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rotbart 04.02.2009 09:38

Zitat:

Zitat von Hansi (Beitrag 189729)
Hallo Leute

Dass Funkgerät kann im Boot eingebaut bleiben und sobald die Antenne demontiert ist,braucht das Gerät nicht angemeldet sein :chapeau:.
Also kann der Martin auch das Boot mit Funkgerät aber ohne Antenne in Ö fahren :seaman:

:futschlac:futschlac:futschlac:futschlac ist das eine Lex Austria :confused-:confused- oder Deine eigene Meinung ??

Ansonsten sage mir wo DAS steht !

rotbart 04.02.2009 09:44

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 189725)
..bei uns sagt man zu solchen Typen wie du einer bist, lästiger Sack . Ist ein Wahnsinn mit dir Roland :motz_4::motz_4:

MNFG ( mit nicht mehr freundlichen Grüßen)
Mathias

P.S.: Du hast es geschafft dass ich mich schon um die Anmeldungsformalitäten kümmere und mich mehr informiere als ich jemals wollte :lachen78::lachen78::chapeau:

Mathias
es ist mir doch egal od Du mit einem nicht angemeldeten Gerät arbeitest und im Zweifel - neben der Beschlagnahme - auch hunderte von Euro Strafe löhnst - wer 's hat der hat's

Aber es müssen doch nicht alle nachmachen - es sei denn Du willst die Einnahmen des Staates aufbessern.

Ein Vereinsfreund hat immer gesagt :

"Kennt man die Regeln - kann man selbst entscheiden wann man was nicht machen will.
Kennt man die Regeln nicht hat man keine Freiheit zu eigenem Handeln !"


Zitat aus DEINEM Link (so viel Kohle werfe ich ungern zum Fenster rau!)
--------------------------------
Verwaltungsstrafbestimmungen: (Auszug aus § 109 TKG 2003)
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 4000 € zu bestrafen, wer
• eine Funkanlage ohne Bewilligung errichtet oder betreibt;
• eine Funkanlage missbräuchlich verwendet;
• eine Funkanlage für einen anderen als bewilligten Zweck, an einem nicht bewilligten Standort
oder in einem nicht bewilligten Einsatzgebiet betreibt;
• Funksendeanlagen mit nicht bewilligten Frequenzen oder Rufzeichen betreibt;
• Änderungen nicht anzeigt oder angeordnete Änderungen nicht befolgt;
• nicht erforderliche Auskünfte gibt oder nicht die verlangten Urkunden vorweist;
• Funkanlagen zur Prüfung nicht an dem dafür bestimmten Ort oder zu dem bestimmten Zeitpunkt
bereitstellt;

rotbart 04.02.2009 10:24

Das habe ich übrigens auch in dem Link von Mathias gefunden :biere:
2. Abschnitt
Anerkennung ausländischer Zeugnisse
Anerkennung ausländischer Zeugnisse

2. (1) Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.
2) Nachstehende von der Republik Kroatien ausgestellte Funker-Zeugnisse werden anerkannt:
1. Radiotelephone Operator’s General Certificate, welches dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht,
2. Restricted Operator’s Certificate, welches dem UKW- Betriebszeugnis I entspricht und
3. General Operator’s Certificate, welches dem Allgemeinen Betriebszeugnis I entspricht.

Quelle :
Um Links zu sehen, bitte registrieren

hobbycaptain 04.02.2009 10:52

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 189757)
Das habe ich übrigens auch in dem Link von Mathias gefunden :biere:
2. Abschnitt
Anerkennung ausländischer Zeugnisse
Anerkennung ausländischer Zeugnisse

2. (1) Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.
2) Nachstehende von der Republik Kroatien ausgestellte Funker-Zeugnisse werden anerkannt:
1. Radiotelephone Operator’s General Certificate, welches dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht,
2. Restricted Operator’s Certificate, welches dem UKW- Betriebszeugnis I entspricht und
3. General Operator’s Certificate, welches dem Allgemeinen Betriebszeugnis I entspricht.

Quelle :
Um Links zu sehen, bitte registrieren

nur zur Info -
die anerkannten Zeugnisse müssen aber in ein österr. Funkzeugnis umgeschrieben werden. Das ausländische allein genügt nicht.

ghaffy 04.02.2009 12:53

Zitat:

Zitat von Hansi (Beitrag 189729)
Hallo Leute

Dass Funkgerät kann im Boot eingebaut bleiben und sobald die Antenne demontiert ist,braucht das Gerät nicht angemeldet sein :chapeau:.
Also kann der Martin auch das Boot mit Funkgerät aber ohne Antenne in Ö fahren :seaman:

Hansi,

das stimmt nicht (auch nicht in groß und rot :biere: ). Die Funkanlage muss in jedem Fall über eine Bewilligungsurkunde verfügen, auch ohne Antenne gilt sie als "errichtet", sobald das Ding eingebaut ist und ohne beträchtlichen Aufwand in Betrieb genommen werden kann. Das einfache Abklemmen vom Strom, Entfernen von Antenne oder Mikrofon etc. reicht nicht. (Eingepackt in der Schachtel würde gehen).

Das "eingebaut aber nicht in Betrieb" bezieht sich nicht auf die Bewilligungsurkunde der Anlage sondern auf das Funkerzeugnis des Skippers etc.

Also angemeldet muss sie in jedem Fall sein, weil sonst - siehe oben - freut sich die kroatische Behörde über ein beschlagnahmtes Gerät. (Und wenn's die nicht tun, machen es unsere im Falle einer Kontrolle - die ich zugegebener Maßen noch nie erlebt habe).

Hinsichtlich des Kroatischen Funkerzeugnis: Wie bereits in anderen Threads hier beschrieben, fällt das UKW-Funkerzeugnis der Kroaten, das im Zuge des kroatischen Bootsführerscheins erworben wird, nicht unter die im Funkerzeugnisgesetz aufgezählten Funkerzeugnisse.

(Die Kroatischen ROGC, GOC, ROC sehen so ähnlich aus wie unsere Funkerzeugnisse und sind genauso bezeichnet, wie im Funkerzeugnisgesetz bzw. der Funkerzeugnisdurchführungsverordnung beschrieben.)

Fortnox 04.02.2009 16:06

Das Thema denke ich hat sich fürs erste zuminmdest für mich erledigt.

War heute kurz beim Boot und habe beim nachmessen festgestellt, dass ich garkeinen Platz mehr am Steuerstand habe :lachen78::lachen78::futschlac

DieterM 04.02.2009 16:28

Hmmm ... also Freunde, wer hier meint privat ohne den amtlichen SRC (short range certificate) Funkbefähigungsnachweis und ohne ein amtliches angemeldetes UKW-Funkgerät mit zugeteiltem Funkzeichen auf See (oder auch Binnen) funken zu können, ist einfach auf dem Holzpfad und riskierte Beschlabnahme des Gerätes und hohe Bestrafung. Abgesehen davon ist das absolute Disziplinlosigkeit weil es den bereits überlasteten Funkverkehr mit seinen begrenzten Funkfrequenzen zusätzlich erheblich stört.

Vielleicht noch dazu, für den Seefunk muß man im fremden Lande entweder die Landessprache oder international auch den Sprechfunk in englisch abwickeln können, und das in ganz bestimmten Redewendungen. Wer daher nicht ein einfaches englisch beherrscht ist damit schon mal sehr arm dran.

Desweiteren sind in der internationalen Funkabwicklung bestimmte Redeanwendungen zu beachten, die man beim Funkverkehr anwenden muß.

Leute laßt die Finger von unangemeldeten UKW-Geräten und noch dazu ohne amtlichen Funkzeugnissen. Ein UKW-Gerät an Bord ist kein Spielzeug und schon garnicht ein Statussymbol.

Und hier im FORUM sollte der Schwarzfunkerei genauso wenig Vorschub geleistet werden wie die technische Auskunft zu PS-Steigerung an führerscheinfreien Outboardern.


Ich sagte schon, für dem bequemen Empfang von Wetterdienstmeldungen benötigt man kein verbotenes UKW-Funk-Gerät, da gibt es andere und bessere Wege um an aktuelle Meldungen ran zu kommen. Für den privaten Sprechverkehr egal welcher Art sind diese Funkgeräte nicht bestimmt. Also bitte Finger weg davon!:schlaumei

rotbart 04.02.2009 17:31

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 189780)
Hmmm ...
Vielleicht noch dazu, für den Seefunk muß man im fremden Lande entweder die Landessprache oder international auch den Sprechfunk in englisch abwickeln können, und das in ganz bestimmten Redewendungen. Wer daher nicht ein einfaches englisch beherrscht ist damit schon mal sehr arm dran.

Desweiteren sind in der internationalen Funkabwicklung bestimmte Redeanwendungen zu beachten, die man beim Funkverkehr anwenden muß.

Volle Zustimmung :chapeau:
Nur beim English ein kleiner Zusatz :

Ja international wird so etwas wie englisch gesprochen - wenn sich einem auch manchmal der Magen umdreht:motz_4::motz_4:

Aber genau dafür gibt es die vereinfachten Redewendungen und die kann jeder lernen ! und dafür gibt es DSC und GMDSS an einer solchen Funkstation braucht man im Notfall nur noch die richtige Taste drücken und die ist Deutsch bezeichnet. (gesendet wird ein internationaler Code + Englisch)
sooo tragisch ist das nicht !!!!

Da war früher manchmal Mailand Air Traffic Control schwerer zu verstehen:lachen78::lachen78::lachen78:

Michel 04.02.2009 19:46

aber sowas ist doch legal, oder?:gruebel: Gibts schon ab ca. 60 Euro

Hier gings doch eigentlich mehr ums empfangen als um senden.

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Hansi 04.02.2009 20:45

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 189753)
:futschlac:futschlac:futschlac:futschlac ist das eine Lex Austria :confused-:confused- oder Deine eigene Meinung ??

Ansonsten sage mir wo DAS steht !


Hallo Roland

dass wurde uns beim Funkkurs gesagt weil auch einer gefragt hat wenn er das Funkgerät nur in Kroatien verwendet und in Österreich nicht.

Somit sagte der Kursleiter,wenn die Antenne demontiert ist gilt das Funkgerät nicht als Benutzungsfähig also muss es nicht angemeldet sein.
Wie gesagt dass stammt nicht von mir.:confused-

rotbart 04.02.2009 23:14

Zitat:

Zitat von Hansi (Beitrag 189815)
Hallo Roland

dass wurde uns beim Funkkurs gesagt weil auch einer gefragt hat wenn er das Funkgerät nur in Kroatien verwendet und in Österreich nicht.

Somit sagte der Kursleiter,wenn die Antenne demontiert ist gilt das Funkgerät nicht als Benutzungsfähig also muss es nicht angemeldet sein.
Wie gesagt dass stammt nicht von mir.:confused-

Es stimmt trotzdem nicht glaube es !!

rotbart 04.02.2009 23:17

Zitat:

Zitat von Michel (Beitrag 189798)
aber sowas ist doch legal, oder?:gruebel: Gibts schon ab ca. 60 Euro

Hier gings doch eigentlich mehr ums empfangen als um senden.

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und was willst Du damit machen ???? Das Ding ist eigentlich nur für Funkamateuere (vielleicht) sinnvoll, die meisten Bänder bringen Dir ja nix !

Michel 05.02.2009 18:19

wenn ich Dich richtig verstehe, kann man also den Seefunk (Wetterbericht) mit den definierten Frequenzen damit nicht abhören?:confused-

Was ich eignetlich nicht verstehen kann, denn die UKW Bandbreite ist ja vorhanden:gruebel:

Rotti 05.02.2009 21:38

..also so unwillig bin ich nicht die Binnenlizenz (UBI) - und die SRC Funkprüfung zu machen. Hier z.Bps. wäre es nicht so teuerhttp://www.meridian-austria.at/seesprechfunk.html .
Wer hat Lust mitzumachen, dann hätten wir den Fetzen und bräuchten nicht lange mehr rumfragen - wie, was wo :chapeau:

LG
Mathias

trolldich 05.02.2009 22:48

Ihr habt Probleme!
:chapeau: :biere:

und wenn's keine gibt kann man sich ja auch selber welche machen!

Gumminudel 06.02.2009 15:01

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 189835)
und was willst Du damit machen ???? Das Ding ist eigentlich nur für Funkamateuere (vielleicht) sinnvoll, die meisten Bänder bringen Dir ja nix !

Das spielt doch keine Rolle! Das Ding ist Preisgünstig und man kommt auf die benötigte Frequenz. Ob das Ding noch Kaffeekochen kann oder nicht ist unerheblich. Von der Nutzung der anderen Frequenzen brauch ich nicht zu erwähnen, dass man sich hier auf einem nicht legalen Weg befindet.
Der Besitz und Betrieb auf öffentlichen Frequenzen ist erlaubt.

Und zu Michel, gehen tut das. Das Teil deckt zuindest mal den Frequenzbereich ab.
Wichtig wäre vor dem Kauf aber zu klären ob der Seefunkdienst ein öffentlicher Funk ist. Amateurfunk darfst Du beispielsweise mithören. Ebenfalls CB, PMR oder Freenet. Bei Seefunkdienst bin ich mir da nicht ganz sicher. Dort solltest Du mal auf den Seiten der BNetzA nachschauen, dort gibt es Bandpläne und die Nutzung.
Wichtig ist beim Gerät:
- hat das Gerät die richtige Abstimmschrittweite: Schritweite in KHz damit du auf die gewünschte Frequenz kommst
- hat das Gerät die richtige Betriebsart: AM/FM oder SSB für die Frequenz die DU hören willst.

Ich betone nochmals vor Betrieb oder Anschaffung die bestimmungen für die Bestimmte Frequenz ausfindig zu machen. Die Herren und Damen von der BNetzA sind da recht hilfsbereit.

Grüße von einem Funkamateur

rotbart 06.02.2009 15:33

Zitat:

Zitat von Gumminudel (Beitrag 189900)
Das spielt doch keine Rolle! Das Ding ist Preisgünstig und man kommt auf die benötigte Frequenz. Ob das Ding noch Kaffeekochen kann oder nicht ist unerheblich. Grüße von einem Funkamateur

Jo aber die Zeitung schreibt selbst :
Zitat:

Fazit: Ein Spezialist für Flugfunk mit UKW-Radio als Zugabe, der
insbesondere Einsteigern mit Interesse am Flugfunk viel Freude bereiten dürfte.
Und nicht nur die Frage was ist in D erlaubt steht zur Diskussion sondern auch was ist in HR erlaubt - Scanner waren (und sind) teilweise sehr ungern gesehen !!! (In D waren sie früher ja verboten) Da ist das Radio welches DieterM vorschlägt die bessere Wahl.

Grundsätzlich gilt in D heute (wenn ich mich recht erinnere) alles womit man AUCH öffentlichen Rundfunk hören kann ist erlaubt ! Aber das ist ein Statement ohne Gewähr !

Gumminudel 06.02.2009 16:04

Ja nun, ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass ich nur für D schreiben kann.
Was in HR ist muss entsprechend abgeklärt werden......:gruebel:

Was das Blatt schreibt ist eigentlich wurscht, denn für den Flugfunk besonders geeignet ist eigentlich ein Scanner mit 8,33 KHz Abstimmschrittweite, die schreiben was von 12,5 KHz.
Der NOAA Wettersatellit ist auch kein Militärischer Sender, funken tun die aber auf 137,500 und 137,675 MHz und sind ganz legal zu empfangen und zu dekodieren.......

Ist aber auch Egal, fürn Schiffsfunk würde es das Gerät tun, obs überall erlaubt ist ist die andere Seite, da muss man sich entsprechend informieren.

Klar ist unter diesen Gesichtspunkten betrachtet ein Radio die bessere Wahl, wobei ich oben nichts von einem Radio gelesen habe nur von bequemeren Arten. Aber es gibt Navtex empfänger oder Weltempfänger etc.pp. mit denen das geht. Dennoch ist das Gerät geeignet.

Ich war noch nie in HR und kenne die Bestimmungen nicht. Ob das gerne gesehen wird oder nicht ist m.E. ebenfalls unerheblich, die frage ist, sind dort Scanner generell verboten oder nicht. Man braucht ja mit dem Teil nicht hausieren gehen und damit rumfuchteln, wenns nicht gerne gesehen wird. Aber an offizielle Bestimmungen sollte man sich gerade mit diesen Geräten tunlichst halten.

Nochwas: ein Icom IC-R5 ist klein, kompakt, leistungsstark und ist ein unauffälliges Gerät und erinnert nicht gleich an einen Scanner :chapeau:

rotbart 06.02.2009 16:17

Hi Mirco

Dieter hatte einen Weltempfänger angesprochen (weiß auch nicht mehr welchen) und war dann auf
Zitat:

...Das SANGEAN KW-Gerät soll sehr gut sein und reicht auch völlig aus.
eingegangen.

Ich selbst habe auch einen kleinen durchstimmbaren Empfänger, damit kann ich sogar die DWD Wetterkarten (via RTTY) locker empfangen (im Mittelmeer, in Freising ist es ja kein Problem) es ist ein NASA.

Gruß
rkr

Rotti 06.02.2009 18:56

Hi Freunde!

Hier noch mal zu dem Thema Funkanmeldung in Österreich. Ich habe gestern die zuständige Dame von der Fernmeldebhörde in Linz angeschrieben wie es aussieht, ob ich mein in England gekauftes Lowrance LVR 250 anmelden kann, Hier die Kopie der Mail :


Sehr geehrter Damen und Herren!

Ich möchte gerne ein Seefunkgerät der Marke Lowrance LVR 250 anmelden. In der Anlage erhalten Sie die Komformitätserklärung des Gerätes. Kann ich dieses Gerät anmelden damit ich es in Kroatien auf meinem in Österreich angemeldeten Boot verwenden darf und kann? Sollte ich dieses Jahr noch die Funklizenz in Österreich für den Binnenfunk machen, kann ich dann dieses Gerät auch für den Binnenfunk verwenden?

Mit freundlichen Grüßen

Mathias .....................ner


Beigefügt war diese Komformitätserklärung die mit dem Gerät mitgeliefert wurde:

http://up.picr.de/1822164.jpg



Und hier die prompte Anwort der Dame :


S.g.Herr ..........teiner!
Die in Ihrem E-mail angeführte Seefunkanlage kann bewilligt werden. Eine Schiffunkbewilligung ist beim Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg zu beantragen entweder via FAX (0732 7485 DW 19)oder am Postweg , Freinbergstr. 22, 4020 Linz. Zur Antragstellunf lege Ich Ihnen in der Anlage 2 Formblätter vor. Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit einer vollständigen Kopie des Seebriefes und/oder Zulassungsscheins (Nachweis, dass das Schiff unter Österr. Flagge fährt).
Einsatzgebiete für Schiffunkanlagen von Schiffen unter österr. Flagge können die Weltmeere sein und in Österreich ausschließlich die Wasserstrassen (Donau, March Enns und Traun). Ein Binnenfunk - sollten Sie damit eventuell österreichische Seen meinen - ist mit den für den Schifffunk zugelassenen Frequenzen nicht gestattet.

Im übrigen darf eine Schiffunkanlage nur in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vollzugsordnung für den Funkdienst betrieben werden. Die Funkanlagen dürfen nur von Personen bedient werden, die nach dem Bundesgesetz über Funker-Zeugnisse, Inhaber eines Funker-Zeugnisses sind, das für die Betriebsart, die Leistung und die Art der Funkanlage erforderlich ist. Genaueres über Funkanlagen können Sie auch über unsere Homepage : Um Links zu sehen, bitte registrieren erfahren.

Die Gebühren für den Schiffunk betragen einmalig derzeit 49,88 € zuzüglich Eingabegebühr samt Beilagengebühr für den Antrag ( ca. 24,00 €.
Weiters wird monatlich wird eine Frequenznutzungsgebühr in Höhe von 10,90 € vorgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
ADir ........................er
Fernmeldebüro für OÖ u. Sbg


Mit Binnenfunk meinte ich die Donau und die angeführten Flüsse. Wusste nicht dass man auf Binnenseen nicht funken darf. Oder versteh ich da was falsch.

Fazit, ich werde den Funk anmelden.

LG
Mathias


Roland Roland, jetzt is es soweit :lachen78::chapeau::biere:

rotbart 06.02.2009 20:56

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 189908)

Mit Binnenfunk meinte ich die Donau und die angeführten Flüsse. Wusste nicht dass man auf Binnenseen nicht funken darf. Oder versteh ich da was falsch.

Fazit, ich werde den Funk anmelden.

LG
Mathias


Roland Roland, jetzt is es soweit :lachen78::chapeau::biere:

Na Klasse - Gratuliere
im Ernst hier war die babylonische Sprachverwirrung am Werk "Binnenfunk" ist ein zu salopper Ausdruck für den Herrn Beamten :lachen78:

Die Flüsse sind eine "Wasserstrasse" geregelt z.B. von der Donaukomission:gruebel::gruebel:

Der Traunsee ist Bundeslandhoheit oder u.U. Gemeindehoheit da darfst Du natürlich NICHT so einfach funken ist doch klar oder ........:ka5::ka5::ka5::ka5::ka5:.... da brauchst Du die Gemeindefunkberechtigung:futschlac:futschlac:futsc hlac:futschlac

Vielleicht als Amateurfunker oder mit einem LPD aber nicht mit einem für Berufsfunk zugelassenen................


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:23 Uhr.

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