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Ich verstehe die ganze Diskussion auch nicht so ganz, weil
1) Wenn ein Boot unter österreichische Flagge in It fährt, gelten die Österreichischen Bestimmungen, sprich ab 6 PS Schein. 2) Prinzipiell werden nur Patente anerkannt, wenn das aus dem Wohnsitzland des Inhabers stammt = Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht = Österreicher mit Wohnsitz in HR und HR Patent = geht Was sicherlich interessant bleiben wird, ist die Behandlung der HR Patente, wenn HR zur EU kommt, könnte es sein, dass die HR Patente auch generell für den EU Raum anerkannt werden. Ist derzeit nur Spekulation, aber sicherlich eine interessante Alternative für einen Ö zu einem Küstenpatent zu kommen! |
Hallo rotbart,
Du schreibst oben: " da ist ja selbst der SBF See besser zu gebrauchen." Ich habe zur Zeit nur den Binnenschein und will den Sportboot-Führerschein See in Deutschland machen. Ich habe nur ein 10 Ps Schlauchboot, bin Wohnwagenfahrer und bekomme höchstens mal einen stärkeren Motor ans Boot. Dein Satz oben hat mich jetzt nachdenklich gemacht. Ist der SBF See nicht so gut, gibt es noch einen besseren Schein oder habe ich den Satz einfach nur falsch verstanden. Ich werde bestimmt kein grösseres Boot bekommen, dachte aber, der Schein ist alles was ich für das Meer brauche , ausser natürlich Funk, dass betrifft mich mit meinem Boot aber nicht. Den Schein mache ich in Deutschland, er kostet mich mit Prüfung und Nebenkosten um die 320 Euro und ich kann damit überall fahren. Gruss Klaus |
Zitat:
Der Spruch bezog sich darauf, dass es natürlich noch mehr weiterführende Scheine gibt, die Du aber sicher nicht benötigst ! und einiges wird ja eine Wiederholung sein, |
Hallo rotbart,
danke für die Aufklärung, bin echt etwas erschrocken und dachte, der SBF-See ist auch nur etwas Halbes. So gut kenne ich mich ja auch nicht aus, denn ich fahre meistens nur im Urlaub mit dem Boot. Für mich ist es schon etwas ärgerlich, wenn ich mit drei Erwachsene im Boot nicht ins gleiten komme und werde von einem führerscheinfreien Boot überholt und muss trotzdem den SBF-See machen. Wegen dem Versicherungsschutz will ich mich aber an die Gesetze halten und meine Frau und ich fahren sowieso meistens alleine, da kommt das Boot wenigstens ins gleiten. Gruss Klaus |
Zitat:
wieso sollte sich da was ändern, ? der Satz "= Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht" gilt dann immer noch, auch wenn HR in der EU ist. "=Österreicher mit Wohnsitz in Ö und D Patent" gilt ja auch nur in D und nirgend anderswo . |
Hallo,
mal eine andere Frage. Wenn Kroatien in die EU kommt und die kroatischen Führerscheine könnten wirklich umgeschrieben werden, wie geht das dann mit dem A und B Schein. Werden die in Deutschland auch eingeführt, ich denke mal nicht. Gruss Klaus |
Zitat:
Den deutschen, italienischen, spanischen FS kannst ja auch nicht auf einen österr. FBII umschreiben. |
Hallo ferdi,
es kann sein, dass ich da falsch liege, ich war immer der Meinung die Führerscheine werden umgeschrieben. Wenn Deutsche in Amerika den Autoführerschein machen und zurückkommen, wird der doch auch umgeschrieben, kann natürlich sein, das ich da falsch liege. Aber das ich mit dem A Schein von Kroatien, in Deutschland bis 15 kw fahren darf und andere, die nicht in Kroatien waren, müssen den SBF See machen, kann ich mir nicht so recht vorstellen und darum ist es mir in erster Linie gegangen. Aber das wird sich zeigen. Bis es soweit ist, habe ich ich den SBF-See schon in der Tasche ( hoffe ich ). Gruss Klaus |
Ist schon klar, Ferdi, aber die Spekulation geht in eine andere Richtung:
Wenn der HR-Schein in der EU anerkannt ist, könnte es auch sein, dass der Österreichische IC aufgrund dieses HR-Küstenpatent ausgestellt werden kann. |
hallo ferdi,
und mit welchem schein darf ich als ösi in der nordsee .bzw ostsee unter österreichischer flagge fahren? mit dem fbII? gruss theo :seaman: |
Zitat:
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Es ist nicht so, dass jeder US-Schein umgeschrieben wird.Erstens muß er berechtigt erworben worden sein, d.h. während eines längeren Aufenthaltes und nicht während einem kurzen Urlaub (Mittelpunkt der Lebensinteressen in den USA), 2. ist es abhängig vom ausstellenden (Bundes-) Staat und dessen Anforderungen zur Führerscheinprüfung. Hier gibt es eine Liste.
Hinscihtlich der EU-Führerscheine besteht keine Pflicht (bzw. auch Erfordernis) mehr zum Umschreiben, Das Problem ist hier (zum. bei Auto-Führerscheinen) die Umgehung von Auflagen wie z. B. MPU. Hier ist das Ganze auf Grund verschiedener Entscheidungen noch nicht dort, wo es (zumindest in meinen Augen) der gesunde Menschenverstand haben möchte. Grundsätzlich ist jedoch das Wohnortprinzip verankert, d. H. zum Zeitpunkt der Ausstellung muss der Fahrer im ausstellenden Staat seinen Lebensmittelpunkt haben. Erst dann kann dieser Schein wechselweise anerkannt werden. Daran wird es grundsätzlich am HR-Bootsschein fehlen. Ich habe das ganze ziemlich allgemein dargestellt, unsere Rechtsanwälte im Forum haben da vermutluch ein größeres und spezifisches Wissen, ggf. auch aus einem anderen Blickwinkel. mfg Marcus |
Zitat:
Aber FBII ist korrekt, FBIII geht natürlich auch :lachen78: . |
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