![]() |
@Herbert
Zitat:
Zitat:
und genau dies kann Österreich nicht, es kann keine Erlaubnis für öster. Seeschiffahrtsstrassen erstellen, weil es keine gibt - nun soll also eine Erlaubnis für fremde Gebiete erstellt werden (HR und andere) wie soll das gehen ??? NUR indem das (fremde) Land, die Erlaubnis anerkennt ! Der dt SBF See gilt ja in Ö auch nicht *gg* mangels Seeschiffahrtsstrassen *ggggg* und nun konkret wenn jemand in der Ostsee eine SY chartert und der Vercharterer ihm die gibt, so kann der Charterer legal die dt Gewässer (z.B. per Motor nur darum geht es ja) mit dem SBF See befahren und auf der freien Ostsee beim Segeln braucht er sowieso keine dt. Fahrerlaubnis. Die Frage liegt also garnicht beim MSVÖ sondern in der bilateralen Verhandlung der Ö Regierung z.B. mit HR was HR ggf anerkennen würde ! Jede Diskussion über Einschränkungen Beschränkungen etc. sind sinnlos solange nicht feststeht, was von anderen Land gefordert wird. Und das Warten auf die EU ist sinnlos, da die Engländer z.B. nicht noch einen Führerschein akzeptieren würden, die haben ja schon einen Volksaufstand wegen dem Auto-FS gemacht. |
Zitat:
zumindest einer sieht es, Karl Otto aus dem Forum und ich kenne noch ein paar MSVÖ Prüfer aus der Zeit wo wir noch für eine MSVÖ Ausbildungsstätte gefahren sind. Kannst mir glauben nicht alle MSVÖler haben Bretter vorm Kopf. Muß aber zugeben "DIE" gibt es auch und das war auch der Grund warum wir nicht mehr für die FB Patente fahren. Zitat:
Wer geht noch in einen Verein der auch in irgend einer weise zum verband gehört. Ich kenne nur solche die einen Liegeplatz suchen oder sonstwie vom Verein profitieren. Zitat:
Z.B Rotbart wird immer mehr Ausbildung fordern weil er die Sichtweise der Großen angenommen hat. Wie soll so ein Verband rasch reagieren vor allem wenn noch 2 Stellen mitreden wollen SVÖ + Schifffahrtsbehörde. Bis da alle geistig auf 2008 umgestellt haben vergehn 3- 4 Jahre Berny, ich bin fast überzeugt das durch deine Seitenlangen Beiträge auch ein Teil des umdenkens seitens Verandes dir anzulasten ist. Du warst schon manchmal lästig :chapeau: aber man mußte ja nicht mitlesen Sicher kann man das auch von mir sagen wenn es um das HR Patent ging. Zitat:
Zitat:
Wie kommt man zu Schiffahrtsbehörde und findet als unbekannter Verein gehör da könnt ja a jeder kommen. Wenn der ÖAMTC was sagt dann wird zugehört wenn der Gummiboot Verein was schreibt wird es nicht einmal geöffnet. Das einzige was man langfristig machen könnte ist bei einem MSVÖ Zweigverein Mitglied zu werden. Nur dann kannst wirklich etwas bewirken, zumindest gedanklich. bis du dort etwas zu melden hast gibt es keine Verbrennungsmotore Es gibt sicher auch Sichtige im Verband aber die Verhinderer sind zu mächtig. Am schlimmsten sind meist diejenigen die selbst das Yogo Patent jahrelang benutzten und dann was geworden sind. Berny lass es gut sein es bringt nix, es ist einfacher du kaufst das Patent in Rab :biere: Edwin würde sich sicher freuen dich in einem seiner Kurse zu sehen Da ich kein Theorie Vortragender bin, mußt halt ein Skippertraining mitmachen damit wir beim Bier am Schiff plaudern können. Ah, bevor ich es vergesse, wir planen mit dem Sailornet Forum September 2009 einen Segeltörn. wer Lust hat kann ja mit kommen Um Links zu sehen, bitte registrieren Aber wie geschrieben alles erst in planung mein Gott wer hatden an der Uhr gedreht ...... gute nacht |
Zitat:
Wahrscheinlich schreibst Du nur zu langsam :lachen78::biere: |
Zitat:
Geeeehhhhh bittteeeee Berny, Mach oanfach des depatte kroatische Küstenpatent :hiiillfe_:hiiillfe_ mach mir und anderen Benutzern hier bitte diesen Gefallen. Es nervt "langsam" ..... |
Zitat:
Ich hätte mich über einen FB1 in Österreich gefreut, aber wenn ich bedenke, wie langsam da alles in Fahrt kommt, kanns noch Jahre dauern, bis es wirklich das ist, was wir uns wünschen, wenns überhaupt so kommt! Zitat:
|
ok, auch wenns einige schon lästig finden, braucht ja keiner mitlesen*g*.
herbert, hast du einen guten draht zu einigen, die nicht die sprichwörtlichen bretter vorm kopf haben? vielleicht zieht ja diese argumentationslinie: bis vor einigen jahren haben sie doch noch den binnenschein in einen küstenschein umgeschrieben (einfach so), bild mir zumindest ein, da mal was in diese richtung gehört zu haben. damals hats gereicht, praxis binnen zu machen (wieviel praxisstunden da wirklich gemacht werden, ist ja eh bekannt) und theorie NUR binnen. da sollte jetzt ja eigentlich ein kurs seefahrttheorie und zusätzlich ein praxiskurs im umfang etwa wie der binnenpraxisteil reichen. lg martin |
Zitat:
|
Schein
als in Kroatien Krieg war und kurz danach sind die nicht am Meer gefahren so auch mein Schwager FB2 :cognemur:
als ob das Meer nur aus Kroatien bestünde :ka5: Zitat:
brauchst etwas hat keiner zeit oder es ist alles nicht so einfach .... Außerdem ist das ganze ja 5 Jahre her und ich bin ja nur a ganz kleines Würschtl in der Wasserszene. Ein einziger Prüfer in den ganzen Jahren war so Nervig das wir dann keine Prüfer mehr am Schiff haben wollten. Der einzige der euch wirklich unterstützen kann oder einfach beraten, ist Karl Otto vom MSVÖ ladet ihn doch in das Forum ein. Ich finde der hat keine Bretter vor dem Kopf Leider kenne ich ihn nur aus den Foren |
Rechtsgültigkeit des Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger
Die deutschen Scheine für die Küste , sprich Sportbootführerschein See ist für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig! Entscheidung durch das Handelsgericht Wien in sämtliche Instanzen!!! Der MSVÖ müste es nur zu gut wissen , hat er doch in allen Instanzen verloren. Übrigens hat der MSVÖ Schein FB 1 hat keine amtliche Annerkennung. scip
|
Zitat:
Zitat:
Nur Behauptungen hier reinzuschmeissen ist etwas zu wenig. Denn genauso würde dann für einen Österreicher auch der HR-Schein oder welcher auch immer gelten. |
der msvö hatte einen FB 1 schon vor 10 Jahren im Program und jetzt wird er wohl wieder hervorgeholt.
Werde die gerichtszahl heraussuchen bezüglich des Urteils! skip |
Schein
und was sagt uns Ösi das jetzt ? :ka5:
Nach gängiger Meinung wäre der SBF See für Wohnsitzösterreicher nur in Deutschland gültig. Da gibt es doch auch auf den neuen SBF See einen Vermerk das er nicht International gültg ist wenn der Inhaber keinen Deutschen Wohnsitz vorweisen kann. Bin aber nicht sicher ob das so stimmt wurde aber in Foren so geschrieben. wenn der SBF See für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig! hat müßte das für das Kroatische Patent ebenso gelten. Den FB1 neu gibt es noch gar nicht. ups da war Ferdischneller Könnte es sein das sich hinter dem User Skip die Bekannten schiffführer aus OÖ stehen ? |
Zitat:
Zitat:
und der internationale Teil liest sich so : Zitat:
|
Zitat:
genau diese Vermutung hege ich auch :ka5: |
scheint so , da bin ich jemand gehörig auf den Schlips getreten.
Jedenfalls frage ich mich wie ein Gericht so etwas feststellen kann, insbesondere wenn durch das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung als Sachverständiger in dem Gerichtsverfahren die gesetzlichen Bestimmungen bestimmt gewürdigt worden sind! scip |
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein guter Spruch passt bestens. scip |
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, gibt es für die Österreichischen Verbände ÖSV und MSVÖ mit keinem Land der Welt Bi oder Multilaterale Verträge.
Fast euch den Mut und schreibt selbst an das Ministerium und fragt nach? scip |
Zitat:
Fazit : Viel heiße Luft |
aktenzeichen von Gerichtsverfahren hat man nicht jederzeit in den Hosentaschen. Kommt garantiert nach!!!
jedenfals bliegt die Vermutung nahe, hier wird eindeutig in eine gewisse Richtung Stimmung gemacht! schade um so ein Forum jedenfals scip |
Zitat:
|
Hallo Scip,
nur ruhig Blut! :biere: Wenn Du wirklich was Neues hast wäre es schön wenn Du es einstellst. Vielleicht nicht nur das Aktenzeichen sondern auch den Text dazu. Und wenn es nichts Neues ist, ist es auch nicht so schlimm - kommt bei diesem Thema öfters vor! :lachen78: |
Fb1
Zitat:
Zitat:
Auch die Nautische Vereinigung Österreich hat und wird keine Verträge abschließen weder Bi noch EU weit dazu brauchst aber nicht das Ministerium bemühen. Das Thema war doch FB1 oder ? Ob jetzt das HR Patent oder der SBF See für Österreicher einen Wert hat ist ein anderes Thema und wird sicher wieder behandelt. |
Fb1
Zitat:
Ich finde du schreibst in Rätsel Sag mal wer dich davon informiert hat dan kann man auch darüber reden/schreiben. Ich denke es gibt nicht viele MSVÖ Freunde also los |
Zitat:
KEIN Verband kann für einen Staat rechtsgültige bilatrale Verträge abschließen, einen solchen Vertrag kann nur der Staat selbst, also das Parlament oder die beauftragten "Verhandler" und selbst dann muß er noch vom Parlament (=Volk =Herscher) ratifiziert werden, zumindest in Demokratien:biere::biere: ------------------ @scip ausserdem zeigt es nicht gerade eine akzeptable Geisteshaltung, wenn Du mein Subscriptum klaust und es in einer solchen diffamierenden Art verwendest ! Das zeigt auch das Du selbst keine Argumente hast |
Zitat:
|
Zitat:
Ich glaub das liegt irgendwo neben (Demo)Kr(o)atien :gruebel:. |
Zitat:
Na ja da gab noch einen aus Kärnten , wie hieß der doch.........aber.......... und nun das:lachen78::lachen78::lachen78::lachen78: |
Gultigkeit des deutschen Sportbootführerschein See für bÖsterreichische Staataburger
Das Gerichtsurteil, von dem ich schrieb war, wenn auch schon vor ein paar Jahren in der Yacht Info in Fettdruck „ Im Namen der Republik.“ Wenn ich die Reaktionen so sehe, verstehe ich nun genau wer schwer Verbandslastig ist..
Werde morgen nachsehen und wenn der Text nicht zu unfangreich ist auch abtippen. In jeden Fall Ausgabe der Yachtinfo und Aktenzahl berichten. Bin schon gespannt auf die Reaktionen von bestimmtem Personenkreis. Die wissen , meiner Meinung nach von diesem Gerichtsverfahren und den Inhalt genauestens bescheid.. scip |
Zitat:
schade dass es noch Leute gibt, die euch was glauben :ka5: |
Urteil
Also Verbandslastigkeit kannst du in diesem Forum wirklich vergessen.
Oder willst du z.B. mir als Anbieter des HR Patent eine Verbandslastigkeit unterstellen. :ka5: Da ich/wir dich nicht wirklich im Forum kennen bin ich natürlich skeptisch was das Patent betrifft außerdem ist es fast unmöglich das Sailornet, ich oder z.B. Rotbart, thball bei den vielen Beiträgen nix davon wissen. wenn es das Urteilsein sollte das ich vermuten dann vergiß es. Über den SBF See für wohnsitz ösi kann man genaius so viel schreiben wie über das HR Patent. Warum vermeidest du so standhaft ein wenig von dir zu schreiben, man könnte sich doch ein besseres Bild machen. Und vor allem um was geht es dir wirklich ? |
Zitat:
ich würde sagen es geht um heiße Luft und Werbung für einen bestimmten Laden / Verband :confused- gepostet wurde es ja wie eine völlig neue Erkenntnis Zitat:
rkr |
Msvö fb1
Verstehe nicht was damit bezweckt werden soll.
wenn er neues hat OK man kann ja immer was dazu lernen, Kaufbasar auf Rab :ka5::cognemur: na morgen werden wir mehr wissen |
Zitat:
Deshalb ist einfach jeder daran interessiert, neues zu diesem Thema zu erfahren. Wenn jetzt jemand daherkommt und irgendwelche Neuigkeiten verkündet, die sich dann halt als nichts neues herausstellen, darf man sich nicht wundern, wenn so manche User darauf skeptisch oder sogar ungehalten regaieren. Immerhin warten viele hier schon lange auf eine vernünftige Lösung, die sich, wie man erkennt, bald (oder auch nicht ?) abzeichnet. Faktum ist auch, dass für Österreicher in Kroatien derzeit entgegen allen möglichen Behauptungen nur das kroatische Patent absoltute rechtliche Sicherheit gibt, alles andere kann (leider) nicht genau geklärt werden. Dies resultiert daraus, dass das kroatische Patent ein behördliches in Kroatien ausgestelltes Patent ist und somit von Kroatien auch wirklich anerkennt werden muss. Alle anderen Patente können keiner Resulution (außer der Resolution, wie ein IC auszusehen hat!) zugeordnet werden, somit ist eine rechtliche Anerkennung sehr umstritten. Es gibt allerlei Argumentationen für diverse Patente (angefangen vom Binnenpatent, welches laut Kroatienverordnung Gültigheit haben müßte, bis zu den diversen FB-Patenten des MSVÖ, deren diverse Stellen selbst eine amtlichkeit zuordnen, deren Gültigkeit aber wiederum in keiner einzigen bilateralen Vereinbarung nach weisen können, usw usw usw), aber es konnte kein einziger schriftlicher Nachweis erbracht werden. Diverse Berichte bezüglich Anerkennungen sind zwar schön, haben aber leider keine rechtliche Grundlage bzw die eindeutige rechtliche Grundlage konnte bis dato nicht geklärt werden. Wenn die Schiffsführerschule Ebner also neue Erkenntisse über diese Thematik hat, nur her damit :chapeau: Wenn nicht, muss ich den Vorrednern leider recht geben, viel Lärm um nix! Und noch etwas möchte ich bei diesen ganzen Diskussionen einwenden: Es ist immer schön, wenn eine Schiffschule eine Gültigkeit bestätigen kann, es wäre aber auch nett, wenn genau diese Schiffschule diese im Schadensfalle auch garantieren und im negativen Falle die Haftung übernehmen könnte. Weil genau hier ist es leicht, sich aus der Verantwortung zu ziehen! |
@ Herbert:
Eigentlich war das "Anbieter von HR Patenten" jetzt ja ne Steilvorlage :ka5: Aber heute bin ich gut drauf und lass es mal :biere: @ Berny: Ich denke das sich keiner findet der die Haftung übernehmen will wenn mal was passiert, dann weis da keiner was von :gruebel: Aber wenn ich so überleg, dann tut sich mir eine Marktlücke auf... Vermiete Dachboden oder Keller an Österreichische Schlauchbootfreunde zu Zwecken des Wohnsitzes für SBF SEE... :ka5::biere: Gruß Carsten |
Fb1
Zitat:
Aber ich denke das es spöätestens im Winter losgehen wird, also aufheben :smileys5_ |
Zitat:
Ich hoffe du heizt gut über den Winter. :futschlac:futschlac lg reini |
Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger
Also wie versprochen
Das Urteil des Handelsgerichtes in Wien wurde in der Yacht Info in der Ausgabe 1 / 2005 in Fettdruck auf Seite 42 veröffentlicht. Die Aktenzahl des Gerichturteil lautet 24Cg31/02w-16 Mich wundert wirklich, welche Wellen, nur durch ein paar Zeilen entstehen. Wenn durch ein Gerichtsurteil bestätigt wird, in einem Verfahren dass sich über Jahre gezogen hat, Richter und Sachverständige sicherlich alles mögliche geprüft haben. Mit der Würdigung der Rechtslage zu so einem Schluss kommen. Seit dem heutigen Tag bin ein bisserl in Zweifel ob die Richter , Sachverständige vielleicht doch besser hier im Forum die hier so genannten Sachverständigen fragen hätten sollen!!! scip |
SBF See
Zitat:
@scip Damit wir uns nicht streiten :biere: das Gerichtsurteil das ich vielleicht fälschlicherweise meinte Leider finde ich nicht alle Beiträge dazu aber in der Yachtrevue ist dazu etwas Um Links zu sehen, bitte registrieren da wurde im 3. oder 4 Beitrag von einem AtterseeFan funter anderem geschrieben Zitat:
Deine Aktenzahl ist zwar eine andere aber wo soll ich mir das Urteil raussuchen ? Da du keinen Text eigestellt hast bzw. auch die anderen User nicht wirklich etwas damit anfangen konnten waren die antworten eben nicht so ausgefallen wie erwartet. Du brauchst den Text ja nicht, wie geschrieben abtippen, scannen würde reichen auch eine Bildschirmkopie (STGR-alt-druck) und dann in einem Bildbearbeitungsprogramm als JPG geht auch Nun stelle ich mir die Frage, wenn es ein Urteil gibt muß es einen Kläger und einen Beklagten geben. Der Beklagte ist nach deiner meldung nach der MSVÖ aber wer ist der Kläger und was ist der Grund der Klage ? Ich hoffe das du mehr darüber berichten kannst Verstehst warum ich/wir so reagieren. |
Also rein von der Zahl her dürfte es sich um das Urteil des Schweizer Institut für Rechtsvergleichung handeln.
Also ein alter Hut. Das Urteil ist OK, die Gültigkeit der vom VKSÖ ausgestellten Patente ebenfalls. Leider geht daraus nicht hervor, wie weit diese in Kroatien gelten (gleiche Problematik wie die FB-Patente des MSVÖ). Ebenso betrifft dieses Urteil ja nicht die deutschen Scheine, oder? Zitat:
PS.: der Thread im Yachtrevue-Forum ist aus dem Jahre 2006, außerdem stimmen da einige Dinge nicht, die da so berichtet wurden, ist aber auch schon Schnee von gestern... Und noch etwas zum Schluss: Es wird immer wieder einiges über die Gültigkeit diverser Patente behauptet, jedoch gabs bis dato (fast) keine schriftlichen Belege über diese Behauptungen. Dies gilt auch für deine Behauptungen, einfach irgendwas verkünden ist eine Sache, dies zu belegen eine andere. Wir warten auf solche Belege, dies würde allen weiterhelfen, also nur her damit! Beispiel: in der Kroatienverordnung wird davon gesprochen, dass Patente anerkannt werden, die im Heimatstaat für das Führen des Schiffes notwendig sind. Dies läßt den Schluss zu, dass in Kroatien ein Binnenpatent ausreichen würde. Es gibt aber auch Ansichten, wonach dieses Binnenpatent in Küstengewässern nicht gilt, weil es kein Küstenschein ist. Aber genau diesen Unterschied kann man nirgendwo lesen, er ist nirgendwo beschrieben usw usw usw. Ergo gibt es keinen Hinweis, dass ein österreichisches Binnenpatent (welches ja zum Führen des Schiffes in Österreich notwendig ist) in Kroatien nicht gilt. Genauso ist es für den deutschen SBF-Schein (Frage des Wohnortes, und gilt dieser in Österreich), oder den MSVÖ-Patenten (diese sind zwar amtlichen Patenten gleichzusetzen, aber es gibt keine Bi-Laterale Vereinbarung über die Anerkennung) usw usw usw. Also nur her mit Urteilen, Gesetzen, Überinkommen usw usw usw, wir würden uns freuen. |
Gültigkeit des Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger
In den Verfahren ging es um den Punkt, ob der Amtl. Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger gilt oder nicht!
Das gesamte Urteil des Gerichtes zu veröffentlichen würde jeden Rahmen sprengen . Es liegt auch nicht in elektronischer sonder nur in gedruckter Form vor. ( Somit Bildschirm Copy oder dergleichen nicht möglich.) Der Akt umfasst jenseits 30 Seiten und nur im gesamten aussagekräftig, da jeder einzelne Punkt entsprechend behandelt und erörtert wird. Vor allem liegt das Urteil nur in gedruckter Form. Über Rechtsanwalt bezw. Im Internet müssen alle Gerichtsurteile unter Angabe der Aktenzahl eingesehen werden können. Ein Anwalt könnte hier bestimmt entsprechende Hinweise geben. Ich bin überzeugt dass ein Anruf bei einem Rechtsanwalt Zielführend ist und entsprechende Tipps geben kann!!! Das Urteil betrifft Österreichische Staatsbürger und den Sportbootführerschein See. Und kein anderes Patent. Diese Urteil war für nachfolgende erstmalig in der Österreich und dient damit auch für ähnliche Gerichtsverfahren als Muster. Die beklagte Partei war der MSVÖ. Das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung war in diesem Verfahren lediglich Sachverständiger und kein Richter! Somit ist nachvollziehbar, das für ähnlich gelagerte Fälle der jeweilige Richter auf ein vorhandenes Gutachten zurückgreift . . Ich bin sehr selten in diesem Forum , einfach weil meine Zeit dies nicht erlaubt. Geschrieben habe ich nur auf eine Aussage das der Amtl. SBS für Österr. Staatsbürger nicht gelten soll und meine Erkenntnis dies widerlegt! Tipp: Es gibt gar nicht so wenig Seegerichtsverfahren , wenn auch nicht in Österreich. Nehmen SIE einmal als Zuseher Teil , viele sind öffentlich. In den meisten Fällen werden Sie sehen, das durch Fehlverhalten eine Havarie verursacht wurde. Somit ist Primär Seemännisches Verhalten , Wissen und nicht bestimmte Patente ausschlaggebend. Sollte jemand Fragen bezügl. Patente , Zulassung oder dergl. haben ist ein Anruf an eine der 9 Landesregierungen Abt. Verkehr in Österreich bezw. In Deutschland das Deutsche Verkehrsministerium oder auch die Wasser und Schifffahrtsämter in ihrem Landkreis Zielführender und vor allem sicherer! scip |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:32 Uhr. |
Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , https://schlauchboot-online.com