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Nach Anfragen bei meinem Händler riet er mir äußerst davon ab wegen Verlust der Garantie und Zulassung.
-------- Hast Du eine Genehmigung vom Händler eingeholt oder Versicherung gefunden , die die Übermotorisierung versichert ? Was sagt die Polizei bei einer Kontrolle / im Schadensfall zur Übermotorisierung ? …. Um wie viel mm. Muss der Spiegel erhöht werden? ------- Stabilität – Kraftübertragung – Überschreiten der max. zulässigen Motorisierung |
Zitat:
Mit der Versicherung sagte der Händler dürfte es kein Problem geben :confused- Gruß Didi |
Hallo Didi,
schau nochmal bitte Deinen Beitrag Nr.5 an, und jetzt willst nicht nur den nicht freigegebenen 50PS dranhängen, sonder sogar einen Langschafter? Tut mir Leid, aber was Dein Bootshändler da sagt, ist nicht richtig. Wenn die heutigen Lodestar bereits für 50 PS Langschafter freigegeben wurden, dann sind diese auch in der Kielkonstruktion und in der Spiegelverstärkung verändert worden. Darüber kann sich auch ein Bootshändler nicht hinwegsetzen nur weil er Dir einen Motor verkaufen möchte. Das nenne ich unserös. Also machen nicht diesen Doppelfehler, sondern tausche das Boot aus bevor Du es jetzt ruinierst. Coolpix hat es auch richtig angesprochen. Und hier im Thread wurde auch auf andere Prpbleme verwiesen. :cognemur: |
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