verstoß gegen das deutsche Flaggenrechtsgesetz im Ausland denn überhaupt ahnden? Die ausländische Wasserschutzpolizei?

Kleine Anekdote dazu:
Die Zulassung Ö-Seeschiffe wird mit dem Seebrief bestätigt.
Die engl. Übersetzung unter Seebrief lautet "permission to fly austrian flag".
Drinnen steht ".. ist berechtigt und verpflichtet die Flagge der Republik Österreich zur See zu führen."
Es gab früher einen nun pensionierten österreichischen Hofrat der in Italien urlaubte und nix besseres zu tun hatte, als bei allen Ö-Boote mit Flagge die Nummer zu notieren, nachzusehen ob Seebrief ausgestellt wurde und wenn nicht die Leute anzeigte. :stupid:

Aber den Italienern wird es egal sein.

ArCa 17.08.2005 14:40

@ Michel H
Klasse Geschichte, schön das es derart fehlgeleitete ehemalige Würdenträger nicht nur bei uns gibt.
Die Wege des Herrn sind unergründlich.

Udo 17.08.2005 15:01

Hallo,

ich verstehe eure Aufregung um die Flaggen nicht.

Auf Binnengewässern fragt eh keiner danach.

Aber da ich zu 95 % in Holland unterwegs bin setze ich die Gastflagge einfach über die Nationale und fertig.
Die Holländer hatten sich auch schon über "unsere Rubberdog" Flagge gefreut da die orange ist.

Gruß Udo

Michael G. 17.08.2005 15:02

Ein KROATISCHER Hafenkapitän hat mir mal zu diesem Thema gesagt: Ihr Boot ist deutsches Boot, dh deutsche Flagge. Auch wenn es in Kroatien ist, ist es immer noch in erster Linie deutsches Boot und daher kommt kroatische Flagge darunter.
Im Endeffekt ist es doch sch....egal. Wer hier im Forum noch nie eine Vorschrift verletzt hat, darf jetzt anfangen, mit Steinen nach mir zu werfen. :angel-smi

ArCa 17.08.2005 15:16

Zitat:

Zitat von Michael G.
Ein KROATISCHER Hafenkapitän hat mir mal zu diesem Thema gesagt: Ihr Boot ist deutsches Boot, dh deutsche Flagge. Auch wenn es in Kroatien ist, ist es immer noch in erster Linie deutsches Boot und daher kommt kroatische Flagge darunter.

Das Beste wird sein, man arbeitet mit Schnellverschüssen, dann kann man immer kurzfristig "umflaggen", wenn irgendwo einer motzt :ka5:

DieterM 17.08.2005 15:26

Zitat:

Zitat von Arnst
Und woher nimmst Du das?

Kannst Du mir dazu irgendeine Vorschrift nennen oder ist das mal wieder der sogenannte Seemannsbrauch ?

Wenn man sich die Realität der Beflaggung von Sportbooten anschaut, ist davon dann wohl nicht mehr allzuviel übrig geblieben, denn viele machen es genau umgekehrt und führen die Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge an StB.

Gruß
Carsten

Also ich bin nun warlich kein Paragrafenmensch wenn auch gleich in der Seemannschaft recht versiert.

Aber wenn Du weiter oben im Thread mal nachlesen würdest, da gibt es bereits mehrere Vorschläge, wo Du als Schlauchbootfahrer vernünftigerweise die Gastlandflagge führen kannst, wenn du diese nicht am Geräteträger unterbringen kannst.

Aber Gastl-Flagge über der Nationalen geht nicht, das machen nur Deutsche und einige Österreicher, die von Seemannschaft warlich noch nicht viel gehört haben. Sowas wäre auch bei deutschen Hochseeseglern-Seglern verpönt.

Bei allen offshore Seglern, auch international, ist es eine Selbstverständlichkeit die Gastl-Flagge in der Saling auf der STB-Seite zu führen und die Nationale meist mittig am Heck. Auf Motoryachten ist sowas leicht zu wiederholen da meist ein kleiner Mast vor oder auf dem Kajütdach geführt werden kann. Bei Motorbooten ist es schon schwieriger wegen dem fehlenden Mast, aber hier bietet sich die Lösung mit einem kleinen Flaggenstock an der Windschutzscheibe an, oder am Bug. Bei Schlauchboote o/Geräteträger wird die Nationale STB am heck geführt und die Gastl-Flagge kann meisten an einem kl. Flaggenstock am Bug gefahren werden. Ist ein Geräteträger vorhanden, dann gehört die Nationale dort an die SRB-Seite und die Gastl-Flagge gegenüber an BB, hast Du einen Extra Flaggenstock am Heck dann dort die natinale und die Gastl-Flagge in den Geräteträger.

Ich hoffe Du findest nun den richtigen Platz für Deine Beflaggung an Deinem Marshall-Gugel Boot ohne in Konflikt mit den deutschen Flaggen-Vorschriften zu kommen. Ich versuche hier nur vermeintlich richtigen Gebräuchen, die aber falsch sind, entgegenzutreten. Und es wäre doch schön, wenn unsere Schlauchbootgruppe auch richtig Flagge zeigen würde, und dazu gehört auch unsere FORUMS-Flagge, die natürlich links, oder am Stander am Bug oder auf dem Geräteträger, oder auch an der UKW-Antenne geführt werden kann.

Aber Nachts, daher zw. Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, gehören alle Flaggen eingeholt am Liegeplatz.

ArCa 17.08.2005 15:35

Zitat:

Zitat von Udo
Hallo,

ich verstehe eure Aufregung um die Flaggen nicht.

Auf Binnengewässern fragt eh keiner danach.

Das dachte ich auch, bis mich ein freundlicher Vereinskollege - auch noch ohne Grund, da auf einem Binnengewässer - zurecht gewiesen hat, weil ich keine Nationalflagge führe.
Der pensionierte Hofrat aus Österreich ist leider kein Einzelfall, aber ich sehe schon, wirklich richtig kann man das mit der Beflaggung auf einem Schlauchboot wohl nur dann machen, wenn man zusätzlichen Aufwand treibt - und dazu fehlt mir an diesem Punkt einfach die Begeisterung.

OLKA 17.08.2005 15:47

Ihr könnt euch auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln..... :verblueff

Die meisten Schlauchifahrer haben an Steuerbord die Nationale und darüber die Gastlandflagge. Bei mir ist das auch so und das bleibt so. :ka5:

Die Gastlandflagge gehört nun mal höher als die Nationale und an Steuerbord. (Ist bei den Seglern ja auch so, wenn die Gastlandflagge ín der Stb-Saling und die Nationale am Heck mittig hängt.) :schlaumei

Mittig geht bei mir nicht, es sei denn ich klebe sie auf den Motor.

Also: Gastlandflagge an Steuerbord (habe ich)
Nationale, wenn mittig nicht geht, dann nach Steuerbord versetzt und niedriger als die Gastlandflagge. (Habe ich auch).

Das einige, was nicht passt, dass am Flaggestock, an dem die Nationale hängt, nix anderes hängen darf....

..... aber da meine Flaggen nicht am Flaggestock, sondern am Gerätebügel hängen, blieben sie da, wo sie seit Jahren hängen ... und so wie es die meisten Schlauchifahrer (und übrigens auch Joghurtbecher-Fahrer) machen.

Lutti069 17.08.2005 16:54

@ Olaf
GENAU, Basta!!!

rotbart 17.08.2005 18:29

Zitat:

Zitat von Arnst
Hi,
Ich kann aber noch immer nicht erkennen, dass - wie Du sagst - das Flaggenrechtsgesetz die Führung der Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge verbieten soll...wo bitte steht das?
Gruß
Carsten

Hi Carsten
wenn Du es nicht erkennen kannst , schlage ich vor nochmals nachlesen (mit Brille :futschlac )
ABER vielleicht reicht auch Nachdenken : Woher weis Deine Gastlandflagge, dass sie eine Gastlandflagge ist ? Ist das in goldenen Letter eingeprägt ????

Kaum oder ? Es ist einfach eine Nationale ! Genauso wie die andere die da hängt. Also das es eine Gastlandflagge ist kann man doch nur daran erkennen, indem sie den inernationalen regeln gemäß am richtige Platz gesetzt wird.

Und wenn Du nun nochmals nachliest ist es nach FlRG verboten dort wo üblicher Weise die Natinale zu wehen hat, eine andere wehen zu lassen :ka5: :ka5: :ka5:

OLKA 17.08.2005 18:41

Zitat:

Zitat von rotbart
: Woher weis Deine Gastlandflagge, dass sie eine Gastlandflagge ist ? Ist das in goldenen Letter eingeprägt ????

Kaum oder ? Es ist einfach eine Nationale ! Genauso wie die andere die da hängt. Also das es eine Gastlandflagge ist kann man doch nur daran erkennen, indem sie den inernationalen regeln gemäß am richtige Platz gesetzt wird.


Ähem..... :schlaumei :schlaumei

Völlig egal, wo was hängt:

Wenn z.B in HR ein Boot die Kroatische und die Deutsche führt, dann ist's wohl ein Deutsches Boot.

Jetzt erzähl mir nicht, es könnt ein Kroate sein, der gerade am selben Tag mit dem Boot in D-Land war

DieterM 17.08.2005 19:12

Langsam Olaf,

das Thema wurde bereits mehrfach zertreten und trotzdem ist es nicht korrekt eine Gastlandflagge direkt über der Nationalen zu führen, blos weil es Usus ist.

Tatsache ist, das es eine zu einfache Lösung ist, weil ja eben für eine korrekte Lösung zusätzlicher Aufwand betrieben werden muß mit Kosten, und das widerspricht unserer durchschnittlichen schlichten Schlauchbootmentalität, und auch bei den meisten die Notwendigkeit, weil sie nur in heimatlichen Gefilden fahren. Abgesehen davon ist das Schlauchboot dafür nicht besonders gerüstet.

Wer hat denn schon ein Schlauchboot an dem überhaupt eine Flaggenbefestigung vorgesehen ist? ZODIAC und BOMBARD liefern einige Schläuche mit Befestigungspunkten für einen einfachen Flaggenstock. Andere wie WIKING haben vorne eine Befestigung für einen Standerstock. Manche Geräteträger haben Befestigungspunkte für Flaggen. Sebst an meinem MARLIN waren nur einfache Befestigungspunkte am serienmäßigen Geräteträger. Den ordentlichen Flaggenstockhalter in verchromten Messing mit Holzflaggenstock habe ich auch erst besorgen und hinbauen dürfen.

Eigentlich sollte es jedem Spaß machen sein Boot korrekt auszurüsten. Aber es ist keiner gezwungen es zu machen, das ist jedem seine eigene Sache, jedoch darf er seine Handlungsweise dann hier nicht als legal hervorheben. Das ist meine Meinung und sicher auch einer Reihe anderer FORUM-Teilnehmer.

ArCa 17.08.2005 19:14

Zitat:

Zitat von rotbart
Hi Carsten
Und wenn Du nun nochmals nachliest ist es nach FlRG verboten dort wo üblicher Weise die Natinale zu wehen hat, eine andere wehen zu lassen :ka5: :ka5: :ka5:

Tja mein Lieber Rotbart,
und einmal mehr drehst Du Dich im Kreis :em34:
Lies doch einfach nochmal, was ich dazu geschrieben hatte...
Und dann noch einmal ganz konkret:
Wenn ich die dt. Nationalflagge üblicherweise an den unteren beiden (von vier) Ringen auf der StB Seite meines Geräteträgers festmache, wo meinst Du wäre dann die übliche Stelle auf meinem Boot im Sinne des Flaggenrechtsgesetztes? Na? Genau diese Stelle? Die gesamte StB-Seite des Geräteträgers? Der komplette Geräteträger? Das komplette Heck oder gar die gesamte StB-Seite?
Und so etwas findest Du eindeutig? Begründe Deine Wahl einmal!
Ich glaube jedenfalls nicht, das man sich bei dieser Gesetzteslage strafbar macht, wenn man die Gastlandflagge an den beiden Ringen über der Heimatflagge führt, schließlich haben wir auf unseren "Yachten" ja nicht allzu viel Auswahl zur Befestigung, so das man die "Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist" wohl kaum sehr großräumig verstehen kann.
Anderer Auffassung? Dann aber bitte Argumente ...
Gruß
Carsten

ArCa 17.08.2005 19:22

Zitat:

Zitat von DieterM
Eigentlich sollte es jedem Spaß machen sein Boot korrekt auszurüsten. Aber es ist keiner gezwungen es zu machen, das ist jedem seine eigene Sache, jedoch darf er seine Handlungsweise dann hier nicht als legal hervorheben. Das ist meine Meinung und sicher auch einer Reihe anderer FORUM-Teilnehmer.

Aua,
was denkst Du denn eigentlich, weshalb ich Euch frage, was Ihr für legal haltet. Ihr konntet mich nur bisher nicht von der Richtigkeit Eurer Auffassung überzeugen. Seit nicht gleich so eingeschnappt, wenn man Eure Argumente einmal hinterfragt.
Gruß
Carsten

LA CREVETTE 17.08.2005 19:23

Hi,

ich finde den Brauch die Gastlandflagge über die eigene Nationale zu setzen einen Ausdruck von Höflichkeit und Respekt.

In der Realität interessiert es mich herzlich wenig ob es so auch wirklich dem Gesetzestext entspricht. Ich möchte den holländischen oder kroatischen Hafenmeister sehen, der mir meinen Urlaub vermiesen möchte, weil ich aus Höflichkeit seine Flagge über meine Nationale gesetzt habe.

Leute die zu sehr in Paragraphen wühlen nennt man in Frankreich "des enculeur des mouches". Schnappt Euch ein Wörterbuch und erkennt die Unmöglchkeit einer solchen Aktion.

Das bringt Euch auf andere Gedanken.

Gruss

Peter

rotbart 17.08.2005 19:33

Zitat:

Zitat von Arnst
Tja mein Lieber Rotbart,
und einmal mehr drehst Du Dich im Kreis :em34:
Lies doch einfach nochmal, was ich dazu geschrieben hatte...
Und dann noch einmal ganz konkret:
Wenn ich die dt. Nationalflagge üblicherweise an den unteren beiden (von vier) Ringen auf der StB Seite meines Geräteträgers festmache, wo meinst Du wäre dann die übliche Stelle auf meinem Boot im Sinne des Flaggenrechtsgesetztes? Na? Genau diese Stelle? Die gesamte StB-Seite des Geräteträgers? Der komplette Geräteträger? Das komplette Heck oder gar die gesamte StB-Seite?
Und so etwas findest Du eindeutig? Begründe Deine Wahl einmal!
Ich glaube jedenfalls nicht, das man sich bei dieser Gesetzteslage strafbar macht, wenn man die Gastlandflagge an den beiden Ringen über der Heimatflagge führt, schließlich haben wir auf unseren "Yachten" ja nicht allzu viel Auswahl zur Befestigung, so das man die "Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist" wohl kaum sehr großräumig verstehen kann.
Anderer Auffassung? Dann aber bitte Argumente ...
Gruß
Carsten

Nee Argumente willst Du ja nicht verstehen.
Du spielst hier den mit Unwissenheit geschlagenen Advocatus diabolus. Scheint Dir Spaß zu machen - also spiele mit Dir selbst, mir fehlt die Zeit für solche Art von Selbstbefriedigung.

Die Engländer würden sagen : Put first brain in gear then start typing

Michael G. 17.08.2005 21:11

[QUOTE=LA CREVETTE]Hi,

iIch möchte den holländischen oder kroatischen Hafenmeister sehen, der mir meinen Urlaub vermiesen möchte, weil ich aus Höflichkeit seine Flagge über meine Nationale gesetzt habe.
Das wird wohl keinem da unten einfallen, da sich darüber nur deutsche Skipper aufregen. :ka5:

ArCa 18.08.2005 08:44

Zitat:

Zitat von rotbart
Nee Argumente willst Du ja nicht verstehen.
Du spielst hier den mit Unwissenheit geschlagenen Advocatus diabolus. Scheint Dir Spaß zu machen - also spiele mit Dir selbst, mir fehlt die Zeit für solche Art von Selbstbefriedigung.

Die Engländer würden sagen : Put first brain in gear then start typing

Und das ist genau das, was man auch von Dir erwarten kann.
Schade, Du willst offenbar garnicht wissen, wie es wirklich ist. Du behauptest lieber einfach etwas und wirst beleidigend, sobald Dir jemand widerspricht und Dir keine Argumente mehr einfallen.
Ich halte es mit HCC und klinke mich an dieser Stelle aus...

rotbart 18.08.2005 14:24

Zitat:

Zitat von Arnst
Ich halte es mit HCC und klinke mich an dieser Stelle aus...

Ich stifte eine Kerze... :cool:

Klaus1 19.08.2005 09:21

Also, falls ich jetzt fast widererwarten alles richtig verstanden habe,
gehört auf dem Schlauchboot die nationale achtern SB (gibt ja auch Halter für den Spiegel)und die Gastlandfahne vorne auf dem Bug.
Da gibt es ja zumindest Flaggenstöcke, die man mit Gummihalter auf den
Bug pappen kann.

Klaus

OLKA 19.08.2005 09:37

Hallo Klaus,
wenn denn dann die Gastlandflagge höher hängt als die Nationale :futschlac :futschlac

Passt aber auch irgendwie nicht, weil die Gastlandlagge soll eigentlich an Steuerbord und die Nationale mittschiffs achtern :pfeifer: :pfeifer: :pfeifer:

Am besten wäre es, wernn Rotbart mal ein paar Zeichnungen macht, was denn nun "ERLAUBT" ist. :confused-

Michael G. 19.08.2005 10:58

Fangt doch bitte nicht die Unsitten an, die das Boote- Magazin- Forum gepflegt hat. Etwas Toleranz und mal 3,9 auf 4 aufrunden schadet nie. :chapeau:

Matt_CDN 23.08.2005 07:49

Es geht mich ja nix an, will mich auch eigentlich nicht einmischen .. aber kuemmern sich heutzutage die offiziellen ueberhaupt darum ob an einem schlauchboot jetzt welche flagge wo weht? Oder gar eine Flagge weht?

Die diskussion ist je schon sehr hitzig, ich frage mich ob das in relation steht?

Matt

P.S.

Ich fuehre gar keine Flagge, hier ist das IMO auch nicht vorgeschrieben und ins "Ausland" fahre ich mit dem boot auch nicht ...

OLKA 21.10.2005 09:41

Zitat:

Zitat von Matt_CDN
.. aber kuemmern sich heutzutage die offiziellen ueberhaupt darum ob an einem schlauchboot jetzt welche flagge wo weht? Oder gar eine Flagge weht?

Der letzte Beitrag ist ja schon ein paar Tage her, aber weils für mich gerade aktuell ist, muss ich da noch was zu schreiben.

Unterwegs mit der Costa Victoria lagen wir vor Dubrovnik auf Reede. Das Tenderboot der Costa, dass uns vom Schiff in den Hafen von Dubrovnik brachte hatte als Flaggenführung:

Achtern an Steuerbord die kroatische Gastlandlagge über der EU-Flagge, von der Nationalen keine Spur.

So falsch machen wir das also gar nicht auf den Schlauchis mit Gastland über Nationaler und soo wichtig kann das ja alles nicht sein, wenn die Berufsschiffahrt auch macht, was sie will.....

hobbycaptain 21.10.2005 09:52

Zitat:

Zitat von OLKA
Der letzte Beitrag ist ja schon ein paar Tage her, aber weils für mich gerade aktuell ist, muss ich da noch was zu schreiben.

Unterwegs mit der Costa Victoria lagen wir vor Dubrovnik auf Reede. Das Tenderboot der Costa, dass uns vom Schiff in den Hafen von Dubrovnik brachte hatte als Flaggenführung:

Achtern an Steuerbord die kroatische Gastlandlagge über der EU-Flagge, von der Nationalen keine Spur.

So falsch machen wir das also gar nicht auf den Schlauchis mit Gastland über Nationaler und soo wichtig kann das ja alles nicht sein, wenn die Berufsschiffahrt auch macht, was sie will.....

:chapeau: :chapeau: :chapeau:

Udo 21.10.2005 10:42

Hi,
anders mach ich es ja auch nicht.

Aber da sieht man mal wieder, selbst die "großen" schauen sich die richtige Flaggenführung von uns Schauchis ab.:schlaumei :ka5:

Gruß Udo

attorney 21.10.2005 10:56

Hi,

Rotbart und Dieter haben mehrfach erläutert, wie es richtig ist.
Flagge zeigen muss man eh nur beim Ein und Auslaufen in bzw. aus einem Hafen. Natürlich bieten kleinere Schlauchboote nicht gerade die optimalen Voraussetzungen, sie vorschriftsmässig zu beflaggen, obwohl man hier auch links und rechts am Heckspiegel jeweils eine Flaggenhalterung mit unterschiedlich langen Stangen für jeweils 20,- € ohne nennenswerten Aufwand anbringen könnte. Da Schlauchboote in der maritimen Seefahrt nicht so richtig ernst genommen werden, wird in der intern. Praxis über viele Ausrüstungsvorschriften hinweggesehen und der Usus :Gastlandflagge über nationaler Flagge toleriert bzw. die Beflaggung erst gar nicht zur Kenntnis genommen. Im Grunde müssten kleinere Schlauchboote, wenn sie sich etwas weiter als im ganz nahen Küstenbereich bewegen, auch die vorgeschriebene Beleuchtung auch am Tage einsatzbereit mit sich führen. In der Praxis kräht am helllichten Tage kein Hahn danach.
Richtig ist, dass sich nach intern. Recht die Ausrüstungsvorschriften nach der nationalen Herkunft des jeweiligen Schiffes richten.
Es kann ja jeder halten, wie er es will und ich glaube kaum, dass eine falsche Beflaggung auf einem Schlauchboot irgendwelche Sanktionen nach sich ziehen würde, auch wenn sie bewusst von der Obrigkeit wahrgenommen wird.
Andererseits haben bestimmte Gepflogenheiten - ob sie nun gesetzlich verankert sind oder nicht - ihren Reiz darin, dass eine gemeinsame Tradition und Rituale gepflegt werden, wodurch nicht zuletzt eine gewisse freundschaftliche Verbundenheit unter den matitimen Skippern und Bootsfahrern mit gefördert wird. Ich denke da z.B. an das Grüssen mit der Hand, wenn sich 2 fremde Schiffe begegnen oder wechselseitige Hissen der Flaggen, wenn sich 2 Schiffe auf hoher See begrüssen. ZU nennen ist auch die gegenseitige meist anzutreffende Hilfsbereitschaft unter Skippern, nicht nur in Seenot. Von daher wäre es für mich allein aus Gründen des gemeinsamen Kodexes eine Verpflichtung , meine Zugehörigkeit zum maritimen Kreis auch durch eine richtige Beflaggung zum Ausdruck zu bringen, zumindest wenn ich mich mit einem etwas grösseren Rib mit Geräteträger bewege, nach dem Motto, ich mit meiner Mini-Yacht gehöre auch zu euch.

Vielleicht eine etwas sentimentale Ansicht aber die Aura des maritimen Bootssports hat etwas besonderes an sich.

Gruss
Rainer

DschungisKahn 21.10.2005 12:37

http://foto.arcor-online.net/palb/al...6438373135.jpg
:chapeau: :chapeau:

attorney 21.10.2005 13:23

na ja Jürgen,

irgendwann wird sich dann mal eine Harpune eines konkurrierenden Freibeiters in deinem Schlauch verirren. Aber wo hast du die Enterhaken verstaut ?
Empfehlenswerte Revier: Südostasien, die Ecke um Malaysia, da gibts echte Piratenspiele in einem Traumrevier:marteau:

Servus
Störtebecker

DieterM 21.10.2005 16:29

Zitat:

Zitat von DschungisKahn

Von so einer Crew würde ich mich auch gleich kapern lassen ... hihi...!:biere:


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