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Chester 02.03.2008 23:31

Joo Peter - das ist alles sehr verwirrend - leider bin ich am WE nicht zur intensiven Recherche gekommen.

Also der Jumper hat beim Vorbesitzer LKW-Zulassung, die ich umschreiben lassen könnte. Nix mit Gewerbeschein oder so. Steuer 210 Euro --- aber wohl höhere Versicherungskosten. SF-Klassen müsste es aber geben, 40 % hat der Vorbesitzer gehabt. Und ich fahr auf 35%, glaub ich.

Komischerweise brauchte der Wagen bis jetzt nur alle 2 Jahre zum TÜV --- im Nov. ist der Wagen wieder dran. Aber gibt's da nicht so eine 7 Jahre-Alters-Regel? Dann wäre ich bei LKW-Zulassung jetzt auch im 1-Jahres-TÜV-Rhytmus?

Das Sonntagsfahrverbot gilt auch für kleine LKW, wenn sie einen Hänger fahren. Aber ob so ein WoMo-like-LKW mit Schlauchboot dran kontrolliert wird? Das würd ich noch riskieren.

So - lass ich ihn auf WoMo umschreiben, hätt ich wohl Vorteile, Steuer 320 Euro (???) aber günstigere Versicherung. Blos: Ich müsste jetzt erst eine Gasprüfung machen. Wer macht sowas? Der Tüv? Dort müsste ich ja auch umschreiben lassen.

Puuh, das wird alles ziemlich haarig die Woche.
Haben wir denn keinen Fachmann hier???

Ach ja, wenn ich schon zum TÜV muss: Gilt in Österreich dieser Zwang zu den Maut-Lesegeräten für LKW ab 3,5 t oder für LKW über 3,5 t. ??? Dann könnt ich ja auf 3490 ablasten.

Fragen über Fragen.

Reinhard

reini0077 02.03.2008 23:37

Hallo Reinhard, die Gasprüfung ist kein Preoblem, die macht jeder WoMo -Händler mit Werkstatt.

Soviel ich von Marko weis werden Fahrzeuge nur als WoMos bei euch in Deutschland angemeldet wenn eine gewisse Stehhöhe ( ich glaub 1,7m ) vorhanden ist. Damit dürftest du ja kein Problem haben.

Wünsch dir auf alle Fälle viel Glück und keinen Streß bei der Anmeldung damit einer ersten Ausfahrt nichts im Wege steht.

lg Reini

skymann1 02.03.2008 23:40

Hallo,
Gasprüfung macht jeder Wohnwagenhändler, ihr habt doch da den großen in Dortmund, na, komme jetzt nicht auf den Namen, aber der inseriert doch immer, Wilmsstraße oder Obere Wilmsstraße, Du weißt sicher wen ich meine, wirst du jetzt im Winter nicht mal drauf warten müssen, dauert 10 Minuten.

Steuern, hm, wenn der Vorbesitzer den schon lange hatte, das LKW bei privat nicht mehr annerkannt wird, ist erst seid 2 od. max. 3 Jahren so, wenn er immer so lief wird das wohl gegangen sein, nur ob das bei Besitzerwechsel noch akzepiert wird, ich weiß SICHER das Finanzamt Düsseldorf das nicht tut, aus dem Bully-Forum, mag bei Euch anders sein, leider bin ich kein Fachmann, sorry! :confused-

Nachtrag: Reini war schneller!:biere:

Gruß und viel Erfolg, Peter

Heinz-55 03.03.2008 08:43

Hallo Reinhard, macht der Mutti nicht so Gasprüfungen? Kann er doch gleich in Winningen erledigen. Oder du läd´s ihn vorab zum Kaffee nach Dortmund ein.:biere: :biere:



Gruß

Heinz 55:chapeau:

Chester 03.03.2008 08:58

Jau Heinz - da war doch was - werd ihn heute abend mal fragen.
Ich überleg allerdings, ob ich's gleich in einem Rutsch beim Ummelden erledige.

Reinhard :chapeau:

Frank.T 03.03.2008 14:59

Glückwunsch zum neuen Freizeitheim.

Sieht ja richtig gut aus, nur schlecht für Ludger, da hat er mit seiner Hilti keine Möglichkeit was zu machen.:lachen78: :lachen78:

Willkommen in der Runde der Schla-Womos.:cool: :cool: :cool:

Frank.T 03.03.2008 15:14

Fast vergessen.:ka5: :ka5:

Ich würde das Teil als Womo zulassen da Du hier auch mit 3,5 t 100 km/h fahren darfst oder bei einer Abtastung auf 3499 Kg so schnell fahren darfst wie es das Fahrzeug her gibt. ( ohne Anhänger )
Mit LKW-Zulassung und Anhänger musst Du dich an das Sonntag-Fahrverbot halten.
Als LKW darfst Du nur 80 km/h fahren und musst natürlich auch die LKW Überholverbote einhalten. Über 3,5t darfst du auf keinen PKW Parkplatz stehen und innerhalb geschl. Ortschaften nicht mit den Rädern auf dem Bürgersteig stehen. Mit 3499kg bekommt dein Fahrzeug noch die gelbe Feinstaubplakette.
Die günstigste Womo-Versicherung ist die RVM und die Anschrift findest Du in jeder PROMOBIL-Zeitschrift.

LA CREVETTE 03.03.2008 16:38

Zitat:

Zitat von Stefan
Peter, Peter,

ab wieviel kg ist man denn ein richtiger Mann?

Richtige ¨Mânner wissen das....:ka5: :lachen78: :lachen78: :lachen78:

haschibischel 03.03.2008 16:53

hallo,

ich habe 85 kg bei 192 cm körpergröße,
jetzt hast du einen maßstab,:lachen78: :lachen78: :lachen78: :futschlac :futschlac :futschlac

gruß Torsten

daniels 03.03.2008 17:07

Hallo Silke, hallo Reinhard,

herzlichen Glückwunsch zum Wohnmobil und herzlich willkommen in der WoMo- Runde. Was ist ein Schlauchboot-Fahrer schon ohne WoMo ? Das Wichtigste hat Frank ja schon übermittelt.

Nette Leute ( auch weniger nette) findest Du hier:

Um Links zu sehen, bitte registrieren
oder hier:
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Dort gibt es auch die Tipps zur Steuer und rund ums WoMo.

Gruß Hans

Lutti069 03.03.2008 17:50

Zitat:

Zitat von Frank.T
Glückwunsch zum neuen Freizeitheim.

Sieht ja richtig gut aus, nur schlecht für Ludger, da hat er mit seiner Hilti keine Möglichkeit was zu machen.:lachen78: :lachen78:

Willkommen in der Runde der Schla-Womos.:cool: :cool: :cool:

Frank, da könntest du recht haben!:gruebel: :gruebel:

Aaaaaber, da ist soviel Sperrholz und OSB verbaut..............da komm ich doch mal mit der STIHL vorbei.:futschlac :futschlac :futschlac

Chester 04.03.2008 17:34

Soooodele ---- unsere "Jolly" hat gerade mal eben ohne Probleme ihre Gasabnahme (sie hatte ja noch nicht mal 'nen Pass) bekommen. Der Vorbesitzer hat sauber gearbeitet. Morgen mach ich sie beim TÜV zum WoMo und Donnerstag wird sie dann umgemeldet!

Noch 'ne Frage: Frank schrieb was, dass bei 3,5 Tonnen Tempo 100 gelte, bei 3,499 Tonnen dann kein Limit. Soll ich dann gleich noch 1 kg ablasten lassen? Oder muss ich dann wieder Nachteile befürchten? Ein Tipp heute abend noch wäre natürlich göttlich!

Reinhard :chapeau:

P.S.: Mit unserem neuen Zugpferd "Jolly Jumper" kann ich meinen Harbeck jetzt auch wunderbar auf 650 oder 700 kg auflasten lassen. Bisher war er mit 550 kg eingetragen, obwohl Modell 650C. Hatte da schon mal mit Harbeck telefoniert. Uiii - und Tempo 100 müsste doch auch gehen. Lechz.

Frank.T 04.03.2008 18:52

Die 100 km/h gelten für Womos von 3500 Kg bis 7499 Kg, ab 7500 gelten wieder die 80 Sachen aber so hoch möchtest Du bestimmt nicht auflasten.
Ab 3500Kg muss das Womo jedes Jahr zum TÜV.
Ich würde das 1Kg ablasten.

OLKA 04.03.2008 20:14

Zitat:

Zitat von Frank.T
Die 100 km/h gelten für Womos von 3500 Kg bis 7499 Kg, ab 7500 gelten wieder die 80 Sachen aber so hoch möchtest Du bestimmt nicht auflasten.
Ab 3500Kg muss das Womo jedes Jahr zum TÜV.
Ich würde das 1Kg ablasten.

Bei allem was ich dazu gelesen habe steht:
Zitat:

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
Das heisst für mich: 3500 kg ist Führerscheinklasse B mit allem, was dazu gehört.

Nicole 04.03.2008 20:52

Hallo Sonne und Reinhard

auch von uns Herzlichen Glückwunsch,
sieht echt super aus:cool:
freuen uns schon auf einen Besuch von euch.:smileys5_


Grüße Nicole und Anhang

daniels 04.03.2008 20:55

Hallo Reinhard,

vielleicht helfen Dir diese Erklärung, zusätzlich zu Franks Erläuterungen, bei der Wahl.

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Gruß Hans

Chester 04.03.2008 21:38

Poah - danke Hans, auf Dich ist Verlass! :smileys5_ :biere: :chapeau:

Da wird man ja Banane, wenn man im Netz nach Infos sucht, selbst in den WoMo-Foren. Auch Frank liegt da wohl falsch.

Nach den Angaben auf der Polizei-Seite fangen die Probleme doch erst bei 3501 kg an - also kann ich doch die 3,5t lassen. 3499 kg bringt doch nichts.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen:

- außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren (§ 3 StVO)
- auf Autobahnen schneller als 80 km/h fahren (§ 18 StVO)
- innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Fahrbahnen den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 StVO)
LKW-Überholverbot/-Durchfahrverbot gilt auch nicht - na also!

Reinhard :chapeau:

Chester 04.03.2008 22:11

Jetzt noch was interessantes zur Kostenseite beim Vergleich LKW oder Womo - das tut sich nämlich nix!

In meinem Fall Zahlen der HuK bei 40 %. Haftpflicht plus TK ohne SB

LKW: Vers. 471,00 € + Kfz Steuer 210 Euro = 681 €.
WoMo: Vers. 342,00 € + KfZ-Steuer 320 Euro = 662 €.
Beim WoMo plus Gasprüfung jährlich (müsste man aber eigentlich beim LKW auch machen) - aber mit SB bei der TK wird's wieder etwas günstiger.

Reinhard

Chester 04.03.2008 22:16

So - und noch einen letzten Beitrag zum Thema TÜV (weil Frank da auch was durcheinandergeworfen hat).

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Jetzt hammers abba!

Reinhard

daniels 05.03.2008 01:14

Zitat:

Zitat von Chester
Jetzt noch was interessantes zur Kostenseite beim Vergleich LKW oder Womo - das tut sich nämlich nix!

In meinem Fall Zahlen der HuK bei 40 %. Haftpflicht plus TK ohne SB

LKW: Vers. 471,00 € + Kfz Steuer 210 Euro = 681 €.
WoMo: Vers. 342,00 € + KfZ-Steuer 320 Euro = 662 €.
Beim WoMo plus Gasprüfung jährlich (müsste man aber eigentlich beim LKW auch machen) - aber mit SB bei der TK wird's wieder etwas günstiger.

Reinhard


Reinhard,
egal wie Du dich entscheidest, trotzdem dran denken, dass die LKW- Anmeldung für dich mit Bootstrailer den Nachteil des Sonntagsfahrverbotes hätte.
Es wird kontrolliert. Frag Silke mal ob sie nicht jemand kennt, der mit dem Geländewagen, LKW Zulassung und Pferdeanhänger schon mal kontrolliert wurde. Ich kenne welche. :zwinkern:



Gruß Hans

daniels 05.03.2008 01:19

Zitat:

Zitat von Chester
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen:

...das ist wohl das heiße Thema bis 3,49 oder ab 3.51 to. :futschlac :biere:

100 Fragen = 99,9 Meinungen. :lachen78: Da kann ich Dir auch nicht helfen.

Hans

Stefan 05.03.2008 07:03

Zitat:

Zitat von Chester
Beim WoMo plus Gasprüfung jährlich (müsste man aber eigentlich beim LKW auch machen) - aber mit SB bei der TK wird's wieder etwas günstiger.

Reinhard

Hallo Reinhard,

soviel ich weiß, ist die Gasprüfung nur alle 2 Jahre. TÜV ist einmal im Jahr für Womos von 3,5t bis 7,5t sobald sie älter als 7 Jahre sind.

Chester 05.03.2008 07:40

Hallo Stefan --- lies doch mal den Link vom TÜV Saarland:

Eine gute Nachricht für Wohnmobil-Besitzer:

Die Intervalle für die Hauptuntersuchungen wurden verlängert. Ab sofort müssen Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach der Erstzulassung erst nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung vorfahren, danach ist die Untersuchung alle zwei Jahre fällig. Auch die Wohnmobile der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren seltener zum TÜV. Statt wie bisher einmal im Jahr ist Hauptuntersuchung nur noch alle zwei Jahre vorgeschrieben. Ab dem siebten Zulassungsjahr ist aber wieder ein jährlicher Check Pflicht. Wohnmobile mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen nach wie vor einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung. Mit der Neuregelung entfällt aber die regelmäßige zusätzliche Sicherheitsprüfung.


Reinhard

Holländer 05.03.2008 08:43

Hi Reinhard & Sonne,

willkommen im Jumper Club
Da kann man öfters mal ein WE schnell rausfahren...


Zitat:

Zitat von daniels
Es wird kontrolliert. Frag Silke mal ob sie nicht jemand kennt, der mit dem Geländewagen, LKW Zulassung und Pferdeanhänger schon mal kontrolliert wurde. Ich kenne welche. :zwinkern:

Gruß Hans

1.500 euro bei fehlende Fahrtenschreiber und 100,- pro Tag ab Tag der LKW Zulassung für die nicht eingelegte Fahrtenschreiberscheibe :ka5:

Es gibt Sondergenehmigungen um mit LKW (Allrad) und "Pferdehänger" sonntags zu fahren.. werden aber recht selten ausgegeben...

Gruß,

Frank :)
der kaum im Forum ist und versucht 2 Monaten Rückstand einzuarbeiten,
da der Liebe Vermieter in Dezember ein neues Dach wollte,
und die Dachdecker es (bis heute !) nicht geregelt bekommen haben ein richtiges Dach zu legen...:cognemur:

OLKA 05.03.2008 08:49

Zitat:

Zitat von Holländer
1.500 euro bei fehlende Fahrtenschreiber und 100,- pro Tag ab Tag der LKW Zulassung für die nicht eingelegte Fahrtenschreiberscheibe :ka5:

Es gibt Sondergenehmigungen um mit LKW (Allrad) und "Pferdehänger" sonntags zu fahren.. werden aber recht selten ausgegeben...

Hallo Frank,

soweit ich informiert bin, ist der Fahrtenschreiber nur bei gewerblichen Fahrten notwendig....

stebn 05.03.2008 09:07

..Olaf hat Recht... ein Fahrtenschreiber wird nur benötigt wenn man gewerblich unterwegs ist.

zum Sonntagsfahrverbot mit einem Anhänger!! Da kann einiges kosten... genau 200€ wenn du der Halter bist:cognemur: :cognemur:

Aber jetzt kommt es!!

Wenn das Womo als LKW Angemeldet wird und als Wohnmobil ausgebaut ist und man in einer Kontrolle kommt kann man sehr schnell einen dran kriegen wegen Steuerhinterziehung!!

Da wird dir nix helfen da die Einbauteile fest eingebaut sind und es absolut ersichtlich ist das das Fahrzeug als Womo benutzt wird.....

Frank.T 05.03.2008 09:25

Was ist schon 1 Kg.:lachen78: :lachen78: :lachen78:

Habe auch erst mal nachlesen müssen das womo ruscht ab 3501Kg in die Sparte LKW wobei nur die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 Km/h beträgt.

Das LKW-Überholverbot war auch in der Diskussion aber man hört nichts mehr davon.:confused- :confused-
Die Gasprüfung gilt für alle Gewichtsklassen 2 Jahre.

OLKA 05.03.2008 10:27

Zitat:

Zitat von Frank.T
Das LKW-Überholverbot war auch in der Diskussion aber man hört nichts mehr davon.:confused- :confused-
.

Für wen gilt dies blöde Schild denn jetzt??

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/277.gif

Wenn ich bei einenm 2,8 T Womo einen Anhänger von 1 Tonne ziehe:

Dann darf ich (bei dem Zeichen) auch nicht überholen!?!!! :cognemur: :confused-

stebn 05.03.2008 10:36

Zitat:

Zitat von OLKA
Für wen gilt dies blöde Schild denn jetzt??

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/277.gif

Wenn ich bei einenm 2,8 T Womo einen Anhänger von 1 Tonne ziehe:

Dann darf ich (bei dem Zeichen) auch nicht überholen!?!!! :cognemur: :confused-

Doch darfst du!! Das zählt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen (Eigengewicht)

Wenn du mit 3,3T Fahrzeug einen 2T Anhänger ziehst ist das Schild kein Problem

Chester 05.03.2008 12:27

So - alles Paletti ---- der TÜV hat's zum Womo umgeschlüsselt, nachdem Jolly zunächst zur Waage musste. Morgen früh dann zum Straßenverkehrsamt zum Ummelden mit neuem Brief und Schein ---- und isch habbe fertisch!

Heute ist die AHK gekommen - ich hoffe die hat 'ne ABE, damit ich die nicht wieder zum Tüv zum Eintragen muss.

Ach ja: 2650 kg wiegt Jolly jetzt - ein 850kg-Trailer ohne Bremse wäre für 100km-Zulassung kein Problem. Und 850kg kann ich noch zuladen - über 40 Kästen Bier. Geil.

Reinhard

Chester 05.03.2008 12:30

Zitat:

Zitat von stebn
Doch darfst du!! Das zählt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen (Eigengewicht)

So entstehen die Falschmeldungen.:cognemur:
Das Schild LKW-Überholverbot gilt ab 3,501 Tonnen!

Reinhard

ba0150 05.03.2008 12:37

Zitat:

Zitat von Chester
So - alles Paletti ---- der TÜV hat's zum Womo umgeschlüsselt, nachdem Jolly zunächst zur Waage musste. Morgen früh dann zum Straßenverkehrsamt zum Ummelden mit neuem Brief und Schein ---- und isch habbe fertisch!

Heute ist die AHK gekommen - ich hoffe die hat 'ne ABE, damit ich die nicht wieder zum Tüv zum Eintragen muss.

Ach ja: 2650 kg wiegt Jolly jetzt - ein 850kg-Trailer ohne Bremse wäre für 100km-Zulassung kein Problem. Und 850kg kann ich noch zuladen - über 40 Kästen Bier. Geil.

Reinhard

Reinhard : Ist die/der Jolly jetzt noch ein LKW oder ein So.KFZ Wohnmobil ?

Chester 05.03.2008 12:39

Lies mal Satz 1- also WoMo! :ka5: :biere: :chapeau:

Reinhard

ba0150 05.03.2008 12:44

Zitat:

Zitat von Chester
Lies mal Satz 1! :ka5: :biere: :chapeau:

Reinhard

:cognemur: :cognemur: :cognemur:

Hmmm ... Glaub ich werd alt :biere:

OLKA 05.03.2008 14:42

Zitat:

Zitat von Chester
So entstehen die Falschmeldungen.:cognemur:
Das Schild LKW-Überholverbot gilt ab 3,501 Tonnen!

Reinhard

also noch nicht für 3,5005 Tonnen ?????????? :ka5: :ka5:

Im Übrigen zählt imo das Gewicht des Anhängers zum Gesamtgewicht dazu. Dann dürfte ich nämlich nicht überholen.

Zitat:

Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Aber ich hab's schon mehrfach anders gehört. Vielleicht lese ich mit dem "einschliesslich" ja irgendwas falsch???

stebn 05.03.2008 16:25

Zitat:

Zitat von OLKA
Im Übrigen zählt imo das Gewicht des Anhängers zum Gesamtgewicht dazu. Dann dürfte ich nämlich nicht überholen.

Aber ich hab's schon mehrfach anders gehört. Vielleicht lese ich mit dem "einschliesslich" ja irgendwas falsch???


...da hast du Recht!! Zugfahrzeug und Anhänger werden zusammen gerechnet!!

Die stehen zum Glück nicht oft am Rand!

Meistens steht da ja das Zeichen 276 mit Zusatz nur (Pkw mit Anhänger, Bus, Lkw)

Trotzdem wenn man überlegt könnte das Zeichen 277 abgeschafft werden weil das unsinnig ist!!

z.B. ein Transporter (max 2,8t) mit Pkw Zulassung darf mit eine 2000kg Anhänger überholen und ein kleiner Berlingo mit Lkw Zulassung und einem 350kg Anhänger nicht. Gleiche gilt für das Sonntagsfahrverbot:cognemur: :cognemur:

daniels 05.03.2008 18:15

Nachträglich: da hatte ich wohl zwei Beiträge überlesen. :lachen78:

Zitat:

Zitat von stebn
Doch darfst du!! D

Bei Olaf Rechnung kommt man aber auf 3,8 to und das Zeichen
277 sagt: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Deshalb freue ich mich immer, wenn ich bei dem Schild an WoMo mit Bootsanhänger vorbeifahre. Habe 3,48 to. :lachen78:

Hans

daniels 05.03.2008 18:18

Zitat:

Zitat von Chester
So - alles Paletti ---- der TÜV hat's zum Womo umgeschlüsselt,
Reinhard

Reinhard, na in jedem Fall nochmal herzlichen Glückwunsch Euch Beiden.

@Frank(NL), ja die Genehmigung (Beispiel Pferdeanhänger) gibt es. Aber je nach Strassenverkehrsamt mit vorgegebener Strecke und jedesmal neu.


Gruß Hans

stebn 05.03.2008 18:28

Zitat:

Zitat von daniels
Deshalb freue ich mich immer, wenn ich bei dem Schild an WoMo mit Bootsanhänger vorbeifahre. Habe 3,48 to. :lachen78:

Hans


Naja ich sehe sowieso immer nur das http://www.juraforum.de/gesetze/_anlagen/z276.gif Zeichen
und darunter hängt dann immer das http://upload.wikimedia.org/wikipedi...048-11.svg.png Zeichen mit einem NUR davor..

und da bringen dir die 3,48t gar nix:naughty: :852a:

daniels 05.03.2008 18:51

............ja, wenn Du das nur siehst, dann stimmt aber etwas nicht mit Deinen Augen. Vielleicht würdest Du es gerne nur sehen.

Zwischen Aschaffenburg und Frankfurt hängt aber z.B. das 277er. :biere: :biere:

Gruß Hans


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:29 Uhr.

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