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Schein
Tom :chapeau:
Zitat:
Etweder ist der Hauptwohnsitz angewendete Regel oder nicht. Soweit mir bekannt ist hätte ein Österreicher/Italener/Kroate usw. bei einer Übersiedlungnach Deutschland, ein Jahr Zeit mit seinem Heimatschein zu fahren, erst dann muß er den Deutschen SBF See erwerben. Ist das korrekt ? Oder gehe ich da von falschen Infos, die aber so im Internet (Elwis ???) standen. Natürlich könnte im Falle eines 2. Wohnsitzes in Deutschland etwas anders liegen. Bin gespannt was da noch raus kommt :ka5: |
Elwis ist ein gutes Informationsmedium. :chapeau:
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Kurze Frage (fast) zum Thema...
Ich habe seit gestern meinen BSP A Schein in Händen (deutsche Version). Ende nächster Woche geht es dann in den Urlaub. Evtl. Garda-, Comer- oder Lago Maggiore. Wird dort beim leihen bzw. bei einer Kontrolle das BSP anerkannt? Auf der HP des dmyv steht, er wäre in I gültig, aber das Netz ist da ja geduldig. Hat da jemand von euch Erfahrungen? Danke schonmal und Grüße vom Bodensee! Jamboree |
Hi,
das Bodenseepatent ist kein Binnenpatent und nur ein spezielles Revierpatent (zumindest in D). Somit nein. Trotzdem kann es sein, dass sich ein Vermieter oder auch mal ein Polizist bei einer Kontrolle damit zufrieden gibt. Insbesondere nachdem Italien erst ab 40 PS einen Patent verlangt. Damit ist jedoch die Haftungsfrage nicht gelöst. Und auch wenn man es Umschreiben kann, ein Patent hat man erst wenn es ausgestellt ist. :biere: |
@Andi :wife:
Zitat:
@ Tom + Andi......:schlaumei Prüfung am 29.:banane::banane::banane: |
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