Schlauchbootforum

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rotbart 30.08.2008 23:31

@Herbert
Zitat:

FB1:
Auf keinen Fall in der jetzigen Planugs Version.
Besser den SBF See machen, gibt ja für Österreicher sowieso kein Problem damit und auch in Deutschland gültig.
und
Zitat:

Mich würde wirklich interessieren wo die Grenzen beim SBF See sind
Das mit den 3SM ist doch nicht wirklich verständlich
Das ist doch einfach - vergiß mal die 3 sm etc. es ist eine Fahrerlaubnis für DEUTSCHE SEESCHIFFAHRTSSTRASSEN - BASTA

und genau dies kann Österreich nicht, es kann keine Erlaubnis für öster. Seeschiffahrtsstrassen erstellen, weil es keine gibt - nun soll also eine Erlaubnis für fremde Gebiete erstellt werden (HR und andere) wie soll das gehen ???
NUR indem das (fremde) Land, die Erlaubnis anerkennt ! Der dt SBF See gilt ja in Ö auch nicht *gg* mangels Seeschiffahrtsstrassen *ggggg*

und nun konkret wenn jemand in der Ostsee eine SY chartert und der Vercharterer ihm die gibt, so kann der Charterer legal die dt Gewässer (z.B. per Motor nur darum geht es ja) mit dem SBF See befahren und auf der freien Ostsee beim Segeln braucht er sowieso keine dt. Fahrerlaubnis.

Die Frage liegt also garnicht beim MSVÖ sondern in der bilateralen Verhandlung der Ö Regierung z.B. mit HR was HR ggf anerkennen würde ! Jede Diskussion über Einschränkungen Beschränkungen etc. sind sinnlos solange nicht feststeht, was von anderen Land gefordert wird.

Und das Warten auf die EU ist sinnlos, da die Engländer z.B. nicht noch einen Führerschein akzeptieren würden, die haben ja schon einen Volksaufstand wegen dem Auto-FS gemacht.

herbert 31.08.2008 01:34

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at (Beitrag 178764)
Was mich ein bischen befremdet ist die Reaktion des MSVÖ!
Kennen die 90 % der Kroatienurlauber nicht ?
Dies ist nämlich genau die Klasse, die den FB1 brauchen würden, und genau um die kümmert man sich nicht?

ganz so arg würde ich das nicht sehen mit dem nicht kennen.
zumindest einer sieht es, Karl Otto aus dem Forum und ich kenne noch ein paar MSVÖ Prüfer aus der Zeit wo wir noch für eine MSVÖ Ausbildungsstätte gefahren sind. Kannst mir glauben nicht alle MSVÖler haben Bretter vorm Kopf.
Muß aber zugeben "DIE" gibt es auch und das war auch der Grund warum wir nicht mehr für die FB Patente fahren.
Zitat:

Da wird eh schon von 2000 HR-Patenten durch Österreicher gesprochen, warum befragt man diese zB nicht?
Weil sie in der Regel nicht organisiert sind.
Wer geht noch in einen Verein der auch in irgend einer weise zum verband gehört. Ich kenne nur solche die einen Liegeplatz suchen oder sonstwie vom Verein profitieren.

Zitat:

Warum fragt zB ein Hochoffizieller des MSVÖ nicht hier im Forum, wie die Meinungen dazu sind ?
Würde nix bringen, selbst in diesem Forum ist eine Einigung auf einen gemeinsamen Nenner eher Zufall. Denkt nur an die Seitenlangen pro und kontra HR Patent oder SBF See irgend einer hat immer einen Einwand warum das nicht geht.
Z.B Rotbart wird immer mehr Ausbildung fordern weil er die Sichtweise der Großen angenommen hat.
Wie soll so ein Verband rasch reagieren vor allem wenn noch 2 Stellen mitreden wollen SVÖ + Schifffahrtsbehörde.
Bis da alle geistig auf 2008 umgestellt haben vergehn 3- 4 Jahre

Berny, ich bin fast überzeugt das durch deine Seitenlangen Beiträge auch ein Teil des umdenkens seitens Verandes dir anzulasten ist.
Du warst schon manchmal lästig :chapeau: aber man mußte ja nicht mitlesen
Sicher kann man das auch von mir sagen wenn es um das HR Patent ging.

Zitat:

@Herbert: Macht es Sinn, eine Arbeitsgruppe von Rubberdogs zu gründen, die das ganze ausarbeiten und mit einem Vorschlag zum MSVÖ gehen ?
Kann ich nicht sagen ob es Sinn macht aber findest du so viele Idioten die für andere Ehrenamtlich gegen Windmülen ankämpfen.

Zitat:

Würde das was nützen ?
Das nützen ist so eine Sache, wo hoch ist der Einsatz.
Wie kommt man zu Schiffahrtsbehörde und findet als unbekannter Verein gehör da könnt ja a jeder kommen. Wenn der ÖAMTC was sagt dann wird zugehört wenn der Gummiboot Verein was schreibt wird es nicht einmal geöffnet.
Das einzige was man langfristig machen könnte ist bei einem MSVÖ Zweigverein Mitglied zu werden.
Nur dann kannst wirklich etwas bewirken, zumindest gedanklich.
bis du dort etwas zu melden hast gibt es keine Verbrennungsmotore
Es gibt sicher auch Sichtige im Verband aber die Verhinderer sind zu mächtig.
Am schlimmsten sind meist diejenigen die selbst das Yogo Patent jahrelang
benutzten und dann was geworden sind.

Berny lass es gut sein es bringt nix, es ist einfacher du kaufst das Patent in Rab :biere:
Edwin würde sich sicher freuen dich in einem seiner Kurse zu sehen
Da ich kein Theorie Vortragender bin, mußt halt ein Skippertraining mitmachen damit wir beim Bier am Schiff plaudern können.

Ah, bevor ich es vergesse, wir planen mit dem Sailornet Forum September 2009 einen Segeltörn. wer Lust hat kann ja mit kommen
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Aber wie geschrieben alles erst in planung

mein Gott wer hatden an der Uhr gedreht ......

gute nacht

hobbycaptain 31.08.2008 12:18

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 178774)

mein Gott wer hatden an der Uhr gedreht ......

gute nacht

Herbert,
Wahrscheinlich schreibst Du nur zu langsam :lachen78::biere:

Fortnox 31.08.2008 15:35

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at (Beitrag 178764)
Was mich ein bischen befremdet ist die Reaktion des MSVÖ!

Kennen die 90 % der Kroatienurlauber nicht ?
Dies ist nämlich genau die Klasse, die den FB1 brauchen würden, und genau um die kümmert man sich nicht?

Da wird eh schon von 2000 HR-Patenten durch Österreicher gesprochen, warum befragt man diese zB nicht?

Warum fragt zB ein Hochoffizieller des MSVÖ nicht hier im Forum, wie die Meinungen dazu sind ?

@Herbert: Macht es Sinn, eine Arbeitsgruppe von Rubberdogs zu gründen, die das ganze ausarbeiten und mit einem Vorschlag zum MSVÖ gehen ?
Würde das was nützen ?



Geeeehhhhh bittteeeee Berny,


Mach oanfach des depatte kroatische Küstenpatent :hiiillfe_:hiiillfe_

mach mir und anderen Benutzern hier bitte diesen Gefallen. Es nervt "langsam" .....

Berny 31.08.2008 16:18

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 178774)
Edwin würde sich sicher freuen dich in einem seiner Kurse zu sehen

Genau das wirds vermutlich auch werden, da alles andere derzeit einfach zu unsicher ist!
Ich hätte mich über einen FB1 in Österreich gefreut, aber wenn ich bedenke, wie langsam da alles in Fahrt kommt, kanns noch Jahre dauern, bis es wirklich das ist, was wir uns wünschen, wenns überhaupt so kommt!

Zitat:

Zitat von herbert
Berny, ich bin fast überzeugt das durch deine Seitenlangen Beiträge auch ein Teil des umdenkens seitens Verandes dir anzulasten ist.
Du warst schon manchmal lästig aber man mußte ja nicht mitlesen

Naja, wenigstens einer hats irgendwo erkannt :biere::biere::biere: Danke dir dafür!

goeberl 31.08.2008 17:13

ok, auch wenns einige schon lästig finden, braucht ja keiner mitlesen*g*.
herbert, hast du einen guten draht zu einigen, die nicht die sprichwörtlichen bretter vorm kopf haben? vielleicht zieht ja diese argumentationslinie: bis vor einigen jahren haben sie doch noch den binnenschein in einen küstenschein umgeschrieben (einfach so), bild mir zumindest ein, da mal was in diese richtung gehört zu haben. damals hats gereicht, praxis binnen zu machen (wieviel praxisstunden da wirklich gemacht werden, ist ja eh bekannt) und theorie NUR binnen. da sollte jetzt ja eigentlich ein kurs seefahrttheorie und zusätzlich ein praxiskurs im umfang etwa wie der binnenpraxisteil reichen.
lg martin

hobbycaptain 31.08.2008 17:32

Zitat:

Zitat von goeberl (Beitrag 178795)
ok, auch wenns einige schon lästig finden, braucht ja keiner mitlesen*g*.
herbert, hast du einen guten draht zu einigen, die nicht die sprichwörtlichen bretter vorm kopf haben? vielleicht zieht ja diese argumentationslinie: bis vor einigen jahren haben sie doch noch den binnenschein in einen küstenschein umgeschrieben (einfach so), bild mir zumindest ein, da mal was in diese richtung gehört zu haben. damals hats gereicht, praxis binnen zu machen (wieviel praxisstunden da wirklich gemacht werden, ist ja eh bekannt) und theorie NUR binnen. da sollte jetzt ja eigentlich ein kurs seefahrttheorie und zusätzlich ein praxiskurs im umfang etwa wie der binnenpraxisteil reichen.
lg martin

und Prüfung war auch Binnen auf der Donau, das war bis 98 oder 99, da hab ich nämlich meinen Binnenschein gemacht und war dann zu faul noch schnell das Küstenpatent dazuzumachen :cognemur: . Die Praxisprüfung dafür hätt ich schon gehabt :cognemur: . Ab 1999 wars dann vorbei.

herbert 31.08.2008 18:03

Schein
 
als in Kroatien Krieg war und kurz danach sind die nicht am Meer gefahren so auch mein Schwager FB2 :cognemur:
als ob das Meer nur aus Kroatien bestünde :ka5:
Zitat:

herbert, hast du einen guten draht zu einigen, die nicht die sprichwörtlichen bretter vorm kopf haben
Kennt eh a jeder mit dem kennen solange du nix brauchst kennt dich a jeda
brauchst etwas hat keiner zeit oder es ist alles nicht so einfach ....
Außerdem ist das ganze ja 5 Jahre her und ich bin ja nur a ganz kleines Würschtl in der Wasserszene. Ein einziger Prüfer in den ganzen Jahren war so Nervig das wir dann keine Prüfer mehr am Schiff haben wollten.

Der einzige der euch wirklich unterstützen kann oder einfach beraten,
ist Karl Otto vom MSVÖ ladet ihn doch in das Forum ein.
Ich finde der hat keine Bretter vor dem Kopf
Leider kenne ich ihn nur aus den Foren

scip 16.09.2008 10:39

Rechtsgültigkeit des Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger
 
Die deutschen Scheine für die Küste , sprich Sportbootführerschein See ist für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig! Entscheidung durch das Handelsgericht Wien in sämtliche Instanzen!!! Der MSVÖ müste es nur zu gut wissen , hat er doch in allen Instanzen verloren. Übrigens hat der MSVÖ Schein FB 1 hat keine amtliche Annerkennung. scip

hobbycaptain 16.09.2008 10:56

Zitat:

Zitat von scip (Beitrag 180063)
Übrigens hat der MSVÖ Schein FB 1 hat keine amtliche Annerkennung. scip

kann er ja nicht, wenn es ihn noch gar nicht gibt :ka5: :lachen78:



Zitat:

Zitat von scip (Beitrag 180063)
Die deutschen Scheine für die Küste , sprich Sportbootführerschein See ist für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig! Entscheidung durch das Handelsgericht Wien in sämtliche Instanzen!!! Der MSVÖ müste es nur zu gut wissen , hat er doch in allen Instanzen verloren.

bitte um Beweise dafür und die Urteile, wenn das stimmt, wär das ja wirklich hochinteressant und ein Präzedenzfall.
Nur Behauptungen hier reinzuschmeissen ist etwas zu wenig.

Denn genauso würde dann für einen Österreicher auch der HR-Schein oder welcher auch immer gelten.

scip 16.09.2008 11:04

der msvö hatte einen FB 1 schon vor 10 Jahren im Program und jetzt wird er wohl wieder hervorgeholt.

Werde die gerichtszahl heraussuchen bezüglich des Urteils!
skip

herbert 16.09.2008 11:08

Schein
 
und was sagt uns Ösi das jetzt ? :ka5:

Nach gängiger Meinung wäre der SBF See für Wohnsitzösterreicher nur in Deutschland gültig.
Da gibt es doch auch auf den neuen SBF See einen Vermerk das er nicht International gültg ist wenn der Inhaber keinen Deutschen Wohnsitz vorweisen kann. Bin aber nicht sicher ob das so stimmt wurde aber in Foren so geschrieben.

wenn der SBF See für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig!
hat müßte das für das Kroatische Patent ebenso gelten.

Den FB1 neu gibt es noch gar nicht.

ups da war Ferdischneller


Könnte es sein das sich hinter dem User Skip die Bekannten schiffführer aus OÖ stehen ?

rotbart 16.09.2008 11:59

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180073)
und was sagt uns Ösi das jetzt ? :ka5:

Nach gängiger Meinung wäre der SBF See für Wohnsitzösterreicher nur in Deutschland gültig.
Da gibt es doch auch auf den neuen SBF See einen Vermerk das er nicht International gültg ist wenn der Inhaber keinen Deutschen Wohnsitz vorweisen kann. Bin aber nicht sicher ob das so stimmt wurde aber in Foren so geschrieben.

wenn der SBF See für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig!
hat müßte das für das Kroatische Patent ebenso gelten.

Das glaube ich auch nicht, denn im Gesetz SportbootFSV steht unter Ausnahmen :
Zitat:

2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen,
soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
und es spräche auch der Theorie eines unabhängigen Staates Österreich hohn, wenn die BRD Gesetze und Verordnungen erlassen könnte, die auch für in Ö wohnende Österreicher Geltung haben, OHNE das eine Anerkennung und Umsetzung in Ö-Recht per Gesetz gibt.

und der internationale Teil liest sich so :

Zitat:

Anlage (zu § 1 Abs. 2)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 309 - 310
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
... (Bundesadler)
INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR FÜHRER VON SPORT- UND FREIZEITFAHRZEUGEN AUF DEN
SEESCHIFFFAHRTSSTRASSEN
In Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 40 der Hauptarbeitsgruppe "Binnenschifffahrt" Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen von Europa
INTERNATIONAL CERTIFICATE FOR OPERATORS OF PLEASURE CRAFT ON THE WATERWAYS NAVIGABLE BY SEA-GOING SHIPS
In conformity with resolution No. 40 of the Working Party on Inland Water Transport United Nations Economic Commission for Europe

Fahrerlaubnis/Licence/Permis/Licencia
Dem Inhaber (Angaben umstehend) wird hiermit die Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland erteilt (§ 1 Sportbootführerscheinverordnung-See).
The holder (particulars see overleaf) is hereby granted the licence to navigate
any power-driven pleasure yacht on the waterways of the Federal Republic of Germany navigable by sea-going ships (Section 1 of the German Maritime Pleasure Yachting Navigating Licences Ordinance).

Le titulaire (voir au verso) est autorise a conduire un bateau de plaisance motorise sur les voies navigables maritimes de la Republique federale d'Allemagne (Art. 1(hoch)er du Reglement relatif aux permis de conduire pour bateaux de plaisance sur les voies navigables maritimes).

Por la presente se le concede al titular (datos al dorso) el permiso de conducir
para la conduccion de barcos deportivos a motor en las vias de navegacion maritima de la Republica Federal Alemana (§ 1 Disposicion sobre el permiso de conducir barcos deportivos en las vias de navegacion maritima).
Gilt also für Wohnsitzausländer auf DEUTSCHEN SEESCHIFFAHRTSSTRASSEN UND damit natürlich rechtsgültig für Österreicher die IN D fahren wollen.

hobbycaptain 16.09.2008 12:02

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180073)
Könnte es sein das sich hinter dem User Skip die Bekannten schiffführer aus OÖ stehen ?

Herbert,
genau diese Vermutung hege ich auch :ka5:

scip 16.09.2008 12:12

scheint so , da bin ich jemand gehörig auf den Schlips getreten.
Jedenfalls frage ich mich wie ein Gericht so etwas feststellen kann, insbesondere wenn durch das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung als Sachverständiger in dem Gerichtsverfahren die gesetzlichen Bestimmungen bestimmt gewürdigt worden sind!

scip

scip 16.09.2008 12:15

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein

guter Spruch passt bestens. scip

scip 16.09.2008 12:20

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, gibt es für die Österreichischen Verbände ÖSV und MSVÖ mit keinem Land der Welt Bi oder Multilaterale Verträge.
Fast euch den Mut und schreibt selbst an das Ministerium und fragt nach?
scip

rotbart 16.09.2008 12:22

Zitat:

Zitat von ferdi (Beitrag 180086)
Herbert,
genau diese Vermutung hege ich auch :ka5:

Die Vermutung dürfte in Sicherheit umzuwandeln sein, denn es kommen ja noch nicht einmal Andeutungen von Belegen, wenn man ein angebliches Urteil zitiert, sollte man es ja gelesen haben und dann kennt man auch das Aktenzeichen :ka5::ka5::ka5:

Fazit : Viel heiße Luft

scip 16.09.2008 12:28

aktenzeichen von Gerichtsverfahren hat man nicht jederzeit in den Hosentaschen. Kommt garantiert nach!!!
jedenfals bliegt die Vermutung nahe, hier wird eindeutig in eine gewisse Richtung Stimmung gemacht!
schade um so ein Forum jedenfals
scip

hobbycaptain 16.09.2008 12:36

Zitat:

Zitat von scip (Beitrag 180089)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein

guter Spruch passt bestens. scip

fragt sich nur auf wen :lachen78:

thball 16.09.2008 12:39

Hallo Scip,

nur ruhig Blut! :biere:

Wenn Du wirklich was Neues hast wäre es schön wenn Du es einstellst. Vielleicht nicht nur das Aktenzeichen sondern auch den Text dazu.

Und wenn es nichts Neues ist, ist es auch nicht so schlimm - kommt bei diesem Thema öfters vor! :lachen78:

herbert 16.09.2008 12:41

Fb1
 
Zitat:

scheint so , da bin ich jemand gehörig auf den Schlips getreten.
Bitte um Aufklärung, wem der Schlips gehört.

Zitat:

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, gibt es für die Österreichischen Verbände ÖSV und MSVÖ mit keinem Land der Welt Bi oder Multilaterale Verträge.
Es ist ja schwer das der ÖSV und der MSVÖ Verträge untereinander zustande bringen:futschlac
Auch die Nautische Vereinigung Österreich hat und wird keine Verträge abschließen weder Bi noch EU weit dazu brauchst aber nicht das Ministerium bemühen.

Das Thema war doch FB1 oder ?
Ob jetzt das HR Patent oder der SBF See für Österreicher einen Wert hat ist ein anderes Thema und wird sicher wieder behandelt.

herbert 16.09.2008 12:48

Fb1
 
Zitat:

aktenzeichen von Gerichtsverfahren hat man nicht jederzeit in den Hosentaschen. Kommt garantiert nach!!!
jedenfals bliegt die Vermutung nahe, hier wird eindeutig in eine gewisse Richtung Stimmung gemacht!
schade um so ein Forum jedenfals
scip
Welche Richtung meinst du ?
Ich finde du schreibst in Rätsel
Sag mal wer dich davon informiert hat dan kann man auch darüber reden/schreiben.
Ich denke es gibt nicht viele MSVÖ Freunde also los

rotbart 16.09.2008 15:18

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180098)
Bitte um Aufklärung, wem der Schlips gehört.

Es ist ja schwer das der ÖSV und der MSVÖ Verträge untereinander zustande bringen:futschlac
Auch die Nautische Vereinigung Österreich hat und wird keine Verträge abschließen weder Bi noch EU weit dazu brauchst aber nicht das Ministerium bemühen.

Das ganze ist schlicht heiße LUFT

KEIN Verband kann für einen Staat rechtsgültige bilatrale Verträge abschließen, einen solchen Vertrag kann nur der Staat selbst, also das Parlament oder die beauftragten "Verhandler" und selbst dann muß er noch vom Parlament (=Volk =Herscher) ratifiziert werden, zumindest in Demokratien:biere::biere:

------------------
@scip
ausserdem zeigt es nicht gerade eine akzeptable Geisteshaltung, wenn Du mein Subscriptum klaust und es in einer solchen diffamierenden Art verwendest !
Das zeigt auch das Du selbst keine Argumente hast

hausmeisterkrause 16.09.2008 15:50

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 180113)
...zumindest in Demokratien :biere::biere:

...wo liegt eigentlich dieses "Demokratien"?! :confused- :biere: :futschlac

hobbycaptain 16.09.2008 16:03

Zitat:

Zitat von hausmeisterkrause (Beitrag 180116)
...wo liegt eigentlich dieses "Demokratien"?! :confused- :biere: :futschlac

Du hast es genauso gelesen wie ich :lachen78:
Ich glaub das liegt irgendwo neben (Demo)Kr(o)atien :gruebel:.

rotbart 16.09.2008 16:27

Zitat:

Zitat von ferdi (Beitrag 180117)
Du hast es genauso gelesen wie ich :lachen78:
Ich glaub das liegt irgendwo neben (Demo)Kr(o)atien :gruebel:.

und ich dachte immer Österreich hätte Adel und (Nadel und) Filz abgeschafft und sich zu den demokratischen Freiheiten der Bürger bekannt:gruebel::gruebel::gruebel::gruebel:

Na ja da gab noch einen aus Kärnten , wie hieß der doch.........aber..........

und nun das:lachen78::lachen78::lachen78::lachen78:

scip 16.09.2008 17:12

Gultigkeit des deutschen Sportbootführerschein See für bÖsterreichische Staataburger
 
Das Gerichtsurteil, von dem ich schrieb war, wenn auch schon vor ein paar Jahren in der Yacht Info in Fettdruck „ Im Namen der Republik.“ Wenn ich die Reaktionen so sehe, verstehe ich nun genau wer schwer Verbandslastig ist..

Werde morgen nachsehen und wenn der Text nicht zu unfangreich ist auch abtippen.
In jeden Fall Ausgabe der Yachtinfo und Aktenzahl berichten.

Bin schon gespannt auf die Reaktionen von bestimmtem Personenkreis. Die wissen , meiner Meinung nach von diesem Gerichtsverfahren und den Inhalt genauestens bescheid..
scip

hobbycaptain 16.09.2008 17:28

Zitat:

Zitat von scip (Beitrag 180127)
Das Gerichtsurteil, von dem ich schrieb war, wenn auch schon vor ein paar Jahren in der Yacht Info in Fettdruck „ Im Namen der Republik.“ Wenn ich die Reaktionen so sehe, verstehe ich nun genau wer schwer Verbandslastig ist..

Werde morgen nachsehen und wenn der Text nicht zu unfangreich ist auch abtippen.
In jeden Fall Ausgabe der Yachtinfo und Aktenzahl berichten.

Bin schon gespannt auf die Reaktionen von bestimmtem Personenkreis. Die wissen , meiner Meinung nach von diesem Gerichtsverfahren und den Inhalt genauestens bescheid..
scip


schade dass es noch Leute gibt, die euch was glauben :ka5:

herbert 16.09.2008 17:33

Urteil
 
Also Verbandslastigkeit kannst du in diesem Forum wirklich vergessen.
Oder willst du z.B. mir als Anbieter des HR Patent eine Verbandslastigkeit unterstellen. :ka5:
Da ich/wir dich nicht wirklich im Forum kennen bin ich natürlich skeptisch was das Patent betrifft
außerdem ist es fast unmöglich das Sailornet, ich oder z.B. Rotbart, thball
bei den vielen Beiträgen nix davon wissen.

wenn es das Urteilsein sollte das ich vermuten dann vergiß es.

Über den SBF See für wohnsitz ösi kann man genaius so viel schreiben wie über das HR Patent.

Warum vermeidest du so standhaft ein wenig von dir zu schreiben, man könnte sich doch ein besseres Bild machen.

Und vor allem um was geht es dir wirklich ?

rotbart 16.09.2008 18:13

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180129)
Warum vermeidest du so standhaft ein wenig von dir zu schreiben, man könnte sich doch ein besseres Bild machen.

Und vor allem um was geht es dir wirklich ?

Hi Herbert
ich würde sagen es geht um heiße Luft und Werbung für einen bestimmten Laden / Verband :confused-

gepostet wurde es ja wie eine völlig neue Erkenntnis
Zitat:

Die deutschen Scheine für die Küste , sprich Sportbootführerschein See ist für Österreichische Staatsbürger Rechtsgültig! Entscheidung durch das Handelsgericht Wien in sämtliche Instanzen!!! scip
und nun ist es der Schnee von Vor-Vor-Vorgestern :cognemur::cognemur::cognemur: und nun ist ja auch klar, dass es kein Zitat aus dem Urteil war sondern eine alte Yacht-Postille, also das ist wohl nur Freude am Krawall

rkr

herbert 16.09.2008 19:08

Msvö fb1
 
Verstehe nicht was damit bezweckt werden soll.
wenn er neues hat OK man kann ja immer was dazu lernen,
Kaufbasar auf Rab :ka5::cognemur:

na morgen werden wir mehr wissen

Berny 16.09.2008 19:37

Zitat:

Zitat von scip (Beitrag 180127)
Das Gerichtsurteil, von dem ich schrieb war, wenn auch schon vor ein paar Jahren in der Yacht Info in Fettdruck „ Im Namen der Republik.“ Wenn ich die Reaktionen so sehe, verstehe ich nun genau wer schwer Verbandslastig ist..

Werde morgen nachsehen und wenn der Text nicht zu unfangreich ist auch abtippen.
In jeden Fall Ausgabe der Yachtinfo und Aktenzahl berichten.

Bin schon gespannt auf die Reaktionen von bestimmtem Personenkreis. Die wissen , meiner Meinung nach von diesem Gerichtsverfahren und den Inhalt genauestens bescheid..
scip

Also Verbandslastig ist hier sicher keiner. Es ist halt nur so, dass dieses Thema seit Jahren (einfach mal nachlesen :schlaumei ) hier diskutiert wird und bereits allerlei Betrachtungswinkel aller möglichen Situationen ausgeleuchtet wurden, das bisherige Ergebnis aber immer noch im Unklaren liegt.
Deshalb ist einfach jeder daran interessiert, neues zu diesem Thema zu erfahren.

Wenn jetzt jemand daherkommt und irgendwelche Neuigkeiten verkündet, die sich dann halt als nichts neues herausstellen, darf man sich nicht wundern, wenn so manche User darauf skeptisch oder sogar ungehalten regaieren.

Immerhin warten viele hier schon lange auf eine vernünftige Lösung, die sich, wie man erkennt, bald (oder auch nicht ?) abzeichnet.

Faktum ist auch, dass für Österreicher in Kroatien derzeit entgegen allen möglichen Behauptungen nur das kroatische Patent absoltute rechtliche Sicherheit gibt, alles andere kann (leider) nicht genau geklärt werden.
Dies resultiert daraus, dass das kroatische Patent ein behördliches in Kroatien ausgestelltes Patent ist und somit von Kroatien auch wirklich anerkennt werden muss.
Alle anderen Patente können keiner Resulution (außer der Resolution, wie ein IC auszusehen hat!) zugeordnet werden, somit ist eine rechtliche Anerkennung sehr umstritten.
Es gibt allerlei Argumentationen für diverse Patente (angefangen vom Binnenpatent, welches laut Kroatienverordnung Gültigheit haben müßte, bis zu den diversen FB-Patenten des MSVÖ, deren diverse Stellen selbst eine amtlichkeit zuordnen, deren Gültigkeit aber wiederum in keiner einzigen bilateralen Vereinbarung nach weisen können, usw usw usw), aber es konnte kein einziger schriftlicher Nachweis erbracht werden.
Diverse Berichte bezüglich Anerkennungen sind zwar schön, haben aber leider keine rechtliche Grundlage bzw die eindeutige rechtliche Grundlage konnte bis dato nicht geklärt werden.

Wenn die Schiffsführerschule Ebner also neue Erkenntisse über diese Thematik hat, nur her damit :chapeau:

Wenn nicht, muss ich den Vorrednern leider recht geben, viel Lärm um nix!

Und noch etwas möchte ich bei diesen ganzen Diskussionen einwenden:
Es ist immer schön, wenn eine Schiffschule eine Gültigkeit bestätigen kann, es wäre aber auch nett, wenn genau diese Schiffschule diese im Schadensfalle auch garantieren und im negativen Falle die Haftung übernehmen könnte.
Weil genau hier ist es leicht, sich aus der Verantwortung zu ziehen!

Aladin 16.09.2008 20:12

@ Herbert:

Eigentlich war das "Anbieter von HR Patenten" jetzt ja ne Steilvorlage :ka5: Aber heute bin ich gut drauf und lass es mal :biere:

@ Berny:

Ich denke das sich keiner findet der die Haftung übernehmen will wenn mal was passiert, dann weis da keiner was von :gruebel:


Aber wenn ich so überleg, dann tut sich mir eine Marktlücke auf...
Vermiete Dachboden oder Keller an Österreichische Schlauchbootfreunde zu Zwecken des Wohnsitzes für SBF SEE... :ka5::biere:

Gruß Carsten

herbert 16.09.2008 21:12

Fb1
 
Zitat:

@ Herbert:

Eigentlich war das "Anbieter von HR Patenten" jetzt ja ne Steilvorlage Aber heute bin ich gut drauf und lass es mal
:biere:das HR Patent ist nicht das Thema, Gott sei Dank.

Aber ich denke das es spöätestens im Winter losgehen wird,
also aufheben :smileys5_

reini0077 16.09.2008 22:31

Zitat:

Vermiete Dachboden oder Keller an Österreichische Schlauchbootfreunde zu Zwecken des Wohnsitzes für SBF SEE...
ich hätt gern ein warmes Eckchen beim Kamin. :lachen78::lachen78::lachen78:

Ich hoffe du heizt gut über den Winter. :futschlac:futschlac

lg reini

scip 16.09.2008 23:49

Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger
 
Also wie versprochen

Das Urteil des Handelsgerichtes in Wien wurde in der Yacht Info in der Ausgabe 1 / 2005 in Fettdruck auf Seite 42 veröffentlicht.

Die Aktenzahl des Gerichturteil lautet 24Cg31/02w-16


Mich wundert wirklich, welche Wellen, nur durch ein paar Zeilen entstehen.
Wenn durch ein Gerichtsurteil bestätigt wird, in einem Verfahren dass sich über Jahre gezogen hat, Richter und Sachverständige sicherlich alles mögliche geprüft haben. Mit der Würdigung der Rechtslage zu so einem Schluss kommen.

Seit dem heutigen Tag bin ein bisserl in Zweifel ob die Richter , Sachverständige vielleicht doch besser hier im Forum die hier so genannten Sachverständigen fragen hätten sollen!!!

scip

herbert 17.09.2008 06:19

SBF See
 
Zitat:

Mich wundert wirklich, welche Wellen, nur durch ein paar Zeilen entstehen.
Wenn durch ein Gerichtsurteil bestätigt wird, in einem Verfahren dass sich über Jahre gezogen hat, Richter und Sachverständige sicherlich alles mögliche geprüft haben. Mit der Würdigung der Rechtslage zu so einem Schluss kommen.

Seit dem heutigen Tag bin ein bisserl in Zweifel ob die Richter , Sachverständige vielleicht doch besser hier im Forum die hier so genannten Sachverständigen fragen hätten sollen!!!
Mußt du dich nicht fragen warum das so ist ?
@scip

Damit wir uns nicht streiten :biere:
das Gerichtsurteil das ich vielleicht fälschlicherweise meinte
Leider finde ich nicht alle Beiträge dazu aber in der Yachtrevue ist dazu etwas
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da wurde im 3. oder 4 Beitrag von einem AtterseeFan funter anderem geschrieben
Zitat:

Dort heisst es auch:

Das Österreichische Handelsgericht Wien hat festgestellt, dass die Küstenpatente des VKSÖ den MSVÖ- und ÖSV-Patenten gleichwertig sind.

Gerichtsurteil Handelsgericht Wien Aktenzahl: 24 Cg 148/02a/14
Berufungsgericht Oberlandesgericht Aktenzahl: 5R 185/03t-18
Oberster Gerichtshof Aktenzahl: 4Ob 93/04m / 22
Ebenso stellt das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung die Gleichwertigkeit der Küstenpatente fest. Akte: 007 024 CG 31/02
Das war bei mir im Hinterkopf gespeichert.

Deine Aktenzahl ist zwar eine andere aber wo soll ich mir das Urteil raussuchen ? Da du keinen Text eigestellt hast bzw. auch die anderen User nicht wirklich etwas damit anfangen konnten waren die antworten eben nicht so ausgefallen wie erwartet. Du brauchst den Text ja nicht, wie geschrieben abtippen, scannen würde reichen
auch eine Bildschirmkopie (STGR-alt-druck) und dann in einem Bildbearbeitungsprogramm als JPG geht auch
Nun stelle ich mir die Frage, wenn es ein Urteil gibt muß es einen Kläger und einen Beklagten geben. Der Beklagte ist nach deiner meldung nach der MSVÖ aber wer ist der Kläger und was ist der Grund der Klage ?

Ich hoffe das du mehr darüber berichten kannst

Verstehst warum ich/wir so reagieren.

Berny 17.09.2008 08:09

Also rein von der Zahl her dürfte es sich um das Urteil des Schweizer Institut für Rechtsvergleichung handeln.

Also ein alter Hut.
Das Urteil ist OK, die Gültigkeit der vom VKSÖ ausgestellten Patente ebenfalls.

Leider geht daraus nicht hervor, wie weit diese in Kroatien gelten (gleiche Problematik wie die FB-Patente des MSVÖ).

Ebenso betrifft dieses Urteil ja nicht die deutschen Scheine, oder?

Zitat:

Seit dem heutigen Tag bin ein bisserl in Zweifel ob die Richter , Sachverständige vielleicht doch besser hier im Forum die hier so genannten Sachverständigen fragen hätten sollen!!!
Nein, sicherlich nicht, es stellt keiner das Urteil in Frage, aber es wurde über dieses Thema schon sehr ausgiebig diskutiert, alle möglichen Seiten betrachtet und daher kommen gewisse Erkenntnisse zu diesem Urteil. Du solltest einfach mehr in diesem Forum lesen dann wüßtest du auch mehr, was dir bei deinem Geschäft sicherlich helfen würde ! :ka5:

PS.: der Thread im Yachtrevue-Forum ist aus dem Jahre 2006, außerdem stimmen da einige Dinge nicht, die da so berichtet wurden, ist aber auch schon Schnee von gestern...

Und noch etwas zum Schluss: Es wird immer wieder einiges über die Gültigkeit diverser Patente behauptet, jedoch gabs bis dato (fast) keine schriftlichen Belege über diese Behauptungen.
Dies gilt auch für deine Behauptungen, einfach irgendwas verkünden ist eine Sache, dies zu belegen eine andere.

Wir warten auf solche Belege, dies würde allen weiterhelfen, also nur her damit!

Beispiel: in der Kroatienverordnung wird davon gesprochen, dass Patente anerkannt werden, die im Heimatstaat für das Führen des Schiffes notwendig sind.
Dies läßt den Schluss zu, dass in Kroatien ein Binnenpatent ausreichen würde. Es gibt aber auch Ansichten, wonach dieses Binnenpatent in Küstengewässern nicht gilt, weil es kein Küstenschein ist. Aber genau diesen Unterschied kann man nirgendwo lesen, er ist nirgendwo beschrieben usw usw usw.
Ergo gibt es keinen Hinweis, dass ein österreichisches Binnenpatent (welches ja zum Führen des Schiffes in Österreich notwendig ist) in Kroatien nicht gilt.
Genauso ist es für den deutschen SBF-Schein (Frage des Wohnortes, und gilt dieser in Österreich), oder den MSVÖ-Patenten (diese sind zwar amtlichen Patenten gleichzusetzen, aber es gibt keine Bi-Laterale Vereinbarung über die Anerkennung) usw usw usw.

Also nur her mit Urteilen, Gesetzen, Überinkommen usw usw usw, wir würden uns freuen.

scip 17.09.2008 09:36

Gültigkeit des Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger
 
In den Verfahren ging es um den Punkt, ob der Amtl. Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger gilt oder nicht!

Das gesamte Urteil des Gerichtes zu veröffentlichen würde jeden Rahmen sprengen . Es liegt auch nicht in elektronischer sonder nur in gedruckter Form vor. ( Somit Bildschirm Copy oder dergleichen nicht möglich.) Der Akt umfasst jenseits 30 Seiten und nur im gesamten aussagekräftig, da jeder einzelne Punkt entsprechend behandelt und erörtert wird. Vor allem liegt das Urteil nur in gedruckter Form.

Über Rechtsanwalt bezw. Im Internet müssen alle Gerichtsurteile unter Angabe der Aktenzahl eingesehen werden können. Ein Anwalt könnte hier bestimmt entsprechende Hinweise geben. Ich bin überzeugt dass ein Anruf bei einem Rechtsanwalt Zielführend ist und entsprechende Tipps geben kann!!!

Das Urteil betrifft Österreichische Staatsbürger und den Sportbootführerschein See. Und kein anderes Patent. Diese Urteil war für nachfolgende erstmalig in der Österreich und dient damit auch für ähnliche Gerichtsverfahren als Muster.

Die beklagte Partei war der MSVÖ.

Das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung war in diesem Verfahren lediglich Sachverständiger und kein Richter! Somit ist nachvollziehbar, das für ähnlich gelagerte Fälle der jeweilige Richter auf ein vorhandenes Gutachten zurückgreift .
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Ich bin sehr selten in diesem Forum , einfach weil meine Zeit dies nicht erlaubt. Geschrieben habe ich nur auf eine Aussage das der Amtl. SBS für Österr. Staatsbürger nicht gelten soll und meine Erkenntnis dies widerlegt! Tipp: Es gibt gar nicht so wenig Seegerichtsverfahren , wenn auch nicht in Österreich. Nehmen SIE einmal als Zuseher Teil , viele sind öffentlich.
In den meisten Fällen werden Sie sehen, das durch Fehlverhalten eine Havarie verursacht wurde. Somit ist Primär Seemännisches Verhalten , Wissen und nicht bestimmte Patente ausschlaggebend.

Sollte jemand Fragen bezügl. Patente , Zulassung oder dergl. haben ist ein Anruf an eine der 9 Landesregierungen Abt. Verkehr in Österreich bezw. In Deutschland das Deutsche Verkehrsministerium oder auch die Wasser und Schifffahrtsämter in ihrem Landkreis Zielführender und vor allem sicherer!

scip


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